Fahrgastrechte

Die folgenden Rechte gelten für Beförderungsleistungen im nationalen und internationalen Eisenbahnverkehr. Bei Verspätung, Zugausfall und versäumtem Anschlusszug wegen Verspätung bieten wir Ihnen, vorbehaltlich der unten erwähnten Einschränkungen, Entschädigung und Unterstützung.

Entschädigung und Unterstützung bei

Bei zu erwartenden Verspätungen über 60 Minuten werden wir alle zumutbaren und verhältnismäßigen Maßnahmen, sofern verfügbar oder vernünftigerweise lieferbar, zur Erleichterung Ihrer Lage ergreifen.

KEIN Anspruch auf Entschädigung, Erstattung oder Ersatz von Kosten aufgrund von Zugsverspätungen besteht in folgenden Punkten:

  • Wenn Reisende vor Kauf des Beförderungsausweises über mögliche Verspätungen informiert wurden,
  • Wenn bei der Fortsetzung der Reise mit einem anderen Verkehrsdienst oder über eine andere Strecke die Verspätung bei der Ankunft am Zielort weniger als 60 Minuten beträgt,
  • Wenn die Verspätung auf Verkehrsleistungen zurückzuführen ist, die nicht Teil des Beförderungsvertrages sind.

Mehr dazu...

Fahrgastrechte.Bot

Sie haben ÖBB Einzeltickets? Reichen Sie Ihren Antrag auf Verspätungsentschädigung schnell und einfach über den Fahrgastrechte.Bot ein (rechts unten).​

Voraussetzungen:​

  • ÖBB Einzel- oder Gruppenticket(s)​ (KEIN Klimaticket; KEINE Zeitkarten)​
  • mind. 60 Minuten Verspätung im Fernverkehr (RJ, RJX, IC, ICE, EC, D, NJ, EN)​
  • KEINE Tickets anderer Bahnunternehmen​
  • KEINE Zusatzkosten wie Hotel, Taxi oä.

Klimaticket Ö

Die Fahrgastrechte bei Verspätung und Ausfall sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Klimaticket Österreich und im "Handbuch für Reisen mit der ÖBB in Österreich" (Punkt A.5.4.) geregelt.
Bitte geben Sie beim Kauf des Klimaticket Ö Ihre Einwilligung, dass uns das BMK Ihre personenbezogenen Daten für die Abwicklung Ihrer Fahrgastrechte zur Verfügung stellt. Ohne diese Einwilligung können Sie an diesem Entschädigungsverfahren nicht teilnehmen. Die Einwilligung kann auch im Nachgang über Ihr KlimaTicket Ö Kund:innenkonto auf der Website erfolgen. Diese Funktionalität ist nicht in der App verfügbar.

Wenn der Pünktlichkeitsgrad innerhalb eines Gültigkeitsmonats des Tickets unter 93% liegt, hat die Inhaberin bzw. der Inhaber des Tickets einmal im Jahr nach dem Ende der Geltungsdauer Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 10 % des rechnerisch auf je einem Monat entfallenen Anteils der Entschädigungsbasis (abrufbar unter www.klimaticket.at). Dies ist ein Betrag von € 4,- pro Monat bei nicht erreichtem Pünktlichkeitsprozentsatz von 93% unserer Züge im Nah- und Fernverkehr.

Als KTÖ-Kund:in können Sie sich für unser automatisiertes Entschädigungssystem anmelden, nachdem Sie beim Kauf des Tickets Ihr Einverständnis zur Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten gegeben haben und das produktverantwortliche Unternehmen uns diese Daten zum Zweck der Fahrgastrechte ordnungsgemäß übermittelt hat.  

Klicken Sie dazu oben unter der Rubrik "Mehr dazu…" auf den Button 
"KlimaTicket- und Jahreskartenkund:innen" und wählen Sie das Anmeldefenster für das KTÖ. Folgen Sie den Anweisungen im elektronischen Anmeldeprozess. 

Es gelten die Bestimmungen der Beilage 1 der Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die Einführung des Klimatickets (Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf des Klimatickets) und Punkt A.5. unseres "Handbuchs für Reisen mit den ÖBB in Österreich".

Zeitkartenkund:innen (mit Ausnahme von Jahreskarten)

Als Zeitkarten-Inhaber:in erhalten Sie eine Verspätungsentschädigung, wenn Sie bei Ihrer Zugfahrt eine Verspätung von mehr als 20 Minuten erlitten haben und Ihnen diese Verspätung entweder das Zugbegleitpersonal oder direkt nach Ankunft des Zuges Mitarbeiter:innen der Ticketschalter entsprechend bestätigt haben. Sie können die Bestätigung auch telefonisch beim ÖBB Kundenservice 05-1717 einholen oder bis 7 Tage nach der Fahrt online selbst abfragen und ausdrucken. Bitte beachten Sie, dass im entsprechenden Feld der Verspätungsbestätigung die Nummer Ihrer Zeitkarte eingetragen sein muss.

Die Entschädigung beträgt einheitlich € 1,50 je Verspätung und wird bei Vorlage der Zeitkarte und der entsprechenden Anzahl an Verspätungsbestätigungen - die Verspätungen müssen innerhalb der Geltungsdauer der Zeitkarte angefallen sein - bei jeder Personenkasse der ÖBB bar ausbezahlt. Bitte beachten sie, dass Entschädigungen unter € 4,-  nicht zur Auszahlung gelangen.

Verbund-Jahreskarten

a) Streckenbezogene Verbund-Jahreskarten

Als Inhaber einer streckenbezogenen Verbund-Jahreskarte werden Sie nach erstmaliger Bestellung der Jahreskarte von uns schriftlich darüber informiert, dass Sie sich für unser automatisiertes Entschädigungssystem anmelden können. Voraussetzung dafür ist, dass Sie beim Kauf des Tickets beim jeweiligen Verkehrsverbund Ihr Einverständnis zur Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten gegeben haben und dieser uns Ihre Daten zum Zweck der Fahrgastrechte ordnungsgemäß übermittelt hat. Klicken Sie zur Anmeldung oben unter der Rubrik "Mehr dazu…" auf den Button "Jahreskartenkund: innen Anmeldung" und wählen Sie das Anmeldefenster für Ihren Verkehrsverbund. Folgen Sie den Anweisungen im elektronischen Anmeldeprozess.

Bei Nichterreichen des im Nah- und Regionalverkehr gesetzlich vorgesehenen Pünktlichkeitsgrades von 95% erhalten Sie je Monat 10% des rechnerisch auf einen Monat entfallenden Anteils der Entschädigungsbasis als Verspätungsentschädigung gutgeschrieben. Als Entschädigungsbasis gilt mindestens jener Fahrpreis, den Sie für ihre Verbundjahreskarte unter Abzug von Preisanteilen für Beförderungen im Kraftfahrlinienverkehr und in Stadtverkehren bezahlt haben. Sie beträgt höchstens den zehnfachen Fahrpreis einer Monatsstreckenkarte, die auf der von Ihnen konkret befahrenen Bahnstrecke gilt. Wenn wir während der Gesamtlaufzeit Ihrer Jahreskarte in keinem Monat zu 95% pünktlich sind, entschädigen wir Sie mit 10% der jeweiligen Entschädigungsbasis. Wir zahlen Entschädigungen nur bei einem Betrag über € 4,- aus. Der Gesamtbetrag einer allfälligen Verspätungsentschädigung wird Ihnen nach Ablauf der Geltungsdauer Ihrer Jahreskarte unaufgefordert auf das von Ihnen genannte Bankkonto überwiesen.

Beachten Sie bitte, dass allfällige Preisanteile für Busstrecken und für innerstädtische Bereiche (Stadtverkehre, Kernzonen) bei der Berechnung der Entschädigungshöhe nicht berücksichtigt werden.

Die näheren Bestimmungen über Ihre Rechte bei Verspätung und Zugausfall entnehmen Sie bitte dem Punkt A.5. unseres "Handbuchs für Reisen mit den ÖBB in Österreich".

b) Netzbezogene Verbund-Jahreskarten (regionale Klimatickets)

Als Inhaber einer netzbezogenen Verbund-Jahreskarte (regionalem Klimaticket) gelten die unter a) angeführten Regeln sinngemäß mit dem Unterschied, dass als Entschädigungsbasis der entsprechende Bahnanteil des von Ihnen bezahlten Gesamtfahrpreises gilt und der durchschnittliche Pünktlichkeitsgrad der in Ihre Region fallenden Bahnstrecken herangezogen wird.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der durch die kurzfristige Einführung der Klimatickets in Österreich notwendig gewordenen IT-Systemadaptionen der Zugang derzeit nicht durchgängig möglich ist. Nach Abschluss der notwendigen Umstellungen wird die Anmeldung wieder zuverlässig für Sie zur Verfügung stehen. Ihr Entschädigungsanspruch wird dadurch nicht berührt.

Zur Berechnung des Pünktlichkeitsgrades bei den streckenbezogenen Verbund-Jahreskarten haben die ÖBB ihr Streckennetz in folgende Streckenabschnitte unterteilt.

Rechtsgrundlage

Ihre Rechte gründen auf den Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung (CIV), der EU-Verordnung 2021/782 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr sowie den Beförderungsbedingungen der ÖBB Personenverkehr AG. Zusätzlich gilt das Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, Teil I, BGBl 40/2013.

Zugangsregelung für die Beförderung von mobilitätseingeschränkten Reisenden

Nach Artikel 19, Absatz 1 der Fahrgastrechte stellen Eisenbahnverkehrsunternehmen und Bahnhofsbetreiber nicht diskriminierende Zugangsregelungen für die Beförderung von mobilitätseingeschränkten Reisenden auf. Nähere Informationen dazu finden Sie unter Download/Links.

Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte

Fahrgäste, die mit der Entscheidung des Eisenbahnverkehrsunternehmens nicht einverstanden sind, können sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte wenden. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Website.

Kontakt ÖBB
  • ÖBB Personenverkehr AG Kund:innenservice
  • Betreff "Refundierung"
  • Postfach 75, A-1020 Wien
  • +43 (0)5 1717
  • Kontaktformular
Kontakt APF
  • Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
  • Linke Wienzeile 4/1/6, A-1060 Wien
  • www.apf.gv.at
ÖBB Open Innovation: Gemeinsam Zukunft gestalten

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