Versäumen des letzten Anschlusszuges

Können Sie den auf der Fahrkarte angegebenen Zielort Ihrer Reise wegen des Versäumens eines Anschlusses, das durch einen verspäteten Zug verursacht wurde, nicht mehr am selben Tag erreichen, haben Sie Anrecht auf Ersatz der Kosten für die Benachrichtigung Ihrer Angehörigen oder anderer Sie erwartenden Personen sowie der Kosten für eine Hotelübernachtung bis maximal € 80,- oder die Kosten für die Weiterfahrt mit einem anderen öffentlichen Verkehrsmittel (bzw. wenn kein solches mehr zur Verfügung steht, mit einem Taxi) bis maximal € 50,-.

Hotelnächtigung

Ist eine Weiterfahrt mit einem anderen Verkehrsmittel nicht mehr möglich, ersetzen wir Ihnen die Kosten für eine angemessene Unterkunft (Hotel der Mittelklasse) bis zu einem Höchstbetrag von € 80,-.

Beachten Sie hier bitte folgende Vorgangsweise

Sie erhalten von den Zugbegleiter:innen des verspäteten Zuges eine Hotelbescheinigung als Berechtigung für die Inanspruchnahme einer Unterkunft. Falls die Ausstellung der Hotelbescheinigung im Zug nicht mehr möglich ist erhalten Sie diese auch am Ticketschalter oder der ÖBB Lounge. Falls auch dies nicht möglich ist, kontaktieren Sie bitte unser ÖBB Kund:innenservice unter 05-1717. Unsere Mitarbeiter:innen nennen Ihnen das nächstgelegene Vertragshotel und hinterlegen am Ticketautomaten eine Hotelbescheinigung, die Sie mit einem Abholcode beheben können.

Auf der Bescheinigung sind unsere Vertragshotels aufgelistet. Weisen Sie bitte die Bescheinigung im Hotel vor, Sie müssen für die Nächtigung nichts bezahlen, das Hotel rechnet direkt mit uns ab. Falls kein Vertragshotel vorhanden bzw. verfügbar ist, können Sie in einem anderen Hotel der Mittelklasse nächtigen. In diesem Fall senden Sie bitte die Hotelbescheinigung, das Original der Hotelrechnung sowie das Original Ihres Tickets mit dem vollständig ausgefüllten Formular "Antrag auf Entschädigung und Refundierung bei Zugverspätungen" an folgende Adresse:

  • ÖBB Kund:innenservice
  • Betreff "Fahrgastrechte"
  • Postfach 75, A-1020 Wien

und wir überweisen den Betrag auf Ihr Konto. Beachten Sie bitte den maximalen Refundierungsbetrag von € 80,-. Sollten Sie keine Bescheinigung erhalten haben, werden Ihnen die Spesen nach Prüfung der Anspruchsberechtigung durch das Servicecenter ebenfalls refundiert. Bitte beachten Sie hierbei die eventuell längere Bearbeitungszeit.

Weiterfahrt mit dem Taxi

Sie erhalten von den Zugbegleiter:innen des verspäteten Zuges eine Taxibescheinigung als Berechtigung für die Inanspruchnahme eines Taxis. Senden Sie bitte diese Bescheinigung, das Original der Taxirechnung (bis zu einem Höchstbetrag von € 50,-) sowie das Original Ihrer Fahrkarte mit dem vollständig ausgefüllten Formular "Antrag auf Entschädigung und Refundierung bei Zugverspätungen" an folgende Adresse:

  • ÖBB Kund:innenservice
  • Betreff "Fahrgastrechte"
  • Postfach 75, A-1020 Wien

und wir überweisen den Betrag auf Ihr Konto. Sollten Sie keine Bescheinigung erhalten haben, werden Ihnen die Spesen nach Prüfung der Anspruchsberechtigung durch das Servicecenter ebenfalls refundiert. Bitte beachten Sie hierbei die eventuell längere Bearbeitungszeit.

Hinweis

Beachten Sie bitte, dass primär die seitens der ÖBB-Personenverkehr AG organisierten Leistungen in Anspruch zu nehmen sind bzw. zuerst alternative Fahrtmöglichkeiten mit anderen öffentlichen Verkehrsmitteln auszunutzen sind und dass bei der Wahl der oben angeführten Maßnahmen die kostengünstigste Möglichkeit in Anspruch zu nehmen ist.

Die Übernahme von Kosten, die die auf dieser Seite angeführten Beträge überschreiten, kann nicht gewährleistet werden. Solche Fälle werden gesondert überprüft.