Sie können Hilfevorschläge über einen Klick auf die betreffenden Themen bzw. durch Eingabe von Schlagwörtern oder Fragen im Suchfeld aufrufen. Bei Klick auf "Meine Frage wurde nicht beantwortet" werden Sie direkt auf unser Online-Kontaktformular weitergeleitet und können so mit uns in Kontakt treten.
Rechte & Pflichten
Ihre Rechte als Fahrgast
-
Wer bearbeitet mein Entschädigungsansuchen?
Sie erhalten die Verspätungsentschädigung immer vom ticketausstellenden Bahnunternehmen. Haben Sie ein Ticket bei den ÖBB gekauft, erhalten Sie die Entschädigung von den ÖBB, auch wenn die Verspätung z.B. in anderen Ländern aufgetreten ist.
Sollten Sie ein Ticket von einer anderen Bahn an die ÖBB gesendet haben, wird dies selbstverständlich an die zuständige Bahn weitergeleitet, wenn Sie Ihr Einverständnis am Kontaktformular angeben.
Um Ihre Bearbeitungsdauer zu verkürzen, ersuchen wir Sie jedoch, sich bitte direkt an das jeweilige ticketausstellende Bahnunternehmen zu wenden.
-
Welche Verspätungsentschädigung erhalte ich mit einem Einzelticket im Fernverkehr?
Sie erhalten eine Entschädigung bei Verspätungen ab 60 Minuten in der Höhe von 25%, ab 120 Minuten von 50% des Preises Ihres ÖBB-Tickets. Das beinhaltet auch die Strecke eines Nahverkehrszuges, den Sie im Rahmen Ihres Tickets als Umsteigeverbindung nutzen.
Bei alleiniger Nutzung eins Zuges des Nah- und Regionalverkehrs mit einem Einzelticket erhalten Sie keine Verspätungsentschädigung.
Bitte beachten Sie, dass Beträge unter € 4,- nicht ausbezahlt werden können.
-
Welche Verspätungsentschädigung erhalte ich mit einer Tages-, Wochen- oder Monatskarte?
Sie erhalten eine pauschale Entschädigung von € 1,50 je erlebter Verspätung, die zwischen Zustiegs- und Ausstiegsbahnhof der benützten Züge 20 Minuten oder mehr beträgt, wenn Sie die entsprechenden Verspätungsbestätigungen vorlegen.
Keinen Entschädigungsanspruch haben Sie auf Schüler- und Lehrlingsfreikarten und deren Aufzahlungskarten.
Das gilt auch für Tages-, Wochen- und Monatskarten eines Verkehrsverbundes.Bitte beachten Sie, dass Beträge unter € 4,- nicht ausbezahlt werden können.
-
Welche Verspätungsentschädigung erhalte ich mit einem ÖBB-Sommerticket?
Wenn Sie ein ÖBB-Sommerticket für Reisende unter 20 Jahren besitzen, entschädigen wir Sie für mindestens 3 Verspätungen ab 60 Minuten pauschal mit € 10,-.
Wenn Sie ein ÖBB-Sommerticket für Reisende ab 20 Jahren besitzen, entschädigen wir Sie für mindestens 3 Verspätungen ab 60 Minuten pauschal mit € 18,-.
Sie brauchen dazu auch die entsprechenden Verspätungsbestätigungen.
Bitte beachten Sie, dass Beträge unter € 4,- nicht ausbezahlt werden können.
-
Welche Verspätungsentschädigung erhalte ich mit einem ÖBB-Seniorenticket?
Wenn Sie ein ÖBB Seniorenticket für einen Monat besitzen, entschädigen wir Sie für mindestens 3 Verspätungen ab 60 Minuten pauschal mit € 15,-. Wenn Sie ein ÖBB-Seniorenticket für einen Tag besitzen, entschädigen wir Sie für mindestens 3 Verspätungen ab 60 Minuten pauschal mit € 5,-.
Sie brauchen dazu auch die entsprechenden Verspätungsbestätigungen.
Bitte beachten Sie, dass Beträge unter € 4,- nicht ausbezahlt werden können.
-
Wie komme ich zu einer Entschädigung, wenn Anspruch darauf besteht?
Unter diesem Link können Sie Ihr Ansuchen stellen.
Bitte legen Sie dem Antrag Folgendes bei: die Tickets, Belege über entstandene und ersatzfähige Kosten sowie allenfalls vorhandene Verspätungsbestätigungen jeweils als digitale oder analoge Kopie. Alternativ und bei Mobile Tickets legen Sie bitte den Buchungscode bei. Haben Sie Ihr Ticket daheim selbst ausgedruckt, legen Sie bitte dieses Ticket oder zumindest den Buchungscode bei.
Heben Sie bitte alle Originale mindestens bis zum Ende der Bearbeitung auf. Wenn wir diese benötigen, dann werden wir Sie darüber informieren.
Mit dem Fahrgastrechte.Bot kommen sie jetzt schneller zu Ihrer Entschädigung.
Zu folgenden Themen können Sie - Besitz eines ÖBB Tickets vorausgesetzt - einen Antrag direkt über den Bot stellen:
- Verspätungen ab 60 Minuten am Zielbahnhof
- Rücktritt aufgrund von Verspätung oder Zugausfall (innerhalb Österreichs)
- Nightjet-Abteil Downgrade
-
In welcher Form erhalte ich meine Entschädigung?
Die Entschädigung erhalten Sie auf das im Ticketshop verwendete Zahlungsmittel. Kaufen Sie Ihre Tickets bei unseren Vertriebspartnern, erhalten Sie die Entschädigung auf das von Ihnen genannte Zahlungsmittel (ausgenommen Kreditkarte).
Auf Wunsch erhalten Sie die Entschädigung auch in Form von ÖBB-Gutscheinen. Diese sind 10 Jahre gültig und für alle Leistungen der ÖBB-Personenverkehr AG einlösbar.
Wo kann ich die ÖBB-Gutscheine einlösen?
- online unter shop.oebbtickets.at
- in der ÖBB App
- bei den Ticketschaltern der ÖBB
- ÖBB-Reisebüros am Bahnhof
- beim ÖBB Kund:innenservice 05 1717
-
Wie lange wird die Bearbeitung meines Falls dauern?
Die Bearbeitung Ihres Antrags erfolgt innerhalb eines Monats.
Mit dem Fahrgastrechte.Bot kommen sie jetzt schneller zu Ihrer Entschädigung.
Zu folgenden Themen können Sie - Besitz eines ÖBB Tickets vorausgesetzt - einen Antrag direkt über den Bot stellen:- Verspätungen ab 60 Minuten am Zielbahnhof
- Rücktritt aufgrund von Verspätung oder Zugausfall (innerhalb Österreichs)
- Nightjet-Abteil Downgrade
-
Was mache ich, wenn mein Zug ausfällt oder schon vor Abfahrt 60 Minuten Verspätung hat?
Bei Zugverspätungen von 60 Minuten oder mehr oder bei Zugausfällen oder bei Anschlussversäumnis wegen einer Zugverspätung stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:
- Sie verzichten auf den Antritt der Reise am Abfahrtsort und erhalten den vollen Fahrpreis zurück.
- Sie fahren mit einem anderen unserer Züge, gegebenenfalls über eine andere Strecke.
- Sie brechen die begonnene Reise ab und erhalten den Fahrpreis für die nicht befahrene Strecke zurück.
Wenn die begonnene Reise für Sie zwecklos geworden ist, kehren Sie mit einem unserer Züge zum Ausgangspunkt zurück. Sie erhalten in dem Fall den vollen Fahrpreis zurück.
-
Was kann ich tun, wenn ich aufgrund einer Verspätung meines Zuges den letzten Anschlusszug des Tages versäumt habe und ich daher erst am nächsten Tag weiterreisen kann?
Ist eine Weiterfahrt mit einem anderen Verkehrsmittel nicht mehr möglich, organisieren wir Ihnen ein Hotel der Mittelklasse und die Fahrt zwischen Hotel und Bahnhof.
Wenn Sie sich selber ein Hotel und die Fahrt zwischen Bahnhof und Hotel organisiert haben, ersetzen wir Ihnen die angefallenen angemessenen Kosten.
Sofern dies preisgünstiger ist, bieten wir Ihnen die Weiterfahrt zu Ihrem Ziel mit einem anderen Verkehrsmittel an, zB eine Taxifahrt, und ersetzen die für Sie angefallenen angemessenen Kosten.
Sind Sie im Vorort- und Regionalverkehr unterwegs ersetzen wir Ihnen maximal € 80,- für eine Übernachtung und maximal € 50,- für die Fahrt zwischen Hotel und Bahnhof oder für eine Weiterfahrt mit einem anderen Verkehrsmittel zu Ihrem Zielort.
Für Reisende mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität ersetzen wir auch höhere Kosten, wenn diese notwendig waren.
-
Wie ist die Vorgangsweise bei einer Hotelnächtigung?
Sie erhalten von den Zugbegleiter:innen des verspäteten Zuges eine Hotelbescheinigung als Berechtigung für die Inanspruchnahme einer Unterkunft. Falls die Ausstellung der Hotelbescheinigung im Zug nicht mehr möglich ist, erhalten Sie diese auch am Ticketschalter oder der ÖBB Lounge. Falls auch dies nicht möglich ist, kontaktieren Sie bitte unser ÖBB Kund:innenservice unter 05-1717. Unsere Mitarbeiter:innen nennen Ihnen das nächstgelegene Vertragshotel und hinterlegen am Ticketautomaten eine Hotelbescheinigung, die Sie mit einem Abholcode beheben können.
Auf der Bescheinigung sind unsere Vertragshotels aufgelistet. Weisen Sie bitte die Bescheinigung im Hotel vor. Sie müssen für die Nächtigung nichts bezahlen, das Hotel rechnet direkt mit uns ab.
Falls kein Vertragshotel vorhanden bzw. verfügbar ist, können Sie in einem anderen Hotel der Mittelklasse nächtigen und wir ersetzen Ihnen hierfür die angefallenen angemessenen Kosten. In diesem Fall senden Sie bitte die Hotelbescheinigung, die Hotelrechnung sowie Ihr Ticket mit dem vollständig ausgefüllten Formular "Antrag auf Entschädigung und Refundierung bei Zugverspätungen" an folgende Adresse:ÖBB Kund:innenservice
Betreff "Fahrgastrechte"
Postfach 75, A-1020 Wien...und wir überweisen den zustehenden Betrag auf Ihr Konto.
Alternativ können Sie den Antrag auch online einreichen.
-
Was mache ich, wenn ich keine Hotelbescheinigung erhalte?
Sollten Sie keine Bescheinigung erhalten haben, werden Ihnen die entstanden Kosten nach Prüfung der Anspruchsberechtigung durch das ÖBB Kund:innenservice ebenfalls refundiert. Bitte beachten Sie hierbei die eventuell längere Bearbeitungszeit.
-
Unter welchen Voraussetzungen kann die Weiterfahrt mit einem Taxi erfolgen?
Ist das Erreichen Ihres Zielorts laut Ticket mit einem anderen öffentlichen Verkehrsmittel oder mit dem Taxi kostengünstiger als eine Hotelnächtigung, ersetzen wir Ihnen die für Sie angefallenen angemessenen Kosten.
Sollten Sie ausschließlich im Vorort- und Regionalverkehr unterwegs sein, ist der Kostenersatz auf maximal € 50,- beschränkt.
Für Reisende mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität ersetzen wir auch höhere Kosten, wenn diese notwendig waren.
Sie erhalten von den Zugbegleiter:innen des verspäteten Zuges eine Taxibescheinigung als Berechtigung für die Inanspruchnahme eines Taxis. Senden Sie bitte diese Bescheinigung, die Taxirechnung sowie Ihr Ticket mit dem vollständig ausgefüllten Formular "Antrag auf Entschädigung und Refundierung bei Zugverspätungen" an folgende Adresse:
ÖBB Kund:innenservice
Betreff "Fahrgastrechte"
Postfach 75, A-1020 Wien...und wir ersetzen den zustehenden Betrag auf Ihr Konto.
Alternativ können Sie den Antrag auch online einreichen.
-
Muss ich diesbezüglich etwas beachten?
Bei der Wahl der oben angeführten Maßnahmen beachten Sie bitte, dass Sie die kostengünstigste Möglichkeit auswählen. Gibt es noch öffentliche Verkehrsmittel, die Sie an Ihr Ziel bringen können, sind diese in Anspruch zu nehmen.
Sollte es keine Möglichkeit geben, noch öffentlich an Ihr Reiseziel zu kommen, erhalten Sie vom Zugpersonal des verspäteten Zuges eine Taxibescheinigung mit den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Taxis.
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung der Bescheinigung für das Taxi keine Anspruchsberechtigung darstellt. Diese wird im Einzelfall vom zuständigen Fachbereich geprüft.
-
Was mache ich, wenn ich keine Taxibescheinigung erhalte?
Sollten Sie keine Bescheinigung erhalten haben, werden Ihnen die entstanden Kosten nach Prüfung der Anspruchsberechtigung durch das ÖBB Kund:innenservice ebenfalls refundiert. Bitte beachten Sie hierbei die eventuell längere Bearbeitungszeit.
-
Wo bekomme ich eine Bestätigung für die Verspätung/ des Zugausfalls?
Eine Bestätigung der Verspätung bekommen Sie entweder:
- vom Zugpersonal des verspäteten Zuges
- bis zu zwei Tage später - im Internet unter www.oebb.at - geben Sie dazu in Scotty, der elektronischen Fahrplanauskunft, den Zug und das Datum ein und drucken Sie die angezeigte Verspätung aus
- bis zu sieben Tage nach der Fahrt bei den ÖBB Ticketschaltern
- nach 7 Tagen erhalten Sie die Verspätungsbestätigung beim ÖBB-Kundenservice 05-1717 oder über das Kontaktformular auf www.oebb.at/kontakt
- Für Tages-, Wochen- und Monatskarten der ÖBB oder eines Verkehrsverbundes bei allen ÖBB Ticketschaltern bis 60 Minuten nach Zugankunft. Danach erhalten Sie die Verspätungsbestätigung beim ÖBB-Kundenservice 05-1717 oder unter www.oebb.at bis 2 Tage nach der Fahrt
-
Was kann ich tun, wenn ich keine Bestätigung der Verspätung/ des Zugausfalls erhalten habe?
In diesem Fall reichen Sie bitte die Unterlagen ohne Verspätungsbestätigung ein. Die Mitarbeiter:innen des ÖBB Kundenservice Abteilung Fahrgastrechte werden die notwendigen Informationen für Sie recherchieren.
-
Ich habe eine Jahreskarte der Kernzone Wien (Zone 100) - erhalte ich Entschädigung?
Für Beförderungen im Bereich von Stadtverkehren bzw. Verkehrsverbund-Kernzonen, sowie im Fernverkehr oder mit regionalen Kraftfahrlinien (Bussen), erhalten Sie keine Entschädigung. Diese Regelung gilt auch für Ihren Beförderungspreisanteil für Kernzonenbereiche bzw. für Kraftfahrlinien-Strecken.
-
Wie kann ich mich vom automatisierten ÖBB-Entschädigungssystem für Jahreskartenkund: innen abmelden und/oder meine Daten löschen lassen?
Unser automatisiertes Entschädigungssystem stellt keine technische Abmelde- und Löschfunktion zur Verfügung. Sie können Ihren Wunsch nach Abmeldung und/oder Datenlöschung jederzeit durch entsprechende Kontaktaufnahme mit dem ÖBB-Kund:innenservice äußern. Unser ÖBB-Kund:innenservice veranlasst alles Weitere für Sie.
Bitte achten Sie darauf, dass sie zusätzlich auch die an Ihren Vertragspartner gegebene Zustimmungserklärung zur Verwendung ihrer Daten für Zwecke der Fahrgastrechte widerrufen müssen. Ihr Vertragspartner als KlimaTicket Österreich Kund: in ist die ONE Mobility GmbH, Ihr Vertragspartner als Kund: in eines regionalen KlimaTickets oder einer Verbund-Jahresstreckenkarte ist Ihre Verkehrsverbundorganisationsgesellschaft. Als KlimaTicket Österreich Kund: in können Sie das diesbezüglich gesetzte Häkchen unter Angebote & Tickets löschen oder sich gerne auch an unseren ÖBB-Schalter oder an unser Kund:innenservice wenden.
Rechte von Jahreskartenkund:innen
-
Wie sieht die Regelung für mich als Inhaber:in einer Verbunds-Jahreskarte aus?
Sind unsere Züge im Nahverkehr - zum Beispiel R, REX oder S-Bahn - nicht zu 95% pünktlich, bekommen Sie Geld zurück. Wenn Sie eine Jahreskarte haben und wir pro Monat im Nah- und
Regionalverkehr nicht zu 95% pünktlich sind, bieten wir folgende Entschädigung an:
Sie erhalten 10% des rechnerisch auf einen Monat entfallenden Anteils der Entschädigungsbasis.
-
Was ist die Entschädigungsbasis?
Als Entschädigungsbasis gilt der zehnfache Fahrpreis einer Verkehrsverbund-Monatsstreckenkarte für Ihre Bahnstrecke. Preisanteile für die Beförderungen im Kraftfahrlinienverkehr und in Stadtverkehren werden Ihnen abgezogen. Die Entschädigungsbasis ist jedoch höchstens der Gesamtpreis der Verbundjahreskarte.
-
Wie hoch ist die Entschädigung?
Sie erhalten höchstens 10% vom Fahrpreis einer Monatsstreckenkarte für Ihre Bahnstrecke.
Wird während der Gesamtlaufzeit der Jahreskarte der Pünktlichkeitsgrad in keinem Monat erreicht, erhalten Sie 10% der Entschädigungsbasis refundiert.
-
Warum weichen die Pünktlichkeitswerte für das Entschädigungsverfahren von den auf der ÖBB-Homepage veröffentlichten Werten (Pünktlichkeitsstatistik) ab?
Wir berechnen die für das Entschädigungsverfahren heranzuziehenden Werte und die Pünktlichkeitsstatistik nach unterschiedlichen, zugunsten der Jahreskarten-Kund:innen wirkenden, Kriterien.
-
Warum muss ich als Verbund-Jahreskarten-Inhaber:in weitere Informationen zu meiner Fahrtstrecke auf der ÖBB Homepage machen?
Die Informationen zur Fahrtstrecke, um die Ermittlung der Entschädigungsbeträge durchzuführen, sind nicht exakt genug. Daher benötigen wir von Ihnen genaue Angaben.
-
Warum muss ich als Verbund-Jahreskarten-Inhaber:in Angaben darüber machen, dass ich die Eisenbahn überwiegend (mit mehr als 50% meiner Fahrten) nutze?
Entsprechend der EU-Verordnung 1371/2007 wird nur die Verspätung im Eisenbahnbereich (mit Ausnahme von Verkehren in Stadtverkehren bzw. in Verbund-Kernzonen) als Berechnungsbasis einer allfälligen Entschädigung herangezogen.
In den meisten Verkehrsverbünden können Sie auch parallel geführte Buslinien ohne Aufpreis nützen.
Aus diesem Grund benötigen wir von Ihnen diese Angaben.
-
Wie komme ich zu einer Entschädigung als Jahreskartenkund:in?
Beim Kauf Ihrer Jahreskarte stimmen Sie zu, dass Ihre Daten vom Verkehrsverbund an das Bahnunternehmen übermittelt werden. In der Folge erhalten Sie von uns Ihre Zugangsdaten für das Online-Verspätungsentschädigungsverfahren per Post zugesendet.
Mit diesem Zugangscode können Sie sich auf www.oebb.at/fahrgastrechte einloggen und nochmals Ihre Bereitschaft zur Teilnahme am Verspätungsentschädigungsverfahren bestätigen. Bitte geben Sie Ihre Bankverbindung sowie die Ein- und Ausstiegshaltestelle Ihrer Bahnstrecke an. Zusätzlich bestätigen Sie bitte die überwiegende Nutzung der Bahn für Ihre Fahrten mit der Jahreskarte.
Beachten Sie bitte, dass Ihre Registrierung nur dann erfolgen kann, wenn uns Ihre Kund:innendaten vom jeweiligen Verkehrsverbund ordnungsgemäß übergeben und in unserem Entschädigungssystem gespeichert wurden.
Ihre Entschädigung erhalten Sie einmal im Jahr nach Ende der zwölfmonatigen Geltungsdauer Ihrer Jahreskarte. Die Auszahlung erfolgt auf die von Ihnen bekannt gegebene Bankverbindung. -
Bekomme ich auch eine Entschädigung, wenn ich die Jahreskarte vorzeitig kündige?
Bei der Kündigung im laufenden Jahr können Sie eine aliquote Entschädigung beantragen, sofern Sie die Jahreskarte zum Zeitpunkt der Kündigung, ordnungsgemäß registriert haben.
Bitte verwenden Sie das ÖBB-Kontaktformular und geben Ihre persönlichen Daten, die bei der Registrierung verwendete Jahreskartennummer und den Kündigungszeitpunkt an. Weisen Sie die Kündigung mit einer schriftlichen Bestätigung Ihres Verkehrsverbundes nach.
In weiterer Folge erhalten Sie die Entschädigungshöhe aliquot für die genutzte Laufzeit nach dem bestehenden Entschädigungsmodell. Die Höhe wird nach Laufzeitende berechnet. Der Betrag wird gegebenenfalls unter Abzug einer Gebühr auf das von Ihnen genannte Bankkonto überwiesen.
-
Wie berechnet sich die Entschädigung für mein KlimaTicket Ö bzw. mein regionales KlimaTicket?
Wenn Sie eine netzbezogene Jahreskarte wie ein KlimaTicket Österreich (KTÖ) bzw. ein regionales KlimaTicket (KTR) haben entschädigen wir wie folgt:
Wenn Sie ein KlimaTicket Österreich (KTÖ) haben, garantieren wir Ihnen, dass der monatliche Gesamtpünktlichkeitsgrad aller unserer mit Ihrem KlimaTicket Ö nutzbaren Züge zumindest 93% erreicht. Sollten wir in einem Monat den Pünktlichkeitsgrad nicht erreichen, erhalten Sie von uns eine Entschädigung in der Höhe von 10 % des monatlichen Anteils der Entschädigungsbasis. Als Entschädigungsbasis gilt jener Fahrpreis, den Sie nach Abzug von Preisanteilen für Beförderungen im Kraftfahrlinienverkehr und im Stadtverkehr bezahlt haben (so genannter "Bahnanteil").
Wenn Sie ein regionales KlimaTicket (KTR) haben und wir pro Monat nicht zu 95% pünktlich sind, entschädigen wir Sie bei Verspätungen von Nahverkehrszügen mit 10% des rechnerisch auf einen Monat entfallenden Anteils der Entschädigungsbasis. Als Entschädigungsbasis gilt mindestens jener Fahrpreis, den Sie für ihre Verbundjahreskarte unter Abzug von Preisanteilen für Beförderungen im Kraftfahrlinienverkehr und in Stadtverkehren bezahlt haben (so genannter "Bahnanteil").
Der jeweilige Bahnanteil wird für das KTÖ vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) bzw. für die KTR von den Verkehrsverbünden wie folgt festgelegt (Stand April 2023):
Übersicht Bahnanteil Netzbezogene Jahreskarte Entschädigungsbasis/ Bahnanteil vom Preis des KTR* KTÖ € 494,12 (Fixbetrag) KTR VVT (Tirol) 28% KTR SVV (Salzburg) 25,15% KTR OÖVV (Oberösterreich) 31,03% KTR VOR (Wien, Nö, Burgenld.) 40,46% KTR VST (Steiermark) 30,33% KTR VVK (Kärnten) 75% *Preis des KTR ohne Kernzonenaufschlag und/oder ohne Bankgebühren
Beispiele für die Entschädigungsbasis:- Bei einem VVT KlimaTicket Erwachsene wird aktuell € 519,60 als Entschädigungsbasis herangezogen.
- Bei einem SVV KlimaTicket Erwachsene wird aktuell € 365,- als Entschädigungsbasis herangezogen.
- Bei einem OÖVV KlimaTicket Erwachsene wird aktuell € 365,- als Entschädigungsbasis herangezogen.
- Bei einem VOR KlimaTicket Erwachsene wird aktuell € 495,- als Entschädigungsbasis herangezogen.
- Bei einem VST KlimaTicket Erwachsene wird aktuell € 468,- als Entschädigungsbasis herangezogen.
- Bei einem VVK KlimaTicket Erwachsene wird aktuell € 399,- als Entschädigungsbasis herangezogen.
Bei ermäßigten Tickets wird der entsprechend ermäßigte Preis als Entschädigungsbasis herangezogen.
Im Übrigen gilt A.5.3. und A.5.4 des Handbuchs für Reisen mit den ÖBB in Österreich.
-
Ich habe mein Kennwort vergessen - was nun?
Mit dem Button "Kennwort zurücksetzen" löschen Sie das persönlich vergebene Passwort. Dadurch aktivieren Sie wieder Ihr Initialkennwort aus dem Erstinformationsschreiben. Sollten Sie dieses nicht mehr besitzen, können wir es Ihnen erneut zusenden. Über das Kontaktformular können Sie die Zusendung beantragen.
Rechte von Tages-, Wochen- und Monatskartenkund:innen
-
Wie sieht die Regelung aus, wenn ich Inhaber:in von Tages-, Wochen- und Monatskarten bin?
Ab einer Verspätung des genutzten Zuges von 20 Minuten, erhalten Sie pauschal € 1,50 je erlebter Verspätung.
Keinen Entschädigungsanspruch haben Sie auf Schüler:innen- und Lehrlingsfreikarten und deren Aufzahlungskarten.
-
Woher bekomme ich eine Bestätigung für meine Verspätung?
Eine Bestätigung der Verspätung bekommen Sie entweder:
- vom Zugpersonal des verspäteten Zuges
- bis zu zwei Tage später - im Internet unter www.oebb.at
- bis zu sieben Tage nach der Fahrt bei den ÖBB Ticketschaltern
-
Wie komme ich zu einer Entschädigung, wenn ich Besitzer:in einer Tages-, Wochen-, Monatskarte bin?
Nachdem Ihre Tages-, Wochen- oder Monatskarte abgelaufen ist, füllen Sie bitte den Antrag auf Entschädigung aus und geben die Fahrkarte und die Verspätungsbestätigungen am Ticketschalter ab. Die Auszahlung erfolgt bar direkt am Ticketschalter.
-
Wie hoch ist die Entschädigung?
Sie erhalten pauschal € 1,50 je erlebter Verspätung. Bitte beachten Sie, dass ein Entschädigungswert unter € 4,- nicht ausbezahlt werden kann.