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Rechte & Pflichten
Ihre Rechte als Fahrgast
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Warum wurden die Regelungen der Fahrgastrechte eingeführt?
Mit Inkrafttreten der EG-Verordnung 1371/2007/EG am 03. Dezember 2009 wurden EU-weit einheitliche Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr für alle Mitgliedsstaaten eingeführt, die für alle Eisenbahnunternehmen gelten.
Diese Regelungen beruhten bis Ende 2009 auf einer freiwilligen Selbstverpflichtung der ÖBB-Personenverkehr AG. Seit dem 03.12.2009 besteht allerdings ein Rechtsanspruch.
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Was beinhalten die Fahrgastrechte-Regelungen?
Es geht hauptsächlich darum, Fahrgästen im Eisenbahnverkehr Anspruch auf bestimmte Rechte zu sichern. Die wichtigsten Punkte dabei sind:
- gesicherte Information über das Angebot
- gesicherter Ticketverkauf
- Entschädigung bei Verspätungen/ Entfall von Zügen
- Hilfeleistung bei Unregelmäßigkeiten
- Unterstützung von Personen mit eingeschränkter Mobilität
- Haftung bei Personenschäden
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Wer bearbeitet mein Entschädigungsansuchen?
Sie erhalten die Entschädigung immer vom ticketausstellenden Bahnunternehmen. Haben Sie ein Ticket bei den ÖBB gekauft, erhalten Sie die Entschädigung von den ÖBB, auch wenn die Verspätung z.B. in anderen Ländern aufgetreten ist.
Sollten Sie ein Ticket von einer anderen Bahn an die ÖBB gesendet haben, wird dies selbstverständlich an die zuständige Bahn weitergeleitet, wenn Sie Ihr Einverständnis am Kontaktformular angeben.
Um Ihre Bearbeitungsdauer zu verkürzen, ersuchen wir Sie jedoch, sich bitte direkt an das jeweilige ticketausstellende Bahnunternehmen zu wenden.
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Habe ich bei Zugverspätungen Anspruch auf Entschädigung?
Bei der Nutzung eines Fernverkehrszuges - das sind Züge mit der Bezeichnung: IC, ICE, ICB, OIC, RJ, RJX, EC, D-Zug, EN und NJ haben Sie Anrecht auf Entschädigung.
Für Einzelfahrkarten gilt folgendes:
Im Fernverkehr haben Sie ein Anrecht auf eine Entschädigung bei Verspätungen ab 60 Minuten von 25%, ab 120 Minuten von 50% des einfachen Fahrpreises Ihres ÖBB-Tickets. Bitte beachten Sie, dass ein Entschädigungswert unter € 4,- nicht ausbezahlt werden kann.
Nutzen Sie ausschließlich Züge des Nah- und Regionalverkehrs, haben Sie im Verspätungsfall keinen Anspruch.
Ab dem 1. Geltungstag Ihres Tickets haben Sie ein Jahr Zeit, Ihre Ansprüche geltend zu machen.
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Wie komme ich zu einer Entschädigung, wenn Anspruch darauf besteht?
Unter diesem Link können Sie Ihr Ansuchen stellen.
Bitte legen Sie dem Antrag Folgendes bei: die Tickets, Belege über entstandene und ersatzfähige Kosten sowie allenfalls vorhandene Verspätungsbestätigungen jeweils als digitale oder analoge Kopie. Alternativ und bei Mobile Tickets legen Sie bitte den Buchungscode bei. Haben Sie Ihr Ticket daheim selbst ausgedruckt, legen Sie bitte dieses Ticket oder zumindest den Buchungscode bei. Wenn Sie Ihrem Antrag Kopien beilegen, prüfen wir an den ÖBB Ticketschaltern, ob sie mit den Originaldokumenten übereinstimmen.
Heben Sie bitte alle Originale mindestens bis zum Ende der Bearbeitung auf. Wenn wir diese benötigen, dann werden wir Sie darüber informieren.
Mit dem Fahrgastrechte.Bot kommen sie jetzt schneller zu Ihrer Entschädigung.
Zu folgenden Themen können Sie - Besitz eines ÖBB Tickets vorausgesetzt - einen Antrag direkt über den Bot stellen:
- Verspätungen ab 60 Minuten am Zielbahnhof
- Rücktritt aufgrund von Verspätung oder Zugausfall (innerhalb Österreichs)
- Nightjet-Abteil Downgrade
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In welcher Form erhalte ich meine Entschädigung?
Die Entschädigung erhalten Sie auf das im Ticketshop verwendete Zahlungsmittel. Kaufen Sie Ihre Tickets bei unseren Vertriebspartnern, erhalten Sie die Entschädigung auf das von Ihnen genannte Zahlungsmittel (ausgenommen Kreditkarte).
Auf Wunsch erhalten Sie die Entschädigung auch in Form von ÖBB-Gutscheinen. Diese sind 10 Jahre gültig und für alle Leistungen der ÖBB-Personenverkehr AG einlösbar.
Wo kann ich die ÖBB-Gutscheine einlösen?
- online unter shop.oebbtickets.at
- in der ÖBB App
- bei den Ticketschaltern der ÖBB
- ÖBB-Reisebüros am Bahnhof
- beim ÖBB Kund:innenservice 05 1717
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Wie lange wird die Bearbeitung meines Falls dauern?
Wir bemühen uns, dass wir Ihren Antrag innerhalb eines Monats abgeschlossen haben.
Mit dem Fahrgastrechte.Bot kommen sie jetzt schneller zu Ihrer Entschädigung.
Zu folgenden Themen können Sie - Besitz eines ÖBB Tickets vorausgesetzt - einen Antrag direkt über den Bot stellen:- Verspätungen ab 60 Minuten am Zielbahnhof
- Rücktritt aufgrund von Verspätung oder Zugausfall (innerhalb Österreichs)
- Nightjet-Abteil Downgrade
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Was mache ich, wenn mein Zug ausfällt oder schon vor Abfahrt 60 Minuten Verspätung hat?
Tickets national
Fällt Ihr Zug aus oder ist Ihr Zug über 60 Minuten verspätet, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:- Sie verzichten auf den Antritt der Reise am Abfahrtsort und erhalten den vollen Fahrpreis zurück.
- Sie fahren mit einem anderen unserer Züge, gegebenenfalls über eine andere Strecke, oder gegebenenfalls mit einem anderen Verkehrsmittel, sofern dessen Benützung in Ihrer Fahrkarte inkludiert ist.
- Sie brechen die begonnene Reise ab und erhalten den Fahrpreis für die nicht befahrene Strecke zurück.
Wenn die begonnene Reise für Sie zwecklos geworden ist, kehren Sie mit einem unserer Züge oder gegebenenfalls mit einem anderen Verkehrsmittel unverzüglich zum Ausgangspunkt zurück. Die Benützung alternativer Verkehrsmittel muss jedoch in Ihrer Fahrkarte inkludiert sein. Sie erhalten in dem Fall den vollen Fahrpreis zurück.
Tickets international
Bei Zugverspätungen bzw. Zugausfällen muss nach Erfahrung des Beförderers objektiv davon ausgegangen werden, dass Sie den am Ticket angegebenen Zielbahnhof mit mehr als 60 Minuten Verspätung erreichen. Ist die Voraussetzung gegeben, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:- Sie verzichten auf den Antritt der Reise am Abfahrtsort und erhalten den vollen Fahrpreis zurück.
- Sie fahren mit einem anderen unserer Züge, gegebenenfalls über eine andere Strecke, oder gegebenenfalls mit einem anderen Verkehrsmittel, sofern dessen Benützung in Ihrer Fahrkarte inkludiert ist.
- Sie brechen die begonnene Reise ab und erhalten den Fahrpreis für die nicht befahrene Strecke zurück.
Wenn die begonnene Reise für Sie zwecklos geworden ist, kehren Sie mit einem unserer Züge oder gegebenenfalls mit einem anderen Verkehrsmittel unverzüglich zum Ausgangspunkt zurück. Die Benützung alternativer Verkehrsmittel muss jedoch in Ihrer Fahrkarte inkludiert sein. Sie erhalten in dem Fall den vollen Fahrpreis zurück.
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Was kann ich tun, wenn ich aufgrund einer Verspätung meines Zuges den letzten Anschlusszug des Tages versäumt habe?
Der Kostenersatz für eine Nächtigung, die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels oder einer Taxifahrt ist im Rahmen der jeweils anwendbaren Beförderungsbedingungen der ÖBB-Personenverkehr AG sowie der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr geregelt.
Sofern Sie die Möglichkeit haben, die Fahrt mit einem anderen öffentlichen Verkehrsmittel (Bus, Straßenbahn, U-Bahn) fortzusetzen, erhalten Sie pro Person den Kostenersatz bis maximal € 50,- für die Nutzung des alternativen Verkehrsmittels.
Ist es für Sie nicht möglich, Ihr auf der Fahrkarte angegebenes Reiseziel mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen, können Sie den angeführten Kostenersatz in Höhe von maximal € 50,- auch für eine Taxifahrt nutzen.
Versäumen Sie Ihre letzte mögliche Anschlussverbindung am Reisetag aufgrund einer Zugverspätung und müssen deshalb in einem Hotel übernachten, können Sie pro Person den Kostenersatz bis maximal € 80,- für das Hotel beantragen.
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Muss ich diesbezüglich etwas beachten?
Bei der Wahl der oben angeführten Maßnahmen beachten Sie bitte, dass Sie die kostengünstigste Möglichkeit auswählen. Gibt es noch öffentliche Verkehrsmittel, die Sie an Ihr Ziel bringen können, nehmen Sie diese bitte in Anspruch.
Sollte es keine Möglichkeit geben, noch öffentlich an Ihr Reiseziel zu kommen, erhalten Sie vom Zugpersonal des verspäteten Zuges eine Taxibescheinigung mit den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Taxis.
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung der Bescheinigung für das Taxi keine Anspruchsberechtigung darstellt. Diese wird im Einzelfall vom zuständigen Fachbereich geprüft.
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Was mache ich, wenn ich keine Taxibescheinigung erhalte?
Sie können das Taxi ggf. auch ohne Bescheinigung nutzen
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Was mache ich, wenn mein Reiseziel weiter entfernt liegt und ich daher erst am nächsten Tag weiterreisen kann?
Ist eine Weiterfahrt mit einem anderen Verkehrsmittel nicht mehr möglich, ersetzen wir Ihnen die Kosten für eine angemessene Unterkunft (Hotel der Mittelklasse) bis zu einem Höchstbetrag von € 80,-.
Hotelgutscheine erhalten Sie:
- vom Zugpersonal des verspäteten Zuges
- am ÖBB-Ticketschalter (Öffnungszeiten bitte beachten)
- in der ÖBB-Lounge
- unter der ÖBB-Hotline 05-1717
(österreichweit zum Ortstarif, ab Herbst 2020 nur noch bis 21 Uhr erreichbar)
Unsere Mitarbeiter:innen hinterlegen am Ticketautomaten den Hotelgutschein, den Sie mit dem Abholcode ausdrucken können.
Auf der Bescheinigung sind unsere Vertragshotels aufgelistet. Weisen Sie bitte die Bescheinigung im Hotel vor. Sie müssen für die Nächtigung nichts bezahlen, da das Hotel direkt mit uns abrechnet.
Falls kein Vertragshotel verfügbar ist, können Sie in einem anderen Hotel derselben Kategorie nächtigen. In diesem Fall müssen Sie vorab die Kosten für das Hotel übernehmen. Um diese im Anschluss zur Erstattung bei uns einreichen zu können, benötigen Sie unbedingt die Hotelrechnung. Der maximale Refundierungsbetrag beträgt € 80,-.
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung der Bescheinigung für das Hotel keine Anspruchsberechtigung darstellt. Diese wird im Einzelfall vom zuständigen Fachbereich geprüft.
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Wo bekomme ich eine Bestätigung für die Verspätung/ des Zugausfalls?
Eine Bestätigung der Verspätung bekommen Sie entweder
- vom Zugpersonal des verspäteten Zuges
- bis zu zwei Tage später - im Internet unter www.oebb.at
- bis zu sieben Tage nach der Fahrt bei den ÖBB Ticketschaltern
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Was kann ich tun, wenn ich keine Bestätigung der Verspätung erhalten habe?
In allen besetzten Bahnhöfen beim Ticketschalter erhalten Sie diese Bestätigung mit Ihrem Ticket bis spätestens sieben Tage nach der Fahrt. Sie können sie auch bis zu zwei Tage nach der Fahrt unter www.oebb.at ausdrucken. Wählen Sie dazu in Scotty, der elektronischen Fahrplanauskunft, den betreffenden Zug aus und drucken Sie die angezeigte Verspätung aus. Achten Sie bitte darauf, das richtige Datum auszuwählen!
Ist der Zeitraum von zwei Tagen bereits verstrichen, können Sie die Bestätigung noch per E-Mail unter kundenservice@pv.oebb.at elektronisch anfordern. -
Was kann ich tun, wenn ich keine Bestätigung der Verspätung/ des Zugausfalls erhalten habe?
In diesem Fall reichen Sie bitte die Unterlagen ohne Verspätungsbestätigung ein. Die Kolleg:innen der Abteilung Fahrgastrechte werden die notwendigen Informationen für Sie recherchieren.
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Wer bearbeitet mein Entschädigungsansuchen?
Es entschädigt immer die auszustellende Bahn. Wurde ein Ticket bei den ÖBB gekauft entschädigt diese auch, egal wo die Verspätung aufgetreten ist. Sollte ein Ticket von einer anderen Bahn an die ÖBB gesendet werden, wird dies selbstverständlich an die zuständige Bahn weitergeleitet.
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Ich habe eine Jahreskarte der Kernzone Wien (Zone 100) - erhalte ich Entschädigung?
Für Beförderungen im Bereich von Stadtverkehren bzw. Verkehrsverbund-Kernzonen, sowie im Fernverkehr oder mit regionalen Kraftfahrlinien (Bussen), erhalten Sie keine Entschädigung. Diese Regelung gilt auch für Ihren Beförderungspreisanteil für Kernzonenbereiche bzw. für Kraftfahrlinien-Strecken.
Rechte von Inhaber:innen einer Österreichcard
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Wie sieht die Regelung für mich aus, wenn ich Inhaber:in einer Österreichcard bin?
Ab drei Verspätungen von mehr als 30 Minuten erhalten Sie eine Entschädigung.
- Für eine Österreichcard 2. Klasse erhalten Sie pro drei solcher Verspätungen € 20,-
- Für eine Österreichcard 1. Klasse erhalten Sie pro drei solcher Verspätungen € 30,-
- Höchstens jedoch 10% des Verkaufspreises der jeweiligen Österreichcard.
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Woher bekomme ich eine Bestätigung meiner Verspätung?
Eine Bestätigung der Verspätung bekommen Sie entweder:
- vom Zugpersonal des verspäteten Zuges
- bis zu zwei Tage später - im Internet unter www.oebb.at
- bis zu sieben Tage nach der Fahrt bei den ÖBB Ticketschaltern
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Wie komme ich zu meiner Entschädigung?
Sobald Sie drei Verspätungen von mehr als 30 Minuten gesammelt haben, können Sie die Unterlagen einreichen. Bitte legen Sie unbedingt die Verspätungsbestätigungen bei.
Sie können uns die Unterlagen über unsere Website zusenden:
Die Auszahlung erfolgt auf das von Ihnen angegebene Konto.
Rechte von Jahreskartenkund:innen
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Wie sieht die Regelung für mich als Inhaber:in einer Verbunds-Jahreskarte aus?
Sind unsere Züge im Nahverkehr - zum Beispiel R, REX oder S-Bahn - nicht zu 95% pünktlich, bekommen Sie Geld zurück. Wenn Sie eine Jahreskarte haben und wir pro Monat im Nah- und
Regionalverkehr nicht zu 95% pünktlich sind, bieten wir folgende Entschädigung an:
Sie erhalten 10% des rechnerisch auf einen Monat entfallenden Anteils der Entschädigungsbasis.
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Was ist die Entschädigungsbasis?
Als Entschädigungsbasis gilt der zehnfache Fahrpreis einer Verkehrsverbund-Monatsstreckenkarte für Ihre Bahnstrecke. Preisanteile für die Beförderungen im Kraftfahrlinienverkehr und in Stadtverkehren werden Ihnen abgezogen. Die Entschädigungsbasis ist jedoch höchstens der Gesamtpreis der Verbundjahreskarte.
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Wie hoch ist die Entschädigung?
Sie erhalten höchstens 10% vom Fahrpreis einer Monatsstreckenkarte für Ihre Bahnstrecke.
Wird während der Gesamtlaufzeit der Jahreskarte der Pünktlichkeitsgrad in keinem Monat erreicht, erhalten Sie 10% der Entschädigungsbasis refundiert.
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Warum weichen die Pünktlichkeitswerte für das Entschädigungsverfahren von den auf der ÖBB-Homepage veröffentlichten Werten (Pünktlichkeitsstatistik) ab?
Wir berechnen die für das Entschädigungsverfahren heranzuziehenden Werte und die Pünktlichkeitsstatistik nach unterschiedlichen, zugunsten der Jahreskarten-Kund:innen wirkenden, Kriterien.
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Warum muss ich als Verbund-Jahreskarten-Inhaber:in weitere Informationen zu meiner Fahrtstrecke auf der ÖBB Homepage machen?
Die Informationen zur Fahrtstrecke, um die Ermittlung der Entschädigungsbeträge durchzuführen, sind nicht exakt genug. Daher benötigen wir von Ihnen genaue Angaben.
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Warum muss ich als Verbund-Jahreskarten-Inhaber:in Angaben darüber machen, dass ich die Eisenbahn überwiegend (mit mehr als 50% meiner Fahrten) nutze?
Entsprechend der EU-Verordnung 1371/2007 wird nur die Verspätung im Eisenbahnbereich (mit Ausnahme von Verkehren in Stadtverkehren bzw. in Verbund-Kernzonen) als Berechnungsbasis einer allfälligen Entschädigung herangezogen.
In den meisten Verkehrsverbünden können Sie auch parallel geführte Buslinien ohne Aufpreis nützen.
Aus diesem Grund benötigen wir von Ihnen diese Angaben.
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Wie komme ich zu einer Entschädigung als Jahreskartenkund:in?
Beim Kauf Ihrer Jahreskarte stimmen Sie zu, dass Ihre Daten vom Verkehrsverbund an das Bahnunternehmen übermittelt werden. In der Folge erhalten Sie von uns Ihre Zugangsdaten für das Online-Verspätungsentschädigungsverfahren per Post zugesendet.
Mit diesem Zugangscode können Sie sich auf www.oebb.at/fahrgastrechte einloggen und nochmals Ihre Bereitschaft zur Teilnahme am Verspätungsentschädigungsverfahren bestätigen. Bitte geben Sie Ihre Bankverbindung sowie die Ein- und Ausstiegshaltestelle Ihrer Bahnstrecke an. Zusätzlich bestätigen Sie bitte die überwiegende Nutzung der Bahn für Ihre Fahrten mit der Jahreskarte.
Beachten Sie bitte, dass Ihre Registrierung nur dann erfolgen kann, wenn uns Ihre Kund:innendaten vom jeweiligen Verkehrsverbund ordnungsgemäß übergeben und in unserem Entschädigungssystem gespeichert wurden.
Ihre Entschädigung erhalten Sie einmal im Jahr nach Ende der zwölfmonatigen Geltungsdauer Ihrer Jahreskarte. Die Auszahlung erfolgt auf die von Ihnen bekannt gegebene Bankverbindung. -
Bekomme ich auch eine Entschädigung, wenn ich die Jahreskarte vorzeitig kündige?
Bei der Kündigung im laufenden Jahr können Sie eine aliquote Entschädigung beantragen, sofern Sie die Jahreskarte zum Zeitpunkt der Kündigung, ordnungsgemäß registriert haben.
Bitte verwenden Sie das ÖBB-Kontaktformular und geben Ihre persönlichen Daten, die bei der Registrierung verwendete Jahreskartennummer und den Kündigungszeitpunkt an. Weisen Sie die Kündigung mit einer schriftlichen Bestätigung Ihres Verkehrsverbundes nach.
In weiterer Folge erhalten Sie die Entschädigungshöhe aliquot für die genutzte Laufzeit nach dem bestehenden Entschädigungsmodell. Die Höhe wird nach Laufzeitende berechnet. Der Betrag wird gegebenenfalls unter Abzug einer Gebühr auf das von Ihnen genannte Bankkonto überwiesen.
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Wie berechnet sich die Entschädigung für mein KlimaTicket Ö bzw. mein regionales KlimaTicket?
Wenn Sie eine netzbezogene Jahreskarte wie ein KlimaTicket Österreich (KTÖ) bzw. ein regionales KlimaTicket (KTR) haben entschädigen wir wie folgt:
Wenn Sie ein KlimaTicket Österreich (KTÖ) haben, garantieren wir Ihnen, dass der monatliche Gesamtpünktlichkeitsgrad aller unserer mit Ihrem KlimaTicket Ö nutzbaren Züge zumindest 93% erreicht. Sollten wir in einem Monat den Pünktlichkeitsgrad nicht erreichen, erhalten Sie von uns eine Entschädigung in der Höhe von 10 % des monatlichen Anteils der Entschädigungsbasis. Als Entschädigungsbasis gilt jener Fahrpreis, den Sie nach Abzug von Preisanteilen für Beförderungen im Kraftfahrlinienverkehr und im Stadtverkehr bezahlt haben (so genannter "Bahnanteil").
Wenn Sie ein regionales KlimaTicket (KTR) haben und wir pro Monat nicht zu 95% pünktlich sind, entschädigen wir Sie bei Verspätungen von Nahverkehrszügen mit 10% des rechnerisch auf einen Monat entfallenden Anteils der Entschädigungsbasis. Als Entschädigungsbasis gilt mindestens jener Fahrpreis, den Sie für ihre Verbundjahreskarte unter Abzug von Preisanteilen für Beförderungen im Kraftfahrlinienverkehr und in Stadtverkehren bezahlt haben (so genannter "Bahnanteil").
Der jeweilige Bahnanteil wird für das KTÖ vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) bzw. für die KTR von den Verkehrsverbünden wie folgt festgelegt (Stand April 2023):
Übersicht Bahnanteil Netzbezogene Jahreskarte Entschädigungsbasis/ Bahnanteil vom Preis des KTR* KTÖ € 494,12 (Fixbetrag) KTR VVT (Tirol) 28% KTR SVV (Salzburg) 25,15% KTR OÖVV (Oberösterreich) 31,03% KTR VOR (Wien, Nö, Burgenld.) 40,46% KTR VST (Steiermark) 30,33% KTR VVK (Kärnten) 75% *Preis des KTR ohne Kernzonenaufschlag und/oder ohne Bankgebühren
Beispiele für die Entschädigungsbasis:- Bei einem VVT KlimaTicket Erwachsene wird aktuell € 519,60 als Entschädigungsbasis herangezogen.
- Bei einem SVV KlimaTicket Erwachsene wird aktuell € 365,- als Entschädigungsbasis herangezogen.
- Bei einem OÖVV KlimaTicket Erwachsene wird aktuell € 365,- als Entschädigungsbasis herangezogen.
- Bei einem VOR KlimaTicket Erwachsene wird aktuell € 495,- als Entschädigungsbasis herangezogen.
- Bei einem VST KlimaTicket Erwachsene wird aktuell € 468,- als Entschädigungsbasis herangezogen.
- Bei einem VVK KlimaTicket Erwachsene wird aktuell € 399,- als Entschädigungsbasis herangezogen.
Bei ermäßigten Tickets wird der entsprechend ermäßigte Preis als Entschädigungsbasis herangezogen.
Im Übrigen gilt A.5.3. und A.5.4 des Handbuchs für Reisen mit den ÖBB in Österreich.
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Rechte von Tages-, Wochen- und Monatskartenkund:innen
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Wie sieht die Regelung aus, wenn ich Inhaber:in von Tages-, Wochen- und Monatskarten bin?
Ab einer Verspätung des genutzten Zuges von 20 Minuten, erhalten Sie pauschal € 1,50 je erlebter Verspätung.
Keinen Entschädigungsanspruch haben Sie auf Schüler:innen- und Lehrlingsfreikarten und deren Aufzahlungskarten.
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Woher bekomme ich eine Bestätigung für meine Verspätung?
Eine Bestätigung der Verspätung bekommen Sie entweder:
- vom Zugpersonal des verspäteten Zuges
- bis zu zwei Tage später - im Internet unter www.oebb.at
- bis zu sieben Tage nach der Fahrt bei den ÖBB Ticketschaltern
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Wie komme ich zu einer Entschädigung, wenn ich Besitzer:in einer Tages-, Wochen-, Monatskarte bin?
Nachdem Ihre Tages-, Wochen- oder Monatskarte abgelaufen ist, füllen Sie bitte den Antrag auf Entschädigung aus und geben die Fahrkarte und die Verspätungsbestätigungen am Ticketschalter ab. Die Auszahlung erfolgt bar direkt am Ticketschalter.
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Wie hoch ist die Entschädigung?
Sie erhalten pauschal € 1,50 je erlebter Verspätung. Bitte beachten Sie, dass ein Entschädigungswert unter € 4,- nicht ausbezahlt werden kann.