Zugverspätungen
Grundsätzlich haben Sie bei Verspätungen ab 60 Minuten Anrecht auf eine Entschädigung von 25%, ab 120 Minuten von 50% des einfachen Fahrpreises Ihres ÖBB-Tickets. Liegt dieser Entschädigungswert unter € 4,- , wird er nicht entrichtet. Für internationale Passangebote, die Österreichcard, Pauschalangebote, das Klimaticket sowie Zeitkarten gelten spezielle Entschädigungsbedingungen.
Bei ausschließlicher Nutzung von Zügen des Nah- und Regionalverkehres (mit der Zuggattung Regionalzug, Regional-Express, Cityjet Xpress oder S-Bahn in den Fahrplänen bezeichnet), ohne dass diese aufgrund einer gemeinsamen Fahrkarte im Verbindung mit Zügen des Fernverkehres genützt werden, bestehen im Verspätungsfall keine Ansprüche auf Entschädigung.
Bei den ÖBB-Intercitybussen kommen die Fahrgastrechte für den Bahnverkehrs zur Anwendung. Sie werden in diesem Zusammenhang wie Zügen des Fernverkehrs behandelt.
Auf Wunsch erhalten Sie eine Bestätigung der Verspätung entweder vom Zugpersonal des verspäteten Zuges oder bis 7 Tage nach der Fahrt direkt online. Sie können eine Verspätungsbestätigung auch an den ÖBB Ticketschaltern erhalten oder per E-Mail an das Kund:innenservice anfordern.
Zugausfall oder Verspätung vor oder während der Reise
Fällt Ihr Zug aus oder ist Ihr Zug über 60 Minuten verspätet, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:
- Sie verzichten auf den Antritt der Reise am Abfahrtsort und erhalten den vollen Fahrpreis zurück.
- Sie fahren mit einem anderen unserer Züge, gegebenenfalls über eine andere Strecke mit einem anderen Verkehrsmittel, sofern dessen Benützung in ihrer Fahrkarte inkludiert ist.
- Sie brechen die begonnene Reise ab und erhalten den Fahrpreis für die nicht gefahrene Strecke zurück.
- Wenn die begonnene Reise für Sie zwecklos geworden ist, kehren Sie mit einem anderen Zug oder mit einem anderen Verkehrsmittel (sofern dessen Benützung in Ihrer Fahrkarte inkludiert ist) unverzüglich zum Ausgangspunkt zurück und erhalten den vollen Fahrpreis zurück.
Sie haben ÖBB Einzeltickets? Reichen Sie Ihren Antrag auf Verspätungsentschädigung schnell und einfach über den Fahrgastrechte.Bot ein (rechts unten).
Voraussetzungen:
- ÖBB Einzel- oder Gruppenticket(s) (KEIN Klimaticket; KEINE Zeitkarten)
- mind. 60 Minuten Verspätung im Fernverkehr (RJ, RJX, IC, ICE, EC, D, NJ, EN)
- KEINE Tickets anderer Bahnunternehmen
- KEINE Zusatzkosten wie Hotel, Taxi oä.
Mir ist bewusst, dass durch die Nutzung der ÖBB-Website und des auf der Website eingebetteten Fahrgastrechte.Bots personenbezogene Daten aus technischen Gründen im unbedingt erforderlichen Ausmaß automatisch erhoben werden (nämlich die IP-Adresse und die Geräteinformationen), wenn ich eine Anfrage stelle, die nur allgemeiner Natur ist und keine Bekanntgabe von zusätzlichen personenbezogenen Daten erforderlich macht. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 lit f DSGVO (berechtigtes Interesse der ÖBB-PV AG, das in der Bereitstellung von relevanten Kund:inneninformationen sowie der technischen Bereitstellung der Website besteht) sowie auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 lit b DSGVO, nämlich zur Bearbeitung meines Anliegens.
Wenn ich das möchte, kann mir das Chat-Protokoll über meinen Chat an die von mir bekannt gegebene E-Mailadresse zur Verfügung gestellt werden. Alternativ kann ich selbst mein Chat-Protokoll während der Session downloaden. Die von mir bekannt gegebene E-Mail-Adresse wird zum Zweck der Zurverfügungstellung des Chats verwendet. Diese Einwilligung ist zeitlich befristet und bezieht sich nur auf meinen aktuellen Wunsch, sodass bei weiteren späteren Anfragen, von mir jeweils eine gesonderte Einwilligung einzuholen ist. Ich weise darauf hin, dass ich berechtigt bin, meine Einwilligung während des Chatverlaufs zu widerrufen. Dieser Widerruf erfolgt durch Schließen des Chatfensters.
Sollten darüber hinaus während des Verlaufs von Chatanfragen die Bekanntgabe von weiteren personenbezogenen Daten notwendig werden (insbesondere Vor- und Nachname, vollständige Adresse, E-Mailadresse, vollständige Bankdaten, ÖBB Kund:innennummer, ÖBB Ticketcodes, Gegenstand der Anfrage) so ist mir bewusst, dass meine Angaben zu Zwecken der Bearbeitung meiner Anfrage gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit b DSGVO gespeichert werden. Diese Daten werden in den nachgelagerten Systemen nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, gerichtet nach dem Gegenstand des Anliegens (d.h. entweder nach drei Jahren oder nach zehn Jahren) gelöscht. Im Fahrgastrechte.Bot selbst sind diese Daten für 30 Tage verfügbar.
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz.
Überdies bestätige ich hiermit die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner nachfolgenden Angaben. Ich nehme zur Kenntnis, dass im Falle von falschen Angaben etwaige Entschädigungsanspruchs- bzw. Auszahlungszusagen hinfällig werden. Weiters nehme ich zur Kenntnis, dass die Entgegennahme eines Antrages durch den Fahrgastrechte.Bot nicht automatisch eine Zusage einer Entschädigung bedeutet. Alle Fahrgastrechte.Bot-Angaben verstehen sich vorbehaltlich einer positiven finalen Prüfung durch den zuständigen Fachbereich.
Seit wann gibt es mich?
Dezember 2021
Was kann ich?
Kam es bei deiner Reise zu einer Verspätung, prüfe ich deinen Anspruch und leite die entsprechenden Daten an das ÖBB Kund:innenservice weiter, damit diese dein Anliegen schnellst möglich bearbeiten können.
Die Voraussetzungen auf einem Blick:
- Du bist mind. 60 Minuten verspätet am Zielbahnhof angekommen
- auf allen Tickets ist ÖBB angeführt
- alle Tickets wurden online oder in der App gekauft
- mindestens ein Zug war ein RJ, RJX, IC, EC, ICE, D, NJ oder EN
- Du hast die Reise vollständig durchgeführt (bis zum Ziel laut Ticket)
- Du kennst alle Daten zu deiner Reise inkl. Zugnummern (Datum, Uhrzeit, Start und Ziel)
- Du hast keine zusätzlichen Verkehrsmittel genutzt, um deinen Zielbahnhof zu erreichen (z.B. Taxi, Uber, Privatbahn)
- Du hast aufgrund der Verspätung kein Hotel genutzt