
Liebe Reisende,
wo immer Sie Ihre Reise hinführt – wir tun alles, damit Sie sicher und zufrieden an Ihr Ziel kommen. Die rechtlichen Grundlagen für Ihre Reisen mit uns in Österreich fassen wir für Sie in diesem Handbuch zusammen.
Wenn Sie ein Ticket für einen Zug oder Bus der ÖBB-Personenverkehr AG in Österreich kaufen, schließen Sie mit uns einen Beförderungsvertrag ab. Ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag finden Sie in den Beförderungsbedingungen, dem Abschnitt A. dieses Handbuches.
Der Abschnitt B., die Tarifbestimmungen, informiert Sie über unser Angebot an Tickets und die Nutzungsbedingungen dafür. Im Abschnitt C., Kundengruppen, lesen Sie alles über mögliche Ticket-Rabatte.
Damit dieses Handbuch gut lesbar und übersichtlich bleibt, verwenden wir die Begriffe „Kunde“, „Senioren“ und „Mitarbeiter“ für beide Geschlechter. Wenn wir von „Bussen“ schreiben, so geht es um unsere Intercitybusse. Ist im Tarif von „ÖBB“ oder „uns“ die Rede, meinen wir immer die ÖBB-Personenverkehr AG.
Wir wünschen Ihnen eine gute Reise und sind bei Fragen gerne für Sie da unter unserer Servicenummer 05-1717. Im Internet finden Sie Informationen zu Reisen mit der ÖBB unter oebb.at.
Ihre ÖBB
Pkt. |
Änderung |
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Anpassung Tickets für den Nahverkehr |
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Anpassung Tickets für Fernverkehrs- und Nachtreisezüge |
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B.1.17. |
Auslaufen ÖBB-Seniorenticket |
Anpassung Altersgrenze Vorteilscard Senior |
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Anpassung Altersgrenze Österreichcard Senior |
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Anpassung Altersgrenze Klimaticket Ö Senior |
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Anpassung Altersgrenze Klimaticket Ö Senior Familie |
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Anpassung Stadtverkehrsbahnhof Innsbruck |
A.1.9.1.1.Mobilitätseingeschränkt sind Reisende, deren Mobilität bei der Zugfahrt eingeschränkt ist und die daher unsere Unterstützung bzw. eine Anpassung unserer Services an ihre Bedürfnisse brauchen.
A.1.9.1.2.Hierzu zählen Reisende mit Behinderung, das sind blinde Reisende, Reisende mit Rollstuhl, Schwerkriegsbeschädigte ab einem Behinderungsgrad von 70 % und Inhaber eines Behindertenpasses ab einem Behinderungsgrad von 70 %.
A.1.9.1.3.Ebenso zählen hierzu:
A.1.10.1.1.Ein Gutschein, den Sie von uns kostenlos bekommen, ist ein Kulanzgutschein. Kulanzgutscheine lösen Sie beim Ticketkauf über tickets.oebb.at ein oder über die ÖBB App. Werbe- oder Promotiongutscheine sind keine Kulanzgutscheine und unterliegen eigenen Einlösebedingungen.
A.2.1.1.1.Diese Beförderungsbedingungen regeln den Abschluss und die Durchführung von Beförderungsverträgen zwischen Ihnen als Reisendem und uns. Sie gelten für die Beförderung von Reisenden, ihren Tieren, Gepäck, Fahrrädern und Fahrzeugen in unseren Zügen und Bussen.
A.2.1.1.2.Diese Beförderungsbedingungen gelten auf allen Strecken zwischen unseren Bahnhöfen in Österreich und zwischen den gemeinsam mit anderen Bahnen betriebenen Grenzbahnhöfen im Ausland, gemäß E.7..
A.2.1.1.3.Darüber hinaus gelten diese Beförderungsbedingungen für unsere Busse in Italien sowie auf folgenden Strecken im Ausland:
A.2.1.1.4.Unsere Beförderungsbedingungen und Nutzungsbestimmungen für Tickets, nach Abschnitt B., gelten auch in Bussen, die als Schienenersatzverkehr gekennzeichnet sind. Diese Busse ersetzen unsere mit Zügen geplanten Verkehre, wenn diese beispielsweise wegen Bauarbeiten oder Streckenunterbrechungen nicht fahren können.
A.3.1.1.1.Für die Fahrt mit Zügen und Bussen der ÖBB brauchen Sie ein gültiges Ticket. Dieses ist der Nachweis Ihres Beförderungsvertrages mit uns, und die Grundlage Ihrer Rechte und Pflichten vor, während und nach Ihrer Reise. Bitte prüfen Sie direkt nach dem Kauf, dass das Ticket Ihrem Reisewunsch entspricht.
A.3.1.1.2.Der Beförderungsvertrag kommt bei einer der folgenden Situationen zustande:
Wenn Sie Ihre Fahrt im ÖBB Ticketshop tickets.oebb.at oder in der ÖBB App buchen, müssen Sie Ihr Ticket bitte unbedingt vor Fahrtbeginn erhalten, nach Punkt D.1.3..
A.3.1.2.1.Für die Züge des Nahverkehrs brauchen Sie vor Einstieg ein Ticket. Dies gilt auch für Hunde und Fahrräder.
A.3.1.2.2.An folgenden Bahnhöfen steigen Sie auch in unsere Züge des Nahverkehrs ein, ohne vorher eine Fahrkarte gekauft zu haben:
A.3.1.2.3.In diesen Fällen erhalten Sie Ihr Ticket im Zug zum gleichen Preis wie am Ticketautomaten am Bahnhof, entweder bei unseren Mitarbeitern oder am Ticketautomaten im Zug. Bitte kaufen Sie das Ticket sofort nach dem Einsteigen, da Sie sonst ohne gültigem Ticket reisen.
A.3.1.2.4.Sind alle ÖBB Ticketautomaten am Bahnhof defekt, melden Sie sich bitte vor Einsteigen in den Nahverkehrszug bei der Störungshotline, deren Nummer am Automaten vermerkt ist. Wenn unsere Mitarbeiter der Störungshotline eine technische Störung der Ticketautomaten nachvollziehen können, erhalten Sie eine Störungsnummer. Damit kaufen Sie Ihre Fahrkarte beim Zugbegleiter zum Preis am Ticketautomaten.
A.3.1.2.5.Sie können auch ohne vorherigen Kontaktes unserer Störungshotline in den Nahverkehrszug einsteigen. Da es unseren Zugbegleitern nicht möglich ist, eine Störung der Ticketautomaten nachzuvollziehen, stellen sie Ihnen dann eine Fahrgeldnachforderung aus, gemäß Punkt A.3.2.2.. Die Fahrgeldnachforderung versehen sie mit dem Vermerk, dass alle Ticketautomaten am Bahnhöfe gestört waren. Können wir nach Ihrem Einspruch gegen die Fahrgeldnachforderung bestätigen, dass alle Ticketautomaten defekt waren, reduzieren wir die Fahrgeldnachforderung auf den Preis der Fahrkarte für den Kauf am Ticketautomaten.
A.3.1.2.6.Beachten Sie bitte, dass ein Ausfall der elektronischen Zahlungsfunktion am Ticketautomaten keinen Defekt darstellt und daher nicht zu einem Ticketkauf im Zug berechtigt.
A.3.1.2.7.Unsere Ticketautomaten können nur begrenzt Wechselgeld zurückgeben. Nur wenn weniger als 9,- Euro als Wechselgeld an Sie zurückzugeben ist, kann unser Ticketautomat Geldscheine unterschiedlicher Wertstückelungen annehmen.
A.3.1.3.1.In Fernverkehrs- und Nachtreisezügen können Sie Ihr Ticket auch bei unseren Mitarbeitern im Zug erwerben. Bitte teilen Sie unseren Mitarbeitern im Rahmen der erstmaligen Ticketkontrolle sofort und unaufgefordert mit, dass Sie ein Ticket benötigen, da Sie sonst ohne gültigem Ticket reisen. ÖBB Standardtickets nach B.1.1.. haben einen eigenen Preis für den Bordverkauf, den Sie unter www.oebb.at finden. Bitte beachten Sie, dass Sie beim Kauf aller anderen Tickets im Zug den Bordpreis zahlen. Dieser besteht aus dem Fahrpreis und einer Servicegebühr, nach E.1.1..
A.3.1.3.2.Sind alle ÖBB Ticketautomaten am Bahnhof defekt, die weder einen geöffneten ÖBB Ticketschalter noch eine Agentur mit ÖBB Ticketverkauf haben, melden Sie sich bitte vor Einsteigen in den Fernverkehrszug bei der Störungshotline, deren Nummer am Automaten vermerkt ist. Wenn unsere Mitarbeiter der Störungshotline eine technische Störung der Ticketautomaten nachvollziehen können, erhalten Sie eine Störungsnummer. Damit kaufen Sie Ihre Fahrkarte beim Zugbegleiter zum Preis am Ticketautomaten.
A.3.1.3.3.Sie können auch ohne vorherigen Kontaktes unserer Störungshotline in den Fernverkehrszug einsteigen. Da es unseren Zugbegleitern nicht möglich ist, eine Störung der Ticketautomaten nachzuvollziehen, verkaufen sie Ihnen die Fahrkarte gemäß Punkt A.3.1.3.1.. Melden Sie sich anschließend bei unserem Kundenservice und kann dieser bestätigen, dass alle Ticketautomaten defekt waren, reduzieren wir den Preis des Tickets auf den Preis der Fahrkarte für den Kauf am Ticketautomaten.
A.3.1.3.4.Beachten Sie bitte, dass ein Ausfall der elektronischen Zahlungsfunktion am Ticketautomaten keine technische Störung darstellt und daher nicht zu einem Ticketkauf im Zug berechtigt.
A.3.1.3.5.Unsere Ticketautomaten können nur begrenzt Wechselgeld zurückgeben. Nur wenn weniger als 9,- Euro als Wechselgeld an Sie zurückzugeben ist, kann unser Ticketautomat Geldscheine unterschiedlicher Wertstückelungen annehmen.
A.3.1.3.6.Zugfahrten, deren Fahrplan in der Zukunft noch unsicher ist, markieren wir dementsprechend im Fahrplan. Sie kaufen Fahrkarten für diese Zugfahrten, indem Sie uns beim Kauf Ihre Kontaktdaten mitteilen, damit wir Sie über den tatsächlichen Fahrplan informieren können. Wir werden Sie bis spätestens 15 Tage vor Abfahrt des Zuges über den genauen Fahrplan informieren. Weicht der Fahrplan mehr als 60 Minuten vom ursprünglichen Fahrplan ab, haben Sie die Möglichkeit alle Fahrkarten ohne Gebühren zu stornieren, bis 15 Tage vor Abfahrt des Zuges. Dies gilt auch für Fahrkarten, die sonst nicht stornierbar sind. Bitte beachten Sie, dass auch in diesem Falle gilt: ein als PDF heruntergeladenes Ticket kann nicht storniert werden, gemäß D.1.6.1.4..
A.3.1.4.1.Zug- und busgebundene Tickets gelten nur in den Zügen und Bussen, für die sie gekauft wurden. Sie fahren ausschließlich in den Zügen und Bussen, die auf dem Ticket angegeben sind. In anderen Zügen und Bussen ist das Ticket nicht gültig. Die Einschränkung der Gültigkeit auf bestimmte Züge und Busse finden Sie in den Nutzungsbestimmungen der Tickets in B..
A.3.1.4.2.Wir heben die Zug- und Busbindung Ihres Tickets auf, wenn die Nutzung der ursprünglichen Verbindung nicht möglich ist, weil:
Unsere Zugbegleiter bestätigen Ihnen die Aufhebung der Zug- oder Busbindung.
A.3.1.5.1.Bewahren Sie bitte Ihr Ticket sorgfältig auf – es kann auch nach Ende der Fahrt noch bis zum Verlassen der Bahnsteigzugänge kontrolliert werden.
A.3.1.5.2.Tickets und gegebenenfalls die dazugehörigen Ermäßigungskarten werden von uns manuell und elektronisch durch Einscannen des QR-Codes geprüft. Bei der Kontrolle geben Sie unseren Mitarbeitern Ihr Ticket und auf Nachfrage Ihren Identitäts- oder Ermäßigungsausweis. Auch unsere Mitarbeiter weisen auf Nachfrage ihren Mitarbeiterausweis vor.
A.3.1.5.3.Um Betrugsfällen vorzubeugen, ziehen wir stichprobenartig Tickets ein, um diese auf Echtheit zu prüfen. Sollten Sie einmal von einem derartigen Einzug Ihres Tickets betroffen sein, stellen wir Ihnen ein Ersatzticket aus, das dann Ihr gültiges Ticket ist und auch als Einzugsbestätigung gilt.
A.3.1.5.4.Wenn Sie mit einem ungültigen Ticket oder einer ungültigen Ermäßigungskarte nach Punkt A.3.2.1.1. reisen, ziehen wir diese(s) ebenfalls ein. In diesem Fall gelten Sie als Reisender ohne gültiges Ticket und erhalten eine Fahrgeldnachforderung.
A.3.1.6.1.Die Tickets für unsere Züge und Busse erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:
A.3.1.6.2.Die Preise für unsere Tickets erfahren Sie in unseren elektronischen Verkaufssystemen, an ÖBB Ticketschaltern oder von unserem Kundenservice 05-1717 jeweils für diesen Vertriebskanal. Die Preise im Überblick finden Sie unter www.oebb.at.
A.3.1.6.3.Bitte bewahren Sie Ihr Ticket sorgfältig auf. Im Falle eines Verlusts können wir ausschließlich auf Ihren Namen lautende Tickets am ÖBB Ticketschalter ersetzen. Andere Tickets können wir leider nicht ersetzen, auch wenn Sie hierfür eine Rechnung haben.
A.3.1.6.4.Zur Ersatzausstellung am ÖBB Ticketschalter beachten Sie bitte Folgendes: ÖBB Tickets, die auf Sicherheitspapier am ÖBB Ticketautomaten oder am ÖBB Ticketschalter ausgegeben wurden, können nur mit Vorlage der Bestätigung einer amtlichen Verlust- oder Diebstahlsanzeige erneut ausgegeben werden. Die Gründe dafür liegen im Finanz- und Steuerrecht.
A.3.2.1.1.Ihr Ticket/Ihre Ermäßigungskarte ist ungültig, wenn
A.3.2.1.2.Ihr Ticket ist ebenfalls ungültig, wenn
A.3.2.1.3.Ihr Ticket wird rückwirkend ungültig, wenn Sie dessen Kauf in der ÖBB App mit der Undo-Funktion rückgängig machen, trotz nachweislicher Nutzung.
A.3.2.2.1.Für den Fall, dass Sie mit uns reisen, aber kein gültiges Ticket haben, stellen wir Ihnen eine Fahrgeldnachforderung aus, nach E.1.2.. Sie erhalten von unseren Mitarbeitern dann einen Beleg über die Höhe der Nachforderung. Mit diesem Beleg können Sie in dem Zug weiterfahren, in der 2. Klasse maximal bis zum Zugendbahnhof beziehungsweise bis zum letzten Halt in Österreich. Wenn es keinen weiteren Halt mehr in Österreich gibt, so gilt der Beleg bis zum ersten Halt im Ausland.
A.3.2.2.2.Die Fahrgeldnachforderung können Sie entweder sofort im Zug bei unseren Mitarbeitern oder zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen. Bezahlen Sie die Fahrgeldnachforderung sofort im Zug, nehmen wir Ihre Daten nicht auf. Dadurch können wir einen nachträglichen Einspruch von Ihnen zu dieser Fahrgeldnachforderung nicht bearbeiten. Bezahlen Sie die Fahrgeldnachforderung zu einem späteren Zeitpunkt, erhöht diese sich um die Bearbeitungsgebühr nach E.1.3.. Weisen Sie in diesem Fall unseren Mitarbeiter Ihren Lichtbildausweis mit Altersnachweis vor. Dieser nimmt Ihre Daten und Anschrift auf.
A.3.2.2.3.Wir stellen Ihnen nachträglich eine Fahrgeldnachforderung nach E.1.2. zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr nach E.1.3. aus, wenn Sie ihren Ticketkauf in der ÖBB App trotz nachweislicher Nutzung rückgängig machen, gemäß Punkt A.3.2.1.3..
A.3.2.2.4.Alle notwendigen Informationen für das Bezahlen der Fahrgeldnachforderung finden Sie auf dem Beleg. Hierauf finden Sie ebenfalls den Kontakt, an den Sie sich schriftlich mit einem Einspruch gegen die Fahrgeldnachforderung wenden können.
A.3.2.2.5.Bitte wenden Sie sich innerhalb von 14 Tagen mit einem begründeten Einspruch gegen die Fahrgeldnachforderung an uns oder überweisen Sie den zu zahlenden Betrag. Erhalten wir weder einen Einspruch noch die Überweisung von Ihnen innerhalb dieser Frist, senden wir Ihnen eine Mahnung. Durch diesen Aufwand entstehen für Sie weitere Kosten, nach E.1.6., die wir Ihnen in Rechnung stellen. Dann haben Sie weitere 4 Wochen Zeit einen begründeten Einspruch gegen die Fahrgeldnachforderung einzulegen oder den zu zahlenden Betrag zu überweisen. Reagieren Sie auf unsere Mahnung nicht innerhalb der 4 Wochen, leiten wir unsere offene Forderung an ein Inkassobüro weiter.
A.3.2.2.6.Wenn Sie Ihre personenbezogenen Daten und Anschrift nicht angeben oder die Annahme des Beleges verweigern, können wir Sie des Zuges verweisen.
A.3.2.2.7.Das Fahren ohne gültige Fahrkarte ist eine Verwaltungsübertretung. Wir sind berechtigt, diese im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei der Behörde anzuzeigen.
A.3.2.2.8.Für Fahrten innerhalb des Verkehrsverbundes Vorarlberg stellen wir Ihnen eine Fahrgeldnachforderung gemäß den Tarifbestimmungen des Vorarlberger Verkehrsverbundes aus.
A.3.2.3.1.Wir stellen keine Fahrgeldnachforderung aus, wenn Kinder und Erwachsene unter 18 Jahren ohne gültiges Ticket einen Altersnachweis zeigen. Sie kaufen in diesem Fall im Zug ein Ticket mit Servicegebühr, nach E.1.1.. Für Fahrten innerhalb des Verkehrsverbundes Vorarlberg stellen wir Ihnen eine Fahrgeldnachforderung gemäß den Tarifbestimmungen des Vorarlberger Verkehrsverbundes aus.
A.3.2.3.2.Wenn kein Altersnachweis erbracht oder das Ticket nicht sofort gezahlt werden kann, stellen wir eine Fahrgeldnachforderung aus. Der Altersnachweis kann jedoch in diesem Fall binnen 13 Tage nachgereicht werden. Danach reduzieren wir die ursprüngliche Fahrgeldnachforderung auf den Preis eines Standard-Einzeltickets für Kind oder Erwachsene unter 18 Jahren sowie eine Bearbeitungsgebühr nach E.1.4.
A.3.2.4.1.Wir stellen keine Fahrgeldnachforderung aus, wenn folgende Reisende ohne Begleiter im Zug ohne Ticket angetroffen werden:
A.3.2.4.2.Können Sie Tickets an einem Bahnhof oder im Zug ausschließlich an einem ÖBB Ticketautomat kaufen, so stellen wir den folgenden Reisenden ohne Begleiter ebenfalls keine Fahrgeldnachforderung aus:
A.3.2.4.3.Den unter A.3.2.4.1. und A.3.2.4.2. genannten Reisenden verrechnen wir auch nicht die Servicegebühr gemäß E.1.1. beim Kauf von Tickets im Zug.
A.3.2.4.4.Wir stellen auch keine Fahrgeldnachforderung aus, wenn Reisende im Rollstuhl durch eine Umwegfahrt den Zielbahnhof auf der gebuchten Strecke einfacher und barrierefrei erreichen.
A.3.2.5.1.Wenn Sie Ihre Österreichcard bei Ticketkontrollen im Zug nicht vorzeigen können, haben Sie in Fernverkehrs- und Nachtzügen die Möglichkeit, bei unseren Mitarbeitern ein Standard-Einzelticket ohne Rabatte nach Punkt A.3.1.3.1. zu kaufen. Dieses Ticket versehen unsere Mitarbeiter mit Ihrem Namen, Art und Nummer Ihres Lichtbildausweises mit Altersnachweis und Ihrem Geburtstag.
A.3.2.5.2.Sie können dieses Ticket mit einer Kopie Ihrer Österreichcard bis 6 Monate nach dem letzten Gültigkeitstag Ihres Tickets bei uns zur Erstattung einreichen. Dann erhalten Sie den Fahrpreis zurück, abzüglich der Bearbeitungsgebühr nach E.1.5.
A.3.2.5.3.Wenn Sie kein Ticket im Zug nachkaufen, dann stellen wir Ihnen eine Fahrgeldnachforderung nach Punkt A.3.2.2. aus. Darauf notieren wir, dass Sie Ihre Österreichcard vergessen haben. Anschließend senden Sie uns die Kopie Ihrer Österreichcard innerhalb von 13 Tagen an die Adresse auf dem Beleg. Wir verringern dann die Fahrgeldnachforderung auf die Bearbeitungsgebühr nach E.1.5.
A.3.2.6.1.Wenn Sie ein auf Ihren Namen ausgestelltes Ticket vergessen haben und bei der Ticketkontrolle im Zug nicht vorzeigen können, haben Sie in Fernverkehrs- und Nachtzügen die Möglichkeit, bei unseren Mitarbeitern ein Standard-Einzelticket ohne Rabatte nach Punkt A.3.1.3.1. zu kaufen. Dieses Ticket versehen unsere Mitarbeiter mit Ihrem Namen, Art und Nummer Ihres Lichtbildausweises mit Altersnachweis und Ihrem Geburtstag.
A.3.2.6.2.Mit einer Kopie Ihres ursprünglich vergessenen und auf Ihren Namen ausgestellten Tickets, können Sie das im Zug gekaufte Ticket bis 6 Monate nach dessen letztem Gültigkeitstag bei uns zur Erstattung einreichen. Wenn Gültigkeitsbereich und Zeitraum beider Fahrkarten übereinstimmen, erhalten Sie den Fahrpreis zurück, abzüglich der Bearbeitungsgebühr nach E.1.5.
A.3.2.6.3.Wenn Sie kein Ticket im Zug nachkaufen können, dann stellen wir Ihnen eine Fahrgeldnachforderung nach Punkt A.3.2.2. aus. Darauf notieren wir, dass Sie ein auf Ihren Namen lautendes Ticket vergessen haben. Anschließend senden Sie eine Kopie des vergessenen Tickets innerhalb von 13 Tagen an die Adresse auf dem Beleg und wir verringern die Fahrgeldnachforderung auf die Bearbeitungsgebühr nach E.1.5.
A.3.2.7.1.Es gibt Tickets und Reservierungen der ÖBB und von Verkehrsverbünden, die nur zusammen mit einem Berechtigungsnachweis gültig sind. Hierzu zählen:
A.3.2.7.2.Wenn Sie bei der Ticketkontrolle weder Vorteilscard noch Berechtigungsnachweis vorzeigen können, haben Sie in Fernverkehrs- und Nachtzügen die Möglichkeit, bei unseren Mitarbeitern ein Ticket zum Differenzbetrag auf den vollen Preis ohne Rabatte, nach Punkt A.3.1.3.1. zu kaufen. Dieses Ticket versehen wir mit Ihrem Namen, Art und Nummer Ihres Lichtbildausweises mit Altersnachweis und Ihrem Geburtstag.
A.3.2.7.3.Sie können dieses Ticket mit einem Nachweis Ihrer Vorteilscard oder Ihres Berechtigungsnachweises bis 6 Monate nach dem letzten Gültigkeitstag Ihres Tickets bei uns zur Erstattung einreichen. Dann erhalten Sie die Zusatzkosten zurück, abzüglich der Bearbeitungsgebühr nach E.1.5..
A.3.2.7.4.Wenn Sie mit einer rabattierten Reservierung nach C.5. verreisen und keine Vorteilscard vorweisen können, verrechnen wir Ihnen eine Servicegebühr nach Punkt E.1.1..
A.3.2.7.5.Wenn Sie kein Ticket im Zug nachkaufen nach A.3.2.7.2.. oder wenn Sie die Servicegebühr nach A.3.2.7.4. nicht bezahlen, dann stellen wir Ihnen eine Fahrgeldnachforderung nach Punkt A.3.2.2. aus. Darauf notieren wir, dass Sie Ihre Vorteilscard oder Ihren Berechtigungsnachweis vergessen haben. Anschließend senden Sie eine Kopie Ihrer Vorteilscard oder Ihren Berechtigungsnachweis innerhalb von 13 Tagen an die Adresse auf dem Beleg und wir verringern die Fahrgeldnachforderung auf den korrekten Ticketpreis für Ihre Fahrt und auf die Bearbeitungsgebühr nach E.1.5..
A.3.2.8.1.Wenn Sie Ihren Lichtbildausweis mit Altersnachweis zu Ihrer Vorteilscard vergessen haben und bei der Ticketkontrolle im Zug nicht vorzeigen können, haben Sie in Fernverkehrs- und Nachtzügen die Möglichkeit, bei unseren Mitarbeitern ein Ticket zum Differenzbetrag auf den vollen Preis ohne Rabatte, nach Punkt A.3.1.2.7. zu kaufen.
A.3.2.8.2.Wenn Sie kein Ticket im Zug nachkaufen, dann stellen wir Ihnen eine Fahrgeldnachforderung nach Punkt A.3.2.2. aus.
A.3.2.8.3.Da wir Ihre Identität zu keinem Zeitpunkt feststellen können, ist es uns nicht möglich, Ihre unter den Punkten A.3.2.8.1. und A.3.2.8.2. geleisteten Zahlungen zu erstatten.
A.3.3.1.1.Kleinkinder fahren in unseren Zügen und Bussen kostenlos und ohne Ticket.
A.3.3.1.2.In unseren Nah- und Fernverkehrszügen und in unseren Bussen reisen Kleinkinder nur in der Begleitung eines Erwachsenen.
A.3.3.1.3.In unseren Nachtreisezügen reisen Kleinkinder und Kinder nur in Begleitung eines Erwachsenen.
A.3.3.1.4.Kleinkinder können sich in Nachtreisezügen den Schlaf- und Liegeplatz mit Ihrer Begleitperson teilen. Eine Unterbringung in geschlechterspezifischen Abteilen ist für Kleinkinder möglich, unabhängig ob Junge oder Mädchen.
A.3.3.1.5.Kinder benötigen in Nachtreisezügen einen eigenen Schlaf- und Liegeplatz.
A.3.4.1.1.Unter oebb.at gibt es zu allen unseren Bahnhöfen und Haltestellen umfassende Informationen und Ausstattungsbeschreibungen zur Barrierefreiheit.
A.3.4.1.2.Auskunft über den Umfang der Assistenzmöglichkeiten erhalten Sie auf unserer Homepage http://www.oebb.at/de/barriererefreies-reisen/barrierefreies-reisen und beim ÖBB-Kundenservice 05-1717 Menüführung 5.
A.3.4.1.3.Im Fernverkehr sind viele Züge mit Rollstuhlstellplätzen und einer für Rollstuhlfahrer nutzbaren Toilette ausgestattet. Diese Ausstattungsdetails sehen Sie in unserem Online-Fahrplan unter oebb.at.
A.3.4.1.4.Nahverkehrszüge wurden teilweise barrierefrei ausgestattet, mit fahrzeuggebundenen Einstiegshilfen, für Rollstuhlfahrer benutzbare Toiletten und digitalen Informationssystemen.
A.3.4.1.5.In Nachtreisezügen mit Multifunktionswagen ist auch für Personen im Rollstuhl bequemes Reisen in einem Liegewagenabteil möglich.
A.3.4.1.6.Folgende orthopädische Hilfsmittel nehmen Sie kostenlos in unseren Zügen mit:
A.3.4.1.7.Unsere Züge und Hebelifte befördern Hilfsmittel bis zu folgenden Maßen:
A.3.4.1.8.Wir bitten um Verständnis, dass wir handbetriebene Fahrradrollstühle, sogenannte „Handbikes“, aus Platzgründen nur dann mitnehmen können, wenn der Rollstuhl- vom Fahrradteil trennbar ist.
A.3.4.1.9.Begleitpersonen, die Sie als Assistenz begleiten, müssen Ihre persönlichen Bedürfnisse während der Reise erfüllen können. Als Begleitpersonen fungieren nur Erwachsene.
A.3.4.1.10.Assistenzhunde sind speziell für Menschen mit Behinderung ausgebildet. Sie sind Signalhunde, Servicehunde sowie Hunde in Ausbildung mit einer Begleitperson und einer Ausbildungsbestätigung, Assistenzhunde haben ein entsprechendes Brustgeschirr oder Dokument.
A.3.4.1.11.Assistenzhunde reisen kostenlos und brauchen keinen Maulkorb.
A.3.4.2.1.Für mobilitätseingeschränkte Reisende bieten wir Hilfe am Bahnhof und beim Ein- und Ausstieg aus unseren Zügen. Melden Sie dazu bitte bis 12 Stunden vor Inlandsreisen beziehungsweise 48 Stunden vor Auslandsreisen Ihren Reisewunsch und Ihre Reservierung beim ÖBB-Kundenservice 05-1717 Menüführung 5 oder E-Mail msz@pv.oebb.at. Wenn Servicemitarbeiter von uns vor Ort sind, bemühen wir uns, Ihnen auch unangemeldet Hilfe zu leisten.
A.3.4.2.2.Falls wir Kundenwünsche nicht erfüllen können, suchen wir grundsätzlich nach anderen Lösungen. Wenn wir keine passende Beförderung finden, können Sie leider nicht mitfahren.
A.3.4.2.3.Wenn Sie keine Reservierung haben und alle Rollstuhlplätze im Zug besetzt sind, nutzen Sie bitte den nächsten Zug mit freien Rollstuhlplätzen.
A.3.5.1.1.Wir wollen allen unseren Reisenden eine angenehme und entspannte Fahrt ermöglichen. Dafür ist es wichtig, dass Sie als unsere Reisenden aufeinander Rücksicht nehmen.
A.3.5.1.2.Bitte stören Sie andere Reisende daher möglichst nicht durch laute Gespräche, Filme, Musik oder andere Aktivitäten. Kommen Sie der Bitte unserer Mitarbeiter, Rücksicht auf andere Reisende zu nehmen, nicht nach, können wir von Ihnen eine Strafzahlung verlangen, nach E.1.8.
A.3.5.1.3.Alle Bereiche unserer Züge und Busse sind rauchfrei. Auch für E-Zigaretten gilt Rauchverbot. Wer raucht, zahlt eine Strafe nach E.1.8.
A.3.5.1.4.Bitte helfen Sie mit, unsere Züge und Busse sauber und schadenfrei zu halten. Wer unsere Züge oder Busse beschädigt oder verschmutzt, zahlt eine Gebühr für Reparatur und Reinigung nach E.1.7. Wenn die tatsächlichen Reinigungs- und Reparaturkosten höher ausfallen, verlangen wir auch die entsprechenden Mehrkosten.
A.3.5.1.5.In unseren Fernverkehrszügen und in Teilen unserer Nahverkehrszüge befinden sich besondere Ruhezonen beziehungsweise Ruheabteile mit eigener Kennzeichnung. Dort können Sie ungestört reisen. Bitte nehmen Sie hier besonders auf Ihre Mitreisenden Rücksicht und verhalten Sie sich ruhig. Bitte folgen Sie den Aufforderungen unserer Mitarbeiter, ruhig zu sein und Rücksicht auf Ihre Mitreisenden zu nehmen. Anderenfalls kann dies zu einer Strafzahlung führen, nach E.1.8..
A.3.5.1.6.Außerdem haben wir in einigen Zügen besondere Abteile für Damen, Kleinkinder und zum Stillen. Sollten diese Abteile benötigt werden, bitten unsere Mitarbeiter Sie, die Abteile für diese besonderen Kunden freizumachen. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, kann dies zu einer Strafzahlung führen, nach E.1.8..
A.3.5.1.7.Bezahlen Sie die Gebühren zu einem späteren Zeitpunkt, erhöht sich diese um die Bearbeitungsgebühr nach E.1.3.. Weisen Sie in diesem Fall unseren Mitarbeitern Ihren Lichtbildausweis mit Altersnachweis vor. Dieser nimmt Ihre Daten und Anschrift auf.
A.3.5.1.8.Darüber hinaus sind wir in diesen Fällen berechtigt, Sie des Zuges zu verweisen.
A.3.5.1.9.Angriffe auf unsere Mitarbeiter werden gemäß geltendem Strafrecht zur Anzeige gebracht.
A.3.5.1.10.In unseren Zügen und Bussen dürfen Sie keine Waren anbieten oder verkaufen. Wenn Sie Waren anbieten oder verkaufen, können wir von Ihnen eine Strafzahlung verlangen, nach E.1.8..
A.3.5.2.1.Bitte schalten Sie während der Nachtruhe in den Schlaf- und Liegewagen die Hauptbeleuchtung aus.
A.3.5.2.2.Unsere Mitarbeiter richten Bett- und Liegeplätze nach Möglichkeit entsprechend der Tageszeit zum Schlafen oder Sitzen her, auch auf Ihren Wunsch hin. Bitte beachten Sie, dass unsere Mitarbeiter Kundenwünsche je nach Eingang chronologisch bearbeiten.
A.3.5.2.3.Bett- und Liegeplätze werden abends grundsätzlich ab 21.00 Uhr unaufgefordert hergerichtet. Sofern ein Benutzer eines Abteils bereits ab 20.00 Uhr zu Bett gehen möchte, werden alle Bett- oder Liegeplätze des Abteils entsprechend früher hergerichtet. Morgens wird das Abteil spätestens um 08.00 Uhr hergerichtet, sofern ein Mitbenutzer dies wünscht.
A.3.5.2.4.Einige Züge haben davon abweichende festgelegte Zeiten, darüber informieren Sie unsere Mitarbeiter.
A.3.5.2.5.Wir bieten in allen Nachtreisezügen im Liegewagen spezielle Damenabteile an. Die Buchung ist bis 4 Tage vor der Abfahrt möglich. Gekennzeichnete Damenabteile dürfen nur von weiblichen Reisenden benützt werden. Kinder unter 6 Jahren können unabhängig von ihrem Geschlecht im Damenabteil mitgenommen werden. Ab 6 Jahren dürfen nur Mädchen im Damenabteil mitgenommen werden. Die Nutzung von Damenabteilen durch männliche Reisende ist auch mit Zustimmung der darin befindlichen weiblichen Reisenden nicht gestattet.
A.3.5.3.1.Wir befördern Sie gerne in unseren Zügen und Bussen, wenn:
A.3.5.3.2.Sollten Sie sich schon vor oder bei Zustieg in unsere Züge oder Busse unzumutbar verhalten, dürfen unsere Mitarbeiter Ihnen den Zustieg zu unseren Zügen und Bussen verwehren.
A.3.5.3.3.Wir können Sie befristet oder dauerhaft von der Fahrt in unseren Zügen ausschließen, wenn:
A.3.5.3.4.Wir können Sie ebenfalls befristet oder dauerhaft von der Fahrt in unseren Zügen ausschließen, wenn gegen Sie ein Straferkenntnis vorliegt wegen schwerwiegender bzw. wiederholter Verstöße gegen:
A.3.5.3.5.Wenn Sie aufgrund von Krankheit das Wohl und die Gesundheit der anderen Reisenden oder unserer Mitarbeiter gefährden, dürfen unsere Mitarbeiter Ihnen den Zustieg zu unseren Zügen und Bussen verwehren.
A.3.5.3.6.Zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines ausgesprochenen befristeten oder dauerhaften Beförderungsausschlusses können Sie sich an die unabhängige Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) wenden, gemäß Punkt E.6.
A.3.5.4.1.Zur Sicherheit aller Reisenden sind unsere Züge mit Notfalleinrichtungen ausgestattet, wie Notbremse, Türnottaste, Feuerlöscher, Rauchmelder und Nothämmer. Bitte benützen Sie diese Notfalleinrichtungen nur bei Gefahr für sich und Ihre Mitreisenden. Bei Missbrauch zahlen Sie eine Strafgebühr nach E.1.9..
A.3.5.4.2.Bezahlen Sie die Strafgebühr zu einem späteren Zeitpunkt, erhöht sich diese um die Bearbeitungsgebühr nach E.1.3.. Weisen Sie in diesem Fall unseren Mitarbeitern Ihren Lichtbildausweis mit Altersnachweis vor. Dieser nimmt Ihre Daten und Anschrift auf.
A.3.5.4.3.Wer Sicherheits- und Notfalleinrichtungen missbraucht, wird überdies ausnahmslos angezeigt.
A.4.1.1.1.In unseren Zügen und Bussen können Sie Gepäckstücke kostenlos mitnehmen, sofern diese in den Gepäckablagen über bzw. unter Ihrem Platz oder in den zur Mitnahme von Handgepäck vorgesehenen Bereichen verstaut werden. Die Gepäckstücke dürfen eine maximale Abmessung 90 cm x 60 cm x 40 cm nicht überschreiten.
A.4.1.1.2.Folgende Gepäckstücke nehmen Sie auch bei Überschreitung der in Punkt A.4.1.1.1. genannten Abmessungen kostenfrei mit:
A.4.1.1.3.Die Sicherheit unserer Reisenden ist uns wichtig. Sie dürfen nur mitnehmen, was nach österreichischem Recht insbesondere nach den Bestimmungen des Gefahrgutbeförderungsgesetzes erlaubt ist und keine Gefahr für Sie, andere Reisende oder unsere Züge und Busse darstellt. Ausgeschlossen sind insbesondere geladene Schusswaffen und gefährliche, explosive, entzündbare, entzündend wirkende, giftige, radioaktive, verbotene, ätzende und ansteckungsgefährliche Stoffe und Gegenstände, sowie sonstige gefährliche Güter nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz. Mopeds oder Mofas können Sie nur auf Autoreisezügen mitnehmen.
A.4.1.1.4.Bei begründetem Verdacht, dass Gegenstände nicht dem Punkt A.4.1.1.3. entsprechen, können unsere Mitarbeiter diese Gegenstände aus Sicherheitsgründen prüfen. Können wir den Besitzer derartiger Gegenstände nicht finden, prüfen wir im Beisein von 2 Zeugen.
A.4.1.1.5.Wenn Ihr Gepäck und Ihre Gegenstände den Punkten A.4.1.1.3. nicht entsprechen, oder wenn Sie eine Überprüfung nach A.4.1.1.4. nicht zustimmen, sind unsere Mitarbeiter berechtigt, Ihnen die Fahrt in unseren Zügen und Bussen zu verweigern.
A.4.1.2.1.Bitte legen Sie Ihre leicht verstaubaren Gepäckstücke in den Gepäckablagen über den Sitzen ab. Da hier der Platz in der Höhe begrenzt ist, verstauen Sie sperrige Gepäckstücke unter den Sitzen oder gegebenenfalls in den Gepäckregalen.
A.4.1.2.2.Die Sitzplätze in unseren Zügen und Bussen sind nur für unsere Reisenden da. Deshalb bitte kein Gepäck oder andere Dinge, wie z.B. Jacken darauf ablegen.
A.4.1.2.3.Für die Sicherheit der Reisenden: Halten Sie bitte unbedingt Gänge, Türen, Fluchtwege und Sicherheitseinrichtungen frei und folgen Sie stets den Anweisungen unserer Mitarbeiter.
A.4.1.2.4.Versperrt zu großes und zu zahlreiches Gepäck Gänge, Türen, Fluchtwege und Sicherheitseinrichtungen und gefährdet damit die Sicherheit aller Reisenden, müssen wir es aus dem Zug entfernen lassen. Können wir den Eigentümer nicht finden, übergeben wir das Gepäck dem Bahnhofspersonal und es ist im Fundbüro abzuholen.
A.4.1.3.1.Bitte beaufsichtigen Sie alle Ihre mitgenommenen Gepäckstücke und Gegenstände selbst und sichern Sie diese entsprechend.
A.4.1.3.2.Für Schäden an Ihren Gepäckstücken und Gegenständen haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit:
A.4.2.1.1.In welchen Zügen und Bussen Sie Fahrräder mitnehmen können, zeigen unsere Fahrpläne unter oebb.at. Sie erhalten diese Informationen auch an den Fahrplanaushängen am Bahnhof, über das ÖBB Kundenservice unter +43 (0) 5 17 17 sowie über alle Verkaufsstellen.
A.4.2.1.2.Sie können pro Person ein Fahrrad mitnehmen. Ihr Fahrrad kann auch einen elektrischen Hilfsantrieb haben, wenn die Bauartgeschwindigkeit maximal 25 km/h beträgt. Ausschließlich elektrisch angetriebene Fahrzeuge nehmen wir nicht mit. Zusammengeklappte Roller gehören nicht zu den Fahrrädern, auch solche mit elektrischem Antrieb. Die Maße dieser Roller müssen dem Punkt A.4.1.1.1. entsprechen. In Zügen gemäß A.4.2.1.6. und A.4.2.1.9. können Sie auch Fahrradanhänger mitnehmen. Bitte nehmen Sie Ihr Gepäck vom Fahrrad ab. Eine Person kann zusätzlich zu ihrem Fahrrad auch einen Fahrradanhänger mitnehmen, für den Sie eine weitere Fahrkarte und Reservierung für Fahrräder kaufen.
A.4.2.1.3.Der Akku muss während der Mitnahme im Zug fest am Fahrrad montiert sein und darf weder geladen noch als Powerbank oder anderwertig genutzt werden. Für den Akku gelten die gleichen Bestimmungen wie für Fahrräder. Defekte Akkus sowie Fahrzeuge mit defekten Akkus dürfen Sie in unseren Zügen nicht mitnehmen. Bitte halten Sie unbedingt die Bestimmungen des Gefahrgutbeförderungsgesetzes ein.
A.4.2.1.4.Bitte reservieren Sie in Fernverkehrs- und Nachtreisezügen sowie in unseren Bussen für Ihr Fahrrad. Ohne Reservierung können wir Ihr Fahrrad leider nicht mitnehmen.
A.4.2.1.5.In allen unseren Zügen und Bussen, bei denen die Mitnahme von Fahrrädern angeboten wird, können wir Fahrräder mit nachfolgenden maximalen Abmessungen sowie einem Maximalgewicht von 30 kg mitnehmen:
In allen unseren Zügen, bei denen die Mitnahme von Fahrradanhängern angeboten wird, können wir Fahrradanhänger mit nachfolgenden maximalen Abmessungen mitnehmen:
A.4.2.1.6.In unseren Zügen des Fernverkehrs, die Wagen mit besonderen Gepäckabteilen für Fahrräder mitführen, können wir auch größere Fahrräder sowie Fahrradanhänger mitnehmen. Welche Züge des Fernverkehrs diese besonderen Wagen mitführen, erfahren Sie am ÖBB Ticketschalter und beim Kundenservice +43 (0) 5 1717. Hier erhalten Sie auch die Reservierung für Fahrradstellplätze in diesen Wagen. In allen anderen Zügen können wir Fahrräder, die über die unter Punkt A.4.2.1.5. beschriebene Maße hinausgehen, aufgrund des begrenzten Platzes nicht mitnehmen.
A.4.2.1.7.In Nahverkehrszügen brauchen Sie für Fahrräder keine Reservierung. In Zügen mit geräumigen Mehrzweckabteilen nehmen Sie auch Fahrradanhänger mit. Wir dürfen aus Sicherheitsgründen aber nur eine begrenzte Anzahl an Fahrrädern und Fahrradanhängern je Zug mitnehmen. Im Zweifelsfall entscheiden unsere Mitarbeiter, ob Ihr Fahrrad und Fahrradanhänger mitgenommen werden kann oder nicht. Reisende mit Rollstühlen und Kinderwägen haben dabei Vorrang vor Fahrrädern und Fahrradanhängern.
A.4.2.1.8.Stellen Sie Ihr Fahrrad und Fahrradanhänger bitte nur im dafür vorgesehenen Bereich ab und beachten Sie dabei Punkt A.4.1.2.3.. Versperren zu große, zu zahlreiche oder nicht reservierte Fahrräder und Fahrradanhänger Gänge, Türen, Fluchtwege und Sicherheitseinrichtungen und gefährden damit die Sicherheit aller Reisenden, müssen wir sie aus dem Zug entfernen lassen. Können wir den Eigentümer nicht finden, übergeben wir die Fahrräder und Fahrradanhänger dem Bahnhofspersonal und es ist im Fundbüro abzuholen. Folgen Sie stets den Anweisungen unserer Mitarbeiter.
A.4.2.1.9.Bitte verladen Sie Ihr Fahrrad immer selbst. In den Wagen mit besonderen Gepäckabteilen für Fahrräder werden Sie unsere Zugbegleiter bei der Verladung unterstützen.
A.4.2.2.1.Fahrräder und Fahrradanhänger sind Handgepäck. Deshalb beaufsichtigen Sie bitte Ihr mitgenommenes Fahrrad selbst und sichern Sie Ihr Fahrrad entsprechend.
A.4.2.2.2.Für folgende Sachverhalte haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit:
A.4.3.1.1.Kleine und ungefährliche Tiere können Sie in geschlossenen und sicheren Behältnissen unentgeltlich mitnehmen, sofern die Behältnisse Punkt A.4.1. entsprechen.
A.4.3.1.2.Sie brauchen kein Behältnis für Ihren Hund, wenn er mit Maulkorb und Leine gesichert ist. In diesem Fall braucht Ihr Hund jedoch ein Ticket, nach Punkt B.1.1. Ihr Hund darf nur vom Hundehalter beaufsichtigt auf dem Boden sitzen.
A.4.3.1.3.Sie dürfen Ihr Tier nach Punkt A.4.3.1.1. und A.4.3.1.2. mit in die Abteile von Schlaf- und Liegewagen nehmen, wenn Sie das ganze Abteil gebucht haben.
A.4.3.1.4.Wenn Ihr Tier aufgrund von Krankheit das Wohl und die Gesundheit der anderen Reisenden oder unserer Mitarbeiter gefährdet, dürfen unsere Mitarbeiter Ihnen und Ihrem Tier den Zustieg zu unseren Zügen und Bussen verwehren.
A.4.3.2.1.Für die Beaufsichtigung und Haftung mitgenommener Tiere gilt Punkt A.4.1.3.1. sinngemäß.
A.5.1.1.1.Bei einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten erhalten Sie 25 % des Preises des Tickets zurück. Ab einer Verspätung von 120 Minuten erhalten Sie 50 % zurück.
A.5.1.1.2.Bei verspäteten Nahverkehrszügen erhalten Sie eine Entschädigung, wenn Sie den Nahverkehrszug als Umsteiger in Verbindung mit einem Fernverkehrszug nützen und ein einziges Ticket für die gesamte Strecke haben.
A.5.1.1.3.Wenn Sie ein Hin- und Rückfahrticket haben, berechnen wir die Entschädigung für eine Verspätung, die entweder auf der Hin- oder auf der Rückfahrt aufgetreten ist nach dem anteiligen Fahrpreis.
A.5.1.2.1.Wenn Sie eine Tages-, Wochen- und Monatskarte der ÖBB besitzen, haben Sie Anspruch auf folgende Verspätungsentschädigung: Pauschal 1,50 Euro je erlebter Verspätung, die zwischen Zustiegs- und Ausstiegsbahnhof der benützten Züge 20 Minuten oder mehr beträgt. Keinen Entschädigungsanspruch haben Sie auf Schüler- und Lehrlingsfreikarten und deren Aufzahlungskarten.
A.5.1.2.2.Damit wir Sie entschädigen können, brauchen Sie eine Bestätigung der Verspätung nach Punkt A.5.1.5..
A.5.1.3.1.Wenn Sie eine Österreichcard 2. Klasse besitzen, entschädigen wir Sie für je 3 Verspätungen ab 30 Minuten mit 20,- Euro. Sie erhalten von uns höchstens 10 % des Preises der Österreichcard.
A.5.1.3.2.Wenn Sie eine Österreichcard 1. Klasse besitzen, entschädigen wir Sie für je 3 Verspätungen ab 30 Minuten mit 30,- Euro. Sie erhalten von uns höchstens 10 % des Preises der Österreichcard.
A.5.1.3.3.Wenn Sie ein ÖBB Sommerticket für Reisende unter 20 Jahren besitzen, entschädigen wir Sie für mindestens 3 Verspätungen ab 60 Minuten pauschal mit 10,- Euro. Wenn Sie ein ÖBB Sommerticket für Reisende ab 20 Jahren besitzen, entschädigen wir Sie für mindestens 3 Verspätungen ab 60 Minuten pauschal mit 18,- Euro.
A.5.1.3.4.Wenn Sie ein ÖBB Seniorenticket für einen Monat besitzen, entschädigen wir Sie für mindestens 3 Verspätungen ab 60 Minuten pauschal mit 15,- Euro. Wenn Sie ein ÖBB Seniorenticket für einen Tag besitzen, entschädigen wir Sie für mindestens 3 Verspätungen ab 60 Minuten pauschal mit 5,- Euro.
A.5.1.3.5.Damit wir Sie entschädigen können, brauchen Sie eine Bestätigung der Verspätung nach Punkt A.5.1.5.
A.5.1.4.1.Sie haben keinen Anspruch auf Verspätungsentschädigung, wenn:
A.5.1.5.1.Sie erhalten eine Verspätungsbestätigung:
A.5.1.5.2.Die Nummer der Tages-, Wochen- und Monatskarte muss von unseren Mitarbeitern auf der Verspätungsbestätigung vermerkt werden.
A.5.1.5.3.Alternativ zur Verspätungsbestätigung nach Punkt A.5.1.5.1. weisen Sie Ihre Reservierung für den von der Verspätung betroffenen Zug vor.
A.5.2.1.1.Es gelten die Regelungen gemäß Punkt A.5.1.1..
A.5.2.2.1.Wenn Sie eine Tages-, Wochen- und Monatskarte eines Verkehrsverbundes besitzen, haben Sie Anspruch auf folgende Verspätungsentschädigung: Pauschal 1,50 Euro je erlebter Verspätung, die zwischen Zustiegs- und Ausstiegsbahnhof der benützten Züge 20 Minuten oder mehr beträgt. Keinen Entschädigungsanspruch haben Sie auf Schüler- und Lehrlingsfreikarten und deren Aufzahlungskarten.
A.5.2.2.2.Damit wir Sie entschädigen können, brauchen Sie eine Bestätigung der Verspätung nach Punkt A.5.1.5.
A.5.2.3.1.Wir garantieren Ihnen auf allen Strecken, dass die Ankunftszeit aller ÖBB Züge des Nahverkehrs je Strecke bzw. Streckenabschnitt zu 95 % pünktlich ist.
A.5.2.3.2.Wenn Sie eine Jahreskarte haben und wir pro Monat nicht zu 95 % pünktlich sind, nach A.5.2.3.1., entschädigen wir Sie bei Verspätungen von Nahverkehrszügen mit 10 % des rechnerisch auf einen Monat entfallenden Anteils der Entschädigungsbasis. Als Entschädigungsbasis gilt mindestens jener Fahrpreis, den Sie für ihre Verbundjahreskarte unter Abzug von Preisanteilen für Beförderungen im Kraftfahrlinienverkehr und in Stadtverkehren bezahlt haben. Dieser Betrag ist jedoch höchstens der zehnfache Fahrpreis einer Monatsstreckenkarte, die auf der von Ihnen konkret befahrenen Bahnstrecke gilt.
A.5.2.3.3.Wenn wir während der Gesamtlaufzeit Ihrer Jahreskarte in keinem Monat zu 95 % pünktlich sind nach A.5.2.3.1., entschädigen wir Sie mit 10 % der Entschädigungsbasis, nach A.5.2.3.2.
A.5.2.3.4.Wenn Sie richtig angemeldet sind, nach A.5.2.3.5. zahlen wir Ihren Entschädigungsanspruch nach Ablauf der Geltungsdauer Ihrer Jahreskarte automatisiert aus. Endet Ihre Jahreskarte vor Ablauf der zwölfmonatigen Geltungsdauer, berechnen und überweisen wir auch anteilige Entschädigungssummen.
A.5.2.3.5.Wenn Sie entschädigt werden wollen, melden Sie sich bitte an: im Internet unter https://www.oebb.at/Fahrgastrechte oder an unseren Ticketschaltern. Den persönlichen Zugangscode für Ihre Anmeldung erhalten Sie nach dem Kauf Ihrer Jahreskarte automatisch per Post. Geben Sie bitte an, welche Strecke der ÖBB Sie nutzen. Wenn wir während der Gesamtlaufzeit Ihrer Jahreskarte auf der von Ihnen genutzten Bahnstrecke zumindest in einem Gültigkeitsmonat nicht zu 95 % pünktlich sind, dann erhalten Sie eine Verspätungsentschädigung.
A.5.2.3.6.Wir verständigen Sie nach Ablauf der Geltungsdauer Ihrer Jahreskarte automatisch, wenn wir den Pünktlichkeitsgrad 95 % nicht erreichen. Sie erhalten Ihre Entschädigung auf das von Ihnen genannte Bankkonto gutgeschrieben. Ist die automatische Überweisung nicht erfolgreich weil ihre Kontodaten falsch sind, überweisen wir Ihnen das Geld gerne manuell. Bitte melden Sie sich dazu bei uns mit den korrekten Kontodaten.
A.5.2.3.7.Verspätungen bei Stadtverkehren und in Verkehrsverbund-Kernzonen, im Fernverkehr oder bei regionalen Kraftfahrlinien werden nicht berücksichtigt.
A.5.2.3.8.Wir ermitteln den Pünktlichkeitsgrad in einem Kalendermonat mit den streckenabschnittsbezogenen Auswertungen der ÖBB-Infrastruktur AG. Die Einteilung unserer Strecken in diese Streckenabschnitte können Sie unter https://www.oebb.at/Fahrgastrechte sehen. In diesen Pünktlichkeitsauswertungen erfassen wir alle in dem oder in den betrachteten Streckenabschnitt(en) fahrenden ÖBB Züge des Nahverkehrs. In ihrem Gesamtlauf oder in Teilabschnitten ausgefallene Züge werden als verspätet behandelt und sind bereits im Pünktlichkeitsgrad enthalten. Mit einer Verspätung von bis zu 5 Minuten und 29 Sekunden gelten Züge als pünktlich. Mit einer Verspätung ab 5 Minuten und 30 Sekunden gelten sie als verspätet.
A.5.2.3.9.Mit Ihren Angaben zur Ein- und Ausstiegsstelle klären wir, für welche Strecke bzw. welche Streckenabschnitte wir den Pünktlichkeitsgrad ermitteln:
A.5.2.3.10.Sie finden den aktuellen Pünktlichkeitsgrad Ihres oder Ihrer Streckenabschnitte und Ihren aktuellen Entschädigungswert unter https://www.oebb.at/Fahrgastrechte.
A.5.3.1.1.Wir garantieren Ihnen auf allen Strecken, dass die Ankunftszeit aller ÖBB Züge des Nahverkehrs im Netz des Verkehrsverbundes zu 95 % pünktlich ist.
A.5.3.1.2.Wenn Sie eine Jahreskarte haben und wir pro Monat nicht zu 95 % pünktlich sind, nach A.5.3.1.1.., entschädigen wir Sie bei Verspätungen von Nahverkehrszügen mit 10% des rechnerisch auf einen Monat entfallenden Anteils der Entschädigungsbasis. Als Entschädigungsbasis gilt mindestens jener Fahrpreis, den Sie für ihre Verbundjahreskarte unter Abzug von Preisanteilen für Beförderungen im Kraftfahrlinienverkehr und in Stadtverkehren bezahlt haben.
A.5.3.1.3.Wenn wir während der Gesamtlaufzeit Ihrer Jahreskarte in keinem Monat zu 95 % pünktlich sind nach A.5.3.1.1.., entschädigen wir Sie mit 10 % der Entschädigungsbasis, nach A.5.3.1.2..
A.5.3.1.4.Wenn Sie richtig angemeldet sind, nach A.5.3.1.5.. zahlen wir Ihren Entschädigungsanspruch nach Ablauf der Geltungsdauer Ihrer Jahreskarte automatisiert aus. Endet Ihre Jahreskarte vor Ablauf der zwölfmonatigen Geltungsdauer, berechnen und überweisen wir auch anteilige Entschädigungssummen.
A.5.3.1.5.Wenn Sie entschädigt werden wollen, melden Sie sich bitte an: im Internet unter https://www.oebb.at/Fahrgastrechte oder an unseren Ticketschaltern. Den persönlichen Zugangscode für Ihre Anmeldung erhalten Sie nach dem Kauf Ihrer Jahreskarte automatisch per Post. Wenn wir während der Gesamtlaufzeit Ihrer Jahreskarte auf unseren Strecken im Netz des Verkehrsverbundes zumindest in einem Gültigkeitsmonat nicht zu 95 % pünktlich sind, dann erhalten Sie eine Verspätungsentschädigung.
A.5.3.1.6.Wir verständigen Sie nach Ablauf der Geltungsdauer Ihrer Jahreskarte automatisch, wenn wir den Pünktlichkeitsgrad 95 % nicht erreichen. Sie erhalten Ihre Entschädigung auf das von Ihnen genannte Bankkonto gutgeschrieben. Ist die automatische Überweisung nicht erfolgreich, weil ihre Kontodaten falsch sind, überweisen wir Ihnen das Geld gerne manuell. Bitte melden Sie sich dazu bei uns mit den korrekten Kontodaten.
A.5.3.1.7.Verspätungen bei Stadtverkehren und in Verkehrsverbund-Kernzonen, im Fernverkehr oder bei regionalen Kraftfahrlinien werden nicht berücksichtigt.
A.5.3.1.8.Wir ermitteln den Pünktlichkeitsgrad in einem Kalendermonat mit den netzbezogenen Auswertungen der ÖBB-Infrastruktur AG. Mit einer Verspätung von bis zu 5 Minuten und 29 Sekunden gelten Züge als pünktlich. Mit einer Verspätung ab 5 Minuten und 30 Sekunden gelten sie als verspätet.
A.5.3.1.9.Sie finden den aktuellen Pünktlichkeitsgrad Ihres Bahnnetzes und Ihren aktuellen Entschädigungswert unter https://www.oebb.at/Fahrgastrechte.
A.5.4.1.1.Wir garantieren Ihnen, dass der monatliche Gesamtpünktlichkeitsgrad aller unserer mit Ihrem Klimaticket Ö nutzbaren Züge zumindest 93% erreicht. Der maßgebliche monatliche Pünktlichkeitsgrad „Österreich gesamt“ ist unter www.oebb.at veröffentlicht.
A.5.4.1.2.Bitte geben Sie beim Kauf des Klimaticket Ö Ihre Einwilligung, dass uns das BMK Ihre personenbezogenen Daten für die Abwicklung Ihrer Fahrgastrechte zur Verfügung stellt. Ohne diese Einwilligung können Sie an diesem Entschädigungsverfahren nicht teilnehmen. Melden Sie sich unter http://www.oebb.at/fahrgastrechte bei unserem automatisierten Entschädigungssystem an und geben Sie uns jenes Bankkonto bekannt, auf das wir Ihre Entschädigungsbeträge überweisen dürfen.
A.5.4.1.3.Sollten wir in einem Monat den Pünktlichkeitsgrad gemäß A.5.4.1.1. nicht erreichen, erhalten Sie von uns eine Entschädigung in der Höhe von 10 % des monatlichen Anteils der Entschädigungsbasis. Als Entschädigungsbasis gilt jener Fahrpreis, den Sie nach Abzug von Preisanteilen für Beförderungen im Kraftfahrlinienverkehr und im Stadtverkehr bezahlt haben. Sie ist je Eisenbahnverkehrsunternehmen unter www.klimaticket.at veröffentlicht. Am Ende der Laufzeit Ihres Klimaticket Ö überweisen wir Ihnen die Summe aller Entschädigungsbeträge mit einer einmaligen Auszahlung.
A.5.4.1.4.Wenn Sie ein 1.Klasse Upgrade zum Klimaticket Ö besitzen, entschädigen wir Sie nach den Regeln des Klimaticket Ö, wobei als Entschädigungsbasis der von Ihnen für das Upgrade bezahlte Preis gilt.
A.5.4.1.5.Wenn wir während der Gesamtlaufzeit Ihres Klimaticket Ö in keinem Monat den versprochenen Pünktlichkeitsgrad erreichen, entschädigen wir Sie mit 10 Prozent der Entschädigungsbasis.
A.5.4.1.6.Erstattungsbeträge unter 4 Euro werden nicht ausbezahlt.
A.5.5.1.1.Wenn wir mehr als 60 Minuten verspätet sind, bieten wir Ihnen im Zug oder am Bahnhof je nach Verfügbarkeit kostenfrei Snacks oder Mahlzeiten und alkoholfreie Getränke an.
A.5.5.1.2.Sie haben Anspruch auf Bereitstellung von Verpflegung in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, wenn:
A.5.5.1.3.Dafür zahlen wir Ihnen 5,- Euro je vollendeten 60 Minuten Verspätung in bar aus. Sie erhalten die Auszahlung beim ÖBB Ticketschalter während den Öffnungszeiten gegen Vorweisen Ihres von der Verspätung betroffenen Tickets.
A.5.5.1.4.Wir können keine Auszahlung vornehmen, wenn:
A.5.5.1.5.In diesen Fällen wenden Sie sich bitte schriftlich an das ÖBB-Kundenservice.
A.5.5.1.6.Wenn der Zug, mit dem Sie reisen, länger als 60 Minuten auf einer Strecke steht, tun wir alles, Sie möglichst rasch zu einem nahegelegenen Bahnhof oder zu Ihrem Zielbahnhof zu bringen.
A.5.5.1.7.Wenn Sie Ihre Reise nicht mehr am selben Tag oder bis 3 Uhr des Folgetages fortsetzen können – wegen Zugausfalls, Verspätung von mehr als 60 Minuten oder weil Sie den letzten Anschluss wegen unserer Verspätung versäumt haben – bieten wir Ihnen folgende Unterstützung:
A.5.5.1.8.Die ÖBB können bei erheblichen Gründen höhere Kosten aufgrund einer Einzelfallprüfung erstatten. Ein erheblicher Grund ist beispielsweise eine unmögliche Fortsetzung der Reise am selben Tag für mobilitätseingeschränkte Reisende und deren Begleiter.
A.5.6.1.1.Verpassen Sie aufgrund einer Zugverspätung Ihren Anschlusszug, fällt Ihr Zug ganz oder auf einer Teilstrecke aus oder hat Ihr Zug mehr als sechzig Minuten Verspätung, können Sie wählen:
A.5.6.1.2.Sie können insbesondere dann mit einer Verspätung oder einem Zugausfall nach Punkt A.5.6.1.1.. rechnen, wenn wir Sie darüber über einen der folgenden Informationskanäle informieren:
A.5.6.1.3.Wenn Sie die Fahrt mit einem unserer Züge bei nächster Gelegenheit oder zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen oder zum ersten Ausgangspunkt zurückfahren, schreiben wir das Ticket bei Bedarf um: für die 1. Klasse, einen anderen Zug, eine längere Gültigkeitsdauer oder eine neue Fahrtstrecke.
A.5.6.1.4.Wir bescheinigen Ihnen auf Wunsch den versäumten Anschluss, die Verspätung oder den Ausfall des Zuges.
A.5.6.1.5.Ausgenommen von der Erstattung bei Zugausfall oder Verspätung sind Fahrten im Stadtverkehr und in Verkehrsverbund-Kernzonen.
A.5.7.1.1.Wenn Ihnen eine Entschädigung oder Erstattung nach Punkt A.5. zusteht, schicken Sie bitte den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Entschädigung oder Refundierung an die Adresse auf dem Formular oder geben Sie ihn an einem ÖBB Ticketschalter ab. Sie können Ihren Antrag bis ein Jahr nach Ende der Gültigkeitszeit Ihres Tickets einreichen.
A.5.7.1.2.Mit diesem Antrag können Sie auch Entschädigungsansprüche nach Punkt A.5.5.1.7.. geltend machen. Wenn Sie als Verbundjahreskartenkunde für Verspätungen entschädigt werden möchten, bitten wir Sie, sich bei unserem Entschädigungsmodell nach Punkt A.5.2. anzumelden.
A.5.7.1.3.Bitte legen Sie dem Antrag Folgendes bei: die Tickets, Belege über entstandene und ersatzfähige Kosten nach Punkt A.5.5. sowie allenfalls vorhandene Verspätungsbestätigungen als Original oder in Kopie. Bei Mobile Tickets legen Sie bitte den Buchungscode bei. Haben Sie Ihr Ticket daheim selbst ausgedruckt, legen Sie bitte dieses Ticket oder zumindest den Buchungscode bei. Wenn Sie Ihrem Antrag Kopien beilegen, prüfen wir an den ÖBB Ticketschaltern, ob sie mit den Originaldokumenten übereinstimmen. Wenn sie übereinstimmen, erhalten Kopie und Original einen Einreichvermerk.
A.5.7.1.4.Bitte beachten Sie dabei unbedingt alle steuerrechtlichen Vorschriften. Bei Tickets mit dem Vermerk „berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug“ brauchen wir zur Erstattung auch die Original-Rechnung oder -Bescheinigung für den Vorsteuerabzug.
A.5.7.1.5.Unser ÖBB Servicecenter Fahrgastrechte prüft Ihren Antrag und die Tickets und stellt fest, ob Ihr Entschädigungsanspruch rechtmäßig ist. Sie haben die Wahl zwischen einem Gutschein oder einem Geldbetrag. Den Gutschein senden wir Ihnen zu. Den Geldbetrag überweisen wir Ihnen abzugsfrei auf das von Ihnen genannte Konto. Beides geschieht innerhalb eines Monats.
A.5.7.1.6.Für Tickets, die Sie mit einer Kreditkarte gezahlt haben, buchen wir den Betrag auf die Kreditkarte zurück. Das gleiche gilt für Zahlungen mit Businesskonto und Schulcard.
A.5.7.1.7.Wenn Sie Originaldokumente zum Entschädigungsantrag beilegen, schicken wir sie Ihnen auf Wunsch nach dem Bearbeiten kostenfrei zurück.
A.5.7.1.8.Wir entschädigen nur Tickets, die von uns oder unseren Vertriebspartnern ausgestellt sind. Wenn Sie die Tickets bei einem anderen Eisenbahnunternehmen gekauft haben, leiten wir die Unterlagen an dieses Unternehmen weiter und informieren Sie darüber.
A.5.7.1.9.Ihren Entschädigungsanspruch bei Zeitkarten nach Punkt A.5.1.2. prüfen wir nur direkt an den ÖBB Ticketschaltern. Ihre Entschädigung für Zeitkarten erhalten Sie grundsätzlich in bar bei unseren Ticketschaltern. Wenn Sie es wünschen, überweist das ÖBB Servicecenter Fahrgastrechte die Entschädigung abzugsfrei auf das von Ihnen bekannt gegebene Konto.
A.5.7.1.10.Wir runden auf volle 10-Cent-Beträge auf. Bei Entschädigungen gemäß Punkt A.5.1. und A.5.2. zahlen wir Entschädigungsbeträge ab 4,- Euro aus, in Geld- oder Gutscheinform.
A.6.1.1.1.In folgenden Fällen erhalten Sie das Ticket oder Reservierung ganz erstattet:
A.6.1.1.2.In folgenden Fällen erhalten Sie das Ticket teilweise erstattet:
A.6.1.1.3.Trifft einer der oben genannten Punkte zu, wenden Sie sich bitte an unsere Zugbegleiter. Diese stellen Ihnen gerne eine Nichtbenützungsbescheinigung für die Erstattung Ihres Tickets oder Reservierung aus.
A.6.1.1.4.Wir erstatten Ihnen den Differenzbetrag zum korrekten Fahrpreis, wenn unsere Mitarbeiter oder von uns beauftragte Dritte beim Ticketverkauf die Beförderungsbedingungen im A. oder Nutzungsbestimmungen im B. falsch anwenden.
A.6.2.1.1.Wenn Sie Ihre Reise nicht antreten oder nur einen Teil der Gültigkeitsstrecke fahren wollen, finden Sie die Bedingungen, zu denen wir Fahrpreise erstatten, in Abschnitt B. dieses Handbuches.
A.6.3.1.1.Den Antrag Fahrpreiserstattung stellen Sie direkt bei einem unserer Ticketschalter. Dem Antrag legen Sie bitte Folgendes im Original vor:
A.6.3.1.2.Ohne die Originale sind wir nicht in der Lage, Ihren Antrag zu bearbeiten und müssen Ihre geltend gemachten Ansprüche leider ablehnen.
A.6.3.1.3.Den Antrag stellen Sie bitte bis 6 Monate nach Ende des Gültigkeitszeitraumes Ihres Tickets. Die Auszahlung geschieht innerhalb von 2 Monaten.
A.6.3.1.4.Bitte beachten Sie dabei unbedingt alle steuerrechtlichen Vorschriften. Bei Tickets mit dem Vermerk „berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug“ brauchen wir zur Erstattung auch die Original-Rechnung oder -Bescheinigung für den Vorsteuerabzug.
A.6.3.1.5.Wir erstatten keine Gebühren nach E.1., ausgenommen E.1.2. bei weggefallenem Grund der Fahrgeldnachforderung.
A.6.3.1.6.Für Tickets, die Sie mit einer Kreditkarte gezahlt haben, buchen wir den Betrag auf die Kreditkarte zurück. Das gleiche gilt für Zahlungen mit Businesskonto und Schulcard.
A.6.3.1.7.Wir entschädigen nur Tickets, die von uns oder unseren Vertriebspartnern ausgestellt sind. Wenn Sie die Tickets bei einem anderen Eisenbahnunternehmen gekauft haben, leiten wir die Unterlagen an dieses Unternehmen weiter und informieren Sie darüber.
A.7.1.1.1.In Autoreisezügen nehmen wir folgende Fahrzeuge mit:
A.7.1.1.2.Ihr Fahrzeug muss für öffentliche Straßen nach der Straßenverkehrsordnung zugelassen und verkehrssicher sein.
A.7.1.1.3.Mindestens ein Erwachsener mit gültigem Führerschein begleitet als Fahrzeugführer Ihr Fahrzeug im selben Zug.
A.7.1.2.1.Wir befördern Fahrzeuge mit folgenden Maßen:
A.7.1.2.2.Anhänger transportieren wir nur zusammen mit Personenkraftwagen.
A.7.1.2.3.Bitte geben Sie bei der Bestellung die tatsächlichen Fahrzeugmaße einschließlich eventueller Auf- und Anbauten und das Kennzeichen an. Sobald Sie die Beförderungsdokumente erhalten, prüfen Sie bitte, ob sie richtig sind, besonders die Fahrzeugmaße. Wenn Ihre Fahrzeuge diese Maße nicht einhalten, können wir sie leider nicht mitnehmen.
A.7.1.2.4.Wir dürfen Ihr Fahrzeug, auch wenn es zulässige Fahrzeugausmaße aufweist, zur Beförderung ablehnen, wenn aufgrund der Bauweise des Fahrzeuges der begründete Verdacht besteht, dass es während des Transportes beschädigt werden könnte. In diesem Fall erstatten wir den Fahrpreis für das Fahrzeug ohne weitere Abzüge. Darüber hinausgehende Ansprüche entstehen dadurch nicht.
A.7.1.3.1.Als Reisender stellen Sie bitte sicher, dass Ihr Fahrzeug innerhalb der auf der Reservierung genannten Verladezeit an der von uns angegebenen Verladestelle bereitsteht. Motorräder, Kraftfahrzeuge über 158 cm Höhe sowie Kraftfahrzeuge mit nichtmetallischen Dächern bringen Sie bitte bereits zu Beginn der Verladezeit an die Verladestelle. Zu einem späteren Zeitpunkt können wir Ihr Fahrzeug leider nicht mehr verladen.
A.7.1.3.2.Vor der Verladung der Fahrzeuge zeigen Sie dem Verladepersonal bitte das Ticket für sich und Ihr Fahrzeug.
A.7.1.3.3.Unsere Mitarbeiter vor Ort weisen Ihnen einen Stellplatz für Ihr Fahrzeug zu.
A.7.1.3.4.Bitte helfen Sie mit, damit bei Ihrem Fahrzeug während des Transports keine Schäden entstehen. Stellen Sie bitte für den Transport insbesondere Folgendes vor der Verladung sicher:
A.7.1.3.5.Alle Teile und Anbauteile Ihres Fahrzeugs müssen vor Verlust oder Beschädigung gesichert werden. Ist dies nicht möglich, können wir Ihr Fahrzeug leider nicht mitnehmen.
A.7.1.3.6.Sie dürfen Dachgepäckträger verwenden, wenn
A.7.1.3.7.In den Fahrzeugen untergebrachte Fahrräder können ohne Einschränkung mit einem Autoreisezug befördert werden gemäß Punkt A.4.2.. Ebenso können Sie Fahrräder mitnehmen, die
A.7.1.3.8.Aus Fahrzeugen, deren Fahrgastraum nicht verschlossen werden kann, entfernen Sie bitte alle losen Gegenstände.
A.7.1.3.9.Tiere dürfen nicht in den verladenen Fahrzeugen bleiben.
A.7.1.3.10.Wenn Ihr Fahrzeug nicht den Bestimmungen gemäß Punkt A.7.1.2.1. entspricht, haben Sie keinen Anspruch auf Beförderung Ihres Fahrzeuges und wir können den Beförderungsvertrag mit Ihnen aus wichtigem Grund lösen. In diesem Fall gelten die Erstattungsbestimmungen Ihrer jeweiligen Tickets. Unsere Autotransportwagen haben ein maximales Ladegewicht, das nicht überschritten werden darf. Überschreitet die Summe aller Fahrzeuggewichte unerwartet das maximale Ladegewicht pro Zug, können wir aus Sicherheitsgründen nicht alle Fahrzeuge befördern. In diesem Fall können Sie die Reise kostenlos umbuchen, auf einen anderen Reisetag oder auf eine geänderte Strecke. Oder wir erstatten Ihnen die gebuchten Tickets. Können Sie die Reise nicht am selben Tag antreten, bieten wir Ihnen Unterstützungsleistungen gemäß Punkt A.5.5.1.7..
A.7.1.3.11.Während der Reise darf niemand im Fahrzeug sein oder zum Fahrzeug gehen.
A.7.1.3.12.Bei Fahrzeugen auf Eisenbahnanlagen dürfen Sie nicht:
A.7.1.3.13.Das vorsichtige Ver- und Entladen des Fahrzeuges ist in Ihrer Verantwortung. Wichtig dafür:
A.7.1.3.14.Auch wenn Ihnen das Ladepersonal durch „Einweisen“ hilft, übernehmen wir keine Haftung für Schäden – gleich welcher Art. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen darüber hinausgehend beim Ver- bzw. Entladen gerne, wenn Sie als Fahrzeugführer eine „Haftungsfreistellungserklärung" unterzeichnen. Reisende mit Behinderungen brauchen diese Erklärung nicht zu unterzeichnen.
A.7.1.3.15.Beim Ver- und Entladen darf niemand außer dem Fahrer im Fahrzeug sein. Wenn Sie ein Motorrad verladen, besteht Helmpflicht mit geschlossenem Visier.
A.7.1.3.16.Wenn Sie Ihr Fahrzeug verladen haben, beachten Sie bitte Folgendes:
A.7.1.3.17.Anschließend gilt Ihr Fahrzeug als an uns übergeben und wird von unserem Personal gesichert.
A.7.1.3.18.Nach der Ankunft werden die Fahrzeuge vom Verladepersonal entsichert.
A.7.1.3.19.Bevor Ihr Fahrzeug entladen wird, prüfen Sie bitte, ob es beschädigt wurde.
A.7.1.3.20.Erkennbare Transportschäden melden Sie vor dem Entladen sofort dem Ladepersonal. Dazu füllen Sie bitte das Formular Tatbestandsaufnahme aus. Nicht sofort erkennbare Transportschäden melden Sie unverzüglich nach der Entdeckung beim Kundenservice 05-1717, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach der Entladung. Für später angezeigte Schäden übernehmen wir keine Haftung.
A.7.1.3.21.Das Fahrzeug gilt als an den Fahrer übergeben, wenn die Radvorleger und Zurrgurte entfernt sind und die Fahrspur freigegeben ist.
A.7.2.1.1.Für die Durchschleusung von Fahrzeugen, Anhängern und Fahrrädern von Böckstein nach Mallnitz-Obervellach und retour gelten die Bestimmungen zum Auto im Reisezug nach Punkt A.7.1., sofern nachfolgend nicht anders geregelt.
A.7.2.2.1.Wir nehmen Fahrzeuge, Anhänger, Busse, Motorräder und Fahrräder durch die Tauernschleuse mit, wenn
A.7.2.2.2.Folgende Fahrzeuge sind von der Beförderung ausgeschlossen:
A.7.2.3.1.Die maximale Fahrzeughöhe für LKW ist 3,60 m und für Busse 3,80 m, bzw. Eckmaß 3,60 m.
A.7.2.4.1.Sie dürfen Tiere auf Anhängern mitnehmen. Tiere, die in Ihrem Fahrzeug mitfahren, nehmen Sie bitte in den Zug mit.
A.7.2.5.1.Wir informieren auf Aushängen in den Verladebahnhöfen über die zulässigen Fahrzeugmaße, die Beförderungsbestimmungen und die Verkehrszeiten der Züge.
A.8.1.1.1.Wir haften gegenüber unseren Reisenden grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Tötung oder Körperverletzung haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit. Die Haftung für die Mitnahme von Gepäckstücken, Gegenständen, Fahrrädern und Tiere richtet sich nach den Punkten A.4.1.3., A.4.2.2. und A.4.3.2.. Die Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) des Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetzes (EKHG) sowie der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 einschließlich ihres Anhangs I, CIV, bleiben unberührt und regeln die Haftung von Eisenbahnunternehmen in Bezug auf Fahrgäste und deren Gepäck, Tiere und Fahrzeuge.
A.8.1.1.2.Wir haften gegenüber unseren Reisenden mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität ohne Haftungsobergrenze grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für den vollständigen oder teilweisen Verlust oder die Beschädigung von:
A.8.1.1.3.Haben sie ihr Ticket fahrplanbasiert gekauft und ändern sich die Abfahrts- und Ankunftszeiten Ihres gewählten Zuges, so informieren wir Sie über alle uns zur Verfügung stehenden Informationskanäle über die Änderungen.
A.8.1.2.1.Wir haften für unsere Mitarbeiter im Zusammenhang mit Buchungen und Reservierungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
A.8.1.2.2.Ihre im oder auf dem Fahrzeug mitgeführten Gegenstände befördern wir auf Ihre Gefahr. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch diese Gegenstände verursacht werden.
A.9.1.1.1.Wenn Sie in unseren Zügen und Bussen etwas verloren oder vergessen haben, wenden Sie sich an das Mungos Lost + Found Servicecenter in Österreich unter +431/93000-97-22 2 22.
A.9.1.1.2.Nicht abgeholte Fundgegenstände übergeben wir an die zuständige Fundbehörde (Gemeinde oder Magistrat). Nähere Informationen finden Sie zum Fundservice sowie zu den Standorten des Mungos Lost + Found Servicecenters unter http://www.oebb.at/de/leistungen-und-services/nach-ihrer-reise/lost-and-found.
B.1.1.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf.
B.1.1.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis zu 6 Monate im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihr Ticket maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.
B.1.1.3.1.Das Einzelticket gilt 2 Tage. Der Gültigkeitszeitraum steht auf der Fahrkarte. Hin- und Rückfahrtickets werden als zwei Einzeltickets behandelt. Sie können Ihre Fahrt zwischendurch unterbrechen. In Start- und Zielbahnhöfen, die Stadtverkehrsbahnhöfe sind, können Sie Ihre Fahrt nicht unterbrechen, gemäß B.4..
B.1.1.3.2.Bei Fahrten innerhalb folgender Regionen reduziert sich die Gültigkeit auf 1 Tag wobei eine Fahrt bis 3.00 Uhr des Folgetages möglich ist:
B.1.1.3.3.Am ÖBB Ticketautomaten können Sie keine Tickets für verspätete Züge erwerben, wenn diese laut Fahrplan bereits in der Vergangenheit liegen. Ist der laut Fahrplan letzte Zug des Tages verspätet, dann können Sie ein Ticket, das am Ticketautomaten aufgrund dieser Regelung bereits mit Gültigkeit für den nächsten Tag ausgestellt wurde, abweichend vom aufgedruckten Gültigkeitsdatum auch für die ausgewählte verspätete Verbindung nutzen.
B.1.1.3.4.Zeitkarten gelten je nach Art eine Woche, einen Monat oder ein Jahr ab dem ersten Gültigkeitstag. Der Gültigkeitszeitraum steht auf dem Ticket. Innerhalb der Gültigkeit können Sie beliebig oft mit diesem Ticket fahren.
B.1.1.3.5.Beim Kauf von Zeitkarten für Fahrzeuge auf der ÖBB Tauernschleuse müssen Sie das Kfz-Kennzeichen angeben. Diese Tickets sind nicht übertragbar.
B.1.1.4.1.Einzeltickets und Zeitkarten für Reisende, Fahrrad und Hund können Sie für alle Strecken der ÖBB kaufen. Für Fahrzeuge auf der ÖBB Tauernschleuse kaufen Sie diese für die Strecke zwischen Mallnitz-Obervellach und Böckstein.
B.1.1.4.2.Für Reisende kaufen Sie das Einzelticket ebenfalls für die Strecken folgender Bahnen:
B.1.1.4.3.Für Fahrrad und Hund kaufen Sie Einzeltickets ebenfalls für die Strecken folgender Bahnen:
B.1.1.4.4.Für Fahrrad und Hund kaufen Sie Zeitkarten ebenfalls für die Strecken folgender Bahnen:
B.1.1.5.1.Die Fahrtstrecke steht auf dem Ticket.
B.1.1.5.2.Sie können auch eine andere Fahrtstrecke zwischen Start- und Zielbahnhof nehmen, wenn sie preislich günstiger ist. Die Differenz zur teureren Fahrtstrecke erhalten Sie aber nicht zurück.
B.1.1.5.3.Wenn Sie eine andere Fahrtstrecke nehmen, die teurer ist, zahlen Sie die Differenz zum ursprünglichen Ticket.
B.1.1.5.4.Dieses Ticket gilt nicht für Fahrten innerhalb Vorarlbergs für die Kundengruppen:
B.1.1.6.1.Mit diesem Ticket fahren Sie in allen Fern- und Nahverkehrszügen sowie innerösterreichischen Bussen der ÖBB.
B.1.1.6.2.In Nachtreisezügen nutzen Sie dieses Ticket im Sitzwagen.
B.1.1.6.3.Für Ihr Fahrrad benötigen Sie eine Reservierung für Reisen in Fernverkehrs- und Nachtreisezügen, nach Punkt B.2.1. Ohne eine Reservierung können wir Ihr Fahrrad leider nicht mitnehmen.
B.1.1.6.4.Mit Einzeltickets für Reisende fahren Sie in den Regionalzügen der unter Punkt B.1.1.4.2. genannten Bahnen.
B.1.1.6.5.Mit Einzeltickets und Zeitkarten für Fahrrad und Hund fahren Sie in den Regionalzügen der unter Punkt B.1.1.4.3. genannten Bahnen.
B.1.1.7.1.Dieses Ticket können Sie für die 1. und 2. Klasse kaufen.
B.1.1.7.2.Wenn Sie sich für einen Klassenwechsel von der 2. in die 1. Klasse entscheiden, zahlen Sie die Differenz zwischen den beiden Klassen für die von Ihnen gewünschte Strecke.
B.1.1.7.3.Wenn Sie sich im Zug für einen Klassenwechsel von der 1. Klasse in die Business Class entscheiden, gelten die Bestimmungen des Punktes B.1.7..
B.1.1.7.4.Wenn Sie mit einem Standardticket in der 2. Klasse sitzen, kann Ihnen der Zugbegleiter ein Upgrade in die 1. Klasse für 10 EUR anbieten, sofern genügend Kapazitäten verfügbar sind. Dieses Angebot können wir Ihnen vom 22.06.2021 bis 31.12.2021 machen.
B.1.1.8.1.Mit dem Einzelticket können bis zu 99 Reisende zusammen fahren, auf den Strecken der ÖBB, der Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn und der Montafonerbahn.
B.1.1.8.2.Beim Kauf des Tickets bei den Mitarbeitern in unseren Zügen und Bussen, über tickets.oebb.at über die ÖBB App oder am ÖBB Ticketautomaten können bis maximal 6 Reisende zusammen fahren, auf den Strecken der ÖBB, der Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn und der Montafonerbahn.
B.1.1.8.3.Bei allen anderen unter Punkt B.1.1.4.2. genannten Bahnen können Sie eine Einzeltickets für 1 Reisenden kaufen.
B.1.1.8.4.Zeitkarten für Reisende sowie Einzeltickets und Zeitkarten für Fahrrad, Hund und Fahrzeuge auf der ÖBB Tauernschleuse kaufen Sie jeweils einzeln.
B.1.1.9.1.Das Einzelticket können Sie vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten lassen, ohne Gebühren.
B.1.1.9.2.Das Einzelticket können Sie ab dem ersten Gültigkeitstag nicht erstatten. Hin- und Rückfahrttickets werden als zwei Einzeltickets behandelt.
B.1.1.9.3.Verringert sich die Anzahl der Reisenden bei Einzeltickets für 6 und mehr gemeinsam reisende Personen und reichen Sie das Ticket ab dem ersten Gültigkeitstag 3 Tage lang zur Erstattung ein, errechnet sich der Erstattungsbetrag wie folgt:
B.1.1.9.4.Eine Wochenkarte können Sie innerhalb der ersten 3 Gültigkeitstage erstatten, für eine Gebühr von 50 % des Fahrpreises, aber mindestens 15,- Euro je Reisenden.
B.1.1.9.5.Eine Monatskarte oder ein Ticket mit einer noch längeren Gültigkeit können Sie innerhalb der ersten 7 Gültigkeitstage erstatten, für eine Gebühr von 50 % des Fahrpreises, aber mindestens 15,- Euro je Reisenden.
B.1.1.10.1.Einzeltickets für Reisende, Fahrrad und Hund erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:
B.1.1.10.2.Zeitkarten für Reisende, Fahrrad und Hund erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:
B.1.1.10.3.Dieses Ticket erhalten Sie für Fahrzeuge auf der ÖBB Tauernschleuse bei folgenden Verkaufsstellen:
B.1.1.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppen Erwachsene, Kind, Gruppen, Businesskonto, Vorteilscard, Österreichcard, Reisende mit Behindertenpass, Fahrrad, Hund und Fahrzeuge auf der ÖBB Tauernschleus.
B.1.1.11.2.Businesskonto Besitzer können dieses Ticket für folgende Bahnen kaufen:
B.1.1.11.3.Besitzer einer Vorteilscard Classic, Vorteilscard Senior und Vorteilscard Jugend können dieses Ticket für folgende Bahnen kaufen:
B.1.1.11.4.Vorteilscard Family Besitzer können dieses Ticket für alle Fern- und Nahverkehrszüge sowie innerösterreichische Bussen der ÖBB, der NÖVÖG – Mariazellerbahn und Citybahn Waidhofen und der Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn (österreichische Strecken) kaufen. Sie kaufen dieses Ticket mit Vorteilscard Family nicht für Strecken anderer Bahnen. Näheres zur kostenlosen Mitnahme von Kindern mit der Vorteilscard Family lesen Sie im Punkt C.5.10.
B.1.1.11.5.Für Gruppen kaufen Sie das Einzelticket ebenfalls für die Strecken folgender Bahnen:
B.1.3.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf.
B.1.3.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis zu 4 Wochen im Voraus.
B.1.3.3.1.Das Ticket gilt ab dem ersten Gültigkeitstag für 1 Jahr. Der Gültigkeitszeitraum steht auf dem Ticket.
B.1.3.3.2.Die Österreichcard Zivildienst und die Österreichcard Bundesheer gilt nur zusammen mit einem Lichtbildausweis mit Altersnachweis, vom Tag der Ausstellung bis zum Gültigkeitsende, das auf dem Ticket steht.
B.1.3.3.3.Innerhalb der Gültigkeit können Sie beliebig oft mit diesem Ticket fahren.
B.1.3.4.1.Dieses Ticket kaufen Sie für alle Strecken der ÖBB.
B.1.3.4.2.Dieses Ticket kaufen Sie ebenfalls für die Strecken folgender Bahnen:
B.1.3.4.3.Die Österreichcard Zivildienst und die Österreichcard Bundesheer gelten ausschließlich auf Strecken der ÖBB.
B.1.3.5.1.Dieses Ticket gilt im gesamten Netz der ÖBB.
B.1.3.5.2.Dieses Ticket gilt auf den Strecken der im Punkt B.1.3.4.2. genannten Bahnen.
B.1.3.5.3.Die Österreichcard Zivildienst und die Österreichcard Bundesheer gilt ausschließlich auf Strecken der ÖBB.
B.1.3.6.1.Mit diesem Ticket fahren Sie in allen Zügen sowie innerösterreichischen Bussen der ÖBB.
B.1.3.6.2.Mit diesem Ticket fahren Sie in den Regionalzügen der unter Punkt B.1.3.4.2. genannten Bahnen.
B.1.3.6.3.Die Österreichcard Zivildienst und die Österreichcard Bundesheer gelten ausschließlich in Zügen sowie innerösterreichischen Bussen der ÖBB.
B.1.3.7.1.Dieses Ticket können Sie für die 1. und 2. Klasse kaufen. Die Österreichcard Zivildienst und die Österreichcard Bundesheer bekommen Sie für die 2. Klasse.
B.1.3.7.2.Wenn Sie sich für einen Klassenwechsel von der 2. in die 1. Klasse entscheiden, zahlen Sie die Differenz eines Standard-Einzelticket der Kundengruppe Österreichcard zwischen den beiden Klassen für die von Ihnen gewünschte Strecke.
B.1.3.7.3.Für die Österreichcard Classic und Familie 1. Klasse ist ein Klassenwechsel in die Business Class kostenlos möglich. Auch die Reservierung dafür erhalten Sie kostenlos.
B.1.3.7.4.Alle anderen Inhaber einer Österreichcard 1. Klasse kaufen für den Klassenwechsel in die Business Class eine Sitzplatzreservierung nach B.2.1. Wenn Sie sich im Zug für einen Klassenwechsel in die Business Class entscheiden, gelten die Bestimmungen des Punktes B.1.7.
B.1.3.8.1.Dieses Ticket können Sie für 1 Person kaufen.
B.1.3.9.1.Sie können das Ticket vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten lassen, ohne Gebühren.
B.1.3.9.2.Während der Gültigkeitsdauer können Sie Ihre Österreichcard kündigen, ab dem Beginn des 7. Vertragsmonats. Dazu geben Sie die Karte an einem ÖBB Ticketschalter zurück. Wir verrechnen eine Kündigungsgebühr von einem Monatsbetrag, dies ist ein Zwölftel des Kaufpreises. Wenn Sie den gesamten Kartenpreis auf einmal bezahlt haben, überweisen wir Ihnen für jeden nicht angefangenen Monat die entsprechenden Monatsbeträge auf Ihr Konto, abzüglich der Kündigungsgebühr. Haben Sie kein Konto, zahlen wir den Betrag per Postanweisung an Sie aus. Wenn Sie die Österreichcard monatlich per SEPA-Lastschrift bezahlen, wird noch ein letzter Monatsbetrag als Kündigungsgebühr abgebucht.
B.1.3.9.3.Sie haben ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn Sie von Österreich ins Ausland umziehen, wenn Sie innerhalb Österreichs Ihren Arbeitsplatz wechseln oder wenn Sie über einen Zeitraum von 3 Monaten oder mehr erkrankt sind. Einen Umzug ins Ausland weisen Sie über die Abmeldung vom österreichischen Zentralen Melderegister und Ihrer neuen Adresse im Ausland nach. Eine Erkrankung von 3 Monaten oder mehr weisen Sie über ein ärztliches Attest nach. Einen neuen Arbeitsplatz weisen Sie mit Ihrem neuen Arbeitsvertrag nach. Dazu geben Sie die Karte an einem ÖBB Ticketschalter zurück. Wir verrechnen eine Kündigungsgebühr von einem Monatsbetrag, dies ist ein Zwölftel des Kaufpreises. Wenn Sie den gesamten Kartenpreis auf einmal bezahlt haben, überweisen wir Ihnen für jeden nicht angefangenen Monat die entsprechenden Monatsbeträge auf Ihr Konto, abzüglich der Kündigungsgebühr. Haben Sie kein Konto, zahlen wir den Betrag per Postanweisung an Sie aus. Wenn Sie die Österreichcard monatlich per SEPA-Lastschrift bezahlen, wird noch ein letzter Monatsbetrag als Kündigungsgebühr abgebucht.
B.1.3.9.4.Die Österreichcard Zivildienst und die Österreichcard Bundesheer können Sie nicht erstatten oder kündigen.
B.1.3.9.5.Beim Todesfall des Karteninhabers der Österreichcard erstatten wir Ihnen als Erbberechtigter oder Abwickler der Verlassenschaft jeden nicht genutzten Kalendermonat vom Kartenpreis. Legen Sie dafür bitte dem Erstattungsantrag Folgendes bei: eine Kopie der Sterbeurkunde, ein Nachweis der Erbberechtigung und die originale Österreichcard.
B.1.3.10.1.Dieses Ticket können Sie nur an ÖBB Ticketschaltern kaufen.
B.1.3.10.2.Die Österreichcard Bundesheer erhalten Sie bei Ihrer Militärdienststelle.
B.1.3.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppen Österreichcard Classic, Österreichcard Jugend, Österreichcard Senior, Österreichcard Familie, Österreichcard Spezial, Österreichcard Bundesheer und Österreichcard Zivildienst.
B.1.6.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf.
B.1.6.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis zu 6 Monate im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihr Ticket maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.
B.1.6.2.2.Dieses Ticket können Sie nur bis 1 Minute vor Abfahrt des Zuges oder Busses kaufen.
B.1.6.3.1.Dieses Ticket gilt nur am Gültigkeitstag und in den gebuchten Zügen und Bussen. Beides steht auf dem Ticket.
B.1.6.3.2.Bei Nahverkehrszügen können Sie einen früheren oder späteren Zug nehmen.
B.1.6.3.3.In allen anderen Zügen und Bussen ist dieses Ticket ungültig.
B.1.6.3.4.Sie können Ihre Fahrt zwischendurch nicht unterbrechen.
B.1.6.3.5.Verpassen Sie aufgrund eines verspäteten Zuges oder Busses einen Anschluss, fahren Sie mit den nächsten möglichen Zügen oder Bussen zu Ihrem Zielbahnhof. Lassen Sie sich die Verspätung gegebenenfalls von unseren Zugbegleitern bestätigen.
B.1.6.3.6.Sparschienetickets sind persönliche Tickets, unabhängig von der Art und Weise wie Sie diese Tickets erhalten. Sie lauten auf den oder die Namen der Reisenden, die Sie beim Buchungsvorgang angeben. Bei der Ticketkontrolle weisen die auf dem Ticket angeführten Reisenden einen Lichtbildausweis mit Altersnachweis vor.
B.1.6.3.7.Können Sie sich nicht ausweisen oder stimmen die Namen der Reisenden nicht mit den Namen auf dem Ticket überein, kommen die Regelungen des Punktes A.3.2. für Reisende ohne gültigem Ticket zur Anwendung.
B.1.6.4.1.Sie können dieses Ticket für Reisen innerhalb Österreichs kaufen, bei denen Sie einen Fernverkehrszug, Nachtreisezug oder Intercitybus nützen.
B.1.6.4.2.Bei Fahrten innerhalb folgender Regionen muss die Reise über 150 Kilometer lang sein:
B.1.6.4.3.Dieses Ticket gilt nicht bei Fahrten innerhalb folgender Regionen:
B.1.6.4.4.Die Verfügbarkeit ist begrenzt und abhängig von Ihrer gewählten Relation und Ihren gewählten Zügen.
B.1.6.5.1.Das Ticket gilt nur entlang der Fahrtstrecke Ihrer gebuchten Züge, Busse und Verbindungen.
B.1.6.5.2.Die Fahrtstrecke steht auf dem Ticket.
B.1.6.5.3.Sie können keine andere Fahrtstrecke nützen.
B.1.6.6.1.Dieses Ticket gilt für die Züge des Fernverkehrs und Intercitybusse, für die Nahverkehrszüge vor und nach dem Fernverkehr; und für Nachtreisezüge.
B.1.6.7.1.Dieses Ticket können Sie für die 1. und 2. Klasse im Fernverkehr und Bussen kaufen. In Nachtreisezügen kaufen Sie dieses Ticket für Sitz-, Liege- und Schlafwagen inklusive Platzreservierung.
B.1.6.7.2.Wenn Sie sich im Zug für einen Klassenwechsel von der 1. Klasse in die Business Class entscheiden, gelten die Bestimmungen des Punktes B.1.7..
B.1.6.7.3.Ein angebotsübergreifender Klassenwechsel von Sparschienetickets der 2. Klasse mit einem Standardticket in die 1. Klasse ist nicht möglich. Ein sonstiger Klassenwechsel ist nur in Nachtreisezügen möglich.
B.1.6.8.1.Dieses Ticketangebot gibt es für eine Person.
B.1.6.8.2.Für bis zu 6 Reisende kann ein gemeinsames Ticket ausgegeben werden.
B.1.6.9.1.Sie können dieses Ticket vor dem ersten Gültigkeitstag nicht erstatten lassen.
B.1.6.9.2.Sie können dieses Ticket ab dem ersten Gültigkeitstag nicht erstatten lassen.
B.1.6.10.1.Diese Fahrkarte erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:
B.1.6.10.2.Für Nachtreisezüge können Sie dieses Ticket auch an ÖBB Ticketschaltern kaufen.
B.1.6.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppen Erwachsene, Kinderund Fahrzeuge. 4 Kinder je Erwachsenen reisen kostenlos und zahlen lediglich die Reservierungsgebühren in Nachtreisezügen. Bitte geben Sie dazu die Namen der Kinder bei der Buchung an. Näheres zur kostenlosen Mitnahme von Kindern lesen Sie im Punkt C.2.1.1.4. Bitte beachten Sie: Die Gesamtzahl der Reisenden je Ticket aus Punkt B.1.6.8. kann dabei nicht überschritten werden.
B.1.7.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf. Sie erhalten es für Reisen mit einem gültigen Ticket für die 1. Klasse.
B.1.7.2.1.Dieses Ticket kaufen Sie zur sofortigen Benützung.
B.1.7.3.1.Dieses Ticket gilt nur am Gültigkeitstag, der auf dem Ticket steht.
B.1.7.3.2.Sie können Ihre Fahrt zwischendurch nicht unterbrechen.
B.1.7.4.1.Dieses Ticket erhalten Sie nur für die gleiche Gültigkeitsstrecke Ihres Ticket der 1. Klasse.
B.1.7.5.1.Dieses Ticket gilt nur auf der Fahrtstrecke, die auf Ihrem Ticket der 1. Klasse steht.
B.1.7.5.2.Sie können keine andere Fahrtstrecke nehmen.
B.1.7.6.1.Mit diesem Ticket fahren Sie in Zügen des Fernverkehrs mit Business Class.
B.1.7.7.1.Dieses Ticket können Sie für die Business Class kaufen.
B.1.7.7.2.Wenn Sie mit einem Standardticket in der 1. Klasse sitzen, kann Ihnen der Zugbegleiter ein Upgrade in die Business Class für 10 EUR anbieten, sofern genügend Kapazitäten verfügbar sind. Dieses Angebot können wir Ihnen vom 22.06.2021 bis 31.12.2021 machen.
B.1.7.8.1.Dieses Ticket können Sie für 1 Person kaufen.
B.1.7.9.1.Dieses Ticket können Sie nicht erstatten.
B.1.7.10.1.Dieses Ticket können Sie bei den Mitarbeitern in unseren Zügen kaufen.
B.1.7.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppen Erwachsene. Kinder gelten bei diesem Angebot als Erwachsene.
B.1.8.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf.
B.1.8.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis zu 6 Monate im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihr Ticket maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.
B.1.8.3.1.Dieses Ticket gilt nur am Gültigkeitstag für die gebuchten Züge, Busse und Plätze. Die jeweiligen Informationen finden Sie auf Ihrem Ticket.
B.1.8.3.2.In allen anderen Zügen und Bussen ist dieses Ticket ungültig.
B.1.8.3.3.Sie können Ihre Fahrt zwischendurch nicht unterbrechen.
B.1.8.4.1.Dieses Ticket gibt es für alle Strecken, auf denen Nacht- und Autoreisezüge fahren.
B.1.8.5.1.Das Ticket gilt nur entlang der Fahrtstrecke Ihrer gebuchten Züge, Busse und Verbindungen.
B.1.8.5.2.Die Fahrtstrecke steht auf dem Ticket.
B.1.8.5.3.Sie können keine andere Fahrtstrecke nützen.
B.1.8.6.1.Dieses Ticket gilt in Nachtreisezügen und Autoreisezügen sowie in den Intercitybussen nach Italien.
B.1.8.7.1.Dieses Ticket können Sie für die 1. und 2. Klasse der Intercitybusse, den Sitz- Liege- und Schlafwagen von Nachtreisezügen sowie für den Autotransportwagen kaufen.
B.1.8.7.2.Ein Klassenwechsel ist bei freien Plätzen möglich.
B.1.8.8.1.Mit diesem Ticketangebot können so viele Reisende und Fahrzeuge zusammen fahren, wie Plätze verfügbar sind.
B.1.8.9.1.Sie können dieses Ticket bis 15 Tage vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten lassen, ohne Gebühren.
B.1.8.9.2.Sie können dieses Ticket bis 1 Tag vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten lassen, für eine Gebühr von 50 % des Fahrpreises, aber mindestens 15,- Euro je Reisenden.
B.1.8.9.3.Sie können dieses Ticket ab dem ersten Gültigkeitstag nicht erstatten.
B.1.8.10.1.Dieses Ticket erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:
B.1.8.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppen Erwachsene, Kinder, Familien, Vorteilscard und Österreichcard, Reisende mit Behindertenpass, Businesskonto, Gruppen, Schulcard, Fahrzeuge, ÖAMTC und ARBÖ.
B.1.9.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf.
B.1.9.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis zu 6 Monate im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihr Ticket maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.
B.1.9.2.2.Dieses Ticket können Sie nur bis 1 Minute vor Abfahrt des Zuges oder Busses kaufen.
B.1.9.3.1.Dieses Ticket gilt nur am Gültigkeitstag, in den gebuchten Zügen und für die gebuchten Plätze. Beides steht auf dem Ticket. Die Sitzplatzreservierung ist bei der Fahrkarte inklusive, wenn sie zum Buchungszeitpunkt technisch verfügbar ist.
B.1.9.3.2.Bei Nahverkehrszügen können Sie einen früheren oder späteren Zug nehmen.
B.1.9.3.3.In allen anderen Zügen und Bussen ist dieses Ticket ungültig.
B.1.9.3.4.Sie können Ihre Fahrt zwischendurch nicht unterbrechen.
B.1.9.3.5.Verpassen sie aufgrund eines verspäteten Zuges oder Busses einen Anschluss, fahren Sie mit den nächsten möglichen Zügen oder Bussen zu Ihrem Zielbahnhof. Lassen Sie sich die Verspätung gegebenenfalls von unseren Zugbegleitern bestätigen.
B.1.9.3.6.Sparschiene Komforttickets sind persönliche Tickets, unabhängig von der Art und Weise wie Sie diese Tickets erhalten. Sie lauten auf den oder die Namen der Reisenden, die Sie beim Buchungsvorgang angeben. Bei der Ticketkontrolle weisen die auf dem Ticket angeführten Reisenden einen Lichtbildausweis mit Altersnachweis vor
B.1.9.3.7.Können Sie sich nicht ausweisen oder stimmen die Namen der Reisenden nicht mit den Namen auf dem Ticket überein, kommen die Regelungen des Punktes A.3.2. für Reisende ohne gültigem Ticket zur Anwendung.
B.1.9.4.1.Sie können dieses Ticket für Reisen innerhalb Österreichs kaufen, bei denen Sie einen Fernverkehrszug, Nachtreisezug oder Intercitybus nützen.
B.1.9.4.2.Bei Fahrten innerhalb folgender Regionen muss die Reise über 150 Kilometer lang sein:
B.1.9.4.3.Dieses Ticket gilt nicht bei Fahrten innerhalb folgender Regionen:
B.1.9.4.4.Die Verfügbarkeit ist begrenzt und abhängig von Ihrer gewählten Relation und Ihren gewählten Zügen.
B.1.9.5.1.Das Ticket gilt nur entlang der Fahrtstrecke Ihrer gebuchten Züge, Busse und Verbindungen.
B.1.9.5.2.Die Fahrtstrecke steht auf dem Ticket.
B.1.9.5.3.Sie können keine andere Fahrtstrecke nützen.
B.1.9.6.1.Dieses Ticket gilt für die Züge des Fernverkehrs, Intercitybusse und für die Nahverkehrszüge vor und nach dem Fernverkehr.
B.1.9.7.1.Dieses Ticket können Sie für die 1. und 2. Klasse im Fernverkehr und Bussen kaufen.
B.1.9.7.2.Wenn Sie sich im Zug für einen Klassenwechsel von der 1. Klasse in die Business Class entscheiden, gelten die Bestimmungen des Punktes B.1.7..
B.1.9.7.3.Ein angebotsübergreifender Klassenwechsel von Sparschiene Komforttickets der 2. Klasse mit einem Standardticket in die 1. Klasse ist nicht möglich. Ein sonstiger Klassenwechsel ist nur in Nachtreisezügen möglich.
B.1.9.8.1.Dieses Ticketangebot gibt es für eine Person.
B.1.9.8.2.Für bis zu 6 Reisende kann ein gemeinsames Ticket ausgegeben werden.
B.1.9.9.1.Sie können dieses Ticket bis 15 Tage vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten lassen, ohne Gebühren.
B.1.9.9.2.Sie können dieses Ticket bis 1 Tag vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten lassen, für eine Gebühr von 50 % des Fahrpreises, aber mindestens 15,- Euro je Reisenden.
B.1.9.9.3.Sie können dieses Ticket ab dem ersten Gültigkeitstag nicht erstatten lassen.
B.1.9.10.1.Dieses Ticket erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:
B.1.9.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppen Erwachsene, Kinder. 4 Kinder je Erwachsenen reisen zu einem ermäßigten Preis. Bitte geben Sie dazu die Namen der Kinder bei der Buchung an. Näheres zur Mitnahme von Kindern lesen Sie im Punkt C.2.1.1.5.. Bitte beachten Sie: Die Gesamtzahl der Reisenden je Ticket aus Punkt B.1.9.8. kann dabei nicht überschritten werden.
B.1.10.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf.
B.1.10.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis 6 Monate im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihr Ticket maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.
B.1.10.3.1.Dieses Ticket gilt nur am Gültigkeitstag, der auf dem Ticket steht.
B.1.10.3.2.Sie fahren mit diesem Ticket an Werktagen von Montag bis Freitag ab 9.00 bis 3.00 Uhr des Folgetages. An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen gilt dieses Ticket ganztägig bis 3.00 Uhr des Folgetages.
B.1.10.3.3.Wenn Sie Ihre Reise an Werktagen von Montag bis Freitag vor 9.00 Uhr beginnen, brauchen Sie ein weiteres Ticket bis zur ersten Haltestelle, an der Ihr Zug nach 9.00 Uhr hält. Bitte beachten Sie dafür die Bestimmungen des Punktes A.3.1.2.
B.1.10.3.4.Wenn Sie Ihre Reise nach 3.00 Uhr beenden, brauchen Sie ein weiteres Ticket ab der letzten Haltestelle, an der Ihr Zug vor 3.00 Uhr hält. Bitte beachten Sie dafür die Bestimmungen des Punktes A.3.1.2.
B.1.10.3.5.Innerhalb der Gültigkeit können Sie beliebig oft mit diesem Ticket fahren.
B.1.10.4.1.Dieses Ticket können Sie für alle Strecken der ÖBB kaufen.
B.1.10.4.2.Dieses Ticket können Sie ebenfalls für die Strecken folgender Bahnen kaufen:
B.1.10.5.1.Dieses Ticket gilt als Netzkarte für alle Strecken der ÖBB und der unter B.1.10.4.2. genannten Bahnen.
B.1.10.5.2.Dieses Ticket gilt nicht für Fahrten in Vorarlberg.
B.1.10.6.1.Mit diesem Ticket fahren Sie in allen Nahverkehrszügen der ÖBB.
B.1.10.6.2.Mit diesem Ticket fahren Sie in den Regionalzügen der unter Punkt B.1.10.4.2. genannten Bahnen.
B.1.10.7.1.Dieses Ticket können Sie für die 2. Klasse kaufen.
B.1.10.8.1.Mit diesem Angebot können 2 bis 5 fünf Personen zusammen fahren. Bitte beachten Sie: Es ist notwendig die Anzahl der Reisenden direkt beim Kauf des Tickets anzugeben.
B.1.10.8.2.Dieses Ticket ist nur gültig, wenn Sie als Reisender Teil der Gruppe sind und Ihren Namen auf das Ticket schreiben.
B.1.10.9.1.Das Ticket können Sie vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten lassen, ohne Gebühr.
B.1.10.9.2.Ab dem ersten Gültigkeitstag können Sie das Ticket nicht erstatten.
B.1.10.10.1.Dieses Ticket erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:
B.1.10.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppen Erwachsene und Erwachsene kombiniert mit Fahrrädern. Kinder gelten bei diesem Angebot als Erwachsene.
B.1.11.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf.
B.1.11.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis zu 6 Monate im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihr Ticket maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.
B.1.11.3.1.Der Gültigkeitszeitraum steht auf dem Ticket.
B.1.11.3.2.Die Bahntickets bei Kombitickets sind sowohl für die Hinfahrt als auch für die Rückfahrt jeweils 2 Kalendertage gültig. Das Bahnticket bei Kombitickets Wintersport mit dem 1-Tages-Skipass ist für die Hin- und Rückfahrt 2 Kalendertage gültig. Das Bahnticket bei Kombitickets Wintersport mit dem 6-Tages-Skipass ist für die Hin- und Rückfahrt 8 Kalendertage gültig. Die Hinfahrt bzw. die Rückfahrt muss innerhalb von 36 Stunden nach Fahrtantritt beendet sein.
B.1.11.3.3.Sie können Ihre Fahrt zwischendurch unterbrechen.
B.1.11.4.1.Dieses Ticket können Sie nur in Verbindung mit einer Zusatzleistung kaufen.
B.1.11.4.2.Dieses Ticket können Sie für alle Strecken der ÖBB kaufen.
B.1.11.5.1.Die Fahrtstrecke steht auf dem Ticket.
B.1.11.5.2.Dieses Ticket gilt nicht für Fahrten innerhalb Vorarlbergs.
B.1.11.5.3.Sie können keine andere Fahrtstrecke nehmen.
B.1.11.6.1.Mit diesem Ticket fahren Sie in allen Fern- und Nahverkehrszügen sowie innerösterreichischen Bussen der ÖBB.
B.1.11.7.1.Dieses Ticket können Sie für die 1. Klasse und 2. Klasse kaufen.
B.1.11.7.2.Wenn Sie sich für einen Klassenwechsel von der 2. in die 1. Klasse entscheiden, zahlen Sie die Differenz zwischen den beiden Klassen für die von Ihnen gewünschte Strecke.
B.1.11.7.3.Wenn Sie sich im Zug für einen Klassenwechsel von der 1. Klasse in die Business Class entscheiden, gelten die Bestimmungen des Punktes B.1.7.
B.1.11.8.1.Mit diesem Angebot können bis zu 99 Personen zusammen fahren.
B.1.11.9.1.Wir erstatten Ihnen Kombitickets, die noch nicht benützt wurden.
B.1.11.9.2.Das Ticket können Sie vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten lassen, ohne Gebühren.
B.1.11.9.3.Das Ticket können Sie ab dem ersten Gültigkeitstag nicht erstatten lassen.
B.1.11.9.4.Bitte achten Sie darauf, zusammen mit dem Ticket auch alle anderen Belege des Kombitickets zur Erstattung einzureichen. Ansonsten ist eine Erstattung leider nicht möglich.
B.1.11.9.5.Erstattungen werden von ÖBB-Personenverkehr AG, Fahrgastrechte, Postfach 75, 1020 Wien durchgeführt. Senden Sie hierzu das ausgefüllte ÖBB Erstattungsformular, die Tickets und alle Belege an die oben genannte Adresse.
B.1.11.10.1.Dieses Ticket erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:
B.1.11.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppen Erwachsene, Reisende mit Behindertenpass, Kind.
B.1.12.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf.
B.1.12.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis zu 92 Tage im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihr Ticket maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.
B.1.12.3.1.Das Einzelticket gilt 2 Tage. Der Gültigkeitszeitraum steht auf dem Ticket. Hin- und Rückfahrtickets werden als zwei Einzelticket behandelt.
B.1.12.3.2.Sie können Ihre Fahrt zwischendurch unterbrechen. In Städten, die Stadtverkehrsbahnhöfe sind, können Sie Ihre Fahrt nicht unterbrechen, gemäß B.4..
B.1.12.4.1.Dieses Ticket können Sie für alle Strecken der ÖBB kaufen.
B.1.12.4.2.Dieses Ticket können Sie ebenfalls für die Strecken folgender Bahnen kaufen:
B.1.12.5.1.Die Fahrtstrecke steht auf dem Ticket.
B.1.12.5.2.Dieses Ticket gilt nicht für Fahrten innerhalb Vorarlbergs.
B.1.12.5.3.Sie können auch eine andere Fahrtstrecke nehmen, wenn sie preislich günstiger ist. Die Differenz zur teureren Fahrtstrecke erhalten Sie aber nicht zurück.
B.1.12.6.1.Mit diesem Ticket fahren Sie in allen Fern- und Nahverkehrszügen der ÖBB. Sie benötigen eine Reservierung für Reisen in Fernverkehrszügen und Bussen, nach Punkt B.2.1.
B.1.12.6.2.Mit diesem Ticket fahren Sie in den Regionalzügen der unter Punkt B.1.12.4.2. genannten Bahnen.
B.1.12.7.1.Dieses Ticket können Sie für die 2. Klasse kaufen.
B.1.12.7.2.Ein Klassenwechsel von der 2. in die 1. Klasse ist nicht möglich.
B.1.12.8.1.Mit diesem Ticketangebot können 6 bis maximal 50 Personen zusammen fahren.
B.1.12.8.2.Da Gruppengrößen im Planungszeitraum meist schwanken, erhalten Sie das Ticket nicht für die genaue Gruppenzahl, sondern in folgender Staffelung:
B.1.12.9.1.Das Ticket können Sie vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten lassen, ohne Gebühren.
B.1.12.9.2.Das Ticket können Sie ab dem ersten Gültigkeitstag 3 Tage lang erstatten, für eine Gebühr von 50 % des Fahrpreises, aber mindestens 15,- Euro je Reisenden. Hin- und Rückfahrtickets werden als zwei Einzeltickets behandelt.
B.1.12.9.3.Verringert sich die Anzahl der Reisenden, ist eine Teilerstattung nicht möglich.
B.1.12.10.1.Dieses Ticket erhalten Sie bei folgender Verkaufsstelle:
B.1.12.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppe Schulcard.
B.1.13.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf.
B.1.13.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis 3 Monate im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihr Ticket maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.
B.1.13.3.1.Die Hin- und Rückfahrticket gilt ab dem ersten Gültigkeitstag 1 Monat. Der Gültigkeitszeitraum steht auf dem Ticket.
B.1.13.3.2.Sie können Ihre Fahrt zwischendurch unterbrechen. In Städten, die Stadtverkehrsbahnhöfe sind, können Sie Ihre Fahrt nicht unterbrechen, gemäß B.4..
B.1.13.4.1.Dieses Ticket können Sie für Reisen über 150 Kilometer innerhalb Österreichs kaufen, wenn Sie mindestens eine Hotelübernachtung zur gleichen Zeit buchen.
B.1.13.4.2.Dieses Ticket können Sie für alle Strecken der ÖBB kaufen.
B.1.13.5.1.Die Fahrtstrecke steht auf dem Ticket.
B.1.13.5.2.Dieses Ticket gilt nicht für Fahrten innerhalb Vorarlbergs.
B.1.13.5.3.Sie können keine andere Fahrtstrecke nehmen.
B.1.13.6.1.Mit diesem Ticket fahren Sie in allen Fern- und Nahverkehrszügen sowie innerösterreichischen und Bussen der ÖBB.
B.1.13.7.1.Dieses Ticket können Sie für die 1. Klasse und 2. Klasse kaufen.
B.1.13.7.2.Wenn Sie sich für einen Klassenwechsel von der 2. in die 1. Klasse entscheiden, zahlen Sie die Differenz zwischen den beiden Klassen für die von Ihnen gewünschte Strecke.
B.1.13.7.3.Wenn Sie sich im Zug für einen Klassenwechsel von der 1. Klasse in die Business Class entscheiden, gelten die Bestimmungen des Punktes B.1.7.
B.1.13.8.1.Dieses Ticket können Sie für 1 Person kaufen.
B.1.13.9.1.Sie können das Ticket vor dem ersten Gültigkeitstag nicht erstatten lassen.
B.1.13.9.2.Sie können dieses Ticket ab dem ersten Gültigkeitstag nicht erstatten lassen.
B.1.13.10.1.Dieses Ticket erhalten Sie bei folgender Verkaufsstelle:
B.1.13.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppe Erwachsene und Kinder.
B.1.14.1.1.Dieses Serviceangebot gibt es bis auf Widerruf. Sie erhalten es für Reisen innerhalb Österreichs in Verbindung mit einem Ticket.
B.1.14.1.2.Dieses Serviceangebot bieten wir Ihnen für folgende Gepäckstücke:
B.1.14.1.3.Wir transportieren auch gerne Ihr verpacktes Sondergepäck:
B.1.14.1.4.Ihr Tandemfahrrad für 2 Personen transportieren wir auch unverpackt. Bitte achten Sie darauf jegliche Aufbauten abzunehmen, wie unter anderem Satteltaschen und Körbe. Abnehmbare Akkus von Elektrofahrrädern nehmen Sie bitte ebenfalls ab.
B.1.14.1.5.Außerdem transportieren wir folgendes zusammenklappbares Sondergepäck:
B.1.14.1.6.Bitte beachten Sie: Jedes Gepäck- oder Sondergepäckstück darf maximal 30 kg wiegen. Das addierte Gurtmaß von 1x Länge, 2x Höhe und 2x Breite darf dabei 300 cm nicht überschreiten.
B.1.14.1.7.An und in den Sondergepäckstücken können wir nur solche Dinge transportieren, die fest damit verbunden sind, wie z.B. Lichtanlagen beim Fahrrad.
B.1.14.2.1.Dieses Serviceangebot kaufen Sie bis zu 6 Monate im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie dieses Serviceangebot maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.
B.1.14.2.2.Dieses Serviceangebot kaufen Sie beim ÖBB Ticketschalter und beim Kundenservice 05-1717 bis zu 3 Werktage vor dem gewünschten Abholtermin.
B.1.14.3.1.Gerne holen wir Ihre Gepäckstücke an folgenden Werktagen ab:
B.1.14.3.2.Gerne liefern wir Ihnen Ihre Gepäckstücke an folgenden Werktagen aus:
B.1.14.3.3Die Auslieferung Ihrer Gepäckstücke dauert voraussichtlich:
B.1.14.3.4.Liefern wir Ihre Gepäckstücke nicht im vereinbarten Zeitraum aus, so kontaktieren Sie bitte die Telefonnummer, die auf Ihrer Buchungsbestätigung angegeben ist, um einen Ersatztermin zu vereinbaren.
B.1.14.3.5.Bei Nichteinhaltung der gebuchten Abhol- oder Zustellzeiten sowie bei Überschreitung der angegebenen Zustellungsdauer erstatten wir Ihnen die gesamten Haus-Haus-Gepäck-Gebühren in eine Richtung. Eine Sendung gilt als fristgerecht zugestellt/abgeholt, wenn sie bis spätestens 15 Minuten nach Ablauf des Zeitfensters bzw. nach 17.00 Uhr abgeschlossen wurde. Für die Rückerstattung kontaktieren Sie das ÖBB Kundenservice, telefonisch unter 05-1717 oder online auf www.oebb.at/kontakt.
B.1.14.4.1.Dieses Serviceangebot bieten wir Ihnen für die Verbindungen des Bahntickets Ihrer Reise an. Vorausgesetzt, Ihre Abhol- und Lieferadresse liegt zumindest im Einzugsbereich Ihres Abfahrts- und Ankunftsbahnhofes.
B.1.14.5.1.Dieses Serviceangebot gilt für ganz Österreich.
Bitte beachten Sie: die Gemeinden Hirschegg, Mittelberg und Jungholz mit den Postleitzahlen 6991 bis 6993 gelten postalisch als Deutschland.
B.1.14.5.2.Für einen Versand dorthin ist das Haus-Haus-Gepäck International zu buchen.
B.1.14.6.1.--- bleibt frei ---
B.1.14.7.1.--- bleibt frei ---
B.1.14.8.1.Je Reisenden können Sie 1 Haus-Haus-Gepäck Schein kaufen. Mit diesem Schein können Sie eine unbegrenzte Anzahl an Gepäck- und Sondergepäckstücke verschicken.
B.1.14.9.1.Bis spätestens 3 Werktage vor dem Abholtag können Sie dieses Serviceangebot ohne Gebühren erstatten oder ändern.
B.1.14.9.2.Danach können Sie dieses Serviceangebot nicht erstatten oder ändern.
B.1.14.10.1.Dieses Serviceangebot erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:
B.1.14.11.1.Dieses Serviceangebot gibt es für die Kundengruppe Erwachsene. Kinder gelten bei diesem Angebot als Erwachsene.
B.1.14.12.1.Wenn Sie dieses Serviceangebot kaufen, erhalten Sie automatisch eine Versicherung für Ihre Gepäck- und Sondergepäckstücke.
B.1.14.12.2.Die Versicherung deckt folgende Leistungen bis 800,- Euro je Gepäck- und Sondergepäckstück:
B.1.14.12.3.Ihr Versicherer und Ansprechpartner dafür: GO! Express & Logistics GmbH, Pfarrgasse 81, 1230 Wien
B.1.14.12.4.Eine darüberhinausgehende Haftung richtet sich nach der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 einschließlich ihres Anhangs I, CIV.
B.1.15.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf.
B.1.15.1.2.Das Ticketangebot ist nur in Kombination mit einem gültigen Klimaticket Ö gültig.
B.1.15.2.1.Sie können Ihr ÖBB 1. Klasse Upgrade bis zu einem Monat vor Gültigkeitsbeginn kaufen.
B.1.15.2.2.Der Gültigkeitsbeginn Ihres ÖBB 1. Klasse Upgrades kann nicht vor dem Gültigkeitsbeginn Ihres Klimatickets Ö liegen.
B.1.15.3.1.Dieses Ticket gilt ab dem ersten Gültigkeitstag maximal für 1 Jahr.
B.1.15.3.2.Die Gültigkeit dieses Tickets endet jedenfalls mit dem Ende der Gültigkeit Ihres Klimatickets Ö, sollte dieses bereits zu einem früheren Zeitpunkt ablaufen.
B.1.15.4.1.Dieses Ticket erhalten Sie nur für die Strecken der ÖBB in Österreich gemäß Punkt A.2..
B.1.15.5.1.Dieses Ticket gilt auf den Fahrtstrecken Ihres Klimatickets Ö, die durch die ÖBB befahren werden.
B.1.15.6.1.Mit diesem Ticket fahren Sie in Zügen und Bussen des Fernverkehrs mit 1. Klasse.
B.1.15.7.1.Dieses Ticket können Sie für die 1. Klasse kaufen.
B.1.15.8.1.Dieses Ticket können Sie für 1 Person kaufen. Der Name auf dem Upgrade muss mit dem Namen auf Ihrem Klimaticket Ö übereinstimmen.
B.1.15.9.1.Voll stornierbar vor dem 1. Geltungstag. Gegen Stornokosten in der Höhe einer Monatsrate stornierbar ab den letzten 5 Monaten der Gültigkeit Ihres Klimaticket Ö.
B.1.15.10.1.Dieses Ticket erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:
B.1.15.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppen Klimaticket Ö Classic, Klimaticket Ö Jugend, Klimaticket Ö Senior und Klimaticket Ö Spezial. Für diese Kundengruppen gibt es den Familienaufschlag.
B.2.1.1.1.Dieses Reservierungsangebot gibt es immer.
B.2.1.1.2.Eine Reservierung gilt für eine Reiserichtung, auch wenn Sie mehrmals umsteigen. Vorausgesetzt Sie fahren mit dem nächsten Anschlusszug am selben Tag weiter und buchen die Reservierung zum selben Zeitpunkt.
B.2.1.1.3.Bitte beachten Sie: Wenn Sie für die Hin- und für die Rückfahrt eine Reservierung wünschen, ist es notwendig für beide Richtungen eine Reservierung zu kaufen.
B.2.1.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis zu 180 Tage im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihre Reservierung maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.
B.2.1.2.2.Dieses Reservierungsangebot gibt es nur, solange Sitzplätze frei sind.
B.2.1.3.1.Ihre Reservierung gilt nur am Gültigkeitstag in den gebuchten Zügen und für die Sitzplätze, die auf Ihrer Reservierung stehen.
B.2.1.3.2.In allen anderen Zügen ist diese Reservierung ungültig.
B.2.1.3.3.Sie können Ihre Fahrt zwischendurch nicht unterbrechen.
B.2.1.3.4.Die Reservierung gilt nur zusammen mit einem gültigen Ticket. Für Reservierungen in der 1. Klasse und der Business Class benötigen Sie ein Ticket der 1. Klasse.
B.2.1.3.5.Bitte nehmen Sie Ihren reservierten Sitzplatz bis 15 Minuten nach Abfahrt des Zuges von Ihrem Zustiegsbahnhof ein. Danach verfällt die Reservierung und damit Ihr Anspruch auf den reservierten Sitzplatz.
B.2.1.4.1.Eine Reservierung gibt es für alle Strecken, auf denen Fernverkehrszüge und Busse der ÖBB fahren.
B.2.1.5.1.Die Reservierung gilt nur entlang der Fahrtstrecke Ihrer gebuchten Züge und Verbindungen.
B.2.1.5.2.Sie können keine andere Fahrtstrecke nehmen.
B.2.1.5.3.Mit einer Reservierung für die Business Class und einem gültigen Ticket für die 1. Klasse können Sie auch in anderen Zügen in der Business Class fahren. Sie haben hier aber keinen reservierten Sitzplatz.
B.2.1.6.1.Diese Reservierung gilt für die Züge des Fernverkehrs und unsere Busse.
B.2.1.6.2.Züge und Busse, für die Sie einen Sitzplatz reservieren können, finden Sie in unseren Fahrplänen.
B.2.1.7.1.Diese Reservierung können Sie für die 2. Klasse, 1. Klasse und Business Class kaufen.
B.2.1.8.1.Mit diesem Reservierungsangebot können 1 bis maximal 36 Personen zusammen in der 1. und 2. Klasse fahren.
B.2.1.8.2.Reservierungen für die Business Class können Sie für 1 Person kaufen.
B.2.1.8.3.Für Gruppen von mehr als 36 Reisenden wenden Sie sich bitte an unsere Gruppenreservierung.
B.2.1.9.1.Sie können Ihre Reservierung nicht erstatten.
B.2.1.10.1.Diese Reservierung erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:
B.2.1.11.1.Diese Reservierung gibt es für die Kundengruppen Erwachsene, Kind, Kleinkinder, Gruppe, Vorteilscard, Österreichcard und Fahrrad.
B.2.2.1.1.Sie kaufen 20, 50 oder 100 Reservierungen.
B.2.2.3.1.Ihr Abonnement kann nur in Zusammenhang mit Fahrten mit Ihrem Klimaticket Ö verwendet werden.
B.2.2.3.2.Die Reservierungen verwenden Sie gemäß Punkt B.2.1..
B.2.2.3.3.Ihr Abonnement ist in Ihrem ÖBB Kundenkonto hinterlegt und trägt einen sechzehnstelligen Code, den Sie beim Kaufvorgang für die Reservierung im ÖBB Ticketshop im Warenkorb eingeben.
B.2.2.4.1.Ihr Abonnement hat eine Gültigkeitsdauer von 12 Monaten ab Kaufdatum. Bitte beachten Sie dass Sie Ihr Reservierungsabonnement nur in Verbindung mit Ihrem gültigen Klimaticket Ö verwenden können.
B.2.2.5.1.Sie können Ihr Reservierungsabonnement nicht erstatten lassen.
B.2.2.5.2.Eine Barablöse von Reservierungen ist nicht möglich.
B.3.1.1.1.Informationen darüber, wie Sie unsere Züge und Busse mit Tickets von Verkehrsverbünden nützen, finden Sie in den Tarifen der einzelnen Verkehrsverbünde. Informationen zu den Verkehrsverbünden in Österreich finden Sie im Punkt E.5.
B.3.1.1.2.Bei Fahrten mit Standard-Einzeltickets und Zeitkarten für Reisende innerhalb eines Verkehrsverbundes nach E.5. wird stets der jeweilige Verbundtarif angewandt. Dies bedeutet, dass in diesem Fall der Fahrpreis ausschließlich nach den Regeln des jeweiligen Verkehrsverbundes berechnet wird. Bei entsprechender Anerkennung der ÖBB-Vorteilscard oder ähnlichen Ermäßigungsnachweisen im jeweiligen Verkehrsverbund wird ausschließlich die Verbundermäßigung gewährt. Diese weichen von den ÖBB-Ermäßigungen ab und können sowohl geringer als auch höher ausfallen. Wird die ÖBB-Vorteilscard vom jeweiligen Verkehrsverbund nicht anerkannt, erhalten Sie in diesem Fall stets ein ÖBB Standard-Einzelticket mit der jeweiligen ÖBB-Ermäßigung, gemäß C.5., C.7., C.10. und C.16..
B.3.3.1.1.Wichtig: Sie können 2 Tickets unterschiedlicher Verkehrsverbünde nicht kombinieren. Für Fahrten zwischen 2 Verkehrsverbünden können Sie nur unsere Tickets nutzen, die in Punkt B.1. aufgelistet sind.
B.3.3.1.2.Schüler und Lehrlinge kombinieren für verbundüberschreitende Fahrten die Schüler- und Lehrlingsfreifahrtickets zweier Verkehrsverbünde. Dies gilt auch für deren Aufzahlungskarten für das Gesamtnetz.
B.3.3.2.1.Eine Grundsatzvereinbarung mit dem Verkehrsverbund Tirol ermöglicht die Kombination von Fahrkarten des Verkehrsverbundes Tirol mit benachbarten Verkehrsverbünden.
B.3.3.2.2.Sie kombinieren die Tickets des Verkehrsverbundes Tirol und eines benachbarten Verkehrsverbundes nur an den Halten des Zuges, mit dem Sie fahren.
B.3.3.2.3.Sie kombinieren eine Gesamtnetzkarte Tirol oder eine Gesamtnetzkarte einer Tiroler Region mit einer Gesamtnetzkarte eines benachbarten Verkehrsverbundes unabhängig vom Halt des Zuges.
B.3.4.1.1.Nur mit einer Zeitkarte gemäß Punkt B.1.1. fahren Sie innerhalb von Verkehrsverbünden in der 1. Klasse. Haben Sie ein Wochen-, Monats- oder Jahresticket eines Verkehrsverbundes zahlen Sie für eine einzelne Fahrt den Unterschiedsbetrag zwischen der 2. und 1. Klasse des Standardtickets.
B.3.4.1.2.Mit den sonstigen Tickets der Verkehrsverbünde fahren Sie nicht in der 1. Klasse.
B.4.1.1.1.Tickets von und zu Städten, die Stadtverkehrsbahnhöfe sind, kaufen Sie für die ganze Stadt und nicht nur zu einem ganz bestimmten Bahnhof. Sie können sich Ihren Abfahrts- oder Zielbahnhof frei auswählen, ohne dass sich der Preis für das Ticket ändert. Auf dem Ticket ist nur der Name des Stadtverkehrsbahnhofs angegeben und nicht eines ganz bestimmten Bahnhofs.
B.4.1.1.2.Die Regelungen für Stadtverkehrsbahnhöfe gelten nur für die Start- und Zielpunkte einer Reise.
B.4.1.1.3.Bitte beachten Sie: im Stadtverkehrsbahnhof können Sie Ihre Fahrt nicht unterbrechen. Ein Umsteigen in den nächsten oder übernächsten Zug ist möglich.
B.4.1.1.4.Fahrtenkarten für Fahrten innerhalb von Stadtverkehrsbahnhöfen kaufen Sie von und zu ganz bestimmten Bahnhöfen. Deren Namen sind auf dem Ticket angegeben.
B.4.3.1.1.Folgende Städte sind Stadtverkehrsbahnhöfe:
B.4.3.1.2.Im Anhang E.4. finden Sie alle Bahnhöfe, die zu den jeweiligen Stadtverkehrsbahnhöfen gehören.
B.5.1.1.1.Sie kaufen Reisegutscheine zu einem beliebigen Wert bis 100,- Euro je Gutschein.
B.5.1.2.1.Ihre Reisegutscheine haben eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr ab Kaufdatum.
B.5.1.3.1.Innerhalb der Gültigkeitsdauer können Sie Ihren Reisegutschein zum Kauf unserer Angebote an folgenden Verkaufsstellen verwenden:
B.5.1.4.1.Bis 3 Jahre nach Ablauf der Gültigkeit ist es möglich, dass Sie Ihren Reisegutschein umtauschen oder erstatten.
Einen abgelaufenen Reisegutschein tauschen wir Ihnen einmal in einen neuen Reisegutschein zum gleichen Wert um. Ein nochmaliger Umtausch ist nicht möglich.
B.5.1.4.2.Reisegutscheine erstatten wir Ihnen für eine Gebühr von 10 % des Gutscheinwertes, aber mindestens 2,50 Euro. Wenn Sie mehrere Gutscheine erstatten lassen beträgt die Gebühr maximal 15,- Euro.
B.5.2.1.1.Sie kaufen Gutscheine zu einem beliebigen Wert zwischen 4,- und 250,- Euro je Gutschein.
B.5.2.1.2.Diese Gutscheine erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:
B.5.2.2.1.Ihr Gutschein trägt einen sechzehnstelligen Code, den Sie beim Kaufvorgang im Ticketshop eingeben.
B.5.2.2.2.Bitte beachten Sie: den Erstattungsbetrag eines ganz oder teilweise mit Gutschein bezahlten Tickets erhalten Sie immer in Gutscheinform.
B.5.2.2.3.Wollen Sie den nicht mit Gutscheinen bezahlten Teilbetrag auf Ihr ursprünglich verwendetes Zahlungsmittel zurückgezahlt bekommen, geben Sie uns diesen Wunsch bitte im Kontaktformular an.
B.5.2.3.1.Ihr Gutschein hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ab Kaufdatum.
B.5.2.4.1.Innerhalb der Gültigkeitsdauer können Sie Ihren Gutschein zum Kauf unserer Angebote an folgenden Verkaufsstellen verwenden:
B.5.2.4.2.Bitte beachten Sie: Gutscheine können nur von Privatkunden verwendet werden. Wollen Sie Ihre Tickets mit einer Schulcard oder einem Businesskonto zahlen, können Sie diese Gutscheine nicht einlösen.
B.5.2.4.3.Die Verwendung der Gutscheine für den Kauf einer Vorteilscard und einer Österreichcard ist nur am ÖBB Ticketschalter möglich.
B.5.2.5.1.Sie können Gutscheine nicht erstatten.
B.5.2.5.2.Eine Barablöse von Gutscheinen ist nicht möglich.
B.5.3.1.1.Sie kaufen Gutscheine zu dem auf dem Gutschein angeführten Wert.
B.5.3.1.2.Diese Gutscheine erhalten Sie bei verschiedenen ausgewählten Handelspartnern der ÖBB. Dies sind die Handelspartner: www.oebb.at/gutschein. Der Gutschein erhält seinen Wert erst durch den Verkauf an der Kassa des Handelspartners. Wir übernehmen keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Gutscheins.
B.5.3.2.1.Ihr Gutschein trägt einen sechzehnstelligen Code, den Sie beim Kaufvorgang im Ticketshop eingeben. Den Code finden Sie unter dem Rubbelfeld auf dem Gutschein oder auf Ihrem Beleg.
B.5.3.2.2.Bitte beachten Sie: den Erstattungsbetrag eines ganz oder teilweise mit Gutschein bezahlten Tickets erhalten Sie immer in Gutscheinform.
B.5.3.3.1.Ihr Gutschein hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ab Kaufdatum.
B.5.3.4.1.Innerhalb der Gültigkeitsdauer können Sie Ihren Gutschein zum Kauf unserer Angebote an folgenden Verkaufsstellen verwenden:
B.5.3.4.2.Bitte beachten Sie: Gutscheine können nur von Privatkunden verwendet werden. Wollen Sie Ihre Tickets mit einer Schulcard oder einem Businesskonto zahlen, können Sie diese Gutscheine nicht einlösen.
B.5.3.4.3.Die Verwendung der Gutscheine für den Kauf einer Vorteilscard ist online und in der ÖBB App nicht möglich.
B.5.3.5.1.Sie können Gutscheine nicht erstatten.
B.5.3.5.2.Eine Barabslöse von Gutscheinen ist nicht möglich.
B.6.1.1.1.Bei diesem Angebot können Sie zusätzlich den Eintritt zu kulturellen, touristischen oder Sporteinrichtungen kaufen, zu einer der folgenden Ticketangebote:
B.6.1.1.2.Für die Tickets gelten die Nutzungsbestimmungen der unter B.6.1.1.1. genannten Ticketangebote.
B.6.1.1.3.Für den Gutschein des Eintritts zu den kulturellen, touristischen oder Sporteinrichtungen gelten die folgenden Erstattungsbestimmungen:
B.6.1.1.4.Zur Erstattung sind alle nicht genutzten Gutscheine zurückzugeben. Eine Erstattung nur teilweise in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich.
C.1.1.1.1.Kleinkinder sind Reisende im Alter bis einen Tag vor dem 6. Geburtstag.
C.1.1.1.2.Kleinkinder können Sie kostenlos und ohne Ticket mitnehmen. Auch ohne eigenem Ticket können Sie für Kleinkinder Sitzplatzreservierungen kaufen.
C.1.1.1.3.Möchten Sie für Kleinkinder einen eigenen Platz in unseren Nachtreisezügen haben, so gelten die Regelungen für Kinder, gemäß Punkt C.2..
C.2.1.1.1.Kinder sind Reisende zwischen 6 und 14 Jahre – bis einen Tag vor dem 15. Geburtstag.
C.2.1.1.2.Kinder erhalten einen Rabatt von 50 % auf ein Standard-Einzelticket für Reisende.
C.2.1.1.3.Kinder zahlen einen ermäßigten Preis für ein Komfortticket.
C.2.1.1.4.Bis zu 4 Kinder je Erwachsenen erhalten in Begleitung von Erwachsenen einen Rabatt von 100 % auf die Sparschiene Österreich. Hierzu müssen Sie Anzahl der Kinder beim Kauf angeben, damit Sie alle auf Ihrem Ticket vermerkt sind.
C.2.1.1.5.Bis zu 4 Kinder je Erwachsenen erhalten in Begleitung von Erwachsenen einen ermäßigten Preis auf die Sparschiene Komfort. Hierzu müssen Sie die Anzahl der Kinder beim Kauf angeben, damit Sie alle auf Ihrem Ticket vermerkt sind.
C.5.1.1.1.Alle unsere Reisenden können eine Vorteilscard Classic kaufen.
C.5.1.1.2.Mit einer Vorteilscard Classic erhalten Sie 50 % Rabatt auf Standard-Einzelticket für Reisende beim Ticketkauf.
C.5.1.1.3.Die Vorteilscard Classic wird in keinem Verkehrsverbund als Ermäßigungsausweis anerkannt. Daher erhalten Sie immer ein ÖBB Standard-Einzelticket mit den obenstehenden Rabatten.
C.5.1.1.4.Vom 12. Jänner 2021 bis 09. Jänner 2022 erhalten Sie beim Kauf einer Sitzplatzreservierung einen Rabatt von 66 %. Dazu müssen Sie ein ÖBB-Kundenkonto besitzen, bei dem Ihre Vorteilscard hinterlegt ist. Sie müssen zum Kauf der Reservierung in Ihrem ÖBB-Kundenkonto angemeldet sein.
C.5.2.1.1.Alle unsere Reisenden bis zum Tag vor dem 26. Geburtstag können eine Vorteilscard Jugend kaufen.
C.5.2.1.2.Mit einer Vorteilscard Jugend erhalten Sie 50 % Rabatt auf ein Standard-Einzelticket für Reisende beim Fahrkartenkauf
C.5.2.1.3.Die Vorteilscard Jugend wird in keinem Verkehrsverbund als Ermäßigungsausweis anerkannt. In folgenden Verkehrsverbünden ist sie aber als Altersnachweis für die dort vorgesehene Verkehrsverbund-Jugendermäßigung geeignet:
Falls Sie als Inhaber einer Vorteilscard Jugend auch die Jugendermäßigung eines Verkehrsverbundes in Anspruch nehmen können, haben Sie bei Bahnrelationen die Wahl: Entweder Sie wählen den Verbundtarif mit der entsprechenden Verkehrsverbundermäßigung oder Sie wählen den ÖBB-Haustarif mit den obenstehenden Rabatten. Nutzen Sie neben der Bahn auch andere Verkehrsverbundunternehmen für Ihre Reise, ist eine Kombination der beiden Tarife mit den entsprechenden Ermäßigungsausmaßen möglich.
C.5.2.1.4.Vom 12. Jänner 2021 bis 09. Jänner 2022 erhalten Sie beim Kauf einer Sitzplatzreservierung einen Rabatt von 66 %. Dazu müssen Sie ein ÖBB-Kundenkonto besitzen, bei dem Ihre Vorteilscard hinterlegt ist. Sie müssen zum Kauf der Reservierung in Ihrem ÖBB-Kundenkonto angemeldet sein.
C.5.3.1.1.Alle unsere Reisenden ab 65 Jahren können eine Vorteilscard Senior kaufen.
C.5.3.1.2.Eine kostenlose Vorteilscard Senior erhalten unsere Reisenden mit
C.5.3.1.3.Mit einer Vorteilscard Senior erhalten Sie 50 % Rabatt auf ein Standard-Einzelticket für Reisende beim Fahrkartenkauf
C.5.3.1.4.Die Vorteilscard Senior wird in folgenden Verkehrsverbünden als Ermäßigungsausweis anerkannt:
Daher erhalten Sie innerhalb dieser Verkehrsverbünde immer ein Verbundticket mit anderen als den obenstehenden Rabatten. Über die Rabatthöhe informieren die Verkehrsverbünde.
C.5.3.1.5.Die Vorteilscard Senior wird in folgendem Verkehrsverbund als Ermäßigungsausweis nicht anerkannt:
Daher erhalten Sie innerhalb dieses Verkehrsverbundes immer ein ÖBB Standard-Einzelticket mit den obenstehenden Rabatten.
C.5.3.1.6.Vom 12. Jänner 2021 bis 09. Jänner 2022 erhalten Sie beim Kauf einer Sitzplatzreservierung einen Rabatt von 66 %. Dazu müssen Sie ein ÖBB-Kundenkonto besitzen, bei dem Ihre Vorteilscard hinterlegt ist. Sie müssen zum Kauf der Reservierung in Ihrem ÖBB-Kundenkonto angemeldet sein.
C.5.6.1.1.Ab dem 27. Juni 2017 können alle unsere Reisenden eine Vorteilscard 66 kaufen, über tickets.oebb.at. Hierzu müssen Sie mit Ihrem ÖBB Konto angemeldet sein. Haben Sie noch kein ÖBB Konto, so können Sie sich dafür kostenlos registrieren.
C.5.6.1.2.Mit einer Vorteilscard 66 erhalten Sie 50 % Rabatt auf ein Standard-Einzelticket für Reisende beim Ticketkauf
C.5.6.1.3.Die Vorteilscard 66 wird in keinem Verkehrsverbund als Ermäßigungsausweis anerkannt. Daher erhalten Sie immer ein ÖBB Standard-Einzelticket mit den obenstehenden Rabatten.
C.5.6.1.4.Vom 12. Jänner 2021 bis 09. Jänner 2022 erhalten Sie beim Kauf einer Sitzplatzreservierung einen Rabatt von 66 %. Dazu müssen Sie ein ÖBB-Kundenkonto besitzen, bei dem Ihre Vorteilscard hinterlegt ist. Sie müssen zum Kauf der Reservierung in Ihrem ÖBB-Kundenkonto angemeldet sein.
C.5.10.1.1.Alle unsere Reisenden ab 15 Jahren können eine Vorteilscard Family kaufen. Sie ist nur gültig in Verbindung mit einem Lichtbildausweis mit Altersnachweis.
C.5.10.1.2.Mit diesem Ticket fahren Sie in allen Zügen und Bussen der ÖBB.
C.5.10.1.3.Mit einer Vorteilscard Family erhalten Sie auf Fahrten zusammen mit mindestens einem Kleinkind oder Kind 50 % Rabatt auf ein Standard-Einzelticket für Reisende beim Ticketkauf
C.5.10.1.4.2 Inhaber einer Vorteilscard Family erhalten den Rabatt auch, wenn sie zusammen mit einem Kleinkind oder Kind fahren.
C.5.10.1.5.4 Kinder je Inhaber einer Vorteilscard Family erhalten einen Rabatt von 100 % auf ein Standard-Einzelticket. Die übrigen Kinder erhalten einen Rabatt von 50 % auf ein Standard-Einzelticket. Hierzu müssen Sie die Anzahl der Kinder beim Kauf angeben, damit Sie alle auf Ihrem Ticket vermerkt sind.
C.5.10.1.6.Kostenlos fahrende Kinder erhalten auch 100 % Rabatt auf Sitzplatzreservierungen im Fernverkehr und in unseren Bussen.
C.5.10.1.7.4 Kinder je Inhaber einer Vorteilscard Family zahlen bei einem Komfortticket lediglich die Reservierungsgebühr für einen Sitzplatz, Liegeplatz oder Bettplatz in Nachtzügen. Die übrigen Kinder zahlen den Preis für die Kundengruppe Kinder. Hierzu müssen Sie die Anzahl der Kinder beim Kauf angeben, damit Sie alle auf Ihrem Ticket vermerkt sind.
C.5.10.1.8.Die Vorteilscard Family wird in folgendem Verkehrsverbund als Ermäßigungsausweis anerkannt:
Daher erhalten Sie innerhalb dieses Verkehrsverbundes immer ein Verbundticket mit anderen als den obenstehenden Rabatten. Über die Rabatthöhe informieren die Verkehrsverbünde.
C.5.10.1.9.Die Vorteilscard Family wird in folgenden Verkehrsverbünden als Ermäßigungsausweis nicht anerkannt:
Daher erhalten Sie innerhalb dieser Verkehrsverbünde immer ein ÖBB Standard-Einzelticket mit den obenstehenden Rabatten.
C.5.10.1.10.Vom 12. Jänner 2021 bis 09. Jänner 2022 erhalten Sie beim Kauf einer Sitzplatzreservierung einen Rabatt von 66 %. Dazu müssen Sie ein ÖBB-Kundenkonto besitzen, bei dem Ihre Vorteilscard hinterlegt ist. Sie müssen zum Kauf der Reservierung in Ihrem ÖBB-Kundenkonto angemeldet sein.
C.6.1.1.1.Alle unsere Reisenden können eine Österreichcard Classic kaufen.
C.6.1.1.2.Mit einer Österreichcard Classic erhalten Sie 100 % Rabatt auf Sitzplatzreservierungen für die 1. und 2. Klasse, nach Punkt B.2.1..
C.6.1.1.3.Mit einer Österreichcard Classic 2. Klasse erhalten Sie 50 % Rabatt auf den Klassenwechsel von der 2. in die 1. Klasse mit einem Standard-Einzelticket.
C.6.2.1.1.Alle unsere Reisenden bis zum Tag vor dem 26. Geburtstag können eine Österreichcard Jugend kaufen. Ihr Alter weisen Sie mit einem Lichtbildausweis mit Altersnachweis nach.
C.6.2.1.2.Mit einer Österreichcard Jugend erhalten Sie 100 % Rabatt auf Sitzplatzreservierungen für die 1. und 2. Klasse, nach Punkt B.2.1..
C.6.2.1.3.Mit einer Österreichcard Jugend 2. Klasse erhalten Sie 50 % Rabatt auf den Klassenwechsel von der 2. in die 1. Klasse mit einem Standard-Einzelticket.
C.6.3.1.1.Alle Eltern von Kleinkindern und Kindern, die Familienbeihilfe in Österreich oder einem anderen Land bekommen, können eine Österreichcard Familie kaufen.
C.6.3.1.2.Beide Elternteile und die Familienkinder erhalten jeweils eine Österreichcard Familie zur individuellen Nutzung. Nach Ausstellung der Karten sind keine Änderungen der Karteninhaber möglich.
C.6.3.1.3.Eltern sind leibliche Eltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Adoptiveltern und Paare nach dem Gesetz über die eingetragene Partnerschaft (EPG).
C.6.3.1.4.Wir nehmen an, dass Sie Eltern Ihrer Kinder sind, wenn Ihre Familiennamen identisch sind. Bei Doppelnamen muss mindestens ein Namensteil von Ihnen und Ihren Kindern übereinstimmen.
C.6.3.1.5.Jener Elternteil, bei dem der Familienname und die Familiennamen der Kinder nicht identisch sind, muss seine Elternschaft nachweisen. Der Nachweis der Elternschaft erfolgt durch Vorlage der Heiratsurkunde vom leiblichen Elternteil beziehungsweise dem Stiefelternteil. Der Nachweis kann auch durch Vorlage des Meldezettels erfolgen. Die Adresse des Hauptwohnsitzes von Eltern, Stiefeltern und Kindern muss identisch sein. Wird der Nachweis der Eltern- oder Stiefelternschaft nicht erbracht, kann die Kartenausstellung verweigert werden.
C.6.3.1.6.Mit einer Österreichcard Familie erhalten Sie 100 % Rabatt auf Sitzplatzreservierungen für die 1. und 2. Klasse, nach Punkt B.2.1.
C.6.3.1.7.Mit einer Österreichcard Familie 2. Klasse erhalten Sie 50 % Rabatt auf den Klassenwechsel von der 2. in die 1. Klasse mit einem Standard-Einzelticket.
C.6.4.1.1.Alle unsere Reisenden ab 65 Jahren können eine Österreichcard Senior kaufen. Ihr Alter weisen Sie uns mit einem Lichtbildausweis mit Altersnachweis nach.
C.6.4.1.2.Mit einer Österreichcard Senior erhalten Sie 100 % Rabatt auf Sitzplatzreservierungen für die 1. und 2. Klasse, nach Punkt B.2.1..
C.6.4.1.3.Mit einer Österreichcard Senior 2. Klasse erhalten Sie 50 % Rabatt auf den Klassenwechsel von der 2. in die 1. Klasse mit einem Standard-Einzelticket.
C.6.5.1.1.Alle unsere Reisenden mit Behinderungen, die in Ihrem österreichischen Behindertenpass oder Schwerkriegsbeschädigtenausweis folgende Eintragungen haben, können eine Österreichcard Spezial kaufen:
C.6.5.1.2.Mit einer Österreichcard Spezial erhalten Sie 100 % Rabatt auf Sitzplatzreservierungen für die 1. und 2. Klasse, nach Punkt B.2.1..
C.6.5.1.3.Mit einer Österreichcard Spezial 2. Klasse erhalten Sie 50 % Rabatt auf den Klassenwechsel von der 2. in die 1. Klasse mit einem Standard-Einzelticket.
C.6.6.1.1.Die Österreichcard Bundesheer können Sie während Ihres Wehrdienstes erhalten.
C.6.6.1.2.Ihre Österreichcard Bundesheer beantragen Sie zu Beginn Ihres Wehr- oder Ausbildungsdienstes bei Ihrer Militärdienststelle. Diese kümmert sich um alle weiteren Aufgaben des Bestellvorgangs und der Auslieferung.
C.6.6.1.3.Die Österreichcard Bundesheer hat kein Bild und gilt deshalb nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis mit Altersnachweis.
C.6.7.1.1.Die Österreichcard Zivildienst können Sie während Ihres Zivildienstes erhalten.
C.6.7.1.2.Ihre Österreichcard Zivildienst beantragen Sie mit Ihrem Zuweisungsbescheid und einem Lichtbildausweis mit Altersnachweis bei einem ÖBB Ticketschalter.
C.6.7.1.3.Die Österreichcard Zivildienst hat kein Bild und gilt deshalb nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis mit Altersnachweis.
C.7.1.1.1.Zu dieser Kundengruppe gehören alle unsere Reisenden mit Behinderungen, die in Ihrem österreichischen Behindertenpass oder Schwerkriegsbeschädigtenausweis folgende Eintragungen haben:
C.7.1.1.2.Sie erhalten einen Rabatt von 50 % auf ein Standard-Einzelticket für Reisende.
C.7.1.1.3.Sie erhalten einen Rabatt auf ein Komfortticket.
C.7.1.1.4.Reisende mit Behindertenpass erhalten 100 % Rabatt auf Sitzplatzreservierungen für die 1. und 2. Klasse, nach Punkt B.2.1..
C.7.1.1.5.Der Behindertenpass wird in allen Verkehrsverbünden als Ermäßigungsausweis anerkannt. Innerhalb der Verkehrsverbünde erhalten sie daher immer ein Verbundticket. Die Höhe der Verbundermäßigung wird von den Verkehrsverbünden individuell festgelegt.
C.8.1.1.1.Reisende mit Rollstuhl können eine Begleitperson mitnehmen. Blinde Reisende und Schwerkriegsbeschädigte ab einem Behinderungsgrad von mindestens 70 % können ebenfalls eine Begleitperson mitnehmen. Dies gilt auch für Reisende mit Behinderungen, deren Behindertenpass den Vermerk „Der Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson“ enthält und für ausländische Reisende, die uns den Bedarf einer Begleitperson mit amtlichen Dokumenten nachweisen können.
C.8.1.1.2.Die Begleitperson und der Assistenzhund erhalten 100 % Rabatt auf ein Standard-Einzelticket für Reisende und gegebenenfalls auf die Sitzplatzreservierungen für die 1. und 2. Klasse nach Punkt B.2.1.. Der zu begleitende Reisende braucht eine kostenpflichtige Fahrkarte gemäß B.1.. Abweichend zu Punkt C.1.1.1.2. benötigen auch Kleinkinder mit Begleitpersonen ein kostenpflichtiges Ticket nach Punkt B.1.. für die Kundengruppe Kind gemäß Punkt C.2..
C.8.1.1.3.Wenn es in einem Zug Rollstuhlplätze nur in der 1. Klasse gibt, zahlt auch eine zweite Begleitperson nur ein Standard-Einzelticket für Reisende 2. Klasse.
C.8.1.1.4.In Nachtreisezügen zahlt die Begleitperson nur die Reservierungsgebühr für die gewählte Reisekategorie.
C.8.1.1.5.Inhaber eines Behindertenpasses mit dem Eintrag „Assistenzhund“, in Begleitung ihres Assistenzhundes können das Mobilitätsabteil in Nachtreisezügen buchen.
C.9.1.1.1.Reisende mit Behinderungen mit Rollstühlen sind alle Reisenden, die Rollstühle gemäß A.3.4.1.6. brauchen.
C.9.1.1.2.Wenn es in einem Zug Rollstuhlplätze nur in der 1. Klasse gibt, zahlen Sie ein Standard-Einzelticket für Reisende 2. Klasse. Inhaber eines Behindertenpasses, nach C.6.5., erhalten den jeweiligen Rabatt.
C.9.1.1.3.Sie erhalten 100 % Rabatt auf Sitzplatzreservierungen für die 1. und 2. Klasse nach Punkt B.2.1..
C.9.1.1.4.Reisende mit Behinderungen mit Rollstühlen können in Nachtreisezügen das Mobilitätsabteil buchen.
C.10.1.1.1.Als Business-Kunde mit einem geplanten Jahresumsatz von mindestens 1.000,- Euro können Sie sich kostenlos für das Businesskonto anmelden.
C.10.1.1.2.Wenn Sie innerhalb eines Jahres diesen Mindestumsatz nicht erreichen, behalten wir uns vor, das Businesskonto zu sperren.
C.10.1.1.3.Mit dem Businesskonto erhalten Sie 20 % Rabatt auf ein Standard-Einzelticket für Reisende.
C.10.1.1.4.Das Businesskonto wird in keinem Verkehrsverbund als Ermäßigung anerkannt. Daher erhalten Sie immer ein ÖBB Standard-Einzelticket mit obenstehendem Rabatt. Es ist uns nicht gestattet für Fahrten innerhalb Vorarlbergs ein Standard-Einzelticket für die Business-Kunden zu verkaufen.
C.11.1.1.1.Alle österreichischen Schulen, Kindergärten, Kinder- und Jugendheime sowie Jugendorganisationen können eine Schulcard bekommen.
C.11.1.1.2.Den Schulcard-Rabatt erhalten Sie, wenn Ihre Gruppe zu mehr als der Hälfte aus Kindern besteht. Reisende bis 18 Jahre (bis einen Tag vor dem 19. Geburtstag) oder mit einer Vorteilscard Jugend gelten auch als Kinder.
C.11.1.1.3.Mit einer Schulcard erhalten Sie 60 % Rabatt auf ein Standard-Einzelticket für Reisende.
C.11.1.1.4.Einen Rabatt von 100 % auf den normalen Fahrpreis erhalten bei Gruppengrößen
C.11.1.1.5.Die Begleiter müssen 15 Jahre oder älter sein.
C.11.1.1.6.Mit der Schulcard erhalten Sie einen Rabatt von 100 % auf Sitzplatzreservierungen für die 2. Klasse.
C.12.1.1.1.Der Kundengruppe Hund gehören alle Hunde an, die nicht in einem geschlossenen Behälter nach Punkt A.4.3.1. mitreisen.
C.15.1.1.1.PKWs sind Fahrzeuge bis 3,5 t Gewicht und maximal 9 Sitzplätzen inklusive Fahrer, zuzüglich eines leichten Anhängers mit einem Gesamtgewicht von maximal 750 Kg.
C.15.1.1.2.Anhänger haben ein Gewicht bis maximal 750 kg und überschreiten nicht zusammen mit dem Zugfahrzeug ein Gesamtgewicht von 3,5 t.
C.15.1.1.3.LKWs sind Lastkraftwagen, Busse, Zugmaschinen, Motorkarren und dreiachsige Wohnmobile ab 3,5 t Gewicht.
C.15.1.1.4.Fahrräder sind auch E-Bikes.
C.16.1.1.1.Sie bilden eine Gruppe, wenn Sie mit einem oder mehr Mitreisenden zusammen die gleiche Strecke fahren.
C.16.1.1.2.Gruppen erhalten folgende Rabatte auf ein Standard-Einzelticket für Reisende:
C.16.1.1.3.Gruppen ab zehn Personen erhalten 100 % Rabatt auf Sitzplatzreservierungen. Bitte reservieren Sie in Fernverkehrszügen ab einer Gruppengröße von 24 Reisenden. Ohne Reservierung können wir Ihre Gruppe leider nicht mitnehmen.
C.16.1.1.4.Gruppen wird in folgenden Verkehrsverbünden eine Ermäßigung gewährt:
Daher erhalten Sie innerhalb dieser Verkehrsverbünde immer ein Verbundticket mit anderen als den obenstehenden Rabatten. Über die Rabatthöhe informiert der Verkehrsverbund.
C.16.1.1.5.Gruppen wird in folgenden Verkehrsverbünden keine Ermäßigung gewährt:
Daher erhalten Sie innerhalb dieser Verkehrsverbünde immer ein ÖBB Standard-Einzelticket mit den obenstehendem Rabatten.
C.20.4.1.1.Das Klimaticket Ö Jugend Familie ist für alle Personen mit Gültigkeitsbeginn spätestens einen Tag vor deren 26. Geburtstag verfügbar.
C.20.4.1.2.Bis zu 4 Kinder im Alter zwischen dem 6. Geburtstag und einen Tag vor dem 15. Geburtstag, reisen unentgeltlich mit. Ein Verwandtschaftsverhältnis muss nicht vorliegen.
C.20.5.1.1.Das Klimaticket Ö Senior ist für alle Personen ab dem 65. Geburtstag verfügbar.
C.20.6.1.1.Das Klimaticket Ö Senior Familie ist für alle Personen ab dem 65. Geburtstag verfügbar.
C.20.6.1.2.Bis zu 4 Kinder im Alter zwischen dem 6. Geburtstag und einen Tag vor dem 15. Geburtstag, reisen unentgeltlich mit. Ein Verwandtschaftsverhältnis muss nicht vorliegen.
C.20.7.1.1.Zu dieser Kundengruppe gehören alle unsere Reisenden mit Behinderungen, die in Ihrem österreichischen Behindertenpass oder Schwerkriegsbeschädigtenausweis folgende Eintragungen haben:
C.20.8.1.1.Zu dieser Kundengruppe gehören alle unsere Reisenden mit Behinderungen, die in Ihrem österreichischen Behindertenpass oder Schwerkriegsbeschädigtenausweis folgende Eintragungen haben:
C.20.8.1.2.Bis zu 4 Kinder im Alter zwischen dem 6. Geburtstag und einen Tag vor dem 15. Geburtstag, reisen unentgeltlich mit. Ein Verwandtschaftsverhältnis muss nicht vorliegen.
C.20.10.1.1.Mit einem Klimaticket Ö Classic Familie und einer Vorteilscard Family erhalten die Inhaber der Vorteilscards 50 % Rabatt auf den Klassenwechsel von der 2. in die 1. Klasse. Bis zu 4 mitreisende Kinder je Inhaber einer Vorteilscard Family erhalten 100% Rabatt auf ein Standardeinzelticket. Dieses Angebot gilt 12 Monate ab 26.10.2021.
C.20.12.1.1.Mit einem Klimaticket Ö Jugend Familie und einer Vorteilscard Family erhalten die Inhaber der Vorteilscards 50 % Rabatt auf den Klassenwechsel von der 2. in die 1. Klasse. Bis zu 4 mitreisende Kinder je Inhaber einer Vorteilscard Family erhalten 100% Rabatt auf ein Standardeinzelticket. Dieses Angebot gilt 12 Monate ab 26.10.2021.
C.20.14.1.1.Mit einem Klimaticket Ö Senior Familie und einer Vorteilscard Family erhalten die Inhaber der Vorteilscards 50 % Rabatt auf den Klassenwechsel von der 2. in die 1. Klasse. Bis zu 4 mitreisende Kinder je Inhaber einer Vorteilscard Family erhalten 100% Rabatt auf ein Standardeinzelticket. Dieses Angebot gilt 12 Monate ab 26.10.2021.
C.20.16.1.1.Mit einem Klimaticket Ö Spezial Familie und einer Vorteilscard Family erhalten die Inhaber der Vorteilscards 50 % Rabatt auf den Klassenwechsel von der 2. in die 1. Klasse. Bis zu 4 mitreisende Kinder je Inhaber einer Vorteilscard Family erhalten 100% Rabatt auf ein Standardeinzelticket. Dieses Angebot gilt 12 Monate ab 26.10.2021.
D.1.1.1.1.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Verkauf der auf tickets.oebb.at und in der ÖBB App erhältlichen Ticketangebote der Punkte B.1. und B.2., der Ticketangebote einzelner Verkehrsverbünde, sowie den Verkauf der Vorteilscard nach Punkt C.5. Sie ergänzen die Beförderungsbedingungen im Punkt A., die Nutzungsbestimmungen im Punkt B. und die Tarifbestimmungen der jeweiligen Verkehrsverbünde.
D.1.1.1.2.Bitte beachten Sie: Werden im Ticketshop auf tickets.oebb.at und in der ÖBB App Verbundtickets für Fahrten innerhalb eines Verkehrsverbundes angeboten, unterliegen diese stets der Verbundtarif-Exklusivität gemäß Punkt B.3.1.1.2., und den Regelungen zur Anerkennung der Vorteilscard in den Verkehrsverbünden in Abschnitt C.. Werden im Ticketshop für Fahrten innerhalb eines Verkehrsverbundes keine Verbundtickets angeboten, erhalten Sie für die gewählte Verbundrelation stets ein ÖBB Standard-Einzelticket mit den in Abschnitt C. gewährten Rabatten
D.1.1.1.3.Die Nutzungsbestimmungen der Tickets im Punkt B. bzw. für internationale Beförderungen gelten nur, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.
D.1.2.1.1.Bitte geben Sie beim Buchungsvorgang folgende Informationen an:
D.1.2.1.2.Inhaber eines Businesskontos oder Schulcard kaufen Tickets wenn Sie in Ihrem ÖBB Konto angemeldet sind.
D.1.2.1.3.Bitte überprüfen Sie genau Ihre Angaben zu Buchungs- und Zahlungsdaten auf Richtigkeit, bevor Sie durch anwählen des Buttons „Jetzt bezahlen“ die AGB bestätigen und den Kauf durchführen.
D.1.2.1.4.Der Vertrag zwischen Ihnen und den ÖBB kommt mit der Bestätigung der erfolgreichen Buchung auf tickets.oebb.at oder in der ÖBB App zustande.
D.1.2.1.5.Unmittelbar nach erfolgreicher Buchung des Tickets auf tickets.oebb.at oder in der ÖBB App übermitteln wir Ihnen eine Buchungsbestätigung an die von Ihnen bekannt gegebene E-Mail Adresse. Diese Buchungsbestätigung gilt nicht als Ticket.
D.1.2.2.1.Haben Sie beim Kauf eines Tickets im Ticketshop einen Fehler beim anzugebenden Namen gemacht, können Sie dies in den meisten Fällen korrigieren.
D.1.2.2.2.Eine Namensänderung ist durchführbar, wenn Sie Ihr Ticket noch nicht als PDF-Ticket erstellt oder am Automaten abgeholt haben.
D.1.2.2.3.Eine Namensänderung ist für folgende Fahrkartenangebote möglich:
D.1.2.2.4.Zur Namensänderung kontaktieren Sie bitte den ÖBB Kundenservice 05-1717.
D.1.3.1.1.Wenn Sie auf unserer Website tickets.oebb.at oder in unserer ÖBB App eine Buchung vorgenommen haben, so können Sie nach erfolgreicher Buchung entscheiden wie Sie Ihr Ticket erhalten möchten. Sie haben folgende Auswahlmöglichkeiten:
D.1.3.1.2.Als angemeldeter Kunde können Sie von jedem Gerät und Browser aus auf Ihre Buchungen in Ihrem ÖBB Konto zugreifen. Sie können somit im Internet Ihre Tickets buchen und mit der ÖBB App auf Ihrem Smartphone diese Buchung als Handy-Ticket erhalten.
D.1.3.1.3.Bei einigen Tickets ist die Auswahl nur auf die Abholung am Automaten beziehungsweise am ÖBB Ticketschalter beschränkt.
D.1.3.1.4.Im Ticketshop gekaufte Tickets sind persönliche Tickets. Sie lauten auf den oder die Namen der Reisenden, die Sie beim Buchungsvorgang angeben. Bei der Ticketkontrolle weisen die auf dem Ticket angeführten Reisenden einen Lichtbildausweis mit Altersnachweis vor. Haben Sie ein Standardticket mit einer Ermäßigung gebucht, weisen Sie zusätzlich den dafür notwendigen Nachweis vor.
D.1.3.1.5.Können Sie sich nicht ausweisen, Ihr Alter nicht nachweisen, stimmen die Namen der Reisenden nicht mit den Namen auf dem Ticket überein oder fehlt der Ermäßigungsnachweis, kommen die Regelungen des Punktes A.3.2. für Reisende ohne gültigem Ticket zur Anwendung.
D.1.3.2.1.Entscheiden Sie sich durch Anklicken von „Jetzt PDF-Ticket erstellen“ dazu, das PDF-Ticket sofort auszudrucken, wird es sofort am PC-Bildschirm angezeigt. Wir senden Ihnen auch einen Link zum Download an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.
D.1.3.2.2.Bei Fahrten innerhalb Österreichs können Sie das PDF-Ticket auch elektronisch vorweisen. Zum Vorzeigen eines PDF-Tickets von einem mobilen Endgerät aus, benötigen Sie einen PDF-Reader auf Ihrem Gerät. Um Fälschungen und Missbrauch vorzubeugen, akzeptieren Zugbegleiter anderer Eisenbahnen im Ausland keine unausgedruckten PDF-Tickets auf Laptops, Smartphones oder Tablet-Computern. Es ist wichtig, dass Sie PDF-Tickets für Fahrten ins Ausland oder im Ausland immer vorab ausdrucken.
D.1.3.2.3.Bitte drucken Sie das PDF-Ticket auf weißem Papier im A4-Hochformat aus. Ein in anderem Format und anderer Farbe ausgedrucktes Online Ticket kann von unseren Zugbegleitern technisch nicht eingescannt und akzeptiert werden. In diesen Fällen kommen die Regelungen des Punktes A.3.2. für Reisende ohne gültigem Ticket zur Anwendung.
D.1.3.2.4.Bitten achten Sie beim Ausdrucken Ihres PDF-Tickets darauf, das Ticket nicht an der Stelle des aufgedruckten Barcodes zu knicken. In ihm sind wichtige Daten zum Ticket und zu Ihrer Person gespeichert, die bei der Ticketkontrolle abgerufen werden.
D.1.3.3.1.Entscheiden Sie sich durch Anklicken von „Jetzt Handy-Ticket erstellen“ dazu, wird es sofort auf das Gerät gesandt, wo Sie Ihr Ticket anzeigen möchten.
D.1.3.3.2.Das Ticket wird in der ÖBB App direkt als Handy-Ticket auf Ihrem Smartphone angezeigt. Die Datenübertragung über das Mobilfunknetz zu Ihrem Smartphone liegt außerhalb unseres Einflusses, weshalb dies auf Ihr eigenes Risiko erfolgt.
D.1.3.3.3.Wenn Sie Ihr Ticket in der ÖBB App buchen, ist die Einstellung „Handy-Tickets“ in den App-Einstellungen voreingestellt. Mit dieser Funktion erhalten Sie Ihre Tickets immer automatisch als Handy-Tickets auf das Handy mit dem Sie Ihre Tickets gebucht haben. Sie ändern diese Einstellung durch aktivieren des Buttons „Immer fragen“ im Bereich „Einstellungen“, „Allgemeines“. So können Sie bei jedem Ticketkauf manuell festlegen, wie Sie Ihre Tickets erhalten möchten.
D.1.3.3.4.Entscheiden Sie sich durch Anwählen von „Jetzt Handy-Ticket erstellen“ dazu, das gebuchte Ticket auf diesem Gerät als Handy-Ticket anzuzeigen, so wird dieses Ticket ausschließlich auf diesem Gerät angezeigt.
D.1.3.3.5.Möchten Sie ein Handy-Ticket, das sich auf Ihrem Gerät befindet, auf einem anderen Gerät oder in einer anderen Form erhalten, so wählen Sie die Funktion „Tickets anders erhalten“.
D.1.3.4.1.Entscheiden Sie sich durch Anwählen von „Jetzt Abholcode erstellen“ dazu, das Online Ticket an einem stationären ÖBB Ticketautomaten oder einem ÖBB Ticketschalter abzuholen, wird Ihnen sofort ein zwölfstelliger alphanumerischer Abholcode angezeigt. Außerdem übermitteln wir Ihnen den Abholcode an die von Ihnen bekannt gegebene E-Mail-Adresse.
Das Online Ticket kann mit dem Abholcode an jedem stationären ÖBB Ticketautomaten und jedem ÖBB Ticketschalter ausgedruckt werden.
D.1.3.5.1.Wir behalten uns das Recht vor, eine Strafanzeige bei missbräuchlicher Verwendung eines Online Tickets, zum Beispiel bei unerlaubter Mehrfachnutzung oder einer unberechtigten Rückgängigmachung der Ticketbuchung nach einer nachweislich erfolgten Nutzung, zu stellen.
D.1.4.1.1.Damit Sie eine Vorteilscard im Ticketshop bestellen bzw. erneuen können, müssen Sie ein ÖBB Konto erstellen und dort angemeldet sein. Eine registrierte Person kann nur für sich selbst eine Karte kaufen. Ein Kauf von mehreren Vorteilscards für unterschiedliche Inhaber ist nicht möglich.
D.1.4.1.2.Beim Bestellvorgang werden Ihre Daten aus der Registrierung von Ihrem ÖBB Konto übernommen. Daten, die noch zusätzlich erforderlich sind, fragen wir im Kaufprozess ab. Folgende Daten sind für den Bestellvorgang notwendig:
D.1.4.1.3.Bei der Erstbestellung wählen Sie aus:
D.1.4.1.4.Bei der Vertragserneuerung bestätigen Sie Ihre persönlichen Daten und das angebotene Produkt und bezahlen dieses.
D.1.4.1.5.Bitte überprüfen Sie genau Ihre Angaben zu Bestell- und Zahlungsdaten auf Richtigkeit, bevor Sie durch anwählen des Buttons „Jetzt bezahlen“ die AGB bestätigen und den Kauf durchführen
D.1.4.1.6.Der Vertrag zwischen Ihnen und der ÖBB kommt mit der Bestätigung der erfolgreichen Bestellung auf tickets.oebb.at zustande.
D.1.4.1.7.Unmittelbar nach der erfolgreichen Bestellung senden wir Ihnen eine Bestellbestätigung sowie die vorläufige Vorteilscard an die von Ihnen bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Bei Bedarf können Sie diese Dokumente auch gleich nach dem Bestellvorgang downloaden und abspeichern oder drucken. Ihre Original-Karte erhalten Sie wenige Tage später per Post.
D.1.4.1.8.Mit der Bestellbestätigung erhalten Sie auch ein Formular zur Erteilung eines SEPA-Mandats. Ein solches ermöglicht Ihnen, die nächste ÖBB Vorteilscard bequem mittels SEPA-Lastschrift zu bezahlen.
D.1.4.2.1.Mit der vorläufigen Vorteilscard können Sie sofort ab Gültigkeitsbeginn den Rabatt auf Standard-Einzeltickets in Anspruch nehmen, sie gilt als Nachweis für den Besitz einer Vorteilscard bei der Ticketkontrolle.
D.1.4.2.2.Bei Fahrten innerhalb Österreichs können Sie die vorläufige Vorteilscard auch elektronisch vorweisen. Bei Fahrten in das Ausland und im Ausland drucken Sie bitte die vorläufige Vorteilscard aus.
D.1.4.2.3.Bitte drucken Sie die PDF-Datei auf weißem Papier im A4-Hochformat aus und schneiden Sie bei Wunsch die vorläufige Vorteilscard entlang der Markierung aus. Bitte achten Sie darauf, dass der Code sowie die angegebenen Daten vollständig lesbar sind. Eine in anderem Format bzw. schlecht lesbar ausgedruckte bzw. falsch ausgeschnittene vorläufige Vorteilscard kann von unseren Zugbegleitern nicht eingescannt und daher auch nicht akzeptiert werden.
D.1.4.2.4.Bitten achten Sie darauf, die vorläufige Vorteilscard nicht an der Stelle des aufgedruckten Barcodes zu knicken. In ihm sind wichtige Daten zu Ihrer Person gespeichert, die bei der Ticketkontrolle abgerufen werden.
D.1.4.2.5.Die vorläufige Vorteilscard ist persönlich auf Sie ausgestellt. Bei der Ticketkontrolle weisen Sie einen Lichtbildausweis mit Altersnachweis vor.
D.1.4.2.6.Können Sie sich nicht ausweisen, Ihr Alter nicht nachweisen oder stimmen die Namen der Reisenden nicht mit den Namen auf der vorläufigen Vorteilscard überein, kommen die Regelungen des Punktes A.3.2. für Reisende ohne gültigem Ticket zur Anwendung.
D.1.4.3.1.Die Nutzung der Vorteilscard in der ÖBB App ist nur für Nutzer möglich, die ein ÖBB Konto erstellt haben, dort angemeldet sind und ihre bereits erworbene Vorteilscard ihrem ÖBB Konto hinzugefügt haben.
D.1.4.3.2.Die im ÖBB Kundenkonto sichtbare Vorteilscard ist mit Gültigkeits- und Sicherheitsmerkmalen versehen. Sie ist nur für Sie persönlich und nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis mit Altersnachweis gültig.
D.1.4.3.3.Sie können Ihre hinterlegte Vorteilscard anzeigen, indem Sie in Ihrem ÖBB Konto auf „Meine Ermäßigungen“ klicken. Haben Sie ein ermäßigtes Ticket mit der in Ihrem ÖBB Konto hinterlegten Vorteilscard gebucht, wird in Ihrem Ticket ein Vorteilscard-Button aktiviert. Durch Anklicken dieses Buttons wird die Vorteilscard angezeigt.
D.1.4.4.1.Innerhalb von 14 Tagen ab dem Bestellzeitpunkt widerrufen Sie den Kaufvertrag über Ihre ÖBB Vorteilscard ohne Angabe von Gründen.
D.1.4.4.2.Senden Sie das ausgefüllte Rücktrittsformular an folgende Adresse:
D.1.4.4.3.Den Link für das Rücktrittsformular finden Sie auf oebb.at.
D.1.4.4.4.Innerhalb von 14 Tagen ab dem Abgabezeitpunkt Ihres Rücktrittsformulars senden Sie Ihre Vorteilscard an die oben genannte Adresse ab. Für später abgesendete Vorteilscards können wir den Widerruf nicht akzeptieren.
D.1.4.4.5.Wir zahlen Ihnen den Kaufpreis mit dem gleichen Zahlungsmittel zurück, das Sie für den Kauf genutzt haben, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Rücktrittsformulars. Wir können mit der Rückzahlung warten, bis Ihre Vorteilscard bei uns eingelangt ist. Alternativ können Sie uns auch einen Nachweis der fristgerechten Rücksendung Ihrer Vorteilscard schicken.
D.1.4.4.6.Alle Ermäßigungen durch Nutzung der Vorteilscard innerhalb der Widerrufsfrist müssen Sie an uns zurückzahlen.
D.1.5.1.1.Die angebotenen Zahlungsmöglichkeiten variieren zwischen dem Ticketshop auf tickets.oebb.at, der ÖBB App und den einzelnen Ticketangeboten.
D.1.5.2.1.Geben Sie bei der Kreditkartenzahlung folgende Informationen an:
D.1.5.3.1.Geben Sie bei der Zahlung mit Ihrem PayPal-Konto folgende Informationen an:
D.1.5.4.1.Als ÖBB Business-Kunde mit Businesskonto können Sie mit nachfolgenden Zahlungsmitteln zahlen.
D.1.5.4.2.Zahlen Sie per Rechnung bzw. Zahlen per SEPA-Lastschriftmandat:
D.1.5.4.3.Zahlen Sie über AirPlus:
D.1.5.4.4.Zahlen Sie über Partner:
D.1.5.4.5.Des weiteren haben Sie folgende Zahlungsmöglichkeiten:
D.1.5.5.1.Geben Sie bei der Zahlung mittels Schulcard folgende Informationen an:
D.1.5.6.1.EPS-Online-Überweisung ist das Online-Bezahlverfahren von österreichischen Banken. Für die Überweisung werden Sie auf die Online-Banking Seite Ihrer Bank geleitet. Die teilnehmenden Banken sind auf der Seite https://www.stuzza.at aufgelistet.
D.1.5.6.2.Giropay ist das Online-Bezahlverfahren von deutschen Banken. Für die Überweisung werden Sie auf die Online-Banking Seite Ihrer Bank geleitet. Die teilnehmenden Banken sind auf der Seite www.giropay.de aufgelistet.
D.1.5.6.3.Um mit Online-Überweisung zu bezahlen gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
D.1.5.7.1.Geben Sie bei der Zahlung mittels Reise- und Kulanzgutschein folgende Informationen an:
D.1.5.7.2.Folgende Angebote zahlen Sie nicht mit einem Gutscheincode:
D.1.5.8.1.Geben Sie bei der Zahlung mittels Promotions- und Aktionsgutschein folgende Informationen an:
D.1.5.8.2.Folgende Angebote zahlen Sie nicht mit einem Gutscheincode:
D.1.5.8.3.Promotions- und Aktionsgutscheine lösen Sie nicht gemeinsam mit ÖBB Reisegutscheinen ein.
D.1.6.1.1.Stornieren bedeutet, die Buchung eines Tickets rückgängig zu machen, das Sie gemäß Punkt D.1.3. noch nicht erhalten haben.
D.1.6.1.2.Sie stornieren immer alle Teile einer Buchung im Ticketshop unter tickets.oebb.at und in der ÖBB App gebuchten Reise. Werden mehrere Reisen in einem Warenkorb zusammen gebucht, so stornieren Sie diese separat. Erkennen wir zu einer Reise eine gebuchte Rückreise, dann fragen wir Sie, ob Sie diese ebenfalls stornieren möchten.
D.1.6.1.3.Es gelten die Erstattungsbedingungen der Tickets im B. sinngemäß für die Stornierung.
D.1.6.1.4.Erhalten Sie ein Ticket als PDF-Ticket gemäß Punkt D.1.3.2., können Sie es nicht mehr stornieren.
D.1.6.1.5.Erhalten Sie ein Ticket als Handy-Ticket gemäß Punkt D.1.3.3., können Sie das Erhalten über die Funktion „Tickets anders erhalten“ wieder rückgängig machen.
D.1.6.1.6.Erhalten Sie ein Ticket durch Abholen am ÖBB Ticketautomaten oder ÖBB Ticketschalter gemäß Punkt D.1.3.4., können Sie es am ÖBB Ticketschalter erstatten lassen, gemäß den Bestimmungen im Abschnitt B.
D.1.6.1.7.Zahlen Sie Ihr Ticket mit einem Reise- und Kulanzgutschein gemäß Punkt D.1.5.7., buchen wir Ihnen den Ticketpreis auf diesen Reise- und Kulanzgutschein zurück. Zahlen Sie einen Teil Ihres Tickets mit einem Reise- und Kulanzgutschein, buchen wir Ihnen den gesamten Ticketpreis auf diesen Reise- und Kulanzgutschein zurück.
D.1.6.2.1.Das Stornieren einer Vorteilscard ist nicht möglich.
D.1.7.1.1.Eine Erstattung über tickets.oebb.at und die ÖBB App gekauften Tickets ist nur nach Punkt A.5.6. und Punkt A.6.1. möglich. Eine Erstattung von Online Tickets nach Punkt A.6.2. ist nicht möglich.
D.1.7.1.2.Die Regelungen zum Rücktrittsrecht im Fernabsatzgeschäft finden auf Personenbeförderungsverträge aufgrund der gesetzlich normierten Ausnahme keine Anwendung.
D.1.7.2.1.Eine Erstattung des Kaufpreises für eine Vorteilscard ist nicht möglich.
D.1.8.1.1.Machen Sie falsche Angaben bei der Buchung unter tickets.oebb.at und in der ÖBB App, so haften Sie uns gegenüber für entstandene Schäden.
D.1.8.1.2.Wenn Sie vorsätzlich falsche Angaben machen oder Missbrauch betreiben, schließen wir Sie dauerhaft von der Nutzung des Ticketshops tickets.oebb.at und der ÖBB App aus.
D.1.8.1.3.Wir können keine ununterbrochene Verfügbarkeit des Ticketshops tickets.oebb.at oder der ÖBB App gewährleisten. Der Grund liegt in den notwendigen technischen Voraussetzungen für Internetdienste und Telekommunikation. Es entstehen bei Ihnen keine Haftungsansprüche gegenüber uns, wenn der Ticketshop nicht verfügbar ist.
D.1.8.1.4.Wir leisten keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dargestellten Informationen.
D.1.8.1.5.Wenn einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht.
D.1.8.1.6.Sie vereinbaren mit uns die ausschließliche Anwendbarkeit österreichischen Rechts. Sofern Sie kein Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG sind, ist der Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche Wien.
D.1.8.1.7.Ihr Vertrag mit uns wird ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen. Für einzelne Produkte und Verbindungen kann es abweichende Regelungen geben.
D.3.1.1.1.Mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbaren wir die Grundlage unserer Geschäftsbeziehung.
D.3.1.1.2.Die AGB gelten ab Zustandekommen des Vertrages zum ÖBB Business-Tarifangebot gemäß Punkt A.1.2.1.4 und ergänzen die Regelungen zum Businesskonto im „Handbuch für Reisen mit den ÖBB in Österreich“ (gemäß C.10.), im Folgenden kurz „Handbuch“, weitere Infos unter oebb.at.
D.3.2.1.1.Unseren Business-Kunden bieten wir ein spezielles Angebot an. Folgende Kunden können das ÖBB Business-Angebot als Business-Kunde nutzen:
D.3.2.1.2.Für die Anmeldung müssen Sie mindestens folgende Daten bekanntgeben:
D.3.2.1.3.Das ÖBB Business-Angebot ist für die Eigennutzung bestimmt und dient nicht als Modell für Vermittler. Für Vermittler bieten wir eigene Angebote an. Sollte die Nutzung des ÖBB Business-Angebots vertragswidrig und daher missbräuchlich erfolgen, behalten wir uns vor den Vertrag fristlos zu kündigen.
D.3.2.1.4.Sie registrieren sich online auf oebb.at, um sich für die Nutzung des ÖBB Business-Angebots anzumelden. Der Vertrag kommt zustande, sobald wir Ihre Anmeldung für das ÖBB Business-Angebot geprüft haben und annehmen, wozu wir nicht verpflichtet sind. Der ÖBB Business-Tarif kann erst nach Freischaltung durch die Vertragsannahme genutzt werden. Sie erhalten von uns eine Bestätigung sobald Sie den ÖBB Business-Tarif und das Business-Angebot nutzen können.
D.3.3.1.1.Sie können Tickets zum ÖBB Business-Tarif unter anderem für folgende Anlässe buchen:
D.3.4.1.1.Die Buchung von Tickets zum ÖBB Business-Tarif ist über ausgewählte Vertriebskanäle möglich:
D.3.5.1.1.Wir informieren Sie schriftlich per E-Mail über AGB-Änderungen. Sie nehmen die Änderungen an, wenn Sie nicht innerhalb von 14 Tagen, nachdem Sie das Änderungsschreiben erhalten haben, schriftlich widersprechen. Im Änderungsschreiben informieren wir Sie über die 14-tägige Widerspruchsfrist und darüber, dass die Änderungen in Kraft treten, wenn Sie diesen nicht widersprechen. Falls Sie widersprechen, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In diesem Fall wird Ihr Businesskonto unwiderruflich gelöscht.
D.3.5.1.2.Teilen Sie uns bitte unverzüglich mit, wenn sich Ihre Kundendaten ändern, zum Beispiel Firmenname, Adresse oder E-Mail-Adresse. Wenn Sie uns nicht informieren, gelten sämtliche an die uns zuletzt bekanntgegebene Adresse oder E-Mail-Adresse übermittelten Unterlagen und Erklärungen als zugegangen.
D.3.6.1.1.Sie können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten schriftlich kündigen. Wir informieren Sie über das Vertragsende und den letzten Tag der Nutzung. Die Reaktivierung eines gekündigten Kontos ist nicht möglich. Sie können sich aber erneut für ein Businesskonto anmelden sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen.
D.3.6.1.2.Buchen Sie über einen durchgehenden Zeitraum von einem Jahr keine Tickets oder erreichen Sie den Mindestumsatz gemäß C.10. nicht, sind wir berechtigt den Vertrag aufzulösen und das Konto zu löschen.
D.3.6.1.3.Unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten und ohne Angeben von Gründen können wir den Vertrag kündigen.
D.3.6.1.4.Aus folgenden Gründen können wir den Vertrag auch mit sofortiger Wirkung auflösen:
D.3.8.1.1.Wir haften für unsere Mitarbeiter nur bei Vorsatz und krass grober Fahrlässigkeit.
D.3.8.1.2.Die Weitergabe von Businesskonto Daten wie z. B. Zugangsdaten an Dritte erfolgt auf eigene Gefahr und Rechnung. Wir übernehmen keine Haftung für Buchungen, die durch Dritte missbräuchlich bzw. nicht in Ihrem Interesse erfolgen.
D.3.9.1.1.Datenschutz ist Vertrauenssache und Ihr Vertrauen ist uns wichtig. Informieren Sie sich über die Art und Weise, wie wir Ihre Daten verarbeiten und verwenden in unserer Datenschutzerklärung, die Sie unter https://www.oebb.at/static/tarife/index.html einsehen können. Als Business-Kunde sind Sie bzw. Ihr Arbeitgeber dafür verantwortlich, welche Daten Sie in eigener Verantwortung weitergeben und verwenden. Demgegenüber sind wir für die Buchung und Abwicklung der Reise verantwortlich.
D.3.10.1.1.Ihre Erklärungen schicken Sie bitte an die ÖBB-Personenverkehr AG. Die Kontaktdaten finden Sie auf oebb.at.
D.4.1.1.1.Der Vertrag über die ÖBB Vorteilscard, im Folgenden kurz „Karte“, zwischen Ihnen als Kunden und uns, der ÖBB-Personenverkehr AG, im Folgenden „ÖBB“, kommt zustande, sobald wir Ihre Kartenbestellung annehmen. Voraussetzung: Sie erfüllen sämtliche in unseren AGB und im Handbuch, Punkt C.5. genannten Bedingungen für die Karte. Der Vertrag endet mit dem Gültigkeitsdatum auf der Karte und kann während der Vertragslaufzeit nicht gekündigt werden. Mit der Karte können Sie ausgewählte Ticketangebote mit Ermäßigung kaufen, wie im aktuellen Handbuch, Punkt C.5. beschrieben. Für die Angebote unserer Partnerunternehmen gelten ausschließlich deren eigene AGB und Nutzungsbestimmungen.
D.4.1.1.2.Die Karte gilt ab dem von Ihnen bei der Bestellung angegebenen Datum und endet nach 12 Monaten mit dem auf der Karte aufgedruckten Gültigkeitsdatum. Sie bezahlen Ihre Karte bei der Bestellung. Sollten Sie nicht alle im Handbuch, Punkt C.5. genannten Voraussetzungen erfüllen, ist der Vertrag nicht zustande gekommen und die Karte ungültig. In diesem Fall dürfen Sie die Karte nicht nutzen und müssen sie an uns zurücksenden. Karten, die aufgrund falscher Angaben ausgestellt worden sind, ziehen wir ersatzlos ein.
D.4.1.1.3.Etwa 2 Monate vor Ablauf des Vertrages erhalten Sie eine Einladung zur Vertragserneuerung. Die Modalität der Vertragserneuerung richtet sich nach der vereinbarten Zahlungsart:
Der neue Vertrag beginnt am Tag nach dem Gültigkeitsende der vorherigen Karte.
D.4.2.1.1.Wenn der Vertrag mit uns zustande kommt, erhalten Sie eine Vorteilscard mit Ihrem Namen per Post zugeschickt. Wir stellen Ihnen eine befristete vorläufige ÖBB Vorteilscard aus, wenn Sie zum ersten Mal eine Karte bestellen oder Ihre erneuerte Karte nicht rechtzeitig erhalten, z. B. weil sie am Postweg verloren ging.
D.4.2.1.2.Unterschreiben Sie Ihre Karte bitte sofort nach Erhalt im Unterschriftsfeld, um Missbrauch vorzubeugen. Nicht unterschriebene Karten sind ungültig und Sie tragen das gesamte damit verbundene Risiko. Missbräuchlich verwendete Karten ziehen wir ersatzlos ein.
D.4.3.1.1.Wenn Sie die Vorteilscard nutzen, weisen Sie die Karte bei der Ticketkontrolle bitte unaufgefordert vor und händigen Sie diese auf Wunsch aus. Die Karte gilt nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis mit Altersnachweis.
D.4.3.1.2.Verwenden Sie die Karte nur, wenn Ihr Kartenvertrag aufrecht und die Karte gültig ist.
D.4.3.1.3.Bedeutung der Kartenzusätze:
Railplus: Mit Railplus erhalten Sie Ermäßigungen bei grenzüberschreitenden, internationalen Bahnreisen. Mehr auf oebb.at .
Carsharing: Wenn Sie Ihre Karte auch für Carsharing nutzen, gehen Sie mit den Carsharing-Partnern jeweils getrennte Verträge ein. Wir sind hierbei nur Vermittler und übernehmen keine Haftung. Es gelten ausschließlich die AGB des jeweiligen Carsharing-Kooperationspartners.
D.4.4.1.1.Melden Sie uns den Verlust oder Diebstahl Ihrer Karte umgehend mit einer Anzeige bei der zuständigen Behörde. Sobald wir Ihre Meldung erhalten, wird die Karte gesperrt und Sie sind vom Missbrauchsrisiko befreit. Sie erhalten dann gegen eine Servicegebühr eine Ersatzkarte, siehe Handbuch, Punkt E.1.13.. Wir stellen Ihnen kostenlos eine Ersatzkarte aus, wenn Ihre Karte am Postweg verloren geht und Sie den Verlust innerhalb von 6 Wochen ab Antragstellung beim ÖBB Kundenservice unter +43 (0)5 1717 melden. Bis Ihnen die Ersatzkarte zugestellt wird, erhalten Sie kostenlos eine vorläufige Vorteilscard an einem ÖBB Ticketschalter.
D.4.6.1.1.Über AGB-Änderungen der Vorteilscard informieren wir Sie schriftlich per Brief oder E-Mail. Sie nehmen die Änderungen an, wenn Sie nicht innerhalb von 4 Wochen, nachdem Sie das Änderungsschreiben erhalten haben, schriftlich widersprechen. Im Änderungsschreiben informieren wir Sie über die vierwöchige Widerspruchsfrist und darüber, dass die Änderungen in Kraft treten, wenn Sie diesen nicht widersprechen. Falls Sie widersprechen, können Sie den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. In diesem Fall müssen Sie die Karte an uns zurücksenden. Die bezahlte Kartengebühr erhalten Sie anteilig zurück.
D.4.7.1.1.Für unsere Verträge gilt österreichisches Recht, mit Ausnahme der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien, sofern nicht ein Verbrauchergeschäft gemäß § 1 Konsumentenschutzgesetz vorliegt.
D.4.7.2.1.Wir haften für unsere Mitarbeiter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
D.4.7.3.1.Ihre Erklärungen schicken Sie bitte an die ÖBB-Personenverkehr AG. Die Kontaktdaten finden Sie auf oebb.at .
D.5.1.1.1.Der Vertrag über die ÖBB Österreichcard, im Folgenden kurz „Karte“, zwischen Ihnen als Kunden und uns, der ÖBB-Personenverkehr AG, im Folgenden „ÖBB“, kommt zustande, sobald wir Ihre Kartenbestellung annehmen. Voraussetzung: Sie erfüllen sämtliche in unseren AGB und im Handbuch Punkt C.6. genannten Bedingungen für die Karte. Der Vertrag endet mit dem Gültigkeitsdatum auf der Karte. Mit der Karte können Sie das gesamte Netz der ÖBB in Österreich nutzen, wie im aktuellen Handbuch Punkt C.6. beschrieben. Für die Angebote unserer Partnerunternehmen gelten ausschließlich deren eigene AGB und Nutzungsbestimmungen.
D.5.1.1.2.Die Karte gilt ab dem von Ihnen bei der Bestellung angegebenen Datum und endet nach 12 Monaten mit dem auf der Karte aufgedruckten Gültigkeitsdatum. Sollten Sie nicht alle im Handbuch, Punkt C.6., genannten Voraus-setzungen erfüllen, ist der Vertrag nicht zustande gekommen und die Karte ungültig. In diesem Fall dürfen Sie die Karte nicht nutzen und müssen sie an uns zurücksenden. Karten, die aufgrund falscher Angaben ausgestellt worden sind, ziehen wir ersatzlos ein.
D.5.1.1.3.Sie bezahlen die Karte grundsätzlich bei der Bestellung. Wenn Sie die Teilzahlungs-möglichkeit nutzen möchten, bezahlen Sie die ersten 2 Monatsraten bei der Bestellung, den Restbetrag buchen wir mittels SEPA-Lastschrift in 10 gleichen Monatsraten von Ihrem Konto ab. Wenn Sie Ihren Kartenvertrag mittels SEPA-Lastschrift erneuern, buchen wir den Kartenpreis in 12 gleichen Monatsraten von Ihrem Konto ab. Bezahlen Sie Ihre Karte ohne Teilzahlungsmöglichkeiten, so erneuern Sie diese mittels Einzahlung des via Zahlschein bekannt gegebenen Gesamtbetrages.
D.5.1.1.4.Etwa 2 Monate vor Ablauf des Vertrages erhalten Sie eine Einladung zur Vertragserneuerung. Die Modalität der Vertragserneuerung richtet sich nach der vereinbarten Zahlungsart:
Der neue Vertrag beginnt am Tag nach dem Gültigkeitsende der vorherigen Karte.
D.5.1.1.5.Während der Gültigkeitsdauer können Sie Ihre Österreichcard kündigen, ab dem Beginn des 7. Vertragsmonats. Dazu geben Sie die Karte an einem ÖBB Ticketschalter zurück. Wir verrechnen eine Kündigungsgebühr von einem Monatsbetrag, dies ist ein Zwölftel des Kaufpreises. Wenn Sie den gesamten Kartenpreis auf einmal bezahlt haben, überweisen wir Ihnen für jeden nicht angefangenen Monat die entsprechenden Monatsbeträge auf Ihr Konto, abzüglich der Kündigungsgebühr. Haben Sie kein Konto, zahlen wir den Betrag per Postanweisung an Sie aus. Wenn Sie die Österreichcard monatlich per SEPA-Lastschrift bezahlen, wird noch ein letzter Monatsbetrag als Kündigungsgebühr abgebucht.
D.5.2.1.1.Wenn der Vertrag mit uns zustande kommt, erhalten Sie eine Österreichcard mit Ihrem Namen sowie der festgelegten Wagenklasse per Post zugeschickt. Wir stellen Ihnen eine befristete vorläufige Österreichcard aus, wenn Sie zum ersten Mal eine Karte bestellen oder Ihre erneuerte Karte nicht rechtzeitig erhalten, z. B. weil sie am Postweg verloren ging.
D.5.2.1.2.Unterschreiben Sie Ihre Karte bitte sofort nach Erhalt im Unterschriftsfeld, um die aufgedruckten Daten zu bestätigen und um Missbrauch vorzubeugen. Nicht unterschriebene Karten sind ungültig und Sie tragen das gesamte damit verbundene Risiko. Missbräuchlich verwendete Karten ziehen wir ersatzlos ein.
D.5.3.1.1.Wenn Sie die Österreichcard nutzen, weisen Sie die Karte bei der Ticketkontrolle bitte unaufgefordert vor und händigen Sie diese auf Wunsch aus. Die Karte gilt nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis mit Altersnachweis. Die Karte berechtigt Sie zur Beförderung in der festgelegten Wagenklasse laut den Bestimmungen im Handbuch Punkt B.1.3.
D.5.3.1.2.Verwenden Sie die Karte nur, wenn Ihr Kartenvertrag aufrecht und die Karte gültig ist.
D.5.3.1.3.Bedeutung der Kartenzusätze:
Railplus: Mit Railplus erhalten Sie Ermäßigungen bei grenzüberschreitenden, internationalen Bahnreisen. Mehr auf oebb.at .
Carsharing: Wenn Sie Ihre Karte auch für Carsharing nutzen, gehen Sie mit den Carsharing-Partnern jeweils getrennte Verträge ein. Wir sind hierbei nur Vermittler und übernehmen keine Haftung. Es gelten ausschließlich die AGB des jeweiligen Carsharing-Kooperationspartners.
D.5.4.1.1.Melden Sie uns den Verlust oder Diebstahl Ihrer Karte umgehend mit einer Anzeige bei der zuständigen Behörde. Sobald wir Ihre Meldung erhalten, wird die Karte gesperrt und Sie sind vom Missbrauchsrisiko befreit. Sie erhalten dann gegen eine Servicegebühr eine Ersatzkarte, siehe Handbuch, Punkt E.1.13.. Wir stellen Ihnen kostenlos eine Ersatzkarte aus, wenn Ihre Karte am Postweg verloren geht und Sie den Verlust innerhalb von 6 Wochen ab Antragstellung beim ÖBB Kundenservice unter +43 (0)5 1717 melden. Bis Ihnen die Ersatzkarte zugestellt wird, erhalten Sie kostenlos eine vorläufige Österreichcard an einem ÖBB Ticketschalter.
D.5.6.1.1.Über AGB-Änderungen der Österreichcard informieren wir Sie schriftlich per Brief oder E-Mail. Sie nehmen die Änderungen an, wenn Sie nicht innerhalb von 4 Wochen, nachdem Sie das Änderungsschreiben erhalten haben, schriftlich widersprechen. Im Änderungsschreiben informieren wir Sie über die vierwöchige Widerspruchsfrist und darüber, dass die Änderungen in Kraft treten, wenn Sie diesen nicht widersprechen. Falls Sie widersprechen, können Sie den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. In diesem Fall müssen Sie die Karte an uns zurücksenden. Die bezahlte Kartengebühr erhalten Sie anteilig je nicht angefangenem Monat zurück.
D.5.7.1.1.Für unsere Verträge gilt österreichisches Recht, mit Ausnahme der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien, sofern nicht ein Verbrauchergeschäft gemäß § 1 Konsumentenschutzgesetz vorliegt.
D.5.7.2.1.Wir haften für unsere Mitarbeiter nur bei grobem Verschulden.
D.5.7.3.1.Ihre Erklärungen schicken Sie bitte an die ÖBB-Personenverkehr AG. Die Kontaktdaten finden Sie auf oebb.at.
D.5.7.4.1.Für die Österreichcard Zivildienst gelten die Punkte D.5.1.1.2. bis D.5.1.1.5. und D.5.7. nicht.
D.6.1.1.1.Der Vertrag über das 1. Klasse Upgrade der ÖBB zum Klimaticket Ö, im Folgenden kurz „Upgrade“, zwischen Ihnen als Kunden und uns, der ÖBB-Personenverkehr AG, im Folgenden „ÖBB“, kommt zustande, sobald wir Ihre Bestellung annehmen. Voraussetzung: Sie sind in Besitz eines gültigen Klimaticket Ö. Der Vertrag endet mit dem Gültigkeitsdatum Ihres Klimaticket Ö. Mit dem Upgrade können Sie das gesamte Netz der ÖBB in Österreich nutzen, wie im aktuellen Handbuch Punkt B.1.15.. beschrieben. Für die Angebote unserer Partnerunternehmen gelten ausschließlich deren eigene AGB und Nutzungsbestimmungen.
D.6.1.1.2.Das Upgrade gilt ab dem von Ihnen bei der Bestellung angegebenen Datum und endet nach spätestens 12 Monaten mit dem auf dem Klimaticket Ö aufgedruckten Gültigkeitsdatum. Sollten Sie kein gültiges Klimaticket Ö besitzen ist der Vertrag nicht zustande gekommen und das Upgrade ungültig. In diesem Fall dürfen Sie das Upgrade nicht nutzen und müssen die Belege eingeschrieben an das ÖBB Kundenservice, Postfach 222, 1020 Wien zurücksenden. Belege, die aufgrund falscher Angaben ausgestellt worden sind, ziehen wir ersatzlos ein. Sie bezahlen das Upgrade grundsätzlich bei der Bestellung.
D.6.1.1.3.Beim Upgrade gibt es eine kostenpflichtige Teilzahlungsmöglichkeit. Wenn Sie die Teilzahlungsmöglichkeit nutzen möchten, bezahlen Sie die ersten 2 Monatsraten bei der Bestellung, den Restbetrag (abhängig von der Laufzeit Ihres Klimatickets Ö) buchen wir mittels SEPA-Lastschrift in jeweils gleichen Monatsraten von Ihrem Konto ab. Wenn Sie Ihren Vertrag über das Upgrade wie auch den Vertrag Ihres Klimatickets Ö erneuern und mittels SEPA-Lastschrift zahlen, buchen wir den Kaufpreis in 12 gleichen Monatsraten von Ihrem Konto ab. Bezahlen Sie Ihr Upgrade ohne Teilzahlungsmöglichkeit, so erneuern Sie dieses mittels Einzahlung des via Zahlschein bekannt gegebenen Gesamtbetrages.
D.6.1.1.4.Im Falle von Zahlungsrückständen aus Altverträgen zum Upgrade oder anderen ÖBB Produkten (Österreichcard, Vorteilscard) ist die Teilzahlungsmöglichkeit ausgeschlossen.
D.6.1.1.5.Etwa 2 Monate vor Ablauf des Vertrages über das Upgrade erhalten Sie eine Einladung zur Vertragserneuerung.
D.6.1.1.6.Die Modalität der Vertragserneuerung richtet sich nach der vereinbarten Zahlungsart:
D.6.1.1.7.Während der Gültigkeitsdauer kann das Ticket ab dem 7. Gültigkeitsmonat Ihres Klimatickets Ö ohne Angabe von Gründen schriftlich mittels Kündigungsformular gekündigt werden. Der Beginn eines neuen Gültigkeitsmonats bestimmt sich durch den beim Erwerb des Klimatickets Ö gewählten Gültigkeitsbeginn und fällt demnach auf den ziffernmäßig gleichen Kalendertag jeden Monats. Bei einer Kündigung muss das Klimaticket Ö und das 1. Klasse Upgrade separat gekündigt werden.
D.6.1.1.8.Eine wirksame Kündigung bedarf eines eigenhändig unterfertigten Kündigungsformulars sowie der nachweislichen Rückgabe des Nachweis über das Upgrade bei einer Servicestelle. Im Falle einer Kündigung wird ein Kündigungsentgelt von einem Monatsbetrag verrechnet, dies ist ein Anteil des Kaufpreises.
D.6.1.1.9.Bei Einmalzahlung im Voraus, werden für jeden nicht angefangenen Gültigkeitsmonat die entsprechenden Monatsbeträge abzüglich des Kündigungsentgelts auf das angegebene Konto überwiesen.
D.6.1.1.10.Bei SEPA-Lastschrift wird noch ein letzter Monatsbetrag als Kündigungsentgelt abgebucht, für jeden nicht angefangenen Gültigkeitsmonat werden die entsprechenden Monatsbeträge nicht mehr abgebucht.
D.6.1.1.11.Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht
D.6.1.1.12.In sämtlichen Fällen ist das Upgrade gemeinsam mit dem eigenhändig unterfertigten Kündigungsformular nachweislich bei einem ÖBB Ticketschalter abzugeben.
D.6.1.1.13.Bei der außerordentlichen Kündigung entfällt das Kündigungsentgelt.
D.6.1.1.14.Bei Todesfall der Inhaberin bzw. des Inhabers des Upgrades wird dem Erbberechtigten oder Abwickler der Verlassenschaft jeder nicht genutzte Gültigkeitsmonat des Preises gebührenfrei erstattet. Dafür sind das Erstattungsformular mit einer Kopie der Sterbeurkunde, ein Nachweis der Erbberechtigung sowie das Upgrade nachweislich bei einer Servicestelle abzugeben.
D.6.1.1.15.Wurde bei Vertragsabschluss ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt, kann der Vertragserneuerung innerhalb der im Einladungsschreiben zur Vertragserneuerung angegebenen Zahlungsfrist schriftlich widersprochen werden. Der schriftliche Widerspruch ist entweder postalisch (empfohlen wird per Einschreiben) an ÖBB Kundenservice, Postfach 222, 1020 Wien zu senden, per Kontaktformular zu übermitteln oder nachweislich bei einer Servicestelle abzugeben.
D.6.3.1.1.Wenn Sie das Upgrade nutzen, weisen Sie bei der Fahrkartenkontrolle bitte folgendes
vor:
Das Upgrade berechtigt Sie zur Beförderung in der ersten Wagenklasse laut den Bestimmungen im Handbuch Punkt B.1.15..
D.6.3.1.2.Verwenden Sie das Upgrade nur, wenn Ihr Vertrag über das Klimaticket Ö und der Vertrag über das Upgrade aufrecht sind.
D.6.4.1.1.Melden Sie uns den Verlust oder Diebstahl Ihres Nachweises des Upgrades umgehend mit einer Anzeige bei der zuständigen Behörde. Sobald wir Ihre Meldung erhalten, wird das Upgrade gesperrt und Sie sind vom Missbrauchsrisiko befreit. Sie erhalten dann einen Ersatznachweis, siehe Handbuch, Punkt E.1.13..
D.6.6.1.1.Über AGB-Änderungen des Upgrades informieren wir Sie schriftlich per Brief oder EMail. Sie nehmen die Änderungen an, wenn Sie nicht innerhalb der im Änderungsschreiben angeführten Frist, nachdem Sie das Änderungsschreiben erhalten haben, schriftlich widersprechen. Im Änderungsschreiben informieren wir Sie über die Widerspruchsfrist und darüber, dass die Änderungen in Kraft treten, wenn Sie diesen nicht widersprechen. Falls Sie widersprechen, können Sie den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. In diesem Fall müssen Sie den Nachweis über das Upgrade an uns zurücksenden. Die Zahlungen erhalten Sie anteilig je nicht angefangenem Monat zurück.
D.6.7.1.1.Für unsere Verträge gilt österreichisches Recht, mit Ausnahme der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien, sofern nicht ein Verbrauchergeschäft gemäß § 1 Konsumentenschutzgesetz vorliegt.
D.6.7.2.1.Wir haften für unsere Mitarbeiter nur bei grobem Verschulden.
D.6.7.3.1.Ihre Erklärungen schicken Sie bitte an die ÖBB-Personenverkehr AG. Die Kontaktdaten finden Sie auf www.oebb.at
E.1.1.1.1.Diese Gebühr verrechnen wir bei sofortiger Zahlung eines Fahrpreises im Zug oder Bus. Dies gilt für alle Fahrkarten:
E.1.1.1.2.Diese Gebühr verrechnen wir Ihnen, wenn Sie keine gültige Vorteilscard besitzen und eine Sitzplatzreservierung mit Vorteilscard-Rabatt gekauft haben, gemäß C.5..
E.1.1.1.3.Die Gebühr beträgt 3,- Euro.
E.1.1.1.4.Die Gebühr enthält 10 % Umsatzsteuer.
E.1.3.1.1.Diese Bearbeitungsgebühr verrechnen wir bei nicht sofortiger Bezahlung des Tickets, Fahrgeldnachforderung, Reinigungskosten, Strafgebühr und Strafgebühr für die missbräuchliche Nutzung von Notfalleinrichtungen.
E.1.3.1.2.Die Gebühr beträgt 30,- Euro.
E.1.3.1.3.Die Gebühr enthält 0 % Umsatzsteuer.
E.1.8.1.1.Diese Gebühr verrechnen wir bei unzumutbarem, regelwidrigem Benehmen. Dazu zählen wir unter anderem:
E.1.8.1.2.Dies betrifft insbesondere auch das Nichtbeachten von Bestimmungen der jeweils gültigen Verordnungen und Gesetze zum Gesundheitsschutz, soweit diese die Benützung von Massenbeförderungsmitteln regelt.
E.1.8.1.3.Die Gebühr beträgt 40,- Euro.
E.1.8.1.4.Die Gebühr enthält 0 % Umsatzsteuer.
E.1.9.1.1.Diese Gebühr verrechnen wir für die missbräuchliche Nutzung von Notfalleinrichtungen, z.B. ungerechtfertigtes Ziehen der Notbremse, ungerechtfertigtes Betätigen der Nottaste oder Auslösen des Brandalarmes.
E.1.9.1.2.Die Gebühr beträgt 90,- Euro.
E.1.9.1.3.Die Gebühr enthält 0 % Umsatzsteuer.
E.1.13.1.1.Diese Gebühr verrechnen wir für die erneute Ausstellung einer verloren gegangenen Vorteilscard oder Österreichcard. Dies gilt ebenso für vorläufige Karten. Davon ausgenommen sind kostenlos ausgegebene Vorteilscards nach Punkt C.5.3.1.2..
E.1.13.1.2.Die Gebühr beträgt 15,- Euro.
E.1.13.1.3.Die Gebühr enthält 10 % Umsatzsteuer.
E.4.1.1.1.Zum Stadtverkehrsbahnhof Wien gehören folgende Bahnhöfe:
E.4.5.1.1.Zum Stadtverkehrsbahnhof Innsbruck gehören folgende Bahnhöfe:
E.5.1.1.1.Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) Gesellschaft m.b.H.
Management für Wien, Niederösterreich und Burgenland
Europaplatz 3/3A
1150 Wien
E.5.1.1.2.www.vor.at
E.5.3.1.1.OÖ Verkehrsverbund-Organisations GmbH Nfg. & Co KG
Volksgartenstraße 15/4
4020 Linz
E.5.3.1.2.www.ooevv.at
E.5.4.1.1.Salzburger Verkehrsverbund GmbH
Schallmooser Hauptstraße 10
Postfach 74
5027 Salzburg
E.5.4.1.2.www.svv-info.at
E.5.8.1.1.Verkehrsverbund Kärnten GesmbH
Bahnhofplatz 5
9020 Klagenfurt
E.5.8.1.2.www.kaerntner-linien.at
E.6.1.1.1.Agentur für Passagier und Fahrgastrechte (apf)
Linke Wienzeile 4/1/6
1060 Wien
www.apf.gv.at