Tarifbestimmungen 

Handbuch für Reisen mit dem ÖBB Nachtreisezug in Deutschland

Gültig ab 27.03.2023Handbuch für Reisen mit dem ÖBB Nachtreisezug in Deutschland gültig ab 27.03.2023

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Auf eine gute Verbindung

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Liebe Reisende,

wo immer Sie Ihre Reise hinführt – wir tun alles, damit Sie sicher und zufrieden an Ihr Ziel kommen.

Die Regelungen dieses Handbuches gelten dann, wenn Sie innerhalb Deutschlands (Binnenstrecke) mit dem Nachtreisezug der ÖBB-Personenverkehr AG reisen.

Wenn Sie mit einem Nachtreisezug der ÖBB-Personenverkehr AG grenzüberschreitend reisen, sind ausschließlich die internationalen Beförderungs- und Tarifbestimmungen SCIC-NT sowie GCC-CIV/PRR maßgeblich. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter https://www.oebb.at/tarife (Internationale Tarife).

Ihre Rechte und Pflichten aus dem Beförderungsvertrag für Fahrten innerhalb Deutschlands ergeben sich aus den Beförderungsbedingungen in Abschnitt A..

Der Abschnitt B. informiert Sie über unser Angebot an Tickets und die Nutzungsbedingungen dafür.

Im Abschnitt C., Kundengruppen, lesen Sie alles über mögliche Ticket-Rabatte.

Abschnitt D. informiert Sie über die Datenschutzbestimmungen sowie über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Online-Ticketkauf auf shop.oebbtickets.at; nightjet.com und in der ÖBB Ticket-App.

Im Abschnitt E. finden Sie eine Übersicht über die Gebühren, die verkehrenden Nachtreisezüge der ÖBB-Personenverkehr AG in Deutschland sowie die Preistabelle.

Damit dieses Handbuch gut lesbar und übersichtlich bleibt, verwenden wir die Begriffe „Kunde“ und „Mitarbeiter“ für beide Geschlechter. Ist im Tarif von „ÖBB“ oder „uns“ die Rede, meinen wir immer die ÖBB-Personenverkehr AG.

Wir wünschen Ihnen eine gute Reise und sind bei Fragen gerne für Sie da unter
unserer Servicenummer +43 (0)5-1717-3. Im Internet finden Sie Informationen zu Reisen mit der ÖBB unter oebb.at sowie unter nightjet.com.

Ihre ÖBB

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Bekanntmachung gemäß § 12 Abs 6 AEG / Änderungen zur letztgültigen Version

Bekanntmachung vom 20.03.2023

Punkt

Änderung

A.-E.

Umbenennung ÖBB App in ÖBB Ticket-App

A.3.3.5.

Wegfall Reisende ohne Vorteilscard

B.

Anpassung Vertriebskanäle

C.5.

Wegfall Kundengruppe Vorteilscard

Die vorgenannten Änderungen wurden am 02.03.2023 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gemäß § 12 Abs 3 AEG genehmigt.

A.Beförderungsbedingungen

A.1.Begriffsbestimmungen

A.1.1.Kleinkind

A.1.1.1.1.Kleinkinder sind Reisende im Alter bis einen Tag vor dem 6. Geburtstag.

A.1.2.Kind

A.1.2.1.1.Kinder sind Reisende zwischen 6 und 14 Jahre – ab dem 6. Geburtstag bis einen Tag vor dem 15. Geburtstag.

A.1.3.Erwachsene

A.1.3.1.1.Erwachsene sind Reisende ab dem 15. Geburtstag.

A.1.4.Nachtreisezüge

A.1.4.1.1.Unsere Zuggattung für Nachtreisezüge ist der Nightjet (NJ).

A.1.5.Mobilitätseingeschränkte Reisende

A.1.5.1.1.Mobilitätseingeschränkt sind Reisende, deren Mobilität bei der Zugfahrt eingeschränkt ist und die daher unsere Unterstützung bzw. eine Anpassung unserer Services an ihre Bedürfnisse brauchen.

A.2.Gültigkeitsbereich

A.2.1.1.1.Diese Beförderungsbedingungen regeln den Abschluss und die Durchführung von Beförderungsverträgen zwischen Ihnen als Reisenden und uns. Sie gelten für die Beförderung von Reisenden, ihren Tieren, Gepäck und Fahrrädern in unseren Nachtreisezügen auf Binnenstrecken innerhalb Deutschlands, gemäß Punkt E.2..

A.2.1.1.2.Für grenzüberschreitende Verkehre im ÖBB Nachtreisezug verweisen wir auf die allgemein gültigen internationalen Beförderungs- und Tarifbestimmungen SCIC-NT sowie GCC-CIV/PRR, abrufbar unter https://www.oebb.at/tarife (Internationale Tarife).

A.2.1.1.3.Unsere Beförderungsbedingungen und Nutzungsbestimmungen für Tickets, nach Abschnitt B., gelten auch in Bussen, die als Schienenersatzverkehr gekennzeichnet sind. Diese Busse ersetzen unsere mit Zügen geplanten Verkehre, wenn diese beispielsweise wegen Bauarbeiten oder Streckenunterbrechungen nicht fahren können.

A.2.1.1.4.Für Fahrten mit der Anschlussfahrkarte nach Punkt B.1.3. im Vor- und Nachlauf mit der Deutschen Bahn zu unseren ÖBB Nachtreisezügen kommen ebenfalls die Regelungen dieses Handbuches zur Anwendung. Wir weisen darauf hin, dass die Befördungsleistung von der Deutschen Bahn als ausführender Beförderer erbracht wird.

A.3.Reisen in unseren Zügen

A.3.1.Tickets

A.3.1.1.Beförderungsvertrag

A.3.1.1.1.Für die Fahrt mit Zügen der ÖBB brauchen Sie ein gültiges Ticket. Dieses ist der Nachweis Ihres Beförderungsvertrages mit uns, und die Grundlage Ihrer Rechte und Pflichten vor, während und nach Ihrer Reise. Bitte prüfen Sie direkt nach dem Kauf, dass das Ticket Ihrem Reisewunsch entspricht.

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A.3.1.1.2.Der Beförderungsvertrag kommt bei einer der folgenden Situationen zustande:

  • Sie erhalten Ihr Ticket ausgehändigt oder zugesandt
  • Sie klicken auf „Jetzt bezahlen“ auf shop.oebbtickets.at, nightjet.com oder in der ÖBB Ticket-App
  • Sie kaufen Ihr Ticket bei einem unserer Vertriebspartner

Wenn Sie Ihre Fahrt auf shop.oebbtickets.at oder in der ÖBB Ticket-App buchen, müssen Sie Ihr Ticket bitte unbedingt vor Fahrtbeginn erhalten, entweder als:

  • PDF-Ticket zum Selbstausdrucken
  • Handy-Ticket zur Anzeige auf Ihrem Smartphone in der ÖBB Ticket-App
  • Abholung des Tickets am ÖBB Ticketautomaten oder ÖBB Ticketschalter

Wenn Sie Ihre Fahrt auf nightjet.com buchen, müssen Sie Ihr Ticket bitte unbedingt vor Fahrtbeginn erhalten, entweder als:

  • PDF-Ticket zum Selbstausdrucken
  • Abholung des Tickets am ÖBB Ticketautomaten oder ÖBB Ticketschalter
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A.3.1.1.3.Haben Sie Ihr Ticket fahrplanbasiert bei den ÖBB gekauft und ändern sich die Abfahrts- und Ankunftszeiten Ihres gewählten Zuges, so informieren wir Sie über alle uns zur Verfügung stehenden Informationskanäle über die Änderungen. Wir empfehlen Ihnen, die am Ticket aufgedruckete Abfahrtsszeit vor Reiseantritt auf oebb.at zu kontrollieren.

A.3.1.2.Tickets für Nachtreisezüge

A.3.1.2.1.Bitte beachten Sie, dass in unseren Nachtreisezügen Reservierungspflicht besteht und bereits vor Abfahrt des Zuges das Ticket inklusive Reservierung gekauft werden muss. Bitte halten Sie sich nur in dem Abteil auf, für das Sie eine Reservierung haben.

A.3.1.2.2.In unseren Nachtreisezügen können Sie Ihr Ticket in Ausnahmefällen auch bei unseren Mitarbeitern im Zug erwerben. Dazu melden Sie sich bitte vor Abfahrt des Zuges bei einem unserer Mitarbeiter und teilen ihm mit, dass Sie ein Ticket benötigen. Sie reisen ansonsten ohne gültiges Ticket. Der Mitarbeiter wird Ihnen sagen, ob noch freie Plätze vorhanden sind. Bitte beachten Sie, dass Sie beim Kauf des Tickets im Zug den Bordpreis zahlen. Dieser besteht aus dem Fahrpreis und einer Servicegebühr, nach E.1.1..

A.3.1.2.3.Wenn Sie unseren Mitarbeitern bei der Kontrolle kein gültiges Ticket vorzeigen, können wir Sie von der Weiterfahrt ausschließen. Die Pflicht zur Begleichung der Fahrgeldnachforderung nach A.3.3.2. bleibt davon unberührt.

A.3.1.2.4.Zugfahrten im Nachtverkehr mit dem ÖBB Nightjet oder dem EuroNight, deren Fahrplan zum Buchungszeitpunkt noch nicht festgelegt ist, markieren wir entsprechend im Fahrplan. Sie kaufen Fahrkarten für diese Zugfahrten, indem Sie uns beim Kauf Ihre E-Mail-Adresse mitteilen, damit wir Sie bis spätestens 21 Tage vor Abfahrt des Zuges über den aktuellen Fahrplan informieren können. Weicht der Fahrplan mehr als 60 Minuten vom ursprünglichen Fahrplan ab, haben Sie die Möglichkeit alle Fahrkarten ohne Gebühren zu stornieren, bis 15 Tage vor Abfahrt des Zuges. Dies gilt auch für Fahrkarten, die sonst nicht stornierbar sind. Bitte beachten Sie, dass in diesem Falle gilt: ein als PDF heruntergeladenes Ticket kann nicht storniert werden.

A.3.1.3.Zuggebundene Tickets

A.3.1.3.1.Zuggebundene Tickets gelten nur in den Zügen, für die sie gekauft wurden. Sie fahren ausschließlich in den Zügen, die auf dem Ticket angegeben sind. In anderen Zügen ist das Ticket nicht gültig. Die Einschränkung der Gültigkeit auf bestimmte Züge finden Sie in den Nutzungsbestimmungen der Tickets in Abschnitt B..

A.3.1.3.2.Wir heben die Zugbindung Ihres Tickets auf, wenn die Nutzung des ursprünglichen Zuges nicht möglich ist, weil:

  • Der Zug ausgefallen ist, oder
  • Sie Ihren Anschlußzug aufgrund einer Verspätung verpassen.

Unsere Zugbegleiter bestätigen Ihnen die Aufhebung der Zugbindung. Sie können in diesem Fall mit jedem anderen ÖBB Nachtreisezug fahren, der Sie an Ihr Ziel bringt.

A.3.1.4.Ticketkontrollen

A.3.1.4.1.Bewahren Sie bitte Ihr Ticket sorgfältig auf – es kann auch nach Ende der Fahrt noch bis zum Verlassen der Bahnsteigzugänge kontrolliert werden.

A.3.1.4.2.Bei der Ticketkontrolle geben Sie unseren Mitarbeitern Ihr Ticket und auf Nachfrage Ihren Identitäts- oder Ermäßigungsausweis. Auch unsere Mitarbeiter weisen auf Nachfrage ihren Mitarbeiterausweis vor. Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, berechnen wir eine Gebühr nach E.1.3..

A.3.1.4.3.Um Betrugsfällen vorzubeugen, ziehen wir stichprobenartig Tickets ein, um diese auf Echtheit zu prüfen. Sollten Sie einmal von einem derartigen Einzug Ihres Tickets betroffen sein, stellen wir Ihnen ein Ersatzticket aus, das dann Ihr gültiges Ticket ist und auch als Einzugsbestätigung gilt. Wenn Sie mit einem ungültigen Ticket nach Punkt A.3.3.1.1. reisen, ziehen wir dieses ebenfalls ein. In diesem Fall gelten Sie als Reisender ohne gültiges Ticket und erhalten eine Fahrgeldnachforderung.

A.3.1.4.4.Die Preise für unsere Tickets erfahren Sie in unserer Preistabelle, unseren elektronischen Verkaufssystemen, an ÖBB Ticketschaltern, von unserem Kundenservice +43-5-1717-3 oder von unseren Vertriebspartnern.

A.3.1.4.5.Bitte bewahren Sie Ihr Ticket sorgfältig auf. Im Falle eines Verlusts können wir ausschließlich bei der ÖBB erworbene und auf Ihren Namen lautende Tickets an einem ÖBB Ticketschalter ersetzen. Von Vertriebspartnern oder anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen ausgegebene Tickets können wir leider nicht ersetzen, auch wenn Sie hierfür eine Rechnung haben.

A.3.2.Reiseantritt

A.3.2.1.1.Bitte nehmen Sie Ihren Platz bis spätestens 15 Minuten nach Abfahrt des Zuges vom Abfahrtsbahnhof ein. Ansonsten geht der Anspruch auf den gebuchten Platz verloren.

A.3.2.1.2.Gekennzeichnete Damenabteile dürfen nur von weiblichen Reisenden benützt werden. Kinder unter 6 Jahren können unabhängig ihres Geschlechts im Damenabteil mitgenommen werden. Ab 6 Jahren dürfen nur Mädchen im Damenabteil mitgenommen werden. Die Nutzung von Damenabteilen durch männliche Reisende ab 7 Jahren ist auch mit Zustimmung der darin befindlichen weiblichen Reisenden nicht gestattet.

A.3.2.1.3.Wir können Ihnen einen anderen als Ihren gebuchten Platz zuweisen, wenn dies notwendig ist. Dies ist ein Platz der gleichen Komfortkategorie, außer wenn dies, z.B. aufgrund technischer Probleme oder mangelnder Verfügbarkeit, nicht möglich ist. Geben wir Ihnen einen Platz in einer niedrigeren Komfortkategorie, erstatten wir Ihnen den Differenzbetrag zum Preis in ihrer gebuchten Komfortkategorie.

A.3.3.Reisende ohne gültiges Ticket

A.3.3.1.Wann ist Ihr Ticket ungültig?

A.3.3.1.1.Ihr Ticket ist ungültig, wenn

  • die Nutzung nicht den Tarifbestimmungen in Abschnitt B. entspricht, insbesondere wenn der Gültigkeitszeitraum Ihres Tickets schon abgelaufen ist,
  • der Inhalt geändert wurde, z.B. Änderung des Datums oder Fotos, oder
  • es wegen seines Zustandes nicht auf seine Gültigkeit geprüft werden kann.

A.3.3.1.2.Ihr Ticket ist ebenfalls ungültig, wenn

  • Ihr Ticket seinen Gültigkeitszeitraum noch nicht erreicht hat,
  • eine Ermäßigungskarte notwendig ist, diese aber nicht vorgezeigt wird oder ungültig ist, oder
  • Ihr Ticket nur in Verbindung mit einem Ausweis gültig ist, dieser aber nicht vorgezeigt wird oder ungültig ist.

A.3.3.2.Fahrgeldnachforderung (erhöhter Fahrpreis)

A.3.3.2.1.Für den Fall, dass Sie mit uns reisen, aber kein gültiges Ticket vorweisen können, stellen wir Ihnen eine Fahrgeldnachforderung aus, nach E.1.2.. Sie erhalten von unseren Mitarbeitern dann einen Beleg über die Höhe der Nachforderung. Mit diesem Beleg können Sie weiterfahren bis zum nächsten Halt.

A.3.3.2.2.Die Fahrgeldnachforderung können Sie entweder sofort im Zug bei unseren Mitarbeitern oder zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen. Weisen Sie in diesem Fall unseren Mitarbeiter Ihren Lichtbildausweis mit Altersnachweis vor. Dieser nimmt Ihre Daten und Anschrift auf.

A.3.3.2.3.Alle notwendigen Informationen für das Bezahlen der Fahrgeldnachforderung finden Sie auf dem Beleg. Hierauf finden Sie ebenfalls den Kontakt, an den Sie sich in Textform mit einem Einspruch gegen die Fahrgeldnachforderung wenden können.

A.3.3.2.4.Bitte wenden Sie sich innerhalb von 14 Tagen mit einem begründeten Einspruch gegen die Fahrgeldnachforderung an uns oder überweisen Sie den zu zahlenden Betrag. Erhalten wir weder einen Einspruch noch die Überweisung von Ihnen innerhalb dieser Frist, senden wir Ihnen eine Mahnung. Durch diesen Aufwand entstehen für Sie weitere Kosten, nach E.1.6., die wir Ihnen in Rechnung stellen. Dann haben Sie weitere 4 Wochen Zeit einen begründeten Einspruch gegen die Fahrgeldnachforderung einzulegen oder den zu zahlenden Betrag zu überweisen. Reagieren Sie auf unsere Mahnung nicht innerhalb der 4 Wochen, leiten wir unsere offene Forderung an ein Inkassobüro weiter.

A.3.3.2.5.Wenn Sie Ihre personenbezogenen Daten und Anschrift nicht angeben oder die Annahme des Beleges verweigern, können wir Sie des Zuges verweisen.

A.3.3.3.Kinder und Erwachsene unter 18 Jahren ohne gültiges Ticket

A.3.3.3.1.Wir stellen keine Fahrgeldnachforderung aus, wenn Kinder und Erwachsene unter 18 Jahren ohne gültiges Ticket einen Altersnachweis zeigen. Sie kaufen in diesem Fall im Zug ein Ticket mit Servicegebühr, nach E.1.1..

A.3.3.3.2.Wenn kein Altersnachweis erbracht oder das Ticket nicht sofort gezahlt werden kann, stellen wir eine Fahrgeldnachforderung aus. Der Altersnachweis kann jedoch in diesem Fall binnen 13 Tagen nachgereicht werden. Danach reduzieren wir die ursprüngliche Fahrgeldnachforderung auf den Preis eines Komforttickets für Kind oder Erwachsene unter 18 Jahren sowie eine Bearbeitungsgebühr nach E.1.4..

A.3.3.4.Reisende ohne personifiziertes Ticket

A.3.3.4.1.Wenn Sie ein auf Ihren Namen ausgestelltes Ticket vergessen haben oder aus anderen Gründen bei der Ticketkontrolle im Zug nicht vorzeigen können, haben Sie in unseren Nachtreisezügen die Möglichkeit, bei unseren Mitarbeitern ein Komfortticket ohne Rabatte nach Punkt A.3.1.2.2. zu kaufen. Dieses Ticket versehen unsere Mitarbeiter mit Ihrem Namen, Art und Nummer Ihres Lichtbildausweises mit Altersnachweis und Ihrem Geburtstag.

A.3.3.4.2.Mit einer Kopie Ihres ursprünglichen auf Ihren Namen ausgestellten Tickets können Sie das im Zug gekaufte Ticket bis 6 Monate nach dessen letztem Gültigkeitstag bei uns zur Erstattung einreichen. Wenn Gültigkeitsbereich und Zeitraum beider Fahrkarten übereinstimmen, erhalten Sie den Fahrpreis für das im Zug nachgekaufte Ticket zurück, abzüglich der Bearbeitungsgebühr nach E.1.5..

A.3.3.4.3.Wenn Sie kein Ticket im Zug nachkaufen können, dann stellen wir Ihnen eine Fahrgeldnachforderung nach Punkt A.3.3.2. aus. Darauf notieren wir, dass Sie ein auf Ihren Namen lautendes Ticket nicht vorzeigen konnten. Wenn Sie anschließend eine Kopie des vergessenen Tickets innerhalb von 13 Tagen an die Adresse auf dem Beleg senden, verringern wir die Fahrgeldnachforderung auf die Bearbeitungsgebühr nach E.1.5..

A.3.3.5.- bleibt frei -

A.3.3.6.Reisende ohne Lichtbildausweis

A.3.3.6.1.Wenn Sie Ihren Lichtbildausweis mit Altersnachweis zu Ihrer Vorteilscard vergessen haben oder aus anderen Gründen bei der Ticketkontrolle im Zug nicht vorzeigen können, haben Sie in Nachtreisezügen die Möglichkeit, bei unseren Mitarbeitern ein Komfortticket ohne Rabatte nach Punkt A.3.1.2.2. zu kaufen. Dieses Ticket versehen unsere Mitarbeiter mit Ihrem Namen, Art und Nummer Ihres Lichtbildausweises mit Altersnachweis und Ihrem Geburtstag.

A.3.3.6.2.Wenn Sie kein Ticket im Zug nachkaufen, dann stellen wir Ihnen eine Fahrgeldnachforderung nach Punkt A.3.3.2. aus.

A.3.3.6.3.Da wir Ihre Identität zu keinem Zeitpunkt feststellen können, erfolgt keine Erstattung Ihrer unter den Punkten A.3.3.6.1. und A.3.3.6.2. geleisteten Zahlungen.

A.3.4.Reisen von Kleinkindern und Kindern

A.3.4.1.1.Kleinkinder fahren in unseren Zügen kostenlos und ohne Ticket, wenn sie keinen eigenen Platz benötigen.

A.3.4.1.2.Da die Reise über Nacht erfolgt, reisen Kleinkinder und Kinder in unseren Nachtreisezügen nur in Begleitung eines Erwachsenen nach A.1.3.1.1., aus Gründen der Sicherheit und Ordnung.

A.3.4.1.3.Jeweils ein Kleinkind kann sich in Nachtreisezügen den Platz mit Ihrer Begleitperson teilen.

A.3.4.1.4.Kinder benötigen in Nachtreisezügen einen eigenen Platz.

A.3.5.Mobilitätseingeschränkte Reisende

A.3.5.1.Informationen für mobilitätseingeschränkte Reisende

A.3.5.1.1.Unter www.bahn.de gibt es zu deutschen Bahnhöfen und Haltestellen umfassende Informationen und Ausstattungsbeschreibungen zur Barrierefreiheit.

A.3.5.1.2.Auskunft über den Umfang der Assistenzmöglichkeiten erhalten Sie auf der Homepage https://www.bahn.de/p/view/service/barrierefrei/mobilitaetsservice.shtml, beim Kundenservice der Deutschen Bahn unter 0180 6 512 512, und beim ÖBB Kundenservice unter +43-5-1717-3 oder www.oebb.at/kontakt.

A.3.5.1.3.Personen im Rollstuhl reisen in Nachtreisezügen bequem im Sonderabteil für Rollstuhlfahrer. Welche Züge mit einem Sonderabteil ausgestattet sind, erfahren Sie:

  • unter oebb.at
  • bei unseren Mitarbeitern am ÖBB Ticketschalter
  • beim ÖBB Kundenservice unter +43-5-1717-3
  • unter www.oebb.at/kontakt.

A.3.5.1.4.Bei Buchung eines Platzes in diesen Sonderabteilen nehmen wir eines der folgenden orthopädischen Hilfsmittel für Sie kostenlos in unseren Zügen mit:

  • Mechanische oder elektrische Rollstühle
  • Rollatoren oder Gehgestelle

A.3.5.1.5.Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr orthopädisches Hilfsmittel dem internationalen Standard ISO 7193 und den darin beschriebenen Abmessungen entspricht.

A.3.5.1.6.Wir bitten um Verständnis, dass wir handbetriebene Fahrradrollstühle, sogenannte „Handbikes“, aus Platzgründen nur dann mitnehmen können, wenn der Rollstuhl- vom Fahrradteil trennbar ist.

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A.3.5.1.7.Begleitpersonen nach C.8.1.1.1., die Sie als Assistenz begleiten, fahren in unseren Zügen kostenlos und haben lediglich die Reservierungsgebühr für die jeweilige Komfortkategorie zu bezahlen. Die Begleitpersonen müssen Ihre persönlichen Bedürfnisse während der Reise erfüllen können. Als Begleitpersonen fungieren nur Erwachsene.

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A.3.5.1.8.Assistenzhunde sind speziell für Menschen mit Behinderung ausgebildet. Assistenzhunde müssen über ein entsprechendes Brustgeschirr oder Dokument verfügen.

A.3.5.1.9.Assistenzhunde reisen kostenlos und brauchen keinen Maulkorb.

A.3.5.2.Assistenz für mobilitätseingeschränkte Reisende

A.3.5.2.1.Für mobilitätseingeschränkte Reisende bietet die Deutsche Bahn Hilfe an deutschen Bahnhöfen und beim Ein- und Ausstieg aus unseren Zügen an. Die Mobilitätsservice-Zentrale der Deutschen Bahn ist über folgende Kontaktdaten täglich von 6:00 bis 22:00 Uhr für Sie erreichbar:

A.3.5.2.2.Wenn Servicemitarbeiter vor Ort sind, bemühen sie sich, Ihnen auch unangemeldet Hilfe zu leisten.

A.3.6.Verhalten während der Reise

A.3.6.1.Gegenseitige Rücksichtnahme

A.3.6.1.1.Wir wollen allen unseren Reisenden eine angenehme und entspannte Fahrt ermöglichen. Dafür ist es wichtig, dass Sie als unsere Reisenden aufeinander Rücksicht nehmen.

A.3.6.1.2.Bitte stören Sie andere Reisende daher nicht durch laute Gespräche, Filme, Musik oder andere Aktivitäten.

A.3.6.1.3.Achten Sie in der Zeit von 21:00 Uhr bis 08:00 Uhr auf die Nachtruhe und vermeiden Sie jeglichen Lärm.

A.3.6.1.4.Kommen Sie der Bitte unserer Mitarbeiter, Rücksicht auf andere Reisende zu nehmen, nicht nach, können wir von Ihnen eine Strafzahlung verlangen, nach E.1.8..

A.3.6.1.5.Alle Bereiche unserer Züge sind rauchfrei. Auch für E-Zigaretten gilt Rauchverbot. Wer raucht, zahlt eine Strafe nach E.1.8..

A.3.6.1.6.Bitte helfen Sie mit, unsere Züge sauber und schadenfrei zu halten. Wer unsere Züge beschädigt oder verschmutzt, zahlt eine Gebühr für Reparatur und Reinigung nach E.1.6.1.2.. Wenn die tatsächlichen Reinigungs- und Reparaturkosten höher ausfallen, verlangen wir auch die entsprechenden Mehrkosten.

A.3.6.1.7.In unseren Zügen dürfen Sie keine Waren anbieten oder verkaufen. Wenn Sie Waren anbieten oder verkaufen, können wir von Ihnen eine Strafzahlung verlangen, nach E.1.8..

A.3.6.1.8.Bezahlen Sie die Gebühren gemäß A.3.6.1.4. - A.3.6.1.7. zu einem späteren Zeitpunkt, erhöht sich diese um die Bearbeitungsgebühr nach E.1.10.. Weisen Sie in diesem Fall unseren Mitarbeitern Ihren Lichtbildausweis mit Altersnachweis vor. Dieser nimmt Ihre Daten und Anschrift auf.

A.3.6.1.9.Darüber hinaus sind wir in diesen Fällen berechtigt, Sie des Zuges zu verweisen.

A.3.6.2.Nutzung der Schlaf- und Liegewagen

A.3.6.2.1.Bitte schalten Sie während der Nachtruhe in den Schlaf- und Liegewagen die Hauptbeleuchtung aus.

A.3.6.2.2.Unsere Mitarbeiter richten Bett- und Liegeplätze nach Möglichkeit entsprechend der Tageszeit zum Schlafen oder Sitzen her, auch auf Ihren Wunsch hin. Bitte beachten Sie, dass unsere Mitarbeiter Kundenwünsche je nach Eingang chronologisch bearbeiten.

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A.3.6.2.3.Bett- und Liegeplätze werden abends grundsätzlich ab 21:00 Uhr unaufgefordert hergerichtet. Sofern ein Benutzer eines Abteils bereits ab 20:00 Uhr zu Bett gehen möchte, werden alle Bett- oder Liegeplätze des Abteils entsprechend früher hergerichtet. Morgens wird das Abteil spätestens um 08:00 Uhr hergerichtet, sofern ein Mitbenutzer dies wünscht.

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A.3.6.2.4.Einige Züge haben davon abweichende festgelegte Zeiten, darüber informieren Sie unsere Mitarbeiter.

A.3.6.3.Von der Beförderung ausgeschlossene Personen

A.3.6.3.1.Wir befördern Sie gerne in unseren Zügen, wenn:

  • Sie die für die Beförderung maßgebenden Regelungen einhalten,
  • die Beförderung möglich ist und
  • die Beförderung nicht durch Umstände außerhalb unseres Einflussbereiches verhindert wird.

A.3.6.3.2.Wenn Sie eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Sicherheit der Mitreisenden darstellen oder den Anordnungen unserer Mitarbeiter nicht Folge leisten, können wir Sie von der Beförderung ausschließen. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall keinen Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises haben.

A.3.6.3.3.Wenn Sie aufgrund von Krankheit das Wohl und die Gesundheit der anderen Reisenden oder unserer Mitarbeiter gefährden, dürfen unsere Mitarbeiter Ihnen den Zustieg zu unseren Zügen verwehren.

A.3.6.4.Benützen von Notfalleinrichtungen

A.3.6.4.1.Zur Sicherheit aller Reisenden sind unsere Züge mit Notfalleinrichtungen ausgestattet, wie Notbremse, Türnottaste, Feuerlöscher, Rauchmelder und Nothämmer. Bitte benützen Sie diese Notfalleinrichtungen nur bei Gefahr für sich und Ihre Mitreisenden. Bei Missbrauch zahlen Sie eine Strafgebühr nach E.1.9..

A.3.6.4.2.Bezahlen Sie die Strafgebühr zu einem späteren Zeitpunkt, erhöht sich diese um die Bearbeitungsgebühr nach E.1.10.. Weisen Sie in diesem Fall unseren Mitarbeiter Ihren Lichtbildausweis mit Altersnachweis vor. Dieser nimmt Ihre Daten und Anschrift auf.

A.3.6.4.3.Wer Sicherheits- und Notfalleinrichtungen missbraucht, wird überdies ausnahmslos angezeigt.

A.4.Mitführen von Gepäck, Gegenständen und Tieren

A.4.1.Gepäckstücke und Gegenstände

A.4.1.1.Welche Gepäckstücke und Gegenstände dürfen Sie mitnehmen

A.4.1.1.1.In unseren Zügen können Sie Gepäckstücke kostenlos mitnehmen, sofern diese in den Gepäckablagen über bzw. unter Ihrem Platz oder in den zur Mitnahme von Handgepäck vorgesehenen Bereichen verstaut werden. Die Gepäckstücke dürfen eine maximale Abmessungen 90cm x 60cm x 40cm nicht überschreiten.

A.4.1.1.2.Folgende Gepäckstücke nehmen Sie auch bei Überschreitung der in Punkt A.4.1.1.1. genannten Abmessungen kostenfrei mit:

  • Skier & Snowboard
  • Ski- bzw. Wanderstöcke
  • Blas-, Streich- bzw. Zupfinstrumente
  • Rollstuhl
  • Kinderwagen

A.4.1.1.3.Die Sicherheit unserer Reisenden ist uns wichtig. Sie dürfen nur mitnehmen, was nach deutschem Recht in Eisenbahnen erlaubt ist und keine Gefahr für Sie, andere Reisende oder unsere Züge darstellt. Ausgeschlossen sind insbesondere geladene Schusswaffen und gefährliche, explosive, entzündbare, entzündend wirkende, giftige, radioaktive, verbotene, ätzende und ansteckungsgefährliche Stoffe und Gegenstände, sowie sonstige gefährliche Güter nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) und der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB). Mopeds oder Mofas können Sie nur auf Autoreisezügen mitnehmen.

A.4.1.1.4.Bei begründetem Verdacht, dass Gegenstände nicht dem Punkt A.4.1.1.3. entsprechen, können unsere Mitarbeiter diese Gegenstände aus Sicherheitsgründen prüfen. Können wir den Besitzer derartiger Gegenstände nicht finden, prüfen wir im Beisein von 2 Zeugen.

A.4.1.1.5.Wenn Ihr Gepäck und Ihre Gegenstände den Punkten A.4.1.1.3. nicht entsprechen, oder wenn Sie einer Überprüfung nach A.4.1.1.4. nicht zustimmen, sind unsere Mitarbeiter berechtigt, Ihnen die Fahrt in unseren Zügen zu verweigern.

A.4.1.2.Wie sind Gepäckstücke und Gegenstände zu verstauen

A.4.1.2.1.Bitte legen Sie Ihre leicht verstaubaren Gepäckstücke in den Gepäckablagen über den Plätzen ab. Da hier der Raum in der Höhe begrenzt ist, verstauen sie sperrige Gepäckstücke unter den Plätzen oder gegebenenfalls in den Gepäckregalen.

A.4.1.2.2.Die Plätze in unseren Zügen sind nur für unsere Reisenden da. Deshalb bitte kein Gepäck oder andere Dinge, wie z.B. Jacken darauf ablegen.

A.4.1.2.3.Für die Sicherheit der Reisenden: Halten Sie bitte unbedingt Gänge, Türen, Fluchtwege und Sicherheitseinrichtungen frei und folgen Sie stets den Anweisungen unserer Mitarbeiter.

A.4.1.2.4.Versperrt zu großes und zu zahlreiches Gepäck Gänge, Türen, Fluchtwege oder Sicherheitseinrichtungen und gefährdet damit die Sicherheit aller Reisenden, müssen wir es aus dem Zug entfernen lassen. Können wir den Eigentümer nicht finden, übergeben wir das Gepäck dem Bahnhofspersonal und es ist im Fundbüro abzuholen.

A.4.1.3.Beaufsichtigung und Haftung

A.4.1.3.1.Bitte beaufsichtigen Sie Ihr mitgenommenes Gepäck selbst und sichern Sie ihr Gepäck entsprechend.

A.4.1.3.2.Bitte beaufsichtigen Sie Ihr mitgenommenes Gepäck selbst oder sichern Sie ihr Gepäck entsprechend. Für folgende Sachverhalte haften wir ausschließlich nach Maßgabe von Punkt A.7.1.1.1.:

  • Beschädigungen am Gepäck
  • Diebstahl oder Verlust Ihres Gepäcks
  • Personenschäden durch Ihr Gepäck
  • Verunreinigung der Kleidung anderer Reisender oder ihrer Gegenstände durch Ihr Gepäck

 

A.4.2.Fahrräder

A.4.2.1.So können Sie Fahrräder mitnehmen

A.4.2.1.1.In welchen Zügen Sie Fahrräder mitnehmen können, zeigen unsere Fahrpläne unter www.oebb.at. Sie erhalten diese Informationen auch an den Fahrplanaushängen am Bahnhof, über das ÖBB Kundenservice unter +43-5-1717-3 sowie über alle Verkaufsstellen.

A.4.2.1.2.Sie können pro Person ein Fahrrad mitnehmen. Ihr Fahrrad kann auch einen elektrischen Hilfsantrieb haben, wenn die Bauartgeschwindigkeit maximal 25km/h beträgt. Ausschließlich elektrisch angetriebene Fahrzeuge nehmen wir nicht mit. Zusammengeklappte Roller gehören nicht zu den Fahrrädern, auch solche mit elektrischem Antrieb. Die Maße dieser Roller müssen dem Punkt A.4.1.1.1. entsprechen.

A.4.2.1.3.Bitte reservieren Sie in Nachtreisezügen für Ihr Fahrrad. Ohne Reservierung können wir Ihr Fahrrad leider nicht mitnehmen.

A.4.2.1.4.In unseren Nachtreisezügen nehmen wir Fahrräder nur mit nachfolgenden maximalen Abmessungen sowie einem Maximalgewicht von 30 kg mit:

  • Fahrradlänge von 185 cm
  • Fahrradhöhe von 110 cm
  • Fahrradbreite von 60 cm
  • Raddurchmesser von 28 Zoll (74 cm) und Reifenbreite von 4,2 cm

A.4.2.1.5.Stellen Sie Ihr Fahrrad bitte nur im dafür vorgesehenen Bereich ab und beachten Sie dabei Punkt A.4.1.2.3.. Versperren zu große, zu zahlreiche oder nicht reservierte Fahrräder Gänge, Türen, Fluchtwege oder Sicherheitseinrichtungen und gefährden damit die Sicherheit aller Reisenden, müssen wir sie aus dem Zug entfernen lassen. Können wir den Eigentümer nicht finden, übergeben wir die Fahrräder dem Bahnhofspersonal und es ist im Fundbüro abzuholen. Folgen Sie stets den Anweisungen unserer Mitarbeiter.

A.4.2.1.6.Bitte verladen Sie Ihr Fahrrad immer selbst.

A.4.2.2.Beaufsichtigung und Haftung

A.4.2.2.1.Fahrräder und Fahrradanhänger sind Handgepäck. Deshalb beaufsichtigen Sie bitte Ihr mitgenommenes Fahrrad selbst, was Sie auch durch eine Sicherung des Fahrrades (z.B. durch ein Fahrradschloss) an der dafür bereitgestellten Haltevorrichtung vornehmen können.

A.4.2.2.2.Für folgende Sachverhalte haften wir ausschließlich nach Maßgabe von Punkt A.7.1.1.1.:

  • Beschädigungen am Fahrrad
  • Diebstahl oder Verlust Ihres Fahrrades
  • Personenschäden durch Ihr Fahrrad
  • Verunreinigung der Kleidung anderer Reisender oder ihrer Gegenstände durch Ihr Fahrrad

A.4.3.Tiere

A.4.3.1.Allgemein

A.4.3.1.1.Kleine und ungefährliche Tiere können Sie in geschlossenen und sicheren Behältnissen unentgeltlich mitnehmen, sofern die Behältnisse Punkt A.4.1. entsprechen.

A.4.3.1.2.Sie brauchen kein Behältnis für Ihren Hund, wenn er mit Maulkorb und Leine gesichert ist. In diesem Fall braucht Ihr Hund jedoch ein Ticket, nach Punkt B.1.4.. Ihr Hund darf nur vom Hundehalter beaufsichtigt auf dem Boden sitzen. Die sonstige Mitnahme von Tieren ist ausgeschlossen.

A.4.3.1.3.Sie dürfen Ihr Tier nach Punkt A.4.3.1.1. und A.4.3.1.2. mit in alle Abteile nehmen, wenn Sie das ganze Abteil gebucht haben.

A.4.3.1.4.Wenn Ihr Tier aufgrund von Krankheit das Wohl und die Gesundheit der anderen Reisenden oder unserer Mitarbeiter gefährdet, dürfen unsere Mitarbeiter Ihnen und Ihrem Tier den Zustieg zu unseren Zügen verwehren.

A.4.3.2.Beaufsichtigung und Haftung

A.4.3.2.1.Für die Beaufsichtigung und Haftung mitgenommener Tiere gilt Punkt A.4.1.3.1. sinngemäß.

A.5.Ihre Rechte bei Verspätung und Zugausfall

A.5.1.Verspätungsentschädigung

A.5.1.1.Verspätungsentschädigung bei Komforttickets im Nachtreiseverkehr

A.5.1.1.1.Bei einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten erhalten Sie 25 % des Preises des Tickets zurück. Ab einer Verspätung von 120 Minuten erhalten Sie 50 % zurück.

A.5.1.1.2.Bei verspäteten Nahverkehrszügen erhalten Sie eine Entschädigung, wenn Sie den Nahverkehrszug als Umsteiger in Verbindung mit einem ÖBB Nachtreisezug nützen.

A.5.1.1.3.Wenn Sie eine Hin- und Rückfahrticket haben, berechnen wir die Entschädigung für eine Verspätung, die entweder auf der Hin- oder auf der Rückfahrt aufgetreten ist nach dem anteiligen Fahrpreis.

A.5.1.2.Wann erhalten Sie keine Verspätungsentschädigung

A.5.1.2.1.Sie haben keinen Anspruch auf Verspätungsentschädigung, wenn:

  • Sie vor dem Ticketkauf über mögliche Verspätungen informiert werden
  • Sie die Reise mit einem anderen öffentlichen Verkehrsmittel oder über eine andere Strecke fortsetzen können und Sie deshalb weniger als 60 Minuten verspätet am Zielort sind.

A.5.1.3.Wo erhalten Sie die Bestätigung der Verspätung

A.5.1.3.1.Sie erhalten eine Verspätungsbestätigung:

  • Direkt beim Zugbegleiter des verspäteten Zuges
  • Bis 2 Tage nach der Fahrt unter oebb.at. Geben Sie dazu in Scotty, unserer elektronischen Fahrplanauskunft, den Zug und das Datum ein und drucken Sie die Bestätigung über die angezeigte Verspätung aus
  • Bis 7 Tage nach der Fahrt bei allen ÖBB-Ticketschaltern
  • Nach 7 Tagen erhalten Sie die Verspätungsbestätigung beim ÖBB Kundenservice unter +43-5-1717-3 oder per E-Mail unter www.oebb.at/kontakt.

A.5.2.Unterstützung bei Verspätungen und Zugausfällen

A.5.2.1.1.Wenn wir mehr als 60 Minuten verspätet sind, bieten wir Ihnen im Zug oder am Bahnhof je nach Verfügbarkeit kostenfrei Snacks oder Mahlzeiten und alkoholfreie Getränke an.

A.5.2.1.2.Wenn der Zug, mit dem Sie reisen, länger als 60 Minuten auf einer Strecke steht, tun wir alles, was praktisch durchführbar ist, um Sie möglichst rasch zu einem nahegelegenen Bahnhof oder zu Ihrem Zielbahnhof zu bringen.

A.5.2.1.3.Wenn Sie Ihre Reise nicht mehr am selben Tag fortsetzen können – wegen Zugausfall, Verspätung von mehr als 60 Minuten oder weil Sie den letzten Anschluss wegen unserer Verspätung versäumt haben – bieten wir Ihnen folgende Unterstützung:

  • Wir organisieren für Sie nach Verfügbarkeit ein Hotel der Mittelklasse bis zu 3 Sterne und die Fahrten zwischen Hotel und Bahnhof. Oder wir ersetzen Ihnen die Kosten für ein Hotel von bis zu 80,- Euro und die Kosten für die Fahrt zwischen Hotel und Bahnhof von bis zu 50,- Euro.
  • Wir bieten Ihnen die Weiterfahrt mit einem anderen Verkehrsmittel an, z.B. Taxi, und ersetzen Ihnen dafür bis zu 50,- Euro.

A.5.2.1.4.Die ÖBB können bei erheblichen Gründen höhere Kosten aufgrund einer Einzelfallprüfung erstatten. Ein erheblicher Grund ist beispielsweise eine unmögliche Fortsetzung der Reise am selben Tag für mobilitätseingeschränkte Reisende und deren Begleiter.

A.5.3.Erstattung bei Zugausfall oder Verspätung

A.5.3.1.1.Ist vernünftigerweise davon auszugehen, dass Sie den Zielbahnhof Ihrer Reise mit mehr als 60 Minuten Verspätung oder gar nicht erreichen werden, können Sie wählen:

  • Entweder wir erstatten Ihnen gebührenfrei den Fahrpreis für die Strecke, die Sie nicht mehr fahren werden. Wenn die von Ihnen bereits zurückgelegte Fahrt im Hinblick auf Ihre Reisepläne den Sinn verloren hat, erstatten wir Ihnen auch gebührenfrei den Fahrpreis für die Strecke, die Sie bereits gefahren sind, und die Rückfahrt zum Ausgangspunkt mit einem unserer Züge oder Zügen eines anderen Eisenbahnunternehmens. Wenn Sie mit einem anderen Eisenbahnunternehmen fahren, wird Ihr Ticket der ÖBB nicht anerkannt. Kaufen Sie sich für diese Fahrt vor Ort ein Ticket über den schnellstmöglichen Weg in der 2. Klasse. Wir ersetzen Ihnen den Fahrpreis Ihres gekauften Tickets unter Berücksichtigung von Punkt A.5.4..
  • Oder Sie setzen die Fahrt mit Ihrem vorhandenen Ticket in unseren Zügen ohne zusätzliche Kosten bei nächster Gelegenheit oder zu einem späteren Zeitpunkt fort, wenn nötig auf einer geänderten Strecke. Sie können Ihre Fahrt auch mit Zügen eines anderen Eisenbahnunternehmens fortsetzen. Ihr Ticket der ÖBB wird dabei nicht anerkannt. Kaufen Sie sich für diese Fahrt vor Ort ein Ticket über den schnellstmöglichen Weg in der 2. Klasse. Wir ersetzen Ihnen den Fahrpreis Ihres gekauften Tickets unter Berücksichtigung von Punkt A.5.4..

A.5.3.1.2.Sie können insbesondere dann vernünftigerweise mit einer Verspätung oder einem Zugausfall nach Punkt A.5.3.1.1. rechnen, wenn wir Sie darüber über einen der folgenden Informationskanäle informieren:

  • Aushangfahrpläne und ausgehängte Informationen über Fahrplanänderungen in Bahnhöfen
  • elektronische Anzeigen und Lautsprecheransagen in Zügen und auf Bahnhöfen
  • Fahrplaninformationen aus Buchungssystemen unserer Verkaufsstellen
  • verfügbare Fahrplaninformations- und Reisendeninformationsmedien, insbesondere das Fahrplanauskunftssystem im Internet unter oebb.at.

A.5.3.1.3.Wenn Sie die Fahrt mit einem unserer Züge bei nächster Gelegenheit oder zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen oder zum ersten Ausgangspunkt zurückfahren, schreiben wir das Ticket bei Bedarf um: für eine andere Komfortkategorie, einen anderen Zug der ÖBB, eine längere Gültigkeitsdauer oder eine neue Fahrtstrecke.

A.5.3.1.4.Wir bescheinigen Ihnen auf Wunsch den versäumten Anschluss, die Verspätung oder den Ausfall des Zuges.

A.5.4.So kommen Sie zu Ihrer Verspätungsentschädigung oder Erstattung

A.5.4.1.1.Wenn Sie eine Verspätungsentschädigung nach A.5.1. oder Erstattung nach A.5.3. beantragen möchten, erhalten Sie bei der das Ticket ausgebenden Stelle das entsprechende Antragsformular. Diese Stelle nimmt den ausgefüllten Antrag für Sie entgegen und bearbeitet ihn.

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

A.5.4.1.2.Nachstehende Regelungen gelten beim Ticketkauf über folgende Vertriebsstellen der ÖBB:

  • ÖBB Ticketschalter,
  • ÖBB Kundenservice +43-5-1717-3,
  • Reisebüro und Agenturen mit ÖBB Ticketverkauf, oder
  • online auf shop.oebbtickets.at, nightjet.com und über die ÖBB Ticket-App
Ende der Änderungen zur vorherigen Version

A.5.4.1.3.Sie können Ihren Antrag bis ein Jahr nach Ende der Gültigkeitszeit Ihres Tickets einreichen. Bitte legen Sie dem Antrag folgende Reisebelege im Original oder in Kopie bei: Tickets, Belege über entstandene und ersatzfähige Kosten nach Punkt A.5.2. und A.5.3.1.1. sowie gegebenenfalls vorhandene Verspätungsbestätigungen. Bei Mobile Tickets legen Sie bitte Folgendes bei: Screenshot des Mobile Tickets oder die Auftragsnummer. Senden Sie das ausgefüllte Antragsformular zusammen mit den Reisebelegen im Original an ÖBB-Personenverkehr AG, Kundenservice, Postfach 75, A-1020 Wien. Wenn Sie Ihrem Antrag Kopien beilegen möchten, können wir den Antrag nur an einem ÖBB Ticketschalter entgegennehmen. Dort prüfen wir, ob die beigelegten Kopien mit den Originaldokumenten übereinstimmen. Wenn sie übereinstimmen, erhalten Kopie und Original einen Einreichvermerk und wir leiten den Antrag an das ÖBB Servicecenter Fahrgastrechte weiter.

A.5.4.1.4.Bitte beachten Sie dabei unbedingt alle steuerrechtlichen Vorschriften. Bei Tickets mit dem Vermerk „berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug“ brauchen wir zur Erstattung auch die Original-Rechnung oder -Bescheinigung für den Vorsteuerabzug.

A.5.4.1.5.Unser ÖBB Servicecenter Fahrgastrechte prüft Ihren Antrag und die Tickets und stellt fest, ob ein Entschädigungs- oder Erstattungsanspruch besteht. Besteht ein Entschädigungs- oder Erstattungsanspruch, senden wir Ihnen nach Ihrer Wahl (die entsprechende Auswahl treffen Sie bereits auf dem Antragsformular) einen Gutschein über die Entschädigungs- oder Erstattungssumme zu oder überweisen Ihnen den entsprechenden Geldbetrag abzugsfrei auf ein von Ihnen genanntes Konto. Beides geschieht innerhalb eines Monats.

A.5.4.1.6.Für Tickets, die Sie mit einer Kreditkarte gezahlt haben, können wir den Betrag nur auf die Kreditkarte zurückbuchen. Für Ticketbuchungen über nightjet.com können wir den Betrag nur auf Ihr Bankkonto refundieren.

A.5.4.1.7.Wenn Sie dem Antragsformular Originaldokumente beilegen, schicken wir sie Ihnen auf Wunsch nach der Bearbeitung kostenfrei zurück.

A.5.4.1.8.Wir leisten Entschädigungen oder Erstattungen nur für Tickets, die von Vertriebsstellen der ÖBB mit unserem Buchungssystem ausgestellt werden. Wenn Sie die Tickets bei einem anderen Eisenbahnunternehmen gekauft haben, leiten wir die Unterlagen an dieses Unternehmen weiter und informieren Sie darüber.

A.5.4.1.9.Wir runden auf volle 10-Cent-Beträge auf. Entschädigungsbeträge unter 4,- Euro zahlen wir nicht aus, weder als Gutschein, noch als Geld.

A.6.Ihre sonstigen Rechte auf Erstattung

A.6.1.Ihre Rechte bei Qualitätsmängeln

A.6.1.1.1.Sie erhalten das Ticket oder die Reservierung ganz erstattet, wenn Sie auf die Fahrt verzichtet haben, weil wir Ihren reservierten Schlaf-, Liege- oder Sitzplatz nicht zur Verfügung stellen und auch keinen anderen Platz in der gleichen Komfortkategorie anbieten konnten.

A.6.1.1.2.Im folgenden Fall erhalten Sie das Ticket teilweise erstattet: wenn Sie wegen Platzmangel oder aus technischen Gründen statt in Ihrer gebuchten in einer niedrigeren Komfortkategorie reisen mussten.

A.6.1.1.3.Trifft einer der oben genannten Punkte zu, wenden Sie sich bitte an unsere Zugbegleiter. Diese stellen Ihnen gerne eine Nichtbenützungsbescheinigung für die Erstattung Ihres Tickets oder Reservierung aus.

A.6.1.1.4.Wir erstatten Ihnen den Differenzbetrag zum korrekten Fahrpreis, wenn unsere Mitarbeiter oder von uns beauftragte Dritte beim Ticketverkauf die Beförderungsbedingungen im Punkt A. oder Nutzungsbestimmungen im Punkt B. falsch anwenden. Der Erstattungsanspruch erlischt, wenn Sie ihn nicht innerhalb eines Jahres nach Ablauf der auf dem Ticket angegebenen Gültigkeitsdauer bei uns geltend machen.

A.6.2.Ihre Rechte, wenn Sie die Reise nicht antreten wollen

A.6.2.1.1.Wenn Sie Ihre Reise nicht antreten oder nur einen Teil der Gültigkeitsstrecke fahren wollen, finden Sie die Bedingungen, zu denen wir Fahrpreise erstatten, in Abschnitt B. dieses Handbuches.

A.6.3.So kommen Sie zur Ihrer Erstattung

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

A.6.3.1.1.Den Antrag auf Erstattung nach Punkt A.6.1. und Punkt A.6.2. stellen Sie direkt bei einem unserer Ticketschalter oder bei der Stelle, die Ihnen Ihr Ticket verkauft hat. Alternativ können Sie den ausgefüllten Antrag online oder per Post an ÖBB-Personenverkehr AG, Kundenservice, Postfach 75, A-1020 Wien, übermitteln. Dem Antrag legen Sie bitte Folgendes bei:

  • Für Erstattungen nach Punkt A.6.1. Tickets, Reservierungen und Nichtbenützungsbescheinigungen
  • Für Erstattungen nach Punkt A.6.2. Tickets oder Reservierungen mit eventuellen Kontroll- und Revisionsvermerken.
Ende der Änderungen zur vorherigen Version

A.6.3.1.2.Für die Bearbeitung genügt die Vorlage von Kopien. Haben Sie ihr Ticket oder Ihre Reservierung auf originalem ÖBB Ticketpapier erhalten, zum Beispiel am Automaten, am Schalter oder im Reisebüro, und liegt das Reisedatum in der Zukunft, benötigen wir jedoch das Original. Bei Mobile Tickets legen Sie den Buchungscode bei.

A.6.3.1.3.Den Antrag auf Erstattungen nach Punkt A.6.1. stellen Sie bitte bis 6 Monate nach Ende des Gültigkeitszeitraumes Ihres Tickets. Die Auszahlung geschieht innerhalb von 2 Monaten.

A.6.3.1.4.Bitte beachten Sie dabei unbedingt alle steuerrechtlichen Vorschriften. Bei Tickets mit dem Vermerk „berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug“ brauchen wir zur Erstattung auch die Original-Rechnung oder -Bescheinigung für den Vorsteuerabzug.

A.6.3.1.5.Wir erstatten keine Gebühren nach Abschnitt E., ausgenommen E.1.2. bei weggefallenem Grund der Fahrgeldnachforderung.

A.6.3.1.6.Für Tickets, die Sie mit einer Kreditkarte gezahlt haben, buchen wir den Betrag auf die Kreditkarte zurück.

A.6.3.1.7.Wir leisten Entschädigungen nur für Tickets, die von Vertriebsstellen der ÖBB mit unserem Buchungssystem ausgestellt sind. Wenn Sie die Tickets bei einem anderen Eisenbahnunternehmen gekauft haben, leiten wir die Unterlagen an dieses Unternehmen weiter und informieren Sie darüber.

A.7.Haftung

A.7.1.Haftung der Bahn

A.7.1.1.1.Aus anderen als den in diesem Handbuch genannten Gründen haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei der schuldhaften Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, also solcher Pflichten, auf deren Erfüllung die Reisenden zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages vertrauen und vertrauen dürfen. Im Falle der einfach fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Die Bestimmungen des Haftpflichtgesetzes (HPflG), der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) sowie der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 einschließlich ihres Anhangs I, CIV, bleiben unberührt.

Vorstehende Haftungsregelungen gelten sowohl für unser eigenes Verschulden wie auch für Verschulden unserer Erfüllungsgehilfen.

A.7.2.Haftung des Reisenden

A.7.2.1.1.Sie haften für Schäden, die uns oder Dritten entstehen, wenn Sie gesetzliche und verwaltungsbehördliche Vorschriften nicht beachten oder gegen diese Beförderungsbedingungen verstoßen nach den allgemeinen schadenersatzrechtlichen Bestimmungen.

A.8.Fundgegenstände

A.8.1.1.1.Wenn Sie in unseren Zügen etwas verloren oder vergessen haben, wenden Sie sich an eine der folgenden Serviceeinrichtungen:

  • Mungos Lost + Found Servicecenter in Österreich unter +431/93000-22 2 22
  • Deutsche Bahn Fundservice www.bahn.de

A.8.1.1.2.Bei Mungos Lost + Found Service nicht abgeholte Fundgegenstände übergeben wir an die zuständige Fundbehörde (Gemeinde oder Magistrat). Nähere Informationen finden Sie zum Fundservice sowie zu den Standorten des Mungos Lost + Found Servicecenters unter https://www.oebb.at/de/Services/Lost_and_Found.

B.Ticketangebot

B.1.Nutzungsbestimmungen der Tickets

B.1.1.Komfortticket

B.1.1.1.Wann gibt es dieses Ticketangebot

B.1.1.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf.

B.1.1.2.Wie lange im Voraus können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.1.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis zu 180 Tage im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihr Ticket maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.

B.1.1.3.Wann und wie lange gilt dieses Ticket

B.1.1.3.1.Dieses Ticket ist zuggebunden gemäß Punkt A.3.1.3.. Es gilt nur am Gültigkeitstag für die gebuchten Züge und Plätze. Die jeweiligen Informationen finden Sie auf Ihrem Ticket.

B.1.1.3.2.In allen anderen Zügen ist dieses Ticket ungültig.

B.1.1.3.3.Sie können Ihre Fahrt zwischendurch nicht unterbrechen.

B.1.1.4.Für welchen Bereich können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.1.4.1.Dieses Ticket gibt es für alle Strecken innerhalb Deutschlands, auf denen ÖBB Nachtreisezüge fahren.

B.1.1.5.Wo gilt dieses Ticket

B.1.1.5.1.Das Ticket gilt nur für die einfache Fahrt entlang der Fahrtstrecke Ihrer gebuchten Züge und Verbindungen.

B.1.1.5.2.Die Fahrtstrecke steht auf dem Ticket.

B.1.1.5.3.Sie können keine andere Fahrtstrecke nützen.

B.1.1.6.In welchen Zügen gilt dieses Ticket

B.1.1.6.1.Dieses Ticket gilt in ÖBB Nachtreisezügen, gemäß E.2..

B.1.1.7.Für welche Komfortkategorien können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.1.7.1.Dieses Ticket kaufen Sie für folgende Komfortkategorien, je nach Verfügbarkeit:

  • Sitzwagen
  • Privatabteil im Sitzwagen bis maximal Dreierbelegung
  • Liegewagenabteile mit Vierer- und Sechserbelegung
  • Privatabteil im Liegenwagen für 1 bis 3 Erwachsene sowie Kinder bis maximal Sechserbelegung
  • Schlafwagen mit Dreifach-, Doppel- und Einfachbelegung
  • Schlafwagen Deluxe mit Dreifach-, Doppel- und Einfachbelegung

B.1.1.7.2.Die Platzreservierungen sind bereits inkludiert.

B.1.1.7.3.Im Schlafwagen unterscheiden wir bei Einzelbuchungen nach Damen- und Herrenabteilen, sofern nicht alle Betten des Abteils von Angehörigen derselben Familie oder Gruppe belegt werden.

B.1.1.7.4.Wir bieten in Nachtreisezügen im Liegewagen spezielle Damenabteile an. Die Buchung ist bei freien Plätzen bis 4 Tage vor der Abfahrt möglich.

B.1.1.7.5.Ein Wechsel der Komfortkategorie (Sitz-, Liege- oder Bettplatz) ist bei freien Plätzen möglich. Sie erhalten entsprechende Informationen bei unseren Mitarbeitern im Zug. Der Differenzbetrag zwischen den Reisekategorien ist direkt bei unseren Mitarbeitern zu bezahlen.

B.1.1.8.Für wie viele Reisende können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.1.8.1.Mit diesem Ticketangebot können so viele Reisende zusammen fahren, wie Plätze verfügbar sind.

B.1.1.9.Welche Erstattungsmöglichkeiten haben Sie für dieses Ticket

B.1.1.9.1.Sie können dieses Ticket bis 15 Tage vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten, ohne Gebühren.

B.1.1.9.2.Sie können dieses Ticket bis 1 Tag vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten, unter Abzug einer Gebühr in Höhe von 50 % des Fahrpreises, aber mindestens 15 Euro je Reisenden.

B.1.1.9.3.Sie können dieses Ticket ab dem ersten Gültigkeitstag nicht mehr erstatten.

B.1.1.10.Wo können Sie dieses Ticket kaufen

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.1.10.1.Dieses Ticket erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:

  • ÖBB Ticketschalter
  • shop.oebbtickets.at
  • ÖBB Ticket-App
  • nightjet.com
  • Kundenservice +43-5-1717-3
  • Bei unseren Mitarbeitern im Zug (ausgenommen Privatabteil)
  • Im Reisebüro und bei Agenturen mit ÖBB Ticketverkauf
Ende der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.1.11.Für welche Kundengruppen gibt es dieses Angebot

B.1.1.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppen Erwachsene, Kinder, Vorteilscard, Bahncard, Gruppen, Schulgruppen, Reisende mit Behinderungen mit Begleitern und Fahrrad. Kleinkinder reisen zum Kindertarif, wenn sie einen Platz benötigen.

B.1.2.Sparschiene

B.1.2.1.Wann gibt es dieses Ticketangebot

B.1.2.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf.

B.1.2.2.Wie lange im Voraus können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.2.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis zu 180 Tage im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihr Ticket maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.

B.1.2.2.2.Dieses Ticket können Sie kaufen bis das begrenzte Kontingent für die jeweilige Zugfahrt ausverkauft ist, längstens jedoch bis 1 Minute vor Abfahrt des Zuges.

B.1.2.3.Wann und wie lange gilt dieses Ticket

B.1.2.3.1.Dieses Ticket ist zuggebunden gemäß Punkt A.3.1.3.. Es gilt nur am Gültigkeitstag für die gebuchten Züge und Plätze. Die jeweiligen Informationen finden Sie auf Ihrem Ticket.

B.1.2.3.2.In allen anderen Zügen ist dieses Ticket ungültig.

B.1.2.3.3.Sie können Ihre Fahrt zwischendurch nicht unterbrechen.

B.1.2.4.Für welchen Bereich können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.2.4.1.Dieses Ticket gibt es für alle Strecken innerhalb Deutschlands, auf denen ÖBB Nachtreisezüge fahren.

B.1.2.5.Wo gilt dieses Ticket

B.1.2.5.1.Das Ticket gilt nur für die einfache Fahrt entlang der Fahrtstrecke Ihrer gebuchten Züge und Verbindungen.

B.1.2.5.2.Die Fahrtstrecke steht auf dem Ticket.

B.1.2.5.3.Sie können keine andere Fahrtstrecke nützen.

B.1.2.6.In welchen Zügen gilt dieses Ticket

B.1.2.6.1.Dieses Ticket gilt in ÖBB Nachtreisezügen, gemäß E.2..

B.1.2.7.Für welche Komfortkategorien können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.2.7.1.Dieses Ticket kaufen Sie für folgende Komfortkategorien, je nach Verfügbarkeit:

  • Sitzwagen
  • Liegewagenabteile mit Vierer- und Sechserbelegung
  • Schlafwagen mit Dreifach-, Doppel- und Einfachbelegung
  • Schlafwagen Deluxe mit Dreifach-, Doppel- und Einfachbelegung

B.1.2.7.2.Die Platzreservierungen sind bereits inkludiert.

B.1.2.7.3.Im Schlafwagen unterscheiden wir bei Einzelbuchungen nach Damen- und Herrenabteilen, sofern nicht alle Betten des Abteils von Angehörigen derselben Familie oder Gruppe belegt werden.

B.1.2.7.4.Wir bieten in Nachtreisezügen im Liegewagen spezielle Damenabteile an. Die Buchung ist bei freien Plätzen bis 4 Tage vor der Abfahrt möglich.

B.1.2.7.5.Ein Wechsel der Komfortkategorie (Sitz-, Liege- oder Bettplatz) ist bei freien Plätzen möglich. Sie erhalten entsprechende Informationen bei unseren Mitarbeitern im Zug. Der Differenzbetrag zwischen den Reisekategorien ist direkt bei unseren Mitarbeitern zu bezahlen.

B.1.2.8.Für wie viele Reisende können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.2.8.1.Mit diesem Ticketangebot können so viele Reisende zusammen fahren, wie Plätze verfügbar sind.

B.1.2.9.Welche Erstattungsmöglichkeiten haben Sie für dieses Ticket

B.1.2.9.1.Sie können dieses Ticket vor dem ersten Gültigkeitstag nicht erstatten.

B.1.2.9.2.Sie können dieses Ticket ab dem ersten Gültigkeitstag nicht erstatten.

B.1.2.10.Wo können Sie dieses Ticket kaufen

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.2.10.1.Dieses Ticket erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.2.11.Für welche Kundengruppen gibt es dieses Angebot

B.1.2.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppen Erwachsene und Kinder. Kleinkinder reisen zum Kindertarif, wenn sie einen Platz benötigen.

B.1.3.Anschlussfahrkarte

B.1.3.1.Wann gibt es dieses Ticketangebot

B.1.3.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf.

B.1.3.1.2.Dieses Ticketangebot gibt es nur im Vor- und Nachlauf zu einem ÖBB Nachtreisezug nach A.2.1.1.4. in Verbindung mit einem Komfortticket nach B.1.1..

B.1.3.2.Wie lange im Voraus können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.3.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis zu 180 Tage im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihr Ticket maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.

B.1.3.3.Wann und wie lange gilt dieses Ticket

B.1.3.3.1.Dieses Ticket gilt nur am Gültigkeitstag. Das Datum finden Sie auf Ihrem Ticket.

B.1.3.3.2.Sie können Ihre Fahrt zwischendurch nicht unterbrechen.

B.1.3.4.Für welchen Bereich können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.3.4.1.Dieses Ticket gibt es für Strecken der Deutschen Bahn im Vor- und Nachlauf zu Ihrer Fahrt mit einem ÖBB Nachtreisezug.

B.1.3.5.Wo gilt dieses Ticket

B.1.3.5.1.Die Fahrtstrecke steht auf dem Ticket.

B.1.3.5.2.Sie können keine andere Fahrtstrecke nützen.

B.1.3.6.In welchen Zügen gilt dieses Ticket

B.1.3.6.1.Dieses Ticket gilt in den Zügen der Deutschen Bahn.

B.1.3.7.Für welche Komfortkategorien können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.3.7.1.Dieses Ticket kaufen Sie für die 1. und 2. Klasse.

B.1.3.7.2.Ein Klassenwechsel ist nicht möglich.

B.1.3.8.Für wie viele Reisende können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.3.8.1.Mit diesem Ticketangebot kann jeweils eine Person fahren.

B.1.3.9.Welche Erstattungsmöglichkeiten haben Sie für dieses Ticket

B.1.3.9.1.Sie können dieses Ticket bis 15 Tag vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten, ohne Gebühren.

B.1.3.9.2.Sie können dieses Ticket bis 1 Tag vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten, für eine Gebühr von 50 % des Fahrpreises, aber mindestens 15 Euro je Reisenden.

B.1.3.9.3.Sie können dieses Ticket ab dem ersten Gültigkeitstag nicht mehr erstatten.

B.1.3.10.Wo können Sie dieses Ticket kaufen

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.3.10.1.Dieses Ticket erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.3.11.Für welche Kundengruppen gibt es dieses Angebot

B.1.3.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppen Erwachsene und Kinder. Kleinkinder reisen zum Kindertarif, wenn sie einen Platz benötigen.

B.1.4.Hundefahrkarte

B.1.4.1.Wann gibt es dieses Ticketangebot

B.1.4.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf.

B.1.4.1.2.Zur Mitnahme von Hunden in unseren Nachtreisezügen beachten Sie bitte die Regelungen des Punktes A.4.3.1.3..

B.1.4.2.Wie lange im Voraus können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.4.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie im Zug bei unseren Mitarbeitern.

B.1.4.3.Wann und wie lange gilt dieses Ticket

B.1.4.3.1.Dieses Ticket gilt nur am Gültigkeitstag. Das Datum finden Sie auf Ihrem Ticket.

B.1.4.4.Für welchen Bereich können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.4.4.1.Dieses Ticket gibt es für alle Strecken in Deutschland, auf denen ÖBB Nachtreisezüge fahren. Für Fahrten im Vor- und Nachlauf in Zügen der Deutschen Bahn kaufen Sie die erforderliche Hundefahrkarte für diese Strecke bei der Deutschen Bahn.

B.1.4.5.Wo gilt dieses Ticket

B.1.4.5.1.Die Fahrtstrecke steht auf dem Ticket.

B.1.4.5.2.Sie können keine andere Fahrtstrecke nützen.

B.1.4.6.In welchen Zügen gilt dieses Ticket

B.1.4.6.1.Dieses Ticket gilt in den Nachtreisezügen der ÖBB.

B.1.4.7.Für welche Komfortkategorien können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.4.7.1.Dieses Ticket kaufen Sie für alle Komfortkategorien.

B.1.4.8.Für wie viele Reisende können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.4.8.1.Mit diesem Ticketangebot kann jeweils ein Hund fahren.

B.1.4.9.Welche Erstattungsmöglichkeiten haben Sie für dieses Ticket

B.1.4.9.1.Dieses Ticket verkaufen wir Ihnen bei Fahrtantritt. Sie können es daher nicht erstatten.

B.1.4.10.Wo können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.4.10.1.Dieses Ticket erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:

  • Bei unseren Mitarbeitern im Zug

B.1.4.11.Für welche Kundengruppen gibt es dieses Angebot

B.1.4.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppe Hund.

B.2.Reservierung

B.2.1.1.Wann gibt es dieses Reservierungsangebot

B.2.1.1.1.Dieses kostenpflichtige Reservierungsangebot gibt es bis auf Widerruf.

B.2.1.2.Wie lange im Voraus können Sie dieses Reservierungsangebot kaufen

B.2.1.2.1.Dieses Reservierungsangebot kaufen Sie bis zu 180 Tage im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihre Reservierung maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.

B.2.1.2.2.Die Reservierung können Sie bis vor Abfahrt des Zuges an Ihrem Zustiegsbahnhof oder vor Abfahrt des Zuges auch bei unseren Mitarbeitern im Zug kaufen, wenn freie Plätze vorhanden sind.

B.2.1.2.3.Dieses Reservierungsangebot gibt es nur, solange Sitz-, Liege- und Bettplätze frei sind.

B.2.1.2.4.Dieses Reservierungsangebot ist verpflichtend und erhalten Sie nur in Kombination mit folgenden Ticketangeboten:

  • Eurailpässe der 1. und 2. Klasse, gültig für Deutschland
  • Interrailpässe der 1. und 2. Klasse, gültig für Deutschland

B.2.1.3.Wann und wie lange gilt diese Reservierung

B.2.1.3.1.Ihre Reservierung gilt nur am Gültigkeitstag in den gebuchten Zügen und für die Plätze, die auf ihrer Reservierung stehen.

B.2.1.3.2.In allen anderen Zügen ist diese Reservierung ungültig.

B.2.1.3.3.Sie können Ihre Fahrt zwischendurch nicht unterbrechen.

B.2.1.3.4.Diese Reservierung gilt nur zusammen mit einer gültigen Fahrkarte nach Punkt B.2.1.2.4..

B.2.1.4.Für welche Bereiche können Sie diese Reservierung nutzen

B.2.1.4.1.Diese Reservierung gibt es für alle Strecken in Deutschland, auf denen ÖBB Nachtreisezüge fahren.

B.2.1.5.Wo gilt diese Reservierung

B.2.1.5.1.Die Reservierung gilt nur entlang der Fahrtstrecke Ihrer gebuchten Züge und Verbindungen.

B.2.1.5.2.Sie können keine andere Fahrtstrecke nehmen.

B.2.1.6.In welchen Zügen gilt diese Reservierung

B.2.1.6.1.Diese Reservierung gibt es für die Nachtreisezüge der ÖBB.

B.2.1.7.Für welche Komfortkategorien können Sie diese Reservierung kaufen

B.2.1.7.1.Diese Reservierung können Sie für folgende Komfortkategorien kaufen:

  • Sitzwagen
  • Liegewagenabteile mit Vierer- und Sechserbelegung
  • Schlafwagen mit Dreifach-, Doppel- und Einfachbelegung
  • Schlafwagen Deluxe mit Dreifach-, Doppel- und Einfachbelegung

B.2.1.8.Für wie viele Reisende können Sie diese Reservierung kaufen

B.2.1.8.1.Mit diesem Fahrkartenangebot können 1 bis maximal 36 Personen zusammen fahren.

B.2.1.9.Welche Erstattungsmöglichkeiten haben Sie für dieses Angebot

B.2.1.9.1.Sie können dieses Ticket bis 15 Tag vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten, ohne Gebühren.

B.2.1.9.2.Sie können dieses Ticket bis 1 Tag vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten, für eine Gebühr von 50 % des Fahrpreises, aber mindestens 15 Euro je Reisenden.

B.2.1.9.3.Sie können dieses Ticket ab dem ersten Gültigkeitstag nicht mehr erstatten.

B.2.1.10.Wo können Sie diese Reservierung kaufen

B.2.1.10.1.Diese Reservierung erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:

  • ÖBB Ticketschalter
  • Kundenservice +43-5-1717-3
  • Bei unseren Mitarbeitern im Zug
  • Im Reisebüro und bei Agenturen mit ÖBB Ticketverkauf
  • Unseren Vertriebspartner
  • Ticketschalter und Vertriebspartner der Deutschen Bahn

B.2.1.11.Für welche Kundengruppen gibt es dieses Angebot

B.2.1.11.1.Diese Fahrkarte gibt es für die Kundengruppen Erwachsene. Kleinkinder, die einen eigenen Platz benötigen, und Kinder gelten bei diesem Angebot als Erwachsene.

C.Kundengruppen und Ermäßigungen

C.1.Kleinkinder

C.1.1.1.1.Kleinkinder sind Reisende im Alter bis einen Tag vor dem 6. Geburtstag.

C.1.1.1.2.Kleinkinder können Sie kostenlos und ohne Ticket mitnehmen, wenn kein eigener Platz in Anspruch genommen wird.

C.1.1.1.3.Je ein Kleinkind pro Erwachsenen reist kostenlos im Bett der Eltern mit.

C.1.1.1.4.Kleinkinder, die einen Platz in Anspruch nehmen, benötigen ein eigenes Ticket.

C.2.Kinder

C.2.1.1.1.Kinder sind Reisende zwischen 6 und 14 Jahre – ab dem 6. Geburtstag bis einen Tag vor dem 15. Geburtstag.

C.2.1.1.2.Kinder zahlen einen ermäßigten Preis, nach E.3..

C.3.Erwachsene

C.3.1.1.1.Erwachsene sind Reisende im Alter ab 15 Jahren.

C.3.1.1.2.Erwachsene zahlen den vollen Preis.

C.4. - bleibt frei -

C.5.Bahncard

C.5.1.1.1.Die Bahncard ist eine Kundenkarte der Deutschen Bahn. Nähere Informationen zum Erwerb der Bahncard finden sie im Internetauftritt der Deutschen Bahn.

C.5.1.1.2.Reisende mit jeglicher Variante der Bahncard zahlen einen ermäßigten Preis, nach E.3..

C.6.Gruppen

C.6.1.1.1.Sie bilden eine Gruppe, wenn Sie ab sechs Erwachsene zusammen die gleiche Strecke fahren.

C.6.1.1.2.Gruppen zahlen einen ermäßigten Preis, nach E.3..

C.7.Schulgruppen

C.7.1.1.1.Schulgruppen sind Gruppen bestehend aus mindestens 15 Reisenden im Alter bis 18 Jahre, einen Tag vor dem 19. Geburtstag. Je 15 Reisende fährt eine Begleitperson zum selben ermäßigten Preis. Zum Nachweis benötigen wir eine von der Schulde bestätigte Namensliste der teilnehmenden Reisenden.

C.7.1.1.2.Schulgruppen zahlen nach Verfügbarkeit einen ermäßigten Preis, nach E.3..

C.7.1.1.3.Schulgruppen kaufen ein Komfortticket für die Komfortkategorien Sitzwagen und Liegewagen.

C.8.Reisende mit Behinderungen mit Begleitern

C.8.1.1.1.Reisende mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „B“ und dem Satz "Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen" oder „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen“ können eine Begleitperson und einen Assistenzhund kostenlos mitnehmen. Ebenso können Reisende im Rollstuhl sowie Blinde kostenlos eine Begleitperson mitnehmen.

C.8.1.1.2.Die Begleitperson hat lediglich die Reservierung für alle Komfortkategorien zu kaufen.

C.8.1.1.3.Inhaber eines Behindertenpasses mit dem Eintrag „Assistenzhund“, in Begleitung ihres Assistenzhundes können das Mobilitätsabteil in Nachtreisezügen buchen.

C.9.Begleiter von Reisenden mit Rollstuhl

C.9.1.1.1.Reisende mit Rollstuhl können eine Begleitperson mitnehmen.

C.9.1.1.2.Eine Begleitperson zahlt nur die Reservierungsgebühr für die gewählte Reisekategorie.

C.9.1.1.3.Reisende mit Behinderungen mit Rollstühlen können in Nachtreisezügen das Mobilitätsabteil buchen.

C.10.Hund

C.10.1.1.1.Der Kundengruppe Hund gehören alle Hunde an.

C.11.Fahrrad

C.11.1.1.1.Zu Fahrrädern zählen Fahrräder und Elektroräder mit folgenden Größen:

  • Fahrradlänge bis 185 cm
  • Fahrradhöhe bis 110 cm
  • Fahrradbreite bis 60 cm
  • Raddurchmesser bis 28 Zoll (74 cm)

D.Weitere Geschäftsbedingungen

D.1.AGB für den Kauf auf shop.oebbtickets.at und in der ÖBB Ticket-App

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

D.1.1.1.1.Unsere AGB für den Ticketkauf auf shop.oebbtickets.at und in der ÖBB Ticket-App veröffentlichen wir in Punkt D.1. im Handbuch für Reisen mit den ÖBB in Österreich unter www.oebb.at. Diese Bestimmungen gelten auch für Reisen mit den ÖBB Nachtreisezügen innerhalb Deutschlands.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

D.2.AGB für den Kauf auf nightjet.com

D.2.1.1.1.Unsere AGB für den Ticketkauf auf nightjet.com veröffentlichen wir in Punkt D.8. im Handbuch für Reisen mit den ÖBB in Österreich unter www.oebb.at. Diese Bestimmungen gelten auch für Reisen mit den ÖBB Nachtreisezügen innerhalb Deutschlands.

D.3.Datenschutz

D.3.1.1.1.Unsere Datenschutzbestimmungen veröffentlichen wir unter www.oebb.at. Diese Bestimmungen gelten auch für Reisen mit den ÖBB Nachtreisezügen innerhalb Deutschlands.

E.Anlagen

E.1.Gebühren

E.1.1.Servicegebühr

E.1.1.1.1.Diese Gebühr berechnen wir bei sofortiger Bezahlung eines Fahrpreises im Zug.

E.1.1.1.2.Die Gebühr beträgt 3,- Euro, einschließlich Umsatzsteuer.

E.1.2.Fahrgeldnachforderung (erhöhter Fahrpreis)

E.1.2.1.1.Die Fahrgeldnachforderung berechnen wir Reisenden ohne gültiges Ticket.

E.1.2.1.2.Die Gebühr beträgt das Doppelte des regulären Fahrpreises für die von dem Reisenden ohne gültiges Ticket zurückgelegte Strecke, mindestens jedoch 60,- Euro.

E.1.2.1.3.Die Gebühr beträgt das Doppelte des regulären Fahrpreises der gesamten Reisestrecke, wenn der Reisende ohne gültiges Ticket nicht glaubhaft machen kann, dass er eine kürzere Strecke gefahren ist.

E.1.3.Gebühr bei Behinderung der Ticketkontrolle

E.1.3.1.1.Diese Gebühr berechnen wir, wenn Sie im Rahmen der Ticketkontrolle Ihr Ticket und auf Nachfrage Ihren Identitäts- oder Ermäßigungsausweis nicht vorweisen.

E.1.3.1.2.Die Gebühr beträgt 7,- Euro.

E.1.4.Bearbeitungsgebühr für Kinder und Erwachsene unter 18 Jahren

E.1.4.1.1.Diese Bearbeitungsgebühr berechnen wir für Kinder und Erwachsene unter 18 Jahren bei nachträglicher Einreichung eines Ausweises.

E.1.4.1.2.Die Gebühr beträgt 5,- Euro, einschließlich Umsatzsteuer.

E.1.5.Bearbeitungsgebühr nachträgliche Prüfung

E.1.5.1.1.Die Bearbeitungsgebühr berechnen wir für die nachträgliche Prüfung der Gültigkeit einer Vorteilscard.

E.1.5.1.2.Die Gebühr beträgt 7,- Euro, einschließlich Umsatzsteuer.

E.1.6.Mahnkosten

E.1.6.1.1.Mahnkosten berechnen wir für die Mahnung eines Entgeltes, einer Gebühr oder einer Strafe.

E.1.6.1.2.Die Gebühr für die Mahnung beträgt 7,- Euro.

E.1.7.Reinigungskosten

E.1.7.1.1.Diesen Betrag berechnen wir, wenn unsere Züge verschmutzt wurden, und dies durch uns oder Dritte gereinigt werden muss.

E.1.7.1.2.Die Gebühr beträgt 70,- Euro. Sie sind berechtigt, nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

E.1.8.Strafgebühr

E.1.8.1.1.Diese Gebühr berechnen wir bei unzumutbarem, regelwidrigem Benehmen, wie z.B. Rauchen.

E.1.8.1.2.Die Gebühr beträgt 40,- Euro.

E.1.9.Strafgebühr für die missbräuchliche Nutzung von Notfalleinrichtungen

E.1.9.1.1.Diese Gebühr berechnen wir für die missbräuchliche Nutzung von Notfalleinrichtungen, z.B. ungerechtfertigtes Ziehen der Notbremse, ungerechtfertigtes Betätigen der Nottaste oder Auslösen des Brandalarmes.

E.1.9.1.2.Die Gebühr beträgt 80,- Euro.

E.1.10.Bearbeitungsgebühr bei nicht sofortiger Bezahlung

E.1.10.1.1.Diese Bearbeitungsgebühr berechnen wir bei nicht sofortiger Bezahlung der Reinigungskosten, Strafgebühr und Strafgebühr für die missbräuchliche Nutzung von Notfalleinrichtungen.

E.1.10.1.2.Die Gebühr beträgt 7,- Euro.

E.1.11.Servicegebühr für die Versendung von Reiseunterlagen

E.1.11.1.1.Diese Gebühr berechnen wir für das Versenden von Reiseunterlagen.

E.1.11.1.2.Die Gebühr beträgt 5,- Euro, einschließlich Umsatzsteuer.

E.2.Liste der ÖBB Nachtreisezüge in Deutschland

E.2.1.1.1.NJ 409/408 (Zürich HB) – Basel Bad Bf – Mannheim Hbf – Leipzig Hbf – Berlin Hbf (kein Sitzplatzangebot, nur Liege- und Schlafwagen)

E.2.1.1.2.NJ 470/471 (Zürich HB) – Basel Bad Bf – Frankfurt (Main) Süd – Hamburg Altona (kein Sitzplatzangebot, nur Liege- und Schlafwagen)

E.2.1.1.3.NJ 490/491 (Wien Hbf) – Passau Hbf – Nürnberg Hbf – Hannover Hbf – Hamburg-Altona

E.2.1.1.4.NJ 40490/40421 (Wien Hbf) – Passau Hbf – Nürnberg Hbf – Frankfurt (Main) Süd – Düsseldorf Hbf – Duisburg – (Amsterdam)

E.2.1.1.5.NJ 40420/40491 (Innsbruck Hbf) – Kufstein – Nürnberg Hbf – Hannover Hbf – Hamburg-Altona

E.2.1.1.6.NJ 420/421 (Innsbruck Hbf) – Kufstein – Nürnberg Hbf – Frankfurt (Main) Süd – Düsseldorf Hbf – Duisburg – (Amsterdam)

E.2.1.1.7.NJ 294/295, NJ 236/237, NJ 40295/40235 Stuttgart – München Hbf – Salzburg Hbf – (Italien)

E.2.1.1.8.NJ 50490/425 (Wien Hbf) – Passau Hbf – Nürnberg Hbf – Frankfurt (Main) Süd – Aachen Hbf – (Bruxelles Midi)

E.2.1.1.9.NJ 402/403 (Zürich Hbf) – Basel Bad Bf – Frankfurt/M. Hbf – Köln – Duisburg – (Amsterdam) (kein Sitzplatzangebot, nur Liege- und Schlafwagen)

E.2.1.1.10.NJ 468/469 (Wien Hbf) – Salzburg Hbf – München Ost – Karlsruhe – (Paris)

E.3.Preistabelle

Preistabelle ÖBB Nachtreisezüge in Deutschland

Fahrplanperiode 2023

Gültig für Tarifkilometer 350 – 999

 

Preistabelle ÖBB Nachtreisezüge in Deutschland

Fahrplanperiode 2023

Gültig für Tarifkilometer 1 - 349