Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die Grundlage unserer Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen als Geschäftskunden und der ÖBB-Personenverkehr AG (ÖBB-PV AG) und gelten für
Es gelten die Beförderungs- und Tarifbestimmungen der ÖBB-PV AG in der jeweils gültigen Fassung, sofern nachstehend keine abweichenden Regelungen getroffen werden.
Der Vertrag zwischen ÖBB-PV AG und Ihnen als Besteller kommt erst durch die rechtzeitige schriftliche Annahme durch die ÖBB-PV AG zustande. Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 30% des Reisepreises erhoben.
Der Restbetrag in Höhe von 70% des Reisepreises muss spätestens 3 Werktage vor Reiseantritt bezahlt sein. Die Übergabe der Reiseunterlagen erfolgt, sobald 100% des Reisepreises bezahlt sind.
Unter Reisepreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistungen (Zusatzleistung zur Beförderungsleistung und/oder Sonderzüge/Sonderwagen) zu verstehen. Die Anzahlung ist bis spätestens 10 Tage nach Abschluss des Reisevertrages oder 10 Tage vor Reiseantritt zu bezahlen, je nachdem welche Frist früher eintritt, wobei der Fristenlauf durch Sonn- und Feiertage nicht unterbrochen wird. Bei Sonderliegewagen und/oder Sonderschlafwagen wird eine Sicherheitsleistung für den/die Sonderliegewagen/Sonderschlafwagen individuell vereinbart. Eine geleistete Anzahlung/Sicherheitsleistung wird auf den Reisepreis angerechnet.
Pro Auftrag wird eine Servicepauschale in der Höhe von 1% des Reisepreises, mindestens Euro 20,-, maximal Euro 50,- verrechnet. Die Servicepauschale wird auch bei Refundierungen und Stornierungen in Rechnung gestellt.
Wünschen Sie nach Vertragsabschluss eine Änderung der vertraglich vereinbarten Leistung (Änderung der Gruppengröße, Reisetermin, Reiseziel, Beförderungsart) und kann diese Änderung von der ÖBB-PV AG berücksichtigt werden, ohne dass höhere Kosten anfallen, verrechnen wir Ihnen für den dadurch entstehenden Bearbeitungsaufwand eine Gebühr in Höhe von Euro 20,- je Änderung.
Allfällige darüberhinausgehende Kosten, die durch die Änderung entstehen, werden – soweit sie tatsächlich anfallen – in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Die ÖBB-PV AG ist berechtigt, bei Bestellungen, die aus Anlass von Großveranstaltungen aller Art (z.B. Fußballspiele, Eishockeyspiele, sonst Sportveranstaltungen, Kulturveranstaltungen Popkonzerte, Besuche hochgestellter Persönlichkeiten, Beförderungen in Form von Autoreisezügen u.dgl.) durchgeführt werden, von Ihnen Schad- und Klagloserklärungen oder Sicherheitsleistungen in Form von Bankgarantien für Personen- und Sachschäden jeglicher Art zu verlangen. Die Höhe der Sicherheitsleistung wird von der ÖBB-PV AG festgelegt.
Sie können – abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten und ohne dass die ÖBB-PV AG gegen Sie einen Anspruche hat – in den folgenden, vor Beginn der Leistung eintretenden, Fällen zurücktreten:
Die ÖBB-PV AG informiert Sie unverzüglich telefonisch oder schriftlich (per Email oder Post) über Änderungen der vereinbarten Leistung. Diese Änderungen gelten von Ihnen als angenommen, wenn Sie nicht innerhalb der von uns gesetzten Frist Ihren Rücktritt erklären. Sie werden bei der Benachrichtigung nochmals gesondert auf die Rücktrittsfrist und die rechtlichen Folgen der Nichtausübung des Rücktrittsrechts hingewiesen. Ein schriftlich übermitteltes Informationsschreiben der ÖBB-PV AG gilt als Ihnen zugegangen, wenn es an die von Ihnen zuletzt bekannt gegebene Zustelladresse gesendet wurde.
Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung bei der ÖBB‑PV AG. Sie sind berechtigt, in allen Fällen, die nicht unter 2.1.1. genannt sind, unter Entrichtung der folgenden Stornogebühren vom Vertrag zurückzutreten:
Davon abweichend gilt:
Sie können der ÖBB-PV AG jederzeit Ihren Rücktritt von der Bestellung erklären. Hierfür richten Sie Ihre schriftliche Rücktrittserklärung postalisch an die Kundendienststelle der ÖBB-PV AG, bei der Sie die Bestellung getätigt haben.
Nicht als schriftliche Erklärung gilt eine Rücktrittserklärung, die per E-Mail übermittelt wird, es sei denn diese Erklärung ist elektronisch signiert und erfüllt die Anforderungen an sichere elektronische Signaturen gemäß dem Signaturgesetz.
Für die Berechnung der Stornogebühren nach Pkt. 2.1.2. ist das Datum des Einlangens der Rücktrittserklärung bei der Kundendienststelle maßgeblich. Die Stornofrist wird dabei vom Tag des Reiseantrittes zurückgerechnet, wobei der Fristenlauf durch Sonn- und Feiertage nicht unterbrochen wird.
No-show liegt vor, wenn Sie die Reise zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht antreten. In diesem Fall habe Sie den vereinbarten Reisepreis dennoch in voller Höhe zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn Sie die Reise nicht antreten können, weil Sie die für die Reise erforderlichen Unterlagen nicht vollständig vorlegen.
Diese Bestimmung gilt nicht für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes. Die ÖBB-PV AG behält sich vor, den, mit der Bestellung bestätigen Gesamtbeförderungspreis zu erhöhen, sofern der Reisetermin mehr als 2 Monate nach dem Vertragsabschluss liegt und die Erhöhung nicht mehr als 10% des Reisepreises beträgt. Bei Änderung des Reisepreises um mehr als 10% habe Sie ein Rücktrittsrecht nach Pkt. 2.1.1.. (Rücktritt ohne Stornogebühr)
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN Kaufrechts.
Als Gerichtsstand für alle mit dem Beförderungsvertrag, inklusive sämtlicher vereinbarter Nebenleistungen, und/oder diesen AGB in Zusammenhang stehenden Ansprüchen, wird das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Beförderungsvertrags, inklusive sämtlicher vereinbarter Nebenleistungen, und/oder dieser AGB nichtig oder rechtsunwirksam sein oder werden, so sind sie nicht anzuwenden. Dies berührt nicht die Gültigkeit und Rechtswirksamkeit aller anderen Bestimmungen. An Stelle der nicht anwendbaren Bestimmung hat zu gelten, was im Hinblick auf Inhalt und Bedeutung der rechtswirksamen Bestimmungen des Beförderungsvertrags, inklusive sämtlicher vereinbarter Nebenleistungen, und/oder dieser AGB dem Willen der Vertragsparteien am besten entspricht. Dies gilt analog auch für allfällige Vertragslücken.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen diese Reisebedingungen auch gerne in gedruckter Form zur Verfügung.