Erklärungen zur Barrierefreiheit ÖBB Scotty

Gültig ab: 04.11.2025

Die Österreichischen Bundesbahnen sind bemüht, ihre digitalen Angebote im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) sowie mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), welches die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie RL (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (EEA) umsetzt, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
ÖBB Scotty ist aufgrund der nachstehend angeführten Punkte derzeit teilweise konform mit WCAG 2.1, Level AA sowie dem Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1.

Nicht barrierefreie Inhalte

Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Vereinzelt können Beschriftungen und die Auszeichnung von Namen, Rollen, Werten, Statusmeldungen, Button, Icons, Links, bzw. interaktiven Elementen nicht optimal umgesetzt sein, einzelne Überschriften können fehlen, beim Einsatz externer Tastatur kann die Tasturbedienung und Fokusreihenfolge eingeschränkt sein, teilweise kann ein zu geringer Kontrast vorhanden sein, teilweise werden dynamische Suchtreffer nicht optimal kommuniziert.

Damit sind die WCAG Erfolgskriterien SC 1.1.1 (Text Äquivalent), SC 1.3.1 (Information, Struktur und Beziehungen der Präsentation), SC 2.1.1 (Sicherstellung der Bedienbarkeit über die Tastatur), 4.1.3 Statusmeldungen (Status Messages), SC 1.4.3 (Kontrast) nicht vollständig erfüllt.

An der Behebung dieser Punkte wird laufend gearbeitet.

Unverhältnismäßige Belastung

Die vollständige WCAG konforme Zugänglichkeit der Kartenfunktionen und der Darstellung grafischer Elemente kann nicht gewährleistet werden. In diesen Fällen liegt der Fokus auf alternativen Darstellungsformen (Textlisten, Sucheingabe, Fahrtauskünfte in strukturierter Tabellenform).

Die betroffenen Funktionen werden laufend weiterentwickelt und verbessert.

Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs

  • Inhalte und Dienste von Drittanbietern (z. B. externe Karten-APIs) liegen nicht im direkten Einflussbereich der ÖBB.
  • Für diese Inhalte kann keine vollumfängliche Barrierefreiheitszusage gemacht werden.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 04.11.2025 erstellt. Wir sind bemüht, diese bei Verbesserungen für unsere KundInnen laufend anzupassen.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website und der nativen Apps mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 sowie mit dem Barrierefreiheitsgesetz erfolgte in Form:

  • Accessibility-Prüfungen nach WCAG 2.1 A/AA und EN 301 549 V3.2.1.
  • laufenden manuellen Tests
  • unterstützenden Screenreader-Tests auf iOS, Android und Desktop
  • Rückmeldungen von Nutzer:innen, darunter Personen mit Sehbehinderungen

Die Erklärung wird bei wesentlichen funktionalen Änderungen aktualisiert.

Feedback und Kontakt

Wir arbeiten kontinuierlich daran, ÖBB Scotty weiter zu verbessern.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.

Bitte geben Sie möglichst genau an:

  • welche Funktion betroffen ist
  • welche Plattform betroffen ist (Web, iOS, Android)
  • ggf. welche Hilfstechnologien (Screenreader, Voice-Over, Talkback, etc.) genutzt wurden

Durchsetzungsverfahren bei Verstößen gegen das Web-Zugänglichkeits-Gesetz

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

Durchsetzungsverfahren bei Verstößen gegen das Barrierefreiheitsgesetz

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich an folgende Stelle wenden:

Sozialministeriumservice - Landesstelle Wien
Babenbergerstraße 5, 1010 Wien
E-Mail: post.wien@sozialministeriumservice.at
www.sozialministeriumservice.at

Technische Hinweise

  • Optimiert für gängige moderne Browser (Edge, Chrome, Firefox, Safari)
  • Screenreader-Tests mit VoiceOver (iOS), TalkBack (Android) und gängigen Desktop-Screenreadern