Tarifbestimmungen 

ST 5.1 Interrail und Eurail

Gültig ab 30.01.2024ST 5.1 Interrail und Eurail gültig ab 30.01.2024

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1.Teilnehmende Unternehmen

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Teilnehmende Bahn- und Schifffahrtsunternehmen

Name des Unternehmens

Ländernamen am Ticket

1

ATOC

Association of Train Operating companies

ATOC

Great Britain

2

Attica

Attica Group (Superfast- & Blue Star Ferries )

ATTICA GROUP (FERRY COMPANY)

Greek Islands

3

BDZ

Bulgarian State Railways

BDZ

Bulgaria

4

CD

Czech Railways

CD

Czech Republic

5

CFL*

Société Nationale des Chemins de fer Luxembourgeois

CFL

Luxemburg

6

CFR

Societatea Nationala a Cailor Ferate Române

CFR

Romania

7

CP

Caminhos de Ferro Portugueses, E.P.

CP

Portugal

8

DB

German Railways:

DB

Germany

9

DSB

Danske Statsbaner (including the private train company Arriva, Nordjyske Jernbaner and Lokaltog)

DSB

Denmark

10

European Sleeper

European Sleeper Cooperatie U.A.

European Sleeper

n/a

11

EUROSTAR

Eurostar International Limited. Routes Included:

  • London/Ashford/Ebbsfleet – Paris
  • London/Ashford/Ebbsfleet – Disneyland
  • London/Ashford/Ebbsfleet – Brussels/Lille/Calais
  • London – Amsterdam/Rotterdam
  • Paris – Brussels – Amsterdam
  • Paris – Brussels – Köln - Dortmund

Seasonal routes are not included

EST

12

ELRON

Eesti Liinirongid AS

ELRON

Estonia

13

HELLENIC TRAIN

HELLENIC TRAIN S.A.

HELLENIC

Greece

14

HŽ*

HŽ Putnički prijevoz d.o.o. za prijevoz putnika

HZ

Croatia

15

IE

Córas Iompair Éireann (including Northern Ireland NIR)

IE

Ireland

16

LTG

Lietuvos geležinkeliai

LTG Link

Lithuania

17

LEO Express

Leo Express

LEO EXPRESS

Czech Republic

18

MÁV-START

MÁV-Start Vasúti Személyszállító Zrt. (including the line Györ – Sopron and Sopron – Szombathely – Szentgotthárd operated by GYSEV)

MAV-START

Hungary

19

NS*

NV Nederlandse Spoorwegen

NS

The Netherlands

20

ÖBB

ÖBB Personenverkehr AG (including the Ebenfurth – Sopron line operated by RoeEE)

OEBB

Austria

21

PKP

PKP Intercity S.A. including Przewozy Regionalne" sp z o.o",

PKP

Poland

22

PV

Pasažieru vilciens

PV

Latvia

23

RENFE

Renfe Operadora

RENFE

Spain

24

RegioJet

RegioJet a.s.

REGIOJET

Czech Republic

25

SBB

Swiss Federal Railways including the private companies: BLS, FART, MOB, RhB, SOB, SOB-bt, SSIF, THURBO

SBB

Switzerland

26

SJ

SJ AB (including the Arlanda Express, Connex, Merresor and Tågkompaniet)

SJ

Sweden

27

SNCB*

Société Nationale des Chemins de fer Belges / Nationale Maatschappij der Belgische Spoorwegen

SNCB

Belgium

28

SNCF

Société Nationale des Chemins de fer Français

SNCF

France

29

SV*

Serbia Train

SV

Serbia

30

SZ*

Slovenske Železnice d.d.

SZ

Slovenia

31

TCDD

Türkiye Cumhuriyeti Devlet Demiryollari

TCDD

Turkey

32

TRENITALIA

Ferrovie dello Stato Italiane SpA

TRENITALIA

Italy

33

VR

VR-Yhtymä Oy

VR

Finland

34

WESTbahn

WESTbahn operating Vienna – Salzburg vv

WB

Austria

35

VY

VY incl. GOA and SJ

VY SJ GOA

Norway

36

ZFBH

J.P. Željeznice Federacije Bosne i Hercegovine d.o.o.

n.a.

Bosnia and Herzegovina

37

ŽPCG*

Željeznica Crne Gore a.d.

n.a.

Montenegro

38

ŽRS

Željeznice Republike Srpske

n.a.

Bosnia and Herzegovina

39

ŽRSM

Železnici na Republika Severna Makedonija

ZRSM

North Macedonia

40

ZSSK

Železničná Spoločnosť Slovensko a.s.

ZSSK

Slovakia

ATTICA: bietet den Greek Islands Pass an.

CFL: bildet zusammen mit NS, SNCB das Angebot Interrail und Eurail Benelux Pass

NS: bildet zusammen mit CFL, SNCB das Angebot Interrail und Eurail Benelux Pass

SNCB: bildet zusammen mit CFL, NS das Angebot Interrail und Eurail Benelux Pass

SBB: kein One Country Pass verfügbar

ZFBH: kein One Country Pass verfügbar

ZPCG: kein One Country Pass verfügbar

ZRS: kein One Country Pass verfügbar

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2.Gegenstand

2.1.Gesetzliche Grundlagen für die Beförderung

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Dieser Tarif enthält die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen, die für das Angebot „PASS” gelten.

Die Beförderung unterliegt folgenden Vorschriften:

Eurail B.V. ist das Unternehmen, das die Produktpalette „Eurail- und Interrail Pass“ verwaltet und im Namen und als Vermittler zwischen dem Fahrgast und den verschiedenen Eisenbahnunternehmen und Fährbetreibern, die an dem Passangebot teilnehmen (teilnehmende Beförderer), auftritt.

Eurail B.V. ist kein Eisenbahnunternehmen und befördert selbst keine Fahrgäste.

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2.2.Beförderungsvertrag

Der Beförderungsvertrag zwischen dem Fahrgast und den teilnehmenden Beförderern (vertreten durch Eurail B.V.) besteht aus:

a) dem Eurail / Interrail Pass (Rail Pass Ticket) in mobiler oder Papierform

b) einer allfälligen verbindlichen Reservierung für einen Sitzplatz oder Nachtzug

c) den Allgemeinen Beförderungsbedingungen für Bahnreisende (AVB-CIV/PRR)

d) den vorliegenden Benutzungsbedingungen und

e) den Besonderen Beförderungsbedingungen des/der Beförderer(s)

Dieser Tarif beinhaltet die Eurail- und Interrail-Pass-spezifischen Regeln und Bedingungen, die zusätzlich oder abweichend von den an den Bahnpass-Produkten beteiligten Beförderer verlautbarten Bedingungen gelten.

Im Falle von Widersprüchen zwischen den vorliegenden Nutzungsbedingungen und einem der anderen oben genannten Dokumente, haben die ersteren Vorrang vor den letzteren. Im Falle von Widersprüchen zwischen den oben genannten Dokumenten gilt die für den Fahrgast günstigere Bedingung. In jedem Fall hat das anwendbare nationale und/oder internationale Recht Vorrang vor allen oben genannten Dokumenten.

2.3.Inkrafttreten des Beförderungsvertrags

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Der Kauf eines Passes allein stellt noch keinen gültigen Beförderungsvertrag dar. Damit der Beförderungsvertrag zwischen dem Fahrgast und Eurail B.V. in Kraft treten und als gültiges Reisedokument gelten kann, müssen die nachfolgenden Regeln und Bestimmungen eingehalten werden.

Wir behalten uns das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen bei Bedarf zu aktualisieren. Es gelten die Bedingungen des Kaufdatums, es sei denn, es werden später günstigere Bedingungen veröffentlicht.

Aktualisierte Nutzungsbedingungen werden auf unseren Websites Eurail.com / Interrail.eu und in der Rail Planner App veröffentlicht. Frühere Versionen sind auf Anfrage weiterhin verfügbar.

Im Sinne des Rail Pass stellen Fahrten oder Fahrtabschnitte, die ausschließlich aus mehreren aufeinanderfolgenden, nicht reservierungspflichtigen Eisenbahnverkehrsleistungen bestehen, einen einzigen Beförderungsvertrag oder Durchgangsfahrschein dar.

Wenn ein Abschnitt Ihrer Kundenreise eine obligatorische Reservierung erfordert oder wenn Sie mehrere obligatorische Reservierungen in einem einzigen Geschäftsvorgang über das Reservierungsselbstbedienungsportal von Eurail buchen, dann liegen verschiedene Beförderungsverträge vor. Und diese Verträge gelten nicht als durchgehende Fahrkarten im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 2021/782 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr. Eine Ausnahme von dieser Regel besteht, wenn aufeinanderfolgende Eisenbahnverkehrsdienste von einem einzigen Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden; in diesen Fällen liegt eine durchgehende Fahrkarte vor.

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3.Kundenzielgruppe

Die gesamte Interrail-Angebotspalette kann an Staatsbürgern oder Personen mit offiziellem Wohnsitz in der Europäischen Union *) und eines der hier angeführten Länder verkauft werden:

Albanien, Andorra, Belarus, Bosnia-Herzeogovina, Gibraltar, Island, Kosovo, Liechtenstein, Moldawien, Monaco, Montenegro, Nordirland, Nordmazedonien, Norwegen, Russische Föderation, San Marino, Serbien, Schweiz, Türkei, Ukraine, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Vatican City.

Die gesamte Eurail-Angebotspalette kann an Staatsbürger oder Personen mit offiziellem Wohnsitz AUSSERHALB der Europäischen Union oder einem der oben aufgezählten Ländern verkauft werden.

Die Prüfung der Staatsbürgerschaft kann durch einen Reisepass oder durch eine amtliche ID erfolgen. Ein „e-residency“ Dokument wird nicht anerkannt.

Die Prüfung des Wohnsitzes kann durch einen Eintrag im Reisepass erfolgen.

Ihre Staatsangehörigkeit oder Ihr Wohnsitzland muss während des Bestellvorgangs angegeben werden und das entsprechende Land wird auf Ihrem Pass sichtbar sein (entweder auf dem Papierpass aufgedruckt oder auf dem mobilen Pass angezeigt). Falls das Land, in dem Sie leben - Ihr offizielles Wohnsitzland, in dem Sie überwiegend leben -, von der in Ihrem Reisepass oder dem gesetzlichen Äquivalent angegebenen Staatsangehörigkeit abweicht, ist Ihr Wohnsitzland maßgebend und sollte bei der Bestellung des Passes angegeben werden.

Falls das Land, in dem Sie wohnen, von dem in Ihrem Reisepass oder einem gleichwertigen Dokument angegebenen Land abweicht, ist das Land, in dem Sie wohnen, maßgeblich und muss bei der Bestellung des Passes angegeben werden.

Der Wohnsitz muss durch ein amtliches, von der Regierung ausgestelltes Wohnsitzdokument nachgewiesen werden können. Aus einem solchen Wohnsitzdokument muss eindeutig hervorgehen, dass Sie als Passinhaber in dem Land gemeldet sind, in dem Sie zum Zeitpunkt des Reisebeginns tatsächlich leben. Der Wohnsitz kann auch durch offizielle Dokumente oder offizielle staatliche Online-Quellen* nachgewiesen werden. Diese Dokumente sind von Land zu Land unterschiedlich.

Sie können auch während Ihrer Interrail- oder Eurail-Reise um einen zusätzlichen Nachweis Ihres tatsächlichen Wohnsitzes gebeten werden und müssen diesen nachweisen können.

Falls Sie keinen der oben genannten Nachweise vorlegen können, müssen Sie das Land auswählen, das in Ihrem Reisepass oder einem gleichwertigen Dokument angegeben ist.

Das Reisen mit einem Pass, der den im vorstehenden Absatz genannten Bedingungen nicht entspricht, wird als Reisen ohne gültige Fahrausweis betrachtet und kann daher vom Personal des teilnehmenden Verkehrsunternehmens mit einer Sanktion oder Geldstrafe geahndet werden.

*Das vorgelegte Dokument sollte das Land widerspiegeln, in dem sich die Person tatsächlich aufhält. E-Residency-Dokumente sind keine gültigen Dokumente zum Nachweis Ihres Wohnsitzes, da es sich bei e-Residency um einen nicht ortsgebundenen Online-Wohnsitz handelt. Sie können sie daher nicht zum Nachweis Ihres Wohnsitzes verwenden, wenn Sie Ihren Pass benutzen.

Bei Reisen mit Minderjährigen, insbesondere wenn sie allein oder ohne beide Erziehungsberechtigten reisen ist es wichtig, sich über die spezifischen Ein- und Ausreisebestimmungen des Ausreise- und Ziellandes zu prüfen. Viele Länder haben besondere Anforderungen für allein reisende Minderjährige, die beispielsweise einen eigenen Reisepass und/oder ein Visum sowie zusätzliche Unterlagen wie Einverständniserklärungen der Eltern oder Genehmigungsschreiben. Auch Beförderungsunternehmen können eigene Anforderungen oder Altersbeschränkungen haben.

Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Reisenden oder seines gesetzlichen Vertreters, zu prüfen, welche welche Regeln und Beschränkungen gelten und sicherzustellen, dass sie befolgt werden. Die Nichteinhaltung dieser kann zur Verweigerung der Einreise, zu rechtlichen Problemen oder zu Reiseverzögerungen führen.

4.Das Angebot (allgemein)

Allgemeine Produktbeschreibung

Die Bezeichnung ‚Interrail/Eurail Pass’ wird für die gesamte Palette an Pässen verwendet, die aus den zwei Hauptkategorien besteht:

  • Interrail/Eurail Global Pass
  • Interrail/Eurail One Country Pass

Der Interrail/Eurail Pass ist ein Pass, der den Inhaber abhängig von der gewählten Kategorie und dem gewählten Geltungsbereich dazu berechtigt, alle Strecken des Unternehmens, für die der Pass während einer festgelegten Geltungsdauer gültig ist, zu bereisen. Sitzplatzreservierungen oder Zuschläge sind nicht inkludiert.

Die Pässe berechtigen den Inhaber darüber hinaus zu in Anhang 2 aufgeführten Bonusse auf den Strecken einiger Verkehrsunternehmen sowie auf Angebote nicht im Beförderungssektor tätigen Unternehmen.

Alle Pässe sind mit Ausnahme der „durchgängigen” Global Pässe „flexible“ Pässe, die den Inhaber zu einer bestimmten Anzahl an Reisetagen innerhalb einer festgelegten totalen Geltungsdauer berechtigt. Der durchgängige Pass berechtigt zu täglichen Reisen innerhalb der Geltungsdauer des Passes.

5.Kategorien der Reisenden und Komfortklasse

5.1.Kategorien (Reisenden Art)

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Folgende Kategorien sind vorhanden:

  • Erwachsener (Vollpreis, ohne Alterseinschränkung)
  • Twin (gültig nur für den IR und ER German Rail Pass) für eine Gruppe von zwei gemeinsam reisenden Personen erhältlich. Es gibt keinen separaten Youth- oder Senior-Twin-Tarif; Twin basiert auf dem Tarif für Erwachsene. Pro Erwachsenem können 2 Kinder kostenlos reisen, so dass insgesamt maximal 4 Kinderpässe zusammen mit einem Twin-Pass ausgestellt werden können. Bei der Ausstellung werden die Namen und Passnummern der beiden reisenden Personen auf den Papierpass gedruckt.
  • Jugendlicher (für Reisende, die zum Zeitpunkt des Reiseantritts 27 Jahre oder jünger sind (wenn sie am Tag nach dem Reiseantritt 28 Jahre alt werden, ist dies zulässig)). Ein Pass für Jugendliche kann auch für Kinder ausgestellt werden, welche nicht berechtigt sind einen kostenlosen Kinder Pass zu beziehen (z.B. wenn ein Reisender mit einem Pass für Erwachsene gemeinsam mit mehr als zwei Kinder reisen will). Für den Interrail und Eurail German Rail Pass ist die Kategorie Jugendlicher nicht verfügbar.
  • Kind (für Reisende, ab 4 Jahren, die zum Zeitpunkt des Reiseantritts 11 Jahre oder jünger sind (wenn sie am Tag nach dem Reiseantritt 12 Jahre alt werden, ist dies zulässig))
  • Kinder unter 4 Jahre reisen gratis, wenn kein eigener Sitzplatz, bzw. Liege- oder Bettplatz beansprucht wird.
  • 2 Kinder reisen in Begleitung eines Erwachsenen (Besitzer eines Passes für Erwachsene) gratis. Falls ein Erwachsener mit mehr als 2 Kindern reisen möchte ist ein separater Pass für Jugendliche auszustellen.
  • Senior (Reisende die am 1. Geltungstag ihres Passes 60 Jahre oder älter sind). Für den Interrail und Eurail German Rail Pass ist die Kategorie Senior nicht verfügbar. Ein Pass kann bereits vor dem 60. Geburtstag erworben werden, jedoch erst mit einem ersten Geltungstag ab dem 60. Geburtstag.
  • Angebot für Reisebegleiter für Reisende mit eingeschränkter Mobilität
    • Reisende, die nicht in der Lage sind, selbstständig zu reisen, können einen kostenlosen Pass für ihre Reisebegleitung anfordern. Dieses Angebot gilt für maximal eine Begleitperson pro behindertem Reisenden, der einen Pass besitzt. Der Passinhaber kann einen Jugend-, Erwachsenen- oder Seniorenpass besitzen. Bitte beachten Sie, dass das Mindestalter für einen kostenlosen Pass für eine Begleitperson 17 Jahre oder älter ist.
    • Anspruchsberechtigt sind Reisende, die nicht selbstständig reisen können und im Besitz eines Behindertenausweises sind, der von ihrer Gemeindeverwaltung ausgestellt wurde, oder die eine ähnliche ärztliche Bescheinigung vorweisen können. Die Anträge werden von Fall zu Fall geprüft, und es liegt im Ermessen von Eurail, sie zu genehmigen. Anträge können an den Kundenservice von Eurail B.V. geschickt werden.

Reisende, die den Jugend-, Kinder- oder Seniorentarif in Anspruch nehmen, müssen die aufgeführten Altersanforderungen erfüllen. Sie müssen während der Reise nachweisen können, dass Sie den Jugend-, Senioren- oder Kindertarif in Anspruch nehmen dürfen. Die Nichteinhaltung wird als Reisen ohne gültigen Pass betrachtet und kann zu einer Sanktion durch das Personal des teilnehmenden Eisenbahnunternehmens führen.

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5.2.Kategorien (Wagenklasse)

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Pässe werden für folgende Komfortklassen ausgegeben:

  • 1. Klasse (ausgenommen für VY SJ GOA und dem Greek Island Pass 4 Tage)
  • 2. Klasse
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6.Interrail/Eurail Pass (Produktpalette)

6.1.GLOBAL PASS

Geografische Gültigkeit

Global Pässe sind in den folgenden Ländern gültig:

  • Austria (inkl. Liechtenstein)
  • Belgium
  • Bosnia-Herzegovina
  • Bulgaria
  • Croatia
  • Czech Republic
  • Denmark
  • Estonia
  • Finland
  • France
  • Germany
  • Great Britain
  • Greece*
  • Hungary
  • Ireland**
  • Italy
  • Latvia
  • Lithuania
  • Luxemburg
  • Montenegro
  • (The) Netherlands
  • North Macedonia
  • Norway
  • Poland
  • Portugal
  • Romania
  • Serbia
  • Slovakia
  • Slovenia
  • Spain
  • Sweden
  • Switzerland
  • Turkey

* Inklusive der teilnehmenden Griechischen Fährgesellschaft operated by Attica Group

** Republik Irland und Nordirland

 

Zeitliche Gültigkeit:

Globalpässe werden für folgende Gültigkeiten ausgegeben:

Continuous: 15, 22 Tage oder 1 Monat, 2 Monate oder 3 Monate

Flexi:

  • 4 Tage innerhalb von 1 Monat
  • 5 Tage innerhalb von 1 Monat
  • 7 Tage innerhalb von 1 Monat
  • 10 Tage innerhalb 2 Monate
  • 15 Tage innerhalb 2 Monate

6.2.ONE COUNTRY PASS

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General

Ein Kunde kann keinen Interrail One County Pass für sein Wohnsitzland erwerben. Alle One County Pässe werden mit flexiblem Datum ausgestellt.

Geographische Gültigkeit:

Folgende One Country Pässe sind erhältlich:

Interrail/Eurail AUSTRIA PASS

ÖBB, WB

Interrail/Eurail BENELUX PASS*

CFL, NS, SNCB

Interrail/Eurail BULGARIA PASS

BDZ

Interrail/Eurail CROATIA PASS

HZ

Interrail/Eurail CZECH REPUBLIC PASS

CD, LEO EXPRESS, REGIOJET

Interrail/Eurail DENMARK PASS

DSB

Interail/Eurail ESTONIA PASS

ELRON

Interrail/Eurail FINLAND PASS

VR

Interrail/Eurail FRANCE PASS

SNCF, EST

Interrail/Eurail NORTH MACEDONIA PASS

ZRSM

Interrail GERMAN RAIL PASS****

DB

Interrail/Eurail GREAT BRITAIN PASS

ATOC

Interrail/Eurail GREECE PASS

HELLENIC TRAIN

Interrail/Eurail GREEK ISLANDS PASS*****

ATTICA GROUP

Interrail/Eurail HUNGARY PASS

MÁV-START, GYSEV

Interrail/Eurail IRELAND PASS**

IE, NIR

Interrail/Eurail ITALY PASS

TRENITALIA

Interrail/Eurail LATVIA PASS

PV

Interrail/Eurail LITHUANIA PASS

LTG Link

Interrail/Eurail NORWAY PASS

NSB

Interrail/Eurail POLAND PASS

PKP

Interrail/Eurail PORTUGAL PASS

CP

Interrail/Eurail ROMANIA PASS

CFR

Interrail/Eurail SERBIA PASS

SV

Eurail SCANDINAVIA PASS***

DSB, VR, VY SJ GOA

Interrail/Eurail SLOVAKIA PASS

ZSSK

Interrail/Eurail SLOVENIA PASS

SZ

Interrail/Eurail SPAIN PASS

RENFE

Interrail/Eurail SWEDEN PASS

SJ

Interrail SWITZERLAND PASS

CFF/SBB

Interrail/Eurail TURKEY PASS

TCDD

* Kunden mit Wohnsitz in Belgien, den Niederlanden oder Luxemburg sind berechtigt den BENELUX PASS zu kaufen, dürfen diesen aber nicht in deren Wohnsitzland verwenden. Der OCP BENELUX gilt auch auf ausgewählten Eurostar (früher Thalys) Routen zwischen Brüssel und Amsterdam v.v., wenn der Reisende eine entsprechende, verpflichtende Reservierung hat.

** Republik Irland und Nordirland

*** Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden

**** Gilt auch für Reisen mit DB Zügen auf folgenden Strecken außerhalb Deutschlands: Kufstein und Innsbruck (Österreich) Brennero/Brenner, Bolzano, Trento, Verona, Bologna und Venedig (Italien) in DB-ÖBB EuroCity Zügen; weiters nach Liège (Lüttich) und Brüssel (Belgien) in ICE Zügen;

***** Der 6-Tage-Pass kann für 2 Tage für eine internationale Reise zwischen Italien und Griechenland genutzt werden. Die anderen 4 Tage können für inländische Bootsfahrten zwischen Griechenland und den Inseln genutzt werden. Die 2 internationalen Tage können nicht für Fahrten im Inland genutzt werden.

Zeitliche Gültigkeit:

Folgende One Country Pässe werden ausgegeben:

  • 1 Tag innerhalb 1 Monats ***
  • 2 Tage innerhalb 1 Monats ***
  • 3 Tage innerhalb 1 Monats
  • 4 Tage innerhalb 1 Monats
  • 5 Tage innerhalb 1 Monats
  • 6 Tage innerhalb 1 Monats **
  • 7 Tage innerhalb 1 Monats */***
  • 8 Tage innerhalb 1 Monats **
  • 10 Tage innerhalb 1 Monats *
  • 15 Tage innerhalb 1 Monats *
  • 3 Tage *
  • 4 Tage *
  • 5 Tage *
  • 7 Tage *
  • 10 Tage *
  • 15 Tage

* nur gültig für German Rail Pass

** nicht gültig für German Rail Pass

*** nur gültig für Eurail France Pass

Greek Islands Pass:

  • 4 Tage innerhalb 1 Monats (nur nationale Routen)
  • 6 Tage innerhalb eines Monats (nationale und internationale Routen IT-GR)
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7.Complimentary Pässe

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Jeder Beförderer ist zur Ausstellung von Complimentary Pässen berechtigt. Complimentary Pässe werden vorwiegend zu Zwecken der Schulung und Produktwerbung oder für besondere verkaufsfördernde Aktivitäten gemäß „Marketing-Guidelines“ zugeteilt.

Erhältliche Pässe

Die folgenden Hauptkategorien von Pässen können als Complimentary Pass ausgestellt werden:

Global Pass

  • 15 Tage
  • 22 Tage
  • 1 Monat
  • 4 Tage innerhalb 1 Monats
  • 5 Tage innerhalb 1 Monats
  • 7 Tage innerhalb 1 Monats
  • 10 Tage innerhalb 2 Monate
  • 15 Tage innerhalb 2 Monate

 

Greek Islands Pass:

  • 4 Tage innerhalb 1 Monats (nur nationale Routen, nur 2. Klasse)
  • 6 Tage innerhalb 1 Monats (nationale und internationale Routen IT-GR)
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8.Preise und Geltungsdauer

Die Preise und die Geltungsdauer der gesamten Palette an Pässen sind im Anhang 1 enthalten.

9.Ausstellungsanweisungen

9.1.Allgemeines

Pässe können höchstens elf Monate vor dem ersten Gültigkeitstag erworben werden.

Pässe können an jeden Reisenden, der die aufgeführten Bedingungen erfüllt, verkauft werden. Zum Zeitpunkt des Erwerbs ist der Reisende verpflichtet seine Reisepass– bzw. Personalausweisnummer, seinen Wohnsitz sowie sein Geburtsdatum anzugeben. Der Reisende muss in der Lage sein, die Richtigkeit seiner Angaben bei der Fahrkartenüberprüfung im Zug zu beweisen.

Pässe sind auf die jeweilige Person ausgestellt und nicht übertragbar.

Eurail- und Interrail Mobile Pässe sind auch über die Internetseiten Eurail.com und Interrail.eu erhältlich.

9.2.Fahrscheinumschläge

Jeder Pass ist mit einem speziellen Pass Umschlag zu versehen.

10.Nutzung des Passes

10.1.Reisebereich und Reiseklasse

Der Inhaber eines Global Passes ist dazu berechtigt alle aufgeführten Strecken der Unternehmen kostenfrei zu bereisen. Reservierungsgebühren und ggf. Zuschläge sind zu bezahlen. (siehe Anhang 3)

Der Inhaber eines Passes für ein Land darf die Strecken der auf seiner Fahrkarte vermerkten Unternehmen kostenfrei bereisen. Reservierungsgebühren und ggf. Zuschläge sind zu bezahlen. (siehe Anhang 3)

Pässe sind in der auf dem Pass angegebenen Klasse gültig. Ein Pass 1. Klasse ist ebenfalls für Reisen in der 2. Klasse gültig. Möchte ein Inhaber eines Passes 2. Klasse in einer höheren Klasse reisen, so hat er/sie die Differenz zwischen dem Preis für eine Fahrkarte 1. Klasse und für eine Fahrkarte 2. Klasse zum vollen Fahrpreis für die betreffende Strecke zu begleichen. Diese Möglichkeit gilt nicht für alle Mitglieder, da in Einzelfällen diese Upgrade-Tarife nicht zur Verfügung stehen.

10.2.Reisen im Wohnsitzland

Ein Interrail GLOBAL Pass kann im Wohnsitzland nur limitier für die Freifahrt verwendet werden. Er ist nur gültig für zwei Reisen in diesem Land (vorausgesetzt es ist ein Mitgliedland der Interrail-Gemeinschaft). Diese Reisen beziehen sich auf eine Aus- und eine Einreise. Diese Bestimmung gilt nicht für Reisende mit Wohnsitz in Liechtenstein und Monaco.

  • Die Ausreise kann von jedem beliebigen Ausgangspunkt im Wohnsitzland zu einer Grenze (einem Grenzpunkt) des Wohnsitzlandes oder einem Flughafen im Wohnsitzland verwendet werden.
  • Die Rückreise kann von jeder Grenze (jedem Grenzpunkt) des Wohnsitzlandes oder Flughafen im Wohnsitzland zu jedem beliebigen Endpunkt im Wohnsitzland verwendet werden.

Der Reisende kann auch mehrere Züge nützen, vorausgesetzt die Reise wird innerhalb eines Tages durchgeführt. Die besonderen Bestimmungen für Nachtzüge können angewandt werden.

Der Reisende muss diesbezüglich vor Reiseantritt diese Reisen in einem speziell definierten Feld am Interrail-Umschlag (Travel Diary) eintragen. Falls diese nicht genützt werden, können diese auch frei bleiben.

Ein Interrail One Country Pass berechtigt nicht zu Reisen im Wohnsitzland.

Der Griechische Inselpass ist auch für Personen erhältlich, die im Besitz eines griechischen Reisepasses/Personalausweises oder einer Aufenthaltsgenehmigung sind.

Eurail B.V. kann Pilotprojekte durchführen, um die Anzahl der in Ihrem Wohnsitzland erlaubten Fahrten zu erhöhen, wenn nach dem Ermessen von Eurail B.V. die Reisen innerhalb eines bestimmten Landes dies rechtfertigen. Diese Pilotprojekte können nach dem Ermessen der Eurail B.V. aktiviert und entfernt werden und gewähren keine zusätzlichen Rechte im Vergleich zu der in dieser Klausel beschriebenen regulären Regelung.

10.3."Flexible" Pässe

Alle Pässe sind mit Ausnahme des durchgängigen Global Passes so genannte flexible Pässe.

Inhaber eines flexiblen Passes können die Reisetage innerhalb der Geltungsdauer des Passes frei wählen. Die Passinhaber müssen das Datum von jedem Reisetag vor Einstieg in den ersten Zug bzw. das erste Schiff an diesem Tag eintragen. Dieses Datum ist vom Reisenden in blauer oder schwarzer Tinte oder mit einem blauen oder schwarzen Kugelschreiber in das entsprechende Feld im Reisekalender des Passes einzutragen. . Die Daten sind der Reihe nach folgendermaßen einzutragen,

z.B.: 27. Mai =

27

05

Ein Reisetag dauert von Mitternacht 00:00 Uhr bis Mitternacht 24:00 Uhr. Sie können Ihre Reise ab 00:00 Uhr beginnen und müssen sie bis 24:00 Uhr beenden.

Es gibt folgende Ausnahme für Reisen mit dem Nachtzug.

Reisen in Nachtzügen:

Bei flexiblen Pässen ist die Benutzung nur EINES Tages im Kalender (Travel Calendar) erforderlich. Dies gilt für Reisen in direkten Nachtzügen (planmäßige Ankunft nach Mittnacht und KEIN Umstieg nach Mittnacht).

Der eingetragene Reisetag MUSS dem ABFAHRTSTAG am Einstiegsort des Nachtzuges entsprechen.

Wenn der Inhaber eines solchen Passes eine Nachtfahrt unternimmt und einen zweiten Zug nach Mittnacht benutzt (= Umstieg), dann ist ein zweiter Eintrag im Reisekalender erforderlich. Jedoch ist die Nutzung bis zum Endbahnhofs des Nachtzuges am nächsten Tag OHNE neuerliche Eintragung eines Reisetages möglich.

Diese Regelung gilt auch für die Aus- und Einreise ins Wohnsitzland, wobei hier auch diese Reisetage im entsprechenden Feld (Outbound / Inbound journey) am Umschlag eingetragen werden müssen.

Die Reise darf jedoch nie vor 0.00 Uhr des ersten Gültigkeitstages des Passes beginnen und muss um Mitternacht des letzten Gültigkeitstages beendet sein.

10.4.Besondere Zugzuschläge

Besondere Regelungen/Tarife könnten auf einige Züge Anwendung finden.

Der Inhaber hat diese Gebühren und Zuschläge zu zahlen, im Besonderen betrifft dies:

  • (obligatorische) Sitzplatzreservierungen (bisweilen unter Einschluss von extra Dienstleistungen),
  • die Benutzung von Global Preiszügen mit obligatorischer Sitzplatzreservierung,
  • die Benutzung von Schlafmöglichkeiten (Liege- und Schlafwagen),
  • die Benutzung von Kabinen, Betten oder Liegesitzen auf Schiffen der teilnehmenden Schifffahrtsgesellschaften,
  • Saisonzuschläge während der Monate Juni bis September auf den Fährlinien zwischen Italien und Griechenland,
  • Hafengebühren,
  • Mahlzeiten, die im Zuschlag für einige Züge enthalten sind und
  • weitere in den Zügen angebotene Dienstleistungen (Telefon, Zeitungen, etc.)

10.5.Inanspruchnahme der Bonusse

Einige der teilnehmenden Unternehmen gewähren Inhabern eines Passes besondere Ermäßigungen (Bonusse).

Ein Bonus kann nur in Anspruch genommen werden:

  • ▪bei Vorlage eines Passes,
  • ▪innerhalb der Geltungsdauer des Passes,
  • ▪sofern der Pass in dem Land, in dem der Bonus gewährt wird, gültig ist und
  • ▪im Allgemeinen nur über das örtliche Reisebüro, das Call-Center oder die Webseite des Unternehmens, das den Bonus gewährt.

Es gibt zwei Sorten von Bonussen, und zwar, die die eine gratis Fahrt gewähren und solche die eine Ermäßigung gewähren. Für Einzelheiten siehe Anhang 2.

Reisenden mit einem Pass mit flexibler Gültigkeit können einen gratis Bonus nur in Anspruch nehmen an einem Tag für den im Reisekalender einen Tag gültig gemacht wurde. Bitte beachten Sie, dass die Inanspruchnahme eines Ermäßigungsbonus die Verwendung eines Reisetages eines flexiblen Passes nicht erfordert.

10.6.Gepäck

Hinsichtlich der Gepäckbeförderung gelten für Inhaber eines Passes dieselben Bedingungen wie für Inhaber gewöhnlicher Fahrkarten.

11.Fahrkartenkontrolle

11.1.Allgemeines

Im Folgenden sind die Begriffe ‚Pass’ und ‚Fahrkarte’ durchweg austauschbar.

Fahrkartenkontrolleure in Zügen und an Bord Schiffen haben die folgenden Anweisungen so weit wie möglich zu befolgen.

11.2.Durchgeführte Kontrollen

  • Überprüfen, ob alle Angaben auf dem Pass korrekt sind und nicht verändert wurden.
  • ▪Überprüfen ob die Eintragungen im „Travel Diary“ korrekt und vorhanden sind.
  • ▪Die Fahrkarte wurde ausschließlich auf einen bestimmten Reisenden ausgestellt und ist nicht übertragbar. Sie darf nur verwendet werden, wenn der Name des Inhabers eingetragen ist. Auf Aufforderung sind jedwedem von der EVU zur Fahrkartenkontrolle Bevollmächtigten die Fahrkarte und ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.
  • ▪Sichtprüfung, dass die Fahrkarte weder kopiert noch eingescannt wurde und dass die Farben echt und der Farbton Orange leuchtend ist.
  • Für Pässe mit flexibler Geltungsdauer ist zu überprüfen, dass das aktuelle Reisedatum mit schwarzer oder blauer, nicht löschbarer Tinte im Reisekalender eingetragen ist. Das entsprechende Feld ist ein Mal pro Reisetag zu lochen bzw. abzustempeln, wobei das eingetragene Datum noch gut lesbar sein muss.

11.3.Unregelmäßigkeiten

Die Verwendung eines Passes,

  • auf dem die Angaben betreffend Reisenden oder Datumsangaben (letztere mehr als einmal) verändert wurden,
  • der eine Fotokopie oder Fälschung* ist,
  • der von einer Person verwendet wird, auf die der Pass nicht ausgestellt wurde,
  • der von nichtberechtigten Personen verwendet wird,
  • auf dem das Wohnsitzland nicht mit dem im amtlichen Lichtbildausweis des Inhabers angegebenen Wohnsitzland übereinstimmt oder
  • der außerhalb der Geltungsdauer verwendet wird,

wird als Betrug angesehen und ermächtigt den Fahrkartenkontrolleur zum sofortigen Einzug des Passes und zur Zahlungsaufforderung für eine Fahrkarte zum vollen Preis für die zurückgelegte Strecke, sowie zur Einhebung einer Fahrgeldnachforderung gemäß Handbuch für Reisen mit der ÖBB in Österreich.

Wurde die Gesamtgültigkeitsdauer des Passes manipuliert, so ist der Kontrolleur berechtigt, den Pass einzuziehen und den vollen Preis für eine Fahrkarte für die zurückgelegte Strecke zu verlangen. Zusätzlich wird eine Fahrgeldnachforderung gemäß Handbuch für Reisen mit der ÖBB in Österreich erhoben.

Wurde das Datum des Reisekalenders mehr als einmal verändert, so ist der Kontrolleur berechtigt, den Pass einzuziehen und den vollen Preis für eine Fahrkarte für die zurückgelegte Strecke zu verlangen. Zusätzlich wird eine Fahrgeldnachforderung gemäß Handbuch für Reisen mit der ÖBB in Österreich erhoben.

Wenn die Änderung nur EINE Änderung des Datums betrifft, sollte ein Ticket und/oder eine Geldstrafe ausgestellt werden, aber es sollte keine Beschlagnahme stattfinden. In solchen Fällen sollte eine kleine Notiz auf dem Ticket platziert werden, mit den Optionen auf der Rückseite des Tickets diese auszuarbeiten (z.B. hier erklären, dass die Änderung entdeckt wurde und ein Ticket/oder eine Geldstrafe ausgestellt wurde). Falls der Reisende während späterer Reisen ein weiteres Datum ändert, sollte ein anderes Ticket und/oder eine Strafe ausgestellt und der Pass konfisziert werden. Auch bei zwei oder mehr Änderungen sollten eine Geldbuße und/oder eine Einziehung und Beschlagnahme verhängt werden.

Es empfiehlt sich in allen Fällen, stets eine sofortige Zahlung der verhängten Geldbußen anzustreben.
Weigert sich ein Reisender zu zahlen, so sind die Betriebsvorschriften des betreffenden Netzes geltend zu machen (ggf. unter Einschluss einer strafrechtlichen Verfolgung).

Stellt sich eine Fahrkarte als Fälschung oder Fotokopie heraus, so hat der Fahrkartenkontrolleur darüber hinaus:

  • herauszufinden versuchen, wo und wie der Fahrgast in der Lage war, einen gefälschten Pass oder eine Fotokopie zu erhalten,
  • zum Erhalt der erforderlichen Informationen Unterstützung durch die Eisenbahnpolizei oder örtliche Polizei anzufordern und
  • die zuständige Verwaltung unter Weitergabe aller relevanten Informationen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, die dann das Eurail Management entsprechend benachrichtigen wird. Das Eurail Management wird zentral alle teilnehmenden Unternehmen benachrichtigen.

Reise mit einem nicht als gültig gekennzeichneten Pass

Ein Fahrgast, der (im Fall eines flexiblen Passes) vor Antritt der Reise das Reisedatum in das auf dem Kalender seines Passes vorgesehene Feld nicht eingetragen hat, hat eine Fahrgeldnachforderung gemäß Handbuch für Reisen mit der ÖBB in Österreich zu bezahlen.

Reise mit einem Pass ohne Umschlag

Wird ein Pass ohne Umschlag vorgewiesen, so ist dies kein Grund den Pass als ungültig zu erklären.

Um weitere unnötige und unangenehme Situationen für den Kunden zu vermeiden ist wie folgt vorzugehen:

  • wenn möglich bitte ein Foto machen und an helpdesk-tickets@eurailgroup.org senden
  • Ist der Umschlag falsch bitte auf der Rückseite folgenden Vermerk anbringen und dies mit Zangenprägung bestätigen: PLEASE CHANGE COVER
  • Falls kein Umschlag vorhanden bitte auf der Rückseite folgenden Vermerk anbringen und dies mit Zangenprägung bestätigen: PLEASE ISSUE COVER
  • Bitte den Kunden an einen Schalter verweisen und ihm ersuchen sich einen Umschlag geben zu lassen
  • Am Schalter bitte nur Umschläge ausgeben, wenn Pässe mit den o.a. Vermerken vorgelegt werden. In allen anderen Fällen ist die Ausgabe von Umschlägen ohne gleichzeitige Ausgabe des Passes nicht gestattet.
  • In jenen Fällen in dem der Umschlag und/oder der Pass gefälscht sind gelten die diesbezüglichen Bestimmungen sinngemäß.

12.Erstattung

12.1.Stornierung des Passes

Entscheidet ein Reisender vor dem ersten Gültigkeitstag des Passes, seinen Pass nicht zu verwenden, so kann das Eisenbahnpersonal den Pass als UNBENUTZT kennzeichnen, indem zwei diagonale Kreuzlinien, der Vermerk „Unbenutzt“, die Unterschrift und ein offizieller Datumsstempel auf der Vorderseite der Fahrkarte aufgebracht werden.

12.2.Allgemeines

Erstattungen können für einen unbenutzten Pass, der vor dem ersten Gültigkeitstag vorgelegt wird, gewährt werden. Im Fall eines Antrags ab dem ersten Gültigkeitstag, kann eine Erstattung nur unter den folgenden Bedingungen gewährt werden:

  • Es handelt sich nicht um einen nicht erstattungsfähigen Promotional Pass
  • auf dem Pass wurde entweder vor oder am ersten Geltungstag der Vermerk „UNBENUTZT“ eingetragen.
  • der Antrag ist innerhalb von sechs Monaten nach dem letzten Gültigkeitstag des Passes zu stellen. Nach Ablauf dieser Frist können keine Anträge mehr angenommen werden.

Alle Erstattungsanträge für Fahrkarten sind zusammen mit der Originalfahrkarte in der Fahrkartenschutzhülle ausschließlich bei dem Unternehmen einzureichen, von dem der betreffende Pass erworben wurde.

Promotional Pässe können grundsätzlich nicht erstattet werden. Ausnahmen werden durch die Eurail B.V. bekannt gegeben.

Erstattungen betreffend Mobile Pässe können nur über die entsprechenden Internetseiten – wo diese Pässe auch erworben wurden – eingereicht werden.

Wird ein Antrag auf Erstattung bewilligt, so beträgt die erstattete Summe 15 % weniger als die Kosten der Fahrkarte.

Die Pässe sind unter den in diesem Artikel festgelegten Bedingungen und in dem dort definierten Umfang erstattungsfähig, es sei denn, in den Verkaufsbedingungen des jeweiligen Passes ist angegeben, dass die Bestellung nicht erstattungsfähig und nicht umtauschbar ist. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Umtausch des Passes, auch wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind.

Aktionspässe können nicht erstattungsfähig oder umtauschbar sein. Die Möglichkeit der Rückerstattung oder des Umtauschs eines Aktionspasses wird im Aktionsangebot ausdrücklich angegeben.

12.3.Teilweise benutzte Fahrkarten

Sämtliche Fahrkarten gelten am oder nach dem ersten Gültigkeitstag als teilweise benutzt. Der Reisende hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Erstattung.

12.4.Verlorene oder gestohlene Fahrkarten

Für verlorene oder gestohlene Pässe wird keine Erstattung gewährt. Gleiches gilt für jedwede Fahrkarten, die dem Ersatz der verlorenen oder gestohlenen Fahrkarten dienen.

12.5.Reise in einer niedrigeren Klasse

Der Reisende hat keinen Anspruch auf Erstattung, wenn er in einer niedrigeren Klasse reist.

12.6.Sonstige Situationen

Im Fall von Situationen, die in den oben aufgeführten Bedingungen nicht berücksichtigt wurden, hat das ausstellende Unternehmen den Antrag an die Eurail-Verwaltung zwecks Entscheidung weiterzuleiten.

13.Entschädigung im Falle von Verspätungen

13.1.Allgemeines

In einigen Fällen sind Kunden berechtigt im Falle von Verspätungen eine Entschädigung zu erhalten. Grundsätzlich erhalten Kunden ab einer Verspätung von 60 Minuten eine Entschädigung.

13.2.Antragsstellung

Antrage auf Entschädigungen sind spätestens 1 Jahr nach dem letzten Geltungstag einzubringen.

13.3.Entschädigungen im Falle von Verspätungen

Die Entschädigung für anhaltende Verspätungen

  • beträgt 12,00 Euro bei Verspätungen zwischen 60 und 119 Minuten und
  • 24,00 Euro bei Verspätungen von 120 Minuten oder mehr.
  • Der Höchstbetrag der Entschädigung ist auf 50 % des Passpreises begrenzt.

Entschädigungen für Zuschläge (zum Beispiel Reservierungen) richten sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Beförderer. Dies gilt auch für die „Bonuspartner“.

Weitere Informationen und Einzelheiten zum Entschädigungsverfahren finden Sie unter:

14.Validierung von Eurailpässen

Ein Eurail-Pass muss aktiviert werden, bevor er benutzt werden kann. Falls ein Pass bei der Ausstellung nicht aktiviert wurde, kann die Aktivierung an einem größeren Bahnhofsschalter oder in einem Eurail Aid Office erfolgen (eine Liste der Adressen der Aid Offices finden Sie in der Rail Planner-App).

Auf einem aktivierten Pass sind der erste und der letzte Tag der Gültigkeit des Passes sowie die Nummer Ihres Reisepasses/Personalausweises angegeben. Die Aktivierung muss vor dem auf dem Pass angegebenen letzten Aktivierungsdatum erfolgen, sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes angegeben ist. Die Person, die Ihren Pass aktiviert, stempelt das Datum in das Aktivierungsfeld und trägt die Nummer Ihres Reisepasses/Identitätsausweises sowie den ersten und letzten gültigen Reisetag ein. Die Aktivierung durch den Fahrkartenkontrolleur ist an Bord eines Zuges, Busses oder Schiffes nur zulässig, wenn der Passinhaber mit einem Zug aus einem Land, in dem der Pass nicht gültig ist, in das gültige Land einreist. In solchen Fällen muss sich der Passinhaber unmittelbar nach dem Einsteigen beim Zugpersonal melden.

Der Reisende darf seinen Pass nicht selbst validieren.

Reisen ohne Aktivierungsstempel auf dem Eurail-Pass werden als Reisen ohne gültigen Pass oder Fahrschein betrachtet und können vom Personal des teilnehmenden Verkehrsunternehmens mit einer Strafe belegt werden.

15.Verkauf der Eurailpässe durch Aid Offices

Sämtliche EURAILPASS-Angebote werden von akkreditierten Reisebüros und Veranstaltern in Übersee verkauft.

Bei Zutreffen der Berechtigungskriterien dürfen bestimmte Eurailpässe auch von den EURAIL AID Offices in Europa zu den angeführten Preisen verkauft werden. Kontaktadressen sowie Öffnungszeiten dieser Aid offices sind im Rail Planner App (der Eurail Group) unter „Travel Info & Services“ veröffentlicht.

Eurail Aid Offices können beschädigte EURAIL Pässe oder Pässe mit falschen Angaben (Fehler verursacht durch die Ausgabestelle oder den validierenden Mitarbeiter) ohne Kosten austauschen.

Bei Beschädigungen welche durch den Reisenden verursacht wurden und ausgetauscht werden müssen wird eine Ersatzbebühr von 30 Euro eingehoben.

Eurail One Country Pässe können nur von den „aid offices“ ausgetauscht werden, in welchen auch solche Pässe gültig sind.

Ein Eurail Pass kann nur in eine gleichwertige Kategorie/Subkategorie umgetauscht werden.

Eurail Aid Offices in Österreich sind:

  • Wien Hbf
  • Salzburg Hbf
  • Innsbruck Hbf.

Anhang 1Preise in Euro

Interrail Global Pass

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

Interrail-Angebot, gültig ab 10.01.2024

Interrail Global Pass (Preise in Euro)

Interrail Global Pass

Erwachsener

1.Klasse

Kind

1.Klasse

Jugendlicher 1. Klasse

Senioren

1. Klasse

Erwachsener

2. Klasse

Kind

2. klasse

Jugendlicher

2.Klasse

Senioren

2.Klasse

4 Tage in 1 Monat (Flexi)

359,00

0,00

269,00

323,00

283,00

0,00

212,00

255,00

5 Tage in 1 Monat (Flexi)

404,00

0,00

303,00

364,00

318,00

0,00

239,00

286,00

7 Tage in 1 Monat (Flexi)

484,00

0,00

363,00

436,00

381,00

0,00

286,00

343,00

10 Tage innerhalb 2 Monate (Flexi)

568,00

0,00

426,00

511,00

447,00

0,00

335,00

402,00

15 Tage in 2 Monate (Flexi)

702,00

0,00

527,00

632,00

553,00

0,00

415,00

498,00

15 aufeinander

folgende Tage

605,00

0,00

454,00

545,00

476,00

0,00

357,00

428,00

22 aufeinander folgende Tage

744,00

0,00

558,00

670,00

586,00

0,00

440,00

527,00

1 durchgehender Monat

884,00

0,00

663,00

796,00

696,00

0,00

522,00

626,00

2 durchgehende Monate

1049,00

0,00

787,00

944,00

826,00

0,00

620,00

743,00

3 durchgehende Monate

1214,00

0,00

911,00

1093,00

956,00

0,00

717,00

860,00

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

Interrail One Country Pass

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

Interrail-Angebot, gültig ab 10.01.2024

GRP gültig ab 10.12.2023

Interrail One Country Pass (Preise in Euro)

Interrail One Country Pass

Preisstufe A

Anwendbar für die Länder:

Großbritannien

Erwachsener

1. Klasse

Kind

1. Klasse

Jugendlicher

1. Klasse

Senior 1. Klasse

Erwachsener

2. Klasse

Kind

2. Klasse

Jugendlicher

2. Klasse

Senior 2. Klasse

3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

276,00

0,00

221,00

248,00

218,00

0,00

188,00

196,00

4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

314,00

0,00

251,00

283,00

247,00

0,00

207,00

222,00

5 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

346,00

0,00

277,00

312,00

273,00

0,00

236,00

246,00

6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

377,00

0,00

301,00

339,00

297,00

0,00

257,00

268,00

8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

427,00

0,00

342,00

384,00

337,00

0,00

291,00

302,00

 

Interrail

German Rail Pass

Erwachsener

1. Klasse

Kind

1. Klasse

Jugendlicher

1. Klasse

Twin 1. Klasse

Erwachsener

2. Klasse

Kind

2. Klasse

Jugendlicher

2. Klasse

Twin 2. Klasse

3 Tage

267,00

0,00

215,00

454,00

200,00

0,00

160,00

341,00

4 Tage

304,00

0,00

243,00

517,00

228,00

0,00

183,00

387,00

5 Tage

336,00

0,00

269,00

570,00

252,00

0,00

201,00

428,00

7 Tage

391,00

0,00

314,00

667,00

293,00

0,00

234,00

497,00

10 Tage

474,00

0,00

380,00

807,00

345,00

0,00

276,00

587,00

15 Tage

652,00

0,00

521,00

1109,00

474,00

0,00

380,00

807,00

FLEXI

3 Tage innerhalb von 1 Monat

282,00

0,00

226,00

478,00

211,00

0,00

170,00

359,00

4 Tage innerhalb von 1 Monat

320,00

0,00

256,00

544,00

240,00

0,00

192,00

408,00

5 Tage innerhalb von 1 Monat

354,00

0,00

283,00

601,00

265,00

0,00

212,00

451,00

7 Tage innerhalb von 1 Monat

412,00

0,00

330,00

702,00

308,00

0,00

247,00

523,00

10 Tage innerhalb von 1 Monat

527,00

0,00

422,00

896,00

384,00

0,00

307,00

652,00

15 Tage innerhalb von 1 Monat

725,00

0,00

580,00

1233,00

527,00

0,00

422,00

896,00

 

Interrail One Country Pass

Preisstufe B

Anwendbar für die Länder:

Norwegen, Spanien, Schweden,

Erwachsener

1. Klasse

Kind

1. Klasse

Jugendlicher

1. Klasse

Senior 1. Klasse

Erwachsener

2. Klasse

Kind

2. Klasse

Jugendlicher

2. Klasse

Senior 2. Klasse

3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

245,00

0,00

196,00

220,00

193,00

0,00

167,00

174,00

4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

284,00

0,00

227,00

256,00

223,00

0,00

194,00

201,00

5 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

317,00

0,00

254,00

286,00

250,00

0,00

217,00

226,00

6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

349,00

0,00

278,00

314,00

274,00

0,00

238,00

247,00

8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

404,00

0,00

323,00

364,00

318,00

0,00

275,00

287,00

 

Interrail One Country Pass

Preisstufe C

Anwendbar für die Länder:

Frankreich, Österreich, Schweiz, Italien

Erwachsener

1. Klasse

Kind

1. Klasse

Jugendlicher

1. Klasse

Senior 1. Klasse

Erwachsener

2. Klasse

Kind

2. Klasse

Jugendlicher

2. Klasse

Senior 2. Klasse

3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

210,00

0,00

168,00

190,00

165,00

0,00

144,00

149,00

4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

248,00

0,00

199,00

223,00

196,00

0,00

170,00

177,00

5 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

283,00

0,00

227,00

255,00

223,00

0,00

193,00

201,00

6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

314,00

0,00

251,00

283,00

247,00

0,00

214,00

222,00

8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

371,00

0,00

297,00

334,00

292,00

0,00

254,00

263,00

 

Interrail One Country Pass

Preisstufe D

Anwendbar für die Länder:

Benelux, Dänemark, Finnland, Irland

Erwachsener

1. Klasse

Kind

1. Klasse

Jugendlicher

1.Klasse

Senior 1. Klasse

Erwachsener

2. Klasse

Kind

2. Klasse

Jugendlicher

2. Klasse

Senior 2. Klasse

3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

174,00

0,00

139,00

156,00

137,00

0,00

119,00

123,00

4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

209,00

0,00

167,00

189,00

165,00

0,00

142,00

149,00

5 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

243,00

0,00

194,00

219,00

191,00

0,00

165,00

173,00

6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

273,00

0,00

218,00

246,00

216,00

0,00

186,00

194,00

8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

329,00

0,00

263,00

297,00

259,00

0,00

224,00

233,00

 

Interrail One Country Pass

Preisstufe E Anwendbar für die Länder:

Griechenland, Portugal, Rumänien, Ungarn, Estland, Tschechien

Erwachsener

1. Klasse

Kind

1. Klasse

Jugendlicher

1. Klasse

Senior 1. Klasse

Erwachsener

2. Klasse

Kind

2. Klasse

Jugendlicher

2. Klasse

Senior 2. Klasse

3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

133,00

0,00

106,00

120,00

105,00

0,00

91,00

94,00

4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

164,00

0,00

132,00

148,00

129,00

0,00

112,00

117,00

5 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

193,00

0,00

154,00

174,00

152,00

0,00

132,00

137,00

6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

221,00

0,00

177,00

200,00

175,00

0,00

151,00

158,00

8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

273,00

0,00

218,00

246,00

216,00

0,00

186,00

194,00

 

Interrail One Country Pass

Preisstufe F Anwendbar für die Länder:

Bulgarien, Kroatien, Nordmazedonien, Litauen, Lettland, Polen, Serbien, Slowakei, Slowenien, Türkei

Erwachsener

1. Klasse

Kind

1. Klasse

Jugendlicher

1. Klasse

Senior 1. Klasse

Erwachsener

2. Klasse

Kind

2. Klasse

Jugendlicher

2. Klasse

Senior 2. Klasse

3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

84,00

0,00

67,00

76,00

67,00

0,00

58,00

60,00

4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

107,00

0,00

85,00

96,00

84,00

0,00

72,00

76,00

5 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

128,00

0,00

103,00

115,00

100,00

0,00

87,00

91,00

6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

150,00

0,00

120,00

135,00

118,00

0,00

103,00

107,00

8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

190,00

0,00

152,00

170,00

150,00

0,00

129,00

135,00

 

Interrail Greek Islands Pass

Attica Gruppe Italien-Griechenland-Griechische Inseln

Erwachsener

1. Klasse

Kind

1. Klasse

Jugendlicher

1. Klasse

Senior 1. Klasse

Erwachsener

2. Klasse

Kind

2. Klasse

Jugendlicher

2. Klasse

Senior 2. Klasse

4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

N/A

N/A

N/A

N/A

102,00

0,00

77,00

92,00

6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

224,00

0,00

196,00

202,00

200,00

0,00

176,00

180,00

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

Anhang 2Vergünstigungen

Auszüge sind in den Interrail Broschüren aufgelistet.

Aktuelle Informationen siehe unter https://www.interrail.eu/

Anhang 3Besondere Regelungen/Tarife für bestimmte Züge

Besondere Zugzuschläge

Besondere Regelungen/Tarife könnten auf einige Züge Anwendung finden.

Der Inhaber hat diese Gebühren und Zuschläge zu zahlen, im Besonderen betrifft dies:

  • (obligatorische) Sitzplatzreservierungen (bisweilen unter Einschluss von regulär angebotenen und/oder obligatorischen Dienstleistungen),
  • die Benutzung von Global Preiszügen mit obligatorischer Sitzplatzreservierung,
  • die Benutzung von Nachtzügen (Sitz-, Liege- und Schlafwagen)
  • die Benützung von Kabinen, Betten und Liegesesseln in Schiffen
  • Hafengebühren und Treibstoffzuschläge bei Schiffsreisen
  • Auszüge sind in den Interrail Broschüren aufgelistet.
  • Aktuelle Informationen siehe unter https://www.interrail.eu