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Die folgenden Rechte gelten für Beförderungsleistungen im nationalen und internationalen Eisenbahnverkehr. Bei Verspätung, Zugausfall, versäumtem Anschlusszug und Verspätung in Folge eines Unfalls bieten wir Ihnen, vorbehaltlich der unten erwähnten Einschränkungen, Entschädigung und Unterstützung.
Zugverspätungen:
Grundsätzlich haben Sie bei Verspätungen ab 60 Minuten Anrecht auf eine Entschädigung von 25 %, ab 120 Minuten von 50 % des einfachen Fahrpreises Ihres ÖBB-Tickets, sofern die Ursache der Verspätung bei der Bahn liegt. Liegt dieser Entschädigungswert unter 4,- Euro, wird er nicht entrichtet. Für internationale Passangebote, die ÖSTERREICHcard, Pauschalangebote sowie Zeitkarten gelten spezielle Entschädigungsbedingungen.
Auf Wunsch erhalten Sie eine Bestätigung der Verspätung entweder vom Zugpersonal des verspäteten Zuges oder bis zu zwei Tage später im Internet unter www.oebb.at. Einfach den verspäteten Zug abfragen und Bestätigung ausdrucken. Sie können diese auch per E-Mail unter service@pv.oebb.at elektronisch anfordern. In allen besetzten Bahnhöfen bei der Personenkasse können sie diese Bestätigung bis spätestens sieben Tage nach der Fahrt einholen.
Zugausfall oder Verspätung vor oder während der Reise:
Fällt Ihr Zug aus oder ist Ihr Zug über 60 Minuten verspätet, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:
- Sie verzichten auf den Antritt der Reise am Abfahrtsort und erhalten den vollen Fahrpreis zurück.
- Sie fahren mit einem anderen unserer Züge, gegebenenfalls über eine andere Strecke, oder gegebenenfalls mit einem anderer Verkehrsmittel, sofern dessen Benützung in ihrer Fahrkarte inkludiert ist.
- Sie brechen die begonnene Reise ab und erhalten den Fahrpreis für die nicht befahrene Strecke zurück.
- Wenn die begonnene Reise für Sie zwecklos geworden ist, kehren Sie mit einem anderen unserer Züge oder gegebenenfalls mit einem anderer Verkehrsmittel (sofern dessen Benützung in ihrer Fahrkarte inkludiert ist) unverzüglich zum Ausgangspunkt zurück, und erhalten den vollen Fahrpreis zurück.
Versäumen des letzten Anschlusszuges des Tages:
Können Sie den auf der Fahrkarte angegebenen Zielort Ihrer Reise wegen Anschlussversäumnis nicht mehr am selben Tag erreichen, haben Sie Anrecht auf Ersatz der Kosten für die Benachrichtigung Ihrer Angehörigen oder anderer Sie erwartenden Personen, sowie der Kosten für eine Hotelübernachtung bis maximal 80,- Euro oder die Kosten für die Weiterfahrt mit einem anderen öffentlichen Verkehrsmittel bzw., wenn kein solches mehr zur Verfügung steht, mit einem Taxi, bis maximal 50,- Euro. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Ursache der Verspätung bei der Bahn liegt.
Vorgangsweise bei Weiterfahrt mit dem Taxi bzw. bei Hotelnächtigung:
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Sie erhalten vom Zugbegleiter des verspäteten Zuges eine Taxibescheinigung als Berechtigung für die Inanspruchnahme eines Taxis. Senden Sie bitte diese Bescheinigung, das Original der Taxirechnung (bis zu einem Höchstbetrag von 50,- Euro) sowie das Original Ihrer Fahrkarte mit dem vollständig ausgefüllten Formular "Antrag auf Entschädigung und Refundierung bei Zugverspätungen" an folgende Adresse: ÖBB-Personenverkehr AG, Fahrgastrechte, Postfach 75, 1020 Wien und wir überweisen den Betrag auf Ihr Konto. Sollten Sie keine Bescheinigung erhalten haben, werden Ihnen die Spesen nach Prüfung der Anspruchsberechtigung durch das Servicecenter ebenfalls refundiert. Bitte beachten Sie hierbei die eventuell längere Bearbeitungszeit. |
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Ist eine Weiterfahrt mit einem anderen Verkehrsmittel nicht mehr möglich, ersetzen wir Ihnen die Kosten für eine angemessene Unterkunft (Hotel der Mittelklasse) bis zu einem Höchstbetrag von 80,- Euro.
Beachten Sie hier bitte folgende Vorgangsweise:
- Sie erhalten vom Zugbegleiter des verspäteten Zuges eine Hotelbescheinigung als Berechtigung für die Inanspruchnahme einer Unterkunft. Falls die Ausstellung der Hotelbescheinigung im Zug nicht mehr möglich ist erhalten Sie diese auch an der Personenkasse oder der ÖBB-Club Lounge. Falls auch dies nicht möglich ist, kontaktieren Sie bitte unser CallCenter unter der Rufnummer 05-1717. Unsere Mitarbeiter nennen Ihnen das nächstgelegene Vertragshotel und hinterlegen am Fahrkartenautomaten eine Hotelbescheinigung, die Sie mit dem Abholcode beheben können.
- Auf der Bescheinigung sind unsere Vertragshotels aufgelistet. Weisen Sie bitte die Bescheinigung im Hotel vor, Sie müssen für die Nächtigung nichts bezahlen, das Hotel rechnet direkt mit uns ab. Falls kein Vertragshotel vorhanden bzw. verfügbar ist, können Sie in einem anderen Hotel der Mittelklasse nächtigen. In diesem Fall senden Sie bitte die Hotelbescheinigung, das Original der Hotelrechnung sowie das Original Ihrer Fahrkarte mit dem vollständig ausgefüllten Formular "Antrag auf Entschädigung und Refundierung bei Zugverspätungen" an folgende Adresse: ÖBB-Personenverkehr AG, Fahrgastrechte, Postfach 75, 1020 Wien und wir überweisen den Betrag auf Ihr Konto. Beachten Sie bitte den maximalen Refundierungsbetrag von 80,- Euro. Sollten Sie keine Bescheinigung erhalten haben, werden Ihnen die Spesen nach Prüfung der Anspruchsberechtigung durch das Servicecenter ebenfalls refundiert. Bitte beachten Sie hierbei die ev. längere Bearbeitungszeit.
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Beachten Sie bitte weiters, dass primär die seitens der ÖBB-Personenverkehr AG organisierten Leistungen in Anspruch zu nehmen sind bzw. zuerst alternative Fahrtmöglichkeiten mit anderen öffentlichen Verkehrsmitteln auszunutzen sind und daß bei der Wahl der oben angeführten Maßnahmen die kostengünstigste Möglichkeit in Anspruch zu nehmen ist.
Bei zu erwartenden Verspätungen über 60 Minuten werden wir alle zumutbaren und verhältnismäßigen Massnahmen, sofern verfügbar oder vernünftigerweise lieferbar, zur Erleichterung Ihrer Lage ergreifen, z.B. durch die kostenlose Abgabe von Erfrischungen und Verpflegung.
KEIN Anspruch auf Entschädigung, Erstattung oder Ersatz von Kosten aufgrund von Zugsverspätungen besteht in folgenden Punkten:
- Wenn der Reisende vor Kauf des Beförderungsausweises über mögliche Verspätungen informiert wurde,
- Wenn bei der Fortsetzung der Reise mit einem anderen Verkehrsdienst oder über eine andere Strecke die Verspätung bei der Ankunft am Zielort weniger als 60 Minuten beträgt,
- Bei Verschulden des Reisenden,
- Bei Verhalten eines Dritten, das die ÖBB-Personenverkehr AG trotz Anwendung der nach Lage des Falles notwendigen Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen sie nicht abwenden konnte,
- Bei Vorliegen eines außerhalb des Eisenbahnbetriebes liegenden Umstandes, den die ÖBB-Personenverkehr AG trotz Anwendung der nach Lage des Falles notwendigen Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen sie nicht abwenden konnte,
- Bei Verkehrsbeschränkungen infolge Streiks, wenn der Reisende hierüber angemessen informiert wurde,
- Wenn die Verspätung auf Verkehrsleistungen zurückzuführen ist, die nicht Teil des Beförderungsvertrages sind.
Wie kommen Sie zu Ihrer Entschädigung:
Um Ihre Entschädigungsansprüche geltend zu machen, benötigen Sie das Formular "Antrag auf Entschädigung und Refundierung bei Zugverspätungen". Sie erhalten dieses Formular hier, im verspäteten Zug oder bei einer Personenkasse. Senden Sie bitte das vollständig ausgefüllte Formular innerhalb von zwei Monaten mit dem Original Ihrer Fahrkarte(n), sowie eventuell vorhandenen Verspätungsbestätigungen, Bescheinigungen und Rechnungen an ÖBB-Personenverkehr AG, Fahrgastrechte, Postfach 75, 1020 Wien oder geben Sie es bei einer Personenkasse ab. Die Entgegennahme eines Antrages bedeutet nicht automatisch eine Zusage einer Entschädigung. Sollten Sie von anderen Bahnen ausgegebene Fahrkarten bei uns einreichen, leiten wir diese an das jeweils zuständige Verkehrsunternehmen weiter.
Wir entschädigen in Form von Gutscheinen, gültig ein Jahr, einlösbar bei den Personenkassen oder Reisebüros am Bahnhof für alle Leistungen der ÖBB-Personenverkehr AG. Auf Wunsch überweisen wir den Entschädigungsbetrag spesenfrei auf das von Ihnen genannte Konto oder auf Ihre Kreditkarte.
Rechtsgrundlage
Ihre Rechte gründen auf den Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung (CIV), der EG-Verordnung 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr sowie den ÖPT (Österreichischen Eisenbahnen - Personen- und Reisegepäcktarif).
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