Wir erstellen und ändern betriebliche Regelwerke und entwickeln diese weiter.
Wir erteilen Ausnahmegenehmigungen, sowie authentische Auslegungen.
Wir genehmigen bzw. erstellen betriebliche Ausbildungsinhalte und legen die
Richtlinien der betrieblichen Aus- und Weiterbildung fest.
Stellungnahmen zu Normentwürfen anderer Geschäftsbereiche und die Abstimmung der
Normen mit anderen Eisenbahnunternehmen, liegen in unserem Arbeitsbereich.
Die folgenden Links sind nur mit entsprechender Berechtigung erreichbar.
Passwortgeschützte Daten sind nur mit entsprechender Berechtigung abrufbar. Die
Vergabe des Passwortes erfolgt jedenfalls an zugelassene EVU oder EVU im
Zulassungsverfahren sowie Behörden. Jedes EVU hat einen Ansprechpartner bei
ÖBB-Infrastruktur AG gemeldet und hat den Benutzernamen und das Kennwort
erhalten. Die Vergabe erfolgt weiters bei Vorliegen rechtlich beachtlicher
Interessen insbesonders an Spediteure, Frachtführer, Verlader,
Forschungseinrichtungen und Gebietskörperschaften.
Betriebliche Normen
(nur mit Berechtigung!)
Netzzugangsregelwerke
Anweisungen/Verfahrensanweisungen
Inkraftsetzungen
Ausserkraftsetzungen
Betriebsstellenbeschreibung
Auszug
Dienstanweisungen
Dienstbehelfe
Dienstvorschriften (u.a. ETCS, EL 52, M22, M26, V2,V3,...)
Drucksorten
Erläuterungen
infra:standards
Streckenbezogene Fahrplanunterlagen
Profilkatalog-Außergewöhnliche Sendungen
SIRE-Info - Sicherheitsrelevante Informationen
Planungsunterlagen Infrastruktur (Regelplanung.at)
Planungsunterlagen Infrastruktur
Fahrzeugtechnik Zulassung
Fahrzeugtechnische
Anweisungen / Informationen
Dokumente
der Zulassungsstelle
Handbuch für Krisenmanagement
(nur mit Berechtigung!)
Applikationen
(nur mit Berechtigung!)
Streckendaten für Externe
Regelwerke – Darstellung im Internet Begriff „Fassung“
Im Internet/Internet sind bei Neuauflage von Regelwerken bis zu deren
Inkrafttreten zwei Dokumente ersichtlich. Eine mit „Gültig ab“ (z.B.: DA
ZSB 5.pdf) und eine mit „Gültig bis“ (z.B.: DA ZSB 5.pdf Fassung).
Systembedingt wird der Dateinamen der auslaufende (Gültig bis) mit
„Fassung“ ergänzt. Das heißt, alle Dateien die mit „Fassung“ enden, sind
nur mehr bis zu einem bestimmten Tag gültig. Die Fassungen werden nach
Beendigung Ihrer Gültigkeit gelöscht.



