Tarifbestimmungen 

ST 5.1 Interrail und Eurail

Gültig ab 24.03.2022

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1.Teilnehmende Unternehmen

Teilnehmende Bahn- und Schifffahrtsunternehmen

Name des Unternehmens

Ländernamen am Ticket

1

ATOC

Association of Train Operating companies

ATOC

Great Britain

2

Attica

Attica Group (Superfast- & Blue Star Ferries )

ATTICA GROUP (FERRY COMPANY)

Greek Islands

3

BDZ

Bulgarian State Railways

BDZ

Bulgaria

4

CD

Czech Railways

CD

Czech Republic

5

CFL*

Société Nationale des Chemins de fer Luxembourgeois

CFL

Luxemburg

6

CFR

Societatea Nationala a Cailor Ferate Române

CFR

Romania

7

CP

Caminhos de Ferro Portugueses, E.P.

CP

Portugal

8

DB

German Railways:

DB

Germany

9

DSB

Danske Statsbaner (including the private train company Arriva, excluding the DSB trains “IC Bornholm” between Copenhagen and Ystad)

DSB

Denmark

10

EUROSTAR

Eurostar International Limited. Routes Included:

  • London/Ashford/Ebbsfleet – Paris
  • London/Ashford/Ebbsfleet – Disneyland
  • London/Ashford/Ebbsfleet – Brussels/Lille/Calais
  • London – Amsterdam/Rotterdam

Seasonal routes are not included

EST

11

ELRON

Eesti Liinirongid AS

ELRON

Estonia

12

HŽ*

HŽ Putnički prijevoz d.o.o. za prijevoz putnika

HZ

Croatia

13

IE

Córas Iompair Éireann (including Northern Ireland NIR)

IE

Ireland

14

LG

Lietuvos geležinkeliai

LTG Link

Lithuania

15

LEO Express

Leo Express

LEO EXPRESS

Czech Republic

16

MÁV-START

MÁV-Start Vasúti Személyszállító Zrt. (including the line Györ – Sopron and Sopron – Szombathely – Szentgotthárd operated by GYSEV)

MAV-START

Hungary

17

NS*

NV Nederlandse Spoorwegen

NS

The Netherlands

18

NSB

Norges Statsbaner AS

NSB

Norway

19

ÖBB

ÖBB Personenverkehr AG (including the Ebenfurth – Sopron line operated by RoeEE)

OEBB

Austria

20

PKP

PKP Intercity S.A. including Przewozy Regionalne" sp z o.o",

PKP

Poland

21

PV

Pasažieru vilciens

PV

Latvia

22

RENFE

Renfe Operadora

RENFE

Spain

23

RegioJet

RegioJet a.s.

REGIOJET

Czech Republic

24

SBB

Swiss Federal Railways including the private companies: BLS, FART, MOB, RhB, SOB, SOB-bt, SSIF, THURBO

SBB

Switzerland

25

SJ

SJ AB (including the Arlanda Express, Connex, Merresor and Tågkompaniet)

SJ

Sweden

26

SNCB*

Société Nationale des Chemins de fer Belges / Nationale Maatschappij der Belgische Spoorwegen

SNCB

Belgium

27

SNCF

Société Nationale des Chemins de fer Français

SNCF

France

28

SV* (Former: ŽS)

Serbia Train (Former: Železnice Srbije)

SV (Former: ŽS)

Serbia

29

SZ*

Slovenske Železnice d.d.

SZ

Slovenia

30

TCDD

Türkiye Cumhuriyeti Devlet Demiryollari

TCDD

Turkey

31

Thalys

THI FACTORY SA (60% SNCF / 40% SNCB)

Routes included:

  • Paris – Brussels – Amsterdam
  • Paris – Brussels – Köln - Dortmund

Seasonal routes are not included

THA

32

Thello

Thello

Thello

33

TRAINOSE

TRAINOSE S.A.

TRAINOSE

Greece

34

Trenitalia

Ferrovie dello Stato Italiane SpA

TRENITALIA

Italy

35

VR

VR-Yhtymä Oy

VR

Finland

36

WESTbahn

WESTbahn operating Vienna – Salzburg vv

WB

Austria

37

ZFBH

J.P. Željeznice Federacije Bosne i Hercegovine d.o.o.

n.a.

Bosnia and Herzegovina

38

ŽPCG*

Željeznica Crne Gore a.d.

n.a.

Montenegro

39

ŽRS

Željeznice Republike Srpske

n.a.

Bosnia and Herzegovina

40

ŽRSM

Železnici na Republika Severna Makedonija

ZRSM

North Macedonia

41

ZSSK

Železničná Spoločnosť Slovensko a.s.

ZSSK

Slovakia

 

ATTICA: bietet den Greek Islands Pass an.

CFL: bildet zusammen mit NS, SNCB, EUROSTAR und THALYS das Angebot Interrail und Eurail Benelux Pass

DB: kein Eurail One Country Pass verfügbar

EUROSTAR: nimmt nur auf bestimmten Routen zwischen London/Paris/Brüssel/Amsterdam/Rotterdam am Angebot teil. Saisonelle Routen sind ausgenommen. Bildet zusammen mit CFL, NS und SNCB den Interrail und Eurail BENELUX Pass

NS: bildet zusammen mit CFL, SNCB, EUROSTAR und THALYS das Angebot Interrail und Eurail Benelux Pass

SNCB: bildet zusammen mit CFL, NS, EUROSTAR und THALYS das Angebot Interrail und Eurail Benelux Pass

SBB: kein Eurail One Country Pass verfügbar

THALYS: bildet zusammen mit CFL, NS und SNCB das Angebot Interrail und Eurail Benelux Pass, bildet mit DB den Interrail Germany Pass und bildet mit SNCF den Interrail France Pass

ZFBH: kein One Country Pass verfügbar

ZPCG: kein One Country Pass verfügbar

ZRS: kein One Country Pass verfügbar

 

2.Gegenstand

Gesetzliche Grundlagen für die Beförderung

Dieser Tarif enthält die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen (Special Conditions of International Carriage, SCIC), die für das Angebot „PASS” gelten.

 

Die Beförderung unterliegt folgenden Vorschriften:

dem „Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)“ von 1999 und die „Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (CIV)“ in Anhang A des Übereinkommens; sofern diese in den einzelnen Ländern und für die betreffenden Dienstleistungen gültig ist, der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr, einschließlich der einheitlichen Rechtsvorschriften (CIV) in der Version gemäß Anhang I der genannten Verordnung, den allgemeinen Beförderungsbedingungen für Eisenbahnreisende (GCC-CIV/PRR), den vorliegenden Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen (SCIC-RPT) ebenso wie den verschiedenen Besonderen Beförderungsbedingungen der Beförderer (einschließlich der Allgemeinen Beförderungsbedingungen für verschiedene Beförderungsarten (Konsortium lokaler Beförderungsunternehmen) dem Gesetz, dem ein Seefrachtführer unterliegt, und den besonderen Bedingungen, die er für den Seeabschnitt einer gemischten Eisenbahn-/Seebeförderung festlegt.

Weiters den Bestimmunges des “Convention concerning International Carriage by Rail (COTIF) aus 1999, insbesonders der Anlage A “Uniform Rules concerning the Contract of International Carriage of Passengers by Rail (CIV)” sowie der Anlage C “International Carriage of Dangerous Goods by Rail (RID)”;

Tickets für Reisen zwischen zwei Orten innerhalb eines Landes, die außerhalb dieses Landes ausgestellt werden und die nicht Teil einer internationalen Reise sind, unterliegen folgenden Vorschriften:

Sofern diese in den einzelnen Ländern und für die betreffenden Dienstleistungen gültig ist, der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr, einschließlich der einheitlichen Rechtsvorschriften (CIV) in der Version gemäß Anhang I der genannten Verordnung, den geltenden nationalen Gesetzen den allgemeinen Beförderungsbedingungen für Eisenbahnreisende (GCC-CIV/PRR), sofern der Frachtführer erklärt hat, dass er diese anwendet (siehe Anhang 1)

den vorliegenden SCIC-RPT-Bestimmungen und den vertraglichen Bedingungen des Frachtführers für den Inlandverkehr, je nach Fall ergänzt. Die SCIC-RPT-Bestimmungen haben Priorität gegenüber den innerstaatlichen Vorschriften für internationale Tickets und nationale Coupons.

Wir behalten uns das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen bei Bedarf zu aktualisieren. Es gelten die Bedingungen des Kaufdatums, es sei denn, es werden später günstigere Bedingungen veröffentlicht.

Aktualisierte Nutzungsbedingungen werden auf unseren Websites veröffentlicht und frühere Versionen sind auf Anfrage weiterhin verfügbar. Die Eurail Rail Planner App wird den Benutzer im Falle einer Aktualisierung dieser Nutzungsbedingungen benachrichtigen.

 

3.Kundenzielgruppe

Die gesamte Interrail-Angebotspalette kann an Staatsbürgern oder Personen mit offiziellem Wohnsitz in der Europäischen Union *) und eines der hier angeführten Länder verkauft werden:

Albanien, Andorra, Belarus, Bosnia-Herzeogovina, Gibraltar, Island, Kosovo, Liechtenstein, Moldawien, Monaco, Montenegro, Nordirland, Nordmazedonien, Norwegen, Russische Föderation, San Marino, Serbien, Schweiz, Türkei, Ukraine, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Vatican City.

Die gesamte Eurail-Angebotspalette kann an Staatsbürger oder Personen mit offiziellem Wohnsitz AUSSERHALB der Europäischen Union oder einem der oben aufgezählten Ländern verkauft werden.

Die Prüfung der Staatsbürgerschaft kann durch einen Reisepass oder durch eine amtliche ID erfolgen. Ein „e-residency“ Dokument wird nicht anerkannt.

Die Prüfung des Wohnsitzes kann durch einen Eintrag im Reisepass erfolgen.

Ihre Staatsangehörigkeit oder Ihr Wohnsitzland muss während des Bestellvorgangs angegeben werden und das entsprechende Land wird auf Ihrem Pass sichtbar sein (entweder auf dem Papierpass aufgedruckt oder auf dem mobilen Pass angezeigt). Falls das Land, in dem Sie leben - Ihr offizielles Wohnsitzland, in dem Sie überwiegend leben -, von der in Ihrem Reisepass oder dem gesetzlichen Äquivalent angegebenen Staatsangehörigkeit abweicht, ist Ihr Wohnsitzland maßgebend und sollte bei der Bestellung des Passes angegeben werden.

4.Das Angebot (allgemein)

Allgemeine Produktbeschreibung

Die Bezeichnung ‚Interrail/Eurail Pass’ wird für die gesamte Palette an Pässen verwendet, die aus den zwei Hauptkategorien besteht:

  • Interrail/Eurail Global Pass
  • Interrail/Eurail One Country Pass

Der Interrail/Eurail Pass ist ein Pass, der den Inhaber abhängig von der gewählten Kategorie und dem gewählten Geltungsbereich dazu berechtigt, alle Strecken des Unternehmens, für die der Pass während einer festgelegten Geltungsdauer gültig ist, zu bereisen. Sitzplatzreservierungen oder Zuschläge sind nicht inkludiert.

Die Pässe berechtigen den Inhaber darüber hinaus zu in Anhang 3 aufgeführten Bonusse auf den Strecken einiger Verkehrsunternehmen sowie auf Angebote nicht im Beförderungssektor tätigen Unternehmen.

Alle Pässe sind mit Ausnahme der „durchgängigen” Global Pässe „flexible“ Pässe, die den Inhaber zu einer bestimmten Anzahl an Reisetagen innerhalb einer festgelegten totalen Geltungsdauer berechtigt. Der durchgängige Pass berechtigt zu täglichen Reisen innerhalb der Geltungsdauer des Passes.

 

5.Kategorien der Reisenden und Komfortklasse

5.1.Kategorien (Reisenden Art)

Folgende Kategorien sind vorhanden:

  • Erwachsener (Vollpreis)
  • Twin (gültig nur für den IR und ER German Rail Pass) für eine Gruppe von zwei gemeinsam reisenden Personen erhältlich. Es gibt keinen separaten Youth- oder Senior-Twin-Tarif; Twin basiert auf dem Tarif für Erwachsene. Pro Erwachsenem können 2 Kinder kostenlos reisen, so dass insgesamt maximal 4 Kinderpässe zusammen mit einem Twin-Pass ausgestellt werden können. Bei der Ausstellung werden die Namen und Passnummern der beiden reisenden Personen auf den Papierpass gedruckt.
  • Jugendlicher (jünger als 28 Jahre am 1. Geltungstag). Ein Pass für Jugendliche kann auch für Kinder ausgestellt werden, welche nicht berechtigt sind einen kostenlosen Kinder Pass zu beziehen (z.B. wenn ein Reisender mit einem Pass für Erwachsene gemeinsam mit mehr als zwei Kinder reisen will).
  • Kind (von 4 bis inklusive 11 Jahre am 1. Geltungstag)
  • Kinder unter 4 Jahre reisen gratis, wenn kein eigener Sitzplatz, bzw. Liege- oder Bettplatz beansprucht wird.
  • 2 Kinder reisen in Begleitung eines Erwachsenen (Besitzer eines Passes für Erwachsene) gratis. Falls ein Erwachsener mit mehr als 2 Kindern reisen möchte ist ein separater Pass für Jugendliche auszustellen.
  • Senior (Reisende die am 1. Geltungstag ihres Passes 60 Jahre oder älter sind). Für den Interrail und Eurail German Rail Pass ist die Kategorie Senior nicht verfügbar.

5.2.Kategorien (Wagenklasse)

Pässe werden für folgende Komfortklassen ausgegeben:

  • 1. Klasse (ausgenommen für NSB und dem Greek Island Pass 4 Tage)
  • 2. Klasse

6.Interrail/Eurail Pass (Produktpalette)

6.1.GLOBAL PASS

Geografische Gültigkeit

Global Pässe sind in den folgenden Ländern gültig:

  • Austria (inkl. Lichtenstein)
  • Belgium
  • Bosnia-Herzegovina
  • Bulgaria
  • Croatia
  • Czech Republic
  • Denmark
  • Estonia
  • Finland
  • France
  • Germany
  • Great Britain
  • Greece*
  • Hungary
  • Ireland**
  • Italy
  • Latvia
  • Lithuania
  • Luxemburg
  • Montenegro
  • (The) Netherlands
  • North Macedonia
  • Norway
  • Poland
  • Portugal
  • Romania
  • Serbia
  • Slovakia
  • Slovenia
  • Spain
  • Sweden
  • Switzerland
  • Turkey

* Inklusive der teilnehmenden Griechischen Fährgesellschaft operated by Attica Group

** Republik Irland und Nordirland

 

Zeitliche Gültigkeit:

Globalpässe werden für folgende Gültigkeiten ausgegeben:

Continuous: 15, 22 Tage oder 1 Monat, 2 Monate oder 3 Monate

Flexi:

  • 4 Tage innerhalb von 1 Monat
  • 5 Tage innerhalb von 1 Monat
  • 7 Tage innerhalb von 1 Monat
  • 10 Tage innerhalb 2 Monate
  • 15 Tage innerhalb 2 Monate

 

6.2.ONE COUNTRY PASS

General

Ein Kunde kann keinen Interrail One County Pass für sein Wohnsitzland erwerben. Alle One County Pässe werden mit flexiblem Datum ausgestellt.

Geographische Gültigkeit:

Folgende One Country Pässe sind erhältlich:

Interrail/Eurail AUSTRIA PASS

ÖBB, WB

Interrail/Eurail BENELUX PASS*

CFL, NS, SNCB

Interrail/Eurail BULGARIA PASS

BDZ

Interrail/Eurail CROATIA PASS

HZ

Interrail/Eurail CZECH REPUBLIC PASS

CD, LEO EXPRESS, REGIOJET

Interrail/Eurail DENMARK PASS

DSB

Interail/Eurail ESTONIA PASS

ELRON

Interrail/Eurail FINLAND PASS

VR

Interrail/Eurail FRANCE PASS

SNCF, EST

Interrail/Eurail NORTH MACEDONIA PASS

ZRSM

Interrail GERMAN RAIL PASS ***

DB

Interrail/Eurail GREAT BRITAIN PASS

ATOC

Interrail/Eurail GREECE PASS

TRAINOSE

Interrail/Eurail GREEK ISLANDS PASS

ATTICA GROUP

Interrail/Eurail HUNGARY PASS

MÁV-START, GYSEV

Interrail/Eurail IRELAND PASS**

IE, NIR

Interrail/Eurail ITALY PASS

TRENITALIA

Interrail/Eurail LATVIA PASS

PV

Interrail/Eurail LITHUANIA PASS

LTG Link

Interrail/Eurail NORWAY PASS

NSB

Interrail/Eurail POLAND PASS

PKP

Interrail/Eurail PORTUGAL PASS

CP

Interrail/Eurail ROMANIA PASS

CFR

Interrail/Eurail SERBIA PASS

SV

Eurail SCANDINAVIA PASS

SJ, DSB, VR, NSB

Interrail/Eurail SLOVAKIA PASS

ZSSK

Interrail/Eurail SLOVENIA PASS

SZ

Interrail/Eurail SPAIN PASS

RENFE

Interrail/Eurail SWEDEN PASS

SJ

Interrail SWITZERLAND PASS

CFF/SBB

Interrail/Eurail TURKEY PASS

TCDD

 

* Kunden mit Wohnsitz in Belgien, den Niederlanden oder Luxemburg sind berechtigt den BENELUX PASS zu kaufen, dürfen diesen aber nicht in deren Wohnsitzland verwenden.

** Republik Irland und Nordirland

*** Gilt auch für Reisen mit DB Zügen auf folgenden Strecken außerhalb Deutschlands: Kufstein und Innsbruck (Österreich) Brennero/Brenner, Bolzano, Trento, Verona, Bologna und Venedig (Italien) in DB-ÖBB EuroCity Zügen; weiters nach Liège (Lüttich) und Brüssel (Belgien) in ICE Zügen;

 

Zeitliche Gültigkeit:

Folgende One Country Pässe werden ausgegeben:

  • 1 Tag innerhalb 1 Monats ***
  • 2 Tage innerhalb 1 Monats ***
  • 3 Tage innerhalb 1 Monats
  • 4 Tage innerhalb 1 Monats
  • 5 Tage innerhalb 1 Monats
  • 6 Tage innerhalb 1 Monats **
  • 7 Tage innerhalb 1 Monats */***
  • 8 Tage innerhalb 1 Monats **
  • 10 Tage innerhalb 1 Monats *
  • 15 Tage innerhalb 1 Monats *
  • 3 Tage *
  • 4 Tage *
  • 5 Tage *
  • 7 Tage *
  • 10 Tage *
  • 15 Tage

* nur gültig für German Rail Pass

** nicht gültig für German Rail Pass

*** nur für Eurail France Pass

 

Greek Islands Pass:

  • 4 Tage innerhalb 1 Monats (nur nationale Routen)
  • 6 Tage innerhalb eines Monats (nationale und internationale Routen IT-GR)

 

7.Complimentary Pässe

Jeder Beförderer ist zur Ausstellung von Complimentary Pässen berechtigt. Complimentary Pässe werden vorwiegend zu Zwecken der Schulung und Produktwerbung oder für besondere verkaufsfördernde Aktivitäten gemäß „Marketing-Guidelines“ zugeteilt.

Erhältliche Pässe

Die folgenden Hauptkategorien von Pässen können als Complimentary Pass ausgestellt werden:

Global Pass

  • 15 Tage
  • 22 Tage
  • 1 Monat
  • 4 Tage innerhalb 1 Monats
  • 5 Tage innerhalb 1 Monats
  • 7 Tage innerhalb 1 Monats
  • 10 Tage innerhalb 2 Monate
  • 15 Tage innerhalb 2 Monate

 

Greek Islands Pass:

  • 4 Tage innerhalb 1 Monats (nur nationale Routen)
  • 6 Tage innerhalb 1 Monats (nationale und internationale Routen IT-GR)

 

8.Preise und Geltungsdauer

Die Preise und die Geltungsdauer der gesamten Palette an Pässen sind im Anhang 1 enthalten.

9.Ausstellungsanweisungen

9.1.Allgemeines

Pässe können höchstens elf Monate vor dem ersten Gültigkeitstag erworben werden.

Pässe können an jeden Reisenden, der die aufgeführten Bedingungen erfüllt, verkauft werden. Zum Zeitpunkt des Erwerbs ist der Reisende verpflichtet seine Reisepass– bzw. Personalausweisnummer, seinen Wohnsitz sowie sein Geburtsdatum anzugeben. Der Reisende muss in der Lage sein, die Richtigkeit seiner Angaben bei der Fahrkartenüberprüfung im Zug zu beweisen.

Pässe sind auf die jeweilige Person ausgestellt und nicht übertragbar.

Eurail- und Interrail Mobile Pässe sind auch über die Internetseiten Eurail.com und Interrail.eu erhältlich.

 

9.2.Fahrscheinumschläge

Jeder Pass ist mit einem speziellen Pass Umschlag zu versehen.

 

10.Nutzung des Passes

10.1.Reisebereich und Reiseklasse

Der Inhaber eines Global Passes ist dazu berechtigt alle aufgeführten Strecken der Unternehmen kostenfrei zu bereisen. Reservierungsgebühren und ggf. Zuschläge sind zu bezahlen. (siehe Anhang 4)

Der Inhaber eines Passes für ein Land darf die Strecken der auf seiner Fahrkarte vermerkten Unternehmen kostenfrei bereisen. Reservierungsgebühren und ggf. Zuschläge sind zu bezahlen. (siehe Anhang 4)

Pässe sind in der auf dem Pass angegebenen Klasse gültig. Ein Pass 1. Klasse ist ebenfalls für Reisen in der 2. Klasse gültig. Möchte ein Inhaber eines Passes 2. Klasse in einer höheren Klasse reisen, so hat er/sie die Differenz zwischen dem Preis für eine Fahrkarte 1. Klasse und für eine Fahrkarte 2. Klasse zum vollen Fahrpreis für die betreffende Strecke zu begleichen. Diese Möglichkeit gilt nicht für alle Mitglieder, da in Einzelfällen diese Upgrade-Tarife nicht zur Verfügung stehen.

 

10.2.Reisen im Wohnsitzland

Ein Interrail GLOBAL Pass kann im Wohnsitzland nur limitier für die Freifahrt verwendet werden. Er ist nur gültig für zwei Reisen in diesem Land (vorausgesetzt es ist ein Mitgliedland der Interrail-Gemeinschaft). Diese Reisen beziehen sich auf eine Aus- und eine Einreise. Diese Bestimmung gilt nicht für Reisende mit Wohnsitz in Lichtenstein und Monaco.

  • Die Ausreise kann von jedem beliebigen Ausgangspunkt im Wohnsitzland zu einer Grenze (einem Grenzpunkt) des Wohnsitzlandes oder einem Flughafen im Wohnsitzland verwendet werden.
  • Die Rückreise kann von jeder Grenze (jedem Grenzpunkt) des Wohnsitzlandes oder Flughafen im Wohnsitzland zu jedem beliebigen Endpunkt im Wohnsitzland verwendet werden.

Der Reisende kann auch mehrere Züge nützen, vorausgesetzt die Reise wird innerhalb eines Tages durchgeführt. Die besonderen Bestimmungen für Nachtzüge können angewandt werden.

Der Reisende muss diesbezüglich vor Reiseantritt diese Reisen in einem speziell definierten Feld am Interrail-Umschlag (Travel Diary) eintragen. Falls diese nicht genützt werden, können diese auch frei bleiben.

Ein Interrail One Country Pass berechtigt nicht zu Reisen im Wohnsitzland.

 

10.3."Flexible" Pässe

Alle Pässe sind mit Ausnahme des durchgängigen Global Passes so genannte flexible Pässe.

Inhaber eines flexiblen Passes können die Reisetage innerhalb der Geltungsdauer des Passes frei wählen. Die Passinhaber müssen das Datum von jedem Reisetag vor Einstieg in den ersten Zug bzw. das erste Schiff an diesem Tag eintragen. Dieses Datum ist vom Reisenden in blauer oder schwarzer Tinte oder mit einem blauen oder schwarzen Kugelschreiber in das entsprechende Feld im Reisekalender des Passes einzutragen. . Die Daten sind der Reihe nach folgendermaßen einzutragen,

z.B.: 27. Mai =

27

05

Passinhaber können an dem gewählten Reisetag von Mitternacht bis Mitternacht reisen.

Reisen in Nachtzügen:

Bei flexiblen Pässen ist die Benutzung nur EINES Tages im Kalender (Travel Calendar) erforderlich. Dies gilt für Reisen in direkten Nachtzügen (planmäßige Ankunft nach Mittnacht und KEIN Umstieg nach Mittnacht).

Der eingetragene Reisetag MUSS dem ABFAHRTSTAG am Einstiegsort des Nachtzuges entsprechen.

Wenn der Inhaber eines solchen Passes eine Nachtfahrt unternimmt und einen zweiten Zug nach Mittnacht benutzt (= Umstieg), dann ist ein zweiter Eintrag im Reisekalender erforderlich. Jedoch ist die Nutzung bis zum Endbahnhofs des Nachtzuges am nächsten Tag OHNE neuerliche Eintragung eines Reisetages möglich.

Diese Regelung gilt auch für die Aus- und Einreise ins Wohnsitzland, wobei hier auch diese Reisetage im entsprechenden Feld (Outbound / Inbound journey) am Umschlag eingetragen werden müssen.

Die Reise darf jedoch nie vor 0.00 Uhr des ersten Gültigkeitstages des Passes beginnen und muss um Mitternacht des letzten Gültigkeitstages beendet sein.

 

10.4.Besondere Zugzuschläge

Besondere Regelungen/Tarife könnten auf einige Züge Anwendung finden.

Der Inhaber hat diese Gebühren und Zuschläge zu zahlen, im Besonderen betrifft dies:

  • (obligatorische) Sitzplatzreservierungen (bisweilen unter Einschluss von extra Dienstleistungen),
  • die Benutzung von Global Preiszügen mit obligatorischer Sitzplatzreservierung,
  • die Benutzung von Schlafmöglichkeiten (Liege- und Schlafwagen),
  • die Benutzung von Kabinen, Betten oder Liegesitzen auf Schiffen der teilnehmenden Schifffahrtsgesellschaften,
  • Saisonzuschläge während der Monate Juni bis September auf den Fährlinien zwischen Italien und Griechenland,
  • Hafengebühren,
  • Mahlzeiten, die im Zuschlag für einige Züge enthalten sind und
  • weitere in den Zügen angebotene Dienstleistungen (Telefon, Zeitungen, etc.)

 

10.5.Inanspruchnahme der Bonusse

Einige der teilnehmenden Unternehmen gewähren Inhabern eines Passes besondere Ermäßigungen (Bonusse).

Ein Bonus kann nur in Anspruch genommen werden:

  • ▪bei Vorlage eines Passes,
  • ▪innerhalb der Geltungsdauer des Passes,
  • ▪sofern der Pass in dem Land, in dem der Bonus gewährt wird, gültig ist und
  • ▪im Allgemeinen nur über das örtliche Reisebüro, das Call-Center oder die Webseite des Unternehmens, das den Bonus gewährt.

Es gibt zwei Sorten von Bonussen, und zwar, die die eine gratis Fahrt gewähren und solche die eine Ermäßigung gewähren. Für Einzelheiten siehe Anhang 3 .

Reisenden mit einem Pass mit flexibler Gültigkeit können einen gratis Bonus nur in Anspruch nehmen an einem Tag für den im Reisekalender einen Tag gültig gemacht wurde. Bitte beachten Sie, dass die Inanspruchnahme eines Ermäßigungsbonus die Verwendung eines Reisetages eines flexiblen Passes nicht erfordert.

10.6.Gepäck

Hinsichtlich der Gepäckbeförderung gelten für Inhaber eines Passes dieselben Bedingungen wie für Inhaber gewöhnlicher Fahrkarten.

11.Fahrkartenkontrolle

11.1.Allgemeines

Im Folgenden sind die Begriffe ‚Pass’ und ‚Fahrkarte’ durchweg austauschbar.

Fahrkartenkontrolleure in Zügen und an Bord Schiffen haben die folgenden Anweisungen so weit wie möglich zu befolgen.

11.2.Durchgeführte Kontrollen

  • Überprüfen, ob alle Angaben auf dem Pass korrekt sind und nicht verändert wurden.
  • ▪Überprüfen ob die Eintragungen im „Travel Diary“ korrekt und vorhanden sind.
  • ▪Die Fahrkarte wurde ausschließlich auf einen bestimmten Reisenden ausgestellt und ist nicht übertragbar. Sie darf nur verwendet werden, wenn der Name des Inhabers eingetragen ist. Auf Aufforderung sind jedwedem von der EVU zur Fahrkartenkontrolle Bevollmächtigten die Fahrkarte und ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.
  • ▪Sichtprüfung, dass die Fahrkarte weder kopiert noch eingescannt wurde und dass die Farben echt und der Farbton Orange leuchtend ist.
  • Für Pässe mit flexibler Geltungsdauer ist zu überprüfen, dass das aktuelle Reisedatum mit schwarzer oder blauer, nicht löschbarer Tinte im Reisekalender eingetragen ist. Das entsprechende Feld ist ein Mal pro Reisetag zu lochen bzw. abzustempeln, wobei das eingetragene Datum noch gut lesbar sein muss.

11.3.Unregelmäßigkeiten

Die Verwendung eines Passes,

  • auf dem die Angaben betreffend Reisenden oder Datumsangaben (letztere mehr als einmal) verändert wurden,
  • der eine Fotokopie oder Fälschung* ist,
  • der von einer Person verwendet wird, auf die der Pass nicht ausgestellt wurde,
  • der von nichtberechtigten Personen verwendet wird,
  • auf dem das Wohnsitzland nicht mit dem im amtlichen Lichtbildausweis des Inhabers angegebenen Wohnsitzland übereinstimmt oder
  • der außerhalb der Geltungsdauer verwendet wird,

wird als Betrug angesehen und ermächtigt den Fahrkartenkontrolleur zum sofortigen Einzug des Passes und zur Zahlungsaufforderung für eine Fahrkarte zum vollen Preis für die zurückgelegte Strecke, sowie zur Einhebung einer Fahrgeldnachforderung gemäß Handbuch für Reisen mit der ÖBB in Österreich.

Wurde die Gesamtgültigkeitsdauer des Passes manipuliert, so ist der Kontrolleur berechtigt, den Pass einzuziehen und den vollen Preis für eine Fahrkarte für die zurückgelegte Strecke zu verlangen. Zusätzlich wird eine Fahrgeldnachforderung gemäß Handbuch für Reisen mit der ÖBB in Österreich erhoben.

Wurde das Datum des Reisekalenders mehr als einmal verändert, so ist der Kontrolleur berechtigt, den Pass einzuziehen und den vollen Preis für eine Fahrkarte für die zurückgelegte Strecke zu verlangen. Zusätzlich wird eine Fahrgeldnachforderung gemäß Handbuch für Reisen mit der ÖBB in Österreich erhoben.

Wenn die Änderung nur EINE Änderung des Datums betrifft, sollte ein Ticket und/oder eine Geldstrafe ausgestellt werden, aber es sollte keine Beschlagnahme stattfinden. In solchen Fällen sollte eine kleine Notiz auf dem Ticket platziert werden, mit den Optionen auf der Rückseite des Tickets diese auszuarbeiten (z.B. hier erklären, dass die Änderung entdeckt wurde und ein Ticket/oder eine Geldstrafe ausgestellt wurde). Falls der Reisende während späterer Reisen ein weiteres Datum ändert, sollte ein anderes Ticket und/oder eine Strafe ausgestellt und der Pass konfisziert werden. Auch bei zwei oder mehr Änderungen sollten eine Geldbuße und/oder eine Einziehung und Beschlagnahme verhängt werden.

Es empfiehlt sich in allen Fällen, stets eine sofortige Zahlung der verhängten Geldbußen anzustreben.
Weigert sich ein Reisender zu zahlen, so sind die Betriebsvorschriften des betreffenden Netzes geltend zu machen (ggf. unter Einschluss einer strafrechtlichen Verfolgung).

Stellt sich eine Fahrkarte als Fälschung oder Fotokopie heraus, so hat der Fahrkartenkontrolleur darüber hinaus:

  • herauszufinden versuchen, wo und wie der Fahrgast in der Lage war, einen gefälschten Pass oder eine Fotokopie zu erhalten,
  • zum Erhalt der erforderlichen Informationen Unterstützung durch die Eisenbahnpolizei oder örtliche Polizei anzufordern und
  • die zuständige Verwaltung unter Weitergabe aller relevanten Informationen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, die dann das Eurail Management entsprechend benachrichtigen wird. Das Eurail Management wird zentral alle teilnehmenden Unternehmen benachrichtigen.

 

Reise mit einem nicht als gültig gekennzeichneten Pass

Ein Fahrgast, der (im Fall eines flexiblen Passes) vor Antritt der Reise das Reisedatum in das auf dem Kalender seines Passes vorgesehene Feld nicht eingetragen hat, hat eine Fahrgeldnachforderung gemäß Handbuch für Reisen mit der ÖBB in Österreich zu bezahlen.

 

Reise mit einem Pass ohne Umschlag

Wird ein Pass ohne Umschlag vorgewiesen, so ist dies kein Grund den Pass als ungültig zu erklären.

Um weitere unnötige und unangenehme Situationen für den Kunden zu vermeiden ist wie folgt vorzugehen:

  • wenn möglich bitte ein Foto machen und an helpdesk-tickets@eurailgroup.org senden
  • Ist der Umschlag falsch bitte auf der Rückseite folgenden Vermerk anbringen und dies mit Zangenprägung bestätigen: PLEASE CHANGE COVER
  • Falls kein Umschlag vorhanden bitte auf der Rückseite folgenden Vermerk anbringen und dies mit Zangenprägung bestätigen: PLEASE ISSUE COVER
  • Bitte den Kunden an einen Schalter verweisen und ihm ersuchen sich einen Umschlag geben zu lassen
  • Am Schalter bitte nur Umschläge ausgeben, wenn Pässe mit den o.a. Vermerken vorgelegt werden. In allen anderen Fällen ist die Ausgabe von Umschlägen ohne gleichzeitige Ausgabe des Passes nicht gestattet.
  • In jenen Fällen in dem der Umschlag und/oder der Pass gefälscht sind gelten die diesbezüglichen Bestimmungen sinngemäß.

 

12.Erstattung

12.1.Stornierung des Passes

Entscheidet ein Reisender vor dem ersten Gültigkeitstag des Passes, seinen Pass nicht zu verwenden, so kann das Eisenbahnpersonal den Pass als UNBENUTZT kennzeichnen, indem zwei diagonale Kreuzlinien, der Vermerk „Unbenutzt“, die Unterschrift und ein offizieller Datumsstempel auf der Vorderseite der Fahrkarte aufgebracht werden.

 

12.2.Allgemeines

Erstattungen können für einen unbenutzten Pass, der vor dem ersten Gültigkeitstag vorgelegt wird, gewährt werden. Im Fall eines Antrags ab dem ersten Gültigkeitstag, kann eine Erstattung nur unter den folgenden Bedingungen gewährt werden:

  • Es handelt sich nicht um einen Promotional Pass
  • auf dem Pass wurde entweder vor oder am ersten Geltungstag der Vermerk „UNBENUTZT“ eingetragen.
  • der Antrag ist innerhalb von sechs Monaten nach dem letzten Gültigkeitstag des Passes zu stellen. Nach Ablauf dieser Frist können keine Anträge mehr angenommen werden.

Alle Erstattungsanträge für Fahrkarten sind zusammen mit der Originalfahrkarte in der Fahrkartenschutzhülle ausschließlich bei dem Unternehmen einzureichen, von dem der betreffende Pass erworben wurde.

Promotional Pässe können grundsätzlich nicht erstattet werden. Ausnahmen werden durch die Eurail Group bekannt gegeben.

Erstattungen betreffend Mobile Pässe können nur über die entsprechenden Internetseiten – wo diese Pässe auch erworben wurden – eingereicht werden.

Wird ein Antrag auf Erstattung bewilligt, so beträgt die erstattete Summe 15 % weniger als die Kosten der Fahrkarte.

 

12.3.Teilweise benutzte Fahrkarten

Sämtliche Fahrkarten gelten am oder nach dem ersten Gültigkeitstag als teilweise benutzt. Der Reisende hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Erstattung.

12.4.Verlorene oder gestohlene Fahrkarten

Für verlorene oder gestohlene Pässe wird keine Erstattung gewährt. Gleiches gilt für jedwede Fahrkarten, die dem Ersatz der verlorenen oder gestohlenen Fahrkarten dienen.

 

12.5.Reise in einer niedrigeren Klasse

Der Reisende hat keinen Anspruch auf Erstattung, wenn er in einer niedrigeren Klasse reist.

 

12.6.Sonstige Situationen

Im Fall von Situationen, die in den oben aufgeführten Bedingungen nicht berücksichtigt wurden, hat das ausstellende Unternehmen den Antrag an die Eurail-Verwaltung zwecks Entscheidung weiterzuleiten.

13.Entschädigung im Falle von Verspätungen

13.1.Allgemeines

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

In einigen Fällen sind Kunden berechtigt im Falle von Verspätungen eine Entschädigung zu erhalten. Grundsätzlich erhalten Kunden ab einer Verspätung von 60 Minuten eine Entschädigung. Der Betrag der Entschädigung richtet sich nach dem Preis und der Kategorie des Passes.

 

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

13.2.Antragsstellung

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

Antrage auf Entschädigungen sind spätestens 1 Jahr nach dem letzten Geltungstag einzubringen.

 

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

13.3.Entschädigungen im Falle von Verspätungen

 

Pass Gültigkeit

Verspätung 60 - 119 min

Verspätung von 120 min oder mehr

1 Tag innerhalb 1 Monats

1/10

1/5

2 Tage innerhalb 1 Monats

1/16

1/8

3 Tage innerhalb 1 Monats

1/28

1/14

4 Tage innerhalb 1 Monats

1/32

1/14

5 Tage innerhalb 1 Monats

1/36

1/18

6 Tage innerhalb 1 Monats

1/34

1/17

7 Tage innerhalb 1 Monats

1/44

1/22

8 Tage innerhalb 1 Monats

1/40

1/20

10 Tage innerhalb 2er Monate

1/50

1/26

15 Tage innerhalb 2er Monate

1/66

1/33

15 Tage

1/60

1/30

22 Tage

1/70

1/35

1 Monat

1/90

1/45

2 Monate

1/100

1/50

3 Monate

1/120

1/60

 

Der Minimumbetrag beträgt 4 Euro. Der Maximumbetrag beschränkt sich auf 25 % des Passpreises.

Entschädigungen für Zuschläge (zum Beispiel Reservierungen) richten sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Beförderer. Dies gilt auch für die „Bonuspartner“.

 

14.Validierung von Eurailpässen

Ein Eurail-Pass muss VOR Nutzung validiert sein. Diese Aktivierung muss innerhalb von 11 Monaten ab dem Kaufdatum erfolgen.

Der Inhaber legt selbst den Gültigkeitsbeginn fest. Der erste und letzte Gültigkeitstag werden entweder von der Ausgabestelle oder einem Bahnhof der Teilnehmerbahnen vor dem ersten Fahrtantritt eingetragen bzw. von einem Revisor in internationalen Zügen, wenn der EURAILPASS- Inhaber mit dem Zug aus einem Land kommt, für das der Pass nicht gilt. In diesem Fall ist als Gültigkeitsbeginn der Tag der Fahrscheinkontrolle einzutragen.

Der Reisende darf seinen Pass nicht selbst validieren.

In der Folge ist unter einem „validierten Pass“ ein Pass mit folgenden Angaben zu verstehen:

  • erster und letzter Gültigkeitstag,
  • Nummer des Reisepasses oder des offiziellen Personalausweises, (Anmerkung: bei Abweichung der Passnummer kann dies akzeptiert werden, wenn der Kunde den Grund darlegen kann, also zum Beispiel Ausstellung eines neuen Passes)
  • Stempel des Bahnhofes, der die Validierung vorgenommen hat, bei Ausgabe mit offenem Datum.

Die Validierung des Passes muss mit blauer oder schwarzer Tinte oder mit einem Kugelschreiber dieser Farbe erfolgen.

Inhaber von Mobile Pässen können die Reisetage in der App aktivieren.

Der Reisende muss seine letzte Fahrt spätestens um 24 Uhr des letzten Gültigkeitstages seines Passes beenden. Als gültige Fahrzeiten gelten die fahrplanmäßigen Ankunftszeiten im Bestimmungsort.

 

15.Verkauf der Eurailpässe durch Aid Offices

Sämtliche EURAILPASS-Angebote werden von akkreditierten Reisebüros und Veranstaltern in Übersee verkauft.

Bei Zutreffen der Berechtigungskriterien dürfen bestimmte Eurailpässe auch von den EURAIL AID Offices in Europa zu den angeführten Preisen verkauft werden. Kontaktadressen sowie Öffnungszeiten dieser Aid offices sind im Rail Planner App (der Eurail Group) unter „Travel Info & Services“ veröffentlicht.

Eurail Aid Offices können beschädigte EURAIL Pässe oder Pässe mit falschen Angaben (Fehler verursacht durch die Ausgabestelle oder den validierenden Mitarbeiter) ohne Kosten austauschen.

Bei Beschädigungen welche durch den Reisenden verursacht wurden und ausgetauscht werden müssen wird eine Ersatzbebühr von 30 Euro eingehoben.

Eurail One Country Pässe können nur von den „aid offices“ ausgetauscht werden, in welchen auch solche Pässe gültig sind.

Ein Eurail Pass kann nur in eine gleichwertige Kategorie/Subkategorie umgetauscht werden.

 

Eurail Aid Offices in Österreich sind:

  • Wien Hbf
  • Salzburg Hbf
  • Innsbruck Hbf.

 

Anhang 1Preise in Euro

Interrail Global Pass

Interrail-Angebot, gültig 01.01. bis 31.12.2022

Interrail Global Pass (Preise in Euro)

Interrail Global Pass

Erwachsener

1.Klasse

Kind

1.Klasse

Jugendlicher 1. Klasse

Senioren

1. Klasse

Erwachsener

2. Klasse

Kind

2. klasse

Jugendlicher

2.Klasse

Senioren

2.Klasse

4 Tage in 1 Monat (Flexi)

328,00

0,00

246,00

295,00

246,00

0,00

185,00

221,00

5 Tage in 1 Monat (Flexi)

376,00

0,00

282,00

338,00

282,00

0,00

212,00

254,00

7 Tage in 1 Monat (Flexi)

446,00

0,00

335,00

401,00

335,00

0,00

251,00

302,00

10 Tage innerhalb 2 Monate (Flexi)

534,00

0,00

401,00

481,00

401,00

0,00

301,00

361,00

15 Tage in 2 Monate (Flexi)

657,00

0,00

493,00

591,00

493,00

0,00

370,00

444,00

15 aufeinander

folgende Tage

590,00

0,00

443,00

531,00

443,00

0,00

332,00

399,00

22 aufeinander folgende Tage

690,00

0,00

518,00

621,00

518,00

0,00

389,00

466,00

1 durchgehender Monat

893,00

0,00

670,00

804,00

670,00

0,00

503,00

603,00

2 durchgehende Monate

975,00

0,00

731,00

878,00

731,00

0,00

548,00

658,00

3 durchgehende Monate

1202,00

0,00

902,00

1082,00

902,00

0,00

677,00

812,00

 

Interrail One Country Pass

Interrail-Angebot, gültig 01.01. bis 31.12.2022

Interrail One Country Pass (Preise in Euro)

Interrail One Country Pass

Preisstufe A

Anwendbar für die Länder:

Großbritannien

Erwachsener

1. Klasse

Kind

1. Klasse

Jugendlicher

1. Klasse

Senior 1. Klasse

Erwachsener

2. Klasse

Kind

2. Klasse

Jugendlicher

2. Klasse

Senior 2. Klasse

3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

256,00

0,00

205,00

230,00

192,00

0,00

166,00

173,00

4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

291,00

0,00

233,00

262,00

218,00

0,00

183,00

196,00

5 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

321,00

0,00

257,00

289,00

241,00

0,00

209,00

217,00

6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

349,00

0,00

279,00

314,00

262,00

0,00

227,00

236,00

8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

396,00

0,00

317,00

356,00

297,00

0,00

257,00

267,00

 

Interrail

German Rail Pass

Erwachsener

1. Klasse

Kind

1. Klasse

Jugendlicher

1. Klasse

Twin 1. Klasse

Erwachsener

2. Klasse

Kind

2. Klasse

Jugendlicher

2. Klasse

Twin 2. Klasse

3 Tage

243,00

0,00

195,00

413,00

182,00

0,00

146,00

310,00

4 Tage

276,00

0,00

221,00

470,00

207,00

0,00

166,00

352,00

5 Tage

305,00

0,00

244,00

518,00

229,00

0,00

183,00

389,00

7 Tage

356,00

0,00

285,00

606,00

266,00

0,00

213,00

452,00

10 Tage

431,00

0,00

345,00

733,00

314,00

0,00

251,00

534,00

15 Tage

593,00

0,00

474,00

1008,00

431,00

0,00

345,00

733,00

FLEXI

3 Tage innerhalb von 1 Monat

256,00

0,00

205,00

435,00

192,00

0,00

154,00

326,00

4 Tage innerhalb von 1 Monat

291,00

0,00

233,00

495,00

218,00

0,00

174,00

371,00

5 Tage innerhalb von 1 Monat

321,00

0,00

257,00

546,00

241,00

0,00

193,00

410,00

7 Tage innerhalb von 1 Monat

375,00

0,00

300,00

638,00

280,00

0,00

224,00

476,00

10 Tage innerhalb von 1 Monat

479,00

0,00

383,00

814,00

349,00

0,00

279,00

593,00

15 Tage innerhalb von 1 Monat

659,00

0,00

527,00

1120,00

479,00

0,00

383,00

814,00

 

Interrail One Country Pass

Preisstufe B

Anwendbar für die Länder:

Norwegen, Spanien, Schweden,

Erwachsener

1. Klasse

Kind

1. Klasse

Jugendlicher

1. Klasse

Senior 1. Klasse

Erwachsener

2. Klasse

Kind

2. Klasse

Jugendlicher

2. Klasse

Senior 2. Klasse

3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

227,00

0,00

182,00

204,00

170,00

0,00

148,00

153,00

4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

263,00

0,00

210,00

237,00

197,00

0,00

171,00

177,00

5 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

294,00

0,00

235,00

265,00

221,00

0,00

191,00

199,00

6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

323,00

0,00

258,00

291,00

242,00

0,00

210,00

218,00

8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

374,00

0,00

299,00

337,00

281,00

0,00

243,00

253,00

 

Interrail One Country Pass

Preisstufe C

Anwendbar für die Länder:

Frankreich, Österreich, Schweiz

Erwachsener

1. Klasse

Kind

1. Klasse

Jugendlicher

1. Klasse

Senior 1. Klasse

Erwachsener

2. Klasse

Kind

2. Klasse

Jugendlicher

2. Klasse

Senior 2. Klasse

3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

195,00

0,00

156,00

176,00

146,00

0,00

127,00

131,00

4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

230,00

0,00

184,00

207,00

173,00

0,00

150,00

156,00

5 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

262,00

0,00

210,00

236,00

197,00

0,00

170,00

177,00

6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

291,00

0,00

233,00

262,00

218,00

0,00

189,00

196,00

8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

344,00

0,00

275,00

310,00

258,00

0,00

224,00

232,00

 

Interrail One Country Pass

Preisstufe D

Anwendbar für die Länder:

Benelux, Dänemark, Finnland, Irland

Erwachsener

1. Klasse

Kind

1. Klasse

Jugendlicher

1.Klasse

Senior 1. Klasse

Erwachsener

2. Klasse

Kind

2. Klasse

Jugendlicher

2. Klasse

Senior 2. Klasse

3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

161,00

0,00

129,00

145,00

121,00

0,00

105,00

109,00

4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

194,00

0,00

155,00

175,00

146,00

0,00

126,00

131,00

5 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

225,00

0,00

180,00

203,00

169,00

0,00

146,00

152,00

6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

253,00

0,00

202,00

228,00

190,00

0,00

164,00

171,00

8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

305,00

0,00

244,00

275,00

229,00

0,00

198,00

206,00

 

Interrail One Country Pass

Preisstufe D+5%

Anwendbar für die Länder:

Italien

Erwachsener

1. Klasse

Kind

1. Klasse

Jugendlicher

1.Klasse

Senior 1. Klasse

Erwachsener

2. Klasse

Kind

2. Klasse

Jugendlicher

2. Klasse

Senior 2. Klasse

3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

169,00

0,00

135,00

152,00

127,00

0,00

105,00

114,00

4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

204,00

0,00

163,00

184,00

153,00

0,00

126,00

138,00

5 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

236,00

0,00

189,00

213,00

177,00

0,00

146,00

160,00

6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

266,00

0,00

212,00

239,00

200,00

0,00

164,00

180,00

8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

320,00

0,00

256,00

289,00

240,00

0,00

198,00

216,00

 

Interrail One Country Pass

Preisstufe E Anwendbar für die Länder:

Griechenland, Portugal, Rumänien, Ungarn, Estland, Tschechien

Erwachsener

1. Klasse

Kind

1. Klasse

Jugendlicher

1. Klasse

Senior 1. Klasse

Erwachsener

2. Klasse

Kind

2. Klasse

Jugendlicher

2. Klasse

Senior 2. Klasse

3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

123,00

0,00

98,00

111,00

92,00

0,00

80,00

83,00

4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

152,00

0,00

122,00

137,00

114,00

0,00

99,00

103,00

5 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

179,00

0,00

143,00

161,00

134,00

0,00

116,00

121,00

6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

205,00

0,00

164,00

185,00

154,00

0,00

133,00

139,00

8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

253,00

0,00

202,00

228,00

190,00

0,00

164,00

171,00

 

Interrail One Country Pass

Preisstufe F Anwendbar für die Länder:

Bulgarien, Kroatien, Nordmazedonien, Litauen, Lettland, Polen, Serbien, Slowakei, Slowenien, Türkei

Erwachsener

1. Klasse

Kind

1. Klasse

Jugendlicher

1. Klasse

Senior 1. Klasse

Erwachsener

2. Klasse

Kind

2. Klasse

Jugendlicher

2. Klasse

Senior 2. Klasse

3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

78,00

0,00

62,00

70,00

59,00

0,00

51,00

53,00

4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

99,00

0,00

79,00

89,00

74,00

0,00

64,00

67,00

5 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

119,00

0,00

95,00

107,00

89,00

0,00

77,00

80,00

6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

139,00

0,00

111,00

125,00

104,00

0,00

90,00

94,00

8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

176,00

0,00

141,00

158,00

132,00

0,00

114,00

119,00

 

Interrail Greek Islands Pass

Attica Gruppe Italien-Griechenland-Griechische Inseln

Erwachsener

1. Klasse

Kind

1. Klasse

Jugendlicher

1. Klasse

Senior 1. Klasse

Erwachsener

2. Klasse

Kind

2. Klasse

Jugendlicher

2. Klasse

Senior 2. Klasse

4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

N/A

N/A

N/A

N/A

90,00

0,00

68,00

81,00

6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)

N/A

N/A

N/A

N/A

176,00

0,00

155,00

159,00

Anhang 3Vergünstigungen

Auszüge sind in den Interrail Broschüren aufgelistet.

Aktuelle Informationen siehe unter https://www.interrail.eu/

Anhang 4Besondere Regelungen/Tarife für bestimmte Züge

Besondere Zugzuschläge

Besondere Regelungen/Tarife könnten auf einige Züge Anwendung finden.

Der Inhaber hat diese Gebühren und Zuschläge zu zahlen, im Besonderen betrifft dies:

  • (obligatorische) Sitzplatzreservierungen (bisweilen unter Einschluss von regulär angebotenen und/oder obligatorischen Dienstleistungen),
  • die Benutzung von Global Preiszügen mit obligatorischer Sitzplatzreservierung,
  • die Benutzung von Nachtzügen (Sitz-, Liege- und Schlafwagen)
  • die Benützung von Kabinen, Betten und Liegesesseln in Schiffen
  • Hafengebühren und Treibstoffzuschläge bei Schiffsreisen
  • Auszüge sind in den Interrail Broschüren aufgelistet.
  • Aktuelle Informationen siehe unter https://www.interrail.eu