

Dieser Tarif enthält die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen (Special Conditions of International Carriage, SCIC), die für das Angebot „EURAIL- Pass“ sowie für „EURAIL-Tickets“ gelten, welche an Personen mit ständigem Wohnsitz außerhalb Europas ausgegeben werden.
Die Beförderung unterliegt folgenden Vorschriften:
Dem „Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)“ von 1999 und die „Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (CIV)“ in Anhang A des Übereinkommens; sofern diese in den einzelnen Ländern und für die betreffenden Dienstleistungen gültig ist, der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr, einschließlich der einheitlichen Rechtsvorschriften (CIV) in der Version der genannten Verordnung, den Allgemeinen Beförderungsbedingungen für Eisenbahnreisende (GCC-CIV/PRR), den vorliegenden Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen (SCIC-RPT) ebenso wie den verschiedenen Besonderen Beförderungsbedingungen der Beförderer (einschließlich der Allgemeinen Beförderungsbedingungen für verschiedene Beförderungsarten (Konsortium lokaler Beförderungsunternehmen) dem Gesetz, dem ein Seefrachtführer unterliegt, und den besonderen Bedingungen, die er für den Seeabschnitt einer gemischten Eisenbahn-/Seebeförderung festlegt.
Tickets für Reisen zwischen zwei Orten innerhalb eines Landes, die außerhalb dieses Landes ausgestellt werden und die nicht Teil einer internationalen Reise sind, unterliegen folgenden Vorschriften:
Sofern diese in den einzelnen Ländern und für die betreffenden Dienstleistungen gültig ist, der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr, einschließlich der einheitlichen Rechtsvorschriften (CIV) in der Version der genannten Verordnung, den geltenden nationalen Gesetzen den Allgemeinen Beförderungsbedingungen für Eisenbahnreisende (GCC-CIV/PRR), sofern der Frachtführer erklärt hat, dass er diese anwendet den vorliegenden SCIC-RPT-Bestimmungen und den vertraglichen Bedingungen des Frachtführers für den Inlandverkehr, je nach Fall ergänzt. Die SCIC-RPT-Bestimmungen haben Priorität gegenüber den innerstaatlichen Vorschriften für internationale Tickets und nationale Coupons.
|
Teilnehmende Bahn – und Schifffahrtsunternehmen |
Name des Unternehmens |
Ländername am Ticket |
|
1 |
ATOC |
Association of Train Operating companies |
ATOC |
Great Britain |
2 |
Attica |
Attica Group (Superfast- & Blue Star Ferries ) |
ATTICA GROUP (FERRY COMPANY) |
Greek Islands |
3 |
BDZ |
Bulgarian State Railways |
BDZ |
Bulgaria |
4 |
CD |
Czech Railways |
CD |
Czech Republic |
5 |
CFL* |
Société Nationale des Chemins de fer Luxembourgeois |
CFL |
Luxemburg |
6 |
CFR |
Societatea Nationala a Cailor Ferate Române |
CFR |
Romania |
7 |
CP |
Caminhos de Ferro Portugueses, E.P. |
CP |
Portugal |
8 |
DB |
German Railways |
DB |
Germany |
9 |
DSB |
Danske Statsbaner (including the private train company Arriva, excluding the DSB trains “IC Bornholm” between Copenhagen and Ystad) |
DSB |
Denmark |
10 |
EUROSTAR |
Eurostar International Limited. Routes included.
Seasonal routes are not included |
EST |
n.a. |
11 |
HŽ* |
HŽ Putnički prijevoz d.o.o. za prijevoz putnika |
HZ |
Croatia |
12 |
IE |
Córas Iompair Éireann (including Northern Ireland NIR) |
IE |
Ireland |
13 |
LG |
Lietuvos geležinkeliai |
LG |
Lithunia |
14 |
LEO Express |
Leo Express |
LEO EXPRESS |
Czech Republic |
15 |
MÁV-START |
MÁV-Start Vasúti Személyszállító Zrt. (including the line Györ – Sopron and Sopron – Szombathely – Szentgotthárd operated by GYSEV) |
MAV-START |
Hungary |
16 |
MZ-T |
Makedonski Železnici |
MZ-T |
FYR Macedonia |
17 |
NS |
NV Nederlandse Spoorwegen |
NS |
The Netherlands |
18 |
NSB |
Norges Statsbaner AS |
NSB |
Norway |
19 |
ÖBB |
ÖBB Personenverkehr AG (including the Ebenfurth – Sopron line operated by RoeEE) |
OEBB |
Austria |
20 |
PKP |
PKP Intercity S.A. including Przewozy Regionalne" sp z o.o", |
PKP |
Poland |
21 |
RENFE |
Renfe Operadora |
RENFE |
Spain |
22 |
RegioJet |
RegioJet a.s. |
REGIOJET |
Czech Republic |
23 |
SBB |
Swiss Federal Railways including the private companies: BLS, FART, MOB, RhB, SOB, SOB-bt, SSIF, THURBO |
SBB |
Switzerland |
24 |
SJ |
SJ AB (including the Arlanda Express, Connex, Merresor and Tågkompaniet) |
SJ |
Sweden |
25 |
SNCB* |
Société Nationale des Chemins de fer Belges / Nationale Maatschappij der Belgische Spoorwegen |
SNCB |
Belgium |
26 |
SNCF |
Société Nationale des Chemins de fer Français |
SNCF |
France |
27 |
SV *(Former: ŽS) |
Serbia Train (Former: Železnice Srbije) |
SV (Former: ŽS) |
Serbia |
28 |
SZ* |
Slovenske Železnice d.d. |
SZ |
Slovenia |
29 |
TCDD |
Türkiye Cumhuriyeti Devlet Demiryollari |
TCDD |
Turkey |
30 |
Thalys |
THI FACTORY SA (60% SNCF / 40% SNCB) Routes included:
Seasonal routes are not included |
THA |
n.a. |
31 |
TRAINOSE |
TRAINOSE S.A. |
TRAINOSE |
Greece |
32 |
Trenitalia |
Ferrovie dello Stato Italiane SpA |
TRENITALIA |
Italy |
33 |
VR |
VR-Yhtymä Oy |
VR |
Finland |
34 |
WESTbahn |
WESTbahn operating Vienna – Salzburg vv |
WB |
Austria |
35 |
ZFBH |
J.P. Željeznice Federacije Bosne i Hercegovine d.o.o. |
n.a. |
Bosnia and Herzegovina |
36 |
ŽPCG* |
Željeznica Crne Gore a.d. |
n.a. |
Montenegro |
37 |
ŽRS |
Željeznice Republike Srpske |
n.a. |
Bosnia and Herzegovina |
38 |
ZSSK |
Železničná Spoločnosť Slovensko a.s. |
ZSSK |
Slovakia |
Es sind grundsätzlich folgende Pass-Kategorien zu unterscheiden:
Jede dieser Kategorien hat seine eigene geographische Gültigkeit und/oder Gültigkeit in Bezug auf Reisetage.
Subkategorien (Reisenden Art)
Folgende Subkategorien sind vorhanden:
Geografische Gültigkeit
Der Eurail Global Pass gilt in folgenden Ländern:
* Inklusive der teilnehmenden Griechischen Fährgesellschaft operated by Attica Group, wenn der Pass sowohl in Griechenland als auch in Italien gültig ist.
** Republik Irland und Nordirland
Zeitliche Gültigkeit
Der Eurail Global Pass ist als Continuous Pass für folgende Gültigkeiten erhältlich:
Der Eurail Gobal Pass ist als Flexi Pass für folgende Gültigkeiten erhältlich:
Komfortklasse
Die oben angeführten Gültigkeiten sind in folgenden Reiseklassen erhältlich:
Geografische Gültigkeit
Der Eurail One Country Pass ist ein Land bzw. für eine Region welche als „ein Land“ definiert ist (z.B. Benelux, Skandinavien oder die Griechischen Inseln) erhältlich.
Zeitliche Gültigkeit
Jeder GSA ist zur Ausstellung von Complimentary (Gratis) Pässen berechtigt. Complimentary Pässe werden vorwiegend zu Zwecken der Schulung und Produktwerbung oder für besondere verkaufsfördernde Aktivitäten zugeteilt.
Erhältliche Pässe:
Pass Typ |
Gültigkeiten |
Eurail Global Pass Continuous: |
15, 22 Tage oder 1 Monat |
Eurail Global Pass Flexi: |
3, 5, oder 7 Tage innerhalb 1 Monats, 10 oder 15 Tage innerhalb 2 Monate |
Eurail Greek Islands Pass: |
5 oder 6 Fahrten innerhalb 1 Monats |
Complimentary Pässe sind immer für 1. Klasse/Erwachsene ausgestellt und werden nicht für Subkategorien ausgestellt.
Die gesamte EURAILPASS- Angebotspalette kann ausschließlich Staatsbürgern oder Personen mit offiziellem Wohnsitz eines der hier angeführten Länder verkauft werden:
Afganistan, Algeria, American Samoa, Angola, Anguilla, Antarctica, Antigua and Barbuda, Argentinia, Armenia, Aruba, Australia, Azerbaijan, Bahamas, Bahrain, Bangladesh, Barbados, Belize, Benin, Bermuda, Bhutan, Bolivia, Bonaire, Sint Eustatius, Saba, Botswana, Bouvet Island, Brazil, British Indian Ocean Territor, British Virgin Islands, Brunei Darussalam, Burkina Faso, Burundi, Cambodia, Cameroon, Canada, Cape Verde, Cayman Islands, Central African Republic, Chad, Chile, China, Christmas Island, Cocos (Keeling) Islands, Colombia, Comoros, Congo, Congo Democratic Republic, Cook Islands, Costa Rica, Cuba, Curacao, Djibouti, Dominica, Dominican Republic, East Timor (Timor Leste), Ecuador, Egypt, El Salvador, Equatorial Guinea, Eritrea, Ethiopia, Falkland Islands, Fiji, Frech Guyana, French Southern Territ., Gabon, Gambia, Georgia, Ghana, Greenland, Grenada, Guadeloupe (French), Guam (USA), Guatemala, Guinea, Guinea Bissau, Guyana, Haiti, Heard and Mc Donald Islands, Honduras, Hong Kong, India, Indonesia, Iran, Iraq, Israel, Ivory Coast, Jamaica, Japan, Jordan, Kazakhstan, Kenya, Kiribati, Korea Democratic People’s Republic, Kuwait, Kyrgyzstan, Laos, Lebanon, Lesotho, Liberia, Libya, Macau, Madagascar, Malawi, Malaysia, Maldives, Mali, Marshall Islands, Martinique (French), Mauritania, Mauritius, Mayotte, Mexico, Micronesia, Mongolia, Montserrat, Morocco, Mozambique, Myanmar, Namibia, Nauru, Nepal, New Caledonia (French), New Zealand, Nicaragua, Niger, Nigeria, Niue, Norfolk Island, Northern Mariana Islands, Oman, Pakistan, Palau, Palestinian Territory, Panama, Papua New Guinea, Paraguay, Peru, Philippines, Pitcairn Island, Polynesia (French), Puerto Rico, Qatar, Reunion (French), Rwanda, S. Georgia & S. Sandwich Isls, Saint Helena, Saint Kitts & Nevis Anguilla, Saint Lucia, Saint Pierre and Miquelon, Saint Vincent & Grenadines, Samoa, Sao Tome and Principe, Saudi Arabia, Senegal, Seychelles, Sierra Leone, Sint Maarten (Dutch part), Singapore, Solomon Islands, Somalia, South Africa, South Korea, South Sudan, Sri Lanka, Sudan, Suriname, Swaziland, Syria, Taiwan, Tajikistan, Tanzania, Thailand, Togo, Tokelau, Tonga, Tinidad and Tobago, Tunisia, Turkmenistan, Turks and Caicos Islands, Tuvalu, Uganda, United Arab Emirates, United States, United States Minor Outlying Islands, Uruguay, US Virgin Islands, Uzbekistan, Vanuatu, Venezuela, Vietnam, Wallis and Futuna, Western Sahara, Yemen, Zambia, Zimbabwe
Die Prüfung der Staatsbürgerschaft kann durch einen Reisepass/amtliche ID erfolgen. Die Prüfung des Wohnsitzes kann durch ein offizielles Dokument durch die Verwaltung des Wohnsitzlandes erfolgen.
Pässe und Fahrausweise, welche sich im Besitze von Personen befinden, die hierzu nicht berechtigt sind, sind ungültig und werden eingezogen. Der Inhaber hat keinen Anspruch auf Fahrpreiserstattung und ist als Reisender ohne gültigen Fahrausweis zu behandeln.
Wird ein Reisender mit einem gefälschten EURAILPASS angetroffen, so ist ein Betrag gemäß Handbuch für Reisen mit den ÖBB E 1.2 und ggf. E 1.3 einzuheben.
Bei allen EURAIL-PÄSSEN bestimmt der Berechtigte selbst das Datum des Beginnes der Geltungsdauer. Dieses Datum sowie das Ende der Geltungsdauer werden entweder von der Ausgabestelle oder aber von jenem Bahnhof im Fahrausweis eingetragen, in welchem der Reisende seine Fahrt in Europa antritt und ist mit Stempelaufdruck zu bestätigen. Ausnahmsweise können diese Daten auch vom Zugpersonal eingetragen werden, wenn die Reise in einem Bahnhof angetreten wurde, in welchem zur Zeit des Fahrtantrittes die Eintragung der Geltungsdauer nicht möglich war.
Hat der Reisende aus eigenem Verschulden die Daten für die Geltungsdauer nicht eintragen lassen, so wird vom Zugschaffner, der diese Eintragung durchführt, eine Gebühr von 50,- Euro eingehoben.
Bei flexiblen Pässen ist die Benutzung nur EINES Tages im Kalender (Travel Calendar) erforderlich. Dies gilt für Reisen in direkten Nachtzügen (planmäßige Ankunft nach Mittnacht und KEIN Umstieg nach Mittnacht).
Der eingetragene Reisetag MUSS dem ABFAHRTSTAG am Einstiegsort des Nachtzuges entsprechen.
Wenn der Inhaber eines solchen Passes eine Nachtfahrt unternimmt und einen zweiten Zug nach Mittnacht benutzt (= Umstieg), dann ist ein zweiter Eintrag im Reisekalender erforderlich. Jedoch ist die Nutzung bis zum Endbahnhofs des Nachtzuges am nächsten Tag OHNE neuerliche Eintragung eines Reisetages möglich.
Diese Regelung gilt auch für die Aus- und Einreise ins Wohnsitzland, wobei hier auch diese Reisetage im entsprechenden Feld (Outbound / Inbound journey) am Umschlag eingetragen werden müssen.
HINWEIS: Die neue Nachtzugregel gilt ab dem 1. Jänner 2019. Die vorangegangene „19 Uhr Regel“ wird als Überganslösung bis spätestens 31.12.2019 ebenfalls anerkannt.
Eurail Pässe dürfen nur an berechtigte Personengruppen ausgegeben werden. Beim Kauf hat der Kunde seine Nationalität bzw. seinen Wohnsitz sowie sein Geburtsdatum nachzuweisen.
Ein Eurail Pass ist immer mit einem dazugehörigem Umschlag (Pass Cover) auszugeben.
Weiters werden Übersichtskarten, Eurailmap und Reiseführer ausgegeben, die eine detaillierte Darstellung des Geltungsbereiches bieten.
Es werden nur mehr elektronische Fahrscheine ausgegeben. Die Fahrausweise dürfen frühestens elf Monate vor dem vom Reisenden bestimmten ersten Geltungstag ausgegeben werden.
Die Fahrausweise sind persönlich und nicht übertragbar. Sie sind nur gültig, wenn sie den Namen und die Reisepassnummer des Berechtigten enthalten. Die Vorlage des Reisepasses bei der Fahrkartenkontrolle ist obligatorisch. Die Fahrausweise können innerhalb ihrer Geltungsdauer auf den Strecken des Geltungsbereiches freizügig in der entsprechenden Klasse benützt werden.
Der Übergang in die 1. Klasse mit einem Pass gültig für die 2. Klasse ist gegen Zahlung des Unterschiedes zwischen den gewöhnlichen Fahrpreisen für den entsprechenden Streckenabschnitt zugelassen.
Der Inhaber legt selbst den Gültigkeitsbeginn fest. Der erste und letzte Gültigkeitstag werden entweder von der Ausgabestelle oder einem Bahnhof der Teilnehmerbahnen vor dem ersten Fahrtantritt eingetragen bzw. von einem Revisor in internationalen Zügen, wenn der EURAILPASS- Inhaber mit dem Zug aus einem Land kommt, für das der Pass nicht gilt. In diesem Fall ist als Gültigkeitsbeginn der Tag der Fahrscheinkontrolle einzutragen.
Der Reisende darf seinen Pass nicht selbst validieren.
In der Folge ist unter einem „validierten Pass“ ein Pass mit folgenden Angaben zu verstehen:
Die Validierung des Passes muss mit blauer oder schwarzer Tinte oder mit einem Kugelschreiber dieser Farbe erfolgen.
Der Reisende muss seine letzte Fahrt spätestens um 24 Uhr des letzten Gültigkeitstages seines Passes beenden. Als gültige Fahrzeiten gelten die fahrplanmäßigen Ankunftszeiten im Bestimmungsort.
Die Inhaber von Eurail-Pässen sind in Österreich von der Bezahlung von Zuschlägen bei Benützung von ÖBB Railjet, EC-, IC- und ICE- Zügen befreit. Bei der Benützung des ÖBB Intercitybus ist ein Zuschlag von Euro 9,- (2. Klasse) bzw. Euro 14,- (1. Klasse) zu entrichten. Bei Benützung von EC-Zügen des ÖBB-DB- Brenner-Kooperationsverkehres im Streckenabschnitt Kufstein- Brenner und in den Railjetzügen via Tarvisio ist von jedem Passinhaber ein Zuschlag von Euro 10,- (2. Klasse) sowie Euro 15,- (1. Klasse) zu entrichten. Zusatzleistungen wie Reservierungen von Sitz-, Liege- oder Schlafwagenplätzen sind gesondert zu bezahlen.
Bei Benützung von Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen oder privater Betreiber wie zum Beispiel Eurostar-, Thalys- oder TGV- Züge in Belgien und Frankreich können Zuschläge/ Aufpreise in unterschiedlicher Höhe verlangt werden.
Sämtliche EURAILPASS-Angebote werden von akkreditierten Reisebüros und Veranstaltern in Übersee verkauft.
Bei Zutreffen der Berechtigungskriterien dürfen bestimmte Eurailpässe auch von den EURAIL AID Offices in Europa zu den angeführten Preisen verkauft werden. Kontaktadressen sowie Öffnungszeiten dieser Aid offices sind im Rail Planner App (der Eurail Group) unter „Travel Info & Services“ veröffentlicht.
Im nachstehenden Text gelten die Begriffe Pass und Fahrausweis als gleichwertig.
Die Aushilfs- und Validierungsstellen sowie das Kontrollpersonal in den Zügen haben nachfolgende Vorschriften möglichst zu befolgen:
Die Verwendung eines Passes,
wird als Betrug angesehen und ermächtigt den Fahrkarten Kontrolleur zum sofortigen Einzug des Passes und zur Zahlungsaufforderung für eine Fahrkarte zum vollen Preis für die zurückgelegte Strecke, sowie zur Einhebung einer Fahrgeldnachforderung gemäß Handbuch für Reisen mit der ÖBB in Österreich.
Wurde die Gesamtgültigkeitsdauer des Passes manipuliert, so ist der Kontrolleur berechtigt, den Pass einzuziehen und den vollen Preis für eine Fahrkarte für die zurückgelegte Strecke zu verlangen. Zusätzlich wird einer Fahrgeldnachforderung gemäß Handbuch für Reisen mit der ÖBB in Österreich erhoben.
Wurde das Datum des Reisekalenders verändert, so ist der Kontrolleur berechtigt, den Pass einzuziehen und den vollen Preis für eine Fahrkarte für die zurückgelegte Strecke zu verlangen. Zusätzlich wird einer Fahrgeldnachforderung gemäß Handbuch für Reisen mit der ÖBB in Österreich erhoben.
Es empfiehlt sich in allen Fällen, stets eine sofortige Zahlung der verhängten Geldbußen anzustreben. Weigert sich ein Reisender zu zahlen, so sind die Betriebsvorschriften des betreffenden Netzes geltend zu machen (ggf. unter Einschluss einer strafrechtlichen Verfolgung).
Stellt sich eine Fahrkarte als Fälschung oder Fotokopie heraus, so hat der Fahrkartenkontrolleur darüber hinaus:
Wenn die Änderung nur EINE Änderung des Datums betrifft, sollte ein Ticket und/oder eine Geldstrafe ausgestellt werden, aber es sollte keine Beschlagnahme stattfinden. In solchen Fällen sollte eine kleine Notiz auf dem Ticket platziert werden, mit den Optionen auf der Rückseite des Tickets diese auszuarbeiten (z.B. hier erklären, dass die Änderung entdeckt wurde und ein Ticket/oder eine Geldstrafe ausgestellt wurde). Falls der Reisende während späterer Reisen ein weiteres Datum ändert, sollte ein anderes Ticket und/oder eine Strafe ausgestellt und der Pass konfisziert werden. Auch bei zwei oder mehr Änderungen sollten eine Geldbuße und/oder eine Einziehung und Beschlagnahme verhängt werden.
Reise mit einem nicht als gültig gekennzeichneten Pass
Ein Fahrgast, der (im Fall eines flexiblen Passes) vor Antritt der Reise das Reisedatum in das auf dem Kalender seitens Passes vorgesehene Feld nicht eingetragen hat, hat eine Fahrgeldnachforderung gemäß Handbuch für Reisen mit der ÖBB in Österreich zu bezahlen.
Eurail Aid Offices können beschädigte EURAIL Pässe oder Pässe mit falschen Angaben (Fehler verursacht durch die Ausgabestelle oder den validierenden Mitarbeiter) ohne Kosten austauschen.
Bei Beschädigungen welche durch den Reisenden verursacht wurden und ausgetauscht werden müssen wird eine Ersatzbebühr von 30 Euro eingehoben.
Eurail Two Country Pässe sowie Eurail One Country Pässe können nur von den „aid offices“ ausgetauscht werden, in welchen auch solche Pässe gültig sind.
Ein Eurail Pass kann nur in eine gleichwertige Kategorie/Subkategorie umgetauscht werden.
Eurail Aid Offices in Österreich sind:
Erstattungsanträge müssen bei der Ausgabestelle eingereicht werden, welche auf dem Fahrausweis angeführt ist. Sie sind innerhalb von einem Jahr, gerechnet vom Ausgabetag an, einzubringen. Nach Ablauf dieser Frist werden Erstattungsanträge nicht mehr angenommen.
Vom Erstattungsbetrag wird ein Verwaltungsrücklass in Höhe von 15 % abgezogen.
Werden Eurail Pässe vor dem 1. Geltungstag bei einer anderen Verkaufsstelle vorgelegt so hat diese den Pass Als „NOT USED“ zu kennzeichnen.
Fahrausweise, bei denen die Geltungsdauer noch nicht eingetragen ist, oder die vor dem ersten eingetragenen Geltungstag (mit allen Teilen!) zurückgegeben werden, werden von der Ausgabestelle erstattet. Flexipässe dürfen keinen „Travelday“ eingetragen haben.
Promotional Pässe werden grundsätzlich nicht erstattet. Ausnahmen werden durch die Eurail Group behandelt.
Auszüge sind in den Eurail-Broschüren aufgelistet. Aktuelle Informationen siehe unter https://www.eurail.com.