Tarifbestimmungen 

ST 5.12 Rail inclusive Tours (RIT)

Gültig ab 01.11.2018

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1.Berechtigte, Fahrtberechtigung

RIT-Fahrausweise werden an jedermann im Rahmen eines Pauschalarrangements im internationalen Verkehr, für die Hin- und Rückfahrt sowie für Rundfahrten ausgegeben, wobei mindestens eine Übernachtung bzw. eine andere touristische Leistung (z.B. Mietvertrag für einen Leihwagen) vorgesehen ist. Die Benützung der Bahn in nur einer Richtung ist lediglich bei kombinierten Reisen mit anderen Verkehrsträgern zulässig bzw. wenn die Rückreise ab einem anderen Bahnhof als dem Zielbahnhof der Hinfahrt gemacht wird.

2.Ausgabe der Fahrausweise

RIT-Fahrausweise werden nur von Fahrkartenschalter der Reisebüros mit gültiger RIT-Ermächtigung ausgegeben.

3.Fahrausweis, Klasse

Die RIT-Fahrpreise werden auf Grund der von den beteiligten Bahnen bekanntgegebenen Konditionen und unter Beachtung der internationalen RIT-Bestimmungen ermittelt, der Fahrpreis ist auf den Fahrausweisen jedoch nicht ausgewiesen. Fahrausweise werden für die 1. oder 2. Klasse ausgegeben.

4.Geltungsdauer, Fahrtunterbrechung

Betreffend die Geltungsdauer der Fahrausweise gilt der SCIC-NRT.

Fahrtunterbrechung ist innerhalb der Geltungsdauer gestattet.

5.Züge, Zuschläge

RIT-Fahrausweise berechtigen im Bereich der ÖBB zur Benützung aller Züge.

Die Platzreservierungsgebühren und die Zuschläge für Bett- und Liegeplätze sind in jedem Fall voll zu bezahlen.

6.Nachlösen und Übergang

Das Nachlösen für und der Übergang in die 1. Wagenklasse sind nach den Bestimmungen des Handbuchs für Reisen mit der ÖBB in Österreich zulässig.

7.Erstattung

Für teilweise nicht benützte Fahrausweise wird keine Erstattung geleistet.

Wird ein Fahrausweis für mehrere Personen auf der Gesamtstrecke nachweislich von weniger Personen benützt, so wird für die fehlendene(n) Person(en) der Fahrpreis anteilig erstattet.