Tarifbestimmungen 

Handbuch für Reisen mit den ÖBB in Österreich

Gültig ab 01.04.2020

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Auf eine gute Verbindung

Liebe Reisende,

wo immer Sie Ihre Reise hinführt – wir tun alles, damit Sie sicher und zufrieden an Ihr Ziel kommen. Die rechtlichen Grundlagen für Ihre Reisen mit uns in Österreich fassen wir für Sie in diesem Handbuch zusammen.

Wenn Sie ein Ticket für einen Zug oder Bus der ÖBB-Personenverkehr AG in Österreich kaufen, schließen Sie mit uns einen Beförderungsvertrag ab. Ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag finden Sie in den Beförderungsbedingungen, dem Abschnitt A dieses Handbuches.

Der Abschnitt B, die Tarifbestimmungen, informiert Sie über unser Angebot an Tickets und die Nutzungsbedingungen dafür. Im Abschnitt C, Kundengruppen, lesen Sie alles über mögliche Ticket-Rabatte.

Damit dieses Handbuch gut lesbar und übersichtlich bleibt, verwenden wir die Begriffe „Kunde“ und „Mitarbeiter“ für beide Geschlechter. Wenn wir von „Bussen“ schreiben, so geht es um unsere Intercitybusse. Ist im Tarif von „ÖBB“ oder „uns“ die Rede, meinen wir immer die ÖBB-Personenverkehr AG.

Wir wünschen Ihnen eine gute Reise und sind bei Fragen gerne für Sie da unter unserer Servicenummer 05-1717. Im Internet finden Sie Informationen zu Reisen mit der ÖBB unter oebb.at.

Ihre ÖBB

Änderungen zur letztgültigen Version

Pkt.

Änderung

A.3.2.2.8.
A.3.2.3.1.


Aktualisierung Regelung Fahrgeldnachforderung

A.3.5.2.

Nutzungsbestimmungen Schlaf- und Liegewagen

C.5.

Aufhebung Rabattierung für Reservierung für die Kundengruppe Vorteilscard

A.Beförderungsbedingungen

A.1.Begriffsbestimmungen

A.1.1.Kleinkind

A.1.1.1.1.Kleinkinder sind Reisende bis einen Tag vor dem 6. Geburtstag.

A.1.2.Kind

A.1.2.1.1.Kinder sind Reisende zwischen 6 und 14 Jahre – ab dem 6. Geburtstag bis einen Tag vor dem 15. Geburtstag.

A.1.3.Erwachsene

A.1.3.1.1.Erwachsene sind Reisende ab dem 15. Geburtstag.

A.1.4.Nahverkehr

A.1.4.1.1.Unsere Zuggattungen im Nahverkehr sind Regionalzug (R), Regional Express (REX), cityjet express (CJX) und S-Bahn (S).

A.1.5.Fernverkehr

A.1.5.1.1.Unsere Zuggattungen im Fernverkehr sind Eurocity (EC), Intercity (ÖBB-IC bzw. IC), ICE, Railjet (RJ), Railjet Xpress (RJX) oder D-Zug (D).

A.1.6.Nachtreisezüge

A.1.6.1.1.Unsere Zuggattungen für Nachtreisezüge sind Nightjet (NJ), Euronight (EN) und D-Züge mit Schlaf- und Liegewagen.

A.1.7.Busse

A.1.7.1.1.Unsere Busse sind Intercitybusse auf den Strecken zwischen Graz, Klagenfurt, Villach und Venedig.

A.1.8.Zeitkarten

A.1.8.1.1.Zeitkarten sind Tages-, Wochen-, Monats- und Jahreskarten. Sie gelten für eine beliebige Anzahl von Fahrten innerhalb einer bestimmten Gültigkeitsdauer. Es gibt sie als Streckenkarten für eine bestimmte Gültigkeitsstrecke, als Zonen- bzw. Netzkarten in einem bestimmten Gültigkeitsbereich.

A.1.9.Mobilitätseingeschränkte Reisende

A.1.9.1.1.Mobilitätseingeschränkt sind Reisende, deren Mobilität bei der Zugfahrt eingeschränkt ist und die daher unsere Unterstützung bzw. eine Anpassung unserer Services an ihre Bedürfnisse brauchen.

A.1.9.1.2.Hierzu zählen Reisende mit Behinderung, das sind blinde Reisende, Reisende mit Rollstuhl, Schwerkriegsbeschädigte ab einem Behinderungsgrad von 70% und Inhaber eines Behindertenpasses ab einem Behinderungsgrad von 70%.

A.1.9.1.3.Ebenso zählen hierzu:

  • Reisende mit einer anderen körperlichen, sensorischen oder motorischen Behinderung
  • Reisende mit einer geistigen Behinderung oder Beeinträchtigung
  • Reisende mit Einschränkungen aufgrund ihres Alters

A.1.10.Kulanzgutscheine

A.1.10.1.1.Ein Gutschein, den Sie von uns kostenlos bekommen, ist ein Kulanzgutschein. Kulanzgutscheine lösen Sie beim Ticketkauf über tickets.oebb.at ein oder über die ÖBB App. Werbe- oder Promotiongutscheine sind keine Kulanzgutscheine und unterliegen eigenen Einlösebedingungen.

A.2.Gültigkeitsbereich

A.2.1.1.1.Diese Beförderungsbedingungen regeln den Abschluss und die Durchführung von Beförderungsverträgen zwischen Ihnen als Reisendem und uns. Sie gelten für die Beförderung von Reisenden, ihren Tieren, Gepäck, Fahrrädern und Fahrzeugen in unseren Zügen und Bussen.

A.2.1.1.2.Diese Beförderungsbedingungen gelten auf allen Strecken zwischen unseren Bahnhöfen in Österreich und zwischen den gemeinsam mit anderen Bahnen betriebenen Grenzbahnhöfen im Ausland, gemäß E.7.

A.2.1.1.3.Darüber hinaus gelten diese Beförderungsbedingungen für unsere Busse in Italien sowie auf folgenden Strecken im Ausland:

  • Auf der deutschen Strecke zwischen Salzburg Hauptbahnhof und Kufstein
  • Auf der ungarischen Strecke zwischen Loipersbach-Schattendorf und Deutschkreutz
  • Auf der liechtensteinischen Strecke zwischen Tisis und Buchs (SG)

A.2.1.1.4.Unsere Beförderungsbedingungen und Nutzungsbestimmungen für Tickets, nach Abschnitt B., gelten auch in Bussen, die als Schienenersatzverkehr gekennzeichnet sind. Diese Busse ersetzen unsere mit Zügen geplanten Verkehre, wenn diese beispielsweise wegen Bauarbeiten oder Streckenunterbrechungen nicht fahren können.

A.3.Reisen in unseren Zügen und Bussen

A.3.1.Tickets

A.3.1.1.Beförderungsvertrag

A.3.1.1.1.Für die Fahrt mit Zügen und Bussen der ÖBB brauchen Sie ein gültiges Ticket. Diese ist der Nachweis Ihres Beförderungsvertrages mit uns, und die Grundlage Ihrer Rechte und Pflichten vor, während und nach Ihrer Reise. Bitte prüfen Sie direkt nach dem Kauf, dass das Ticket Ihrem Reisewunsch entspricht.

A.3.1.1.2.Der Beförderungsvertrag kommt bei einer der folgenden Situationen zustande:

  • Sie erhalten Ihr Ticket ausgehändigt oder zugesandt
  • Sie klicken auf „Ticketkauf abschließen“ im ÖBB Ticketshop tickets.oebb.at oder in der ÖBB App

A.3.1.1.2.Wenn Sie Ihre Fahrt im ÖBB Ticketshop tickets.oebb.at oder in der ÖBB App buchen, müssen Sie Ihr Ticket bitte unbedingt vor Fahrtbeginn, erhalten nach Punkt D.1.3..

A.3.1.2.Tickets für den Nahverkehr

A.3.1.2.1.Für die Züge des Nahverkehrs brauchen Sie vor Fahrtbeginn ein Ticket. Dies gilt auch für Hunde und Fahrräder. An Bahnhöfen ohne ÖBB Ticketschalter und ohne Ticketautomat dürfen Sie auch ohne Ticket einsteigen. Sie können ebenfalls ohne Ticket in den Zug einsteigen, wenn alle Ticketautomaten des Bahnhofs keine Münzen und Geldscheine mehr akzeptieren. In diesen Fällen erhalten Sie Ihr Ticket im Zug, entweder bei unseren Mitarbeitern oder am Ticketautomaten. Bitte kaufen Sie das Ticket sofort nach dem Einsteigen, da Sie sonst ohne gültigem Ticket reisen. Beachten Sie bitte, dass ein Ausfall der elektronischen Zahlungsfunktion am Ticketautomaten keinen Defekt darstellt und daher nicht zu einem Ticketkauf im Zug berechtigt.

A.3.1.2.2.Unsere Ticketautomaten können nur begrenzt Wechselgeld zurückgeben. Nur wenn weniger als 9,- Euro als Wechselgeld an Sie zurückzugeben ist, kann unser Ticketautomat Geldscheine unterschiedlicher Wertstückelungen annehmen.

A.3.1.3.Tickets für Fernverkehrs- und Nachtzüge

A.3.1.3.1.In Fernverkehrs- und Nachtreisezügen können Sie Ihr Ticket auch bei unseren Mitarbeitern im Zug erwerben. Bitte teilen Sie unseren Mitarbeitern im Rahmen der erstmaligen Ticketkontrolle sofort und unaufgefordert mit, dass Sie ein Ticket benötigen, da Sie sonst ohne gültigem Ticket reisen. Bitte beachten Sie, dass Sie beim Kauf des Tickets im Zug den Bordpreis zahlen. Dieser besteht aus dem Fahrpreis und einer Servicegebühr, nach E.1.1..

A.3.1.4.Zug- und Busgebundene Tickets

A.3.1.4.1.Zug- und busgebundene Tickets gelten nur in den Zügen und Bussen, für die sie gekauft wurden. Sie fahren ausschließlich in den Zügen und Bussen, die auf dem Ticket angegeben sind. In anderen Zügen und Bussen ist das Ticket nicht gültig. Die Einschränkung der Gültigkeit auf bestimmte Züge und Busse finden Sie in den Nutzungsbestimmungen der Tickets in B..

A.3.1.4.2.Wir heben die Zug- und Busbindung Ihres Tickets auf, wenn die Nutzung der ursprünglichen Verbindung nicht möglich ist, weil:

  • Der Zug oder Bus ausgefallen ist,
  • Sie Ihren Anschlußzug oder -bus aufgrund einer Verspätung verpassen oder
  • In den Zug oder Bus wegen Überfüllung nur mit Reservierung eingestiegen werden kann.

A.3.1.4.2.Unsere Zugbegleiter bestätigen Ihnen die Aufhebung der Zug- oder Busbindung.

A.3.1.5.Ticketkontrollen

A.3.1.5.1.Bewahren Sie bitte Ihr Ticket sorgfältig auf – es kann auch nach Ende der Fahrt noch bis zum Verlassen der Bahnsteigzugänge kontrolliert werden.

A.3.1.5.2.Tickets werden von uns manuell oder elektronisch durch Einscannen des QR-Codes kontrolliert. Bei der Ticketkontrolle geben Sie unseren Mitarbeitern Ihr Ticket und auf Nachfrage Ihren Identitäts- oder Ermäßigungsausweis. Auch unsere Mitarbeiter weisen auf Nachfrage ihren Mitarbeiterausweis vor.

A.3.1.5.3.Um Betrugsfällen vorzubeugen, ziehen wir stichprobenartig Tickets ein, um diese auf Echtheit zu prüfen. Sollten Sie einmal von einem derartigen Einzug Ihres Tickets betroffen sein, stellen wir Ihnen ein Ersatzticket aus, das dann Ihr gültiges Ticket ist und auch als Einzugsbestätigung gilt.

A.3.1.5.4.Wenn Sie mit einem ungültigen Ticket oder einer ungültigen Ermäßigungskarte nach Punkt A.3.2.1.1. reisen, ziehen wir diese(s) ebenfalls ein. In diesem Fall gelten Sie als Reisender ohne gültiges Ticket und erhalten eine Fahrgeldnachforderung.

A.3.1.6.Wo kaufen Sie unsere Tickets

A.3.1.6.1.Die Tickets für unsere Züge und Busse erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:

  • ÖBB Ticketschalter
  • tickets.oebb.at
  • ÖBB Ticketautomat
  • Kundenservice 05-1717
  • ÖBB App
  • Im Reisebüro und bei Agenturen mit ÖBB Ticketverkauf
  • Bei unseren Mitarbeitern in unseren Fernverkehrs- und Nachtreisezügen
  • Bei unseren Mitarbeitern in unseren Nahverkehrszügen nach Punkt A.3.1.2.

A.3.1.6.2.Die Preise für unsere Tickets erfahren Sie in unseren elektronischen Verkaufssystemen, an ÖBB Ticketschaltern oder von unserem Kundenservice 05-1717.

A.3.1.6.3.Bitte bewahren Sie Ihr Ticket sorgfältig auf. Im Falle eines Verlusts können wir ausschließlich auf Ihren Namen lautende Tickets am ÖBB Ticketschalter ersetzen. Andere Tickets können wir leider nicht ersetzen, auch wenn Sie hierfür eine Rechnung haben.

A.3.1.6.4.Zur Ersatzausstellung am ÖBB Ticketschalter beachten Sie bitte Folgendes: ÖBB Tickets, die auf Sicherheitspapier am ÖBB Ticketautomaten oder am ÖBB Ticketschalter ausgegeben wurden, können nur mit Vorlage der Bestätigung einer amtlichen Verlust- oder Diebstahlsanzeige erneut ausgegeben werden. Die Gründe dafür liegen im Finanz- und Steuerrecht.

A.3.2.Reisende ohne gültiges Ticket oder ohne gültige Ermäßigungskarte

 

A.3.2.1.Wann ist Ihr Ticket oder Ihre Ermäßigungskarte ungültig?

A.3.2.1.1.Ihr Ticket/Ihre Ermäßigungskarte ist ungültig, wenn

  • die Nutzung nicht den Tarifbestimmungen in B. entspricht, insbesondere wenn der Gültigkeitszeitraum Ihres Tickets schon abgelaufen ist,
  • der Inhalt geändert wurde, z.B. Änderung des Datums oder Fotos,
  • das Ticket/die Ermäßigungskarte aufgrund eines qualifizierten Zahlungsverzuges gesperrt wurde und
  • das Ticket/die Ermäßigungskarte wegen des Zustandes nicht auf Gültigkeit geprüft werden kann.

A.3.2.1.2.Ihr Ticket ist ebenfalls ungültig, wenn

  • Ihr Ticket seinen Gültigkeitszeitraum noch nicht erreicht hat,
  • eine Ermäßigungskarte notwendig ist, z.B. Vorteilscard, diese aber nicht vorgezeigt wird oder ungültig ist,
  • Ihr Ticket nur in Verbindung mit einem Ausweis gültig ist, dieser aber nicht vorgezeigt wird oder ungültig ist.

A.3.2.1.3.Ihr Ticket wird rückwirkend ungültig, wenn Sie dessen Kauf in der ÖBB App mit der Undo-Funktion rückgängig machen, trotz nachweislicher Nutzung.

A.3.2.2.Fahrgeldnachforderung

A.3.2.2.1.Für den Fall, dass Sie mit uns reisen, aber kein gültiges Ticket vorweisen können, stellen wir Ihnen eine Fahrgeldnachforderung aus, nach E.1.2. Sie erhalten von unseren Mitarbeitern dann einen Beleg über die Höhe der Nachforderung. Mit diesem Beleg können Sie in dem Zug weiterfahren, in der 2. Klasse bis zu Ihrem Zielbahnhof aber maximal bis zum Zugendbahnhof in Österreich.

A.3.2.2.2.Die Fahrgeldnachforderung können Sie entweder sofort im Zug bei unseren Mitarbeitern oder zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen. Bezahlen Sie die Fahrgeldnachforderung zu einem späteren Zeitpunkt, erhöht diese sich um die Bearbeitungsgebühr nach E.1.3. Weisen Sie in diesem Fall unseren Mitarbeiter Ihren Lichtbildausweis mit Altersnachweis vor. Dieser nimmt Ihre Daten und Anschrift auf.

A.3.2.2.3.Wir stellen Ihnen nachträglich eine Fahrgeldnachforderung nach E.1.2. zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr nach E.1.3. aus, wenn Sie ihren Ticketkauf in der ÖBB App trotz nachweislicher Nutzung rückgängig machen, gemäß Punkt A.3.2.1.3..

A.3.2.2.4.Alle notwendigen Informationen für das Bezahlen der Fahrgeldnachforderung finden Sie auf dem Beleg. Hierauf finden Sie ebenfalls den Kontakt, an den Sie sich schriftlich mit einem Einspruch gegen die Fahrgeldnachforderung wenden können.

A.3.2.2.5.Bitte wenden Sie sich innerhalb von 14 Tagen mit einem begründeten Einspruch gegen die Fahrgeldnachforderung an uns oder überweisen Sie den zu zahlenden Betrag. Erhalten wir weder einen Einspruch noch die Überweisung von Ihnen innerhalb dieser Frist, senden wir Ihnen eine Mahnung. Durch diesen Aufwand entstehen für Sie weitere Kosten, nach E.1.6., die wir Ihnen in Rechnung stellen. Dann haben Sie weitere 4 Wochen Zeit einen begründeten Einspruch gegen die Fahrgeldnachforderung einzulegen oder den zu zahlenden Betrag zu überweisen. Reagieren Sie auf unsere Mahnung nicht innerhalb der 4 Wochen, leiten wir unsere offene Forderung an ein Inkassobüro weiter.

A.3.2.2.6.Wenn Sie Ihre personenbezogenen Daten und Anschrift nicht angeben oder die Annahme des Beleges verweigern, können wir Sie des Zuges verweisen.

A.3.2.2.7.Das Fahren ohne gültige Fahrkarte ist eine Verwaltungsübertretung. Wir sind berechtigt, diese im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei der Behörde anzuzeigen.

A.3.2.2.8.Für Fahrten innerhalb des Verkehrsverbundes Vorarlberg stellen wir Ihnen eine Fahrgeldnachforderung gemäß den Tarifbestimmungen des Vorarlberger Verkehrsverbundes aus.

A.3.2.3.Kinder und Erwachsene unter 18 Jahren ohne gültigem Ticket

A.3.2.3.1.Wir stellen keine Fahrgeldnachforderung aus, wenn Kinder und Erwachsene unter 18 Jahren ohne gültiges Ticket einen Altersnachweis zeigen. Sie kaufen in diesem Fall im Zug ein Ticket mit Servicegebühr, nach E.1.1.. Für Fahrten innerhalb des Verkehrsverbundes Vorarlberg stellen wir Ihnen eine Fahrgeldnachforderung gemäß den Tarifbestimmungen des Vorarlberger Verkehrsverbundes aus.

A.3.2.3.2.Wenn kein Altersnachweis erbracht oder das Ticket nicht sofort gezahlt werden kann, stellen wir eine Fahrgeldnachforderung aus. Der Altersnachweis kann jedoch in diesem Fall binnen 13 Tage nachgereicht werden. Danach reduzieren wir die ursprüngliche Fahrgeldnachforderung auf den Preis eines Standard-Einzeltickets für Kind oder Erwachsene unter 18 Jahren sowie eine Bearbeitungsgebühr nach E.1.4.

A.3.2.4.Reisende mit Behinderungen ohne gültigem Ticket

A.3.2.4.1.Wir stellen keine Fahrgeldnachforderung aus, wenn folgende Reisende ohne Begleiter im Zug ohne Ticket angetroffen werden:

  • Blinde oder stark sehbehinderte Reisende und
  • Rollstuhlfahrer.

A.3.2.4.2.Können Sie Tickets an einem Bahnhof oder im Zug ausschließlich an einem ÖBB Ticketautomat kaufen, so stellen wir den folgenden Reisenden ohne Begleiter ebenfalls keine Fahrgeldnachforderung aus:

  • Reisende, die aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters keinen Automaten bedienen können
  • Reisende, die aufgrund eingeschränkter manueller oder geistiger Möglichkeiten keinen Automaten bedienen können

A.3.2.4.3.Den unter A.3.2.4.1. und A.3.2.4.2. genannten Reisenden verrechnen wir auch nicht die Servicegebühr gemäß E.1.1. beim Kauf von Tickets im Zug.

A.3.2.4.4.Wir stellen auch keine Fahrgeldnachforderung aus, wenn Reisende im Rollstuhl durch eine Umwegfahrt den Zielbahnhof auf der gebuchten Strecke einfacher und barrierefrei erreichen.

A.3.2.5.Reisende mit vergessener Österreichcard

A.3.2.5.1.Wenn Sie Ihre Österreichcard bei Ticketkontrollen im Zug nicht vorzeigen können, haben Sie in Fernverkehrs- und Nachtzügen die Möglichkeit, bei unseren Mitarbeitern ein Standard-Einzelticket ohne Rabatte nach Punkt A.3.1.3.1. zu kaufen. Dieses Ticket versehen unsere Mitarbeiter mit Ihrem Namen, Art und Nummer Ihres Lichtbildausweises mit Altersnachweis und Ihrem Geburtstag.

A.3.2.5.2.Sie können dieses Ticket mit einer Kopie Ihrer Österreichcard bis 6 Monate nach dem letzten Gültigkeitstag Ihres Tickets bei uns zur Erstattung einreichen. Dann erhalten Sie den Fahrpreis zurück, abzüglich der Bearbeitungsgebühr nach E.1.5.

A.3.2.5.3.Wenn Sie kein Ticket im Zug nachkaufen, dann stellen wir Ihnen eine Fahrgeldnachforderung nach Punkt A.3.2.2. aus. Darauf notieren wir, dass Sie Ihre Österreichcard vergessen haben. Anschließend senden Sie uns die Kopie Ihrer Österreichcard innerhalb von 13 Tagen an die Adresse auf dem Beleg. Wir verringern dann die Fahrgeldnachforderung auf die Bearbeitungsgebühr nach E.1.5.

A.3.2.6.Reisende mit vergessenen personifizierten Tickets

A.3.2.6.1.Wenn Sie ein auf Ihren Namen ausgestelltes Ticket vergessen haben und bei der Ticketkontrolle im Zug nicht vorzeigen können, haben Sie in Fernverkehrs- und Nachtzügen die Möglichkeit, bei unseren Mitarbeitern ein Standard-Einzelticket ohne Rabatte nach Punkt A.3.1.3.1. zu kaufen. Dieses Ticket versehen unsere Mitarbeiter mit Ihrem Namen, Art und Nummer Ihres Lichtbildausweises mit Altersnachweis und Ihrem Geburtstag.

A.3.2.6.2.Mit einer Kopie Ihres ursprünglich vergessenen und auf Ihren Namen ausgestellten Tickets, können Sie das im Zug gekaufte Ticket bis 6 Monate nach dessen letztem Gültigkeitstag bei uns zur Erstattung einreichen. Wenn Gültigkeitsbereich und Zeitraum beider Fahrkarten übereinstimmen, erhalten Sie den Fahrpreis zurück, abzüglich der Bearbeitungsgebühr nach E.1.5.

A.3.2.6.3.Wenn Sie kein Ticket im Zug nachkaufen können, dann stellen wir Ihnen eine Fahrgeldnachforderung nach Punkt A.3.2.2. aus. Darauf notieren wir, dass Sie ein auf Ihren Namen lautendes Ticket vergessen haben. Anschließend senden Sie eine Kopie des vergessenen Tickets innerhalb von 13 Tagen an die Adresse auf dem Beleg und wir verringern die Fahrgeldnachforderung auf die Bearbeitungsgebühr nach E.1.5.

A.3.2.7.Reisende ohne Vorteilscard oder Berechtigungsnachweis

A.3.2.7.1.Es gibt Tickets und Reservierungen der ÖBB und von Verkehrsverbünden, die nur zusammen mit einem Berechtigungsnachweis gültig sind. Hierzu zählen:

  • Vorteilscard
  • Behindertenpass
  • Schüler- und Lehrlingsausweis

A.3.2.7.2.Wenn Sie bei der Ticketkontrolle weder Vorteilscard noch Berechtigungsnachweis vorzeigen können, haben Sie in Fernverkehrs- und Nachtzügen die Möglichkeit, bei unseren Mitarbeitern ein Ticket zum Differenzbetrag auf den vollen Preis ohne Rabatte, nach Punkt A.3.1.3.1. zu kaufen. Dieses Ticket versehen wir mit Ihrem Namen, Art und Nummer Ihres Lichtbildausweises mit Altersnachweis und Ihrem Geburtstag.

A.3.2.7.3.Sie können dieses Ticket mit einer Kopie Ihrer Vorteilscard oder Ihres Berechtigungsnachweises bis 6 Monate nach dem letzten Gültigkeitstag Ihres Tickets bei uns zur Erstattung einreichen. Dann erhalten Sie die Zusatzkosten zurück, abzüglich der Bearbeitungsgebühr nach E.1.5..

A.3.2.7.4.Wenn Sie mit einer rabattierten Reservierung nach C.5. verreisen und keine Vorteilscard vorweisen können, verrechnen wir Ihnen eine Servicegebühr nach Punkt E.1.1..

A.3.2.7.5.Wenn Sie kein Ticket im Zug nachkaufen nach A.3.2.7.2.. oder wenn Sie die Servicegebühr nach A.3.2.7.4. nicht bezahlen, dann stellen wir Ihnen eine Fahrgeldnachforderung nach Punkt A.3.2.2. aus. Darauf notieren wir, dass Sie Ihre Vorteilscard oder Ihren Berechtigungsnachweis vergessen haben. Anschließend senden Sie eine Kopie Ihrer Vorteilscard oder Ihren Berechtigungsnachweis innerhalb von 13 Tagen an die Adresse auf dem Beleg und wir verringern die Fahrgeldnachforderung auf den korrekten Ticketpreis für Ihre Fahrt und auf die Bearbeitungsgebühr nach E.1.5..

A.3.2.8.Reisende mit vergessenem Lichtbildausweis

A.3.2.8.1.Wenn Sie Ihren Lichtbildausweis mit Altersnachweis zu Ihrer Vorteilscard vergessen haben und bei der Ticketkontrolle im Zug nicht vorzeigen können, haben Sie in Fernverkehrs- und Nachtzügen die Möglichkeit, bei unseren Mitarbeitern ein Ticket zum Differenzbetrag auf den vollen Preis ohne Rabatte, nach Punkt A.3.1.2.2. zu kaufen.

A.3.2.8.2.Wenn Sie kein Ticket im Zug nachkaufen, dann stellen wir Ihnen eine Fahrgeldnachforderung nach Punkt A.3.2.2. aus.

A.3.2.8.3.Da wir Ihre Identität zu keinem Zeitpunkt feststellen können, ist es uns nicht möglich, Ihre unter den Punkten A.3.2.8.1. und A.3.2.8.2. geleisteten Zahlungen zu erstatten.

A.3.3.Reisen von Kleinkindern und Kindern

A.3.3.1.1.Kleinkinder fahren in unseren Zügen und Bussen kostenlos und ohne Ticket.

A.3.3.1.2.In unseren Nah- und Fernverkehrszügen und in unseren Bussen reisen Kleinkinder nur in der Begleitung eines Erwachsenen.

A.3.3.1.3.In unseren Nachtreisezügen reisen Kleinkinder und Kinder nur in Begleitung eines Erwachsenen.

A.3.3.1.4.Kleinkinder können sich in Nachtreisezügen den Schlaf- und Liegeplatz mit Ihrer Begleitperson teilen. Eine Unterbringung in geschlechterspezifischen Abteilen ist für Kleinkinder möglich, unabhängig ob Junge oder Mädchen.

A.3.3.1.5.Kinder benötigen in Nachtreisezügen einen eigenen Schlaf- und Liegeplatz.

A.3.4.Mobilitätseingeschränkte Reisende

A.3.4.1.Informationen für mobilitätseingeschränkte Reisende

A.3.4.1.1.Unter oebb.at gibt es zu allen unseren Bahnhöfen und Haltestellen umfassende Informationen und Ausstattungsbeschreibungen zur Barrierefreiheit.

A.3.4.1.2.Auskunft über den Umfang der Assistenzmöglichkeiten erhalten Sie auf unserer Homepage http://www.oebb.at/de/barriererefreies-reisen/barrierefreies-reisen und beim ÖBB-Kundenservice 05-1717 Menüführung 5.

A.3.4.1.3.Im Fernverkehr sind viele Züge mit Rollstuhlstellplätzen und einer für Rollstuhlfahrer nutzbaren Toilette ausgestattet. Diese Ausstattungsdetails sehen Sie in unserem Online-Fahrplan unter oebb.at.

A.3.4.1.4.Nahverkehrszüge wurden teilweise barrierefrei ausgestattet, mit fahrzeuggebundenen Einstiegshilfen, für Rollstuhlfahrer benutzbare Toiletten und digitalen Informationssystemen.

A.3.4.1.5.In Nachtreisezügen mit Multifunktionswagen ist auch für Personen im Rollstuhl bequemes Reisen in einem Liegewagenabteil möglich.

A.3.4.1.6.Folgende orthopädische Hilfsmittel nehmen Sie kostenlos in unseren Zügen mit:

  • Mechanische oder elektrische Rollstühle
  • Rollatoren oder Gehgestelle
  • Mehrspurige Elektroscooter

A.3.4.1.7.Unsere Züge und Hebelifte befördern Hilfsmittel bis zu folgenden Maßen:

  • Länge 1.250 mm
  • Breite 800 mm
  • Höhe 1090 mm
  • Gewicht 250 kg inklusive dem Reisenden

A.3.4.1.8.Wir bitten um Verständnis, dass wir handbetriebene Fahrradrollstühle, sogenannte „Handbikes“, aus Platzgründen nur dann mitnehmen können, wenn der Rollstuhl- vom Fahrradteil trennbar ist.

A.3.4.1.9.Begleitpersonen, die Sie als Assistenz begleiten, müssen Ihre persönlichen Bedürfnisse während der Reise erfüllen können. Als Begleitpersonen fungieren nur Erwachsene.

A.3.4.1.10.Assistenzhunde sind speziell für Menschen mit Behinderung ausgebildet. Sie sind Signalhunde, Servicehunde sowie Hunde in Ausbildung mit einer Begleitperson und einer Ausbildungsbestätigung, Assistenzhunde haben ein entsprechendes Brustgeschirr oder Dokument.

A.3.4.1.11.Assistenzhunde reisen kostenlos und brauchen keinen Maulkorb.

A.3.4.2.Assistenz für mobilitätseingeschränkte Reisende

A.3.4.2.1.Für mobilitätseingeschränkte Reisende bieten wir Hilfe am Bahnhof und beim Ein- und Ausstieg aus unseren Zügen. Melden Sie dazu bitte bis 12 Stunden vor Inlandsreisen beziehungsweise 48 Stunden vor Auslandsreisen Ihren Reisewunsch und Ihre Reservierung beim ÖBB-Kundenservice 05-1717 Menüführung 5 oder E-Mail msz@pv.oebb.at. Wenn Servicemitarbeiter von uns vor Ort sind, bemühen wir uns, Ihnen auch unangemeldet Hilfe zu leisten.

A.3.4.2.2.Falls wir Kundenwünsche nicht erfüllen können, suchen wir grundsätzlich nach anderen Lösungen. Wenn wir keine passende Beförderung finden, können Sie leider nicht mitfahren.

A.3.4.2.3.Wenn Sie keine Reservierung haben und alle Rollstuhlplätze im Zug besetzt sind, nutzen Sie bitte den nächsten Zug mit freien Rollstuhlplätzen.

A.3.5.Verhalten während der Reise

A.3.5.1.Gegenseitige Rücksichtnahme

A.3.5.1.1.Wir wollen allen unseren Reisenden eine angenehme und entspannte Fahrt ermöglichen. Dafür ist es wichtig, dass Sie als unsere Reisenden aufeinander Rücksicht nehmen.

A.3.5.1.2.Bitte stören Sie andere Reisende daher möglichst nicht durch laute Gespräche, Filme, Musik oder andere Aktivitäten. Kommen Sie der Bitte unserer Mitarbeiter, Rücksicht auf andere Reisende zu nehmen, nicht nach, können wir von Ihnen eine Strafzahlung verlangen, nach E.1.8.

A.3.5.1.3.Alle Bereiche unserer Züge und Busse sind rauchfrei. Auch für E-Zigaretten gilt Rauchverbot. Wer raucht, zahlt eine Strafe nach E.1.8.

A.3.5.1.4.Bitte helfen Sie mit, unsere Züge und Busse sauber und schadenfrei zu halten. Wer unsere Züge oder Busse beschädigt oder verschmutzt, zahlt eine Gebühr für Reparatur und Reinigung nach E.1.7. Wenn die tatsächlichen Reinigungs- und Reparaturkosten höher ausfallen, verlangen wir auch die entsprechenden Mehrkosten.

A.3.5.1.5.In unseren Fernverkehrszügen befinden sich besondere Ruhezonen beziehungsweise Ruheabteile mit eigener Kennzeichnung. Dort können Sie ungestört reisen. Bitte nehmen Sie hier besonders auf Ihre Mitreisenden Rücksicht und verhalten Sie sich ruhig. Bitte folgen Sie den Aufforderungen unserer Mitarbeiter, ruhig zu sein und Rücksicht auf Ihre Mitreisenden zu nehmen. Anderenfalls kann dies zu einer Strafzahlung führen, nach E.1.8..

A.3.5.1.6.Außerdem haben wir in einigen Zügen besondere Abteile für Damen, Kleinkinder und zum Stillen. Sollten diese Abteile benötigt werden, bitten unsere Mitarbeiter Sie, die Abteile für diese besonderen Kunden freizumachen. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, kann dies zu einer Strafzahlung führen, nach E.1.8..

A.3.5.1.7.Bezahlen Sie die Gebühren zu einem späteren Zeitpunkt, erhöht sich diese um die Bearbeitungsgebühr nach E.1.3.. Weisen Sie in diesem Fall unseren Mitarbeiter Ihren Lichtbildausweis mit Altersnachweis vor. Dieser nimmt Ihre Daten und Anschrift auf.

A.3.5.1.8.Darüber hinaus sind wir in diesen Fällen berechtigt, Sie des Zuges zu verweisen.

A.3.5.1.9.Angriffe auf unsere Mitarbeiter werden gemäß geltendem Strafrecht zur Anzeige gebracht.

A.3.5.1.10.In unseren Zügen und Bussen dürfen Sie keine Waren anbieten oder verkaufen. Wenn Sie Waren anbieten oder verkaufen, können wir von Ihnen eine Strafzahlung verlangen, nach E.1.8..

A.3.5.2.Nutzung der Schlaf- und Liegewagen

A.3.5.2.1.Bitte schalten Sie während der Nachtruhe in den Schlaf- und Liegewagen die Hauptbeleuchtung aus.

A.3.5.2.2.Unsere Mitarbeiter richten Bett- und Liegeplätze nach Möglichkeit entsprechend der Tageszeit zum Schlafen oder Sitzen her, auch auf Ihren Wunsch hin. Bitte beachten Sie, dass unsere Mitarbeiter Kundenwünsche je nach Eingang chronologisch bearbeiten.

A.3.5.2.3.Bett- und Liegeplätze werden abends grundsätzlich ab 22 Uhr unaufgefordert hergerichtet. Sofern ein Benutzer eines Abteils bereits ab 21 Uhr zu Bett gehen möchte, werden alle Bett- oder Liegeplätze des Abteils entsprechend früher hergerichtet. Morgens wird das Abteil spätestens um 08:00 Uhr hergerichtet, sofern ein Mitbenutzer dies wünscht.

A.3.5.2.4.Einige Züge haben davon abweichende festgelegte Zeiten, darüber informieren Sie unsere Mitarbeiter.

A.3.5.2.5.Wir bieten in allen Nachtreisezügen im Liegewagen spezielle Damenabteile an. Die Buchung ist bis 4 Tage vor der Abfahrt möglich. Gekennzeichnete Damenabteile dürfen nur von weiblichen Reisenden benützt werden. Kinder unter 6 Jahren können unabhängig von ihrem Geschlecht im Damenabteil mitgenommen werden. Ab 6 Jahren dürfen nur Mädchen im Damenabteil mitgenommen werden. Die Nutzung von Damenabteilen durch männliche Reisende ist auch mit Zustimmung der darin befindlichen weiblichen Reisenden nicht gestattet.

A.3.5.3.Von der Beförderung ausgeschlossene Personen

A.3.5.3.1.Wir befördern Sie gerne in unseren Zügen und Bussen, wenn:

  • Sie die für die Beförderung maßgebenden Regelungen einhalten,
  • die Beförderung möglich ist und
  • die Beförderung nicht durch Umstände außerhalb unseres Einflussbereiches verhindert wird.

A.3.5.3.2.Sollten Sie sich schon vor oder bei Zustieg in unsere Züge oder Busse unzumutbar verhalten, dürfen unsere Mitarbeiter Ihnen den Zustieg zu unseren Zügen und Bussen verwehren.

A.3.5.3.3.Wir können Sie befristet oder dauerhaft von der Fahrt in unseren Zügen ausschließen, wenn:

  • Sie eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Eisenbahnbetriebes darstellen,
  • Sie eine Gefahr für die Sicherheit der Mitreisenden darstellen oder
  • Sie andere Mitreisende in unzumutbarer Weise belästigen.

A.3.5.3.4.Wir können Sie ebenfalls befristet oder dauerhaft von der Fahrt in unseren Zügen ausschließen, wenn gegen Sie ein Straferkenntnis vorliegt wegen schwerwiegender bzw. wiederholter Verstöße gegen:

  • die in A.3.5.1. und A.3.5.4. genannten Punkte,
  • die vorgeschriebene Ordnung oder Sicherheit des Eisenbahnbetriebes oder
  • die Anweisungen unserer Mitarbeiter zur Aufrechterhaltung von Ordnung oder Sicherheit des Eisenbahnhbetriebes.

A.3.5.3.5.Wenn Sie aufgrund von Krankheit das Wohl und die Gesundheit der anderen Reisenden oder unserer Mitarbeiter gefährden, dürfen unsere Mitarbeiter Ihnen den Zustieg zu unseren Zügen und Bussen verwehren.

A.3.5.3.6.Zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines ausgesprochenen befristeten oder dauerhaften Beförderungsausschlusses können Sie sich an die unabhängige Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) wenden, gemäß Punkt E.6.

A.3.5.4.Benützen von Notfalleinrichtungen

A.3.5.4.1.Zur Sicherheit aller Reisenden sind unsere Züge mit Notfalleinrichtungen ausgestattet, wie Notbremse, Türnottaste, Feuerlöscher, Rauchmelder und Nothämmer. Bitte benützen Sie diese Notfalleinrichtungen nur bei Gefahr für sich und Ihre Mitreisenden. Bei Missbrauch zahlen Sie eine Strafgebühr nach E.1.9..

A.3.5.4.2.Bezahlen Sie die Strafgebühr zu einem späteren Zeitpunkt, erhöht sich diese um die Bearbeitungsgebühr nach E.1.3.. Weisen Sie in diesem Fall unseren Mitarbeiter Ihren Lichtbildausweis mit Altersnachweis vor. Dieser nimmt Ihre Daten und Anschrift auf.

A.3.5.4.3.Wer Sicherheits- und Notfalleinrichtungen missbraucht, wird überdies ausnahmslos angezeigt.

A.4.Mitführen von Gepäck, Gegenständen und Tieren

A.4.1.Gepäckstücke und Gegenstände

A.4.1.1.Welche Gepäckstücke und Gegenstände dürfen Sie mitnehmen

A.4.1.1.1.In unseren Zügen und Bussen können Sie Gepäckstücke kostenlos mitnehmen, sofern diese in den Gepäckablagen über bzw. unter Ihrem Platz oder in den zur Mitnahme von Handgepäck vorgesehenen Bereichen verstaut werden. Die Gepäckstücke dürfen eine maximale Abmessung 90cm x 60cm x 40cm nicht überschreiten.

A.4.1.1.2.Folgende Gepäckstücke nehmen Sie auch bei Überschreitung der in Punkt A.4.1.1.1. genannten Abmessungen kostenfrei mit:

  • Skier & Snowboard
  • Ski- bzw. Wanderstöcke
  • Blas-, Streich- bzw. Zupfinstrumente
  • Rollstuhl
  • Kinderwagen

A.4.1.1.3.Die Sicherheit unserer Reisenden ist uns wichtig. Sie dürfen nur mitnehmen, was nach österreichischem Recht in Eisenbahnen erlaubt ist und keine Gefahr für Sie, andere Reisende oder unsere Züge und Busse darstellt. Ausgeschlossen sind insbesondere geladene Schusswaffen und gefährliche, explosive, entzündbare, entzündend wirkende, giftige, radioaktive, verbotene, ätzende und ansteckungsgefährliche Stoffe und Gegenstände, sowie sonstige gefährliche Güter nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz.

A.4.1.1.3.Mopeds oder Mofas können Sie nur auf Autoreisezügen mitnehmen.

A.4.1.1.4.Bei begründetem Verdacht, dass Gegenstände nicht dem Punkt A.4.1.1.3. entsprechen, können unsere Mitarbeiter diese Gegenstände aus Sicherheitsgründen prüfen. Können wir den Besitzer derartiger Gegenstände nicht finden, prüfen wir im Beisein von 2 Zeugen.

A.4.1.1.5.Wenn Ihr Gepäck und Ihre Gegenstände den Punkten A.4.1.1.3. nicht entsprechen, oder wenn Sie eine Überprüfung nach A.4.1.1.4. nicht zustimmen, sind unsere Mitarbeiter berechtigt, Ihnen die Fahrt in unseren Zügen und Bussen zu verweigern.

A.4.1.2.Wie sind Gepäckstücke und Gegenstände zu verstauen

A.4.1.2.1.Bitte legen Sie Ihre leicht verstaubaren Gepäckstücke in den Gepäckablagen über den Sitzen ab. Da hier der Platz in der Höhe begrenzt ist, verstauen sie sperrige Gepäckstücke unter den Sitzen oder gegebenenfalls in den Gepäckregalen.

A.4.1.2.2.Die Sitzplätze in unseren Zügen und Bussen sind nur für unsere Reisenden da. Deshalb bitte kein Gepäck oder andere Dinge, wie z.B. Jacken darauf ablegen.

A.4.1.2.3.Für die Sicherheit der Reisenden: Halten Sie bitte unbedingt Gänge, Türen, Fluchtwege und Sicherheitseinrichtungen frei und folgen Sie stets den Anweisungen unserer Mitarbeiter.

A.4.1.2.4.Versperrt zu großes und zu zahlreiches Gepäck Gänge, Türen, Fluchtwege und Sicherheitseinrichtungen und gefährdet damit die Sicherheit aller Reisenden, müssen wir es aus dem Zug entfernen lassen. Können wir den Eigentümer nicht finden, übergeben wir das Gepäck dem Bahnhofspersonal und es ist im Fundbüro abzuholen.

A.4.1.3.Beaufsichtigung und Haftung

A.4.1.3.1.Bitte beaufsichtigen Sie alle Ihre mitgenommenen Gepäckstücke und Gegenstände selbst und sichern Sie diese entsprechend.

A.4.1.3.2.Für Schäden an Ihren Gepäckstücken und Gegenständen haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit:

  • Beschädigungen Ihrer Gepäckstücke und Gegenstände
  • Diebstahl und Verlust
  • durch Ihre Gepäckstücke und Gegenständen verursachten Personenschäden
  • Verunreinigung von Kleidung und/oder Gegenständen anderer Reisenden

A.4.2.Fahrräder

A.4.2.1.So können Sie Fahrräder mitnehmen

A.4.2.1.1.In welchen Zügen und Bussen Sie Fahrräder mitnehmen können, zeigen unsere Fahrpläne unter oebb.at. Sie erhalten diese Informationen auch an den Fahrplanaushängen am Bahnhof, über das ÖBB Kundenservice unter +43 (0) 5 17 17 sowie über alle Verkaufsstellen.

A.4.2.1.2.Sie können pro Person ein Fahrrad mitnehmen. Ihr Fahrrad kann auch einen elektrischen Hilfsantrieb haben, wenn die Bauartgeschwindigkeit maximal 25km/h beträgt. Ausschließlich elektrisch angetriebene Fahrzeuge nehmen wir nicht mit. Zusammengeklappte Roller gehören nicht zu den Fahrrädern, auch solche mit elektrischem Antrieb. Die Maße dieser Roller müssen dem Punkt A.4.1.1.1. entsprechen. In Zügen gemäß A.4.2.1.5. und A.4.2.1.8. können Sie auch Fahrradanhänger mitnehmen. Eine Person kann zusätzlich zu ihrem Fahrrad auch einen Fahrradanhänger mitnehmen, für den Sie eine weitere Fahrkarte und Reservierung für Fahrräder kaufen.

A.4.2.1.3.Bitte reservieren Sie in Fernverkehrs- und Nachtreisezügen sowie unseren Bussen für Ihr Fahrrad. Ohne Reservierung können wir Ihr Fahrrad leider nicht mitnehmen.

A.4.2.1.4.In allen unseren Zügen und Bussen, bei denen die Mitnahme von Fahrrädern angeboten wird, können wir Fahrräder mit nachfoldenden maximalen Abmessungen sowie einem Maximalgewicht von 30 kg mitnehmen:

  • Fahrradlänge von 185 cm
  • Fahrradhöhe von 110 cm
  • Fahrradbreite von 60 cm
  • Raddurchmesser von 28 Zoll (74 cm) und Reifenbreite von 4,2 cm

A.4.2.1.4.In allen unseren Zügen, bei denen die Mitnahme von Fahrradanhängern angeboten wird, können wir Fahrradanhänger mit nachfoldenden maximalen Abmessungen mitnehmen:

  • Anhängerlänge (ohne Haltestange) von 110cm
  • Anhängerhöhe von 100 cm
  • Anhängerbreite von 90 cm

A.4.2.1.5.In unseren Zügen des Fernverkehrs, die Wagen mit besonderen Gepäckabteilen für Fahrräder mitführen, können wir auch größere Fahrräder sowie Fahrradanhänger mitnehmen. Welche Züge des Fernverkehrs diese besonderen Wagen mitführen, erfahren sie am ÖBB Ticketschalter und beim Kundenservice +43 (0) 5 1717. Hier erhalten Sie auch die Reservierung für Fahrradstellplätze in diesen Wagen. In allen anderen Zügen können wir Fahrräder, die über die unter Punkt A.4.2.1.4. beschriebene Maße hinausgehen, aufgrund des begrenzten Platzes nicht mitnehmen.

A.4.2.1.6.In Nahverkehrszügen brauchen Sie für Fahrräder keine Reservierung. In Zügen mit geräumigen Mehrzweckabteilen nehmen Sie auch Fahrradanhänger mit. Wir dürfen aus Sicherheitsgründen aber nur eine begrenzte Anzahl an Fahrrädern und Fahrradanhängern je Zug mitnehmen. Im Zweifelsfall entscheiden unsere Mitarbeiter, ob Ihr Fahrrad und Fahrradanhänger mitgenommen werden kann oder nicht. Reisende mit Rollstühlen und Kinderwägen haben dabei Vorrang vor Fahrrädern und Fahrradanhängern.

A.4.2.1.7.Stellen Sie Ihr Fahrrad und Fahrradanhänger bitte nur im dafür vorgesehenen Bereich ab und beachten Sie dabei Punkt A.4.1.2.3.. Versperren zu große, zu zahlreiche oder nicht reservierte Fahrräder und Fahrradanhänger Gänge, Türen, Fluchtwege und Sicherheitseinrichtungen und gefährden damit die Sicherheit aller Reisenden, müssen wir sie aus dem Zug entfernen lassen. Können wir den Eigentümer nicht finden, übergeben wir die Fahrräder und Fahrradanhänger dem Bahnhofspersonal und es ist im Fundbüro abzuholen. Folgen Sie stets den Anweisungen unserer Mitarbeiter.

A.4.2.1.8.Bitte verladen Sie Ihr Fahrrad immer selbst. In den Wagen mit besonderen Gepäckabteilen für Fahrräder werden Sie unsere Zugbegleiter bei der Verladung unterstützen.

A.4.2.2.Beaufsichtigung und Haftung

A.4.2.2.1.Fahrräder und Fahrradanhänger sind Handgepäck. Deshalb beaufsichtigen Sie bitte Ihr mitgenommenes Fahrrad selbst und sichern Sie Ihr Fahrrad entsprechend.

A.4.2.2.2.Für folgende Sachverhalte haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit:

  • Beschädigungen am Fahrrad
  • Diebstahl oder Verlust Ihres Fahrrades
  • durch Ihr Fahrrad verursachte Personenschäden
  • Verunreinigung der Kleidung und Gegenstände anderer Reisender

A.4.3.Tiere

A.4.3.1.Allgemein

A.4.3.1.1.Kleine und ungefährliche Tiere können Sie in geschlossenen und sicheren Behältnissen unentgeltlich mitnehmen, sofern die Behältnisse Punkt A.4.1. entsprechen.

A.4.3.1.2.Sie brauchen kein Behältnis für Ihren Hund, wenn er mit Maulkorb und Leine gesichert ist. In diesem Fall braucht Ihr Hund jedoch ein Ticket, nach Punkt B.1.1. Ihr Hund darf nur vom Hundehalter beaufsichtigt auf dem Boden sitzen.

A.4.3.1.3.Sie dürfen Ihr Tier nach Punkt A.4.3.1.1. und A.4.3.1.2. mit in die Abteile von Schlaf- und Liegewagen nehmen, wenn Sie das ganze Abteil gebucht haben.

A.4.3.1.4.Wenn Ihr Tier aufgrund von Krankheit das Wohl und die Gesundheit der anderen Reisenden oder unserer Mitarbeiter gefährdet, dürfen unsere Mitarbeiter Ihnen und Ihrem Tier den Zustieg zu unseren Zügen und Bussen verwehren.

A.4.3.2.Beaufsichtigung und Haftung

A.4.3.2.1.Für die Beaufsichtigung und Haftung mitgenommener Tiere gilt Punkt A.4.1.3.1. sinngemäß.

A.5.Ihre Rechte bei Verspätung und Zugausfall

A.5.1.Verspätungsentschädigung für Fahrkarten der ÖBB

A.5.1.1.Verspätungsentschädigung bei Einzeltickets im Fernverkehr

A.5.1.1.1.Bei einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten erhalten Sie 25 % des Preises des Tickets zurück. Ab einer Verspätung von 120 Minuten erhalten Sie 50 % zurück.

A.5.1.1.2.Bei verspäteten Nahverkehrszügen erhalten Sie eine Entschädigung, wenn Sie den Nahverkehrszug als Umsteiger in Verbindung mit einem Fernverkehrszug nützen und ein einziges Ticket für die gesamte Strecke haben.

A.5.1.1.3.Wenn Sie ein Hin- und Rückfahrticket haben, berechnen wir die Entschädigung für eine Verspätung, die entweder auf der Hin- oder auf der Rückfahrt aufgetreten ist nach dem anteiligen Fahrpreis.

A.5.1.2.Verspätungsentschädigung bei Tages-, Wochen- und Monatskarten

A.5.1.2.1.Wenn Sie eine Tages-, Wochen- und Monatskarte der ÖBB besitzen, haben Sie Anspruch auf folgende Verspätungsentschädigung: Pauschal 1,50 Euro je erlebter Verspätung, die zwischen Zustiegs- und Ausstiegsbahnhof der benützten Züge 20 Minuten oder mehr beträgt. Keinen Entschädigungsanspruch haben Sie auf Schüler- und Lehrlingsfreikarten und deren Aufzahlungskarten.

A.5.1.2.2.Damit wir Sie entschädigen können, brauchen Sie eine Bestätigung der Verspätung nach Punkt A.5.1.5..

A.5.1.3.Verspätungsentschädigung bei der Österreichcard, dem ÖBB Sommerticket und dem ÖBB Seniorenticket

A.5.1.3.1.Wenn Sie eine Österreichcard 2. Klasse besitzen, entschädigen wir Sie für je 3 Verspätungen ab 30 Minuten mit 20,- Euro. Sie erhalten von uns höchstens 10 % des Preises der Österreichcard.

A.5.1.3.2.Wenn Sie eine Österreichcard 1. Klasse besitzen, entschädigen wir Sie für je 3 Verspätungen ab 30 Minuten mit 30,- Euro. Sie erhalten von uns höchstens 10 % des Preises der Österreichcard.

A.5.1.3.3.Wenn Sie ein ÖBB Sommerticket für Reisende unter 20 Jahren besitzen, entschädigen wir Sie für mindestens 3 Verspätungen ab 60 Minuten pauschal mit 10,- Euro. Wenn Sie ein ÖBB Sommerticket für Reisende ab 20 Jahren besitzen, entschädigen wir Sie für mindestens 3 Verspätungen ab 60 Minuten pauschal mit 18,- Euro.

A.5.1.3.4.Wenn Sie ein ÖBB Seniorenticket für einen Monat besitzen, entschädigen wir Sie für mindestens 3 Verspätungen ab 60 Minuten pauschal mit 15,- Euro. Wenn Sie ein ÖBB Seniorenticket für einen Tag besitzen, entschädigen wir Sie für mindestens 3 Verspätungen ab 60 Minuten pauschal mit 5,- Euro.

A.5.1.3.5.Damit wir Sie entschädigen können, brauchen Sie eine Bestätigung der Verspätung nach Punkt A.5.1.5.

A.5.1.4.Wann erhalten Sie keine Verspätungsentschädigung

A.5.1.4.1.Sie haben keinen Anspruch auf Verspätungsentschädigung, wenn:

  • Sie vor dem Ticketkauf über mögliche Verspätungen informiert werden
  • Sie die Reise mit einem anderen öffentlichen Verkehrsmittel oder über eine andere Strecke fortsetzen können und Sie deshalb weniger als 60 Minuten verspätet am Zielort sind; Tickets nach Punkt A.5.1.2. sind hiervon nicht betroffen.

A.5.1.5.Wo erhalten Sie die Bestätigung der Verspätung

A.5.1.5.1.Sie erhalten eine Verspätungsbestätigung:

  • Direkt beim Zugbegleiter des verspäteten Zuges
  • Bis 2 Tage nach der Fahrt unter oebb.at. Geben Sie dazu in Scotty, der elektronischen Fahrplanauskunft, den Zug und das Datum ein und drucken Sie die angezeigte Verspätung aus
  • Bis 7 Tage nach der Fahrt bei allen ÖBB-Ticketschaltern
  • Nach 7 Tagen erhalten Sie die Verspätungsbestätigung beim ÖBB-Kundenservice 05-1717 oder über das Kontaktformular auf www.oebb.at/kontakt.
  • Für Tages-, Wochen- und Monatskarten der ÖBB oder eines Verkehrsverbundes bei allen ÖBB Ticketschaltern bis 60 Minuten nach Zugankunft. Danach erhalten Sie die Verspätungsbestätigung beim ÖBB-Kundenservice 05-1717 oder unter oebb.at bis 2 Tage nach der Fahrt.

A.5.1.5.2.Die Nummer der Tages-, Wochen- und Monatskarte muss von unseren Mitarbeitern auf der Verspätungsbestätigung vermerkt werden.

A.5.1.5.3.Alternativ zur Verspätungsbestätigung nach Punkt A.5.1.5.1. weisen Sie Ihre Reservierung für den von der Verspätung betroffenen Zug vor.

A.5.2.Verspätungsentschädigung für Fahrkarten der Verkehrsverbünde

A.5.2.1.Verspätungsentschädigung bei Einzeltickets der Verkehrsverbünde im Fernverkehr

A.5.2.1.1.Es gelten die Regelungen gemäß Punkt A.5.1.1..

A.5.2.2.Verspätungsentschädigung bei Tages-, Wochen- und Monatskarten

A.5.2.2.1.Wenn Sie eine Tages-, Wochen- und Monatskarte eines Verkehrsverbundes besitzen, haben Sie Anspruch auf folgende Verspätungsentschädigung: Pauschal 1,50 Euro je erlebter Verspätung, die zwischen Zustiegs- und Ausstiegsbahnhof der benützten Züge 20 Minuten oder mehr beträgt. Keinen Entschädigungsanspruch haben Sie auf Schüler- und Lehrlingsfreikarten und deren Aufzahlungskarten.

A.5.2.2.2.Damit wir Sie entschädigen können, brauchen Sie eine Bestätigung der Verspätung nach Punkt A.5.1.5.

A.5.2.3.Verspätungsentschädigung bei Verbundjahreskarten

A.5.2.3.1.Wir garantieren Ihnen auf allen Strecken, dass die Ankunftszeit aller ÖBB Züge des Nahverkehrs je Strecke bzw. Streckenabschnitt zu 95 % pünktlich ist.

A.5.2.3.2.Wenn Sie eine Jahreskarte haben und wir pro Monat nicht zu 95 % pünktlich sind, nach A.5.2.2.1., entschädigen wir Sie bei Verspätungen von Nahverkehrszügen mit 10 % des rechnerisch auf einen Monat entfallenden Anteils der Entschädigungsbasis. Als Entschädigungsbasis gilt der zehnfache Fahrpreis einer Monatsstreckenkarte, die auf der von Ihnen konkret befahrenen Bahnstrecke gilt. Die Entschädigungsbasis ist jedoch höchstens der von Ihnen bezahlte Gesamtpreis Ihrer Verbundjahreskarte.

A.5.2.3.3.Wenn wir während der Gesamtlaufzeit Ihrer Jahreskarte in keinem Monat zu 95 % pünktlich sind nach A.5.2.2.1., entschädigen wir Sie mit 10 % der Entschädigungsbasis, nach A.5.2.2.2..

A.5.2.3.4.Nach Ablauf der vollen Geltungsdauer Ihrer Jahreskarte zahlen wir Ihren Entschädigungsanspruch aus.

A.5.2.3.5.Wenn Sie entschädigt werden wollen, melden Sie sich bitte an: im Internet unter https://www.oebb.at/Fahrgastrechte oder an unseren Ticketschaltern. Den persönlichen Zugangscode für Ihre Anmeldung erhalten Sie nach dem Kauf Ihrer Jahreskarte automatisch per Post. Geben Sie bitte an, welche Strecke der ÖBB Sie nutzen. Wenn wir während der Gesamtlaufzeit Ihrer Jahreskarte auf der von Ihnen genutzten Bahnstrecke zumindest in einem Gültigkeitsmonat nicht zu 95 % pünktlich sind, dann erhalten Sie eine Verspätungsentschädigung.

A.5.2.3.6.Wir verständigen Sie nach Ablauf Ihrer Jahreskarte automatisch, wenn wir den Pünktlichkeitsgrad 95 % nicht erreichen. Sie erhalten Ihre Entschädigung auf das von Ihnen genannte Bankkonto gutgeschrieben.

A.5.2.3.7.Ausgenommen von der Verspätungsentschädigung sind Verspätungen bei Stadtverkehren und in Verkehrsverbund-Kernzonen, im Fernverkehr oder mit regionalen Kraftfahrlinien. Wir berücksichtigen auch nicht den Beförderungspreisanteil von Jahreskarten für Kernzonenbereiche und für Kraftfahrlinien.

A.5.2.3.8.Wir ermitteln den Pünktlichkeitsgrad in einem Kalendermonat mit den streckenabschnittsbezogenen Auswertungen der ÖBB-Infrastruktur AG. Die Einteilung unserer Strecken in diese Streckenabschnitte können Sie unter https://www.oebb.at/Fahrgastrechte sehen. In diesen Pünktlichkeitsauswertungen erfassen wir alle in dem oder in den betrachteten Streckenabschnitt(en) fahrenden ÖBB Züge des Nahverkehrs. In ihrem Gesamtlauf oder in Teilabschnitten ausgefallene Züge werden als verspätet behandelt und sind bereits im Pünktlichkeitsgrad enthalten. Mit einer Verspätung von bis zu 5 Minuten und 29 Sekunden gelten Züge als pünktlich. Mit einer Verspätung ab 5 Minuten und 30 Sekunden gelten sie als verspätet.

A.5.2.3.9.Mit Ihren Angaben zur Ein- und Ausstiegsstelle klären wir, für welche Strecke bzw. welche Streckenabschnitte wir den Pünktlichkeitsgrad ermitteln:

  • Wenn Ihre Ein- und Ausstiegsstelle im selben Streckenabschnitt liegen, entspricht der dafür von uns ermittelte Pünktlichkeitsgrad dem erreichten Pünktlichkeitsgrad.
  • Wenn Ihre Ein- und Ausstiegsstelle in unterschiedlichen Streckenabschnitten liegen, errechnen wir ein arithmetisches Mittel der von uns ermittelten Pünktlichkeitsgrade jener Streckenabschnitte, auf denen Sie zwischen Ein- und Ausstiegsstelle befördert werden.

A.5.2.3.10.Sie finden den aktuellen Pünktlichkeitsgrad Ihres oder Ihrer Streckenabschnitte und Ihren aktuellen Entschädigungswert unter https://www.oebb.at/Fahrgastrechte.

A.5.3.Unterstützung bei Verspätungen und Zugausfällen

A.5.3.1.1.Wenn wir mehr als 60 Minuten verspätet sind, bieten wir Ihnen im Zug oder am Bahnhof je nach Verfügbarkeit kostenfrei Snacks oder Mahlzeiten und alkoholfreie Getränke an.

A.5.3.1.2.Sie haben Anspruch auf Bereitstellung von Verpflegung in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, wenn:

  • Sie am Bahnhof von einer Abfahrtsverspätung von mehr als 60 Minuten betroffen sind,
  • Sie davor die Fahrt nicht mit einem anderen Zug oder einem Schienenersatzverkehr antreten können und
  • die Ausgabe von Verpflegung am Bahnhof verfügbar ist.

A.5.3.1.3.Dafür zahlen wir Ihnen 5 Euro je vollendeten 60 Minuten Verspätung in bar aus. Sie erhalten die Auszahlung beim ÖBB Ticketschalter während den Öffnungszeiten gegen Vorweisen Ihres von der Verspätung betroffenen Tickets.

A.5.3.1.4.Wir können keine Auszahlung vornehmen, wenn:

  • die Voraussetzung einer Abfahrtsverspätung von 60 Minuten nicht vorliegt,
  • der Ticketkauf nach Kenntnis der Verspätung erfolgte oder
  • kein Ticketschalter geöffnet ist.

A.5.3.1.5.In diesen Fällen wenden Sie sich bitte schriftlich an das ÖBB-Kundenservice.

A.5.3.1.6.Wenn der Zug, mit dem Sie reisen, länger als 60 Minuten auf einer Strecke steht, tun wir alles, Sie möglichst rasch zu einem nahegelegenen Bahnhof oder zu Ihrem Zielbahnhof zu bringen.

A.5.3.1.7.Wenn Sie Ihre Reise nicht mehr am selben Tag fortsetzen können – wegen Zugausfalls, Verspätung von mehr als 60 Minuten oder weil Sie den letzten Anschluss wegen unserer Verspätung versäumt haben – bieten wir Ihnen folgende Unterstützung:

  • Wir organisieren für Sie nach Verfügbarkeit ein Hotel der Mittelklasse bis zu 3 Sterne und die Fahrten zwischen Hotel und Bahnhof. Oder wir ersetzen Ihnen die Kosten für ein Hotel von bis zu 80,- Euro und die Kosten für die Fahrt zwischen Hotel und Bahnhof von bis zu 50,- Euro.
  • Wir bieten Ihnen die Weiterfahrt mit einem anderen Verkehrsmittel an, z.B. Taxi, und ersetzen Ihnen dafür bis zu 50,- Euro.

A.5.3.1.8.Die ÖBB können bei erheblichen Gründen höhere Kosten aufgrund einer Einzelfallprüfung erstatten. Ein erheblicher Grund ist beispielsweise eine unmögliche Fortsetzung der Reise am selben Tag für mobilitätseingeschränkte Reisende und deren Begleiter.

A.5.4.Erstattung bei Zugausfall oder Verspätung

A.5.4.1.1.Verpassen Sie aufgrund einer Zugverspätung Ihren Anschlusszug, fällt Ihr Zug ganz oder auf einer Teilstrecke aus oder hat Ihr Zug mehr als sechzig Minuten Verspätung, können Sie wählen:

  • Entweder wir erstatten Ihnen gebührenfrei den Fahrpreis für die Strecke, die Sie nicht mehr fahren werden. Dabei wird vom Fahrpreis der Gesamtstrecke gemäß Beförderungsvertrag der Fahrpreis der von Ihnen bereits gefahrenen Strecke in Abzug gebracht. Gegebenenfalls erstatten wir auch den Fahrpreis für den bereits durchgeführten, aber sinnlos gewordenen Teil der Reise. In diesem Fall erstatten wir ebenfalls den Fahrpreis für Ihre Rückfahrt zum Ausgangspunkt.
  • Oder Sie setzen die Fahrt mit Ihrem vorhandenen Ticket ohne zusätzliche Kosten bei nächster Gelegenheit oder zu einem späteren Zeitpunkt fort, wenn nötig auf einer geänderten Strecke.

A.5.4.1.2.Sie können insbesondere dann mit einer Verspätung oder einem Zugausfall nach Punkt A.5.3.1.1. rechnen, wenn wir Sie darüber über einen der folgenden Informationskanäle informieren:

  • Aushangfahrpläne und ausgehängte Informationen über Fahrplanänderungen in Bahnhöfen
  • elektronische Anzeigen und Lautsprecheransagen in Zügen und auf Bahnhöfen
  • Fahrplaninformationen aus Buchungssystemen unserer Verkaufsstellen
  • verfügbare Fahrplaninformations- und Reisendeninformationsmedien, insbesondere das Fahrplanauskunftssystem im Internet unter oebb.at.

A.5.4.1.3.Wenn Sie die Fahrt mit einem unserer Züge bei nächster Gelegenheit oder zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen oder zum ersten Ausgangspunkt zurückfahren, schreiben wir das Ticket bei Bedarf um: für die 1. Klasse, einen anderen Zug, eine längere Gültigkeitsdauer oder eine neue Fahrtstrecke.

A.5.4.1.4.Wir bescheinigen Ihnen auf Wunsch den versäumten Anschluss, die Verspätung oder den Ausfall des Zuges.

A.5.4.1.5.Ausgenommen von der Erstattung bei Zugausfall oder Verspätung sind Fahrten im Stadtverkehr und in Verkehrsverbund-Kernzonen.

A.5.5.So kommen Sie zu Ihrer Entschädigung oder Erstattung

A.5.5.1.1.Wenn Ihnen eine Entschädigung oder Erstattung nach Punkt A.5. zusteht, schicken Sie bitte den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Entschädigung oder Refundierung an die Adresse auf dem Formular oder geben Sie ihn an einem ÖBB Ticketschalter ab. Sie können Ihren Antrag bis ein Jahr nach Ende der Gültigkeitszeit Ihres Tickets einreichen.

A.5.5.1.2.Mit diesem Antrag können Sie auch Entschädigungsansprüche nach Punkt A.5.3.1.7. geltend machen. Wenn Sie als Verbundjahreskartenkunde für Verspätungen entschädigt werden möchten, bitten wir Sie, sich bei unserem Entschädigungsmodell nach Punkt A.5.2. anzumelden.

A.5.5.1.3.Bitte legen Sie dem Antrag Folgendes bei: die Tickets, Belege über entstandene und ersatzfähige Kosten nach Punkt A.5.3. sowie allenfalls vorhandene Verspätungsbestätigungen als Original oder in Kopie. Bei Mobile Tickets legen Sie bitte den Buchungscode bei. Haben Sie Ihr Ticket daheim selbst ausgedruckt, legen Sie bitte dieses Ticket oder zumindest den Buchungscode bei. Wenn Sie Ihrem Antrag Kopien beilegen, prüfen wir an den ÖBB Ticketschaltern, ob sie mit den Originaldokumenten übereinstimmen. Wenn sie übereinstimmen, erhalten Kopie und Original einen Einreichvermerk.

A.5.5.1.4.Bitte beachten Sie dabei unbedingt alle steuerrechtlichen Vorschriften. Bei Tickets mit dem Vermerk „berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug“ brauchen wir zur Erstattung auch die Original-Rechnung oder -Bescheinigung für den Vorsteuerabzug.

A.5.5.1.5.Unser ÖBB Servicecenter Fahrgastrechte prüft Ihren Antrag und die Tickets und stellt fest, ob Ihr Entschädigungsanspruch rechtmäßig ist. Sie haben die Wahl zwischen einem Gutschein oder einem Geldbetrag. Den Gutschein senden wir Ihnen zu. Den Geldbetrag überweisen wir Ihnen abzugsfrei auf das von Ihnen genannte Konto. Beides geschieht innerhalb eines Monats.

A.5.5.1.6.Für Tickets, die sie mit einer Kreditkarte gezahlt haben, buchen wir den Betrag auf die Kreditkarte zurück. Das gleiche gilt für Zahlungen mit Businesskonto und Schulcard.

A.5.5.1.7.Wenn Sie Originaldokumente zum Entschädigungsantrag beilegen, schicken wir sie Ihnen auf Wunsch nach dem Bearbeiten kostenfrei zurück.

A.5.5.1.8.Wir entschädigen nur Tickets, die von uns oder unseren Vertriebspartnern ausgestellt sind. Wenn Sie die Tickets bei einem anderen Eisenbahnunternehmen gekauft haben, leiten wir die Unterlagen an dieses Unternehmen weiter und informieren Sie darüber.

A.5.5.1.9.Ihren Entschädigungsanspruch bei Zeitkarten nach Punkt A.5.1.2. prüfen wir nur direkt an den ÖBB Ticketschaltern. Ihre Entschädigung für Zeitkarten erhalten Sie grundsätzlich in bar bei unseren Ticketschalter. Wenn Sie es wünschen, überweist das ÖBB Servicecenter Fahrgastrechte die Entschädigung abzugsfrei auf das von Ihnen bekannt gegebene Konto.

A.5.5.1.10.Wir runden auf volle 10-Cent-Beträge auf. Bei Entschädigungen gemäß Punkt A.5.1. zahlen wir Entschädigungsbeträge ab 4,- Euro aus, in Geld- oder Gutscheinform.

A.6.Ihre sonstigen Rechte auf Erstattung

A.6.1.Ihre Rechte bei Qualitätsmängeln

A.6.1.1.1.In folgenden Fällen erhalten Sie das Ticket oder Reservierung ganz erstattet:

  • Sie haben auf die Fahrt verzichtet, weil wir Ihren reservierten Schlaf-, Liege- oder Sitzplatz nicht zur Verfügung stellen konnten.
  • Sie haben auf die Fahrt verzichtet, weil wir Ihnen wegen Platzmangel keinen Platz in der 1. Klasse oder Business Class anbieten konnten, obwohl Sie ein Ticket für die 1. Klasse oder Business Class hatten.
  • Wenn wir Ihnen trotz Reservierung keinen reservierten Sitzplatz anbieten konnten.

A.6.1.1.2.In folgenden Fällen erhalten Sie das Ticket teilweise erstattet:

  • wenn Sie wegen Platzmangels statt in Ihrer gebuchten in einer niedrigeren Komfortklasse reisen mussten.
  • wenn Sie wegen des Ausfalls eines Wagens statt in Ihrer gebuchten in einer niedrigeren Komfortklasse reisen mussten

A.6.1.1.3.Trifft einer der oben genannten Punkte zu, wenden Sie sich bitte an unsere Zugbegleiter. Diese stellen Ihnen gerne eine Nichtbenützungsbescheinigung für die Erstattung Ihres Tickets oder Reservierung aus.

A.6.1.1.4.Wir erstatten Ihnen den Differenzbetrag zum korrekten Fahrpreis, wenn unsere Mitarbeiter oder von uns beauftragte Dritte beim Ticketverkauf die Beförderungsbedingungen im A. oder Nutzungsbestimmungen im B. falsch anwenden.

A.6.2.Ihre Rechte wenn Sie die Reise nicht antreten wollen

A.6.2.1.1.Wenn Sie Ihre Reise nicht antreten oder nur einen Teil der Gültigkeitsstrecke fahren wollen, finden Sie die Bedingungen, zu denen wir Fahrpreise erstatten, in Abschnitt B. dieses Handbuches.

A.6.3.Durchführungshinweise

A.6.3.1.1.Den Antrag Fahrpreiserstattung stellen Sie direkt bei einem unserer Ticketschalter. Dem Antrag legen Sie bitte folgendes im Original vor:

  • Für Erstattungen nach Punkt A.6.1. Tickets, Reservierungen und Nichtbenützungsbescheinigungen
  • Für Erstattungen nach Punkt A.6.2. Tickets oder Reservierungen mit eventuellen Kontroll- und Revisionsvermerken.

A.6.3.1.2.Ohne die Originale sind wir nicht in der Lage, Ihren Antrag zu bearbeiten und müssen Ihre geltend gemachten Ansprüche leider ablehnen.

A.6.3.1.3.Den Antrag stellen Sie bitte bis 6 Monate nach Ende des Gültigkeitszeitraumes Ihres Tickets. Die Auszahlung geschieht innerhalb von 2 Monaten.

A.6.3.1.4.Bitte beachten Sie dabei unbedingt alle steuerrechtlichen Vorschriften. Bei Tickets mit dem Vermerk „berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug“ brauchen wir zur Erstattung auch die Original-Rechnung oder -Bescheinigung für den Vorsteuerabzug.

A.6.3.1.5.Wir erstatten keine Gebühren nach E.1., ausgenommen E.1.2. bei weggefallenem Grund der Fahrgeldnachforderung.

A.6.3.1.6.Für Tickets, die sie mit einer Kreditkarte gezahlt haben, buchen wir den Betrag auf die Kreditkarte zurück. Das gleiche gilt für Zahlungen mit Businesskonto und Schulcard.

A.6.3.1.7.Wir entschädigen nur Tickets, die von uns oder unseren Vertriebspartnern ausgestellt sind. Wenn Sie die Tickets bei einem anderen Eisenbahnunternehmen gekauft haben, leiten wir die Unterlagen an dieses Unternehmen weiter und informieren Sie darüber.

A.7.Beförderung von Kraftfahrzeugen

A.7.1.Auto im Reisezug

A.7.1.1.Welche Fahrzeuge wir mitnehmen

A.7.1.1.1.In Autoreisezügen nehmen wir folgende Fahrzeuge mit:

  • Personenkraftwagen, auch mit Anhänger
  • Motorräder, Motorroller, Motorradgespanne
  • Trikes, Quads und Microcars

A.7.1.1.2.Ihr Fahrzeug muss für öffentliche Straßen nach der Straßenverkehrsordnung zugelassen und verkehrssicher sein.

A.7.1.1.3.Mindestens ein Erwachsener mit gültigem Führerschein begleitet als Fahrzeugführer Ihr Fahrzeug im selben Zug.

A.7.1.2.Fahrzeugmaße

A.7.1.2.1.Wir befördern Fahrzeuge mit folgenden Maßen:

  • maximale Höhe von 196 cm – einschließlich Aufbauten wie z. B. Dachgepäckträger, Antenne und Skiträger einschließlich Ski.
  • Mindestens 10 cm Bodenfreiheit
  • Gesamtbreite von maximal 205 cm, bei eingeklappten Seitenspiegeln
  • Gesamtspurbreite, also Reifenaußenseite, von maximal 200 cm
  • Gesamtlänge des Fahrzeuges von maximal 530 cm
  • Maximal neun PKW-Sitzplätze inklusive Lenker
  • Länge für Anhänger einschließlich Kupplung von maximal 500 cm
  • Maximale Dachbreite 155 cm

A.7.1.2.2.Anhänger transportieren wir nur zusammen mit Personenkraftwagen.

A.7.1.2.3.Bitte geben Sie bei der Bestellung die tatsächlichen Fahrzeugmaße einschließlich eventueller Auf- und Anbauten und das Kennzeichen an. Sobald Sie die Beförderungsdokumente erhalten, prüfen Sie bitte, ob sie richtig sind, besonders die Fahrzeugmaße. Wenn Ihre Fahrzeuge diese Maße nicht einhalten, können wir es leider nicht mitnehmen.

A.7.1.2.4.Wir dürfen Ihr Fahrzeug, auch wenn es zulässige Fahrzeugausmaße aufweist, zur Beförderung ablehnen, wenn aufgrund der Bauweise des Fahrzeuges der begründete Verdacht besteht, dass es während des Transportes beschädigt werden könnte. In diesem Fall erstatten wir den Fahrpreis für das Fahrzeug ohne weitere Abzüge. Darüber hinausgehende Ansprüche entstehen dadurch nicht.

A.7.1.3.Ver- und Entladung

A.7.1.3.1.Als Reisender stellen Sie bitte sicher, dass Ihr Fahrzeug innerhalb der auf der Reservierung genannten Verladezeit an der von uns angegebenen Verladestelle bereitsteht. Motorräder, Kraftfahrzeuge über 158 cm Höhe, sowie Kraftfahrzeuge mit nichtmetallischen Dächern bringen Sie bitte bereits zu Beginn der Verladezeit an die Verladestelle. Zu einem späteren Zeitpunkt können wir Ihr Fahrzeug leider nicht mehr verladen.

A.7.1.3.2.Vor der Verladung der Fahrzeuge zeigen Sie dem Verladepersonal bitte das Ticket für sich und Ihr Fahrzeug.

A.7.1.3.3.Unsere Mitarbeiter vor Ort weisen Ihnen einen Stellplatz für Ihr Fahrzeug zu.

A.7.1.3.4.Bitte helfen Sie mit, damit bei Ihrem Fahrzeug während des Transports keine Schäden entstehen. Stellen Sie bitte für den Transport insbesondere Folgendes vor der Verladung sicher:

  • Verriegeltes Schiebedach
  • Gesicherte Dachkonstruktionen bei Cabrios und Geländefahrzeuge mit nichtmetallischen Abdeckungen
  • Gesicherte und fest verzurrte Gepäckstücke, wenn sich diese am Fahrzeug befinden
  • Sicherung mit Persenning bei Fahrzeugen mit Stoffdach und ohne Seitenfenster
  • Keine Wagendecke über dem Fahrzeug
  • Verschlossene Lüftungsklappen, Lüftungseinstellung: „Umluft“
  • Eingezogene, umgeklappte, festgezurrte oder abmontierte Antenne
  • Abgeschaltetes Fahrzeuglicht
  • Nicht eingeschaltete Blink- und Warnleuchten
  • Eingeklappte Außenspiegel
  • Ausreichender Frostschutz im Kühlsystem
  • Abgesperrte Absperrhähne für Brennstoffleitungen
  • Dicht und gut verschlossene Brennstoffleitungen und Brennstoffbehälter
  • Elektrische Leitungen in ordnungsgemäßen Zustand
  • Nur im Fahrzeuginneren verstaute Reservekanister
  • Bei Motorrädern sind Reservekanister nicht zugelassen
  • Motorradhelme nicht am Motorrad lassen

A.7.1.3.5.Alle Teile und Anbauteile Ihres Fahrzeugs müssen vor Verlust oder Beschädigung gesichert werden. Ist dies nicht möglich, können wir Ihr Fahrzeug leider nicht mitnehmen.

A.7.1.3.6.Sie dürfen Dachgepäckträger verwenden, wenn

  • es handelsübliche, fest montierte Dachboxen,
  • Fahrradträger bzw. Skiträger, aber keine Magnetskiträger sind und
  • die maximale Ladehöhe eingehalten wird.

A.7.1.3.7.In den Fahrzeugen untergebrachte Fahrräder können ohne Einschränkung mit einem Autoreisezug befördert werden. Ebenso können Sie Fahrräder mitnehmen, die

  • auf einem "Bike-Bar"-Fahrradträger auf der Anhängerkupplung, stehen,
  • an beiden Rädern gesichert sind und
  • die zulässige Ladehöhe nicht überschreiten.

A.7.1.3.8.Aus Fahrzeugen, deren Fahrgastraum nicht verschlossen werden kann, entfernen Sie bitte alle losen Gegenstände.

A.7.1.3.9.Tiere dürfen nicht in den verladenen Fahrzeugen bleiben.

A.7.1.3.10.Wenn Ihr Fahrzeug nicht den Bestimmungen gemäß Punkt A.7.1.2.1. entspricht, haben Sie keinen Anspruch auf Beförderung Ihres Fahrzeuges und wir können den Beförderungsvertrag mit Ihnen aus wichtigem Grund lösen. In diesem Fall gelten die Erstattungsbestimmungen Ihrer jeweiligen Tickets. Unsere Autotransportwagen haben ein maximales Ladegewicht, das nicht überschritten werden darf. Überschreitet die Summe aller Fahrzeuggewichte unerwartet das maximale Ladegewicht pro Zug, können wir aus Sicherheitsgründen nicht alle Fahrzeuge befördern. In diesem Fall können Sie die Reise kostenlos umbuchen, auf einen anderen Reisetag oder auf eine geänderte Strecke. Oder wir erstatten Ihnen die gebuchten Tickets. Können Sie die Reise nicht am selben Tag antreten, bieten wir Ihnen Unterstützungsleistungen gemäß Punkt A.5.3.1.7..

A.7.1.3.11.Während der Reise darf niemand im Fahrzeug sein oder zum Fahrzeug gehen.

A.7.1.3.12.Bei Fahrzeugen auf Eisenbahnanlagen dürfen Sie nicht:

  • Brennstoff entnehmen oder einfüllen
  • In oder bei den Fahrzeugen rauchen oder offene Flammen verwenden

A.7.1.3.13.Das vorsichtige Ver- und Entladen des Fahrzeuges ist in Ihrer Verantwortung. Wichtig dafür:

  • Beachten Sie Signalanlagen und Weisungen des Eisenbahnpersonals
  • Bewegen Sie Ihr Fahrzeug bitte nur mit Schrittgeschwindigkeit

A.7.1.3.14.Auch wenn Ihnen das Ladepersonal durch „Einweisen“ hilft, übernehmen wir keine Haftung für Schäden – gleich welcher Art. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen darüber hinausgehend beim Ver- bzw. Entladen gerne, wenn Sie als Fahrzeugführer eine „Haftungsfreistellungserklärung" unterzeichnen. Reisende mit Behinderungen brauchen diese Erklärung nicht zu unterzeichnen.

A.7.1.3.15.Beim Ver- und Entladen darf niemand außer dem Fahrer im Fahrzeug sein. Wenn Sie ein Motorrad verladen, besteht Helmpflicht mit geschlossenem Visier.

A.7.1.3.16.Wenn Sie Ihr Fahrzeug verladen haben, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Zündschlüssel abziehen
  • Feststellbremse, Handbremse anziehen
  • Bei Getriebeautomatik den Schalthebel in die Parkstellung bringen
  • Alarmanlagen ausschalten
  • Alle Fenster und Türen verschließen

A.7.1.3.17.Anschließend gilt Ihr Fahrzeug als an uns übergeben und wird von unserem Personal gesichert.

A.7.1.3.18.Nach der Ankunft werden die Fahrzeuge vom Verladepersonal entsichert.

A.7.1.3.19.Bevor Ihr Fahrzeug entladen wird, prüfen Sie bitte, ob es beschädigt wurde.

A.7.1.3.20.Erkennbare Transportschäden melden Sie vor dem Entladen sofort dem Ladepersonal. Dazu füllen Sie bitte das Formular Tatbestandsaufnahme aus. Nicht sofort erkennbare Transportschäden melden Sie unverzüglich nach der Entdeckung beim Kundenservice 05-1717, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach der Entladung. Für später angezeigte Schäden übernehmen wir keine Haftung.

A.7.1.3.21.Das Fahrzeug gilt als an den Fahrer übergeben, wenn die Radvorleger und Zurrgurte entfernt sind und die Fahrspur freigegeben ist.

A.7.2.Autoschleuse Tauernbahn

A.7.2.1.Gültigkeitsbereich

A.7.2.1.1.Für die Durchschleusung von Fahrzeugen, Anhängern und Fahrrädern von Böckstein nach Mallnitz-Obervellach und retour gelten die Bestimmungen zum Auto im Reisezug nach Punkt A.7.1., sofern nachfolgend nicht anders geregelt.

A.7.2.2.Beförderung

A.7.2.2.1.Wir nehmen Fahrzeuge, Anhänger, Busse, Motorräder und Fahrräder durch die Tauernschleuse mit, wenn

  • dies mit dem jeweiligen Zug möglich ist
  • die Fahrzeuge polizeilich zugelassen sind
  • Busse und Motorradgruppen vorher über das Kundenservice unter 05-1717 reserviert haben.

A.7.2.2.2.Folgende Fahrzeuge sind von der Beförderung ausgeschlossen:

  • Gefahrguttransporte RID/ADR
  • über 250 cm Breite
  • über 25.000 kg
  • über 12 Meter Gesamtlänge und
  • dreiachsige Busse

A.7.2.3.Fahrzeugmaße

A.7.2.3.1.Die maximale Fahrzeughöhe für LKW ist 3,60 m und für Busse 3,80 m, bzw. Eckmaß 3,60 m.

A.7.2.4.Tiere

A.7.2.4.1.Sie dürfen Tiere auf Anhängern mitnehmen. Tiere, die in Ihrem Fahrzeug mitfahren, nehmen Sie bitte in den Zug mit.

A.7.2.5.Aushang

A.7.2.5.1.Wir informieren auf Aushängen in den Verladebahnhöfen über die zulässigen Fahrzeugmaße, die Beförderungsbestimmungen und die Verkehrszeiten der Züge.

A.8.Haftung

A.8.1.Haftung der Bahn

A.8.1.1.1.Wir haften gegenüber unseren Reisenden grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Tötung oder Körperverletzung haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit. Die Haftung für die Mitnahme von Gepäckstücken, Gegenständen, Fahrrädern und Tiere richtet sich nach den Punkten A.4.1.3., A.4.2.2. und A.4.3.2.. Die Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) des Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetzes (EKHG) sowie der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 einschließlich ihres Anhangs I, CIV, bleiben unberührt und regeln die Haftung von Eisenbahnunternehmen in Bezug auf Fahrgäste und deren Gepäck, Tiere und Fahrzeuge.

A.8.1.1.2.Wir haften gegenüber unseren Reisenden mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität ohne Haftungsobergrenze grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für den vollständigen oder teilweisen Verlust oder die Beschädigung von:

  • Mobilitätshilfen und
  • sonstigen behinderungsbedingten, personenbezogenen Hilfsmitteln.

A.8.1.1.3.Haben sie ihr Ticket fahrplanbasiert gekauft und ändern sich die Abfahrts- und Ankunftszeiten Ihres gewählten Zuges, so informieren wir Sie über alle uns zur Verfügung stehenden Informationskanäle über die Änderungen.

A.8.1.2.Haftung für ÖBB Mitarbeiter

A.8.1.2.1.Wir haften für unsere Mitarbeiter im Zusammenhang mit Buchungen und Reservierungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

A.8.1.2.2.Ihre im oder auf dem Fahrzeug mitgeführten Gegenstände befördern wir auf Ihre Gefahr. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch diese Gegenstände verursacht werden.

A.8.2.Haftung des Reisenden

A.8.2.1.1.Sie haften für Schäden, die uns oder Dritten entstehen, wenn Sie gesetzliche und verwaltungsbehördliche Vorschriften nicht beachten oder gegen diese Beförderungsbedingungen verstoßen nach den allgemeinen schadenersatzrechtlichen Bestimmungen.

A.9.Fundgegenstände

A.9.1.1.1.Wenn Sie in unseren Zügen und Bussen etwas verloren oder vergessen haben, wenden Sie sich an das Mungos Lost + Found Servicecenter in Österreich unter +431/93000-97-22 2 22.

A.9.1.1.2.Nicht abgeholte Fundgegenstände übergeben wir an die zuständige Fundbehörde (Gemeinde oder Magistrat). Nähere Informationen finden Sie zum Fundservice sowie zu den Standorten des Mungos Lost + Found Servicecenters unter http://www.oebb.at/de/leistungen-und-services/nach-ihrer-reise/lost-and-found.

A.10.Anzuwendendes Recht

A.10.1.1.1.Für unsere Beförderungsverträge gilt österreichisches Recht, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien, sofern nicht ein Verbraucher-geschäft gemäß § 1 Konsumentenschutzgesetz vorliegt.

B.Ticketangebot

B.1.Nutzungsbestimmungen der Tickets

B.1.1.Standardticket

B.1.1.1.Wann gibt es dieses Ticketangebot

B.1.1.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf.

B.1.1.2.Wie lange im Voraus können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.1.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis zu 6 Monate im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihr Ticket maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.

B.1.1.3.Wann und wie lange gilt dieses Ticket

B.1.1.3.1.Das Einzelticket gilt 2 Tage. Der Gültigkeitszeitraum steht auf der Fahrkarte. Hin- und Rückfahrtickets werden als zwei Einzeltickets behandelt. Sie können Ihre Fahrt zwischendurch unterbrechen. In Start- und Zielbahnhöfen, die Stadtverkehrsbahnhöfe sind, können Sie Ihre Fahrt nicht unterbrechen, gemäß B.4..

B.1.1.3.2.Bei Fahrten innerhalb folgender Regionen reduziert sich die Gültigkeit auf 1 Tag wobei eine Fahrt bis 03.00 Uhr des Folgetages möglich ist:

  • Kärnten
  • Oberösterreich
  • Ostregion mit Wien, Niederösterreich und dem Burgenland
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg

B.1.1.3.3.Am ÖBB Ticketautomaten können Sie keine Tickets für verspätete Züge erwerben, wenn diese laut Fahrplan bereits in der Vergangenheit liegen. Ist der laut Fahrplan letzte Zug des Tages verspätet, dann können Sie ein Ticket, das am Ticketautomaten aufgrund dieser Regelung bereits mit Gültigkeit für den nächsten Tag ausgestellt wurde, abweichend vom aufgedruckten Gültigkeitsdatum auch für die ausgewählte verspätete Verbindung nutzen.

B.1.1.3.4.Zeitkarten gelten je nach Art eine Woche, einen Monat oder ein Jahr ab dem ersten Gültigkeitstag. Der Gültigkeitszeitraum steht auf dem Ticket. Innerhalb der Gültigkeit können Sie beliebig oft mit diesem Ticket fahren.

B.1.1.3.5.Beim Kauf von Zeitkarten für Fahrzeuge auf der ÖBB Tauernschleuse müssen Sie das Kfz-Kennzeichen angeben. Diese Tickets sind nicht übertragbar.

B.1.1.4.Für welche Bereiche können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.1.4.1.Einzeltickets und Zeitkarten für Reisende, Fahrrad und Hund können Sie für alle Strecken der ÖBB kaufen. Für Fahrzeuge auf der ÖBB Tauernschleuse kaufen sie diese für die Strecke zwischen Mallnitz-Obervellach und Böckstein.

B.1.1.4.2.Für Reisende kaufen Sie das Einzelticket ebenfalls für die Strecken folgender Bahnen:

  • Graz-Köflacher Eisenbahn
  • Montafonerbahn
  • Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn (österreichische Strecken)
  • Salzburger Lokalbahn
  • Pinzgauer Lokalbahn
  • Steiermärkische Landesbahnen
  • Stern & Hafferl
  • Zillertalbahn
  • NÖVOG – Mariazellerbahn und Citybahn Waidhofen

B.1.1.4.3.Für Fahrrad und Hund kaufen Sie Einzeltickets ebenfalls für die Strecken folgender Bahnen:

  • Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn (österreichische Strecken)
  • Graz-Köflacher Eisenbahn
  • Montafonerbahn
  • Salzburger Lokalbahn
  • Pinzgauer Lokalbahn
  • Steiermärkische Landesbahnen
  • Stern & Hafferl
  • Zillertalbahn
  • NÖVOG – Mariazellerbahn und Citybahn Waidhofen

B.1.1.4.4.Für Fahrrad und Hund kaufen Sie Zeitkarten ebenfalls für die Strecken folgender Bahnen:

  • Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn (österreichische Strecken)

B.1.1.5.Wo gilt dieses Ticket

B.1.1.5.1.Die Fahrtstrecke steht auf dem Ticket.

B.1.1.5.2.Sie können auch eine andere Fahrtstrecke zwischen Start- und Zielbahnhof nehmen, wenn sie preislich günstiger ist. Die Differenz zur teureren Fahrtstrecke erhalten Sie aber nicht zurück.

B.1.1.5.3.Wenn Sie eine andere Fahrtstrecke nehmen, die teurer ist, zahlen Sie die Differenz zum ursprünglichen Ticket.

B.1.1.5.4.Dieses Ticket gilt nicht für Fahrten innerhalb Vorarlbergs für die Kundengruppen:

  • Businesskonto,
  • Hund,
  • Fahrrad und
  • Gruppen.

B.1.1.6.In welchen Zügen und Bussen gilt dieses Ticket

B.1.1.6.1.Mit diesem Ticket fahren Sie in allen Fern- und Nahverkehrszügen sowie innerösterreichischen Bussen der ÖBB.

B.1.1.6.2.In Nachtreisezügen nutzen Sie dieses Ticket im Sitzwagen.

B.1.1.6.3.Für Ihr Fahrrad benötigen Sie eine Reservierung für Reisen in Fernverkehrs- und Nachtreisezügen, nach Punkt B.2.1. Ohne eine Reservierung können wir Ihr Fahrrad leider nicht mitnehmen. In unseren Bussen können wir gar keine Fahrräder mitnehmen.

B.1.1.6.4.Mit Einzeltickets für Reisende fahren Sie in den Regionalzügen der unter Punkt B.1.1.4.2. genannten Bahnen.

B.1.1.6.5.Mit Einzeltickets und Zeitkarten für Fahrrad und Hund fahren Sie in den Regionalzügen der unter Punkt B.1.1.4.3. genannten Bahnen.

B.1.1.7.Für welche Komfortklassen können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.1.7.1.Dieses Ticket können Sie für die 1. und 2. Klasse kaufen.

B.1.1.7.2.Wenn Sie sich für einen Klassenwechsel von der 2. in die 1. Klasse entscheiden, zahlen Sie die Differenz zwischen den beiden Klassen für die von Ihnen gewünschte Strecke.

B.1.1.7.3.Wenn Sie sich im Zug für einen Klassenwechsel von der 1. Klasse in die Business Class entscheiden, gelten die Bestimmungen des Punktes B.1.7.

B.1.1.8.Für wie viele Reisende können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.1.8.1.Mit dem Einzelticket können bis zu 99 Reisende zusammen fahren, auf den Strecken der ÖBB, der Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn und der Montafonerbahn.

B.1.1.8.2.Beim Kauf des Tickets bei den Mitarbeitern in unseren Zügen und Bussen, über tickets.oebb.at über die ÖBB App oder am ÖBB Ticketautomaten können bis maximal 6 Reisende zusammen fahren, auf den Strecken der ÖBB, der Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn und der Montafonerbahn.

B.1.1.8.3.Bei allen anderen unter Punkt B.1.1.4.2. genannten Bahnen können Sie eine Einzeltickets für 1 Reisenden kaufen.

B.1.1.8.4.Zeitkarten für Reisende sowie Einzeltickets und Zeitkarten für Fahrrad, Hund und Fahrzeuge auf der ÖBB Tauernschleuse kaufen Sie jeweils einzeln.

B.1.1.9.Welche Erstattungsmöglichkeiten haben Sie für dieses Ticket

B.1.1.9.1.Das Einzelticket können Sie vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten lassen, ohne Gebühren.

B.1.1.9.2.Das Einzelticket können Sie ab dem ersten Gültigkeitstag nicht erstatten. Hin- und Rückfahrttickets werden als zwei Einzeltickets behandelt.

B.1.1.9.3.Verringert sich die Anzahl der Reisenden bei Einzeltickets für 6 und mehr gemeinsam Reisende Personen und reichen Sie das Ticket ab dem ersten Gültigkeitstag 3 Tage lang zur Erstattung ein, errechnet sich der Erstattungsbetrag wie folgt:

  • Ermittlung des Preisunterschiedes zwischen der ursprünglichen Gruppengröße und der tatsächlich gefahrenen Reisenden
  • Abzug einer Gebühr von 50 % des Preisunterschieds, aber mindestens 15 Euro je erstattetem Reisenden

B.1.1.9.4.Eine Wochenkarte können Sie innerhalb der ersten 3 Gültigkeitstage erstatten, für eine Gebühr von 50 % des Fahrpreises, aber mindestens 15 Euro je Reisenden.

B.1.1.9.5.Eine Monatskarte oder ein Ticket mit einer noch längeren Gültigkeit können Sie innerhalb der ersten 7 Gültigkeitstage erstatten, für eine Gebühr von 50 % des Fahrpreises, aber mindestens 15 Euro je Reisenden.

B.1.1.10.Wo können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.1.10.1.Einzeltickets für Reisende, Fahrrad und Hund erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:

  • ÖBB Ticketschalter
  • tickets.oebb.at
  • ÖBB Ticketautomat
  • Kundenservice 05-1717
  • ÖBB App
  • In unseren Fernverkehrs- und Nacht-Zügen
  • Im Reisebüro und bei Agenturen mit ÖBB Ticketverkauf

B.1.1.10.2.Zeitkarten für Reisende, Fahrrad und Hund erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:

  • ÖBB Ticketschalter
  • ÖBB Ticketautomat
  • Kundenservice 05-1717
  • In unseren Zügen und Bussen
  • Im Reisebüro und bei Agenturen mit ÖBB Ticketverkauf

B.1.1.10.3.Dieses Ticket erhalten Sie für Fahrzeuge auf der ÖBB Tauernschleuse bei folgenden Verkaufsstellen:

  • ÖBB Ticketschalter
  • Kundenservice 05-1717
  • Im Reisebüro und bei Agenturen mit ÖBB Ticketverkauf

B.1.1.11.Für welche Kundengruppen gibt es dieses Angebot

B.1.1.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppen Erwachsene, Kind, Gruppen, Businesskonto, Vorteilscard, Österreichcard, Reisende mit Behindertenpass, Fahrrad, Hund und Fahrzeuge auf der ÖBB Tauernschleus.

B.1.1.11.2.Businesskonto Besitzer können dieses Ticket für folgende Bahnen kaufen:

  • Graz-Köflacher Eisenbahn
  • Montafonerbahn
  • Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn (österreichische Strecken)
  • Salzburger Lokalbahn
  • Stern & Hafferl
  • Pinzgauer Lokalbahn
  • Steiermärkische Landesbahnen

B.1.1.11.3.Besitzer einer Vorteilscard Classic, Vorteilscard Senior und Vorteilscard Jugend können dieses Ticket für folgende Bahnen kaufen:

  • Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn (österreichische Strecken)
  • Graz-Köflacher Eisenbahn
  • Montafonerbahn
  • Salzburger Lokalbahn
  • Pinzgauer Lokalbahn
  • Steiermärkische Landesbahnen
  • Stern & Hafferl
  • Zillertalbahn
  • NÖVOG – Mariazellerbahn und Citybahn Waidhofen

B.1.1.11.4.Vorteilscard Family Besitzer können dieses Ticket für alle Fern- und Nahverkehrszüge sowie innerösterreichische Bussen der ÖBB, der NÖVÖG – Mariazellerbahn und citybahn Waidhofen und der Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn (österreichische Strecken) kaufen. Sie kaufen dieses Ticket mit Vorteilscard Family nicht für Strecken anderer Bahnen. Näheres zur kostenlosen Mitnahme von Kindern mit der Vorteilscard Family lesen Sie im Punkt C.5.10.

B.1.1.11.5.Für Gruppen kaufen Sie das Einzelticket ebenfalls für die Strecken folgender Bahnen:

  • Montafonerbahn
  • Graz-Köflacher Eisenbahn

B.1.2. - bleibt frei -

B.1.3.Österreichcard

B.1.3.1.Wann gibt es dieses Ticketangebot

B.1.3.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf.

B.1.3.2.Wie lange im Voraus können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.3.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis zu 4 Wochen im Voraus.

B.1.3.3.Wann und wie lange gilt dieses Ticket

B.1.3.3.1.Das Ticket gilt ab dem ersten Gültigkeitstag für 1 Jahr. Der Gültigkeitszeitraum steht auf dem Ticket.

B.1.3.3.2.Die Österreichcard Zivildienst und die Österreichcard Bundesheer gilt nur zusammen mit einem Lichtbildausweis mit Altersnachweis, vom Tag der Ausstellung bis zum Gültigkeitsende, das auf dem Ticket steht.

B.1.3.3.3.Innerhalb der Gültigkeit können Sie beliebig oft mit diesem Ticket fahren.

B.1.3.4.Für welche Bereiche können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.3.4.1.Dieses Ticket kaufen Sie für alle Strecken der ÖBB.

B.1.3.4.2.Dieses Ticket kaufen Sie ebenfalls für die Strecken folgender Bahnen:

  • Graz-Köflacher Eisenbahn
  • Montafonerbahn
  • Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn (österreichische Strecken)
  • Salzburger Lokalbahn
  • Pinzgauer Lokalbahn
  • Steiermärkische Landesbahnen
  • Stern & Hafferl
  • Stubaitalbahn
  • Wiener Lokalbahnen
  • Zillertalbahn
  • St. Pölten – Mariazell (MzB) Mariazellerbahn
  • Citybahn Waidhofen (CD)

B.1.3.4.3.Die Österreichcard Zivildienst und die Österreichcard Bundesheer gelten ausschließlich auf Strecken der ÖBB.

B.1.3.5.Wo gilt dieses Ticket

B.1.3.5.1.Dieses Ticket gilt im gesamten Netz der ÖBB.

B.1.3.5.2.Dieses Ticket gilt auf den Strecken der im Punkt B.1.3.4.2. genannten Bahnen.

B.1.3.5.3.Die Österreichcard Zivildienst und die Österreichcard Bundesheer gilt ausschließlich auf Strecken der ÖBB.

B.1.3.6.In welchen Zügen und Bussen gilt dieses Ticket

B.1.3.6.1.Mit diesem Ticket fahren Sie in allen Zügen sowie innerösterreichischen Bussen der ÖBB.

B.1.3.6.2.Mit diesem Ticket fahren Sie in den Regionalzügen der unter Punkt B.1.3.4.2. genannten Bahnen.

B.1.3.6.3.Die Österreichcard Zivildienst und die Österreichcard Bundesheer gelten ausschließlich in Zügen sowie innerösterreichischen Bussen der ÖBB.

B.1.3.7.Für welche Komfortklassen können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.3.7.1.Dieses Ticket können Sie für die 1. und 2. Klasse kaufen. Die Österreichcard Zivildienst und die Österreichcard Bundesheer bekommen Sie für die 2. Klasse.

B.1.3.7.2.Wenn Sie sich für einen Klassenwechsel von der 2. in die 1. Klasse entscheiden, zahlen Sie die Differenz eines Standard-Einzelticket der Kundengruppe Österreichcard zwischen den beiden Klassen für die von Ihnen gewünschte Strecke.

B.1.3.7.3.Für die Österreichcard Classic und Familie 1. Klasse ist ein Klassenwechsel in die Business Class kostenlos möglich. Auch die Reservierung dafür erhalten sie kostenlos.

B.1.3.7.4.Alle anderen Inhaber einer Österreichcard 1. Klasse kaufen für den Klassenwechsel in die Business Class eine Sitzplatzreservierung nach B.2.1. Wenn Sie sich im Zug für einen Klassenwechsel in die Business Class entscheiden, gelten die Bestimmungen des Punktes B.1.7.

B.1.3.8.Für wie viele Reisende können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.3.8.1.Dieses Ticket können Sie für 1 Person kaufen.

B.1.3.9.Welche Erstattungsmöglichkeiten haben Sie für dieses Ticket

B.1.3.9.1.Sie können das Ticket vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten lassen, ohne Gebühren.

B.1.3.9.2.Während der Gültigkeitsdauer können Sie Ihre Österreichcard kündigen, ab dem Beginn des 7. Vertragsmonats. Dazu geben Sie die Karte an einem ÖBB Ticketschalter zurück. Wir verrechnen eine Kündigungsgebühr von einem Monatsbetrag, dies ist ein Zwölftel des Kaufpreises. Wenn Sie den gesamten Kartenpreis auf einmal bezahlt haben, überweisen wir Ihnen für jeden nicht angefangenen Monat die entsprechenden Monatsbeträge auf Ihr Konto, abzüglich der Kündigungsgebühr. Haben Sie kein Konto, zahlen wir den Betrag per Postanweisung an Sie aus. Wenn Sie die Österreichcard monatlich per SEPA-Lastschrift bezahlen, wird noch ein letzter Monatsbetrag als Kündigungsgebühr abgebucht.

B.1.3.9.3.Sie haben ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn Sie von Österreich ins Ausland umziehen, wenn Sie innerhalb Österreichs Ihren Arbeitsplatz wechseln oder wenn Sie über einen Zeitraum von 3 Monaten oder mehr erkrankt sind. Einen Umzug ins Ausland weisen Sie über die Abmeldung vom österreichischen Zentralen Melderegister und Ihrer neuen Adresse im Ausland nach. Eine Erkrankung von 3 Monaten oder mehr weisen Sie über ein ärztliches Attest nach. Einen neuen Arbeitsplatz weisen Sie mit Ihrem neuen Arbeitsvertrag nach. Dazu geben Sie die Karte an einem ÖBB Ticketschalter zurück. Wir verrechnen eine Kündigungsgebühr von einem Monatsbetrag, dies ist ein Zwölftel des Kaufpreises. Wenn Sie den gesamten Kartenpreis auf einmal bezahlt haben, überweisen wir Ihnen für jeden nicht angefangenen Monat die entsprechenden Monatsbeträge auf Ihr Konto, abzüglich der Kündigungsgebühr. Haben Sie kein Konto, zahlen wir den Betrag per Postanweisung an Sie aus. Wenn Sie die Österreichcard monatlich per SEPA-Lastschrift bezahlen, wird noch ein letzter Monatsbetrag als Kündigungsgebühr abgebucht.

B.1.3.9.4.Die Österreichcard Zivildienst und die Österreichcard Bundesheer können Sie nicht erstatten oder kündigen.

B.1.3.9.5.Beim Todesfall des Karteninhabers der Österreichcard erstatten wir Ihnen als Erbberechtigter oder Abwickler der Verlassenschaft jeden nicht genutzten Kalendermonat vom Kartenpreis. Legen Sie dafür bitte dem Erstattungsantrag folgendes bei: eine Kopie der Sterbeurkunde, ein Nachweis der Erbberechtigung und die originale Österreichcard.

B.1.3.10.Wo können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.3.10.1.Dieses Ticket können Sie nur an ÖBB Ticketschaltern kaufen.

B.1.3.10.2.Die Österreichcard Bundesheer erhalten Sie bei Ihrer Militärdienststelle.

B.1.3.11.Für welche Kundengruppen gibt es dieses Angebot

B.1.3.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppen Österreichcard Classic, Österreichcard Jugend, Österreichcard Senior, Österreichcard Familie, Österreichcard Spezial, Österreichcard Bundesheer und Österreichcard Zivildienst.

B.1.4. - bleibt frei -

B.1.5. - bleibt frei -

B.1.6.Sparschiene Österreich

B.1.6.1.Wann gibt es dieses Ticketangebot

B.1.6.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf.

B.1.6.2.Wie lange im Voraus können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.6.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis zu 6 Monate im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihr Ticket maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.

B.1.6.2.2.Dieses Ticket können Sie nur bis 1 Minute vor Abfahrt des Zuges oder Busses kaufen.

B.1.6.3.Wann und wie lange gilt dieses Ticket

B.1.6.3.1.Dieses Ticket gilt nur am Gültigkeitstag und in den gebuchten Zügen und Bussen. Beides steht auf dem Ticket.

B.1.6.3.2.Bei Nahverkehrszügen können Sie einen früheren oder späteren Zug nehmen.

B.1.6.3.3.In allen anderen Zügen und Bussen ist dieses Ticket ungültig.

B.1.6.3.4.Sie können Ihre Fahrt zwischendurch nicht unterbrechen.

B.1.6.3.5.Verpassen sie aufgrund eines verspäteten Zuges oder Busses einen Anschluss, fahren Sie mit den nächsten möglichen Zügen oder Bussen zu Ihrem Zielbahnhof. Lassen Sie sich die Verspätung gegebenenfalls von unseren Zugbegleitern bestätigen.

B.1.6.3.6.Sparschienetickets sind persönliche Tickets, unabhängig von der Art und Weise wie Sie diese Tickets erhalten. Sie lauten auf den oder die Namen der Reisenden, die Sie beim Buchungsvorgang angeben. Bei der Ticketkontrolle weisen die auf dem Ticket angeführten Reisenden einen Lichtbildausweis mit Altersnachweis vor.

B.1.6.3.7.Können Sie sich nicht ausweisen oder stimmen die Namen der Reisenden nicht mit den Namen auf dem Ticket überein, kommen die Regelungen des Punktes A.3.2. für Reisende ohne gültigem Ticket zur Anwendung.

B.1.6.4.Für welche Bereiche können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.6.4.1.Sie können dieses Ticket für Reisen innerhalb Österreichs kaufen, bei denen Sie einen Fernverkehrszug, Nachtreisezug oder Intercitybus nützen.

B.1.6.4.2.Bei Fahrten innerhalb folgender Regionen muss die Reise über 150 Kilometer lang sein:

  • Kärnten
  • Oberösterreich
  • Ostregion mit Wien, Niederösterreich und dem Burgenland

B.1.6.4.3.Dieses Ticket gilt nicht bei Fahrten innerhalb folgender Regionen:

  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg

B.1.6.4.4.Die Verfügbarkeit ist begrenzt und abhängig von Ihrer gewählten Relation und Ihren gewählten Zügen.

B.1.6.5.Wo gilt dieses Ticket

B.1.6.5.1.Das Ticket gilt nur entlang der Fahrtstrecke Ihrer gebuchten Züge, Busse und Verbindungen.

B.1.6.5.2.Die Fahrtstrecke steht auf dem Ticket.

B.1.6.5.3.Sie können keine andere Fahrtstrecke nützen.

B.1.6.6.In welchen Zügen und Bussen gilt dieses Ticket

B.1.6.6.1.Dieses Ticket gilt für die Züge des Fernverkehrs und Intercitybusse, für die Nahverkehrszüge vor und nach dem Fernverkehr; und für Nachtreisezüge.

B.1.6.7.Für welche Komfortklassen können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.6.7.1.Dieses Ticket können Sie für die 1. und 2. Klasse im Fernverkehr und Bussen kaufen. In Nachtreisezügen kaufen Sie dieses Ticket für Sitz-, Liege- und Schlafwagen inklusive Platzreservierung.

B.1.6.7.2.Wenn Sie sich im Zug für einen Klassenwechsel von der 1. Klasse in die Business Class entscheiden, gelten die Bestimmungen des Punktes B.1.7..

B.1.6.7.3.Ein sonstiger Klassenwechsel ist nur in Nachtreisezügen möglich.

B.1.6.8.Für wie viele Reisende können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.6.8.1.Dieses Ticketangebot gibt es für eine Person.

B.1.6.8.2.Für bis zu 6 Reisende kann ein gemeinsames Ticket ausgegeben werden.

B.1.6.9.Welche Erstattungsmöglichkeiten haben Sie für dieses Ticket

B.1.6.9.1.Sie können dieses Ticket vor dem ersten Gültigkeitstag nicht erstatten lassen.

B.1.6.9.2.Sie können dieses Ticket ab dem ersten Gültigkeitstag nicht erstatten lassen.

B.1.6.10.Wo können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.6.10.1.Diese Fahrkarte erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:

B.1.6.10.2.Für Nachtreisezüge können sie dieses Ticket auch an ÖBB Ticketschaltern kaufen.

B.1.6.11.Für welche Kundengruppen gibt es dieses Angebot

B.1.6.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppen Erwachsene, Kinderund Fahrzeuge. 4 Kinder je Erwachsenen reisen kostenlos und zahlen lediglich die Reservierungsgebühren in Nachtreisezügen. Bitte geben Sie dazu die Namen der Kinder bei der Buchung an. Näheres zur kostenlosen Mitnahme von Kindern lesen Sie im Punkt C.2.1.1.4. Bitte beachten Sie: Die Gesamtzahl der Reisenden je Ticket aus Punkt B.1.6.8. kann dabei nicht überschritten werden.

B.1.7.Klassenwechsel in die Business Class

B.1.7.1.Wann gibt es dieses Ticketangebot

B.1.7.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf. Sie erhalten es für Reisen mit einem gültigen Ticket für die 1. Klasse.

B.1.7.2.Wie lange im Voraus können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.7.2.1.Dieses Ticket kaufen Sie zur sofortigen Benützung.

B.1.7.3.Wann und wie lange gilt dieses Ticket

B.1.7.3.1.Dieses Ticket gilt nur am Gültigkeitstag, der auf dem Ticket steht.

B.1.7.3.2.Sie können Ihre Fahrt zwischendurch nicht unterbrechen.

B.1.7.4.Für welche Bereiche können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.7.4.1.Dieses Ticket erhalten Sie nur für die gleiche Gültigkeitsstrecke Ihres Ticket der 1. Klasse.

B.1.7.5.Wo gilt dieses Ticket

B.1.7.5.1.Dieses Ticket gilt nur auf der Fahrtstrecke, die auf Ihrem Ticket der 1. Klasse steht.

B.1.7.5.2.Sie können keine andere Fahrtstrecke nehmen.

B.1.7.6.In welchen Zügen und Bussen gilt dieses Ticket

B.1.7.6.1.Mit diesem Ticket fahren Sie in Zügen des Fernverkehrs mit Business Class.

B.1.7.7.Für welche Komfortklassen können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.7.7.1.Dieses Ticket können Sie für die Business Class kaufen.

B.1.7.8.Für wie viele Reisende können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.7.8.1.Dieses Ticket können Sie für 1 Person kaufen.

B.1.7.9.Welche Erstattungsmöglichkeiten haben Sie für dieses Ticket

B.1.7.9.1.Dieses Ticket können Sie nicht erstatten.

B.1.7.10.Wo können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.7.10.1.Dieses Ticket können Sie bei den Mitarbeitern in unseren Zügen kaufen.

B.1.7.11.Für welche Kundengruppen gibt es dieses Angebot

B.1.7.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppen Erwachsene. Kinder gelten bei diesem Angebot als Erwachsene.

B.1.8.Komfortticket

B.1.8.1.Wann gibt es dieses Ticketangebot

B.1.8.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf.

B.1.8.2.Wie lange im Voraus können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.8.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis zu 6 Monate im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihr Ticket maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.

B.1.8.3.Wann und wie lange gilt dieses Ticket

B.1.8.3.1.Dieses Ticket gilt nur am Gültigkeitstag, für die gebuchten Züge, Busse und Plätze. Die jeweiligen Informationen finden Sie auf Ihrem Ticket.

B.1.8.3.2.In allen anderen Zügen und Bussen ist dieses Ticket ungültig.

B.1.8.3.3.Sie können Ihre Fahrt zwischendurch nicht unterbrechen.

B.1.8.4.Für welche Bereiche können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.8.4.1.Dieses Ticket gibt es für alle Strecken, auf denen Nacht- und Autoreisezüge fahren.

B.1.8.5.Wo gilt dieses Ticket

B.1.8.5.1.Das Ticket gilt nur entlang der Fahrtstrecke Ihrer gebuchten Züge, Busse und Verbindungen.

B.1.8.5.2.Die Fahrtstrecke steht auf dem Ticket.

B.1.8.5.3.Sie können keine andere Fahrtstrecke nützen.

B.1.8.6.In welchen Zügen und Bussen gilt dieses Ticket

B.1.8.6.1.Dieses Ticket gilt in Nachtreisezügen und Autoreisezügen, sowie in den Intercitybussen nach Italien.

B.1.8.7.Für welche Komfortklassen können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.8.7.1.Dieses Ticket können Sie für die 1. und 2. Klasse der Intercitybusse, den Sitz- Liege- und Schlafwagen von Nachtreisezügen sowie für den Autotransportwagen kaufen.

B.1.8.7.2.Ein Klassenwechsel ist bei freien Plätzen möglich.

B.1.8.8.Für wie viele Reisende können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.8.8.1.Mit diesem Ticketangebot können so viele Reisende und Fahrzeuge zusammen fahren, wie Plätze verfügbar sind.

B.1.8.9.Welche Erstattungsmöglichkeiten haben Sie für dieses Ticket

B.1.8.9.1.Sie können dieses Ticket bis 15 Tage vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten lassen, ohne Gebühren.

B.1.8.9.2.Sie können dieses Ticket bis 1 Tag vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten lassen, für eine Gebühr von 50 % des Fahrpreises, aber mindestens 15 Euro je Reisenden.

B.1.8.9.3.Sie können dieses Ticket ab dem ersten Gültigkeitstag nicht erstatten.

B.1.8.10.Wo können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.8.10.1.Dieses Ticket erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:

  • ÖBB Ticketschalter
  • Ticketshop tickets.oebb.at
  • Kundenservice 05-1717
  • Im Reisebüro und bei Agenturen mit ÖBB Ticketverkauf

B.1.8.11.Für welche Kundengruppen gibt es dieses Angebot

B.1.8.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppen Erwachsene, Kinder, Familien, Vorteilscard und Österreichcard, Reisende mit Behindertenpass, Businesskonto, Gruppen, Schulcard, Fahrzeuge, ÖAMTC und ARBÖ.

B.1.9.Sparschiene Komfort

B.1.9.1.Wann gibt es dieses Ticketangebot

B.1.9.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf.

B.1.9.2.Wie lange im Voraus können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.9.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis zu 6 Monate im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihr Ticket maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.

B.1.9.2.2.Dieses Ticket können Sie nur bis 1 Minute vor Abfahrt des Zuges oder Busses kaufen.

 

B.1.9.3.Wann und wie lange gilt das Ticket

B.1.9.3.1.Dieses Ticket gilt nur am Gültigkeitstag, in den gebuchten Zügen und für die gebuchten Plätze. Beides steht auf dem Ticket. Die Sitzplatzreservierung ist bei der Fahrkarte inklusive, wenn sie zum Buchungszeitpunkt technisch verfügbar ist.

B.1.9.3.2.Bei Nahverkehrszügen können Sie einen früheren oder späteren Zug nehmen.

B.1.9.3.3.In allen anderen Zügen und Bussen ist dieses Ticket ungültig.

B.1.9.3.4.Sie können Ihre Fahrt zwischendurch nicht unterbrechen.

B.1.9.3.5.Verpassen sie aufgrund eines verspäteten Zuges oder Busses einen Anschlus, fahren Sie mit den nächsten möglichen Zügen oder Bussen zu Ihrem Zielbahnhof. Lassen Sie sich die Verspätung gegebenenfalls von unseren Zugbegleitern bestätigen.

B.1.9.3.6.Sparschiene Komforttickets sind persönliche Tickets, unabhängig von der Art und Weise wie Sie diese Tickets erhalten. Sie lauten auf den oder die Namen der Reisenden, die Sie beim Buchungsvorgang angeben. Bei der Ticketkontrolle weisen die auf dem Ticket angeführten Reisenden einen Lichtbildausweis mit Altersnachweis vor

B.1.9.3.7.Können Sie sich nicht ausweisen oder stimmen die Namen der Reisenden nicht mit den Namen auf dem Ticket überein, kommen die Regelungen des Punktes A.3.2. für Reisende ohne gültigem Ticket zur Anwendung.

B.1.9.4.Für welchen Bereich können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.9.4.1.Sie können dieses Ticket für Reisen innerhalb Österreichs kaufen, bei denen Sie einen Fernverkehrszug, Nachtreisezug oder Intercitybus nützen.

B.1.9.4.2.Bei Fahrten innerhalb folgender Regionen muss die Reise über 150 Kilometer lang sein:

  • Kärnten
  • Oberösterreich
  • Ostregion mit Wien, Niederösterreich und dem Burgenland

B.1.9.4.3.Dieses Ticket gilt nicht bei Fahrten innerhalb folgender Regionen:

  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg

B.1.9.4.4.Die Verfügbarkeit ist begrenzt und abhängig von Ihrer gewählten Relation und Ihren gewählten Zügen.

 

B.1.9.5.Wo gilt das Ticket

B.1.9.5.1.Das Ticket gilt nur entlang der Fahrtstrecke Ihrer gebuchten Züge, Busse und Verbindungen.

B.1.9.5.2.Die Fahrtstrecke steht auf dem Ticket.

B.1.9.5.3.Sie können keine andere Fahrtstrecke nützen.

 

B.1.9.6.In welchen Zügen und Bussen gilt dieses Ticket

B.1.9.6.1.Dieses Ticket gilt für die Züge des Fernverkehrs und Intercitybusse, für die Nahverkehrszüge vor und nach dem Fernverkehr.

B.1.9.7.Für welche Komfortklassen können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.9.7.1.Dieses Ticket können Sie für die 1. und 2. Klasse im Fernverkehr und Bussen kaufen.

B.1.9.7.2.Wenn Sie sich im Zug für einen Klassenwechsel von der 1. Klasse in die Business Class entscheiden, gelten die Bestimmungen des Punktes B.1.7..

B.1.9.7.3.Ein sonstiger Klassenwechsel ist nicht möglich.

 

B.1.9.8.Für wie viele Reisende können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.9.8.1.Dieses Ticketangebot gibt es für eine Person.

B.1.9.8.2.Für bis zu 6 Reisende kann ein gemeinsames Ticket ausgegeben werden.

 

B.1.9.9.Welche Erstattungsmöglichkeiten haben Sie für dieses Ticket

B.1.9.9.1.Sie können dieses Ticket bis 15 Tag vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten lassen, ohne Gebühren.

B.1.9.9.2.Sie können dieses Ticket bis 1 Tag vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten lassen, für eine Gebühr von 50 % des Fahrpreises, aber mindestens 15 Euro je Reisenden.

B.1.9.9.3.Sie können dieses Ticket ab dem ersten Gültigkeitstag nicht erstatten lassen.

 

B.1.9.10.Wo können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.9.10.1.Dieses Ticket erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:

B.1.9.11.Für welche Kundengruppen gibt es dieses Angebot

B.1.9.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppen Erwachsene, Kinder. Kinder reisen zu einem ermäßigten Preis. Bitte geben Sie dazu die Namen der Kinder bei der Buchung an. Bitte beachten Sie: Die Gesamtzahl der Reisenden je Ticket aus Punkt B.1.9.8. kann dabei nicht überschritten werden.

B.1.10.Einfach-Raus-Ticket

B.1.10.1.Wann gibt es dieses Ticketangebot

B.1.10.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf.

B.1.10.2.Wie lange im Voraus können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.10.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis 6 Monate im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihr Ticket maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.

B.1.10.3.Wann und wie lange gilt dieses Ticket

B.1.10.3.1.Dieses Ticket gilt nur am Gültigkeitstag, der auf dem Ticket steht.

B.1.10.3.2.Sie fahren mit diesem Ticket an Werktagen von Montag bis Freitag ab 9.00 Uhr bis 3.00 Uhr des Folgetages. An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen gilt dieses Ticket ganztägig bis 3.00 Uhr des Folgetages.

B.1.10.3.3.Wenn Sie Ihre Reise an Werktagen von Montag bis Freitag vor 9.00 Uhr beginnen, brauchen Sie ein weiteres Ticket bis zur ersten Haltestelle, an der Ihr Zug nach 9.00 Uhr hält. Bitte beachten Sie dafür die Bestimmungen des Punktes A.3.1.2.

B.1.10.3.4.Wenn Sie Ihre Reise nach 3.00 Uhr beenden, brauchen Sie ein weiteres Ticket ab der letzten Haltestelle, an der Ihr Zug vor 3.00 Uhr hält. Bitte beachten Sie dafür die Bestimmungen des Punktes A.3.1.2.

B.1.10.3.5.Innerhalb der Gültigkeit können Sie beliebig oft mit diesem Ticket fahren.

B.1.10.4.Für welche Bereiche können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.10.4.1.Dieses Ticket können Sie für alle Strecken der ÖBB kaufen.

B.1.10.4.2.Dieses Ticket können Sie ebenfalls für die Strecken folgender Bahnen kaufen:

  • Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn (österreichische Strecken)

B.1.10.5.Wo gilt dieses Ticket

B.1.10.5.1.Dieses Ticket gilt als Netzkarte für alle Strecken der ÖBB und der unter B.1.10.4.2. genannten Bahnen.

B.1.10.5.2.Dieses Ticket gilt nicht für Fahrten in Vorarlberg.

B.1.10.6.In welchen Zügen und Bussen gilt dieses Ticket

B.1.10.6.1.Mit diesem Ticket fahren Sie in allen Nahverkehrszügen der ÖBB.

B.1.10.6.2.Mit diesem Ticket fahren Sie in den Regionalzügen der unter Punkt B.1.10.4.2. genannten Bahnen.

B.1.10.7.Für welche Komfortklassen können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.10.7.1.Dieses Ticket können Sie für die 2. Klasse kaufen.

B.1.10.8.Für wie viele Reisende können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.10.8.1.Mit diesem Angebot können 2 bis 5 fünf Personen zusammen fahren. Bitte beachten Sie: Es ist notwendig die Anzahl der Reisenden direkt beim Kauf des Tickets anzugeben.

B.1.10.8.2.Dieses Ticket ist nur gültig, wenn Sie als Reisender Teil der Gruppe sind und Ihren Namen auf das Ticket schreiben.

B.1.10.9.Welche Erstattungsmöglichkeiten haben Sie für dieses Ticket

B.1.10.9.1.Das Ticket können Sie vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten lassen, ohne Gebühr.

B.1.10.9.2.Ab dem ersten Gültigkeitstag können Sie das Ticket nicht erstatten.

B.1.10.10.Wo können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.10.10.1.Dieses Ticket erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:

  • ÖBB Ticketschalte
  • ÖBB Ticketautomat
  • Kundenservice 05-1717
  • Ticketshop tickets.oebb.at
  • ÖBB App
  • In unseren Zügen und Bussen
  • Im Reisebüro und bei Agenturen mit ÖBB Ticketverkauf

B.1.10.11.Für welche Kundengruppen gibt es dieses Angebot

B.1.10.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppen Erwachsene und Erwachsene kombiniert mit Fahrrädern. Kinder gelten bei diesem Angebot als Erwachsene.

B.1.11.Kombiticket

B.1.11.1.Wann gibt es dieses Ticketangebot

B.1.11.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf.

B.1.11.2.Wie lange im Voraus können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.11.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis zu 6 Monate im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihr Ticket maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.

B.1.11.3.Wann und wie lange gilt dieses Ticket

B.1.11.3.1.Der Gültigkeitszeitraum steht auf dem Ticket.

B.1.11.3.2.Die Bahntickets bei Kombitickets sind sowohl für die Hinfahrt als auch für die Rückfahrt jeweils 14 Kalendertage gültig. Das Bahnticket bei Kombitickets Wintersport mit dem 1-Tages-Skipass ist für die Hin- und Rückfahrt 2 Kalendertage gültig. Das Bahnticket bei Kombitickets Wintersport mit dem 6-Tages-Skipass ist für die Hin- und Rückfahrt 8 Kalendertage gültig. Die Hinfahrt bzw. die Rückfahrt muss innerhalb von 36 Stunden nach Fahrtantritt beendet sein.

B.1.11.3.3.Sie können Ihre Fahrt zwischendurch unterbrechen.

B.1.11.4.Für welche Bereiche können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.11.4.1.Dieses Ticket können Sie nur in Verbindung mit einer Zusatzleistung kaufen.

B.1.11.4.2.Dieses Ticket können Sie für alle Strecken der ÖBB kaufen.

B.1.11.5.Wo gilt dieses Ticket

B.1.11.5.1.Die Fahrtstrecke steht auf dem Ticket.

B.1.11.5.2.Dieses Ticket gilt nicht für Fahrten innerhalb Vorarlbergs.

B.1.11.5.3.Sie können keine andere Fahrtstrecke nehmen.

B.1.11.6.In welchen Zügen und Bussen gilt dieses Ticket

B.1.11.6.1.Mit diesem Ticket fahren Sie in allen Fern- und Nahverkehrszügen sowie innerösterreichischen Bussen der ÖBB.

B.1.11.7.Für welche Komfortklassen können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.11.7.1.Dieses Ticket können Sie für die 1. Klasse und 2. Klasse kaufen.

B.1.11.7.2.Wenn Sie sich für einen Klassenwechsel von der 2. in die 1. Klasse entscheiden, zahlen Sie die Differenz zwischen den beiden Klassen für die von Ihnen gewünschte Strecke.

B.1.11.7.3.Wenn Sie sich im Zug für einen Klassenwechsel von der 1. Klasse in die Business Class entscheiden, gelten die Bestimmungen des Punktes B.1.7.

B.1.11.8.Für wie viele Reisende können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.11.8.1.Mit diesem Angebot können bis zu 99 Personen zusammen fahren.

B.1.11.9.Welche Erstattungsmöglichkeiten haben Sie für dieses Ticket

B.1.11.9.1.Wir erstatten Ihnen Kombitickets, die noch nicht benützt wurden.

B.1.11.9.2.Das Ticket können Sie vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten lassen, ohne Gebühren.

B.1.11.9.3.Das Ticket können Sie ab dem ersten Gültigkeitstag nicht erstatten lassen.

B.1.11.9.4.Bitte achten Sie darauf, zusammen mit dem Ticket auch alle anderen Belege des Kombitickets zur Erstattung einzureichen. Ansonsten ist eine Erstattung leider nicht möglich.

B.1.11.9.5.Erstattungen werden von ÖBB-Personenverkehr AG, Fahrgastrechte, Postfach 75, 1020 Wien durchgeführt. Senden Sie hierzu das ausgefüllte ÖBB Erstattungsformular, die Tickets und alle Belege an die oben genannte Adresse.

B.1.11.10.Wo können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.11.10.1.Dieses Ticket erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:

B.1.11.11.Für welche Kundengruppen gibt es dieses Angebot

B.1.11.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppen Erwachsene, Reisende mit Behindertenpass, Kind.

B.1.12.Schulcard-Ticket

B.1.12.1.Wann gibt es dieses Ticketangebot

B.1.12.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf.

B.1.12.2.Wie lange im Voraus können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.12.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis zu 92 Tage im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihr Ticket maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.

B.1.12.3.Wann und wie lange gilt dieses Ticket

B.1.12.3.1.Das Einzelticket gilt 2 Tage. Der Gültigkeitszeitraum steht auf dem Ticket. Hin- und Rückfahrtickets werden als zwei Einzelticket behandelt.

B.1.12.3.2.Sie können Ihre Fahrt zwischendurch unterbrechen. In Städten, die Stadtverkehrsbahnhöfe sind, können Sie Ihre Fahrt nicht unterbrechen, gemäß B.4..

B.1.12.4.Für welche Bereiche können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.12.4.1.Dieses Ticket können Sie für alle Strecken der ÖBB kaufen.

B.1.12.4.2.Dieses Ticket können Sie ebenfalls für die Strecken folgender Bahnen kaufen:

  • Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn (österreichische Strecken)

B.1.12.5.Wo gilt dieses Ticket

B.1.12.5.1.Die Fahrtstrecke steht auf dem Ticket.

B.1.12.5.2.Dieses Ticket gilt nicht für Fahrten innerhalb Vorarlbergs.

B.1.12.5.3.Sie können auch eine andere Fahrtstrecke nehmen, wenn sie preislich günstiger ist. Die Differenz zur teureren Fahrtstrecke erhalten Sie aber nicht zurück.

B.1.12.6.In welchen Zügen und Bussen gilt dieses Ticket

B.1.12.6.1.Mit diesem Ticket fahren Sie in allen Fern- und Nahverkehrszügen der ÖBB. Sie benötigen eine Reservierung für Reisen in Fernverkehrszügen und Bussen, nach Punkt B.2.1.

B.1.12.6.2.Mit diesem Ticket fahren Sie in den Regionalzügen der unter Punkt B.1.12.4.2. genannten Bahnen.

B.1.12.7.Für welche Komfortklassen können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.12.7.1.Dieses Ticket können Sie für 2. Klasse kaufen.

B.1.12.7.2.Ein Klassenwechsel von der 2. in die 1. Klasse ist nicht möglich.

B.1.12.8.Für wie viele Reisende können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.12.8.1.Mit diesem Ticketangebot können 6 bis maximal 50 Personen zusammen fahren.

B.1.12.8.2.Da Gruppengrößen im Planungszeitraum meist schwanken, erhalten Sie das Ticket nicht für die genaue Gruppenzahl, sondern in folgender Staffelung:

  • Gruppen von 6 bis 10 Reisende erhalten ein Ticket für 8 Reisende
  • Gruppen von 11 bis 14 Reisende erhalten ein Ticket für 12 Reisende
  • Gruppen von 15 bis 20 Reisende erhalten ein Ticket für 16 Reisende
  • Gruppen von 21 bis 25 Reisende erhalten ein Ticket für 22 Reisende
  • Gruppen von 26 bis 30 Reisende erhalten ein Ticket für 26 Reisende
  • Gruppen von 31 bis 40 Reisende erhalten ein Ticket für 32 Reisende
  • Gruppen von 41 bis 50 Reisende erhalten ein Ticket für 42 Reisende

B.1.12.9.Welche Erstattungsmöglichkeiten haben Sie für dieses Ticket

B.1.12.9.1.Das Ticket können Sie vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten lassen, ohne Gebühren.

B.1.12.9.2.Das Ticket können Sie ab dem ersten Gültigkeitstag 3 Tage lang erstatten, für eine Gebühr von 50 % des Fahrpreises, aber mindestens 15 Euro je Reisenden. Hin- und Rückfahrtickets werden als zwei Einzeltickets behandelt.

B.1.12.9.3.Verringert sich die Anzahl der Reisenden, ist eine Teilerstattung nicht möglich.

B.1.12.10.Wo können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.12.10.1.Dieses Ticket erhalten Sie bei folgender Verkaufsstelle:

B.1.12.11.Für welche Kundengruppen gibt es dieses Angebot

B.1.12.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppe Schulcard.

B.1.13.Städtetourismus

B.1.13.1.Wann gibt es dieses Ticketangebot

B.1.13.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf.

B.1.13.2.Wie lange im Voraus können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.13.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis 3 Monate im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihr Ticket maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.

B.1.13.3.Wann und wie lange gilt dieses Ticket

B.1.13.3.1.Die Hin- und Rückfahrticket gilt ab dem ersten Gültigkeitstag 1 Monat. Der Gültigkeitszeitraum steht auf dem Ticket.

B.1.13.3.2.Sie können Ihre Fahrt zwischendurch unterbrechen. In Städten, die Stadtverkehrsbahnhöfe sind, können Sie Ihre Fahrt nicht unterbrechen, gemäß B.4..

B.1.13.4.Für welche Bereiche können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.13.4.1.Dieses Ticket können Sie für Reisen über 150 Kilometer innerhalb Österreichs kaufen, wenn Sie mindestens eine Hotelübernachtung zur gleichen Zeit buchen.

B.1.13.4.2.Dieses Ticket können Sie für alle Strecken der ÖBB kaufen.

B.1.13.5.Wo gilt dieses Ticket

B.1.13.5.1.Die Fahrtstrecke steht auf dem Ticket.

B.1.13.5.2.Dieses Ticket gilt nicht für Fahrten innerhalb Vorarlbergs.

B.1.13.5.3.Sie können keine andere Fahrtstrecke nehmen.

B.1.13.6.In welchen Zügen und Bussen gilt dieses Ticket

B.1.13.6.1.Mit diesem Ticket fahren Sie in allen Fern- und Nahverkehrszügen sowie innerösterreichischen und Bussen der ÖBB.

B.1.13.7.Für welche Komfortklassen können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.13.7.1.Dieses Ticket können Sie für die 1. Klasse und 2. Klasse kaufen.

B.1.13.7.2.Wenn Sie sich für einen Klassenwechsel von der 2. in die 1. Klasse entscheiden, zahlen Sie die Differenz zwischen den beiden Klassen für die von Ihnen gewünschte Strecke.

B.1.13.7.3.Wenn Sie sich im Zug für einen Klassenwechsel von der 1. Klasse in die Business Class entscheiden, gelten die Bestimmungen des Punktes B.1.7.

B.1.13.8.Für wie viele Reisende können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.13.8.1.Dieses Ticket können Sie für 1 Person kaufen.

B.1.13.9.Welche Erstattungsmöglichkeiten haben Sie für dieses Ticket

B.1.13.9.1.Sie können das Ticket vor dem ersten Gültigkeitstag nicht erstatten lassen.

B.1.13.9.2.Sie können dieses Ticket ab dem ersten Gültigkeitstag nicht erstatten lassen.

B.1.13.10.Wo können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.13.10.1.Dieses Ticket erhalten Sie bei folgender Verkaufsstelle:

  • Im Reisebüro mit gültiger RIT-Ermächtigung

B.1.13.11.Für welche Kundengruppen gibt es dieses Angebot

B.1.13.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppe Erwachsene und Kinder.

B.1.14.Haus-Haus-Gepäck-Plus

B.1.14.1.Wann gibt es dieses Serviceangebot

B.1.14.1.1.Dieses Serviceangebot gibt es bis auf Widerruf. Sie erhalten es für Reisen innerhalb Österreichs in Verbindung mit einem Ticket.

B.1.14.1.2.Dieses Serviceangebot bieten wir Ihnen für folgende Gepäckstücke:

  • Koffer
  • Rucksäcke
  • Reisetaschen
  • Skischuhtaschen

B.1.14.1.3.Wir transportieren auch gerne Ihr verpacktes Sondergepäck:

  • Fahrräder
  • Elektrofahrräder
  • Ski, Snowboard und Schlitten
  • Golfausrüstung

B.1.14.1.4.Ihr Tandemfahrrad für 2 Personen transportieren wir auch unverpackt. Bitte achten Sie darauf jegliche Aufbauten abzunehmen, wie unter anderem Satteltaschen und Körbe. Abnehmbare Akkus von Elektrofahrrädern nehmen Sie bitte ebenfalls ab.

B.1.14.1.5.Außerdem transportieren wir folgendes zusammenklappbares Sondergepäck:

  • Rollstühle
  • Kinderwägen
  • Kinderbuggys

B.1.14.1.6.Bitte beachten Sie: Jedes Gepäck- oder Sondergepäckstück darf maximal 30 Kg wiegen. Das addierte Gurtmaß von 1x Länge, 2x Höhe und 2x Breite darf dabei 300 cm nicht überschreiten.

B.1.14.1.7.An und in den Sondergepäckstücken können wir nur solche Dinge transportieren, die fest damit verbunden sind, wie z.B. Lichtanlagen beim Fahrrad.

B.1.14.2.Wie lange im Voraus können Sie dieses Serviceangebot kaufen

B.1.14.2.1.Dieses Serviceangebot kaufen Sie bis zu 6 Monate im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie dieses Serviceangebot maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.

B.1.14.2.2.Dieses Serviceangebot kaufen Sie beim ÖBB Ticketschalter bis zu 3 Werktage und beim Kundenservice 05-1717 bis 2 Wochen vor dem gewünschten Abholtermin.

B.1.14.3.Wann und wie lange gilt dieses Serviceangebot

B.1.14.3.1.Gerne holen wir Ihre Gepäckstücke an folgenden Werktagen ab:

  • Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr mit buchbaren Zeitfenstern zwischen 8.00 bis 12.00 Uhr und 12.00 bis 17 Uhr
  • zusätzlich Montag bis Freitag von 17.00 bis 20.00 Uhr von den Postleitzahlen
    • Wien/Umgebung: 1xxx, 2320 – 2353
    • Linz: 4020 – 4046, 4050 – 4063, 4600 – 4614
    • Graz: 8010 – 8074
    • Salzburg: 5010 – 5033
    • Klagenfurt/Villach: 9000 – 9065, 9210 – 9220, 9231, 9500 – 9508
    • Innsbruck: 6010 – 6020, 6029 – 6061, 6071
  • Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr von den Postleitzahlen
    • Wien/Umgebung: 1xxx, 2320 – 2353
    • Linz: 4020 – 4046, 4050 – 4063, 4600 – 4614
    • Graz: 8010 – 8074
    • Salzburg: 5010 – 5033
    • Klagenfurt/Villach: 9000 – 9065, 9210 – 9220, 9231, 9500 – 9508
    • Innsbruck: 6010 – 6020, 6029 – 6061, 6071

B.1.14.3.2.Gerne liefern wir Ihnen Ihre Gepäckstücke an folgenden Werktagen aus:

  • Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr mit buchbaren Zeitfenstern zwischen 8.00 bis 12.00 Uhr und 12.00 bis 17 Uhr
  • zusätzlich Montag bis Freitag von 17.00 bis 20.00 Uhr von den Postleitzahlen
    • Wien/Umgebung: 1xxx, 2320 – 2353
    • Linz: 4020 – 4046, 4050 – 4063, 4600 – 4614
    • Graz: 8010 – 8074
    • Salzburg: 5010 – 5033
    • Klagenfurt/Villach: 9000 – 9065, 9210 – 9220, 9231, 9500 – 9508
    • Innsbruck: 6010 – 6020, 6029 – 6061, 6071
  • Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr von den Postleitzahlen
    • Wien/Umgebung: 1xxx, 2320 – 2353
    • Linz: 4020 – 4046, 4050 – 4063, 4600 – 4614
    • Graz: 8010 – 8074
    • Salzburg: 5010 – 5033
    • Klagenfurt/Villach: 9000 – 9065, 9210 – 9220, 9231, 9500 – 9508
    • Innsbruck: 6010 – 6020, 6029 – 6061, 6071

B.1.14.3..2Liefern wir Ihre Gepäckstücke nicht im vereinbarten Zeitraum aus, so kontaktieren Sie bitte die Telefonnummer, die auf Ihrer Buchungsbestätigung angegeben ist.

B.1.14.4.Für welche Bereiche können Sie dieses Serviceangebot kaufen

B.1.14.4.1.Dieses Serviceangebot bieten wir Ihnen für die Verbindungen des Bahntickets Ihrer Reise an. Vorausgesetzt, Ihre Abhol- und Lieferadresse liegt zumindest im Einzugsbereich Ihres Abfahrts- und Ankunftsbahnhofes.

B.1.14.5.Wo gilt dieses Serviceangebot

B.1.14.5.1.Dieses Serviceangebot gilt für ganz Österreich.

B.1.14.5.1.Bitte beachten Sie: die Gemeinden Hirschegg, Mittelberg und Jungholz mit den Postleitzahlen 6991 bis 6993 gelten postalisch als Deutschland.

B.1.14.5.2.Für einen Versand dorthin ist das Haus-Haus-Gepäck International zu buchen.

B.1.14.6.In welchen Zügen und Bussen gilt dieses Serviceangebot

B.1.14.6.1.--- bleibt frei ---

B.1.14.7.Für welche Komfortklassen können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.14.7.1.--- bleibt frei ---

B.1.14.8.Für wie viele Gepäck- und Sondergepäckstücke können Sie dieses Angebot kaufen

B.1.14.8.1.Je Reisenden können Sie 1 Haus-Haus-Gepäck Schein kaufen. Mit diesem Schein können sie eine unbegrenzte Anzahl an Gepäck- und Sondergepäckstücke verschicken.

B.1.14.9.Welche Erstattungsmöglichkeiten haben Sie für dieses Angebot

B.1.14.9.1.Bis spätestens 3 Werktage vor dem Abholtag können Sie dieses Serviceangebot ohne Gebühren erstatten oder ändern.

B.1.14.9.2.Danach können Sie dieses Serviceangebot nicht erstatten oder ändern.

B.1.14.10.Wo können Sie dieses Serviceangebot kaufen

B.1.14.10.1.Dieses Serviceangebot erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:

  • ÖBB Ticketschalter
  • Kundenservice 05-1717

B.1.14.11.Für welche Kundengruppen gibt es dieses Angebot

B.1.14.11.1.Dieses Serviceangebot gibt es für die Kundengruppe Erwachsene. Kinder gelten bei diesem Angebot als Erwachsene.

B.1.14.12.Welche Versicherungsleistung enthält dieses Serviceangebot

B.1.14.12.1.Wenn Sie dieses Serviceangebot kaufen, erhalten Sie automatisch eine Versicherung für Ihre Gepäck- und Sondergepäckstücke.

B.1.14.12.2.Die Versicherung deckt folgende Leistungen bis 800 Euro je Gepäck- und Sondergepäckstück:

  • Ersatz der Kosten für die Wiederbeschaffung eines verlorenen Gepäck- und Sondergepäckstücks
  • Reparatur eines beschädigten Gepäck- und Sondergepäckstücks
  • Unumgängliche und notwendige Aufwände, die Ihnen aufgrund der verspäteten Ablieferung eines Gepäckstücks entstanden sind
  • Schäden an unverpackten Fahrräder werden nicht ersetzt

B.1.14.12.3.Ihr Versicherer und Ansprechpartner dafür: GO! Express & Logistics GmbH, Pfarrgasse 81, 1230 Wien

B.1.14.12.4.Eine darüberhinausgehende Haftung richtet sich nach der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 einschließlich ihres Anhangs I, CIV.

B.1.15. - bleibt frei -

B.1.16. - bleibt frei -

B.1.17. - bleibt frei -

 

B.2.Reservierungen

B.2.1.Sitzplatzreservierungen

B.2.1.1.Wann gibt es dieses Reservierungsangebot

B.2.1.1.1.Dieses Reservierungsangebot gibt es immer.

B.2.1.1.2.Eine Reservierung gilt für eine Reiserichtung, auch wenn Sie mehrmals umsteigen. Vorausgesetzt Sie fahren mit dem nächsten Anschlusszug am selben Tag weiter und buchen die Reservierung zum selben Zeitpunkt.

B.2.1.1.3.Bitte beachten Sie: Wenn Sie für die Hin- und für die Rückfahrt eine Reservierung wünschen, ist es notwendig für beide Richtungen eine Reservierung zu kaufen.

B.2.1.2.Wie lange im Voraus können Sie dieses Reservierungsangebot kaufen

B.2.1.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis zu 180 Tage im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihre Reservierung maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.

B.2.1.2.2.Dieses Reservierungsangebot gibt es nur, solange Sitzplätze frei sind.

B.2.1.3.Wann und wie lange gilt diese Reservierung

B.2.1.3.1.Ihre Reservierung gilt nur am Gültigkeitstag in den gebuchten Zügen und für die Sitzplätze, die auf Ihrer Reservierung stehen.

B.2.1.3.2.In allen anderen Zügen ist diese Reservierung ungültig.

B.2.1.3.3.Sie können Ihre Fahrt zwischendurch nicht unterbrechen.

B.2.1.3.4.Die Reservierung gilt nur zusammen mit einem gültigen Ticket. Für Reservierungen in der 1. Klasse und der Business Class benötigen Sie ein Ticket der 1. Klasse.

B.2.1.3.5.Bitte nehmen Sie Ihren reservierten Sitzplatz bis 15 Minuten nach Abfahrt des Zuges von Ihrem Zustiegsbahnhof ein. Danach verfällt die Reservierung und damit Ihr Anspruch auf den reservierten Sitzplatz.

B.2.1.4.Für welche Bereiche können Sie diese Reservierung kaufen

B.2.1.4.1.Eine Reservierung gibt es für alle Strecken, auf denen Fernverkehrszüge und Busse der ÖBB fahren.

B.2.1.5.Wo gilt diese Reservierung

B.2.1.5.1.Die Reservierung gilt nur entlang der Fahrtstrecke Ihrer gebuchten Züge und Verbindungen.

B.2.1.5.2.Sie können keine andere Fahrtstrecke nehmen.

B.2.1.5.3.Mit einer Reservierung für die Business Class und einem gültigen Ticket für die 1. Klasse können sie auch in anderen Zügen in der Business Class fahren. Sie haben hier aber keinen reservierten Sitzplatz.

B.2.1.6.In welchen Zügen und Bussen gilt diese Reservierung

B.2.1.6.1.Diese Reservierung gilt für die Züge des Fernverkehrs und unsere Busse.

B.2.1.6.2.Züge und Busse, für die Sie einen Sitzplatz reservieren können, finden Sie in unseren Fahrplänen.

B.2.1.7.Für welche Komfortklassen können Sie diese Reservierung kaufen

B.2.1.7.1.Diese Reservierung können Sie für die 2. Klasse, 1. Klasse und Business Class kaufen.

B.2.1.8.Für wie viele Reisende können Sie diese Reservierung kaufen

B.2.1.8.1.Mit diesem Reservierungsangebot können 1 bis maximal 36 Personen zusammen in der 1. und 2. Klasse fahren.

B.2.1.8.2.Reservierungen für die Business Class können Sie für 1 Person kaufen.

B.2.1.8.3.Für Gruppen von mehr als 36 Reisenden wenden Sie sich bitte an unsere Gruppenreservierung.

B.2.1.9.Welche Erstattungsmöglichkeiten haben Sie für dieses Angebot

B.2.1.9.1.Sie können Ihre Reservierung nicht erstatten.

B.2.1.10.Wo können Sie diese Reservierung kaufen

B.2.1.10.1.Diese Reservierung erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:

  • ÖBB Ticketschalter
  • Kundenservice 05-1717
  • tickets.oebb.at
  • ÖBB App
  • Im Reisebüro und bei Agenturen mit ÖBB Ticketverkauf

B.2.1.11.Für welche Kundengruppen gibt es dieses Angebot

B.2.1.11.1.Diese Reservierung gibt es für die Kundengruppen Erwachsene, Kind, Kleinkinder, Gruppe, Vorteilscard, Österreichcard und Fahrrad.

B.3.Benützung von Verbundtickets

B.3.1.Allgemeine Hinweise

B.3.1.1.1.Informationen darüber, wie Sie unsere Züge und Busse mit Tickets von Verkehrsverbünden nützen, finden Sie in den Tarifen der einzelnen Verkehrsverbünde. Informationen zu den Verkehrsverbünden in Österreich finden Sie im Punkt E.5.

B.3.1.1.2.Bei Fahrten mit Standard-Einzeltickets und Zeitkarten für Reisende innerhalb eines Verkehrsverbundes nach E.5. wird stets der jeweilige Verbundtarif angewandt. Dies bedeutet, dass in diesem Fall der Fahrpreis ausschließlich nach den Regeln des jeweiligen Verkehrsverbundes berechnet wird. Bei entsprechender Anerkennung der ÖBB-Vorteilscard oder ähnlichen Ermäßigungsnachweisen im jeweiligen Verkehrsverbund wird ausschließlich die Verbundermäßigung gewährt. Diese weichen von den ÖBB-Ermäßigungen ab und können sowohl geringer als auch höher ausfallen. Wird die ÖBB-Vorteilscard vom jeweiligen Verkehrsverbund nicht anerkannt, erhalten Sie in diesem Fall stets ein ÖBB Standard-Einzelticket mit der jeweiligen ÖBB-Ermäßigung, gemäß C.5., C.7., C.10. und C.16..

B.3.2.Kombination von Tickets der Verkehrsverbünde und der ÖBB

B.3.2.1.1.Sie kombinieren Tickets von Verkehrsverbünden und der ÖBB nur an den Haltestellen des Zuges, mit dem Sie fahren.

B.3.3.Kombination von Tickets zweier Verkehrsverbünde

B.3.3.1.Grundsätzliche Regeln

B.3.3.1.1.Wichtig: Sie können 2 Tickets unterschiedlicher Verkehrsverbünde nicht kombinieren. Für Fahrten zwischen 2 Verkehrsverbünden können Sie nur unsere Tickets nutzen, die in Punkt B.1. aufgelistet sind.

B.3.3.1.2.Schüler und Lehrlinge kombinieren für verbundüberschreitende Fahrten die Schüler- und Lehrlingsfreifahrtickets zweier Verkehrsverbünde. Dies gilt auch für deren Aufzahlungskarten für das Gesamtnetz.

B.3.3.2.Mögliche Ausnahmen

B.3.3.2.1.Eine Grundsatzvereinbarung mit dem Verkehrsverbund Tirol ermöglicht die Kombination von Fahrkarten des Verkehrsverbundes Tirol mit benachbarten Verkehrsverbünden.

B.3.3.2.2.Sie kombinieren die Tickets des Verkehrsverbundes Tirol und eines benachbarten Verkehrsverbundes nur an den Halten des Zuges, mit dem Sie fahren.

B.3.3.2.3.Sie kombinieren eine Gesamtnetzkarte Tirol oder eine Gesamtnetzkarte einer Tiroler Region mit einer Gesamtnetzkarte eines benachbarten Verkehrsverbundes unabhängig vom Halt des Zuges.

B.3.4.Benützung der 1. Klasse mit Tickets der Verkehrsverbünde

B.3.4.1.1.Nur mit einer Zeitkarte gemäß Punkt B.1.1. fahren Sie innerhalb von Verkehrsverbünden in der 1. Klasse. Haben Sie ein Wochen-, Monats- oder Jahresticket eines Verkehrsverbundes zahlen Sie für eine einzelne Fahrt den Unterschiedsbetrag zwischen der 2. und 1. Klasse des Standardtickets.

B.3.4.1.2.Mit den sonstigen Tickets der Verkehrsverbünde fahren Sie nicht in der 1. Klasse.

B.4.Stadtverkehrsbahnhöfe

B.4.1.Nutzung von Tickets in Stadtverkehrsbahnhöfen

B.4.1.1.1.Tickets von und zu Städten, die Stadtverkehrsbahnhöfe sind, kaufen Sie für die ganze Stadt und nicht nur zu einem ganz bestimmten Bahnhof. Sie können sich ihren Abfahrts- oder Zielbahnhof frei auswählen, ohne dass sich der Preis für das Ticket ändert. Auf dem Ticket ist nur der Name des Stadtverkehrsbahnhofs angegeben und nicht eines ganz bestimmten Bahnhofs.

B.4.1.1.2.Die Regelungen für Stadtverkehrsbahnhöfe gelten nur für die Start- und Zielpunkte einer Reise.

B.4.1.1.3.Bitte beachten Sie: im Stadtverkehrsbahnhof können Sie Ihre Fahrt nicht unterbrechen. Ein Umsteigen in den nächsten oder übernächsten Zug ist möglich.

B.4.1.1.4.Fahrtenkarten für Fahrten innerhalb von Stadtverkehrsbahnhöfen kaufen Sie von und zu ganz bestimmten Bahnhöfen. Deren Namen sind auf dem Ticket angegeben.

B.4.2.Tickets für Stadtverkehrsbahnhöfe

B.4.2.1.1.Für die folgenden Ticketangebote kaufen Sie das Ticket von und zu Stadtverkehrsbahnhöfen:

  • Standardticket
  • Kombiticket
  • Schulcard Ticket
  • Städtetourismus

B.4.2.1.2.Alle anderen Tickets und Reservierungen der Punkte B.1. und B.2. kaufen Sie wie gewohnt von und zu konkreten Bahnhöfen.

B.4.3.Liste der Stadtverkehrsbahnhöfe

B.4.3.1.1.Folgende Städte sind Stadtverkehrsbahnhöfe:

  • Wien
  • St. Pölten
  • Linz
  • Salzburg
  • Innsbruck
  • Graz
  • Klagenfurt

B.4.3.1.2.Im Anhang E.4. finden Sie alle Bahnhöfe, die zu den jeweiligen Stadtverkehrsbahnhöfen gehören.

B.5.ÖBB Reisegutscheine

B.5.1.ÖBB Reisegutscheine (bisherig)

B.5.1.1.Gutscheinwert

B.5.1.1.1.Sie kaufen Reisegutscheine zu einem beliebigen Wert bis 100,- Euro je Gutschein.

B.5.1.2.Gültigkeitsdauer

B.5.1.2.1.Ihre Reisegutscheine haben eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr ab Kaufdatum.

B.5.1.3.Einlösung

B.5.1.3.1.Innerhalb der Gültigkeitsdauer können Sie Ihren Reisegutschein zum Kauf unserer Angebote an folgenden Verkaufsstellen verwenden:

  • ÖBB Ticketschalter
  • Im Reisebüro und bei Agenturen mit ÖBB Ticketverkauf

B.5.1.4.Umtausch und Erstattung

B.5.1.4.1.Bis 3 Jahre nach Ablauf der Gültigkeit ist es möglich, dass Sie ihren Reisegutschein umtauschen oder erstatten.

B.5.1.4.1.Einen abgelaufenen Reisegutschein, tauschen wir Ihnen einmal in einen neuen Reisegutschein zum gleichen Wert um. Ein nochmaliger Umtausch ist nicht möglich.

B.5.1.4.2.Reisegutscheine erstatten wir Ihnen für eine Gebühr von 10 % des Gutscheinwertes, aber mindestens 2,50 Euro. Wenn Sie mehrere Gutscheine erstatten lassen beträgt die Gebühr maximal 15,- Euro.

B.5.2.ÖBB Gutscheine (neu mit sechzehnstelligem Gutscheincode)

B.5.2.1.Gutscheinkauf

B.5.2.1.1.Sie kaufen Gutscheine zu einem beliebigen Wert zwischen 4,- und 250,- Euro je Gutschein.

B.5.2.1.2.Diese Gutscheine erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:

  • ÖBB Ticketschalter
  • Im Reisebüro und bei Agenturen mit ÖBB Ticketverkauf

B.5.2.2.Gutscheinverwendung

B.5.2.2.1.Ihr Gutschein trägt einen sechzehnstelligen Code, den Sie beim Kaufvorgang im Ticketshop eingeben.

B.5.2.2.2.Bitte beachten Sie: den Erstattungsbetrag eines ganz oder teilweise mit Gutschein bezahlten Tickets erhalten Sie immer in Gutscheinform.

B.5.2.3.Gültigkeitsdauer

B.5.2.3.1.Ihr Gutschein hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ab Kaufdatum.

B.5.2.4.Einlösung

B.5.2.4.1.Innerhalb der Gültigkeitsdauer können Sie Ihren Gutschein zum Kauf unserer Angebote an folgenden Verkaufsstellen verwenden:

B.5.2.4.2.Bitte beachten Sie: Gutscheine können nur von Privatkunden verwendet werden. Wollen Sie Ihre Tickets mit einer Schulcard oder Businesskonto zahlen, können Sie diese Gutscheine nicht einlösen.

B.5.2.4.3.Die Verwendung der Gutscheine für den Kauf einer Vorteilscard ist online und in der ÖBB App nicht möglich.

B.5.2.5.Erstattung

B.5.2.5.1.Sie können Gutscheine nicht erstatten.

B.5.2.5.2.Eine Barablöse von Gutscheinen ist nicht möglich.

B.5.3.ÖBB Geschenkgutscheine im Handel

B.5.3.1.Gutscheinkauf

B.5.3.1.1.Sie kaufen Gutscheine zu dem auf dem Gutschein angeführten Wert.

B.5.3.1.2.Diese Gutscheine erhalten Sie bei verschiedenen ausgewählten Handelspartnern der ÖBB. Dies sind die Handelspartner: www.oebb.at/gutschein. Der Gutschein erhält seinen Wert erst durch den Verkauf an der Kassa des Handelspartners. Wir übernehmen keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Gutscheins.

B.5.3.2.Gutscheinverwendung

B.5.3.2.1.Ihr Gutschein trägt einen sechzehnstelligen Code, den Sie beim Kaufvorgang im Ticketshop eingeben. Den Code finden Sie unter dem Rubbelfeld auf dem Gutschein oder auf Ihrem Beleg.

B.5.3.2.2.Bitte beachten Sie: den Erstattungsbetrag eines ganz oder teilweise mit Gutschein bezahlten Tickets erhalten Sie immer in Gutscheinform.

B.5.3.3.Gültigkeitsdauer

B.5.3.3.1.Ihr Gutschein hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ab Kaufdatum.

B.5.3.4.Einlösung

B.5.3.4.1.Innerhalb der Gültigkeitsdauer können Sie Ihren Gutschein zum Kauf unserer Angebote an folgenden Verkaufsstellen verwenden:

B.5.3.4.2.Bitte beachten Sie: Gutscheine können nur von Privatkunden verwendet werden. Wollen Sie Ihre Tickets mit einer Schulcard oder Businesskonto zahlen, können Sie diese Gutscheine nicht einlösen.

B.5.3.4.3.Die Verwendung der Gutscheine für den Kauf einer Vorteilscard ist online und in der ÖBB App nicht möglich.

B.5.3.5.Erstattung

B.5.3.5.1.Sie können Gutscheine nicht erstatten.

B.5.3.5.2.Eine Barabslöse von Gutscheinen ist nicht möglich.

B.6.ÖBB Plus

B.6.1.1.1.Bei diesem Angebot können Sie zusätzlich den Eintritt zu kulturellen, touristischen oder Sporteinrichtungen kaufen, zu einer der folgenden Ticketangebote:

  • B.1.1. Standardticket
  • B.1.6. Sparschiene Österreich
  • B.1.8. Komfortticket
  • B.1.10. Einfach-Raus-Ticket
  • Einzeltickets der Verkehrsverbünde

B.6.1.1.2.Für die Tickets gelten die Nutzungsbestimmungen der unter B.6.1.1.1. genannten Ticketangebote.

B.6.1.1.3.Für den Gutschein des Eintritts zu den kulturellen, touristischen oder Sporteinrichtungen gelten die folgenden Erstattungsbestimmungen:

  • Den Gutschein können Sie vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten lassen, ohne Gebühren.
  • Den Gutschein können Sie ab dem ersten Gültigkeitstag nicht erstatten lassen.

B.6.1.1.4.Zur Erstattung sind alle nicht genutzten Gutscheine zurückzugeben. Eine Erstattung nur teilweise in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich.

B.7.ÖBB Shuttle

B.7.1.Wann gibt es dieses Ticketangebot

B.7.1.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis 12.04.2020.

B.7.1.1.2.Mit diesem Ticket fahren Sie am jeweiligen Geltungstag zur gebuchten Zeit.

B.7.2.Wie lange im Voraus können Sie dieses Ticketangebot kaufen

B.7.1.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis zu 6 Monate im Voraus und bis maximal 4 Tage vor Abfahrt. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihr Ticket maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.

B.7.3.Wann und wie lange gilt dieses Ticket

B.7.1.3.1.Ihr Ticket gilt nur am Gültigkeitstag in Verbindung mit der von Ihnen gebuchten Zugverbindung und in dem von Ihnen gebuchten ÖBB Shuttle.

B.7.1.3.2.In allen anderen ÖBB Shuttles ist dieses Ticket ungültig.

B.7.4.Für welchen Bereich können Sie dieses Ticket kaufen

B.7.1.4.1.Das Ticket gibt es für die ÖBB Shuttles zwischen dem Bahnhof St. Johann im Pongau und ausgewählten Hotels der Region.

B.7.5.Wo gilt dieses Ticket

B.7.1.5.1.Das Ticket gilt nur entlang der Fahrtstrecke zu Ihrem gebuchten Hotel.

B.7.1.5.2.Sie können keine andere Fahrtstrecke nehmen.

B.7.6.In welchen Zügen und Bussen gilt dieses Ticket

B.7.1.6.1.Dieses Ticket gilt nur für das ÖBB Shuttle.

B.7.7.Für welche Komfortklassen können Sie dieses Ticket kaufen

B.7.1.7.1.Das ÖBB Shuttle hat nur eine Komfortklasse.

B.7.8.Für wie viele Reisende können Sie dieses Ticket kaufen

B.7.1.8.1.Mit diesem Ticketangebot können bis zu 7 Reisende zusammenfahren.

B.7.9.Welche Erstattungsmöglichkeiten haben Sie für dieses Angebot

B.7.1.9.1.Das Ticket können Sie vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten lassen, ohne Gebühren.

B.7.1.9.2Das Ticket können Sie ab dem ersten Gültigkeitstag nicht erstatten.

B.7.10.Wo können Sie diese Tickets kaufen

B.7.1.10.1.Diese Tickets erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:

B.7.11.Für welche Kundengruppen gibt es dieses Ticketangebot

B.7.1.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppen Erwachsener, Kinder und Gruppen ab 3 Personen. Allein reisende Kinder gelten bei diesem Angebot als Erwachsene. Dieses Ticket gibt es nicht für Fahrräder und Hunde.

C.Kundengruppen und Ermäßigungen

C.1.Kleinkinder

C.1.1.1.1.Kleinkinder sind Reisende im Alter bis einen Tag vor dem 6. Geburtstag.

C.1.1.1.2.Kleinkinder können Sie kostenlos und ohne Ticket mitnehmen. Auch ohne eigenem Ticket können Sie für Kleinkinder Sitzplatzreservierungen kaufen.

C.1.1.1.3.Möchten Sie für Kleinkinder einen eigenen Platz in unseren Nachtreisezügen haben, so gelten die Regelungen für Kinder, gemäß Punkt C.2..

C.2.Kinder

C.2.1.1.1.Kinder sind Reisende zwischen 6 und 14 Jahre – bis einen Tag vor dem 15. Geburtstag.

C.2.1.1.2.Kinder erhalten einen Rabatt von 50% auf ein Standard-Einzelticket für Reisende.

C.2.1.1.3.Kinder zahlen einen ermäßigten Preis für ein Komfortticket.

C.2.1.1.4.Bis zu 4 Kinder je Erwachsenen erhalten in Begleitung von Erwachsenen einen Rabatt von 100% auf die Sparschiene Österreich. Hierzu müssen Sie Anzahl der Kinder beim Kauf angeben, damit Sie alle auf Ihrem Ticket vermerkt sind.

C.2.1.1.5.Kinder erhalten in Begleitung von Erwachsenen einen ermäßigten Preis bei Sparschiene Komfort.

C.3.Erwachsene

C.3.1.1.1.Erwachsene sind Reisende im Alter ab 15 Jahren.

C.3.1.1.2.Erwachsene zahlen den vollen Preis.

C.4. -bleibt frei-

C.5.Vorteilscard

C.5.1.Vorteilscard Classic

C.5.1.1.1.Alle unsere Reisenden können eine Vorteilscard Classic kaufen.

C.5.1.1.2.Mit einer Vorteilscard Classic erhalten Sie 45 % Rabatt auf Standard-Einzelticket für Reisende beim Ticketkauf.

  • an ÖBB Ticketschaltern
  • beim ÖBB Kundenservice 05-1717,
  • bei unseren Vertriebspartnern, z.B. Reisebüros und
  • bei den Mitarbeitern in unseren Zügen und Bussen.

C.5.1.1.3.Mit einer Vorteilscard Classic erhalten Sie als Selbstbucherbonus weitere 5 % Rabatt auf Standard-Einzelticket für Reisende beim Ticketkauf

  • am ÖBB Ticketautomat,
  • über tickets.oebb.at ,
  • über unsere ÖBB App und
  • bei den Mitarbeitern in unseren Zügen und Bussen bei einer Abfahrt von einem Bahnhof ohne ÖBB Ticketautomat.

C.5.1.1.4.Die Vorteilscard Classic wird in keinem Verkehrsverbund als Ermäßigungsausweis anerkannt. Daher erhalten Sie immer ein ÖBB Standard-Einzelticket mit den obenstehenden Rabatten.

C.5.2.Vorteilscard Jugend

C.5.2.1.1.Alle unsere Reisenden bis zum Tag vor dem 26. Geburtstag können eine Vorteilscard Jugend kaufen.

C.5.2.1.2.Mit einer Vorteilscard Jugend erhalten Sie 45 % Rabatt auf ein Standard-Einzelticket für Reisende beim Fahrkartenkauf

  • an ÖBB Ticketschaltern,
  • beim ÖBB Kundenservice 05-1717,
  • bei unseren Vertriebspartnern, z.B. Reisebüros und
  • bei den Mitarbeitern in unseren Zügen und Bussen.

C.5.2.1.3.Mit einer Vorteilscard Jugend erhalten Sie als Selbstbucherbonus weitere 5 % Rabatt auf ein Standard-Einzelticket für Reisende beim Fahrkartenkauf

  • am ÖBB Ticketautomat,
  • über tickets.oebb.at,
  • über unsere ÖBB App und
  • bei den Mitarbeitern in unseren Zügen und Bussen bei einer Abfahrt von einem Bahnhof ohne ÖBB Ticketautomat.

C.5.2.1.4.Die Vorteilscard Jugend wird in keinem Verkehrsverbund als Ermäßigungsausweis anerkannt. In folgenden Verkehrsverbünden ist sie aber als Altersnachweis für die dort vorgesehene Verkehrsverbund-Jugendermäßigung geeignet:

  • Verkehrsverbund Oberösterreich
  • Verkehrsverbund Salzburg
  • Verkehrsverbund Tirol
  • Verkehrsverbund Steiermark

C.5.2.1.4.Falls Sie als Inhaber einer VC Jugend auch die Jugendermäßigung eines Verkehrsverbundes in Anspruch nehmen können, haben Sie bei Bahnrelationen die Wahl: Entweder Sie wählen den Verbundtarif mit der entsprechenden Verkehrsverbundermäßigung oder Sie wählen den ÖBB-Haustarif mit den obenstehenden Rabatten. Nutzen Sie neben der Bahn auch andere Verkehrsverbundunternehmen für Ihre Reise, ist eine Kombination der beiden Tarife mit den entsprechenden Ermäßigungsausmaßen möglich.

C.5.3.Vorteilscard Senior

C.5.3.1.1.Alle unsere Reisenden ab 64 Jahren können eine Vorteilscard Senior kaufen.

C.5.3.1.2.Eine kostenlose Vorteilscard Senior erhalten unsere Reisenden mit

  • Ergänzungszulage
  • Ausgleichszulage
  • Zusatzrente nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz 1957
  • Unterhaltsrente nach dem Opferfürsorgegesetz 1947
  • Hinterbliebenenbeihilfe nach dem Opferfürsorgegesetz 1947

C.5.3.1.3.Mit einer Vorteilscard Senior erhalten Sie 45 % Rabatt auf ein Standard-Einzelticket für Reisende beim Fahrkartenkauf

  • an ÖBB Ticketschaltern,
  • beim ÖBB Kundenservice 05-1717,
  • bei unseren Vertriebspartnern, z.B. Reisebüros und
  • bei den Mitarbeitern in unseren Zügen und Bussen.

C.5.3.1.4.Mit einer Vorteilscard Senior erhalten Sie als Selbstbucherbonus weitere 5 % Rabatt auf ein Standard- Einzelticket für Reisende beim Fahrkartenkauf

  • am ÖBB Ticketautomat,
  • über tickets.oebb.at,
  • über unsere ÖBB App und
  • bei den Mitarbeitern in unseren Zügen und Bussen bei einer Abfahrt von einem Bahnhof ohne ÖBB Ticketautomat.

C.5.3.1.5.Die Vorteilscard Senior wird in folgenden Verkehrsverbünden als Ermäßigungsausweis anerkannt:

  • Verkehrsverbund Ostregion
  • Verkehrsverbund Oberösterreich
  • Verkehrsverbund Salzburg
  • Verkehrsverbund Tirol
  • Verkehrsverbund Steiermark
  • Verkehrsverbund Kärnten

C.5.3.1.5.Daher erhalten Sie innerhalb dieser Verkehrsverbünde immer ein Verbundticket mit anderen als den obenstehenden Rabatten. Über die Rabatthöhe informieren die Verkehrsverbünde.

C.5.3.1.6.Die Vorteilscard Senior wird in folgendem Verkehrsverbund als Ermäßigungsausweis nicht anerkannt:

  • Verkehrsverbund Vorarlberg

C.5.3.1.6.Daher erhalten Sie innerhalb dieses Verkehrsverbundes immer ein ÖBB Standard-Einzelticket mit den obenstehenden Rabatten.

C.5.4. - bleibt frei -

C.5.5. - bleibt frei -

C.5.6.Vorteilscard 66

C.5.6.1.1.Ab dem 27. Juni 2017 können alle unsere Reisenden eine Vorteilscard 66 kaufen, über tickets.oebb.at. Hierzu müssen Sie mit Ihrem ÖBB Konto angemeldet sein. Haben Sie noch kein ÖBB Konto, so können Sie sich dafür kostenlos registrieren.

C.5.6.1.2.Mit einer Vorteilscard 66 erhalten Sie 45 % Rabatt auf ein Standard-Einzelticket für Reisende beim Ticketkauf

  • an ÖBB Ticketschaltern,
  • beim ÖBB Kundenservice 05-1717,
  • bei unseren Vertriebspartnern, z.B. Reisebüros und
  • bei den Mitarbeitern in unseren Zügen und Bussen.

C.5.6.1.3.Mit einer Vorteilscard 66 erhalten Sie als Selbstbucherbonus weitere 5 % Rabatt auf ein Standard-Einzelticket für Reisende beim Ticketkauf

  • am ÖBB Ticketautomat,
  • über tickets.oebb.at,
  • über unsere ÖBB App und
  • bei den Mitarbeitern in unseren Zügen und Bussen bei einer Abfahrt von einem Bahnhof ohne ÖBB Ticketautomat.

C.5.6.1.4.Die Vorteilscard 66 wird in keinem Verkehrsverbund als Ermäßigungsausweis anerkannt. Daher erhalten Sie immer ein ÖBB Standard-Einzelticket mit den obenstehenden Rabatten.

C.5.8. - bleibt frei -

C.5.9. - bleibt frei -

C.5.10.Vorteilscard Family

C.5.10.1.1.Alle unsere Reisenden ab 15 Jahren können eine Vorteilscard Family kaufen. Sie ist nur gültig in Verbindung mit einem Lichtbildausweis mit Altersnachweis.

C.5.10.1.2.Mit diesem Ticket fahren Sie in allen Zügen und Bussen der ÖBB.

C.5.10.1.3.Mit einer Vorteilscard Family erhalten Sie auf Fahrten zusammen mit mindestens einem Kleinkind oder Kind 45 % Rabatt auf ein Standard-Einzelticket für Reisende beim Ticketkauf

  • an ÖBB Ticketschalter,
  • beim ÖBB Kundenservice 05-1717,
  • bei unseren Vertriebspartnern, z.B. Reisebüros und
  • bei den Mitarbeitern in unseren Zügen und Bussen.

C.5.10.1.4.Mit einer Vorteilscard Family erhalten Sie als Selbstbucherbonus weitere 5 % Rabatt auf ein Standard-Einzelticket für Reisende beim Ticketkauf

  • am ÖBB Ticketautomat,
  • über tickets.oebb.at,
  • über unsere ÖBB App und
  • bei den Mitarbeitern in unseren Zügen und Bussen bei einer Abfahrt von einem Bahnhof ohne ÖBB Ticketautomat.

C.5.10.1.5.2 Inhaber einer Vorteilscard Family erhalten den Rabatt auch, wenn sie zusammen mit einem Kleinkind oder Kind fahren.

C.5.10.1.6.4 Kinder je Inhaber einer Vorteilscard Family erhalten einen Rabatt von 100% auf ein Standard-Einzelticket. Die übrigen Kinder erhalten einen Rabatt von 50% auf ein Standard-Einzelticket. Hierzu müssen Sie die Anzahl der Kinder beim Kauf angeben, damit Sie alle auf Ihrem Ticket vermerkt sind.

C.5.10.1.7.Kostenlos fahrende Kinder erhalten auch 100% Rabatt auf Sitzplatzreservierungen im Fernverkehr und in unseren Bussen.

C.5.10.1.8.4 Kinder je Inhaber einer Vorteilscard Family zahlen bei einem Komfortticket lediglich die Reservierungsgebühr für einen Sitzplatz, Liegeplatz oder Bettplatz in Nachtzügen. Die übrigen Kinder zahlen den Preis für die Kundengruppe Kinder. Hierzu müssen Sie die Anzahl der Kinder beim Kauf angeben, damit Sie alle auf Ihrem Ticket vermerkt sind.

C.5.10.1.9.Die Vorteilscard Family wird in folgendem Verkehrsverbund als Ermäßigungsausweis anerkannt:

  • Verkehrsverbund Kärnten

C.5.10.1.9.Daher erhalten Sie innerhalb dieses Verkehrsverbundes immer ein Verbundticket mit anderen als den obenstehenden Rabatten. Über die Rabatthöhe informieren die Verkehrsverbünde.

C.5.10.1.10.Die Vorteilscard Family wird in folgenden Verkehrsverbünden als Ermäßigungsausweis nicht anerkannt:

  • Verkehrsverbund Ostregion
  • Verkehrsverbund Oberösterreich
  • Verkehrsverbund Salzburg
  • Verkehrsverbund Tirol
  • Verkehrsverbund Vorarlberg
  • Verkehrsverbund Steiermark

C.5.10.1.10.Daher erhalten Sie innerhalb dieser Verkehrsverbünde immer ein ÖBB Standard-Einzelticket mit den obenstehenden Rabatten.

C.5.11.Gültigkeit von Vorteilscards

C.5.11.1.1.Eine Vorteilscard ohne Ihr Bild gilt nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis mit Altersnachweis.

C.6.Österreichcard

C.6.1.Österreichcard Classic

C.6.1.1.1.Alle unsere Reisenden können eine Österreichcard Classic kaufen.

C.6.1.1.2.Mit einer Österreichcard Classic erhalten Sie 100% Rabatt auf Sitzplatzreservierungen für die 1. und 2. Klasse, nach Punkt B.2.1..

C.6.1.1.3.Mit einer Österreichcard Classic 2. Klasse erhalten Sie 50% Rabatt auf den Klassenwechsel von der 2. in die 1. Klasse mit einem Standard-Einzelticket.

C.6.2.Österreichcard Jugend

C.6.2.1.1.Alle unsere Reisenden bis zum Tag vor dem 26. Geburtstag können eine Österreichcard Jugend kaufen. Ihr Alter weisen Sie mit einem Lichtbildausweis mit Altersnachweis nach.

C.6.2.1.2.Mit einer Österreichcard Jugend erhalten Sie 100% Rabatt auf Sitzplatzreservierungen für die 1. und 2. Klasse, nach Punkt B.2.1..

C.6.2.1.3.Mit einer Österreichcard Jugend 2. Klasse erhalten Sie 50% Rabatt auf den Klassenwechsel von der 2. in die 1. Klasse mit einem Standard-Einzelticket.

C.6.3.Österreichcard Familie

C.6.3.1.1.Alle Eltern von Kleinkindern und Kindern, die Familienbeihilfe in Österreich oder einem anderen Land bekommen, können eine Österreichcard Familie kaufen.

C.6.3.1.2.Beide Elternteile und die Familienkinder erhalten jeweils eine Österreichcard Familie zur individuellen Nutzung. Nach Ausstellung der Karten sind keine Änderungen der Karteninhaber möglich.

C.6.3.1.3.Eltern sind leibliche Eltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Adoptiveltern und Paare nach dem Gesetz über die eingetragene Partnerschaft (EPG).

C.6.3.1.4.Wir nehmen an, dass Sie Eltern Ihrer Kinder sind, wenn Ihre Familiennamen identisch sind. Bei Doppelnamen muss mindestens ein Namensteil von Ihnen und Ihren Kindern übereinstimmen.

C.6.3.1.5.Jener Elternteil, bei dem der Familienname und die Familiennamen der Kinder nicht identisch sind, muss seine Elternschaft nachweisen. Der Nachweis der Elternschaft erfolgt durch Vorlage der Heiratsurkunde vom leiblichen Elternteil beziehungsweise dem Stiefelternteil. Der Nachweis kann auch durch Vorlage des Meldezettels erfolgen. Die Adresse des Hauptwohnsitzes von Eltern, Stiefeltern und Kindern muss identisch sein. Wird der Nachweis der Eltern- oder Stiefelternschaft nicht erbracht, kann die Kartenausstellung verweigert werden.

C.6.3.1.6.Mit einer Österreichcard Familie erhalten Sie 100% Rabatt auf Sitzplatzreservierungen für die 1. und 2. Klasse, nach Punkt B.2.1.

C.6.3.1.7.Mit einer Österreichcard Familie 2. Klasse erhalten Sie 50% Rabatt auf den Klassenwechsel von der 2. in die 1. Klasse mit einem Standard-Einzelticket.

C.6.4.Österreichcard Senior

C.6.4.1.1.Alle unsere Reisenden ab 64 Jahren können eine Österreichcard Senior kaufen. Ihr Alter weisen Sie uns mit einem Lichtbildausweis mit Altersnachweis nach.

C.6.4.1.2.Mit einer Österreichcard Senior erhalten Sie 100% Rabatt auf Sitzplatzreservierungen für die 1. und 2. Klasse, nach Punkt B.2.1..

C.6.4.1.3.Mit einer Österreichcard Senior 2. Klasse erhalten Sie 50% Rabatt auf den Klassenwechsel von der 2. in die 1. Klasse mit einem Standard-Einzelticket.

C.6.5.Österreichcard Spezial

C.6.5.1.1.Alle unsere Reisenden mit Behinderungen, die in Ihrem österreichischen Behindertenpass oder Schwerkriegsbeschädigtenausweis folgende Eintragungen haben, können eine Österreichcard Spezial kaufen:

  • Grad der Behinderung von mindestens 70% oder
  • Zusatzeintrag „Kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen.

C.6.5.1.2.Mit einer Österreichcard Spezial erhalten Sie 100% Rabatt auf Sitzplatzreservierungen für die 1. und 2. Klasse, nach Punkt B.2.1..

C.6.5.1.3.Mit einer Österreichcard Spezial 2. Klasse erhalten Sie 50% Rabatt auf den Klassenwechsel von der 2. in die 1. Klasse mit einem Standard-Einzelticket.

C.6.6.Österreichcard Bundesheer

C.6.6.1.1.Die Österreichcard Bundesheer können Sie während Ihres Wehrdienstes erhalten.

C.6.6.1.2.Ihre Österreichcard Bundesheer beantragen Sie zu Beginn Ihres Wehr- oder Ausbildungsdienstes bei Ihrer Militärdienststelle. Die kümmert sich um alle weiteren Aufgaben des Bestellvorgangs und der Auslieferung.

C.6.6.1.3.Die Österreichcard Bundesheer hat kein Bild und gilt deshalb nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis mit Altersnachweis.

C.6.7.Österreichcard Zivildienst

C.6.7.1.1.Die Österreichcard Zivildienst können Sie während Ihres Zivildienstes erhalten.

C.6.7.1.2.Ihre Österreichcard Zivildienst beantragen Sie mit Ihrem Zuweisungsbescheid und einem Lichtbildausweis mit Altersnachweis bei einem ÖBB Ticketschalter.

C.6.7.1.3.Die Österreichcard Zivildienst hat kein Bild und gilt deshalb nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis mit Altersnachweis.

C.7.Reisende mit Behindertenpass

C.7.1.1.1.Zu dieser Kundengruppe gehören alle unsere Reisenden mit Behinderungen, die in Ihrem österreichischen Behindertenpass oder Schwerkriegsbeschädigtenausweis folgende Eintragungen haben:

  • Grad der Behinderung von mindestens 70% oder
  • Zusatzeintrag „Kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen.

C.7.1.1.2.Sie erhalten einen Rabatt von 50% auf ein Standard-Einzelticket für Reisende.

C.7.1.1.3.Sie erhalten einen Rabatt auf ein Komfortticket.

C.7.1.1.4.Reisende mit Behindertenpass erhalten 100% Rabatt auf Sitzplatzreservierungen für die 1. und 2. Klasse, nach Punkt B.2.1..

C.7.1.1.5.Der Behindertenpass wird in allen Verkehrsverbünden als Ermäßigungsausweis anerkannt. Innerhalb der Verkehrsverbünde erhalten sie daher immer ein Verbundticket. Die Höhe der Verbundermäßigung wird von den Verkehrsverbünden individuell festgelegt.

C.8.Reisende mit Behinderungen mit Begleitern

C.8.1.1.1.Reisende mit Rollstuhl können eine Begleitperson mitnehmen. Blinde Reisende und Schwerkriegsbeschädigte ab einem Behinderungsgrad von mindestens 70% können ebenfalls eine Begleitperson mitnehmen. Dies gilt auch für Reisende mit Behinderungen, deren Behindertenpass den Vermerk „Der Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson“ und für ausländische Reisende, die uns den Bedarf einer Begleitperson mit amtlichen Dokumenten nachweisen können.

C.8.1.1.2.Die Begleitperson und der Assistenzhund erhalten 100 % Rabatt auf ein Standard-Einzelticket für Reisende und gegebenenfalls auf die Sitzplatzreservierungen für die 1. und 2. Klasse nach Punkt B.2.1. Der zu begleitende Reisende braucht eine Fahrkarte gemäß B.1.. Abweichend zu Punkt C.1.1.1.2. benötigen auch Kleinkinder mit Begleitpersonen ein Ticket nach Punkt B.1. für die Kundengruppe Kind gemäß Punkt C.2..

C.8.1.1.3.Wenn es in einem Zug Rollstuhlplätze nur in der 1. Klasse gibt, zahlt auch eine zweite Begleitperson nur ein Standard-Einzelticket für Reisende 2. Klasse.

C.8.1.1.4.In Nachtreisezügen zahlt die Begleitperson nur die Reservierungsgebühr für die gewählte Reisekategorie.

C.8.1.1.5.Inhaber eines Behindertenpasses mit dem Eintrag „Assistenzhund“, in Begleitung ihres Assistenzhundes können das Mobilitätsabteil in Nachtreisezügen buchen.

C.9.Reisende mit Behinderungen mit Rollstühlen

C.9.1.1.1.Reisende mit Behinderungen mit Rollstühlen sind alle Reisenden, die Rollstühle gemäß A.3.4.1.6. brauchen.

C.9.1.1.2.Wenn es in einem Zug Rollstuhlplätze nur in der 1. Klasse gibt, zahlen Sie ein Standard-Einzelticket für Reisende 2. Klasse. Inhaber eines Behindertenpasses, nach C.6.5., erhalten den jeweiligen Rabatt.

C.9.1.1.3.Sie erhalten 100 % Rabatt auf Sitzplatzreservierungen für die 1. und 2. Klasse nach Punkt B.2.1..

C.9.1.1.4.Reisende mit Behinderungen mit Rollstühlen können in Nachtreisezügen das Mobilitätsabteil buchen.

C.10.Businesskonto

C.10.1.1.1.Als Business-Kunde mit einem geplanten Jahresumsatz von mindestens 1.000,- Euro können Sie sich kostenlos für das Businesskonto anmelden.

C.10.1.1.2.Wenn Sie innerhalb eines Jahres diesen Mindestumsatz nicht erreichen, behalten wir uns vor, das Businesskonto zu sperren.

C.10.1.1.3.Mit dem Businesskonto erhalten Sie 20 % Rabatt auf ein Standard-Einzelticket für Reisende.

C.10.1.1.4.Das Businesskonto wird in keinem Verkehrsverbund als Ermäßigung anerkannt. Daher erhalten Sie immer ein ÖBB Standard-Einzelticket mit obenstehendem Rabatt. Es ist uns nicht gestattet für Fahrten innerhalb Vorarlbergs ein Standard-Einzelticket für die Business-Kunden zu verkaufen.

C.11.Schulcard

C.11.1.1.1.Alle österreichischen Schulen, Kindergärten, Kinder- und Jugendheime sowie Jugendorganisationen können eine Schulcard bekommen.

C.11.1.1.2.Den Schulcard-Rabatt erhalten Sie, wenn Ihre Gruppe zu mehr als der Hälfte aus Kindern besteht. Reisende bis 18 Jahre (bis einen Tag vor dem 19. Geburtstag) oder mit einer Vorteilscard Jugend gelten auch als Kinder.

C.11.1.1.3.Mit einer Schulcard erhalten Sie 60 % Rabatt auf ein Standard-Einzelticket für Reisende.

C.11.1.1.4.Einen Rabatt von 100% auf den normalen Fahrpreis erhalten bei Gruppengrößen

  • von sechs bis 20 Reisenden: 2 Begleitpersonen,
  • von 21 bis 30 Reisenden: 3 Begleitpersonen,
  • von 31 bis 40 Reisenden: 4 Begleitpersonen,
  • von 41 bis 50 Reisenden: 5 Begleitpersonen.

C.11.1.1.5.Die Begleiter müssen 15 Jahre oder älter sein.

C.11.1.1.6.Mit der Schulcard erhalten Sie einen Rabatt von 100% auf Sitzplatzreservierungen für die 2. Klasse.

C.12.Hund

C.12.1.1.1.Der Kundengruppe Hund gehören alle Hunde an, die nicht in einem geschlossenen Behälter nach Punkt A.4.3.1. mitreisen.

C.13.Fahrrad

C.13.1.1.1.Zu Fahrrädern zählen:

  • Fahrräder, Elektroräder
  • Tandems
  • Lastenfahrräder, Dreiräder für Erwachsene
  • Einspurige Elektroscooter mit Sattel oder Sitz
  • Fahrradanhänger

C.14.Fahrzeuge

C.14.1.1.1.PKWs sind Personenkraftwagen gemäß StVO mit und ohne Anhänger.

C.14.1.1.2.Motorräder sind solche gemäß StVO mit und ohne Beiwagen, sowie transportfähige Sonderfahrzeuge.

C.15.Fahrzeuge auf der ÖBB Tauernschleuse

C.15.1.1.1.PKWs sind Fahrzeuge bis 3,5 t Gewicht und maximal 9 Sitzplätzen inklusive Fahrer, zuzüglich eines leichten Anhängers mit einem Gesamtgewicht von maximal 750 Kg.

C.15.1.1.2.Anhänger haben ein Gewicht bis maximal 750 kg und überschreiten nicht zusammen mit dem Zugfahrzeug ein Gesamtgewicht von 3,5 t.

C.15.1.1.3.LKWs sind Lastkraftwagen, Busse, Zugmaschinen, Motorkarren und dreiachsige Wohnmobile ab 3,5 t Gewicht.

C.15.1.1.4.Fahrräder sind auch E-Bikes.

C.16.Gruppen

C.16.1.1.1.Sie bilden eine Gruppe, wenn Sie mit einem oder mehr Mitreisenden zusammen die gleiche Strecke fahren.

C.16.1.1.2.Gruppen erhalten folgende Rabatte auf ein Standard-Einzelticket für Reisende:

  • 5% bei 2 bis 9 gemeinsam reisenden Personen
  • 30% bei 10 oder mehr gemeinsam reisenden Personen

C.16.1.1.3.Gruppen ab zehn Personen erhalten 100 % Rabatt auf Sitzplatzreservierungen. Bitte reservieren Sie in Fernverkehrszügen ab einer Gruppengröße von 24 Reisenden. Ohne Reservierung können wir Ihre Gruppe leider nicht mitnehmen.

C.16.1.1.4.Gruppen wird in folgenden Verkehrsverbünden eine Ermäßigung gewährt:

  • Verkehrsverbund Steiermark
  • Verkehrsverbund Vorarlberg

C.16.1.1.4.Daher erhalten Sie innerhalb dieser Verkehrsverbünde immer ein Verbundticket mit anderen als den obenstehenden Rabatten. Über die Rabatthöhe informiert der Verkehrsverbund.

C.16.1.1.5.Gruppen wird in folgenden Verkehrsverbünden keine Ermäßigung gewährt:

  • Verkehrsverbund Ostregion
  • Verkehrsverbund Oberösterreich
  • Verkehrsverbund Salzburg
  • Verkehrsverbund Tirol
  • Verkehrsverbund Kärnten

C.16.1.1.5.Daher erhalten Sie innerhalb dieser Verkehrsverbünde immer ein ÖBB Standard-Einzelticket mit den obenstehendem Rabatten.

C.17. - bleibt frei -

C.18.ÖAMTC-Mitglieder

C.18.1.1.1.Dieser Kundengruppe gehören alle unsere Reisenden an, die eine ÖAMTC-Clubkarte besitzen.

C.18.1.1.2.Sie erhalten einen Rabatt auf das Ticketangebot Komfortticket für Fahrzeuge für die Züge EN 464, EN 465, EN 414 und 40465.

C.19.ARBÖ-Mitglieder

C.19.1.1.1.Dieser Kundengruppe gehören alle unsere Reisenden an, die eine ARBÖ-Clubkarte besitzen.

C.19.1.1.2.Sie erhalten einen Rabatt auf das Ticketangebot Komfortticket für Fahrzeuge für die Züge EN 464, EN 465, EN 414 und EN 40465.

D.Weitere Geschäftsbedingungen

D.1.AGB für den Ticketshop auf tickets.oebb.at und in der ÖBB App

D.1.1.In welchen Bereichen gelten diese AGB

D.1.1.1.1.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Verkauf im Ticketshop auf tickets.oebb.at und in der ÖBB App erhältlichen Ticketangebote der Punkte B.1. und B.2., der Ticketangebote einzelner Verkehrsverbünde, sowie den Verkauf der Vorteilscard nach Punkt C.5. Sie ergänzen die Beförderungsbedingungen im Punkt A., die Nutzungsbestimmungen im Punkt B. und die Tarifbestimmungen der jeweiligen Verkehrsverbünde.

D.1.1.1.2.Bitte beachten Sie: Werden im Ticketshop auf tickets.oebb.at und in der ÖBB App Verbundtickets für Fahrten innerhalb eines Verkehrsverbundes angeboten, unterliegen diese stets der Verbundtarif-Exklusivität gemäß Punkt B.3.1.1.2., und den Regelungen zur Anerkennung der Vorteilscard in den Verkehrsverbünden in Abschnitt C.. Werden im Ticketshop für Fahrten innerhalb eines Verkehrsverbundes keine Verbundtickets angeboten, erhalten Sie für die gewählte Verbundrelation stets ein ÖBB Standard-Einzelticket mit den in Abschnitt C. gewährten Rabatten

D.1.1.1.3.Die Nutzungsbestimmungen der Tickets im Punkt B. bzw. für internationale Beförderungen gelten nur, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.

D.1.2.Buchung von Tickets im Ticketshop auf tickets.oebb.at und in der ÖBB App

D.1.2.1.Buchungsvorgang

D.1.2.1.1.Bitte geben Sie beim Buchungsvorgang folgende Informationen an:

  • Vor- und Nachname der an der Fahrt teilnehmenden Reisenden,
  • Wenn eine Österreichcard, Businesskonto oder Schulcard für Ermäßigungen genutzt wird, die Nummern der jeweiligen Karten,
  • Vor- und Nachname sowie Geburtsdaten oder Alter der an der Reise gegebenenfalls teilnehmenden Kinder oder Erwachsene unter 26 Jahren, für die Sie eine altersbedingte Fahrpreisermäßigung in Anspruch nehmen,
  • die E-Mail-Adresse, an die die Bestätigungs-E-Mail und gegebenenfalls das Ticket zum Selbstausdruck übermittelt werden soll
  • die Zahlungsart

D.1.2.1.2.Inhaber eines Businesskontos oder Schulcard kaufen Tickets wenn Sie in Ihrem ÖBB Konto angemeldet sind.

D.1.2.1.3.Bitte überprüfen Sie genau Ihre Angaben zu Buchungs- und Zahlungsdaten auf Richtigkeit, bevor Sie durch anwählen des Buttons „Jetzt bezahlen“ die AGB bestätigen und den Kauf durchführen.

D.1.2.1.4.Der Vertrag zwischen Ihnen und den ÖBB kommt mit der Bestätigung der erfolgreichen Buchung auf tickets.oebb.at oder in der ÖBB App zustande.

D.1.2.1.5.Unmittelbar nach erfolgreicher Buchung des Tickets auf tickets.oebb.at oder in der Ticket App übermitteln wir Ihnen eine Buchungsbestätigung an die von Ihnen bekannt gegebene E-Mail Adresse. Diese Buchungsbestätigung gilt nicht als Ticket.

D.1.2.2.Namenskorrekturen

D.1.2.2.1.Haben Sie beim Kauf eines Tickets im Ticketshop einen Fehler beim anzugebenden Namen gemacht, können Sie dies in den meisten Fällen korrigieren.

D.1.2.2.2.Eine Namensänderung ist durchführbar, wenn Sie ihr Ticket noch nicht als PDF-Ticket erstellt oder am Automaten abgeholt haben.

D.1.2.2.3.Eine Namensänderung ist für folgende Fahrkartenangebote möglich:

  • B.1.1. Standardticket für die Einzelfahrt
  • B.1.6. Sparschiene Österreich innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung
  • B.1.8. Komfortticket
  • B.1.10. Einfach-Raus-Ticket
  • B.2.1. Sitzplatzreservierungen mit Ausnahme von Sitzplatzreservierungen für Österreichcard-Inhaber
  • Einzel- und Tagestickets der Verkehrsverbünde

D.1.2.2.4.Zur Namensänderung kontaktieren Sie bitte den ÖBB Kundenservice 05-1717.

D.1.3.Bereitstellung und Nutzung von Tickets

D.1.3.1.Wie erhalten sie Ihr Ticket

D.1.3.1.1.Wenn Sie auf unserer Website tickets.oebb.at oder in unserer ÖBB App eine Buchung vorgenommen haben, so können Sie nach erfolgreicher Buchung entscheiden wie Sie Ihr Ticket erhalten möchten. Sie haben folgende Auswahlmöglichkeiten:

  • PDF-Ticket zum Selbstausdrucken
  • Handy-Ticket zur Anzeige auf Ihrem Smartphone in der ÖBB App
  • Abholung des Tickets am ÖBB Ticketautomaten oder ÖBB Ticketschalter

D.1.3.1.2.Als angemeldeter Kunde können Sie von jedem Gerät und Browser aus auf Ihre Buchungen in Ihrem ÖBB Konto zugreifen. Sie können somit im Internet Ihre Tickets buchen und mit der ÖBB App auf Ihrem Smartphone diese Buchung als Handy-Ticket erhalten.

D.1.3.1.3.Bei einigen Tickets ist die Auswahl nur auf die Abholung am Automaten beziehungsweise am ÖBB Ticketschalter beschränkt.

D.1.3.1.4.Im Ticketshop gekaufte Tickets sind persönliche Tickets. Sie lauten auf den oder die Namen der Reisenden, die Sie beim Buchungsvorgang angeben. Bei der Ticketkontrolle weisen die auf dem Ticket angeführten Reisenden einen Lichtbildausweis mit Altersnachweis vor. Haben Sie ein Standardticket mit einer Ermäßigung gebucht, weisen Sie zusätzlich den dafür notwendigen Nachweis vor.

D.1.3.1.5.Können Sie sich nicht ausweisen, Ihr Alter nicht nachweisen, stimmen die Namen der Reisenden nicht mit den Namen auf dem Ticket überein oder fehlt der Ermäßigungsnachweis, kommen die Regelungen des Punktes A.3.2. für Reisende ohne gültigem Ticket zur Anwendung.

D.1.3.2.PDF-Ticket zum Selbstausdrucken

D.1.3.2.1.Entscheiden Sie sich durch Anklicken von „Jetzt PDF-Ticket erstellen“ dazu, das PDF-Ticket sofort auszudrucken, wird es sofort am PC-Bildschirm angezeigt. Wir senden ihnen auch einen Link zum Download an die von Ihnen angegebene E-Mail Adresse.

D.1.3.2.2.Bei Fahrten innerhalb Österreichs können Sie das PDF-Ticket auch elektronisch vorweisen. Zum Vorzeigen eines PDF-Tickets von einem mobilen Endgerät aus, benötigen Sie einen PDF-Reader auf Ihrem Gerät. Um Fälschungen und Missbrauch vorzubeugen, akzeptieren Zugbegleiter anderer Eisenbahnen im Ausland keine unausgedruckten PDF-Tickets auf Laptops, Smartphones oder Tablet-Computern. Es ist wichtig, dass Sie PDF-Tickets für Fahrten ins Ausland oder im Ausland immer vorab ausdrucken.

D.1.3.2.3.Bitte drucken Sie das PDF-Ticket auf weißem Papier im A4-Hochformat aus. Ein in anderem Format und anderer Farbe ausgedrucktes Online Ticket kann von unseren Zugbegleitern technisch nicht eingescannt und akzeptiert werden. In diesen Fällen kommen die Regelungen des Punktes A.3.2. für Reisende ohne gültigem Ticket zur Anwendung.

D.1.3.2.4.Bitten achten Sie beim Ausdrucken Ihres PDF-Tickets darauf, das Ticket nicht an der Stelle des aufgedruckten Barcodes zu knicken. In ihm sind wichtige Daten zum Ticket und zu Ihrer Person gespeichert, die bei der Ticketkontrolle abgerufen werden.

D.1.3.2.5.Entscheiden Sie sich durch Anklicken von „Jetzt PDF-Ticket erstellen“ dazu, das Online Ticket sofort auszudrucken, wird es sofort am PC-Bildschirm angezeigt. Außerdem senden wir es als Link zum Download an die von Ihnen angegebene E-Mail Adresse.

D.1.3.3.Handy-Ticket zur Anzeige auf Ihrem Smartphone in der ÖBB App

D.1.3.3.1.Entscheiden Sie sich durch Anklicken von „Jetzt Handy-Ticket erstellen“ dazu, wird es sofort auf das Gerät gesandt, wo Sie Ihr Ticket anzeigen möchten.

D.1.3.3.2.Das Ticket wird in der ÖBB App direkt als Handy-Ticket auf Ihrem Smartphone angezeigt. Die Datenübertragung über das Mobilfunknetz zu Ihrem Smartphone liegt außerhalb unseres Einflusses, weshalb dies auf Ihr eigenes Risiko erfolgt.

D.1.3.3.3.Wenn Sie Ihr Ticket in der ÖBB App buchen, ist die Einstellung „Handy-Tickets“ in den App-Einstellungen voreingestellt. Mit dieser Funktion erhalten Sie Ihre Tickets immer automatisch als Handy-Tickets auf das Handy mit dem Sie Ihre Tickets gebucht haben. Sie ändern diese Einstellung durch aktivieren des Buttons „Immer fragen“ im Bereich „Einstellungen“, „Allgemeines“. So können Sie bei jedem Ticketkauf manuell festlegen, wie Sie Ihre Tickets erhalten möchten.

D.1.3.3.4.Entscheiden Sie sich durch Anwählen von „Jetzt Handy-Ticket erstellen“ dazu, das gebuchte Ticket auf diesem Gerät als Handy-Ticket anzuzeigen, so wird dieses Ticket ausschließlich auf diesem Gerät angezeigt.

D.1.3.3.5.Möchten Sie ein Handy-Ticket, dass sich auf Ihrem Gerät befindet, auf einem anderen Gerät oder in einer anderen Form erhalten, so wählen Sie die Funktion „Tickets anders erhalten“.

D.1.3.4.Abholung des Tickets am ÖBB Ticketautomaten oder ÖBB Ticketschalter

D.1.3.4.1.Entscheiden Sie sich durch Anwählen von „Jetzt Abholcode erstellen“ dazu, das Online Ticket an einem stationären ÖBB Ticketautomaten oder einem ÖBB Ticketschalter abzuholen, wird Ihnen sofort ein zwölfstelliger alphanumerischer Abholcode angezeigt. Außerdem übermitteln wir Ihnen den Abholcode an die von Ihnen bekannt gegebene E-Mail Adresse.

D.1.3.4.1.Das Online Ticket kann mit dem Abholcode an jedem stationären ÖBB Ticketautomaten und jedem ÖBB Ticketschalter ausgedruckt werden.

D.1.3.5.Missbrauch von PDF-Tickets, Hand-Tickets oder abgeholten Tickets

D.1.3.5.1.Wir behalten uns das Recht vor, eine Strafanzeige bei missbräuchlicher Verwendung eines Online Tickets, zum Beispiel bei unerlaubter Mehrfachnutzung oder einer unberechtigten Rückgängigmachung der Ticketbuchung nach einer nachweislich erfolgten Nutzung, zu stellen.

D.1.4.Bestellung der ÖBB Vorteilscard im Ticketshop

D.1.4.1.Wie bestellen Sie Ihre Vorteilscard

D.1.4.1.1.Damit Sie eine Vorteilscard im Ticketshop bestellen bzw. erneuen können, müssen Sie ein ÖBB Konto erstellen und dort angemeldet sein. Eine registrierte Person kann nur für sich selbst eine Karte kaufen. Ein Kauf von mehreren Vorteilscards für unterschiedliche Inhaber ist nicht möglich.

D.1.4.1.2.Beim Bestellvorgang werden Ihre Daten aus der Registrierung von Ihrem ÖBB Konto übernommen. Daten, die noch zusätzlich erforderlich sind, fragen wir im Kaufprozess ab. Folgende Daten sind für den Bestellvorgang notwendig:

  • Anrede
  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Adressdaten
  • E-Mail Adresse

D.1.4.1.3.Bei der Erstbestellung wählen Sie aus:

  • ab wann die Karte gültig sein soll
  • welche Vorteilscard Sie bestellen wollen
  • die Zahlungsart

D.1.4.1.4.Bei der Vertragserneuerung bestätigen Sie Ihre persönlichen Daten und das angebotene Produkt und bezahlen dieses.

D.1.4.1.5.Bitte überprüfen Sie genau Ihre Angaben zu Bestell- und Zahlungsdaten auf Richtigkeit, bevor Sie durch anwählen des Buttons „Jetzt bezahlen“ die AGB bestätigen und den Kauf durchführen

D.1.4.1.6.Der Vertrag zwischen Ihnen und der ÖBB kommt mit der Bestätigung der erfolgreichen Bestellung auf tickets.oebb.at zustande.

D.1.4.1.7.Unmittelbar nach der erfolgreichen Bestellung senden wir Ihnen eine Bestellbestätigung sowie die vorläufige Vorteilscard an die von Ihnen bekannt gegebene E-Mail Adresse. Bei Bedarf können Sie diese Dokumente auch gleich nach dem Bestellvorgang downloaden und abspeichern oder drucken. Ihre Original-Karte erhalten Sie wenige Tage später per Post.

D.1.4.1.8.Mit der Bestellbestätigung erhalten Sie auch ein Formular zur Erteilung eines SEPA-Mandats. Ein solches ermöglicht Ihnen, die nächste ÖBB Vorteilscard bequem mittels SEPA-Lastschrift zu bezahlen.

D.1.4.2.Die vorläufige Vorteilscard zum Selbstausdruck

D.1.4.2.1.Mit der vorläufigen Vorteilscard können Sie sofort ab Gültigkeitsbeginn den Rabatt auf Standard-Einzeltickets in Anspruch nehmen, sie gilt als Nachweis für den Besitz einer Vorteilscard bei der Ticketkontrolle.

D.1.4.2.2.Bei Fahrten innerhalb Österreichs können Sie die vorläufige Vorteilscard auch elektronisch vorweisen. Bei Fahrten in das Ausland und im Ausland drucken Sie bitte die vorläufige Vorteilscard aus.

D.1.4.2.3.Bitte drucken Sie die PDF-Datei auf weißem Papier im A4-Hochformat aus und schneiden Sie bei Wunsch die vorläufige Vorteilscard entlang der Markierung aus. Bitte achten Sie darauf, dass der Code sowie die angegebenen Daten vollständig lesbar sind. Eine in anderem Format bzw. schlecht lesbar ausgedruckte bzw. falsch ausgeschnittene vorläufige Vorteilscard kann von unseren Zugbegleitern nicht eingescannt und daher auch nicht akzeptiert werden.

D.1.4.2.4.Bitten achten Sie darauf, die vorläufige Vorteilscard nicht an der Stelle des aufgedruckten Barcodes zu knicken. In ihm sind wichtige Daten zu Ihrer Person gespeichert, die bei der Ticketkontrolle abgerufen werden.

D.1.4.2.5.Die vorläufige Vorteilscard ist persönlich auf Sie ausgestellt. Bei der Ticketkontrolle weisen Sie einen Lichtbildausweis mit Altersnachweis vor.

D.1.4.2.6.Können Sie sich nicht ausweisen, Ihr Alter nicht nachweisen oder stimmen die Namen der Reisenden nicht mit den Namen auf der vorläufigen Vorteilscard überein, kommen die Regelungen des Punktes A.3.2. für Reisende ohne gültigen Ticket zur Anwendung.

D.1.4.3.Verfügbarkeit der ÖBB Vorteilscard in der ÖBB App

D.1.4.3.1.Die Nutzung der Vorteilscard in der ÖBB App ist nur für Nutzer möglich, die ein ÖBB Konto erstellt haben, dort angemeldet sind und ihre bereits erworbene Vorteilscard ihrem ÖBB Konto hinzugefügt haben.

D.1.4.3.2.Die im ÖBB Kundenkonto sichtbare Vorteilscard ist mit Gültigkeits- und Sicherheitsmerkmalen versehen. Sie ist nur für Sie persönlich und nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis mit Altersnachweis gültig.

D.1.4.3.3.Sie können Ihre hinterlegte Vorteilscard anzeigen, indem Sie in Ihrem ÖBB Konto auf „Meine Ermäßigungen“ klicken. Haben Sie ein ermäßigtes Ticket mit der in Ihrem ÖBB Konto hinterlegten Vorteilscard gebucht, wird in Ihrem Ticket ein Vorteilscard-Button aktiviert. Durch Anklicken dieses Buttons wird die Vorteilscard angezeigt.

D.1.4.4.Rücktrittsrecht

D.1.4.4.1.Innerhalb von 14 Tagen ab dem Bestellzeitpunkt widerrufen Sie den Kaufvertrag über Ihre ÖBB Vorteilscard ohne Angabe von Gründen.

D.1.4.4.2.Senden Sie das ausgefüllte Rücktrittsformular an folgende Adresse:

D.1.4.4.3.Den Link für das Rücktrittsformular finden Sie auf oebb.at.

D.1.4.4.4.Innerhalb von 14 Tagen ab dem Abgabezeitpunkt Ihres Rücktrittsformulars senden Sie Ihre Vorteilscard an oben genannte Adresse ab. Für später abgesendete Vorteilscards können wir den Widerruf nicht akzeptieren.

D.1.4.4.5.Wir zahlen Ihnen den Kaufpreis mit dem gleichen Zahlungsmittel zurück, das Sie für den Kauf genutzt haben, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Rücktrittsformulars. Wir können mit der Rückzahlung warten, bis Ihre Vorteilscard bei uns eingelangt ist. Alternativ können Sie uns auch einen Nachweis der fristgerechten Rücksendung Ihrer Vorteilscard schicken.

D.1.4.4.6.Alle Ermäßigungen durch Nutzung der Vorteilscard innerhalb der Widerrufsfrist müssen Sie an uns zurückzahlen.

D.1.5.Wie können Sie zahlen

D.1.5.1.Zahlungsmöglichkeiten

D.1.5.1.1.Die angebotenen Zahlungsmöglichkeiten variieren zwischen dem Ticketshop auf tickets.oebb.at, der ÖBB App und den einzelnen Ticketangeboten.

D.1.5.2.Kreditkartenzahlung

D.1.5.2.1.Geben Sie bei der Kreditkartenzahlung folgende Informationen an:

  • Name des Karteninhabers
  • Kreditkartennummer
  • Gültigkeitsdatum
  • Card Validation Code (dieser Code wird durch uns nicht gespeichert)
  • 3-D Secure-Code (optional und wird durch uns nicht gespeichert)

D.1.5.3.PayPal

D.1.5.3.1.Geben Sie bei der Zahlung mit Ihrem PayPal-Konto folgende Informationen an:

  • E-Mail-Adresse
  • Passwort (wird durch uns nicht gespeichert)

D.1.5.4.Businesskonto

D.1.5.4.1.Als ÖBB Business-Kunde mit Businesskonto können Sie mit nachfolgenden Zahlungsmitteln zahlen.

D.1.5.4.2.Zahlen Sie per Rechnung bzw. Zahlen per SEPA-Lastschriftmandat:

  • Sie akzeptieren die zugesandte Monatsrechnung, wenn Sie nicht innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich widersprechen. Ihr schriftlicher Widerspruch befreit Sie nicht davon, die Rechnung fristgerecht zu bezahlen. Sie dürfen das ermäßigte Angebot nur solange und soweit verwenden, als Sie Rechnungen fristgerecht bezahlen
  • Zahlen per Rechnung oder Einzahlung: Sie bezahlen den auf der übermittelten Rechnung als offen ausgewiesenen Betrag innerhalb der auf der Rechnung angeführten Zahlungsfrist.
  • Zahlen per SEPA-Lastschriftmandat: Sie erteilen uns ein SEPA-Lastschrift-Mandat. Der auf der Rechnung als offen ausgewiesener Betrag wird innerhalb der angeführten Zahlungsfrist von Ihrem ausreichend gedeckten Girokonto abbuchen.

D.1.5.4.3.Zahlen Sie über AirPlus:

  • Sie hinterlegen Ihren AirPlus Travel Account als Zahlungsmittel im Businesskonto. Sie erhalten eine gesammelte Zahlungsübersicht Ihrer gebuchten ÖBB Leistungen von AirPlus gemäß Ihren Konditionen/Vereinbarung übermittelt.
  • Sie erhalten zu jedem im Businesskonto gebuchten Ticket eine Vorsteuerbescheinigung mit der Buchungsbestätigung mitgeschickt.

D.1.5.4.4.Zahlen Sie über Partner:

  • Kaufen Sie Ihre Tickets über die Buchungskanäle von Partnern, nutzen Sie die dort zur Verfügung stehenden Zahlungsmöglichkeiten.

D.1.5.4.5.Des weiteren haben Sie folgende Zahlungsmöglichkeiten:

D.1.5.5.Schulcard

D.1.5.5.1.Geben Sie bei der Zahlung mittels Schulcard folgende Informationen an:

  • Schulcard-Nummer
  • PIN

D.1.5.6.Online-Überweisung

D.1.5.6.1.EPS-Online-Überweisung ist das Online-Bezahlverfahren von österreichischen Banken. Für die Überweisung werden Sie auf die Online-Banking Seite Ihrer Bank geleitet. Die teilnehmenden Banken sind auf der Seite https://www.stuzza.at aufgelistet.

D.1.5.6.2.Giropay ist das Online-Bezahlverfahren von deutschen Banken. Für die Überweisung werden Sie auf die Online-Banking Seite Ihrer Bank geleitet. Die teilnehmenden Banken sind auf der Seite www.giropay.de aufgelistet.

D.1.5.6.3.Um mit Online-Überweisung zu bezahlen gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

  • Wählen Sie Ihre Bank aus. Sie werden von uns zum Online-Banking Ihrer Bank weitergleitet.
  • Geben Sie beim Online-Banking Ihrer Bank wie gewohnt Ihre Zugangsdaten und Passwörter ein. Ihre Zugangsdaten und Passwörter werden nur zwischen Ihnen und Ihrer Bank ausgetauscht. Es findet kein Informationsfluss über die ÖBB statt.
  • Alle notwendigen Informationen für die Überweisung sind schon vorausgefüllt. Hierzu zählen beispielsweise die IBAN, zu überweisender Betrag oder auch Empfänger.
  • Durch die Eingabe Ihres TAN-Codes im Online-Banking Ihrer Bank autorisieren Sie Ihre Buchung und schließen den Bezahlvorgang erfolgreich ab.

D.1.5.7.Reise- und Kulanzgutscheine

D.1.5.7.1.Geben Sie bei der Zahlung mittels Reise- und Kulanzgutschein folgende Informationen an:

  • Sechzehnstelliger Gutscheincode

D.1.5.7.2.Folgende Angebote zahlen Sie nicht mit einem Gutscheincode:

  • Standardticket für die Kundengruppe Businesskonto
  • Schulcard-Ticket
  • Vorteilscard

D.1.5.8.Promotions- und Aktionsgutscheine

D.1.5.8.1.Geben Sie bei der Zahlung mittels Promotions- und Aktionsgutschein folgende Informationen an:

  • Sechzehnstelliger Gutscheincode

D.1.5.8.2.Folgende Angebote zahlen Sie nicht mit einem Gutscheincode:

  • Standardticket für die Kundengruppe Businesskonto
  • Schulcard-Ticket
  • Vorteilscard
  • ÖBB Reisegutscheine

D.1.5.8.3.Promotions- und Aktionsgutscheine lösen Sie nicht gemeinsam mit ÖBB Reisegutscheinen ein.

D.1.6.Stornierung

D.1.6.1.Stornierung von Buchungen

D.1.6.1.1.Stornieren bedeutet, die Buchung eines Tickets rückgängig zu machen, das Sie gemäß Punkt D.1.3. noch nicht erhalten haben.

D.1.6.1.2.Sie stornieren immer alle Teile einer Buchung im Ticketshop unter tickets.oebb.at und in der ÖBB App gebuchten Reise. Werden mehrere Reisen in einem Warenkorb zusammen gebucht, so stornieren Sie diese separat. Erkennen wir zu einer Reise eine gebuchte Rückreise, dann fragen wir Sie, ob Sie diese ebenfalls stornieren möchten.

D.1.6.1.3.Es gelten die Erstattungsbedingungen der Tickets im B. sinngemäß für die Stornierung.

D.1.6.1.4.Erhalten Sie ein Ticket als PDF-Ticket gemäß Punkt D.1.3.2., können Sie es nicht mehr stornieren.

D.1.6.1.5.Erhalten Sie ein Ticket als Handy-Ticket gemäß Punkt D.1.3.3., können Sie das Erhalten über die Funktion „Tickets anders erhalten“ wieder rückgängig machen.

D.1.6.1.6.Erhalten Sie ein Ticket durch Abholen am ÖBB Ticketautomaten oder ÖBB Ticketschalter gemäß Punkt D.1.3.4., können Sie es am ÖBB Ticketschalter erstatten lassen, gemäß den Bestimmungen im Abschnitt B.

D.1.6.1.7.Zahlen Sie Ihr Ticket mit einem Reise- und Kulanzgutschein gemäß Punkt D.1.5.7., buchen wir Ihnen den Ticketpreis auf diesen Reise- und Kulanzgutschein zurück. Zahlen Sie einen Teil Ihres Tickets mit einem Reise- und Kulanzgutschein, buchen wir Ihnen den gesamten Ticketpreis auf diesen Reise- und Kulanzgutschein zurück.

D.1.6.2.Stornierung von Vorteilscards

D.1.6.2.1.Das Stornieren einer Vorteilscard ist nicht möglich.

D.1.7.Erstattung

D.1.7.1.Erstattung von Tickets

D.1.7.1.1.Eine Erstattung von im Ticketshop gekauften Tickets ist nur nach Punkt A.5.4. und Punkt A.6.1. möglich. Eine Erstattung von Online Tickets nach Punkt A.6.2. ist nicht möglich.

D.1.7.1.2.Die Regelungen zum Rücktrittsrecht im Fernabsatzgeschäft finden auf Personenbeförderungsverträge aufgrund der gesetzlich normierten Ausnahme keine Anwendung.

D.1.7.2.Erstattung von Vorteilscards

D.1.7.2.1.Eine Erstattung des Kaufpreises für eine Vorteilscard ist nicht möglich.

D.1.8.Haftung

D.1.8.1.1.Machen Sie falsche Angaben bei der Buchung im Ticketshop, so haften Sie uns gegenüber für entstandene Schäden.

D.1.8.1.2.Wenn Sie vorsätzlich falsche Angaben machen oder Missbrauch betreiben, schließen wir Sie dauerhaft von der Nutzung des Ticketshops tickets.oebb.at und der ÖBB App aus.

D.1.8.1.3.Wir können keine ununterbrochene Verfügbarkeit des Ticketshops tickets.oebb.at oder der ÖBB App gewährleisten. Der Grund liegt in den notwendigen technischen Voraussetzungen für Internetdienste und Telekommunikation. Es entstehen bei Ihnen keine Haftungsansprüche gegenüber uns, wenn der Ticketshop nicht verfügbar ist.

D.1.8.1.4.Wir leisten keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dargestellten Informationen.

D.1.8.1.5.Wenn einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht.

D.1.8.1.6.Sie vereinbaren mit uns die ausschließliche Anwendbarkeit österreichischen Rechts. Sofern Sie kein Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG sind, ist der Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche Wien.

D.1.8.1.7.Ihr Vertrag mit uns wird ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen. Für einzelne Produkte und Verbindungen kann es abweichende Regelungen geben.

D.2. - bleibt frei -

D.3.AGB für das ÖBB Business- Angebot

D.3.1.Allgemeine Geschäftsbedingungen

D.3.1.1.1.Mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbaren wir die Grundlage unserer Geschäftsbeziehung.

D.3.1.1.2.Die AGB gelten ab Zustandekommen des Vertrages zum ÖBB Business-Tarifangebot gemäß Punkt A.1.2.1.4 und ergänzen die Regelungen zum Businesskonto im „Handbuch für Reisen mit den ÖBB in Österreich“ (gemäß C.10.), im Folgenden kurz „Handbuch“, weitere Infos unter oebb.at.

D.3.2.Voraussetzungen

D.3.2.1.1.Unseren Business-Kunden bieten wir ein spezielles Angebot an. Folgende Kunden können das ÖBB Business-Angebot als Business-Kunde nutzen:

  • Unternehme(r)n iSd Unternehmensgesetzbuches: Der Nachweis der Unternehmenseigenschaft wird durch Übermittlung eines Firmenbuchauszuges, eines Gewerbenachweises oder eines sonstigen Nachweises der unternehmerischen Tätigkeit erbracht.
  • Vereine iSd Vereinsgesetzes: Der Nachweis wird durch Übermittlung eines Vereinsregisterauszuges erbracht.
  • Anerkannte Öffentliche Einrichtungen (z.B. Schulen oder Universitäten)

D.3.2.1.2.Für die Anmeldung müssen Sie mindestens folgende Daten bekanntgeben:

  • Firmen-/Vereins-/Einrichtungsname
  • Optional: Identifikationsnummer (z.B. UID, ZVR-Zahl oder Nummer des bisherigen Kundenkontos)
  • Ansprechperson
  • Anschrift
  • Zahlart
  • Eindeutige E-Mail Adresse (E-Mail Adresse die noch nicht im Ticketshop genutzt wird)

D.3.2.1.3.Das ÖBB Business-Angebot ist für die Eigennutzung bestimmt und dient nicht als Modell für Vermittler. Für Vermittler bieten wir eigene Angebote an. Sollte die Nutzung des ÖBB Business-Angebots vertragswidrig und daher missbräuchlich erfolgen, behalten wir uns vor den Vertrag fristlos zu kündigen.

D.3.2.1.4.Sie registrieren sich online auf oebb.at, um sich für die Nutzung des ÖBB Business-Angebots anzumelden. Der Vertrag kommt zustande, sobald wir Ihre Anmeldung für das ÖBB Business-Angebot geprüft haben und annehmen, wozu wir nicht verpflichtet sind. Der ÖBB Business-Tarif kann erst nach Freischaltung durch die Vertragsannahme genutzt werden. Sie erhalten von uns eine Bestätigung sobald Sie den ÖBB Business-Tarif und das Business-Angebot nutzen können.

D.3.3.Nutzung und Fair-Use Policy

D.3.3.1.1.Sie können Tickets zum ÖBB Business-Tarif unter anderem für folgende Anlässe buchen:

  • Dienstreisen und Betriebsausflüge für Mitarbeiter des Unternehmens – dies sind Fahrten, die im Rahmen und Interesse des Betriebs des Unternehmens durchgeführt werden.
  • Fahrten für Mitglieder des Vereines, die dem Vereinszweck entsprechen
  • Fahrten für Mitarbeiter einer öffentlichen Einrichtung im Rahmen und Interesse des Betriebs der öffentlichen Einrichtung
  • Die Nutzung für private Fahrten ist ausgeschlossen – hierfür haben wir ein eigenes Angebot für unsere Endkunden.

D.3.4.Vertriebskanäle und Buchung

D.3.4.1.1.Die Buchung von Tickets zum ÖBB Business-Tarif ist über ausgewählte Vertriebskanäle möglich:

  • Über das Businesskonto auf tickets.oebb.at
  • über die ÖBB Ticket App ist nur der Bezug eines bereits gebuchten Tickets möglich;
  • Über bediente Vertriebskanäle der ÖBB wie z.B. Ticketschalter oder das ÖBB Kundenservice – die Zahlungsbestätigung erfolgt mittels zeitlich befristetem TAN, der im Businesskonto bei Bedarf vorab generiert werden kann;
  • Über Buchungskanäle von Partnern (bitte beachten Sie, dass Sie dabei nur die von den jeweiligen Partnern angebotenen Zahlungsmöglichkeiten nutzen können bzw. Gebühren anfallen können)

D.3.5.Änderungen

D.3.5.1.1.Wir informieren Sie schriftlich per E-Mail über AGB-Änderungen. Sie nehmen die Änderungen an, wenn Sie nicht innerhalb von 14 Tagen, nachdem Sie das Änderungsschreiben erhalten haben, schriftlich widersprechen. Im Änderungsschreiben informieren wir sie über die 14-tägige Widerspruchsfrist und darüber, dass die Änderungen in Kraft treten, wenn Sie diesen nicht widersprechen. Falls Sie widersprechen, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In diesem Fall wird Ihr Businesskonto unwiderruflich gelöscht.

D.3.5.1.2.Teilen Sie uns bitte unverzüglich mit, wenn sich Ihre Kundendaten ändern, zum Beispiel Firmenname, Adresse oder E-Mail-Adresse. Wenn Sie uns nicht informieren, gelten sämtliche an die uns zuletzt bekanntgegebene Adresse oder E-Mail-Adresse übermittelten Unterlagen und Erklärungen als zugegangen.

D.3.6.Auflösung und Kündigung des Vertrages

D.3.6.1.1.Sie können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten schriftlich kündigen. Wir informieren Sie über das Vertragsende und den letzten Tag der Nutzung. Die Reaktivierung eines gekündigten Kontos ist nicht möglich. Sie können sich aber erneut für ein Businesskonto anmelden sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen.

D.3.6.1.2.Buchen Sie über einen durchgehenden Zeitraum von einem Jahr keine Tickets oder erreichen Sie den Mindestumsatz gemäß C.10. nicht, sind wir berechtigt den Vertrag aufzulösen und das Konto zu löschen.

D.3.6.1.3.Unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten und ohne Angeben von Gründen können wir den Vertrag kündigen.

D.3.6.1.4.Aus folgenden Gründen können wir den Vertrag auch mit sofortiger Wirkung auflösen:

  • Vorliegen einer missbräuchliche Nutzung des Business-Angebots, zum Beispiel gemäß Punkte A.1.2.1.3 und A.1.3
  • Verstoß gegen die AGB oder Bestimmungen des Handbuchs ins Besondere gemäß C.10. und D.1.5.4..
  • Zahlungsverzug (Nichtbegleichung oder verspätete Begleichung der Rechnung nach erfolgter Mahnung)
  • Das für die Abrechnung hinterlegte Konto oder Zahlungsmittel ist nicht ausreichend gedeckt
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, sofern gesetzlich zulässig

D.3.7.Anzuwendendes Recht

D.3.7.1.1.Für unsere Verträge gilt österreichisches Recht, mit Ausnahme der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien, sofern nicht ein Verbrauchergeschäft gemäß § 1 Konsumentenschutzgesetz vorliegt.

D.3.8.Haftung

D.3.8.1.1.Wir haften für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur bei Vorsatz und krass grober Fahrlässigkeit.

D.3.8.1.2.Die Weitergabe von Businesskonto Daten wie z.B. Zugangsdaten an Dritte erfolgt auf eigene Gefahr und Rechnung. Wir übernehmen keine Haftung für Buchungen, die durch Dritte missbräuchlich bzw. nicht in Ihrem Interesse erfolgen.

 

D.3.9.Datenschutz

D.3.9.1.1.Datenschutz ist Vertrauenssache und Ihr Vertrauen ist uns wichtig. Informieren Sie sich über die Art und Weise, wie wir Ihre Daten verarbeiten und verwenden in unserer Datenschutzerklärung, die Sie unter https://www.oebb.at/static/tarife/index.html einsehen können. Als Business-Kunde sind Sie bzw. Ihr Arbeitgeber dafür verantwortlich, welche Daten Sie in eigener Verantwortung weitergeben und verwenden. Demgegenüber sind wir für die Buchung und Abwicklung der Reise verantwortlich.

D.3.10.Kontakt

D.3.10.1.1.Ihre Erklärungen schicken Sie bitte an die ÖBB-Personenverkehr AG. Die Kontaktdaten finden Sie auf oebb.at.

 

D.4.AGB für die Vorteilscard

D.4.1.Vertrag

D.4.1.1.1.Der Vertrag über die ÖBB Vorteilscard, im Folgenden kurz „Karte“, zwischen Ihnen als Kunden und uns, der ÖBB-Personenverkehr AG, im Folgenden „ÖBB“, kommt zustande, sobald wir Ihre Kartenbestellung annehmen. Voraussetzung: Sie erfüllen sämtliche in unseren AGB und im Handbuch, Punkt C.5. genannten Bedingungen für die Karte. Der Vertrag endet mit dem Gültigkeitsdatum auf der Karte und kann während der Vertragslaufzeit nicht gekündigt werden. Mit der Karte können Sie ausgewählte Ticketangebote mit Ermäßigung kaufen, wie im aktuellen Handbuch, Punkt C.5. beschrieben. Für die Angebote unserer Partnerunternehmen gelten ausschließlich deren eigene AGB und Nutzungsbestimmungen.

D.4.1.1.2.Die Karte gilt ab dem von Ihnen bei der Bestellung angegebenen Datum und endet nach 12 Monaten mit dem auf der Karte aufgedruckten Gültigkeitsdatum. Sie bezahlen Ihre Karte bei der Bestellung. Sollten Sie nicht alle im Handbuch, Punkt C.5. genannten Voraussetzungen erfüllen, ist der Vertrag nicht zustande gekommen und die Karte ungültig. In diesem Fall dürfen Sie die Karte nicht nutzen und müssen sie an uns zurücksenden. Karten, die aufgrund falscher Angaben ausgestellt worden sind, ziehen wir ersatzlos ein.

D.4.1.1.3.Etwa 2 Monate vor Ablauf des Vertrages erhalten Sie eine Einladung zur Vertragserneuerung. Die Modalität der Vertragserneuerung richtet sich nach der vereinbarten Zahlungsart:

  • SEPA-Lastschrift: Der Vertrag erneuert sich automatisch um 12 Monate, wenn Sie der Vertragserneuerung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Einladung zur Vertragserneuerung schriftlich widersprechen. Wenn Sie der Vertragserneuerung innerhalb der angegebenen Frist schriftlich widersprechen, kommt kein neuer Vertrag zustande und das erteilte SEPA-Mandat wird storniert. Sie werden in der Einladung zur Vertragserneuerung nochmals gesondert auf den Beginn der Widerspruchsfrist und die rechtlichen Folgen der Nichtausübung des Widerspruchsrechts hingewiesen.
  • Erlagschein: Der Vertrag erneuert sich automatisch um 12 Monate, wenn Sie die Kartengebühr für die neue Karte mit Einzahlung des Erlagscheins innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Einladung zur Vertragserneuerung begleichen. Wenn Sie den Zahlschein nicht rechtzeitig einzahlen, kommt kein neuer Vertrag zustande.

D.4.1.1.3.Der neue Vertrag beginnt am Tag nach dem Gültigkeitsende der vorherigen Karte.

D.4.2.Ausstellung der Karte

D.4.2.1.1.Wenn der Vertrag mit uns zustande kommt, erhalten Sie eine Vorteilscard mit Ihrem Namen per Post zugeschickt. Wir stellen Ihnen eine befristete vorläufige ÖBB Vorteilscard aus, wenn Sie zum ersten Mal eine Karte bestellen oder Ihre erneuerte Karte nicht rechtzeitig erhalten, z. B. weil sie am Postweg verloren ging.

D.4.2.1.2.Unterschreiben Sie Ihre Karte bitte sofort nach Erhalt im Unterschriftsfeld, um Missbrauch vorzubeugen. Nicht unterschriebene Karten sind ungültig und Sie tragen das gesamte damit verbundene Risiko. Missbräuchlich verwendete Karten ziehen wir ersatzlos ein.

D.4.3.Verwendung der Karte

D.4.3.1.1.Wenn Sie die Vorteilscard nutzen, weisen Sie die Karte bei der Ticketkontrolle bitte unaufgefordert vor und händigen Sie diese auf Wunsch aus. Die Karte gilt nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis mit Altersnachweis.

D.4.3.1.2.Verwenden Sie die Karte nur, wenn Ihr Kartenvertrag aufrecht und die Karte gültig ist.

D.4.3.1.3.Bedeutung der Kartenzusätze:

D.4.3.1.3.Railplus: Mit Railplus erhalten Sie Ermäßigungen bei grenzüberschreitenden, internationalen Bahnreisen. Mehr auf oebb.at .

D.4.3.1.3.Carsharing: Wenn Sie Ihre Karte auch für Carsharing nutzen, gehen Sie mit den Carsharing-Partnern jeweils getrennte Verträge ein. Wir sind hierbei nur Vermittler und übernehmen keine Haftung. Es gelten ausschließlich die AGB des jeweiligen Carsharing-Kooperationspartners.

D.4.4.Ersatzkarte

D.4.4.1.1.Melden Sie uns den Verlust oder Diebstahl Ihrer Karte umgehend mit einer Anzeige bei der zuständigen Behörde. Sobald wir Ihre Meldung erhalten, wird die Karte gesperrt und Sie sind vom Missbrauchsrisiko befreit. Sie erhalten dann gegen eine Servicegebühr eine Ersatzkarte, siehe Handbuch, Punkt E.1.13.. Wir stellen Ihnen kostenlos eine Ersatzkarte aus, wenn Ihre Karte am Postweg verloren geht und Sie den Verlust innerhalb von 6 Wochen ab Antragstellung beim ÖBB Kundenservice unter +43 (0)5 1717 melden. Bis Ihnen die Ersatzkarte zugestellt wird, erhalten Sie kostenlos eine vorläufige Vorteilscard an einem ÖBB Ticketschalter.

D.4.5.Adressänderungen & Kundendaten

D.4.5.1.1.Teilen Sie uns bitte sofort mit, wenn sich Ihre Kundendaten ändern, z. B. Name, Adresse, E-Mail oder sonstige. Wenn Sie uns nicht informieren, gelten sämtliche an die uns zuletzt bekannt gegebene Adresse/E-Mail-Adresse verschickten Unterlagen und Erklärungen als zugegangen.

D.4.6.Änderungen

D.4.6.1.1.Über AGB-Änderungen der Vorteilscard informieren wir Sie schriftlich per Brief oder E-Mail. Sie nehmen die Änderungen an, wenn Sie nicht innerhalb von 4 Wochen, nachdem Sie das Änderungsschreiben erhalten haben, schriftlich widersprechen. Im Änderungsschreiben informieren wir Sie über die vierwöchige Widerspruchsfrist und darüber, dass die Änderungen in Kraft treten, wenn Sie diesen nicht widersprechen. Falls Sie widersprechen, können Sie den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. In diesem Fall müssen Sie die Karte an uns zurücksenden. Die bezahlte Kartengebühr erhalten Sie anteilig zurück.

D.4.7.Sonstiges

D.4.7.1.Anzuwendendes Recht

D.4.7.1.1.Für unsere Verträge gilt österreichisches Recht, mit Ausnahme der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien, sofern nicht ein Verbrauchergeschäft gemäß § 1 Konsumentenschutzgesetz vorliegt.

D.4.7.2.Haftung

D.4.7.2.1.Wir haften für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

D.4.7.3.Kontakt

D.4.7.3.1.Ihre Erklärungen schicken Sie bitte an die ÖBB-Personenverkehr AG. Die Kontaktdaten finden Sie auf oebb.at .

D.5.AGB für die Österreichcard

D.5.1.Vertrag

D.5.1.1.1.Der Vertrag über die ÖBB Österreichcard, im Folgenden kurz „Karte“, zwischen Ihnen als Kunden und uns, der ÖBB-Personenverkehr AG, im Folgenden „ÖBB“, kommt zustande, sobald wir Ihre Kartenbestellung annehmen. Voraussetzung: Sie erfüllen sämtliche in unseren AGB und im Handbuch Punkt C.6. genannten Bedingungen für die Karte. Der Vertrag endet mit dem Gültigkeitsdatum auf der Karte. Mit der Karte können Sie das gesamte Netz der ÖBB in Österreich nutzen, wie im aktuellen Handbuch Punkt C.6. beschrieben. Für die Angebote unserer Partnerunternehmen gelten ausschließlich deren eigene AGB und Nutzungsbestimmungen.

D.5.1.1.2.Die Karte gilt ab dem von Ihnen bei der Bestellung angegebenen Datum und endet nach 12 Monaten mit dem auf der Karte aufgedruckten Gültigkeitsdatum. Sollten Sie nicht alle im Handbuch, Punkt C.6., genannten Voraus-setzungen erfüllen, ist der Vertrag nicht zustande gekommen und die Karte ungültig. In diesem Fall dürfen Sie die Karte nicht nutzen und müssen sie an uns zurücksenden. Karten, die aufgrund falscher Angaben ausgestellt worden sind, ziehen wir ersatzlos ein.

D.5.1.1.3.Sie bezahlen die Karte grundsätzlich bei der Bestellung. Wenn Sie die Teilzahlungs-möglichkeit nutzen möchten, bezahlen Sie die ersten 2 Monatsraten bei der Bestellung, den Restbetrag buchen wir mittels SEPA-Lastschrift in 10 gleichen Monatsraten von Ihrem Konto ab. Wenn Sie Ihren Kartenvertrag mittels SEPA-Lastschrift erneuern, buchen wir den Kartenpreis in 12 gleichen Monatsraten von Ihrem Konto ab. Bezahlen Sie Ihre Karte ohne Teilzahlungs-möglichkeit, so erneuern Sie diese mittels Einzahlung des via Zahlschein bekannt gegebenen Gesamtbetrages.

D.5.1.1.4.Etwa 2 Monate vor Ablauf des Vertrages erhalten Sie eine Einladung zur Vertragserneuerung. Die Modalität der Vertragserneuerung richtet sich nach der vereinbarten Zahlungsart:

  • SEPA-Lastschrift: Der Vertrag erneuert sich automatisch um 12 Monate, wenn Sie der Vertragserneuerung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Einladung zur Vertragserneuerung schriftlich widersprechen. Wenn Sie der Vertragserneuerung innerhalb der angegebenen Frist schriftlich widersprechen, kommt kein neuer Vertrag zustande und das erteilte SEPA-Mandat wird storniert. Sie werden in der Einladung zur Vertragserneuerung nochmals gesondert auf den Beginn der Widerspruchsfrist und die rechtlichen Folgen der Nichtausübung des Widerspruchsrechts hingewiesen.
  • Erlagschein: Der Vertrag erneuert sich automatisch um 12 Monate, wenn Sie die Kartengebühr für die neue Karte mit Einzahlung des Erlagscheins innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Einladung zur Vertragserneuerung begleichen. Wenn Sie den Zahlschein nicht rechtzeitig einzahlen, kommt kein neuer Vertrag zustande.

D.5.1.1.4.Der neue Vertrag beginnt am Tag nach dem Gültigkeitsende der vorherigen Karte.

D.5.1.1.5.Während der Gültigkeitsdauer können Sie Ihre Österreichcard kündigen, ab dem Beginn des 7. Vertragsmonats. Dazu geben Sie die Karte an einem ÖBB Ticketschalter zurück. Wir verrechnen eine Kündigungsgebühr von einem Monatsbetrag, dies ist ein Zwölftel des Kaufpreises. Wenn Sie den gesamten Kartenpreis auf einmal bezahlt haben, überweisen wir Ihnen für jeden nicht angefangenen Monat die entsprechenden Monatsbeträge auf Ihr Konto, abzüglich der Kündigungsgebühr. Haben Sie kein Konto, zahlen wir den Betrag per Postanweisung an Sie aus. Wenn Sie die Österreichcard monatlich per SEPA-Lastschrift bezahlen, wird noch ein letzter Monatsbetrag als Kündigungsgebühr abgebucht.

D.5.2.Ausstellung der Karte

D.5.2.1.1.Wenn der Vertrag mit uns zustande kommt, erhalten Sie eine Österreichcard mit Ihrem Namen sowie der festgelegten Wagenklasse per Post zugeschickt. Wir stellen Ihnen eine befristete vorläufige Österreichcard aus, wenn Sie zum ersten Mal eine Karte bestellen oder Ihre erneuerte Karte nicht rechtzeitig erhalten, z. B. weil sie am Postweg verloren ging.

D.5.2.1.2.Unterschreiben Sie Ihre Karte bitte sofort nach Erhalt im Unterschriftsfeld, um die aufgedruckten Daten zu bestätigen und um Missbrauch vorzubeugen. Nicht unterschriebene Karten sind ungültig und Sie tragen das gesamte damit verbundene Risiko. Missbräuchlich verwendete Karten ziehen wir ersatzlos ein.

D.5.3.Verwendung der Karte

D.5.3.1.1.Wenn Sie die Österreichcard nutzen, weisen Sie die Karte bei der Ticketkontrolle bitte unaufgefordert vor und händigen Sie diese auf Wunsch aus. Die Karte gilt nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis mit Altersnachweis. Die Karte berechtigt Sie zur Beförderung in der festgelegten Wagenklasse laut den Bestimmungen im Handbuch Punkt B.1.3.

D.5.3.1.2.Verwenden Sie die Karte nur, wenn Ihr Kartenvertrag aufrecht und die Karte gültig ist.

D.5.3.1.3.Bedeutung der Kartenzusätze:

D.5.3.1.3.Railplus: Mit Railplus erhalten Sie Ermäßigungen bei grenzüberschreitenden, internationalen Bahnreisen. Mehr auf oebb.at .

D.5.3.1.3.Carsharing: Wenn Sie Ihre Karte auch für Carsharing nutzen, gehen Sie mit den Carsharing-Partnern jeweils getrennte Verträge ein. Wir sind hierbei nur Vermittler und übernehmen keine Haftung. Es gelten ausschließlich die AGB des jeweiligen Carsharing-Kooperationspartners.

D.5.4.Ersatzkarte

D.5.4.1.1.Melden Sie uns den Verlust oder Diebstahl Ihrer Karte umgehend mit einer Anzeige bei der zuständigen Behörde. Sobald wir Ihre Meldung erhalten, wird die Karte gesperrt und Sie sind vom Missbrauchsrisiko befreit. Sie erhalten dann gegen eine Servicegebühr eine Ersatzkarte, siehe Handbuch, Punkt E.1.13.. Wir stellen Ihnen kostenlos eine Ersatzkarte aus, wenn Ihre Karte am Postweg verloren geht und Sie den Verlust innerhalb von 6 Wochen ab Antragstellung beim ÖBB Kundenservice unter +43 (0)5 1717 melden. Bis Ihnen die Ersatzkarte zugestellt wird, erhalten Sie kostenlos eine vorläufige Österreichcard an einem ÖBB Ticketschalter.

D.5.5.Adressänderungen & Kundendaten

D.5.5.1.1.Teilen Sie uns bitte sofort mit, wenn sich Ihre Kundendaten ändern, z. B. Name, Adresse, E-Mail oder sonstige. Wenn Sie uns nicht informieren, gelten sämtliche an die uns zuletzt bekannt gegebene Adresse/E-Mail- Adresse verschickten Unterlagen und Erklärungen als zugegangen.

D.5.6.Änderungen

D.5.6.1.1.Über AGB-Änderungen der Österreichcard informieren wir Sie schriftlich per Brief oder E-Mail. Sie nehmen die Änderungen an, wenn Sie nicht innerhalb von 4 Wochen, nachdem Sie das Änderungsschreiben erhalten haben, schriftlich widersprechen. Im Änderungsschreiben informieren wir Sie über die vierwöchige Widerspruchsfrist und darüber, dass die Änderungen in Kraft treten, wenn Sie diesen nicht widersprechen. Falls Sie widersprechen, können Sie den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. In diesem Fall müssen Sie die Karte an uns zurücksenden. Die bezahlte Kartengebühr erhalten Sie anteilig je nicht angefangenem Monat zurück.

D.5.7.Sonstiges

D.5.7.1.Anzuwendendes Recht

D.5.7.1.1.Für unsere Verträge gilt österreichisches Recht, mit Ausnahme der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien, sofern nicht ein Verbrauchergeschäft gemäß § 1 Konsumenten-schutzgesetz vorliegt.

D.5.7.2.Haftung

D.5.7.2.1.Wir haften für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur bei grobem Verschulden.

D.5.7.3.Kontakt

D.5.7.3.1.Ihre Erklärungen schicken Sie bitte an die ÖBB-Personenverkehr AG. Die Kontaktdaten finden Sie auf oebb.at.

D.5.7.4.Sonderbestimmung Österreichcard Zivildienst

D.5.7.4.1.Für die Österreichcard Zivildienst gelten die Punkte D.5.1.1.2. bis D.5.1.1.5. und D.5.7. nicht.

E.Anlagen

E.1.Gebühren

E.1.1.Servicegebühr

E.1.1.1.1.Diese Gebühr verrechnen wir bei sofortiger Bezahlung eines Fahrpreises im Zug.

E.1.1.1.2.Diese Gebühr verrechnen wir Ihnen, wenn Sie keine gültige Vorteilscard besitzen und eine Sitzplatzreservierung mit Vorteilscard-Rabatt gekauft haben, gemäß C.5..

E.1.1.1.3.Die Gebühr beträgt 3,- Euro.

E.1.1.1.4.Die Gebühr enthält 10% Umsatzsteuer.

E.1.2.Fahrgeldnachforderung

E.1.2.1.1.Die Fahrgeldnachforderung verrechnen wir Reisenden ohne gültiges Ticket.

E.1.2.1.2.Die Gebühr beträgt 105,- Euro.

E.1.2.1.3.Die Gebühr enthält 17,50 Euro Fahrpreisanteil inklusive 10% Umsatzsteuer. Die restliche Gebühr enthält 0% Umsatzsteuer.

E.1.3.Bearbeitungsgebühr bei nicht sofortiger Bezahlung

E.1.3.1.1.Diese Bearbeitungsgebühr verrechnen wir bei nicht sofortiger Bezahlung des Tickets, Fahrgeldnachforderung, Reinigungskosten, Strafgebühr und Strafgebühr für die missbräuchliche Nutzung von Notfalleinrichtungen.

E.1.3.1.2.Die Gebühr beträgt 30,- Euro.

E.1.3.1.3.Die Gebühr enthält 0% Umsatzsteuer.

E.1.4.Bearbeitungsgebühr für Kinder und Erwachsene unter 18 Jahren

E.1.4.1.1.Diese Bearbeitungsgebühr verrechnen wir für Kinder und Erwachsene unter 18 Jahren bei nachträglicher Einreichung eines Ausweises.

E.1.4.1.2.Die Gebühr beträgt 5,- Euro.

E.1.4.1.3.Die Gebühr enthält 10% Umsatzsteuer.

E.1.5.Bearbeitungsgebühr nachträgliche Prüfung

E.1.5.1.1.Die Bearbeitungsgebühr verrechnen wir für die nachträgliche Prüfung der Gültigkeit einer Jahreskarte, Österreichcard, Schülerfreikarte, Lehrlingsfreikarte oder Vorteilscard.

E.1.5.1.2.Die Gebühr beträgt 10,- Euro.

E.1.5.1.3.Die Gebühr enthält 10% Umsatzsteuer.

E.1.6.Mahnkosten

E.1.6.1.1.Mahnkosten verrechnen wir für die Mahnung eines Entgeltes, einer Gebühr oder einer Strafe.

E.1.6.1.2.Die Gebühr für die Mahnung beträgt 18,- Euro.

E.1.6.1.3.Die Mahnkosten enthalten 0% Umsatzsteuer.

E.1.7.Reinigungskosten

E.1.7.1.1.Diesen Betrag verrechnen wir, wenn unsere Züge verschmutzt wurden, und dies durch uns oder Dritte gereinigt werden muss.

E.1.7.1.2.Die Gebühr beträgt 90,- Euro.

E.1.7.1.3.Die Gebühr enthält 0% Umsatzsteuer.

E.1.8.Strafgebühr

E.1.8.1.1.Diese Gebühr verrechnen wir bei unzumutbarem, regelwidrigem Benehmen, wie z.B. Rauchen.

E.1.8.1.2.Die Gebühr beträgt 40,- Euro.

E.1.8.1.3.Die Gebühr enthält 0% Umsatzsteuer.

E.1.9.Strafgebühr für die missbräuchliche Nutzung von Notfalleinrichtungen

E.1.9.1.1.Diese Gebühr verrechnen wir für die missbräuchliche Nutzung von Notfalleinrichtungen, z.B. ungerechtfertigtes Ziehen der Notbremse, ungerechtfertigtes Betätigen der Nottaste oder Auslösen des Brandalarmes.

E.1.9.1.2.Die Gebühr beträgt 90,- Euro.

E.1.9.1.3.Die Gebühr enthält 0% Umsatzsteuer.

E.1.10.Servicegebühr für den Ausdruck von Informationen

E.1.10.1.1.Diese Gebühr verrechnen wir für das Ausdrucken von Informationen, die nicht unmittelbar mit einem Ticketkauf zusammenhängen.

E.1.10.1.2.Die Gebühr beträgt 1,- Euro.

E.1.10.1.3.Die Gebühr enthält 20% Umsatzsteuer.

E.1.11.Servicegebühr für die Versendung von Reiseunterlagen

E.1.11.1.1.Diese Gebühr verrechnen wir für das Versenden von Reiseunterlagen.

E.1.11.1.2.Die Gebühr beträgt 5,- Euro.

E.1.11.1.3.Die Gebühr enthält 10% Umsatzsteuer.

E.1.12.Servicegebühr für den Ticketkauf ausländischer Bahnen

E.1.12.1.1.Diese Gebühr verrechnen wir für den Kauf von Tickets für die SBB (Schweiz), SNCF (Frankreich) und RENFE (Spanien).

E.1.12.1.2.Die Gebühr beträgt 5,- Euro.

E.1.12.1.3.Die Gebühr enthält 20% Umsatzsteuer.

E.1.13.Servicegebühr für die Ersatzausstellung einer verlorenen Vorteilscard oder Österreichcard

E.1.13.1.1.Diese Gebühr verrechnen wir für die erneute Ausstellung einer verloren gegangenen Vorteilscard oder Österreichcard. Dies gilt ebenso für vorläufige Karten. Davon ausgenommen sind kostenlos ausgegebene Vorteilscards nach Punkt C.5.3.1.2..

E.1.13.1.2.Die Gebühr beträgt 15,- Euro.

E.1.13.1.3.Die Gebühr enthält 10% Umsatzsteuer.

E.1.14.Servicegebühr für den Verschub

E.1.14.1.1.Diese Gebühr verrechnen wir für Verschubleistungen beim Autoreisezug, je angefangene 15 Minuten.

E.1.14.1.2.Die Gebühr beträgt 45,- Euro.

E.1.14.1.3.Die Gebühr enthält 20% Umsatzsteuer.

E.1.15.Servicegebühr für eine Fahrpreisbestätigung

E.1.15.1.1.Diese Gebühr verrechnen wir für die Ausstellung einer offiziellen Fahrpreisbestätigung, ohne dass Sie ein Ticket kaufen.

E.1.15.1.2.Die Gebühr beträgt 5,- Euro.

E.1.15.1.3.Die Gebühr enthält 20% Umsatzsteuer.

E.2. -bleibt frei-

E.4.Liste der Bahnhöfe die zu Stadtverkehrsbahnhöfen zusammengefasst sind

E.4.1.Wien

E.4.1.1.1.Zum Stadtverkehrsbahnhof Wien gehören folgende Bahnhöfe:

  • WIEN WESTBF
  • WIEN HAUPTBAHNHOF
  • WIEN PENZING
  • WIEN WOLF IN DER AU
  • WIEN HUETTELDORF
  • WIEN HADERSDORF
  • WIEN WEIDLINGAU
  • PURKERSDORF-SANAT.
  • WIEN BREITENSEE
  • WIEN OTTAKRING
  • WIEN HERNALS
  • WIEN GERSTHOF
  • WIEN KROTTENBACHSTRASSE
  • WIEN OBERDOEBLING
  • WIEN SPEISING
  • WIEN HANDELSKAI
  • WIEN FRANZ-JOSEFSBF
  • WIEN SPITTELAU
  • WIEN HEILIGENSTADT
  • WIEN NUSSDORF
  • KAHLENBERGERDORF
  • BRUENNER STRASSE
  • WIEN JEDLERSDORF
  • WIEN STREBERSDORF
  • WIEN PRATERSTERN
  • WIEN TRAISENGASSE
  • WIEN FLORIDSDORF
  • WIEN SIEMENSSTRASSE
  • WIEN LEOPOLDAU
  • WIEN SUESSENBRUNN
  • WIEN MITTE
  • WIEN RENNWEG
  • WIEN QUARTIER BELVEDERE
  • WIEN HAUPTBAHNHOF
  • WIEN MATZLEINSDORFERPLATZ
  • WIEN HAIDESTRASSE
  • WIEN SIMMERING
  • WIEN PRATERKAI
  • WIEN STADLAU
  • GERASDORF
  • WIEN ASPERN NORD
  • WIEN ERZHERZOG KARL-STR.
  • HIRSCHSTETTEN
  • SCHWECHAT
  • WIEN GRILLGASSE
  • KLEDERING
  • WIEN GEISELBERGSTRASSE
  • WIEN KAISEREBERSDORF
  • WIEN ST. MARX
  • ZENTRALFRIEDHOF
  • WIEN MEIDLING
  • WIEN HETZENDORF
  • WIEN ATZGERSDORF
  • WIEN LIESING
  • WIEN BLUMENTAL

E.4.2.St. Pölten

E.4.2.1.1.Zum Stadtverkehrsbahnhof St. Pölten gehören folgende Bahnhöfe:

  • POTTENBRUNN
  • ST. PÖLTEN HBF
  • UNTERRADLBERG
  • ST. GEORGEN AM STEINFELDE
  • ST. PÖLTEN ALPENBF
  • ST. PÖLTEN TRAISENPARK
  • ST. PÖLTEN PORSCHESTRASSE
  • VIEHOFEN
  • OBERRADLBERG
  • HART-WÖRTH

E.4.3.Linz

E.4.3.1.1.Zum Stadtverkehrsbahnhof Linz gehören folgende Bahnhöfe:

  • LINZ PICHLING
  • LEONDING
  • LINZ FRANCKSTRASSE
  • LINZ WEGSCHEID
  • LINZ EBELSBERG
  • LINZ HBF
  • LINZ OED
  • LINZ URFAHR

E.4.4.Salzburg

E.4.4.1.1.Zum Stadtverkehrsbahnhof Salzburg gehören folgende Bahnhöfe:

  • SALZBURG KASERN
  • SALZBURG SUED
  • SALZBURG HBF
  • SALZBURG MUELLN-ALTSTADT
  • SALZBURG AIGLHOF
  • SALZBURG SAM
  • SALZBURG GNIGL
  • SALZBURG PARSCH
  • SALZBURG AIGEN
  • SALZBURG TAXHAM EUROPAPARK
  • SALZBURG LIEFERING

E.4.5.Innsbruck

E.4.5.1.1.Zum Stadtverkehrsbahnhof Innsbruck gehören folgende Bahnhöfe:

  • INNSBRUCK-HOETTING
  • ALLERHEILIGENHOEFE
  • INNSBRUCK HBF.
  • INNSBRUCK WESTBF
  • KRANEBITTEN

E.4.6.Graz

E.4.6.1.1.Zum Stadtverkehrsbahnhof Graz gehören folgende Bahnhöfe:

  • FELDKIRCHEN-SEIERSBERG
  • GRAZ PUNTIGAM
  • GRAZ DON BOSCO
  • GRAZ OSTBAHNHOF – MESSE
  • GRAZ LIEBENAU MURPARK
  • JUDENDF-STRASSENGEL
  • FLUGHAFEN GRAZ-FELD
  • RAABA
  • GRAZ HBF

E.4.7.Klagenfurt

E.4.7.1.1.Zum Stadtverkehrsbahnhof Klagenfurt gehören folgende Bahnhöfe:

  • KLAGENFURT OSTBF.
  • KLAGENFURT LEND
  • KLAGENFURT ANNAB.
  • KRUMPENDORF
  • KLAGENFURT HBF
  • KLAGENFURT EBENTHAL
  • KLAGENFURT WEST
  • KLAGENFURT SÜD

E.5.Verkehrsverbünde in Österreich

E.5.1.Verkehrsverbund Ostregion

E.5.1.1.1.Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) Gesellschaft m.b.H.

E.5.1.1.1.Management für Wien, Niederösterreich und Burgenland

E.5.1.1.1.Europaplatz 3/3A

E.5.1.1.1.1150 Wien

E.5.1.1.2.www.vor.at

E.5.2. -bleibt frei-

E.5.3.Verkehrsverbund Oberösterreich

E.5.3.1.1.OÖ Verkehrsverbund-Organisations GmbH Nfg. & Co KG

E.5.3.1.1.Volksgartenstraße 15/4

E.5.3.1.1.4020 Linz

E.5.3.1.2.www.ooevv.at

E.5.4.Verkehrsverbund Salzburg

E.5.4.1.1.Salzburger Verkehrsverbund GmbH

E.5.4.1.1.Schrannengasse 4

E.5.4.1.1.Postfach 74

E.5.4.1.1.5027 Salzburg

E.5.4.1.2.www.svv-info.at

E.5.5.Verkehrsverbund Tirol

E.5.5.1.1.Verkehrsverbund Tirol GesmbH

E.5.5.1.1.Sterzinger Straße 3

E.5.5.1.1.6020 Innsbruck

E.5.5.1.2.www.vvt.at

E.5.6.Verkehrsverbund Vorarlberg

E.5.6.1.1.Verkehrsverbund Vorarlberg GmbH

E.5.6.1.1.Herrengasse 12

E.5.6.1.1.6800 Feldkirch

E.5.6.1.2.www.vmobil.at

E.5.7.Verkehrsverbund Steiermark

E.5.7.1.1.Steirische Verkehrsverbund GmbH

E.5.7.1.1.Friedrichgasse 13

E.5.7.1.1.8010 Graz

E.5.7.1.2.www.verbundlinie.at

E.5.8.Verkehrsverbund Kärnten

E.5.8.1.1.Verkehrsverbund Kärnten GesmbH

E.5.8.1.1.Walther-von-der-Vogelweide-Platz 4

E.5.8.1.1.9020 Klagenfurt

E.5.8.1.2.www.kaerntner-linien.at

E.6.Kontaktdaten Agentur für Passagier und Fahrgastrechte (apf)

E.6.1.1.1.Agentur für Passagier und Fahrgastrechte (apf)
Linke Wienzeile 4/1/6
1060 Wien
www.apf.gv.at

E.7.Gemeinschaftsbahnhöfe

E.7.1.1.1.Folgende Gemeinschaftsbahnhöfe gibt es im Netz der ÖBB:

  • Buch SG
  • St. Margrethen
  • Lindau Hbf
  • Kufstein
  • Salzburg Hbf
  • Passau Hbf
  • Sopron
  • Tarvisio Bosco Verde
  • San Candido/Innichen
  • Brennero/Brenner