Wenn Sie uns für Ihre Österreichcard ein SEPA Lastschrift-Mandat erteilt haben (Einziehungsauftrag) können Sie die Vertragserneuerung ein Monat vor Ende der Kartengültigkeit ablehnen. Sie erhalten von uns hierzu ein Schreiben. Die Kündigung muss bis einen Monat vor Ablauf der Kartengültigkeit erfolgen.
Bitte das Kündigungsschreiben mit Unterschrift:
- per Post an das ÖBB Kund:innenservice, Postfach 222, 1020 Wien senden
- via Kontaktformular übermitteln
- an einem ÖBB Ticketschalter abgeben
Während der Gültigkeitsdauer können Sie Ihre Österreichcard kündigen, ab dem Beginn des 7. Vertragsmonats.
Sie haben ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn Sie von Österreich ins Ausland umziehen oder wenn Sie innerhalb Österreichs Ihren Arbeitsplatz wechseln. Einen Umzug ins Ausland weisen Sie über die Abmeldung vom österreichischen Zentralen Melderegister und Ihrer neuen Adresse im Ausland nach. Einen neuen Arbeitsplatz weisen Sie mit Ihrem neuen Arbeitsvertrag nach.
Bei einer Kündigung ab dem 7.Vertragsmonat bzw. bei einer außerordentlichen Kündigung im Fall von Arbeitsplatzwechsel innerhalb Österreichs oder Umzug ins Ausland geben Sie die Karte an einem ÖBB-Ticketschalter zurück. Wir verrechnen eine Kündigungsgebühr von einem Monatsbetrag, dies ist ein Zwölftel des Kartenpreises. Wenn Sie den gesamten Kartenpreis auf einmal bezahlt haben, überweisen wir Ihnen für jeden nicht angefangenen Monat die entsprechenden Monatsbeträge auf Ihr Konto, abzüglich der Kündigungsgebühr. Haben Sie kein Konto, zahlen wir den Betrag per Postanweisung an Sie aus. Wenn Sie die Österreichcard monatlich per SEPA-Lastschrift bezahlen, wird noch ein letzter Monatsbetrag als Kündigungsgebühr abgebucht.