Tarifbestimmungen 

Handbuch für Reisen mit den ÖBB in Österreich

Gültig ab 17.04.2024Handbuch für Reisen mit den ÖBB in Österreich gültig ab 17.04.2024

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Auf eine gute Verbindung

Liebe Reisende,

wo immer Sie Ihre Reise hinführt – wir tun alles, damit Sie sicher und zufrieden an Ihr Ziel kommen. Die rechtlichen Grundlagen für Ihre Reisen mit uns in Österreich fassen wir für Sie in diesem Handbuch zusammen.

Wenn Sie ein Ticket für einen Zug, Bus oder Transfer der ÖBB-Personenverkehr AG in Österreich kaufen, schließen Sie mit uns einen Beförderungsvertrag ab. Ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag finden Sie in den Beförderungsbedingungen, dem Abschnitt A. dieses Handbuches.

Der Abschnitt B., die Tarifbestimmungen, informiert Sie über unser Angebot an Tickets und die Nutzungsbedingungen dafür. Im Abschnitt C., Kundengruppen, lesen Sie alles über mögliche Ticket-Rabatte.

Damit dieses Handbuch gut lesbar und übersichtlich bleibt, verwenden wir die Begriffe „Kunde“, „Senioren“ und „Mitarbeiter“ für alle Geschlechter. Wenn wir von „Bussen“ schreiben, so geht es um unsere Intercitybusse. Ist im Tarif von „ÖBB“ oder „uns“ die Rede, meinen wir immer die ÖBB-Personenverkehr AG.

Wir wünschen Ihnen eine gute Reise und sind bei Fragen gerne für Sie da unter unserer Servicenummer 05-1717. Im Internet finden Sie Informationen zu Reisen mit der ÖBB unter oebb.at.

Ihre ÖBB

Änderungsübersicht

Pkt.

Änderung

B.2.1.9.

Anpassung Sitzplatzreservierungen

A.Beförderungsbedingungen

A.1.Begriffsbestimmungen

A.1.1.Kleinkind

A.1.1.1.1.Kleinkinder sind Reisende bis einen Tag vor dem 6. Geburtstag.

A.1.2.Kind

A.1.2.1.1.Kinder sind Reisende zwischen 6 und 14 Jahre – ab dem 6. Geburtstag bis einen Tag vor dem 15. Geburtstag.

A.1.3.Erwachsene

A.1.3.1.1.Erwachsene sind Reisende ab dem 15. Geburtstag.

A.1.4.Nahverkehr

A.1.4.1.1.Unsere Zuggattungen im Nahverkehr sind Regionalzug (R), Regional Express (REX), cityjet express (CJX) und S-Bahn (S).

A.1.5.Fernverkehr

A.1.5.1.1.Unsere Zuggattungen im Fernverkehr sind Eurocity (EC), Intercity (ÖBB-IC bzw. IC), ICE, Railjet (RJ), Railjet Xpress (RJX) oder D-Zug (D).

A.1.6.Nachtreisezüge

A.1.6.1.1.Unsere Zuggattungen für Nachtreisezüge sind Nightjet (NJ), Euronight (EN) und D-Züge mit Schlaf- und Liegewagen.

A.1.7.Busse

A.1.7.1.1.Unsere Busse sind Intercitybusse auf der Strecke zwischen Graz und Klagenfurt.

A.1.8.Zeitkarten

A.1.8.1.1.Zeitkarten sind Tages-, Wochen-, Monats- und Jahreskarten. Sie gelten für eine beliebige Anzahl von Fahrten innerhalb einer bestimmten Gültigkeitsdauer. Es gibt sie als Streckenkarten für eine bestimmte Gültigkeitsstrecke, als Zonen- bzw. Netzkarten in einem bestimmten Gültigkeitsbereich.

A.1.9.Mobilitätseingeschränkte Reisende

A.1.9.1.1.Mobilitätseingeschränkt sind Reisende, deren Mobilität bei der Zugfahrt eingeschränkt ist und die daher unsere Unterstützung bzw. eine Anpassung unserer Services an ihre Bedürfnisse brauchen.

A.1.9.1.2.Hierzu zählen Reisende mit Behinderung, das sind blinde Reisende, Reisende mit Rollstuhl, Schwerkriegsbeschädigte ab einem Behinderungsgrad von 70 % und Inhaber eines Behindertenpasses ab einem Behinderungsgrad von 70 %.

A.1.9.1.3.Ebenso zählen hierzu:

  • Reisende mit einer anderen körperlichen, sensorischen oder motorischen Behinderung
  • Reisende mit einer geistigen Behinderung oder Beeinträchtigung
  • Reisende mit Einschränkungen aufgrund ihres Alters

A.1.10.Kulanzgutscheine

A.1.10.1.1.Ein Gutschein, den Sie von uns kostenlos bekommen, ist ein Kulanzgutschein. Kulanzgutscheine lösen Sie beim Ticketkauf über shop.oebbtickets.at ein oder über die ÖBB Ticket-App. Werbe- oder Promotiongutscheine sind keine Kulanzgutscheine und unterliegen eigenen Einlösebedingungen.

A.2.Gültigkeitsbereich

A.2.1.1.1.Diese Beförderungsbedingungen regeln den Abschluss und die Durchführung von Beförderungsverträgen zwischen Ihnen als Reisendem und uns. Sie gelten für die Beförderung von Reisenden, ihren Tieren, Gepäck, Fahrrädern und Fahrzeugen in unseren Zügen und Bussen.

A.2.1.1.2.Diese Beförderungsbedingungen gelten auf allen Strecken zwischen unseren Bahnhöfen in Österreich und zwischen den gemeinsam mit anderen Bahnen betriebenen Grenzbahnhöfen im Ausland, gemäß E.7..

A.2.1.1.3.Darüber hinaus gelten diese Beförderungsbedingungen für unsere Busse in Italien sowie auf folgenden Strecken im Ausland:

  • auf der deutschen Strecke zwischen Salzburg Hauptbahnhof und Kufstein
  • auf der ungarischen Strecke zwischen Loipersbach-Schattendorf und Deutschkreutz
  • auf der liechtensteinischen Strecke zwischen Tisis und Buchs (SG)

A.2.1.1.4.Unsere Beförderungsbedingungen und Nutzungsbestimmungen für Tickets, nach Abschnitt B., gelten auch in Bussen, die als Schienenersatzverkehr gekennzeichnet sind. Diese Busse ersetzen unsere mit Zügen geplanten Verkehre, wenn diese beispielsweise wegen Bauarbeiten oder Streckenunterbrechungen nicht fahren können.

A.3.Reisen in unseren Zügen und Bussen

A.3.1.Tickets

A.3.1.1.Beförderungsvertrag

A.3.1.1.1.Für die Fahrt mit Zügen und Bussen der ÖBB brauchen Sie ein gültiges Ticket. Dieses ist der Nachweis Ihres Beförderungsvertrages mit uns, und die Grundlage Ihrer Rechte und Pflichten vor, während und nach Ihrer Reise. Bitte prüfen Sie direkt nach dem Kauf, dass das Ticket Ihrem Reisewunsch entspricht.

A.3.1.1.2.Der Beförderungsvertrag kommt bei einer der folgenden Situationen zustande:

  • Sie erhalten Ihr Ticket ausgehändigt oder zugesandt
  • Sie klicken auf „Ticketkauf abschließen“ auf shop.oebbtickets.at oder in der ÖBB Ticket-App

Wenn Sie Ihre Fahrt auf shop.oebbtickets.at oder in der ÖBB Ticket-App buchen, müssen Sie Ihr Ticket bitte unbedingt vor Fahrtbeginn erhalten, nach Punkt D.1.3..

A.3.1.2.Tickets für den Nahverkehr

A.3.1.2.1.Für die Züge des Nahverkehrs brauchen Sie vor Einstieg alle notwendigen Tickets für die gesamte Fahrt. Dies gilt auch für Hunde und Fahrräder.

A.3.1.2.2.An folgenden Bahnhöfen steigen Sie auch in unsere Züge des Nahverkehrs ein, ohne vorher eine Fahrkarte gekauft zu haben:

  • Bahnhöfe ohne ÖBB Ticketschalter, ohne Agentur mit ÖBB Ticketverkauf und ohne Ticketautomat
  • Bahnhöfe ohne geöffneten ÖBB Ticketschalter oder Agentur mit ÖBB Ticketverkauf, an denen alle Ticketautomaten eine technische Störung aufweisen.

A.3.1.2.3.In diesen Fällen erhalten Sie Ihr Ticket im Zug zum gleichen Preis wie am Ticketautomaten am Bahnhof, entweder bei unseren Mitarbeitern oder am Ticketautomaten im Zug. Bitte kaufen Sie das Ticket sofort nach dem Einsteigen, da Sie sonst ohne gültigem Ticket reisen.

A.3.1.2.4.Sind alle ÖBB Ticketautomaten am Bahnhof defekt, melden Sie sich bitte vor Einsteigen in den Nahverkehrszug bei der Störungshotline, deren Nummer am Automaten vermerkt ist. Wenn unsere Mitarbeiter der Störungshotline eine technische Störung der Ticketautomaten nachvollziehen können, erhalten Sie eine Störungsnummer. Damit kaufen Sie Ihre Fahrkarte beim Zugbegleiter zum Preis am Ticketautomaten.

A.3.1.2.5.Sie können auch ohne vorherigen Kontaktes unserer Störungshotline in den Nahverkehrszug einsteigen. Da es unseren Zugbegleitern nicht möglich ist, eine Störung der Ticketautomaten nachzuvollziehen, stellen sie Ihnen dann eine Fahrgeldnachforderung aus, gemäß Punkt A.3.2.2.. Die Fahrgeldnachforderung versehen sie mit dem Vermerk, dass alle Ticketautomaten am Bahnhöfe gestört waren. Können wir nach Ihrem Einspruch gegen die Fahrgeldnachforderung bestätigen, dass alle Ticketautomaten defekt waren, reduzieren wir die Fahrgeldnachforderung auf den Preis der Fahrkarte für den Kauf am Ticketautomaten.

A.3.1.2.6.Beachten Sie bitte, dass ein Ausfall der elektronischen Zahlungsfunktion am Ticketautomaten keinen Defekt darstellt und daher nicht zu einem Ticketkauf im Zug berechtigt.

A.3.1.2.7.Unsere Ticketautomaten können nur begrenzt Wechselgeld zurückgeben. Nur wenn weniger als 9,- Euro als Wechselgeld an Sie zurückzugeben ist, kann unser Ticketautomat Geldscheine unterschiedlicher Wertstückelungen annehmen.

A.3.1.3.Tickets für Fernverkehrs- und Nachtreisezüge

A.3.1.3.1.In Fernverkehrs- und Nachtreisezügen können Sie Ihr Ticket auch bei unseren Mitarbeitern im Zug erwerben. Bitte teilen Sie unseren Mitarbeitern im Rahmen der erstmaligen Ticketkontrolle sofort und unaufgefordert mit, dass Sie ein Ticket benötigen, da Sie sonst ohne gültigem Ticket reisen. ÖBB Standardtickets nach B.1.1.. haben einen eigenen Preis für den Bordverkauf, den Sie unter www.oebb.at finden. Bitte beachten Sie, dass Sie beim Kauf aller anderen Tickets im Zug den Bordpreis zahlen. Dieser besteht aus dem Fahrpreis und einer Servicegebühr, nach E.1.1..

A.3.1.3.2.Sind alle ÖBB Ticketautomaten am Bahnhof defekt, die weder einen geöffneten ÖBB Ticketschalter noch eine Agentur mit ÖBB Ticketverkauf haben, melden Sie sich bitte vor Einsteigen in den Fernverkehrszug bei der Störungshotline, deren Nummer am Automaten vermerkt ist. Wenn unsere Mitarbeiter der Störungshotline eine technische Störung der Ticketautomaten nachvollziehen können, erhalten Sie eine Störungsnummer. Damit kaufen Sie Ihre Fahrkarte beim Zugbegleiter zum Preis am Ticketautomaten.

A.3.1.3.3.Sie können auch ohne vorherigen Kontaktes unserer Störungshotline in den Fernverkehrszug einsteigen. Da es unseren Zugbegleitern nicht möglich ist, eine Störung der Ticketautomaten nachzuvollziehen, verkaufen sie Ihnen die Fahrkarte gemäß Punkt A.3.1.3.1.. Melden Sie sich anschließend bei unserem Kundenservice und kann dieser bestätigen, dass alle Ticketautomaten defekt waren, reduzieren wir den Preis des Tickets auf den Preis der Fahrkarte für den Kauf am Ticketautomaten.

A.3.1.3.4.Beachten Sie bitte, dass ein Ausfall der elektronischen Zahlungsfunktion am Ticketautomaten keine technische Störung darstellt und daher nicht zu einem Ticketkauf im Zug berechtigt.

A.3.1.3.5.Unsere Ticketautomaten können nur begrenzt Wechselgeld zurückgeben. Nur wenn weniger als 9,- Euro als Wechselgeld an Sie zurückzugeben ist, kann unser Ticketautomat Geldscheine unterschiedlicher Wertstückelungen annehmen.

A.3.1.3.6.Zugfahrten im Nachtverkehr mit dem ÖBB Nightjet oder dem EuroNight, deren Fahrplan zum Buchungszeitpunkt noch nicht festgelegt ist, markieren wir entsprechend im Fahrplan. Sie kaufen Fahrkarten für diese Zugfahrten, indem Sie uns beim Kauf Ihre E-Mail-Adresse mitteilen, damit wir Sie bis spätestens 21 Tage vor Abfahrt des Zuges über den aktuellen Fahrplan informieren können. Weicht der Fahrplan 60 Minuten oder mehr vom ursprünglichen Fahrplan ab, haben Sie die Möglichkeit alle Fahrkarten ohne Gebühren zu stornieren, bis 15 Tage vor Abfahrt des Zuges. Dies gilt auch für Fahrkarten, die sonst nicht stornierbar sind. Bitte beachten Sie, dass auch in diesem Falle gilt: ein als PDF heruntergeladenes Ticket kann nicht storniert werden, gemäß D.1.6.1.4..

A.3.1.4.Tickets für vorgegebene Verkehrsmittel und Reisende

A.3.1.4.1.Zug- und busgebundene Tickets gelten nur in den Zügen und Bussen, für die sie gekauft wurden. Sie fahren ausschließlich in den Zügen und Bussen, die auf dem Ticket angegeben sind. In anderen Zügen und Bussen ist das Ticket nicht gültig. Die Einschränkung der Gültigkeit auf bestimmte Züge und Busse finden Sie in den Nutzungsbestimmungen der Tickets in Abschnitt B..

A.3.1.4.2.Wir heben die Zug- und Busbindung Ihres Tickets auf, wenn die Nutzung der ursprünglichen Verbindung nicht möglich ist, weil:

  • Der Zug oder Bus ausgefallen ist,
  • Sie Ihren Anschlusszug oder -bus aufgrund einer Verspätung verpassen oder
  • in den Zug oder Bus wegen Überfüllung nur mit Reservierung eingestiegen werden kann.

Unsere Zugbegleiter bestätigen Ihnen die Aufhebung der Zug- oder Busbindung.

A.3.1.4.3.Personengebundene Tickets lauten auf den Namen der Reisenden, die Sie beim Buchungsvorgang angeben. Erhalten Sie für mehrere Reisende ein Ticket auf dem nur der Name von einer Person angeführt ist, ist bei der Ticketkontrolle ein Identitätsnachweis von dieser Person erforderlich.

A.3.1.4.4.Reist die Person nicht mit, deren Name auf dem personengebundenen Ticket für mehrere Reisende angeführt ist, führen Sie eine schriftliche Bestätigung über den Nichtantritt der Reise sowie eine Ausweiskopie von der auf dem Ticket namentlich genannten Person mit.

A.3.1.4.5.Bitte beachten Sie, dass bei personengebundenen Tickets die Anzahl der Reisenden um auf die ausfallende Person reduziert wird. Es ist nicht möglich, dass eine Ersatzperson die Reise antritt. Eine Erstattung erfolgt im Rahmen der tariflichen Bestimmungen unter B.1..

A.3.1.5.Ticketkontrollen

A.3.1.5.1.Bewahren Sie bitte Ihr Ticket sorgfältig auf – es kann auch nach Ende der Fahrt noch bis zum Verlassen der Bahnsteigzugänge kontrolliert werden.

A.3.1.5.2.Tickets und gegebenenfalls die dazugehörigen Ermäßigungskarten werden von uns manuell und elektronisch durch Einscannen des Codes geprüft. Bei der Kontrolle geben Sie unseren Mitarbeitern Ihr Ticket und auf Nachfrage Ihren Identitäts- oder Ermäßigungsausweis. Auch unsere Mitarbeiter weisen auf Nachfrage ihren Mitarbeiterausweis vor.

A.3.1.5.3.Um Betrugsfällen vorzubeugen, ziehen wir stichprobenartig Tickets ein, um diese auf Echtheit zu prüfen. Sollten Sie einmal von einem derartigen Einzug Ihres Tickets betroffen sein, stellen wir Ihnen ein Ersatzticket aus, das dann Ihr gültiges Ticket ist und auch als Einzugsbestätigung gilt.

A.3.1.5.4.Wenn Sie mit einem ungültigen Ticket oder einer ungültigen Ermäßigungskarte nach Punkt A.3.2.1.1. reisen, ziehen wir diese(s) ebenfalls ein. In diesem Fall gelten Sie als Reisender ohne gültiges Ticket und erhalten eine Fahrgeldnachforderung.

A.3.1.6.Wo kaufen Sie unsere Tickets

A.3.1.6.1.Die Tickets für unsere Züge und Busse erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:

  • ÖBB Ticketschalter
  • auf shop.oebbtickets.at
  • ÖBB Ticketautomat
  • Kundenservice 05-1717
  • ÖBB Ticket-App
  • im Reisebüro und bei Agenturen mit ÖBB Ticketverkauf
  • bei unseren Mitarbeitern in unseren Fernverkehrs- und Nachtreisezügen
  • bei unseren Mitarbeitern in unseren Nahverkehrszügen nach Punkt A.3.1.2..

A.3.1.6.2.Die Preise für unsere Tickets erfahren Sie in unseren elektronischen Verkaufssystemen, an ÖBB Ticketschaltern oder von unserem Kundenservice 05-1717 jeweils für diesen Vertriebskanal. Sie können sich bei Standardtickets, Wochen- und Monatskarten je nach Kaufzeitpunkt und Vertriebskanal unterscheiden. Die Preise im Überblick finden Sie unter www.oebb.at.

A.3.1.6.3.Bitte bewahren Sie Ihr Ticket sorgfältig auf. Im Falle eines Verlusts können wir ausschließlich auf Ihren Namen lautende Tickets am ÖBB Ticketschalter ersetzen. Andere Tickets können wir leider nicht ersetzen, auch wenn Sie hierfür eine Rechnung haben.

A.3.1.6.4.Zur Ersatzausstellung am ÖBB Ticketschalter beachten Sie bitte Folgendes: ÖBB Tickets, die auf Sicherheitspapier am ÖBB Ticketautomaten oder am ÖBB Ticketschalter ausgegeben wurden, können nur mit Vorlage der Bestätigung einer amtlichen Verlust- oder Diebstahlsanzeige erneut ausgegeben werden. Die Gründe dafür liegen im Finanz- und Steuerrecht.

A.3.2.Reisende ohne gültiges Ticket oder ohne gültige Ermäßigungskarte

 

A.3.2.1.Wann ist Ihr Ticket oder Ihre Ermäßigungskarte ungültig?

A.3.2.1.1.Ihr Ticket/Ihre Ermäßigungskarte ist ungültig, wenn

  • die Nutzung nicht den Tarifbestimmungen im Abschnitt B. entspricht, insbesondere wenn der Gültigkeitszeitraum Ihres Tickets oder Ihrer Ermäßigungskarte schon abgelaufen ist,
  • der Inhalt geändert wurde, z.B. Änderung des Datums oder Fotos,
  • das Ticket/die Ermäßigungskarte aufgrund eines qualifizierten Zahlungsverzuges gesperrt wurde,
  • das Ticket/die Ermäßigungskarte wegen des Zustandes nicht auf Gültigkeit geprüft werden kann und
  • wenn Sie mit einem Ticket fahren, das storniert wurde.

A.3.2.1.2.Ihr Ticket ist ebenfalls ungültig, wenn

  • Ihr Ticket seinen Gültigkeitszeitraum noch nicht erreicht hat,
  • eine Ermäßigungskarte notwendig ist, z.B. Vorteilscard, diese aber nicht vorgezeigt wird oder ungültig ist,
  • Ihr Ticket nur in Verbindung mit einem Ausweis gültig ist, dieser aber nicht vorgezeigt wird oder ungültig ist.

A.3.2.1.3.Ihr Ticket wird rückwirkend ungültig, wenn Sie dessen Kauf in der ÖBB Ticket-App mit der Undo-Funktion rückgängig machen, trotz nachweislicher Nutzung.

A.3.2.2.Fahrgeldnachforderung

A.3.2.2.1.Für den Fall, dass Sie mit uns reisen, aber kein gültiges Ticket haben, stellen wir Ihnen eine Fahrgeldnachforderung aus, nach E.1.2.. Sie erhalten von unseren Mitarbeitern dann einen Beleg über die Höhe der Nachforderung. Mit diesem Beleg können Sie in dem Zug weiterfahren, in der 2. Klasse maximal bis zum Zugendbahnhof beziehungsweise bis zum letzten Halt in Österreich. Wenn es keinen weiteren Halt mehr in Österreich gibt, so gilt der Beleg bis zum ersten Halt im Ausland.

A.3.2.2.2.Die Fahrgeldnachforderung können Sie entweder sofort im Zug bei unseren Mitarbeitern oder zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen. Bezahlen Sie die Fahrgeldnachforderung zu einem späteren Zeitpunkt, nehmen wir die zur Einhebung unserer Forderung erforderlichen personenbezogenen Daten und Anschrift auf. Weisen Sie in diesem Fall unseren Mitarbeitern Ihren Lichtbildausweis mit Altersnachweis vor. Die Fahrgeldnachforderung erhöht sich um die Bearbeitungsgebühr nach E.1.3.. Bezahlen Sie die Fahrgeldnachforderung sofort im Zug, können Sie einen Einspruch innerhalb eines Monats erheben, sofern Sie uns bei der Bezahlung die erforderlichen personenbezogenen Daten bekanntgeben und durch Vorlagen eines Lichtbildausweises nachweisen.

A.3.2.2.3.Wir stellen Ihnen nachträglich eine Fahrgeldnachforderung nach E.1.2. zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr nach E.1.3. aus, wenn Sie ihren Ticketkauf in der ÖBB Ticket-App trotz nachweislicher Nutzung rückgängig machen, gemäß Punkt A.3.2.1.3..

A.3.2.2.4.Alle notwendigen Informationen für das Bezahlen der Fahrgeldnachforderung finden Sie auf dem Beleg. Hierauf finden Sie ebenfalls den Kontakt, an den Sie sich schriftlich mit einem Einspruch gegen die Fahrgeldnachforderung wenden können.

A.3.2.2.5.Bitte wenden Sie sich innerhalb von 14 Tagen mit einem begründeten Einspruch gegen die Fahrgeldnachforderung an uns oder überweisen Sie den zu zahlenden Betrag. Erhalten wir weder einen Einspruch noch die Überweisung von Ihnen innerhalb dieser Frist, senden wir Ihnen eine Mahnung. Durch diesen Aufwand entstehen für Sie weitere Kosten, nach E.1.6., die wir Ihnen in Rechnung stellen. Dann haben Sie weitere 4 Wochen Zeit einen begründeten Einspruch gegen die Fahrgeldnachforderung einzulegen oder den zu zahlenden Betrag zu überweisen. Reagieren Sie auf unsere Mahnung nicht innerhalb der 4 Wochen, leiten wir unsere offene Forderung an ein Inkassobüro weiter.

A.3.2.2.6.Wenn Sie Ihre personenbezogenen Daten und Anschrift nicht angeben oder die Annahme des Beleges verweigern, können wir Sie des Zuges verweisen.

A.3.2.2.7.Das Fahren ohne gültige Fahrkarte ist eine Verwaltungsübertretung. Wir sind berechtigt, diese im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei der Behörde anzuzeigen.

A.3.2.2.8.Für Fahrten innerhalb des Verkehrsverbundes Vorarlberg stellen wir Ihnen eine Fahrgeldnachforderung gemäß den Tarifbestimmungen des Vorarlberger Verkehrsverbundes aus.

A.3.2.3.Kinder und Erwachsene unter 18 Jahren ohne gültigem Ticket

A.3.2.3.1.Wir stellen keine Fahrgeldnachforderung aus, wenn Kinder und Erwachsene unter 18 Jahren ohne gültiges Ticket einen Altersnachweis zeigen. Sie kaufen in diesem Fall im Zug ein Ticket, gegebenenfalls mit Servicegebühr nach E.1.1.. Für Fahrten innerhalb des Verkehrsverbundes Vorarlberg stellen wir Ihnen eine Fahrgeldnachforderung gemäß den Tarifbestimmungen des Vorarlberger Verkehrsverbundes aus.

A.3.2.3.2.Wenn kein Altersnachweis erbracht oder das Ticket nicht sofort gezahlt werden kann, stellen wir eine Fahrgeldnachforderung aus. Der Altersnachweis kann jedoch in diesem Fall binnen 13 Tage nachgereicht werden. Danach reduzieren wir die ursprüngliche Fahrgeldnachforderung auf den Preis eines Standard-Einzeltickets für Kind oder Erwachsene unter 18 Jahren sowie eine Bearbeitungsgebühr nach E.1.4..

A.3.2.4.Reisende mit Behinderungen ohne gültigem Ticket

A.3.2.4.1.Wir stellen keine Fahrgeldnachforderung aus, wenn folgende Reisende ohne Begleiter im Zug ohne Ticket angetroffen werden:

  • Blinde oder stark sehbehinderte Reisende und
  • Rollstuhlfahrer.

A.3.2.4.2.Können Sie Tickets an einem Bahnhof oder im Zug ausschließlich an einem ÖBB Ticketautomat kaufen, so stellen wir den folgenden Reisenden ohne Begleiter ebenfalls keine Fahrgeldnachforderung aus:

  • Reisende, die aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters keinen Automaten bedienen können
  • Reisende, die aufgrund eingeschränkter manueller oder geistiger Möglichkeiten keinen Automaten bedienen können

A.3.2.4.3.Den unter A.3.2.4.1. und A.3.2.4.2. genannten Reisenden verrechnen wir auch nicht die Servicegebühr gemäß E.1.1. beim Kauf von Tickets im Zug.

A.3.2.4.4.Wir stellen auch keine Fahrgeldnachforderung aus, wenn Reisende im Rollstuhl durch eine Umwegfahrt den Zielbahnhof auf der gebuchten Strecke einfacher und barrierefrei erreichen.

A.3.2.5.Reisende mit vergessenem Klimaticket Ö

A.3.2.5.1.Wenn Sie Ihr Klimaticket Ö bei Ticketkontrollen im Zug nicht vorzeigen können, haben Sie in Fernverkehrs- und Nachtzügen die Möglichkeit, bei unseren Mitarbeitern ein Standard-Einzelticket ohne Rabatte nach Punkt A.3.1.3.1. zu kaufen. Dieses Ticket versehen unsere Mitarbeiter mit Ihrem Namen, Art und Nummer Ihres Lichtbildausweises mit Altersnachweis und Ihrem Geburtstag.

A.3.2.5.2.Sie können dieses Ticket mit einer Kopie Ihrem Klimaticket Ö bis 6 Monate nach dem letzten Gültigkeitstag Ihres Tickets bei uns zur Erstattung einreichen. Dann erhalten Sie den Fahrpreis zurück, abzüglich der Bearbeitungsgebühr nach E.1.5..

A.3.2.5.3.Wenn Sie kein Ticket im Zug nachkaufen, dann stellen wir Ihnen eine Fahrgeldnachforderung nach Punkt A.3.2.2. aus. Darauf notieren wir, dass Sie Ihr Klimaticket Ö vergessen haben. Anschließend senden Sie uns die Kopie Ihres Klimaticket Ö innerhalb von 13 Tagen an die Adresse auf dem Beleg. Wir verringern dann die Fahrgeldnachforderung auf die Bearbeitungsgebühr nach E.1.5..

A.3.2.6.Reisende mit vergessenen personifizierten Tickets

A.3.2.6.1.Wenn Sie ein auf Ihren Namen ausgestelltes Ticket vergessen haben und bei der Ticketkontrolle im Zug nicht vorzeigen können, haben Sie in Fernverkehrs- und Nachtzügen die Möglichkeit, bei unseren Mitarbeitern ein Standard-Einzelticket ohne Rabatte nach Punkt A.3.1.3.1. zu kaufen. Dieses Ticket versehen unsere Mitarbeiter mit Ihrem Namen, Art und Nummer Ihres Lichtbildausweises mit Altersnachweis und Ihrem Geburtstag.

A.3.2.6.2.Mit einer Kopie Ihres ursprünglich vergessenen und auf Ihren Namen ausgestellten Tickets, können Sie das im Zug gekaufte Ticket bis 6 Monate nach dessen letztem Gültigkeitstag bei uns zur Erstattung einreichen. Wenn Gültigkeitsbereich und Zeitraum beider Fahrkarten übereinstimmen, erhalten Sie den Fahrpreis zurück, abzüglich der Bearbeitungsgebühr nach E.1.5..

A.3.2.6.3.Wenn Sie kein Ticket im Zug nachkaufen können, dann stellen wir Ihnen eine Fahrgeldnachforderung nach Punkt A.3.2.2. aus. Darauf notieren wir, dass Sie ein auf Ihren Namen lautendes Ticket vergessen haben. Anschließend senden Sie eine Kopie des vergessenen Tickets innerhalb von 13 Tagen an die Adresse auf dem Beleg und wir verringern die Fahrgeldnachforderung auf die Bearbeitungsgebühr nach E.1.5..

A.3.2.7.Reisende ohne Berechtigungsnachweis

A.3.2.7.1.Es gibt Tickets und Reservierungen der ÖBB und von Verkehrsverbünden, die nur zusammen mit einem Berechtigungsnachweis gültig sind. Hierzu zählen:

  • Vorteilscard
  • Jubel-Vorteilspackerl
  • Jubelpackerl zum Klimaticket Ö
  • Behindertenpass
  • Schüler- und Lehrlingsausweis
  • ÖBB Reservierungsvorteil

A.3.2.7.2.Wenn Sie bei der Ticketkontrolle keinen Berechtigungsnachweis vorzeigen können, haben Sie in Fernverkehrs- und Nachtzügen die Möglichkeit, bei unseren Mitarbeitern ein Ticket zum Differenzbetrag auf den vollen Preis ohne Rabatte, nach Punkt A.3.1.3.1. zu kaufen. Dieses Ticket versehen wir mit Ihrem Namen, Art und Nummer Ihres Lichtbildausweises mit Altersnachweis und Ihrem Geburtstag.

A.3.2.7.3.Sie können dieses Ticket mit Ihrem Berechtigungsnachweis bis 6 Monate nach dem letzten Gültigkeitstag Ihres Tickets bei uns zur Erstattung einreichen. Dann erhalten Sie die Zusatzkosten zurück, abzüglich der Bearbeitungsgebühr nach E.1.5..

A.3.2.7.4.Wenn Sie mit einer rabattierten Reservierung nach C.5., C.22., C.23. oder C.24. verreisen und keinen Berechtigungsnachweis vorweisen können, verrechnen wir Ihnen eine Servicegebühr nach Punkt E.1.1..

A.3.2.7.5.Wenn Sie kein Ticket im Zug nachkaufen nach A.3.2.7.2. oder wenn Sie die Servicegebühr nach A.3.2.7.4. nicht bezahlen, dann stellen wir Ihnen eine Fahrgeldnachforderung nach Punkt A.3.2.2. aus. Darauf notieren wir, dass Sie Ihren Berechtigungsnachweis vergessen haben. Anschließend senden Sie eine Kopie Ihres Berechtigungsnachweises innerhalb von 13 Tagen an die Adresse auf dem Beleg und wir verringern die Fahrgeldnachforderung auf den korrekten Ticketpreis für Ihre Fahrt und auf die Bearbeitungsgebühr nach E.1.5..

A.3.2.8.Reisende mit vergessenem Lichtbildausweis

A.3.2.8.1.Wenn Sie Ihren Lichtbildausweis mit Altersnachweis zu Ihrem Berechtigungsnachweis vergessen haben und bei der Ticketkontrolle im Zug nicht vorzeigen können, haben Sie in Fernverkehrs- und Nachtzügen die Möglichkeit, bei unseren Mitarbeitern ein Ticket zum Differenzbetrag auf den vollen Preis ohne Rabatte, nach Punkt A.3.1.3.1. zu kaufen.

A.3.2.8.2.Wenn Sie kein Ticket im Zug nachkaufen, dann stellen wir Ihnen eine Fahrgeldnachforderung nach Punkt A.3.2.2. aus.

A.3.2.8.3.Da wir Ihre Identität zu keinem Zeitpunkt feststellen können, ist es uns nicht möglich, Ihre unter den Punkten A.3.2.8.1. und A.3.2.8.2. geleisteten Zahlungen zu erstatten.

A.3.3.Reisen von Kleinkindern und Kindern

A.3.3.1.1.Kleinkinder fahren in unseren Zügen und Bussen kostenlos und ohne Ticket.

A.3.3.1.2.In unseren Nah- und Fernverkehrszügen und in unseren Bussen reisen Kleinkinder nur in der Begleitung eines Erwachsenen.

A.3.3.1.3.In unseren Nachtreisezügen reisen Kleinkinder und Kinder nur in Begleitung eines Erwachsenen.

A.3.3.1.4.Kleinkinder können sich in Nachtreisezügen den Schlaf- und Liegeplatz mit Ihrer Begleitperson teilen, ausgenommen MiniCabin. Eine Unterbringung in geschlechterspezifischen Abteilen ist für Kleinkinder möglich, unabhängig ob Junge oder Mädchen.

A.3.3.1.5.Kinder benötigen in Nachtreisezügen einen eigenen Schlaf- und Liegeplatz.

A.3.3.1.6.Die Nutzung der Kategorie MiniCabin ist erst ab 10 Jahren möglich.

A.3.4.Mobilitätseingeschränkte Reisende

A.3.4.1.Informationen für mobilitätseingeschränkte Reisende

A.3.4.1.1.Unter oebb.at gibt es zu allen unseren Bahnhöfen und Haltestellen umfassende Informationen und Ausstattungsbeschreibungen zur Barrierefreiheit.

A.3.4.1.2.Auskunft über den Umfang der Assistenzmöglichkeiten erhalten Sie auf unserer Homepage oebb.at und beim ÖBB-Kundenservice 05-1717 Menüführung 5.

A.3.4.1.3.Im Fernverkehr sind viele Züge mit Rollstuhlstellplätzen und einer für Rollstuhlfahrer nutzbaren Toilette ausgestattet. Diese Ausstattungsdetails sehen Sie in unserem Online-Fahrplan unter oebb.at.

A.3.4.1.4.Nahverkehrszüge wurden teilweise barrierefrei ausgestattet, mit fahrzeuggebundenen Einstiegshilfen, für Rollstuhlfahrer benutzbare Toiletten und digitalen Informationssystemen.

A.3.4.1.5.In Nachtreisezügen mit Multifunktionswagen ist auch für Personen im Rollstuhl bequemes Reisen in einem Liegewagenabteil möglich.

A.3.4.1.6.Folgende orthopädische Hilfsmittel nehmen Sie kostenlos in unseren Zügen mit:

  • Mechanische oder elektrische Rollstühle
  • Rollatoren oder Gehgestelle
  • mehrspurige Elektroscooter
  • einspurige Elektroscooter mit Sattel oder Sitz

A.3.4.1.7.Unsere Züge und Hebelifte befördern Hilfsmittel bis zu folgenden Maßen:

  • Länge 1.250 mm
  • Breite 800 mm
  • Höhe 1.090 mm
  • Gewicht 250 kg inklusive dem Reisenden

A.3.4.1.8.Wir bitten um Verständnis, dass wir handbetriebene Fahrradrollstühle, sogenannte „Handbikes“, aus Platzgründen nur dann mitnehmen können, wenn der Rollstuhl- vom Fahrradteil trennbar ist.

A.3.4.1.9.Begleitpersonen, die Sie als Assistenz begleiten, müssen Ihre persönlichen Bedürfnisse während der Reise erfüllen können. Als Begleitpersonen fungieren nur Erwachsene.

A.3.4.1.10.Assistenzhunde sind speziell für Menschen mit Behinderung ausgebildet. Sie sind Signalhunde, Servicehunde sowie Hunde in Ausbildung mit einer Begleitperson und einer Ausbildungsbestätigung, Assistenzhunde haben ein entsprechendes Brustgeschirr oder Dokument.

A.3.4.1.11.Assistenzhunde reisen kostenlos und brauchen keinen Maulkorb.

A.3.4.2.Assistenz für mobilitätseingeschränkte Reisende

A.3.4.2.1.Für mobilitätseingeschränkte Reisende bieten wir Hilfe am Bahnhof und beim Ein- und Ausstieg aus unseren Zügen. Melden Sie dazu bitte bis 12 Stunden vor der Abreise bei Reisen innerhalb Österreichs Ihren Reisewunsch und Ihre Reservierung beim ÖBB-Kundenservice 05-1717 Menüführung 5 oder E-Mail msz@pv.oebb.at. Wenn Servicemitarbeiter von uns vor Ort sind, bemühen wir uns, Ihnen auch unangemeldet Hilfe zu leisten.

A.3.4.2.2.Bei Reisen zwischen folgenden Bahnhöfen können Sie Ihren Reisewunsch bis 3 Stunden vor der Abreise voranmelden:

  • Wien Hauptbahnhof, Wien Meidling, Wien West, St. Pölten, Linz, Wels, Attnang-Puchheim, Salzburg, Innsbruck, Feldkirch, Dornbirn, Bregenz, Wr. Neustadt, Bruck/Mur, Graz, Klagenfurt und Villach.

A.3.4.2.3.Falls wir Kundenwünsche nicht erfüllen können, suchen wir grundsätzlich nach anderen Lösungen. Wenn wir keine passende Beförderung finden, können Sie leider nicht mitfahren.

A.3.4.2.4.Wenn Sie keine Reservierung haben und alle Rollstuhlplätze im Zug besetzt sind, nutzen Sie bitte den nächsten Zug mit freien Rollstuhlplätzen.

A.3.5.Verhalten während der Reise

A.3.5.1.Gegenseitige Rücksichtnahme

A.3.5.1.1.Wir wollen allen unseren Reisenden eine angenehme und entspannte Fahrt ermöglichen. Dafür ist es wichtig, dass Sie als unsere Reisenden aufeinander Rücksicht nehmen.

A.3.5.1.2.Bitte stören Sie andere Reisende daher möglichst nicht durch laute Gespräche, Filme, Musik oder andere Aktivitäten. Kommen Sie der Bitte unserer Mitarbeiter, Rücksicht auf andere Reisende zu nehmen, nicht nach, können wir von Ihnen eine Strafzahlung verlangen, nach E.1.8..

A.3.5.1.3.Alle Bereiche unserer Züge und Busse sind rauchfrei. Auch für E-Zigaretten gilt Rauchverbot. Wer raucht, zahlt eine Strafe nach E.1.8..

A.3.5.1.4.Bitte helfen Sie mit, unsere Züge und Busse sauber und schadenfrei zu halten. Wer unsere Züge oder Busse beschädigt oder verschmutzt, zahlt eine Gebühr für Reparatur und Reinigung nach E.1.7.. Wenn die tatsächlichen Reinigungs- und Reparaturkosten höher ausfallen, verlangen wir auch die entsprechenden Mehrkosten.

A.3.5.1.5.In unseren Fernverkehrszügen und in Teilen unserer Nahverkehrszüge befinden sich besondere Ruhezonen beziehungsweise Ruheabteile mit eigener Kennzeichnung. Dort können Sie ungestört reisen. Bitte nehmen Sie hier besonders auf Ihre Mitreisenden Rücksicht und verhalten Sie sich ruhig. Bitte folgen Sie den Aufforderungen unserer Mitarbeiter, ruhig zu sein und Rücksicht auf Ihre Mitreisenden zu nehmen. Anderenfalls kann dies zu einer Strafzahlung führen, nach E.1.8..

A.3.5.1.6.Außerdem haben wir in einigen Zügen besondere Abteile für Damen, Kleinkinder und zum Stillen. Sollten diese Abteile benötigt werden, bitten unsere Mitarbeiter Sie, die Abteile für diese besonderen Kunden freizumachen. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, kann dies zu einer Strafzahlung führen, nach E.1.8..

A.3.5.1.7.Bezahlen Sie die Gebühren zu einem späteren Zeitpunkt, erhöht sich diese um die Bearbeitungsgebühr nach E.1.3.. Weisen Sie in diesem Fall unseren Mitarbeitern Ihren Lichtbildausweis mit Altersnachweis vor. Dieser nimmt Ihre Daten und Anschrift auf.

A.3.5.1.8.Darüber hinaus sind wir in diesen Fällen berechtigt, Sie des Zuges zu verweisen.

A.3.5.1.9.Angriffe auf unsere Mitarbeiter werden gemäß geltendem Strafrecht zur Anzeige gebracht.

A.3.5.1.10.In unseren Zügen und Bussen dürfen Sie keine Waren anbieten oder verkaufen. Wenn Sie Waren anbieten oder verkaufen, können wir von Ihnen eine Strafzahlung verlangen, nach E.1.8..

A.3.5.2.Nutzung der Schlaf- und Liegewagen

A.3.5.2.1.Bitte schalten Sie während der Nachtruhe in den Schlaf- und Liegewagen die Hauptbeleuchtung aus.

A.3.5.2.2.Unsere Mitarbeiter richten Bett- und Liegeplätze nach Möglichkeit entsprechend der Tageszeit zum Schlafen oder Sitzen her, auch auf Ihren Wunsch hin. Bitte beachten Sie, dass unsere Mitarbeiter Kundenwünsche je nach Eingang chronologisch bearbeiten.

A.3.5.2.3.Bett- und Liegeplätze werden abends grundsätzlich ab 21.00 Uhr unaufgefordert hergerichtet. Sofern ein Benutzer eines Abteils bereits ab 20.00 Uhr zu Bett gehen möchte, werden alle Bett- oder Liegeplätze des Abteils entsprechend früher hergerichtet. Morgens wird das Abteil spätestens um 08.00 Uhr hergerichtet, sofern ein Mitbenutzer dies wünscht.

A.3.5.2.4.Einige Züge haben davon abweichende festgelegte Zeiten, darüber informieren Sie unsere Mitarbeiter.

A.3.5.2.5.Wir bieten in allen Nachtreisezügen im Liegewagen spezielle Damenabteile an. Die Buchung ist bis 4 Tage vor der Abfahrt möglich. Gekennzeichnete Damenabteile dürfen nur von weiblichen Reisenden benützt werden. Kinder unter 6 Jahren können unabhängig von ihrem Geschlecht im Damenabteil mitgenommen werden. Ab 6 Jahren dürfen nur Mädchen im Damenabteil mitgenommen werden. Die Nutzung von Damenabteilen durch männliche Reisende ist auch mit Zustimmung der darin befindlichen weiblichen Reisenden nicht gestattet.

A.3.5.3.Von der Beförderung ausgeschlossene Personen

A.3.5.3.1.Wir befördern Sie gerne in unseren Zügen und Bussen, wenn:

  • Sie die für die Beförderung maßgebenden Regelungen einhalten,
  • die Beförderung möglich ist und
  • die Beförderung nicht durch Umstände außerhalb unseres Einflussbereiches verhindert wird.

A.3.5.3.2.Sollten Sie sich schon vor oder bei Zustieg in unsere Züge oder Busse unzumutbar verhalten, dürfen unsere Mitarbeiter Ihnen den Zustieg zu unseren Zügen und Bussen verwehren.

A.3.5.3.3.Wir können Sie befristet oder dauerhaft von der Fahrt in unseren Zügen ausschließen, wenn:

  • Sie eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Eisenbahnbetriebes darstellen,
  • Sie eine Gefahr für die Sicherheit der Mitreisenden darstellen oder
  • Sie andere Mitreisende in unzumutbarer Weise belästigen.

A.3.5.3.4.Wir können Sie ebenfalls befristet oder dauerhaft von der Fahrt in unseren Zügen ausschließen, wenn gegen Sie ein Straferkenntnis vorliegt wegen schwerwiegender bzw. wiederholter Verstöße gegen:

  • die in A.3.5.1. und A.3.5.4. genannten Punkte,
  • die vorgeschriebene Ordnung oder Sicherheit des Eisenbahnbetriebes oder
  • die Anweisungen unserer Mitarbeiter zur Aufrechterhaltung von Ordnung oder Sicherheit des Eisenbahnhbetriebes.

A.3.5.3.5.Wenn Sie aufgrund von Krankheit das Wohl und die Gesundheit der anderen Reisenden oder unserer Mitarbeiter gefährden, dürfen unsere Mitarbeiter Ihnen den Zustieg zu unseren Zügen und Bussen verwehren.

A.3.5.3.6.Zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines ausgesprochenen befristeten oder dauerhaften Beförderungsausschlusses können Sie sich an die unabhängige Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) wenden, gemäß Punkt E.6..

A.3.5.4.Benützen von Notfalleinrichtungen

A.3.5.4.1.Zur Sicherheit aller Reisenden sind unsere Züge mit Notfalleinrichtungen ausgestattet, wie Notbremse, Türnottaste, Feuerlöscher, Rauchmelder und Nothämmer. Bitte benützen Sie diese Notfalleinrichtungen nur bei Gefahr für sich und Ihre Mitreisenden. Bei Missbrauch zahlen Sie eine Strafgebühr nach E.1.9..

A.3.5.4.2.Bezahlen Sie die Strafgebühr zu einem späteren Zeitpunkt, erhöht sich diese um die Bearbeitungsgebühr nach E.1.3.. Weisen Sie in diesem Fall unseren Mitarbeitern Ihren Lichtbildausweis mit Altersnachweis vor. Dieser nimmt Ihre Daten und Anschrift auf.

A.3.5.4.3.Wer Sicherheits- und Notfalleinrichtungen missbraucht, wird überdies ausnahmslos angezeigt.

A.4.Mitführen von Gepäck, Gegenständen und Tieren

A.4.1.Gepäckstücke und Gegenstände

A.4.1.1.Welche Gepäckstücke und Gegenstände dürfen Sie mitnehmen

A.4.1.1.1.In unseren Zügen und Bussen können Sie Gepäckstücke kostenlos mitnehmen, sofern diese in den Gepäckablagen über bzw. unter Ihrem Platz oder in den zur Mitnahme von Handgepäck vorgesehenen Bereichen verstaut werden. Die Gepäckstücke dürfen eine maximale Abmessung 90 cm x 60 cm x 40 cm nicht überschreiten.

A.4.1.1.2.Folgende Gepäckstücke nehmen Sie auch bei Überschreitung der in Punkt A.4.1.1.1. genannten Abmessungen kostenfrei mit:

  • Skier & Snowboard
  • Ski- bzw. Wanderstöcke
  • Blas-, Streich- bzw. Zupfinstrumente
  • Rollstuhl
  • Kinderwagen
  • zusammengelegte Falträder
  • Scooter und e-Scooter

A.4.1.1.3.Für die Beförderung von zusammengelegten Falträdern und Scootern, beachten Sie bitte folgende Bestimmungen:

  • Zusammengelegte Falträder und Scooter mit einer maximalen Abmessung von 90 cm x 60 cm x 40 cm befördern wir in allen unseren Zügen kostenfrei.
  • Zusammenlegte Falträder und Scooter mit einer maximalen Abmessung von 110 cm x 80 cm x 40 cm befördern wir in den Mehrzwecksabteilen der Nahverkehrszüge sowie in den gekennzeichneten Gepäckregalen der ÖBB-Fernverkehrszüge mit den Zuggattungen Railjet und Railjet Express kostenfrei.
  • Zusammengefaltete Falträder und Scooter mit größerem Ausmaß gelten als Fahrrad gemäß A.4.2..
  • Ein Verstauen oberhalb der Sitzplätze ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich.

A.4.1.1.4.Für Falträder und Scooter mit Akkus gelten die Bestimmungen gemäß Punkt A.4.2.1.3..

A.4.1.1.5.Die Sicherheit unserer Reisenden ist uns wichtig. Sie dürfen nur mitnehmen, was nach österreichischem Recht insbesondere nach den Bestimmungen des Gefahrgutbeförderungsgesetzes erlaubt ist und keine Gefahr für Sie, andere Reisende oder unsere Züge und Busse darstellt. Ausgeschlossen sind insbesondere geladene Schusswaffen und gefährliche, explosive, entzündbare, entzündend wirkende, giftige, radioaktive, verbotene, ätzende und ansteckungsgefährliche Stoffe und Gegenstände, sowie sonstige gefährliche Güter nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz. Mopeds oder Mofas können Sie nur auf Autoreisezügen mitnehmen.

A.4.1.1.6.Bei begründetem Verdacht, dass Gegenstände nicht dem Punkt A.4.1.1.5.. entsprechen, können unsere Mitarbeiter diese Gegenstände aus Sicherheitsgründen prüfen. Können wir den Besitzer derartiger Gegenstände nicht finden, prüfen wir im Beisein von 2 Zeugen.

A.4.1.1.7.Wenn Ihr Gepäck und Ihre Gegenstände den Punkten A.4.1.1.5.. nicht entsprechen, oder wenn Sie eine Überprüfung nach A.4.1.1.6.. nicht zustimmen, sind unsere Mitarbeiter berechtigt, Ihnen die Fahrt in unseren Zügen und Bussen zu verweigern.

A.4.1.2.Wie sind Gepäckstücke und Gegenstände zu verstauen

A.4.1.2.1.Bitte legen Sie Ihre leicht verstaubaren Gepäckstücke in den Gepäckablagen über den Sitzen ab. Da hier der Platz in der Höhe begrenzt ist, verstauen Sie sperrige Gepäckstücke unter den Sitzen oder gegebenenfalls in den Gepäckregalen.

A.4.1.2.2.Die Sitzplätze in unseren Zügen und Bussen sind nur für unsere Reisenden da. Deshalb bitte kein Gepäck oder andere Dinge, wie z.B. Jacken darauf ablegen.

A.4.1.2.3.Für die Sicherheit der Reisenden: Halten Sie bitte unbedingt Gänge, Türen, Fluchtwege und Sicherheitseinrichtungen frei und folgen Sie stets den Anweisungen unserer Mitarbeiter.

A.4.1.2.4.Versperrt zu großes und zu zahlreiches Gepäck Gänge, Türen, Fluchtwege und Sicherheitseinrichtungen und gefährdet damit die Sicherheit aller Reisenden, müssen wir es aus dem Zug entfernen lassen. Können wir den Eigentümer nicht finden, übergeben wir das Gepäck dem Bahnhofspersonal und es ist im Fundbüro abzuholen.

A.4.1.3.Beaufsichtigung und Haftung

A.4.1.3.1.Bitte beaufsichtigen Sie alle Ihre mitgenommenen Gepäckstücke und Gegenstände selbst und sichern Sie diese entsprechend.

A.4.1.3.2.Für Schäden an Ihren Gepäckstücken und Gegenständen haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit:

  • Beschädigungen Ihrer Gepäckstücke und Gegenstände
  • Diebstahl und Verlust
  • durch Ihre Gepäckstücke und Gegenständen verursachten Personenschäden
  • Verunreinigung von Kleidung und/oder Gegenständen anderer Reisenden

A.4.2.Fahrräder

A.4.2.1.So können Sie Fahrräder mitnehmen

A.4.2.1.1.In welchen Zügen und Bussen Sie Fahrräder mitnehmen können, zeigen unsere Fahrpläne unter oebb.at. Sie erhalten diese Informationen auch an den Fahrplanaushängen am Bahnhof, über das ÖBB Kundenservice unter 05-1717 sowie über alle Verkaufsstellen.

A.4.2.1.2.Sie können pro Person ein Fahrrad mitnehmen. Ihr Fahrrad kann auch einen elektrischen Hilfsantrieb haben, wenn die Bauartgeschwindigkeit maximal 25 km/h beträgt. Ausschließlich elektrisch angetriebene Fahrzeuge nehmen wir nicht mit. Zusammengeklappte Roller gehören nicht zu den Fahrrädern, auch solche mit elektrischem Antrieb. Die Maße dieser Roller müssen dem Punkt A.4.1.1.1. entsprechen. In Zügen gemäß A.4.2.1.6. und A.4.2.1.10. können Sie auch Fahrradanhänger mitnehmen. Bitte nehmen Sie Ihr Gepäck vom Fahrrad ab. Eine Person kann zusätzlich zu ihrem Fahrrad auch einen Fahrradanhänger mitnehmen, für den Sie eine weitere Fahrkarte und Reservierung für Fahrräder kaufen.

A.4.2.1.3.Der Akku muss während der Mitnahme im Zug fest am Fahrrad montiert sein und darf weder geladen noch als Powerbank oder anderwertig genutzt werden. Für den Scooter gelten die gleichen Bestimmungen wie für Fahrräder. Defekte Akkus sowie Fahrzeuge mit defekten Akkus dürfen Sie in unseren Zügen nicht mitnehmen. Bitte halten Sie unbedingt die Bestimmungen des Gefahrgutbeförderungsgesetzes ein.

A.4.2.1.4.Bitte reservieren Sie in Fernverkehrs- und Nachtreisezügen sowie in unseren Bussen für Ihr Fahrrad. Ohne Reservierung können wir Ihr Fahrrad leider nicht mitnehmen. Bitte beachten Sie, dass pro Fahrradticket nur eine Fahrradreservierung möglich ist. Wir würden Sie bitten, Ihre Fahrradreservierung gut sichtbar auf Ihrem Fahrrad anzubringen, wenn es möglich ist diese auszudrucken. Damit unterstützen Sie unsere Mitarbeiter im Zug bei der Ticketkontrolle.

A.4.2.1.5.In allen unseren Zügen und Bussen, bei denen die Mitnahme von Fahrrädern angeboten wird, können wir Fahrräder mit nachfolgenden maximalen Abmessungen sowie einem Maximalgewicht von 30 kg mitnehmen:

  • Fahrradlänge von 185 cm
  • Fahrradhöhe von 110 cm
  • Fahrradbreite von 60 cm
  • Raddurchmesser von 28 Zoll (74 cm) und Reifenbreite von 4,2 cm

In allen unseren Zügen, bei denen die Mitnahme von Fahrradanhängern angeboten wird, können wir Fahrradanhänger mit nachfolgenden maximalen Abmessungen mitnehmen:

  • Anhängerlänge (ohne Haltestange) von 110cm
  • Anhängerhöhe von 100 cm
  • Anhängerbreite von 90 cm

A.4.2.1.6.In unseren Zügen des Fernverkehrs, die Wagen mit besonderen Gepäckabteilen für Fahrräder mitführen, können wir auch größere Fahrräder sowie Fahrradanhänger mitnehmen. Welche Züge des Fernverkehrs diese besonderen Wagen mitführen, erfahren Sie am ÖBB Ticketschalter und beim Kundenservice 05-1717. Hier erhalten Sie auch die Reservierung für Fahrradstellplätze in diesen Wagen. In allen anderen Zügen können wir Fahrräder, die über die unter Punkt A.4.2.1.5. beschriebene Maße hinausgehen, aufgrund des begrenzten Platzes nicht mitnehmen.

A.4.2.1.7.In Nahverkehrszügen brauchen Sie für Fahrräder keine Reservierung. In Zügen mit geräumigen Mehrzweckabteilen nehmen Sie auch Fahrradanhänger mit. Wir dürfen aus Sicherheitsgründen aber nur eine begrenzte Anzahl an Fahrrädern und Fahrradanhängern je Zug mitnehmen. Im Zweifelsfall entscheiden unsere Mitarbeiter, ob Ihr Fahrrad und Fahrradanhänger mitgenommen werden kann oder nicht. Reisende mit Rollstühlen und Kinderwägen haben dabei Vorrang vor Fahrrädern und Fahrradanhängern.

A.4.2.1.8.Stellen Sie Ihr Fahrrad und Fahrradanhänger bitte nur im dafür vorgesehenen Bereich ab und beachten Sie dabei Punkt A.4.1.2.3. Zur Wahrung der Sicherheit aller Reisenden müssen wir Fahrräder und Fahrradanhänger aus dem Zug entfernen lassen, wenn sie:

  • Gänge, Türen oder Fluchtwege versperren
  • Sicherheitstüren blockieren

Können wir den Eigentümer nicht finden, übergeben wir die Fahrräder und Fahrradanhänger dem Bahnhofspersonal und es ist im Fundbüro abzuholen. Folgen Sie stets den Anweisungen unserer Mitarbeiter.

A.4.2.1.9.Bitte nehmen Sie vor dem Einstieg Gepäcktaschen von Ihrem Fahrrad ab.

A.4.2.1.10.Bitte verladen Sie Ihr Fahrrad immer selbst. In den Wagen mit besonderen Gepäckabteilen für Fahrräder werden Sie unsere Zugbegleiter bei der Verladung unterstützen.

A.4.2.2.Beaufsichtigung und Haftung

A.4.2.2.1.Fahrräder und Fahrradanhänger sind Handgepäck, wenn sie durch Reisende selbst beaufsichtigt werden können. Deshalb beaufsichtigen Sie bitte Ihr mitgenommenes Fahrrad bei dieser Unterbringungsvariante selbst und sichern Sie es gegen Verrutschen und Umkippen während der Fahrt. Hierfür finden Sie an den vorgesehenen Fahrradplätzen Haken und Ösen, die Sie auch für die Sicherung mit einem Fahrradschloss nutzen können.

A.4.2.2.2.Wird das Fahrrad bzw. der Fahrradanhänger gemäß A.4.2.2.1. als Handgepäck befördert, haften wir für folgende Sachverhalte nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter oder anderer uns zuzurechnender Dritter:

  • Beschädigungen am Fahrrad
  • Diebstahl oder Verlust Ihres Fahrrades
  • durch Ihr Fahrrad verursachte Personenschäden
  • Verunreinigung der Kleidung und Gegenstände anderer Reisender

A.4.2.2.3.Ist die Selbstbeaufsichtigung des Fahrrads und der Fahrradanhänger durch Reisende nicht möglich, etwa in besonderen Gepäckabteilen gemäß A.4.2.1.10. oder bei der Nutzung eines Schlaf- und Liegewagenabteils, richtet sich die Haftung nach den Bestimmungen für Reisegepäck nach dem Anhang I zur VO Nr. 2021/782. Da das Fahrrad mit Ausnahme in Wagen mit besonderen Gepäckabteilen für Fahrräder von den Reisenden selbst verladen wird, stellen Sie Ihr Fahrrad in den dafür vorgesehenen Bereich entsprechend A.4.2.1.8. ab und sichern Sie es gegen Verrutschen und Umkippen während der Fahrt. Hierfür finden Sie an den vorgesehenen Fahrradplätzen Haken und Ösen, die Sie auch für die Sicherung mit einem Fahrradschloss nutzen können.

A.4.3.Tiere

A.4.3.1.Allgemein

A.4.3.1.1.Kleine und ungefährliche Tiere können Sie in geschlossenen und sicheren Behältnissen unentgeltlich mitnehmen, sofern die Behältnisse Punkt A.4.1. entsprechen.

A.4.3.1.2.Sie brauchen kein Behältnis für Ihren Hund, wenn er mit Maulkorb und Leine gesichert ist. In diesem Fall braucht Ihr Hund jedoch ein Ticket, nach Punkt B.1.1.. Ihr Hund darf nur vom Hundehalter beaufsichtigt auf dem Boden sitzen.

A.4.3.1.3.Sie dürfen Ihr Tier nach Punkt A.4.3.1.1. und A.4.3.1.2. mit in die Abteile von Schlaf- und Liegewagen nehmen, wenn Sie das ganze Abteil gebucht haben. In Minicabins können Sie keine Tiere mitnehmen.

A.4.3.1.4.Wenn Ihr Tier aufgrund von Krankheit das Wohl und die Gesundheit der anderen Reisenden oder unserer Mitarbeiter gefährdet, dürfen unsere Mitarbeiter Ihnen und Ihrem Tier den Zustieg zu unseren Zügen und Bussen verwehren.

A.4.3.2.Beaufsichtigung und Haftung

A.4.3.2.1.Für die Beaufsichtigung und Haftung mitgenommener Tiere gilt Punkt A.4.1.3.1. sinngemäß.

A.5.Ihre Rechte bei Verspätung und Zugausfall

A.5.1.Verspätungsentschädigung für Fahrkarten der ÖBB

A.5.1.1.Verspätungsentschädigung bei Einzeltickets im Fernverkehr

A.5.1.1.1.Bei einer Verspätung ab 60 bis 119 Minuten erhalten Sie 25 % des Preises des Tickets zurück. Ab einer Verspätung von 120 Minuten erhalten Sie 50 % zurück.

A.5.1.1.2.Bei verspäteten Nahverkehrszügen erhalten Sie eine Entschädigung, wenn Sie den Nahverkehrszug als Umsteiger in Verbindung mit einem Fernverkehrszug nützen und ein einziges Ticket für die gesamte Strecke haben.

A.5.1.1.3.Wenn Sie ein Hin- und Rückfahrticket haben, berechnen wir die Entschädigung für eine Verspätung, die entweder auf der Hin- oder auf der Rückfahrt aufgetreten ist nach dem anteiligen Fahrpreis.

A.5.1.2.Verspätungsentschädigung bei Tages-, Wochen- und Monatskarten

A.5.1.2.1.Wenn Sie eine Tages-, Wochen- und Monatskarte der ÖBB besitzen, haben Sie Anspruch auf folgende Verspätungsentschädigung: Pauschal 1,50 Euro je erlebter Verspätung, die zwischen Zustiegs- und Ausstiegsbahnhof der benützten Züge 20 Minuten oder mehr beträgt. Keinen Entschädigungsanspruch haben Sie auf Schüler- und Lehrlingsfreikarten und deren Aufzahlungskarten.

A.5.1.2.2.Damit wir Sie entschädigen können, brauchen Sie eine Bestätigung der Verspätung nach Punkt A.5.1.5..

A.5.1.3.Verspätungsentschädigung bei dem ÖBB Sommerticket und dem ÖBB Seniorenticket

A.5.1.3.1.Wenn Sie ein ÖBB Sommerticket für Reisende unter 20 Jahren besitzen, entschädigen wir Sie für mindestens 3 Verspätungen ab 60 Minuten pauschal mit 10,- Euro. Wenn Sie ein ÖBB Sommerticket für Reisende ab 20 Jahren besitzen, entschädigen wir Sie für mindestens 3 Verspätungen ab 60 Minuten pauschal mit 18,- Euro.

A.5.1.3.2.Wenn Sie ein ÖBB Seniorenticket für einen Monat besitzen, entschädigen wir Sie für mindestens 3 Verspätungen ab 60 Minuten pauschal mit 15,- Euro. Wenn Sie ein ÖBB Seniorenticket für einen Tag besitzen, entschädigen wir Sie für mindestens 3 Verspätungen ab 60 Minuten pauschal mit 5,- Euro.

A.5.1.3.3.Damit wir Sie entschädigen können, brauchen Sie eine Bestätigung der Verspätung nach Punkt A.5.1.5..

A.5.1.4.Wann erhalten Sie keine Verspätungsentschädigung

A.5.1.4.1.Sie haben keinen Anspruch auf Verspätungsentschädigung, wenn:

  • Sie vor dem Ticketkauf über mögliche Verspätungen informiert werden
  • Sie die Reise mit einem anderen öffentlichen Verkehrsmittel oder über eine andere Strecke fortsetzen können und Sie deshalb weniger als 60 Minuten verspätet am Zielort sind; Tickets nach Punkt A.5.1.2. sind hiervon nicht betroffen.
  • die Verspätung, der verpasste Anschluss oder der Zugausfall als direkte Folge von oder in untrennbarem Zusammenhang mit folgenden Umständen aufgetreten ist:
    • außerhalb des Eisenbahnbetriebes liegende, außergewöhnliche Umstände wie extreme Witterungsbedingungen, große Naturkatastrophen oder schwere Krisen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, die das Eisenbahnunternehmen trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen es nicht abwenden konnte,
    • Verschulden des Fahrgasts oder
    • Verhalten eines Dritten wie Betreten der Gleise, Kabeldiebstahl, Notfälle im Zug, Strafverfolgungsmaßnahmen, Sabotage oder Terrorismus, das das Eisenbahnunternehmen trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen es nicht abwenden konnte.

A.5.1.5.Wo erhalten Sie die Bestätigung der Verspätung

A.5.1.5.1.Sie erhalten eine Verspätungsbestätigung:

  • direkt beim Zugbegleiter des verspäteten Zuges
  • bis 2 Tage nach der Fahrt unter oebb.at - geben Sie dazu in Scotty, der elektronischen Fahrplanauskunft, den Zug und das Datum ein und drucken Sie die angezeigte Verspätung aus
  • bis 7 Tage nach der Fahrt bei allen ÖBB-Ticketschaltern
  • nach 7 Tagen erhalten Sie die Verspätungsbestätigung beim ÖBB-Kundenservice 05-1717 oder über das Kontaktformular auf www.oebb.at/kontakt.
  • Für Tages-, Wochen- und Monatskarten der ÖBB oder eines Verkehrsverbundes bei allen ÖBB Ticketschaltern bis 60 Minuten nach Zugankunft. Danach erhalten Sie die Verspätungsbestätigung beim ÖBB-Kundenservice 05-1717 oder unter oebb.at bis 2 Tage nach der Fahrt.

A.5.1.5.2.Die Nummer der Tages-, Wochen- und Monatskarte muss von unseren Mitarbeitern auf der Verspätungsbestätigung vermerkt werden.

A.5.1.5.3.Alternativ zur Verspätungsbestätigung nach Punkt A.5.1.5.1. weisen Sie Ihre Reservierung für den von der Verspätung betroffenen Zug vor.

A.5.2.Verspätungsentschädigung für Fahrkarten der Verkehrsverbünde

A.5.2.1.Verspätungsentschädigung bei Einzeltickets der Verkehrsverbünde im Fernverkehr

A.5.2.1.1.Es gelten die Regelungen gemäß Punkt A.5.1.1..

A.5.2.2.Verspätungsentschädigung bei Tages-, Wochen- und Monatskarten

A.5.2.2.1.Wenn Sie eine Tages-, Wochen- und Monatskarte eines Verkehrsverbundes besitzen, haben Sie Anspruch auf folgende Verspätungsentschädigung: Pauschal 1,50 Euro je erlebter Verspätung, die zwischen Zustiegs- und Ausstiegsbahnhof der benützten Züge 20 Minuten oder mehr beträgt. Keinen Entschädigungsanspruch haben Sie auf Schüler- und Lehrlingsfreikarten und deren Aufzahlungskarten.

A.5.2.2.2.Damit wir Sie entschädigen können, brauchen Sie eine Bestätigung der Verspätung nach Punkt A.5.1.5..

A.5.2.3.Verspätungsentschädigung bei Verbundjahreskarten

A.5.2.3.1.Wir garantieren Ihnen auf allen Strecken, dass die Ankunftszeit aller ÖBB Züge des Nahverkehrs je Strecke bzw. Streckenabschnitt zu 95 % pünktlich ist.

A.5.2.3.2.Wenn Sie eine Jahreskarte haben und wir pro Monat nicht zu 95 % pünktlich sind, nach A.5.2.3.1., entschädigen wir Sie bei Verspätungen von Nahverkehrszügen mit 10 % des rechnerisch auf einen Monat entfallenden Anteils der Entschädigungsbasis. Als Entschädigungsbasis gilt mindestens jener Fahrpreis, den Sie für ihre Verbundjahreskarte unter Abzug von Preisanteilen für Beförderungen im Kraftfahrlinienverkehr und in Stadtverkehren bezahlt haben. Dieser Betrag ist jedoch höchstens der zehnfache Fahrpreis einer Monatsstreckenkarte, die auf der von Ihnen konkret befahrenen Bahnstrecke gilt.

A.5.2.3.3.Wenn wir während der Gesamtlaufzeit Ihrer Jahreskarte in keinem Monat zu 95 % pünktlich sind nach A.5.2.3.1., entschädigen wir Sie mit 10 % der Entschädigungsbasis, nach A.5.2.3.2.

A.5.2.3.4.Wenn Sie richtig angemeldet sind, nach A.5.2.3.5. zahlen wir Ihren Entschädigungsanspruch nach Ablauf der Geltungsdauer Ihrer Jahreskarte automatisiert aus. Endet Ihre Jahreskarte vor Ablauf der zwölfmonatigen Geltungsdauer, berechnen und überweisen wir auch anteilige Entschädigungssummen.

A.5.2.3.5.Wenn Sie entschädigt werden wollen, melden Sie sich bitte an: im Internet unter https://www.oebb.at/Fahrgastrechte oder an unseren Ticketschaltern. Den persönlichen Zugangscode für Ihre Anmeldung erhalten Sie nach dem Kauf Ihrer Jahreskarte automatisch per Post. Geben Sie bitte an, welche Strecke der ÖBB Sie nutzen. Wenn wir während der Gesamtlaufzeit Ihrer Jahreskarte auf der von Ihnen genutzten Bahnstrecke zumindest in einem Gültigkeitsmonat nicht zu 95 % pünktlich sind, dann erhalten Sie eine Verspätungsentschädigung.

A.5.2.3.6.Wir verständigen Sie nach Ablauf der Geltungsdauer Ihrer Jahreskarte automatisch, wenn wir den Pünktlichkeitsgrad 95 % nicht erreichen. Sie erhalten Ihre Entschädigung auf das von Ihnen genannte Bankkonto gutgeschrieben. Ist die automatische Überweisung nicht erfolgreich weil ihre Kontodaten falsch sind, überweisen wir Ihnen das Geld gerne manuell.  Bitte melden Sie sich dazu bei uns mit den korrekten Kontodaten.

A.5.2.3.7.Verspätungen bei Stadtverkehren und in Verkehrsverbund-Kernzonen, im Fernverkehr oder bei regionalen Kraftfahrlinien werden nicht berücksichtigt.

A.5.2.3.8.Wir ermitteln den Pünktlichkeitsgrad in einem Kalendermonat mit den streckenabschnittsbezogenen Auswertungen der ÖBB-Infrastruktur AG. Die Einteilung unserer Strecken in diese Streckenabschnitte können Sie unter www.oebb.at/Fahrgastrechte sehen. In diesen Pünktlichkeitsauswertungen erfassen wir alle in dem oder in den betrachteten Streckenabschnitt(en) fahrenden ÖBB Züge des Nahverkehrs. In ihrem Gesamtlauf oder in Teilabschnitten ausgefallene Züge werden als verspätet behandelt und sind bereits im Pünktlichkeitsgrad enthalten. Mit einer Verspätung von bis zu 5 Minuten und 29 Sekunden gelten Züge als pünktlich. Mit einer Verspätung ab 5 Minuten und 30 Sekunden gelten sie als verspätet.

A.5.2.3.9.Mit Ihren Angaben zur Ein- und Ausstiegsstelle klären wir, für welche Strecke bzw. welche Streckenabschnitte wir den Pünktlichkeitsgrad ermitteln:

  • Wenn Ihre Ein- und Ausstiegsstelle im selben Streckenabschnitt liegen, entspricht der dafür von uns ermittelte Pünktlichkeitsgrad dem erreichten Pünktlichkeitsgrad.
  • Wenn Ihre Ein- und Ausstiegsstelle in unterschiedlichen Streckenabschnitten liegen, errechnen wir ein arithmetisches Mittel der von uns ermittelten Pünktlichkeitsgrade jener Streckenabschnitte, auf denen Sie zwischen Ein- und Ausstiegsstelle befördert werden.

A.5.2.3.10.Sie finden den aktuellen Pünktlichkeitsgrad Ihres oder Ihrer Streckenabschnitte und Ihren aktuellen Entschädigungswert unter oebb.at/Fahrgastrechte.

A.5.3.Verspätungsentschädigung bei Verbundjahresnetzkarten

A.5.3.1.1.Wir garantieren Ihnen auf allen Strecken, dass die Ankunftszeit aller ÖBB Züge des Nahverkehrs im Netz des Verkehrsverbundes zu 95 % pünktlich ist.

A.5.3.1.2.Wenn Sie eine Jahreskarte haben und wir pro Monat nicht zu 95 % pünktlich sind, nach A.5.3.1.1.., entschädigen wir Sie bei Verspätungen von Nahverkehrszügen mit 10% des rechnerisch auf einen Monat entfallenden Anteils der Entschädigungsbasis. Als Entschädigungsbasis gilt mindestens jener Fahrpreis, den Sie für ihre Verbundjahreskarte unter Abzug von Preisanteilen für Beförderungen im Kraftfahrlinienverkehr und in Stadtverkehren bezahlt haben.

A.5.3.1.3.Wenn wir während der Gesamtlaufzeit Ihrer Jahreskarte in keinem Monat zu 95 % pünktlich sind nach A.5.3.1.1.., entschädigen wir Sie mit 10 % der Entschädigungsbasis, nach A.5.3.1.2..

A.5.3.1.4.Wenn Sie richtig angemeldet sind, nach A.5.3.1.5.. zahlen wir Ihren Entschädigungsanspruch nach Ablauf der Geltungsdauer Ihrer Jahreskarte automatisiert aus. Endet Ihre Jahreskarte vor Ablauf der zwölfmonatigen Geltungsdauer, berechnen und überweisen wir auch anteilige Entschädigungssummen.

A.5.3.1.5.Wenn Sie entschädigt werden wollen, melden Sie sich bitte an: im Internet unter https://www.oebb.at/Fahrgastrechte oder an unseren Ticketschaltern. Den persönlichen Zugangscode für Ihre Anmeldung erhalten Sie nach dem Kauf Ihrer Jahreskarte automatisch per Post. Wenn wir während der Gesamtlaufzeit Ihrer Jahreskarte auf unseren Strecken im Netz des Verkehrsverbundes zumindest in einem Gültigkeitsmonat nicht zu 95 % pünktlich sind, dann erhalten Sie eine Verspätungsentschädigung.

A.5.3.1.6.Wir verständigen Sie nach Ablauf der Geltungsdauer Ihrer Jahreskarte automatisch, wenn wir den Pünktlichkeitsgrad 95 % nicht erreichen. Sie erhalten Ihre Entschädigung auf das von Ihnen genannte Bankkonto gutgeschrieben. Ist die automatische Überweisung nicht erfolgreich, weil ihre Kontodaten falsch sind, überweisen wir Ihnen das Geld gerne manuell. Bitte melden Sie sich dazu bei uns mit den korrekten Kontodaten.

A.5.3.1.7.Verspätungen bei Stadtverkehren und in Verkehrsverbund-Kernzonen, im Fernverkehr oder bei regionalen Kraftfahrlinien werden nicht berücksichtigt.

A.5.3.1.8.Wir ermitteln den Pünktlichkeitsgrad in einem Kalendermonat mit den netzbezogenen Auswertungen der ÖBB-Infrastruktur AG. In diesen Pünktlichkeitsauswertungen erfassen wir alle im regionalen Netz fahrenden ÖBB Züge des Nahverkehrs. In ihrem Gesamtlauf oder in Teilabschnitten ausgefallene Züge werden als verspätet behandelt und sind bereits im Pünktlichkeitsgrad enthalten. Mit einer Verspätung von bis zu 5 Minuten und 29 Sekunden gelten Züge als pünktlich. Mit einer Verspätung ab 5 Minuten und 30 Sekunden gelten sie als verspätet.

A.5.3.1.9.Sie finden den aktuellen Pünktlichkeitsgrad Ihres Bahnnetzes und Ihren aktuellen Entschädigungswert unter https://www.oebb.at/Fahrgastrechte.

A.5.4.Verspätungsentschädigung beim Klimaticket Ö

A.5.4.1.1.Wir garantieren Ihnen, dass der monatliche Gesamtpünktlichkeitsgrad aller unserer mit Ihrem Klimaticket Ö nutzbaren Züge zumindest 93% erreicht. Wir ermitteln den Pünktlichkeitsgrad in einem Kalendermonat mit den netzbezogenen Auswertungen der ÖBB-Infrastruktur AG. In ihrem Gesamtlauf oder in Teilabschnitten ausgefallene Züge werden als verspätet behandelt und sind bereits im Pünktlichkeitsgrad enthalten. Mit einer Verspätung von bis zu 5 Minuten und 29 Sekunden gelten Züge als pünktlich. Mit einer Verspätung ab 5 Minuten und 30 Sekunden gelten sie als verspätet. Sie finden den aktuellen Pünktlichkeitsgrad Ihres Bahnnetzes und Ihren aktuellen Entschädigungswert unter https://www.oebb.at/Fahrgastrechte.

A.5.4.1.2.Bitte geben Sie beim Kauf des Klimaticket Ö Ihre Einwilligung, dass uns das BMK Ihre personenbezogenen Daten für die Abwicklung Ihrer Fahrgastrechte zur Verfügung stellt. Ohne diese Einwilligung können Sie an diesem Entschädigungsverfahren nicht teilnehmen. Melden Sie sich unter http://www.oebb.at/fahrgastrechte bei unserem automatisierten Entschädigungssystem an und geben Sie uns jenes Bankkonto bekannt, auf das wir Ihre Entschädigungsbeträge überweisen dürfen.

A.5.4.1.3.Sollten wir in einem Monat den Pünktlichkeitsgrad gemäß A.5.4.1.1. nicht erreichen, erhalten Sie von uns eine Entschädigung in der Höhe von 10 % des monatlichen Anteils der Entschädigungsbasis. Als Entschädigungsbasis gilt jener Fahrpreis, den Sie nach Abzug von Preisanteilen für Beförderungen im Kraftfahrlinienverkehr und im Stadtverkehr bezahlt haben. Sie ist je Eisenbahnverkehrsunternehmen unter www.klimaticket.at veröffentlicht. Am Ende der Laufzeit Ihres Klimaticket Ö überweisen wir Ihnen die Summe aller Entschädigungsbeträge mit einer einmaligen Auszahlung.

A.5.4.1.4.Wenn Sie ein 1.Klasse Upgrade zum Klimaticket Ö besitzen, entschädigen wir Sie nach den Regeln des Klimaticket Ö, wobei als Entschädigungsbasis der von Ihnen für das Upgrade bezahlte Preis gilt.

A.5.4.1.5.Wenn wir während der Gesamtlaufzeit Ihres Klimaticket Ö in keinem Monat den versprochenen Pünktlichkeitsgrad erreichen, entschädigen wir Sie mit 10 Prozent der Entschädigungsbasis.

A.5.4.1.6.Erstattungsbeträge unter 4 Euro werden nicht ausbezahlt.

A.5.5.Unterstützung bei Verspätungen und Zugausfällen

A.5.5.1.1.Wenn wir 60 Minuten oder mehr verspätet sind, bieten wir Ihnen im Zug oder am Bahnhof je nach Verfügbarkeit kostenfrei Snacks oder Mahlzeiten und alkoholfreie Getränke an.

A.5.5.1.2.Sie haben Anspruch auf Bereitstellung von Verpflegung in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, wenn:

  • Sie am Bahnhof von einer Abfahrtsverspätung ab 60 Minuten betroffen sind,
  • Sie davor die Fahrt nicht mit einem anderen Zug oder einem Schienenersatzverkehr antreten können und
  • die Ausgabe von Verpflegung am Bahnhof verfügbar ist.

A.5.5.1.3.Dafür zahlen wir Ihnen 5,- Euro je vollendeten 60 Minuten Verspätung in bar aus. Sie erhalten die Auszahlung beim ÖBB Ticketschalter während den Öffnungszeiten gegen Vorweisen Ihres von der Verspätung betroffenen Tickets.

A.5.5.1.4.Wir können keine Auszahlung vornehmen, wenn:

  • die Voraussetzung einer Abfahrtsverspätung ab 60 Minuten nicht vorliegt,
  • der Ticketkauf nach Kenntnis der Verspätung erfolgte oder
  • kein Ticketschalter geöffnet ist.

A.5.5.1.5.In diesen Fällen wenden Sie sich bitte schriftlich an das ÖBB-Kundenservice.

A.5.5.1.6.Wenn der Zug, mit dem Sie reisen, 60 Minuten oder mehr auf einer Strecke steht, tun wir alles, Sie möglichst rasch zu einem nahegelegenen Bahnhof oder zu Ihrem Zielbahnhof zu bringen.

A.5.5.1.7.Wir bieten Ihnen besondere Unterstützung an, wenn Sie Ihre Reise wegen folgender Fälle nicht mehr am selben Tag oder bis 3 Uhr des Folgetages fortsetzen können:

  • Zugausfall
  • Verspätung ab 60 Minuten
  • Versäumnis des letzten Anschlusses wegen unserer Verspätung

A.5.5.1.8.In diesen Fällen bieten wir Ihnen eine der folgenden Unterstützungsleistungen an:

  • Je nach Verfügbarkeit organisieren wir Ihnen ein Hotel der Mittelklasse mit bis zu 3 Sternen und die Fahrt zwischen Hotel und Bahnhof.
  • Wir ersetzen Ihnen die für Sie angefallenen angemessenen Kosten, wenn Sie sich selber ein Hotel und die Fahrt zwischen Bahnhof und Hotel organisiert haben.
  • Sofern dies preisgünstiger ist, bieten wir Ihnen die Weiterfahrt zu Ihrem Ziel mit einem anderen Verkehrsmittel an, zB eine Taxifahrt, und ersetzen die für Sie angefallenen angemessenen Kosten.

A.5.5.1.9.Sind Sie im Vorort- und Regionalverkehr unterwegs ersetzen wir Ihnen maximal 80,- Euro für eine Übernachtung und maximal 50,- Euro für die Fahrt zwischen Hotel und Bahnhof oder für eine Weiterfahrt mit einem anderen Verkehrsmittel zu Ihrem Zielort. Für Reisende mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität ersetzen wir auch höhere Kosten, wenn diese notwendig waren.

A.5.6.Erstattung oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung bei Zugausfall oder Verspätung

A.5.6.1.1.Verpassen Sie aufgrund einer Zugverspätung Ihren Anschlusszug, fällt Ihr Zug ganz oder auf einer Teilstrecke aus oder hat Ihr Zug 60 Minuten oder mehr Verspätung, können Sie wählen:

  • Entweder wir erstatten Ihnen gebührenfrei den Fahrpreis für die Strecke, die Sie nicht mehr fahren werden. Dabei wird vom Fahrpreis der Gesamtstrecke gemäß Beförderungsvertrag der Fahrpreis der von Ihnen bereits gefahrenen Strecke in Abzug gebracht. Gegebenenfalls erstatten wir auch den Fahrpreis für den bereits durchgeführten, aber sinnlos gewordenen Teil der Reise. In diesem Fall erstatten wir ebenfalls den Fahrpreis für Ihre Rückfahrt zum Ausgangspunkt.
  • Oder Sie setzen die Fahrt mit Ihrem vorhandenen Ticket ohne zusätzliche Kosten bei nächster Gelegenheit oder zu einem späteren Zeitpunkt fort, wenn nötig auf einer geänderten Strecke.
  • Wenn Ihnen die verfügbaren Optionen für eine Weiterreise mit geänderter Streckenführung nicht binnen 100 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtszeit des verspäteten oder ausgefallenen Verkehrsdienstes oder des verpassten Anschlusses mitgeteilt werden, sind Sie zur Weiterreise mit einem anderen Anbieter öffentlicher Verkehrsdienste mit der Eisenbahn, dem Reisebus oder dem Bus berechtigt. Wir erstatten die dadurch entstandenen notwendigen, angemessenen und zumutbaren Kosten.

A.5.6.1.2.Sie können insbesondere dann mit einer Verspätung oder einem Zugausfall nach Punkt A.5.6.1.1.. rechnen, wenn wir Sie darüber über einen der folgenden Informationskanäle informieren:

  • Aushangfahrpläne und ausgehängte Informationen über Fahrplanänderungen in Bahnhöfen
  • elektronische Anzeigen und Lautsprecheransagen in Zügen und auf Bahnhöfen
  • Fahrplaninformationen aus Buchungssystemen unserer Verkaufsstellen
  • verfügbare Fahrplaninformations- und Reisendeninformationsmedien, insbesondere das Fahrplanauskunftssystem im Internet unter oebb.at.

A.5.6.1.3.Wenn Sie die Fahrt mit einem unserer Züge bei nächster Gelegenheit oder zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen oder zum ersten Ausgangspunkt zurückfahren, schreiben wir das Ticket bei Bedarf um: für die 1. Klasse, einen anderen Zug, eine längere Gültigkeitsdauer oder eine neue Fahrtstrecke.

A.5.6.1.4.Wir bescheinigen Ihnen auf Wunsch den versäumten Anschluss, die Verspätung oder den Ausfall des Zuges.

A.5.6.1.5.Ausgenommen von der Erstattung bei Zugausfall oder Verspätung sind Fahrten im Stadtverkehr und in Verkehrsverbund-Kernzonen.

A.5.7.So kommen Sie zu Ihrer Entschädigung oder Erstattung

A.5.7.1.1.Wenn Ihnen eine Entschädigung oder Erstattung nach Punkt A.5. zusteht, schicken Sie bitte den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Entschädigung oder Refundierung an die Adresse auf dem Formular oder geben Sie ihn an einem ÖBB Ticketschalter ab. Sie können Ihren Antrag bis ein Jahr nach Ende der Gültigkeitszeit Ihres Tickets einreichen.

A.5.7.1.2.Mit diesem Antrag können Sie auch Entschädigungsansprüche nach Punkt A.5.1. geltend machen. Wenn Sie als Verbundjahreskartenkunde für Verspätungen entschädigt werden möchten, bitten wir Sie, sich bei unserem Entschädigungsmodell nach Punkt A.5.2. anzumelden.

A.5.7.1.3.Bitte legen Sie dem Antrag Folgendes bei: die Tickets, Belege über entstandene und ersatzfähige Kosten nach Punkt A.5.5. sowie allenfalls vorhandene Verspätungsbestätigungen jeweils als digitale oder analoge Kopie. Alternativ und bei Mobile Tickets legen Sie bitte den Buchungscode bei. Haben Sie Ihr Ticket daheim selbst ausgedruckt, legen Sie bitte dieses Ticket oder zumindest den Buchungscode bei. Wenn Sie Ihrem Antrag Kopien beilegen, prüfen wir an den ÖBB Ticketschaltern, ob sie mit den Originaldokumenten übereinstimmen.

A.5.7.1.4.Bitte beachten Sie dabei unbedingt alle steuerrechtlichen Vorschriften. Bei Tickets mit dem Vermerk „berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug“ brauchen wir zur Erstattung auch die Original-Rechnung oder -Bescheinigung für den Vorsteuerabzug.

A.5.7.1.5.Unser ÖBB Servicecenter Fahrgastrechte prüft Ihren Antrag und die Tickets und stellt fest, ob Ihr Entschädigungsanspruch rechtmäßig ist. Sie haben die Wahl zwischen einem Gutschein oder einem Geldbetrag. Den Gutschein senden wir Ihnen zu. Den Geldbetrag überweisen wir Ihnen abzugsfrei auf das von Ihnen genannte Konto. Beides geschieht innerhalb eines Monats.

A.5.7.1.6.Für Tickets, die Sie mit einer Kreditkarte gezahlt haben, buchen wir den Betrag auf die Kreditkarte zurück. Das gleiche gilt für Zahlungen mit Businesskonto und Schulcard.

A.5.7.1.7.Wenn Sie Originaldokumente zum Entschädigungsantrag beilegen, schicken wir sie Ihnen auf Wunsch nach dem Bearbeiten kostenfrei zurück.

A.5.7.1.8.Wir entschädigen nur Tickets, die von uns oder unseren Vertriebspartnern ausgestellt sind. Wenn Sie die Tickets bei einem anderen Eisenbahnunternehmen gekauft haben, leiten wir die Unterlagen an dieses Unternehmen weiter und informieren Sie darüber.

A.5.7.1.9.Ihren Entschädigungsanspruch bei Zeitkarten nach Punkt A.5.1.2. prüfen wir nur direkt an den ÖBB Ticketschaltern. Ihre Entschädigung für Zeitkarten erhalten Sie grundsätzlich in bar bei unseren Ticketschaltern. Wenn Sie es wünschen, überweist das ÖBB Servicecenter Fahrgastrechte die Entschädigung abzugsfrei auf das von Ihnen bekannt gegebene Konto.

A.5.7.1.10.Wir runden auf volle 10-Cent-Beträge auf. Bei Entschädigungen gemäß Punkt A.5.1. und A.5.2. zahlen wir Entschädigungsbeträge ab 4,- Euro aus, in Geld- oder Gutscheinform.

A.6.Ihre sonstigen Rechte auf Erstattung

A.6.1.Ihre Rechte bei Qualitätsmängeln

A.6.1.1.1.In folgenden Fällen erhalten Sie das Ticket oder Reservierung ganz erstattet:

  • Sie haben auf die Fahrt verzichtet, weil wir Ihren reservierten Schlaf-, Liege- oder Sitzplatz nicht zur Verfügung stellen konnten.
  • Sie haben auf die Fahrt verzichtet, weil wir Ihnen wegen Platzmangel keinen Platz in der 1. Klasse oder Business Class anbieten konnten, obwohl Sie ein Ticket für die 1. Klasse oder Business Class hatten.
  • Wenn wir Ihnen trotz Reservierung keinen reservierten Sitzplatz anbieten konnten.

A.6.1.1.2.In folgenden Fällen erhalten Sie das Ticket teilweise erstattet:

  • Wenn Sie wegen Platzmangels statt in Ihrer gebuchten in einer niedrigeren Komfortklasse reisen mussten.
  • Wenn Sie wegen des Ausfalls eines Wagens statt in Ihrer gebuchten in einer niedrigeren Komfortklasse reisen mussten

A.6.1.1.3.Trifft einer der oben genannten Punkte zu, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter. Diese stellen Ihnen gerne eine Nichtbenützungsbescheinigung für die Erstattung Ihres Tickets oder Reservierung aus.

A.6.1.1.4.Wir erstatten Ihnen den Differenzbetrag zum korrekten Fahrpreis, wenn unsere Mitarbeiter oder von uns beauftragte Dritte beim Ticketverkauf die Beförderungsbedingungen im Punkt A. oder Nutzungsbestimmungen im Punkt B. falsch anwenden.

A.6.2.Ihre Rechte, wenn Sie die Reise nicht antreten wollen

A.6.2.1.1.Wenn Sie Ihre Reise nicht antreten oder nur einen Teil der Gültigkeitsstrecke fahren wollen, finden Sie die Bedingungen, zu denen wir Fahrpreise erstatten, in Abschnitt B. dieses Handbuches.

A.6.3.Durchführungshinweise

A.6.3.1.1.Den Antrag auf Erstattung stellen Sie bitte online oder direkt bei einem unserer Ticketschalter. Dem Antrag legen Sie bitte Folgendes bei:

  • Für Erstattungen nach Punkt A.6.1. Tickets, Reservierungen und Nichtbenützungsbescheinigungen.
  • Für Erstattungen nach Punkt A.6.2. Tickets oder Reservierungen mit eventuellen Kontroll- und Revisionsvermerken.

A.6.3.1.2.Für die Bearbeitung genügt die Vorlage von Kopien. Haben Sie Ihr Ticket oder Ihre Reservierung auf originalem ÖBB Ticketpapier erhalten, zum Beispiel am Automaten, am Schalter oder im Reisebüro, und liegt das Reisedatum in der Zukunft, benötigen wir jedoch das Original. Bei Mobile Tickets legen Sie den Buchungscode bei.

A.6.3.1.3.Den Antrag auf Erstattung nach Punkt A.6.1. stellen Sie bitte bis 6 Monate nach Ende des Gültigkeitszeitraumes Ihres Tickets. Die Auszahlung geschieht innerhalb von 2 Monaten.

A.6.3.1.4.Bitte beachten Sie dabei unbedingt alle steuerrechtlichen Vorschriften. Bei Tickets mit dem Vermerk „berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug“ brauchen wir zur Erstattung auch die Original-Rechnung oder Bescheinigung für den Vorsteuerabzug.

A.6.3.1.5.Wir erstatten keine Gebühren nach E.1., ausgenommen E.1.2. bei weggefallenem Grund der Fahrgeldnachforderung.

A.6.3.1.6.Für Tickets, die Sie mit einer Kreditkarte gezahlt haben, buchen wir den Betrag auf die Kreditkarte zurück. Das gleiche gilt für Zahlungen mit Businesskonto und Schulcard.

A.6.3.1.7.Wir entschädigen nur Tickets, die von uns oder unseren Vertriebspartnern ausgestellt sind. Wenn Sie die Tickets bei einem anderen Eisenbahnunternehmen gekauft haben, leiten wir die Unterlagen an dieses Unternehmen weiter und informieren Sie darüber.

A.7.Beförderung von Kraftfahrzeugen

A.7.1.Auto im Reisezug

A.7.1.1.Welche Fahrzeuge wir mitnehmen

A.7.1.1.1.In Autoreisezügen nehmen wir folgende Fahrzeuge mit:

  • Personenkraftwagen, auch mit Anhänger
  • Motorräder, Motorroller, Motorradgespanne
  • Trikes, Quads und Microcars

A.7.1.1.2.Ihr Fahrzeug muss für öffentliche Straßen nach der Straßenverkehrsordnung zugelassen und verkehrssicher sein.

A.7.1.1.3.Fahrzeuge mit Hubdach, Aufstelldach oder Camper Hardtops sind von der Beförderung ausgeschlossen.

A.7.1.1.4.Mindestens ein Erwachsener mit gültigem Führerschein begleitet als Fahrzeugführer Ihr Fahrzeug im selben Zug.

A.7.1.2.Fahrzeugmaße

A.7.1.2.1.Wir befördern Fahrzeuge mit folgenden Maßen:

  • maximale Höhe von 196 cm – einschließlich Aufbauten wie z. B. Dachgepäckträger, Antenne und Skiträger einschließlich Ski.
  • mindestens 10 cm Bodenfreiheit
  • Gesamtbreite von maximal 205 cm, bei eingeklappten Seitenspiegeln
  • Gesamtspurbreite, also Reifenaußenseite, von maximal 200 cm
  • Gesamtlänge des Fahrzeuges von maximal 530 cm
  • maximal neun PKW-Sitzplätze inklusive Lenker
  • Länge für Anhänger einschließlich Kupplung von maximal 500 cm
  • maximale Dachbreite 155 cm

A.7.1.2.2.Anhänger transportieren wir nur zusammen mit Personenkraftwagen.

A.7.1.2.3.Bitte geben Sie bei der Bestellung die tatsächlichen Fahrzeugmaße einschließlich eventueller Auf- und Anbauten und das Kennzeichen an. Sobald Sie die Beförderungsdokumente erhalten, prüfen Sie bitte, ob sie richtig sind, besonders die Fahrzeugmaße. Wenn Ihre Fahrzeuge diese Maße nicht einhalten, können wir sie leider nicht mitnehmen.

A.7.1.2.4.Wir dürfen Ihr Fahrzeug, auch wenn es zulässige Fahrzeugausmaße aufweist, zur Beförderung ablehnen, wenn aufgrund der Bauweise des Fahrzeuges der begründete Verdacht besteht, dass es während des Transportes beschädigt werden könnte. In diesem Fall erstatten wir den Fahrpreis für das Fahrzeug ohne weitere Abzüge. Darüber hinausgehende Ansprüche entstehen dadurch nicht.

A.7.1.3.Ver- und Entladung

A.7.1.3.1.Als Reisender stellen Sie bitte sicher, dass Ihr Fahrzeug bereits zu Beginn der auf der Reservierung genannten Verladezeit an der von uns angegebenen Verladestelle bereitsteht. Motorräder, Kraftfahrzeuge über 158 cm Höhe sowie Kraftfahrzeuge mit nichtmetallischen Dächern bringen Sie bitte bereits zu Beginn der Verladezeit an die Verladestelle. Zu einem späteren Zeitpunkt können wir Ihr Fahrzeug leider nicht mehr verladen.

A.7.1.3.2.Vor der Verladung der Fahrzeuge zeigen Sie dem Verladepersonal bitte das Ticket für sich und Ihr Fahrzeug.

A.7.1.3.3.Unsere Mitarbeiter vor Ort weisen Ihnen einen Stellplatz für Ihr Fahrzeug zu.

A.7.1.3.4.Bitte helfen Sie mit, damit bei Ihrem Fahrzeug während des Transports keine Schäden entstehen. Stellen Sie bitte für den Transport insbesondere Folgendes vor der Verladung sicher:

  • verriegeltes Schiebedach
  • gesicherte Dachkonstruktionen bei Cabrios und Geländefahrzeuge mit nichtmetallischen Abdeckungen
  • gesicherte und fest verzurrte Gepäckstücke, wenn sich diese am Fahrzeug befinden
  • Sicherung mit Persenning bei Fahrzeugen mit Stoffdach und ohne Seitenfenster
  • keine Wagendecke über dem Fahrzeug
  • verschlossene Lüftungsklappen, Lüftungseinstellung: „Umluft“
  • eingezogene, umgeklappte, festgezurrte oder abmontierte Antenne
  • abgeschaltetes Fahrzeuglicht
  • nicht eingeschaltete Blink- und Warnleuchten
  • eingeklappte Außenspiegel
  • ausreichender Frostschutz im Kühlsystem
  • abgesperrte Absperrhähne für Brennstoffleitungen
  • dicht und gut verschlossene Brennstoffleitungen und Brennstoffbehälter
  • elektrische Leitungen in ordnungsgemäßen Zustand
  • nur im Fahrzeuginneren verstaute Reservekanister
  • bei Motorrädern sind Reservekanister nicht zugelassen
  • Motorradhelme nicht am Motorrad lassen

A.7.1.3.5.Alle Teile und Anbauteile Ihres Fahrzeugs müssen vor Verlust oder Beschädigung gesichert werden. Ist dies nicht möglich, können wir Ihr Fahrzeug leider nicht mitnehmen.

A.7.1.3.6.Sie dürfen Dachgepäckträger verwenden, wenn

  • es handelsübliche, fest montierte Dachboxen,
  • Fahrradträger bzw. Skiträger, aber keine Magnetskiträger sind und
  • die maximale Ladehöhe eingehalten wird.

A.7.1.3.7.In den Fahrzeugen untergebrachte Fahrräder können ohne Einschränkung mit einem Autoreisezug befördert werden gemäß Punkt A.4.2.. Ebenso können Sie Fahrräder mitnehmen, die

  • auf einem „Bike-Bar"-Fahrradträger auf der Anhängerkupplung, stehen,
  • an beiden Rädern gesichert sind und
  • die zulässige Ladehöhe nicht überschreiten.

A.7.1.3.8.Aus Fahrzeugen, deren Fahrgastraum nicht verschlossen werden kann, entfernen Sie bitte alle losen Gegenstände.

A.7.1.3.9.Tiere dürfen nicht in den verladenen Fahrzeugen bleiben.

A.7.1.3.10.Wenn Ihr Fahrzeug nicht den Bestimmungen gemäß Punkt A.7.1.2.1. entspricht, haben Sie keinen Anspruch auf Beförderung Ihres Fahrzeuges und wir können den Beförderungsvertrag mit Ihnen aus wichtigem Grund lösen. In diesem Fall gelten die Erstattungsbestimmungen Ihrer jeweiligen Tickets. Unsere Autotransportwagen haben ein maximales Ladegewicht, das nicht überschritten werden darf. Überschreitet die Summe aller Fahrzeuggewichte unerwartet das maximale Ladegewicht pro Zug, können wir aus Sicherheitsgründen nicht alle Fahrzeuge befördern. In diesem Fall können Sie die Reise kostenlos umbuchen, auf einen anderen Reisetag oder auf eine geänderte Strecke. Oder wir erstatten Ihnen die gebuchten Tickets. Können Sie die Reise nicht am selben Tag antreten, bieten wir Ihnen Unterstützungsleistungen gemäß Punkt A.5.5.1.7..

A.7.1.3.11.Während der Reise darf niemand im Fahrzeug sein oder zum Fahrzeug gehen.

A.7.1.3.12.Bei Fahrzeugen auf Eisenbahnanlagen dürfen Sie nicht:

  • Brennstoff entnehmen oder einfüllen
  • in oder bei den Fahrzeugen rauchen oder offene Flammen verwenden
  • Standheizungen während des Transportes betreiben. Entsprechende Programmierungen sind zu deaktivieren
  • per Fernzugriff Funktionen von Elektroautos, welche die Batterie laden oder entladen, insbesondere Heizung oder Klimaanlage, aktivieren

A.7.1.3.13.Das vorsichtige Ver- und Entladen des Fahrzeuges ist in Ihrer Verantwortung. Wichtig dafür:

  • beachten Sie Signalanlagen und Weisungen des Eisenbahnpersonals
  • bewegen Sie Ihr Fahrzeug bitte nur mit Schrittgeschwindigkeit

A.7.1.3.14.Auch wenn Ihnen das Ladepersonal durch „Einweisen“ hilft, übernehmen wir keine Haftung für Schäden – gleich welcher Art. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen darüber hinausgehend beim Ver- bzw. Entladen gerne, wenn Sie als Fahrzeugführer eine „Haftungsfreistellungserklärung" unterzeichnen. Reisende mit Behinderungen brauchen diese Erklärung nicht zu unterzeichnen.

A.7.1.3.15.Beim Ver- und Entladen darf niemand außer dem Fahrer im Fahrzeug sein. Wenn Sie ein Motorrad verladen, besteht Helmpflicht mit geschlossenem Visier.

A.7.1.3.16.Wenn Sie Ihr Fahrzeug verladen haben, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Zündschlüssel abziehen
  • Feststellbremse, Handbremse anziehen
  • bei Getriebeautomatik den Schalthebel in die Parkstellung bringen
  • Alarmanlagen ausschalten
  • alle Fenster und Türen verschließen

A.7.1.3.17.Anschließend gilt Ihr Fahrzeug als an uns übergeben und wird von unserem Personal gesichert.

A.7.1.3.18.Nach der Ankunft werden die Fahrzeuge vom Verladepersonal entsichert.

A.7.1.3.19.Bevor Ihr Fahrzeug entladen wird, prüfen Sie bitte, ob es beschädigt wurde.

A.7.1.3.20.Erkennbare Transportschäden melden Sie vor dem Entladen sofort dem Ladepersonal. Dazu füllen Sie bitte das Formular Tatbestandsaufnahme aus. Nicht sofort erkennbare Transportschäden melden Sie unverzüglich nach der Entdeckung beim Kundenservice 05-1717, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach der Entladung. Für später angezeigte Schäden übernehmen wir keine Haftung.

A.7.1.3.21.Das Fahrzeug gilt als an den Fahrer übergeben, wenn die Radvorleger und Zurrgurte entfernt sind und die Fahrspur freigegeben ist.

A.7.2.Autoschleuse Tauernbahn

A.7.2.1.Gültigkeitsbereich

A.7.2.1.1.Für die Durchschleusung von Fahrzeugen, Anhängern und Fahrrädern von Böckstein nach Mallnitz-Obervellach und retour gelten die Bestimmungen zum Auto im Reisezug nach Punkt A.7.1., sofern nachfolgend nicht anders geregelt.

A.7.2.2.Beförderung

A.7.2.2.1.Wir nehmen Fahrzeuge, Anhänger, Busse, Motorräder und Fahrräder durch die Tauernschleuse mit, wenn

  • dies mit dem jeweiligen Zug möglich ist
  • die Fahrzeuge polizeilich zugelassen sind
  • Busse und Motorradgruppen vorher über das Kundenservice unter 05-1717 reserviert wurden.

A.7.2.2.2.Folgende Fahrzeuge sind von der Beförderung ausgeschlossen:

  • Gefahrguttransporte RID/ADR
  • über 250 cm Breite
  • über 25.000 kg
  • über 12 m Gesamtlänge und
  • dreiachsige Busse

A.7.2.3.Fahrzeugmaße

A.7.2.3.1.Die maximale Fahrzeughöhe für LKW ist 3,60 m und für Busse 3,80 m, bzw. Eckmaß 3,60 m.

A.7.2.4.Tiere

A.7.2.4.1.Sie dürfen Tiere auf Anhängern mitnehmen. Tiere, die in Ihrem Fahrzeug mitfahren, nehmen Sie bitte in den Zug mit.

A.7.2.5.Aushang

A.7.2.5.1.Wir informieren auf Aushängen in den Verladebahnhöfen über die zulässigen Fahrzeugmaße, die Beförderungsbestimmungen und die Verkehrszeiten der Züge.

A.8.Haftung

A.8.1.Haftung der Bahn

A.8.1.1.1.Wir haften gegenüber unseren Reisenden grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Tötung oder Körperverletzung haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit. Die Haftung für die Mitnahme von Gepäckstücken, Gegenständen, Fahrrädern und Tiere richtet sich nach den Punkten A.4.1.3., A.4.2.2. und A.4.3.2.. Die Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) des Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetzes (EKHG) sowie der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 einschließlich ihres Anhangs I, CIV, bleiben unberührt und regeln die Haftung von Eisenbahnunternehmen in Bezug auf Fahrgäste und deren Gepäck, Tiere und Fahrzeuge.

A.8.1.1.2.Wir haften gegenüber unseren Reisenden mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität ohne Haftungsobergrenze grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für den vollständigen oder teilweisen Verlust oder die Beschädigung von:

  • Mobilitätshilfen und
  • sonstigen behinderungsbedingten, personenbezogenen Hilfsmitteln.

A.8.1.1.3.Haben Sie ihr Ticket fahrplanbasiert gekauft und ändern sich die Abfahrts- und Ankunftszeiten Ihres gewählten Zuges, so informieren wir Sie über alle uns zur Verfügung stehenden Informationskanäle über die Änderungen.

A.8.1.2.Haftung für ÖBB Mitarbeiter

A.8.1.2.1.Wir haften für unsere Mitarbeiter im Zusammenhang mit Buchungen und Reservierungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

A.8.1.2.2.Ihre im oder auf dem Fahrzeug mitgeführten Gegenstände befördern wir auf Ihre Gefahr. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch diese Gegenstände verursacht werden.

A.8.2.Haftung des Reisenden

A.8.2.1.1.Sie haften für Schäden, die uns oder Dritten entstehen, wenn Sie gesetzliche und verwaltungsbehördliche Vorschriften nicht beachten oder gegen diese Beförderungsbedingungen verstoßen nach den allgemeinen schadenersatzrechtlichen Bestimmungen.

A.9.Fundgegenstände

A.9.1.1.1.Wenn Sie in unseren Zügen und Bussen etwas verloren oder vergessen haben, wenden Sie sich an das Lost & Found Service in Österreich unter +43 5 1778 97 22222.

A.9.1.1.2.Nicht abgeholte Fundgegenstände übergeben wir an die zuständige Fundbehörde (Gemeinde oder Magistrat). Nähere Informationen finden Sie zum Fundservice sowie zu den Standorten des Lost & Found Fundbüros unter https://www.oebb.at/de/reiseplanung-services/nach-ihrer-reise/lost-found.

A.10.Anzuwendendes Recht

A.10.1.1.1.Für unsere Beförderungsverträge gilt österreichisches Recht, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien, sofern nicht ein Verbraucher-geschäft gemäß § 1 Konsumentenschutzgesetz vorliegt.

B.Ticketangebot

B.1.Nutzungsbestimmungen der Tickets

B.1.1.Standardticket

B.1.1.1.Wann gibt es dieses Ticketangebot

B.1.1.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf.

B.1.1.2.Wie lange im Voraus können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.1.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis zu 6 Monate im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihr Ticket maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.

B.1.1.3.Wann und wie lange gilt dieses Ticket

B.1.1.3.1.Das Einzelticket gilt 2 Tage. Der Gültigkeitszeitraum steht auf dem Ticket. Hin- und Rückfahrtickets werden als zwei Einzeltickets behandelt. Sie können Ihre Fahrt zwischendurch unterbrechen. In Start- und Zielbahnhöfen, die Stadtverkehrsbahnhöfe sind, können Sie Ihre Fahrt nicht unterbrechen, gemäß B.4..

B.1.1.3.2.Bei Fahrten innerhalb folgender Regionen reduziert sich die Gültigkeit auf 1 Tag wobei eine Fahrt bis 3.00 Uhr des Folgetages möglich ist:

  • Kärnten
  • Oberösterreich
  • Ostregion mit Wien, Niederösterreich und dem Burgenland
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg

B.1.1.3.3.Am ÖBB Ticketautomaten können Sie keine Tickets für verspätete Züge erwerben, wenn diese laut Fahrplan bereits in der Vergangenheit liegen. Ist der laut Fahrplan letzte Zug des Tages verspätet, dann können Sie ein Ticket, das am Ticketautomaten aufgrund dieser Regelung bereits mit Gültigkeit für den nächsten Tag ausgestellt wurde, abweichend vom aufgedruckten Gültigkeitsdatum auch für die ausgewählte verspätete Verbindung nutzen.

B.1.1.3.4.Zeitkarten gelten je nach Art eine Woche, einen Monat oder ein Jahr ab dem ersten Gültigkeitstag. Der Gültigkeitszeitraum steht auf dem Ticket. Innerhalb der Gültigkeit können Sie beliebig oft mit diesem Ticket fahren.

B.1.1.3.5.Beim Kauf von Zeitkarten für Fahrzeuge auf der ÖBB Tauernschleuse müssen Sie das Kfz-Kennzeichen angeben. Diese Tickets sind nicht übertragbar.

B.1.1.4.Für welche Bereiche können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.1.4.1.Einzeltickets und Zeitkarten für Reisende, Fahrrad und Hund können Sie für alle Strecken der ÖBB kaufen. Für Fahrzeuge auf der ÖBB Tauernschleuse kaufen Sie diese für die Strecke zwischen Mallnitz-Obervellach und Böckstein.

B.1.1.4.2.Für Reisende kaufen Sie das Einzelticket ebenfalls für die Strecken folgender Bahnen:

  • Graz-Köflacher Eisenbahn
  • Montafonerbahn
  • Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn (österreichische Strecken)
  • Salzburger Lokalbahn
  • Pinzgauer Lokalbahn
  • Steiermärkische Landesbahnen
  • Stern & Hafferl
  • Zillertalbahn
  • NÖVOG – Mariazellerbahn und Citybahn Waidhofen

B.1.1.4.3.Für Fahrrad und Hund kaufen Sie Einzeltickets ebenfalls für die Strecken folgender Bahnen:

  • Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn (österreichische Strecken)
  • Graz-Köflacher Eisenbahn
  • Montafonerbahn
  • Salzburger Lokalbahn
  • Pinzgauer Lokalbahn
  • Steiermärkische Landesbahnen
  • Stern & Hafferl
  • NÖVOG – Mariazellerbahn und Citybahn Waidhofen

B.1.1.4.4.Für Fahrrad und Hund kaufen Sie Zeitkarten ebenfalls für die Strecken folgender Bahnen:

  • Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn (österreichische Strecken)

B.1.1.5.Wo gilt dieses Ticket

B.1.1.5.1.Die Fahrtstrecke steht auf dem Ticket.

B.1.1.5.2.Sie können auch eine andere Fahrtstrecke zwischen Start- und Zielbahnhof nehmen, wenn sie preislich günstiger ist. Die Differenz zur teureren Fahrtstrecke erhalten Sie aber nicht zurück.

B.1.1.5.3.Wenn Sie eine andere Fahrtstrecke nehmen, die teurer ist, zahlen Sie die Differenz zum ursprünglichen Ticket.

B.1.1.5.4.Dieses Ticket gilt nicht für Fahrten innerhalb Vorarlbergs für die Kundengruppen:

  • Businesskonto,
  • Hund,
  • Fahrrad und
  • Gruppen.

B.1.1.6.In welchen Zügen und Bussen gilt dieses Ticket

B.1.1.6.1.Mit diesem Ticket fahren Sie in allen Fern- und Nahverkehrszügen sowie innerösterreichischen Bussen der ÖBB.

B.1.1.6.2.Für Ihr Fahrrad benötigen Sie eine Reservierung für Reisen in Fernverkehrszügen, nach Punkt B.2.1.. Ohne eine Reservierung können wir Ihr Fahrrad leider nicht mitnehmen.

B.1.1.6.3.Mit Einzeltickets für Reisende fahren Sie in den Regionalzügen der unter Punkt B.1.1.4.2. genannten Bahnen.

B.1.1.6.4.Mit Einzeltickets und Zeitkarten für Fahrrad und Hund fahren Sie in den Regionalzügen der unter Punkt B.1.1.4.3. genannten Bahnen.

B.1.1.7.Für welche Komfortklassen können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.1.7.1.Dieses Ticket können Sie für die 1. und 2. Klasse kaufen.

B.1.1.7.2.Wenn Sie sich für einen Klassenwechsel von der 2. in die 1. Klasse entscheiden, zahlen Sie die Differenz zwischen den beiden Klassen für die von Ihnen gewünschte Strecke.

B.1.1.7.3.Wenn Sie sich im Zug für einen Klassenwechsel von der 1. Klasse in die Business Class entscheiden, gelten die Bestimmungen des Punktes B.1.7..

B.1.1.8.Für wie viele Reisende können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.1.8.1.Mit dem Einzelticket können bis zu 99 Reisende zusammen fahren, auf den Strecken der ÖBB, der Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn und der Montafonerbahn.

B.1.1.8.2.Beim Kauf des Tickets bei den Mitarbeitern in unseren Zügen und Bussen, über shop.oebbtickets.at über die ÖBB Ticket-App oder am ÖBB Ticketautomaten können bis maximal 6 Reisende zusammen fahren, auf den Strecken der ÖBB, der Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn und der Montafonerbahn.

B.1.1.8.3.Bei allen anderen unter Punkt B.1.1.4.2. genannten Bahnen können Sie Einzeltickets für 1 Reisenden kaufen.

B.1.1.8.4.Zeitkarten für Reisende sowie Einzeltickets und Zeitkarten für Fahrrad, Hund und Fahrzeuge auf der ÖBB Tauernschleuse kaufen Sie jeweils einzeln.

B.1.1.9.Welche Erstattungsmöglichkeiten haben Sie für dieses Ticket

B.1.1.9.1.Das Einzelticket können Sie vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten lassen, ohne Gebühren.

B.1.1.9.2.Das Einzelticket können Sie ab dem ersten Gültigkeitstag nicht erstatten lassen. Hin- und Rückfahrttickets werden als zwei Einzeltickets behandelt.

B.1.1.9.3.Verringert sich die Anzahl der Reisenden bei Einzeltickets für 6 und mehr gemeinsam reisende Personen und reichen Sie das Ticket ab dem ersten Gültigkeitstag 3 Tage lang zur Erstattung ein, errechnet sich der Erstattungsbetrag wie folgt:

  • Ermittlung des Preisunterschiedes zwischen der ursprünglichen Gruppengröße und der tatsächlich gefahrenen Reisenden
  • Abzug einer Gebühr von 50 % des Preisunterschieds, aber mindestens 15,- Euro je erstattetem Reisenden

B.1.1.9.4.Eine Wochenkarte können Sie innerhalb der ersten 3 Gültigkeitstage erstatten, für eine Gebühr von 50 % des Fahrpreises, aber mindestens 15,- Euro je Reisenden.

B.1.1.9.5.Eine Monatskarte oder ein Ticket mit einer noch längeren Gültigkeit können Sie innerhalb der ersten 7 Gültigkeitstage erstatten, für eine Gebühr von 50 % des Fahrpreises, aber mindestens 15,- Euro je Reisenden.

B.1.1.10.Wo können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.1.10.1.Einzeltickets für Reisende, Fahrrad und Hund erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:

  • ÖBB Ticketschalter
  • shop.oebbtickets.at
  • ÖBB Ticketautomat
  • Kundenservice 05-1717
  • ÖBB Ticket-App
  • in unseren Fernverkehrs- und Nachtzügen
  • im Reisebüro und bei Agenturen mit ÖBB Ticketverkauf

B.1.1.10.2.Zeitkarten für Reisende, Fahrrad und Hund erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:

  • ÖBB Ticketschalter
  • shop.oebbtickets.at
  • ÖBB Ticketautomat
  • Kundenservice 05-1717
  • in unseren Zügen und Bussen
  • im Reisebüro und bei Agenturen mit ÖBB Ticketverkauf

B.1.1.10.3.Dieses Ticket erhalten Sie für Fahrzeuge auf der ÖBB Tauernschleuse bei folgenden Verkaufsstellen:

  • ÖBB Ticketschalter
  • shop.oebbtickets.at
  • Kundenservice 05-1717
  • im Reisebüro und bei Agenturen mit ÖBB Ticketverkauf

B.1.1.11.Für welche Kundengruppen gibt es dieses Angebot

B.1.1.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppen Erwachsene, Kind, Gruppen, Businesskonto, Vorteilscard, Jubel-Vorteilspackerl, Jubelpackerl zum Klimaticket Ö, Reisende mit Behindertenpass, Fahrrad, Hund und Fahrzeuge auf der ÖBB Tauernschleuse.

B.1.1.11.2.Businesskonto Besitzer können dieses Ticket für folgende Bahnen kaufen:

  • Graz-Köflacher Eisenbahn
  • Montafonerbahn
  • Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn (österreichische Strecken)
  • Salzburger Lokalbahn
  • Stern & Hafferl
  • Pinzgauer Lokalbahn
  • Steiermärkische Landesbahnen

B.1.1.11.3.Besitzer einer Vorteilscard Classic, Vorteilscard Senior, Vorteilscard Jugend und eines Jubel-Vorteilspackerls für Fahrten ohne gratis mitreisende Kinder können dieses Ticket für folgende Bahnen kaufen:

  • Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn (österreichische Strecken)
  • Graz-Köflacher Eisenbahn
  • Montafonerbahn
  • Salzburger Lokalbahn
  • Pinzgauer Lokalbahn
  • Steiermärkische Landesbahnen
  • Stern & Hafferl
  • Zillertalbahn
  • NÖVOG – Mariazellerbahn und Citybahn Waidhofen

B.1.1.11.4.Besitzer einer Vorteilscard Family oder eines Jubel-Vorteilspackerls für Fahrten mit gratis mitreisenden Kindern können dieses Ticket für alle Fern- und Nahverkehrszüge sowie innerösterreichische Bussen der ÖBB, der NÖVÖG – Mariazellerbahn und Citybahn Waidhofen und der Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn (österreichische Strecken) kaufen. Näheres zur kostenlosen Mitnahme von Kindern mit der Vorteilscard Family lesen Sie im Punkt C.5.10..

B.1.1.11.5.Für Gruppen kaufen Sie das Einzelticket ebenfalls für die Strecken folgender Bahnen:

  • Montafonerbahn
  • Graz-Köflacher Eisenbahn

B.1.2.Sparschiene Komfort Österreich

B.1.2.1.Wann gibt es dieses Ticketangebot

B.1.2.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf.

B.1.2.2.Wie lange im Voraus können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.2.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis zu 6 Monate im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihr Ticket maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.

B.1.2.2.2.Dieses Ticket können Sie nur bis 1 Minute vor Abfahrt des Zuges oder Busses kaufen.

 

B.1.2.3.Wann und wie lange gilt das Ticket

B.1.2.3.1.Dieses Ticket gilt nur am Gültigkeitstag, in den gebuchten Zügen und für die gebuchten Plätze. Beides steht auf dem Ticket. Die Sitzplatzreservierung ist bei der Fahrkarte inklusive, wenn sie zum Buchungszeitpunkt technisch verfügbar ist.

B.1.2.3.2.Bei Nahverkehrszügen können Sie einen früheren oder späteren Zug nehmen.

B.1.2.3.3.In allen anderen Zügen und Bussen ist dieses Ticket ungültig.

B.1.2.3.4.Sie können Ihre Fahrt zwischendurch nicht unterbrechen.

B.1.2.3.5.Verpassen Sie aufgrund eines verspäteten Zuges oder Busses einen Anschluss, fahren Sie mit den nächsten möglichen Zügen oder Bussen zu Ihrem Zielbahnhof. Lassen Sie sich die Verspätung gegebenenfalls von unseren Zugbegleitern bestätigen.

B.1.2.3.6.Sparschiene Komforttickets sind persönliche Tickets, unabhängig von der Art und Weise wie Sie diese Tickets erhalten. Sie lauten auf den oder die Namen der Reisenden, die Sie beim Buchungsvorgang angeben. Bei der Ticketkontrolle weisen die auf dem Ticket angeführten Reisenden einen Lichtbildausweis mit Altersnachweis vor

B.1.2.3.7.Können Sie sich nicht ausweisen oder stimmen die Namen der Reisenden nicht mit den Namen auf dem Ticket überein, kommen die Regelungen des Punktes A.3.2. für Reisende ohne gültigem Ticket zur Anwendung.

B.1.2.4.Für welchen Bereich können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.2.4.1.Sie können dieses Ticket für Reisen innerhalb Österreichs kaufen, bei denen Sie einen Fernverkehrszug, Nachtreisezug oder Intercitybus nützen.

B.1.2.4.2.Bei Fahrten innerhalb folgender Regionen muss die Reise über 150 Kilometer lang sein:

  • Kärnten
  • Oberösterreich

B.1.2.4.3.Dieses Ticket gilt nicht bei Fahrten innerhalb folgender Regionen:

  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Ostregion mit Wien, Niederösterreich und dem Burgenland

B.1.2.4.4.Die Verfügbarkeit ist begrenzt und abhängig von Ihrer gewählten Relation und Ihren gewählten Zügen.

 

B.1.2.5.Wo gilt das Ticket

B.1.2.5.1.Das Ticket gilt nur entlang der Fahrtstrecke Ihrer gebuchten Züge, Busse und Verbindungen.

B.1.2.5.2.Die Fahrtstrecke steht auf dem Ticket.

B.1.2.5.3.Sie können keine andere Fahrtstrecke nützen.

 

B.1.2.6.In welchen Zügen und Bussen gilt dieses Ticket

B.1.2.6.1.Dieses Ticket gilt für die Züge des Fernverkehrs, Intercitybusse und für die Nahverkehrszüge vor und nach dem Fernverkehr.

B.1.2.7.Für welche Komfortklassen können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.2.7.1.Dieses Ticket können Sie für die 1. und 2. Klasse im Fernverkehr und Bussen kaufen.

B.1.2.7.2.Wenn Sie sich im Zug für einen Klassenwechsel von der 1. Klasse in die Business Class entscheiden, gelten die Bestimmungen des Punktes B.1.7..

B.1.2.7.3.Ein angebotsübergreifender Klassenwechsel von Sparschiene Komforttickets der 2. Klasse mit einem Standardticket in die 1. Klasse ist nicht möglich. Ein sonstiger Klassenwechsel ist nur in Nachtreisezügen möglich.

B.1.2.8.Für wie viele Reisende können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.2.8.1.Dieses Ticketangebot gibt es für eine Person.

B.1.2.8.2.Für bis zu 6 Reisende kann ein gemeinsames Ticket ausgegeben werden.

 

B.1.2.9.Welche Erstattungsmöglichkeiten haben Sie für dieses Ticket

B.1.2.9.1.Sie können dieses Ticket bis 15 Tage vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten lassen, ohne Gebühren.

B.1.2.9.2.Sie können dieses Ticket bis 1 Tag vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten lassen, für eine Gebühr von 50 % des Fahrpreises, aber mindestens 15,- Euro je Reisenden.

B.1.2.9.3.Sie können dieses Ticket ab dem ersten Gültigkeitstag nicht erstatten lassen.

 

B.1.2.10.Wo können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.2.10.1.Dieses Ticket erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:

B.1.2.11.Für welche Kundengruppen gibt es dieses Angebot

B.1.2.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppen Erwachsene und Kinder.

B.1.3.Sparschiene Österreich

B.1.3.1.Wann gibt es dieses Ticketangebot

B.1.3.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf.

B.1.3.2.Wie lange im Voraus können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.3.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis zu 6 Monate im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihr Ticket maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.

B.1.3.2.2.Dieses Ticket können Sie nur bis 1 Minute vor Abfahrt des Zuges oder Busses kaufen.

B.1.3.3.Wann und wie lange gilt dieses Ticket

B.1.3.3.1.Dieses Ticket gilt nur am Gültigkeitstag und in den gebuchten Zügen und Bussen. Beides steht auf dem Ticket.

B.1.3.3.2.Bei Nahverkehrszügen können Sie einen früheren oder späteren Zug nehmen.

B.1.3.3.3.In allen anderen Zügen und Bussen ist dieses Ticket ungültig.

B.1.3.3.4.Sie können Ihre Fahrt zwischendurch nicht unterbrechen.

B.1.3.3.5.Verpassen Sie aufgrund eines verspäteten Zuges oder Busses einen Anschluss, fahren Sie mit den nächsten möglichen Zügen oder Bussen zu Ihrem Zielbahnhof. Lassen Sie sich die Verspätung gegebenenfalls von unseren Zugbegleitern bestätigen.

B.1.3.3.6.Sparschienetickets sind persönliche Tickets, unabhängig von der Art und Weise wie Sie diese Tickets erhalten. Sie lauten auf den oder die Namen der Reisenden, die Sie beim Buchungsvorgang angeben. Bei der Ticketkontrolle weisen die auf dem Ticket angeführten Reisenden einen Lichtbildausweis mit Altersnachweis vor.

B.1.3.3.7.Können Sie sich nicht ausweisen oder stimmen die Namen der Reisenden nicht mit den Namen auf dem Ticket überein, kommen die Regelungen des Punktes A.3.2. für Reisende ohne gültigem Ticket zur Anwendung.

B.1.3.4.Für welche Bereiche können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.3.4.1.Sie können dieses Ticket für Reisen innerhalb Österreichs kaufen, bei denen Sie einen Fernverkehrszug, Nachtreisezug oder Intercitybus nützen.

B.1.3.4.2.Bei Fahrten innerhalb folgender Regionen muss die Reise über 150 Kilometer lang sein:

  • Kärnten
  • Oberösterreich

B.1.3.4.3.Dieses Ticket gilt nicht bei Fahrten innerhalb folgender Regionen:

  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Ostregion mit Wien, Niederösterreich und dem Burgenland

B.1.3.4.4.Die Verfügbarkeit ist begrenzt und abhängig von Ihrer gewählten Relation und Ihren gewählten Zügen.

B.1.3.5.Wo gilt dieses Ticket

B.1.3.5.1.Das Ticket gilt nur entlang der Fahrtstrecke Ihrer gebuchten Züge, Busse und Verbindungen.

B.1.3.5.2.Die Fahrtstrecke steht auf dem Ticket.

B.1.3.5.3.Sie können keine andere Fahrtstrecke nützen.

B.1.3.6.In welchen Zügen und Bussen gilt dieses Ticket

B.1.3.6.1.Dieses Ticket gilt für die Züge des Fernverkehrs und Intercitybusse, für die Nahverkehrszüge vor und nach dem Fernverkehr; und für Nachtreisezüge.

B.1.3.7.Für welche Komfortklassen können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.3.7.1.Dieses Ticket können Sie für die 1. und 2. Klasse im Fernverkehr und Bussen kaufen. In Nachtreisezügen kaufen Sie dieses Ticket für Sitz-, Liege- und Schlafwagen inklusive Platzreservierung.

B.1.3.7.2.Wenn Sie sich im Zug für einen Klassenwechsel von der 1. Klasse in die Business Class entscheiden, gelten die Bestimmungen des Punktes B.1.7..

B.1.3.7.3.Ein angebotsübergreifender Klassenwechsel von Sparschienetickets der 2. Klasse mit einem Standardticket in die 1. Klasse ist nicht möglich. Ein sonstiger Klassenwechsel ist nur in Nachtreisezügen möglich.

B.1.3.8.Für wie viele Reisende können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.3.8.1.Dieses Ticketangebot gibt es für eine Person.

B.1.3.8.2.Für bis zu 6 Reisende kann ein gemeinsames Ticket ausgegeben werden.

B.1.3.9.Welche Erstattungsmöglichkeiten haben Sie für dieses Ticket

B.1.3.9.1.Sie können dieses Ticket vor dem ersten Gültigkeitstag nicht erstatten lassen.

B.1.3.9.2.Sie können dieses Ticket ab dem ersten Gültigkeitstag nicht erstatten lassen.

B.1.3.10.Wo können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.3.10.1.Dieses Ticket erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:

B.1.3.10.2.Für Nachtreisezüge können Sie dieses Ticket auch an ÖBB Ticketschaltern kaufen.

B.1.3.11.Für welche Kundengruppen gibt es dieses Angebot

B.1.3.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppen Erwachsene, Kinder, Jubel-Vorteilspackerl, Jubelpackerl zum Klimaticket Ö und Fahrzeuge.

B.1.4.Standardticket Nightjet/EuroNight

B.1.4.1.Wann gibt es dieses Ticketangebot

B.1.4.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf.

B.1.4.2.Wie lange im Voraus können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.4.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis zu 180 Tage im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihr Ticket maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.

B.1.4.3.Wann und wie lange gilt dieses Ticket

B.1.4.3.1.Dieses Ticket ist zuggebunden. Es gilt nur am Gültigkeitstag für die gebuchten Züge und Plätze. Die jeweiligen Informationen finden Sie auf Ihrem Ticket.

B.1.4.3.2.In allen anderen Zügen ist dieses Ticket ungültig.

B.1.4.3.3.Sie können Ihre Fahrt zwischendurch nicht unterbrechen.

B.1.4.4.Für welchen Bereich können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.4.4.1.Dieses Ticket gibt es für alle Strecken auf denen Nachtreisezüge fahren.

B.1.4.5.Wo gilt dieses Ticket

B.1.4.5.1.Das Ticket gilt nur für die einfache Fahrt entlang der Fahrtstrecke Ihrer gebuchten Züge und Verbindungen.

B.1.4.5.2.Die Fahrtstrecke steht auf dem Ticket.

B.1.4.5.3.Sie können keine andere Fahrtstrecke nützen.

B.1.4.6.In welchen Zügen gilt dieses Ticket

B.1.4.6.1.Dieses Ticket gilt in Nachtreisezügen.

B.1.4.7.Für welche Komfortkategorien können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.4.7.1.Dieses Ticket kaufen Sie für folgende Komfortkategorien, je nach Verfügbarkeit:

  • Sitzwagen
  • Privatabteil im Sitzwagen bis maximal Dreierbelegung
  • Liegewagenabteile mit Vierer- und Sechserbelegung
  • Privatabteil im Liegenwagen für 1 bis 3 Erwachsene sowie Kinder bis maximal Sechserbelegung
  • Schlafwagen mit Dreifach-, Doppel- und Einfachbelegung
  • Schlafwagen Plus mit Dreifach-, Doppel- und Einfachbelegung
  • MiniCabin mit Einfachbelegung

B.1.4.7.2.Die Platzreservierungen sind bereits inkludiert.

B.1.4.7.3.Im Schlafwagen unterscheiden wir bei Einzelbuchungen nach Damen- und Herrenabteilen, sofern nicht alle Betten des Abteils von Angehörigen derselben Familie oder Gruppe belegt werden.

B.1.4.7.4.Wir bieten in Nachtreisezügen im Liegewagen spezielle Damenabteile an. Die Buchung ist bei freien Plätzen bis 4 Tage vor der Abfahrt möglich.

B.1.4.7.5.Ein Wechsel der Komfortkategorie (Sitz-, Liege- oder Bettplatz) ist bei freien Plätzen möglich. Sie erhalten entsprechende Informationen bei unseren Mitarbeitern im Zug. Der Differenzbetrag zwischen den Reisekategorien ist direkt bei unseren Mitarbeitern zu bezahlen.

B.1.4.8.Für wie viele Reisende können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.4.8.1.Mit diesem Ticketangebot können so viele Reisende zusammen fahren, wie Plätze verfügbar sind.

B.1.4.9.Welche Erstattungsmöglichkeiten haben Sie für dieses Ticket

B.1.4.9.1.Sie können dieses Ticket bis 1 Tag vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten, ohne Gebühren.

B.1.4.9.2.Sie können dieses Ticket ab dem ersten Gültigkeitstag nicht mehr erstatten.

B.1.4.10.Wo können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.4.10.1.Dieses Ticket erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:

  • ÖBB Ticketschalter
  • shop.oebbtickets.at
  • ÖBB Ticket-App
  • nightjet.com
  • Kundenservice +43-5-1717-3
  • Bei unseren Mitarbeitern im Zug (ausgenommen Privatabteil)
  • Im Reisebüro und bei Agenturen mit ÖBB Ticketverkauf

B.1.4.11.Für welche Kundengruppen gibt es dieses Angebot

B.1.4.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppen Erwachsene, Kinder, Vorteilscard, Reisende mit Behindertenpass, Reisende mit Behinderungen mit Begleitern, Fahrrad und Fahrzeuge.

B.1.5.Sparschiene Komfort Nightjet/EuroNight

B.1.5.1.Wann gibt es dieses Ticketangebot

B.1.5.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf.

B.1.5.2.Wie lange im Voraus können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.5.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis zu 180 Tage im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihr Ticket maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.

B.1.5.2.2.Dieses Ticket können Sie kaufen bis das begrenzte Kontingent für die jeweilige Zugfahrt ausverkauft ist, längstens jedoch bis 1 Minute vor Abfahrt des Zuges.

B.1.5.3.Wann und wie lange gilt dieses Ticket

B.1.5.3.1.Dieses Ticket ist zuggebunden. Es gilt nur am Gültigkeitstag für die gebuchten Züge und Plätze. Die jeweiligen Informationen finden Sie auf Ihrem Ticket.

B.1.5.3.2.In allen anderen Zügen ist dieses Ticket ungültig.

B.1.5.3.3.Sie können Ihre Fahrt zwischendurch nicht unterbrechen.

B.1.5.4.Für welchen Bereich können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.5.4.1.Dieses Ticket gibt es für alle Strecken, auf denen Nachtreisezüge fahren.

B.1.5.4.2.Bei Fahrten innerhalb folgender Regionen muss die Reise über 150 Kilometer lang sein:

  • Kärnten
  • Oberösterreich

B.1.5.4.3.Dieses Ticket gilt nicht bei Fahrten innerhalb folgender Regionen:

  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Ostregion mit Wien, Niederösterreich und dem Burgenland

B.1.5.5.Wo gilt dieses Ticket

B.1.5.5.1.Das Ticket gilt nur für die einfache Fahrt entlang der Fahrtstrecke Ihrer gebuchten Züge und Verbindungen.

B.1.5.5.2.Die Fahrtstrecke steht auf dem Ticket.

B.1.5.5.3.Sie können keine andere Fahrtstrecke nützen.

B.1.5.6.In welchen Zügen gilt dieses Ticket

B.1.5.6.1.Dieses Ticket gilt in Nachtreisezügen.

B.1.5.7.Für welche Komfortkategorien können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.5.7.1.Dieses Ticket kaufen Sie für folgende Komfortkategorien, je nach Verfügbarkeit:

  • Sitzwagen
  • Privatabteil im Sitzwagen bis maximal Dreierbelegung
  • Liegewagenabteile mit Vierer- und Sechserbelegung
  • Privatabteil im Liegenwagen für 1 bis 3 Erwachsene sowie Kinder bis maximal Sechserbelegung
  • Schlafwagen mit Dreifach-, Doppel- und Einfachbelegung
  • Schlafwagen Plus mit Dreifach-, Doppel- und Einfachbelegung
  • MiniCabin mit Einfachbelegung

B.1.5.7.2.Die Platzreservierungen sind bereits inkludiert.

B.1.5.7.3.Im Schlafwagen unterscheiden wir bei Einzelbuchungen nach Damen- und Herrenabteilen, sofern nicht alle Betten des Abteils von Angehörigen derselben Familie oder Gruppe belegt werden.

B.1.5.7.4.Wir bieten in Nachtreisezügen im Liegewagen spezielle Damenabteile an. Die Buchung ist bei freien Plätzen bis 4 Tage vor der Abfahrt möglich.

B.1.5.7.5.Ein Wechsel der Komfortkategorie (Sitz-, Liege- oder Bettplatz) ist bei freien Plätzen möglich. Sie erhalten entsprechende Informationen bei unseren Mitarbeitern im Zug. Der Differenzbetrag zwischen den Reisekategorien ist direkt bei unseren Mitarbeitern zu bezahlen.

B.1.5.8.Für wie viele Reisende können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.5.8.1.Mit diesem Ticketangebot können so viele Reisende zusammen fahren, wie Plätze verfügbar sind.

B.1.5.9.Welche Erstattungsmöglichkeiten haben Sie für dieses Ticket

B.1.5.9.1.Sie können dieses Ticket bis 15 Tage vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten, ohne Gebühren.

B.1.5.9.2.Sie können dieses Ticket bis 1 Tag vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten, unter Abzug einer Gebühr in Höhe von 50 % des Fahrpreises, aber mindestens 15 Euro je Reisenden.

B.1.5.9.3.Sie können dieses Ticket ab dem ersten Gültigkeitstag nicht mehr erstatten.

B.1.5.10.Wo können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.5.10.1.Dieses Ticket erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:

B.1.5.11.Für welche Kundengruppen gibt es dieses Angebot

B.1.5.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppen Erwachsene, Kinder, Gruppen, Fahrräder, Fahrzeuge und Schulgruppen.

B.1.6.Sparschiene Nightjet/EuroNight

B.1.6.1.Wann gibt es dieses Ticketangebot

B.1.6.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf.

B.1.6.2.Wie lange im Voraus können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.6.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis zu 180 Tage im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihr Ticket maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.

B.1.6.2.2.Dieses Ticket können Sie kaufen bis das begrenzte Kontingent für die jeweilige Zugfahrt ausverkauft ist, längstens jedoch bis 1 Minute vor Abfahrt des Zuges.

B.1.6.3.Wann und wie lange gilt dieses Ticket

B.1.6.3.1.Dieses Ticket ist zuggebunden. Es gilt nur am Gültigkeitstag für die gebuchten Züge und Plätze. Die jeweiligen Informationen finden Sie auf Ihrem Ticket.

B.1.6.3.2.In allen anderen Zügen ist dieses Ticket ungültig.

B.1.6.3.3.Sie können Ihre Fahrt zwischendurch nicht unterbrechen.

B.1.6.4.Für welchen Bereich können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.6.4.1.Dieses Ticket gibt es für alle Strecken, auf denen Nachtreisezüge fahren.

B.1.6.4.2.Bei Fahrten innerhalb folgender Regionen muss die Reise über 150 Kilometer lang

sein:

  • Kärnten
  • Oberösterreich

B.1.6.4.3.Dieses Ticket gilt nicht bei Fahrten innerhalb folgender Regionen:

  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Ostregion mit Wien, Niederösterreich und dem Burgenland

B.1.6.5.Wo gilt dieses Ticket

B.1.6.5.1.Das Ticket gilt nur für die einfache Fahrt entlang der Fahrtstrecke Ihrer gebuchten Züge und Verbindungen.

B.1.6.5.2.Die Fahrtstrecke steht auf dem Ticket.

B.1.6.5.3.Sie können keine andere Fahrtstrecke nützen.

B.1.6.6.In welchen Zügen gilt dieses Ticket

B.1.6.6.1.Dieses Ticket gilt in Nachtreisezügen.

B.1.6.7.Für welche Komfortkategorien können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.6.7.1.Dieses Ticket kaufen Sie für folgende Komfortkategorien, je nach Verfügbarkeit:

  • Sitzwagen
  • Privatabteil im Sitzwagen bis maximal Dreierbelegung
  • Liegewagenabteile mit Vierer- und Sechserbelegung
  • Privatabteil im Liegenwagen für 1 bis 3 Erwachsene sowie Kinder bis maximal Sechserbelegung
  • Schlafwagen mit Dreifach-, Doppel- und Einfachbelegung
  • Schlafwagen Plus mit Dreifach-, Doppel- und Einfachbelegung
  • MiniCabin mit Einfachbelegung

B.1.6.7.2.Die Platzreservierungen sind bereits inkludiert.

B.1.6.7.3.Im Schlafwagen unterscheiden wir bei Einzelbuchungen nach Damen- und Herrenabteilen, sofern nicht alle Betten des Abteils von Angehörigen derselben Familie oder Gruppe belegt werden.

B.1.6.7.4.Wir bieten in Nachtreisezügen im Liegewagen spezielle Damenabteile an. Die Buchung ist bei freien Plätzen bis 4 Tage vor der Abfahrt möglich.

B.1.6.7.5.Ein Wechsel der Komfortkategorie (Sitz-, Liege- oder Bettplatz) ist bei freien Plätzen möglich. Sie erhalten entsprechende Informationen bei unseren Mitarbeitern im Zug. Der Differenzbetrag zwischen den Reisekategorien ist direkt bei unseren Mitarbeitern zu bezahlen.

B.1.6.8.Für wie viele Reisende können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.6.8.1.Mit diesem Ticketangebot können so viele Reisende zusammen fahren, wie Plätze verfügbar sind.

B.1.6.9.Welche Erstattungsmöglichkeiten haben Sie für dieses Ticket

B.1.6.9.1.Sie können dieses Ticket vor dem ersten Gültigkeitstag nicht erstatten.

B.1.6.9.2.Sie können dieses Ticket ab dem ersten Gültigkeitstag nicht erstatten.

B.1.6.10.Wo können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.6.10.1.Dieses Ticket erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:

B.1.6.11.Für welche Kundengruppen gibt es dieses Angebot

B.1.6.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppen Erwachsene, Kinder, Fahrräder und Fahrzeuge.

B.1.7.Klassenwechsel in die Business Class

B.1.7.1.Wann gibt es dieses Ticketangebot

B.1.7.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf. Sie erhalten es für Reisen mit einem gültigen Ticket für die 1. Klasse.

B.1.7.2.Wie lange im Voraus können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.7.2.1.Dieses Ticket kaufen Sie zur sofortigen Benützung.

B.1.7.3.Wann und wie lange gilt dieses Ticket

B.1.7.3.1.Dieses Ticket gilt nur am Gültigkeitstag, der auf dem Ticket steht.

B.1.7.3.2.Sie können Ihre Fahrt zwischendurch nicht unterbrechen.

B.1.7.4.Für welche Bereiche können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.7.4.1.Dieses Ticket erhalten Sie nur für die gleiche Gültigkeitsstrecke Ihres Tickets der 1. Klasse.

B.1.7.5.Wo gilt dieses Ticket

B.1.7.5.1.Dieses Ticket gilt nur auf der Fahrtstrecke, die auf Ihrem Ticket der 1. Klasse steht.

B.1.7.5.2.Sie können keine andere Fahrtstrecke nehmen.

B.1.7.6.In welchen Zügen und Bussen gilt dieses Ticket

B.1.7.6.1.Mit diesem Ticket fahren Sie in Zügen des Fernverkehrs mit Business Class.

B.1.7.7.Für welche Komfortklassen können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.7.7.1.Dieses Ticket können Sie für die Business Class kaufen.

B.1.7.8.Für wie viele Reisende können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.7.8.1.Dieses Ticket können Sie für 1 Person kaufen.

B.1.7.9.Welche Erstattungsmöglichkeiten haben Sie für dieses Ticket

B.1.7.9.1.Dieses Ticket können Sie nicht erstatten.

B.1.7.10.Wo können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.7.10.1.Dieses Ticket können Sie bei den Mitarbeitern in unseren Zügen kaufen.

B.1.7.11.Für welche Kundengruppen gibt es dieses Angebot

B.1.7.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppen Erwachsene. Kinder gelten bei diesem Angebot als Erwachsene.

B.1.8. - bleibt frei -

B.1.9. - bleibt frei -

B.1.10.Einfach-Raus-Ticket

B.1.10.1.Wann gibt es dieses Ticketangebot

B.1.10.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf.

B.1.10.2.Wie lange im Voraus können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.10.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis 6 Monate im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihr Ticket maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.

B.1.10.3.Wann und wie lange gilt dieses Ticket

B.1.10.3.1.Dieses Ticket gilt nur am Gültigkeitstag, der auf dem Ticket steht.

B.1.10.3.2.Sie fahren mit diesem Ticket an Werktagen von Montag bis Freitag ab 9.00 bis 3.00 Uhr des Folgetages. An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen gilt dieses Ticket ganztägig bis 3.00 Uhr des Folgetages.

B.1.10.3.3.Wenn Sie Ihre Reise an Werktagen von Montag bis Freitag vor 9.00 Uhr beginnen, brauchen Sie ein weiteres Ticket bis zur ersten Haltestelle, an der Ihr Zug nach 9.00 Uhr hält. Bitte beachten Sie dafür die Bestimmungen des Punktes A.3.1.2..

B.1.10.3.4.Wenn Sie Ihre Reise nach 3.00 Uhr beenden, brauchen Sie ein weiteres Ticket ab der letzten Haltestelle, an der Ihr Zug vor 3.00 Uhr hält. Bitte beachten Sie dafür die Bestimmungen des Punktes A.3.1.2..

B.1.10.3.5.Innerhalb der Gültigkeit können Sie beliebig oft mit diesem Ticket fahren.

B.1.10.4.Für welche Bereiche können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.10.4.1.Dieses Ticket können Sie für alle Strecken der ÖBB kaufen.

B.1.10.4.2.Dieses Ticket können Sie ebenfalls für die Strecken folgender Bahnen kaufen:

  • Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn (österreichische Strecken)

B.1.10.5.Wo gilt dieses Ticket

B.1.10.5.1.Dieses Ticket gilt für alle Strecken zwischen den Bahnhöfen der ÖBB und der unter B.1.10.4.2. genannten Bahnen.

B.1.10.5.2.Dieses Ticket gilt nicht für Fahrten in Vorarlberg.

B.1.10.6.In welchen Zügen und Bussen gilt dieses Ticket

B.1.10.6.1.Mit diesem Ticket fahren Sie in allen Nahverkehrszügen der ÖBB.

B.1.10.6.2.Mit diesem Ticket fahren Sie in den Regionalzügen der unter Punkt B.1.10.4.2. genannten Bahnen.

B.1.10.7.Für welche Komfortklassen können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.10.7.1.Dieses Ticket können Sie für die 2. Klasse kaufen.

B.1.10.8.Für wie viele Reisende können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.10.8.1.Mit diesem Angebot können 2 bis 5 fünf Personen zusammen fahren. Bitte beachten Sie: Es ist notwendig die Anzahl der Reisenden direkt beim Kauf des Tickets anzugeben.

B.1.10.8.2.Dieses Ticket ist nur gültig, wenn Sie als Reisender Teil der Gruppe sind und Ihren Namen auf das Ticket schreiben.

B.1.10.9.Welche Erstattungsmöglichkeiten haben Sie für dieses Ticket

B.1.10.9.1.Das Ticket können Sie vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten lassen, ohne Gebühr.

B.1.10.9.2.Ab dem ersten Gültigkeitstag können Sie das Ticket nicht erstatten.

B.1.10.10.Wo können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.10.10.1.Dieses Ticket erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:

  • ÖBB Ticketschalter
  • ÖBB Ticketautomat
  • Kundenservice 05-1717
  • shop.oebbtickets.at
  • ÖBB Ticket-App
  • in unseren Zügen und Bussen
  • im Reisebüro und bei Agenturen mit ÖBB Ticketverkauf

B.1.10.11.Für welche Kundengruppen gibt es dieses Angebot

B.1.10.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppen Erwachsene und Erwachsene kombiniert mit Fahrrädern. Kinder gelten bei diesem Angebot als Erwachsene.

B.1.11.Kombiticket

B.1.11.1.Wann gibt es dieses Ticketangebot

B.1.11.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf.

B.1.11.2.Wie lange im Voraus können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.11.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis zu 6 Monate im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihr Ticket maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.

B.1.11.3.Wann und wie lange gilt dieses Ticket

B.1.11.3.1.Der Gültigkeitszeitraum steht auf dem Ticket.

B.1.11.3.2.Die Bahntickets bei Kombitickets sind sowohl für die Hinfahrt als auch für die Rückfahrt jeweils 2 Kalendertage gültig. Das Bahnticket bei Kombitickets Wintersport mit dem 1-Tages-Skipass ist für die Hin- und Rückfahrt 2 Kalendertage gültig. Das Bahnticket bei Kombitickets Wintersport mit dem 6-Tages-Skipass ist für die Hin- und Rückfahrt 8 Kalendertage gültig. Die Hinfahrt bzw. die Rückfahrt muss innerhalb von 36 Stunden nach Fahrtantritt beendet sein.

B.1.11.3.3.Sie können Ihre Fahrt zwischendurch unterbrechen.

B.1.11.4.Für welche Bereiche können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.11.4.1.Dieses Ticket können Sie nur in Verbindung mit einer Zusatzleistung kaufen.

B.1.11.4.2.Dieses Ticket können Sie für alle Strecken der ÖBB kaufen.

B.1.11.5.Wo gilt dieses Ticket

B.1.11.5.1.Die Fahrtstrecke steht auf dem Ticket.

B.1.11.5.2.Dieses Ticket gilt nicht für Fahrten innerhalb Vorarlbergs, ausgenommen Kombitickets Wintersport.

B.1.11.5.3.Sie können keine andere Fahrtstrecke nehmen.

B.1.11.6.In welchen Zügen und Bussen gilt dieses Ticket

B.1.11.6.1.Mit diesem Ticket fahren Sie in allen Fern- und Nahverkehrszügen sowie innerösterreichischen Bussen der ÖBB.

B.1.11.6.2.Das Ticket gilt nicht in den Nachtreisezügen.

B.1.11.7.Für welche Komfortklassen können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.11.7.1.Dieses Ticket können Sie für die 1. Klasse und 2. Klasse kaufen.

B.1.11.7.2.Wenn Sie sich für einen Klassenwechsel von der 2. in die 1. Klasse entscheiden, zahlen Sie die Differenz zwischen den beiden Klassen für die von Ihnen gewünschte Strecke.

B.1.11.7.3.Wenn Sie sich im Zug für einen Klassenwechsel von der 1. Klasse in die Business Class entscheiden, gelten die Bestimmungen des Punktes B.1.7..

B.1.11.8.Für wie viele Reisende können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.11.8.1.Mit diesem Angebot können bis zu 99 Personen zusammen fahren.

B.1.11.9.Welche Erstattungsmöglichkeiten haben Sie für dieses Ticket

B.1.11.9.1.Wir erstatten Ihnen Kombitickets, die noch nicht benützt wurden.

B.1.11.9.2.Das Ticket können Sie vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten lassen, ohne Gebühren.

B.1.11.9.3.Das Ticket können Sie ab dem ersten Gültigkeitstag nicht erstatten lassen.

B.1.11.9.4.Bitte achten Sie darauf, zusammen mit dem Ticket auch alle anderen Belege des Kombitickets zur Erstattung einzureichen. Ansonsten ist eine Erstattung leider nicht möglich.

B.1.11.9.5.Erstattungen werden von ÖBB-Personenverkehr AG, Fahrgastrechte, Postfach 75, 1020 Wien durchgeführt. Senden Sie hierzu das ausgefüllte ÖBB Erstattungsformular, die Tickets und alle Belege an die oben genannte Adresse.

B.1.11.10.Wo können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.11.10.1.Dieses Ticket erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:

B.1.11.11.Für welche Kundengruppen gibt es dieses Angebot

B.1.11.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppen Erwachsene, Kind und Reisende mit Behindertenpass.

B.1.12.Schulcard-Ticket

B.1.12.1.Wann gibt es dieses Ticketangebot

B.1.12.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf.

B.1.12.2.Wie lange im Voraus können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.12.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis zu 92 Tage im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihr Ticket maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.

B.1.12.3.Wann und wie lange gilt dieses Ticket

B.1.12.3.1.Das Einzelticket gilt 2 Tage. Der Gültigkeitszeitraum steht auf dem Ticket. Hin- und Rückfahrtickets werden als zwei Einzeltickets behandelt.

B.1.12.3.2.Sie können Ihre Fahrt zwischendurch unterbrechen. In Städten, die Stadtverkehrsbahnhöfe sind, können Sie Ihre Fahrt nicht unterbrechen, gemäß B.4..

B.1.12.4.Für welche Bereiche können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.12.4.1.Dieses Ticket können Sie für alle Strecken der ÖBB kaufen.

B.1.12.4.2.Dieses Ticket können Sie ebenfalls für die Strecken folgender Bahnen kaufen:

  • Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn (österreichische Strecken)

B.1.12.5.Wo gilt dieses Ticket

B.1.12.5.1.Die Fahrtstrecke steht auf dem Ticket.

B.1.12.5.2.Dieses Ticket gilt nicht für Fahrten innerhalb Vorarlbergs.

B.1.12.5.3.Sie können auch eine andere Fahrtstrecke nehmen, wenn sie preislich günstiger ist. Die Differenz zur teureren Fahrtstrecke erhalten Sie aber nicht zurück.

B.1.12.6.In welchen Zügen und Bussen gilt dieses Ticket

B.1.12.6.1.Mit diesem Ticket fahren Sie in allen Fern- und Nahverkehrszügen der ÖBB. Sie benötigen eine Reservierung für Reisen in Fernverkehrszügen, nach Punkt B.2.1..

B.1.12.6.2.Mit diesem Ticket fahren Sie in den Regionalzügen der unter Punkt B.1.12.4.2. genannten Bahnen.

B.1.12.7.Für welche Komfortklassen können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.12.7.1.Dieses Ticket können Sie für die 2. Klasse kaufen.

B.1.12.7.2.Ein Klassenwechsel von der 2. in die 1. Klasse ist nicht möglich.

B.1.12.8.Für wie viele Reisende können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.12.8.1.Mit diesem Ticketangebot können 6 bis maximal 50 Personen zusammen fahren.

B.1.12.8.2.Da Gruppengrößen im Planungszeitraum meist schwanken, erhalten Sie das Ticket nicht für die genaue Gruppenzahl, sondern in folgender Staffelung:

  • Gruppen von 6 bis 10 Reisende erhalten ein Ticket für 8 Reisende
  • Gruppen von 11 bis 14 Reisende erhalten ein Ticket für 12 Reisende
  • Gruppen von 15 bis 20 Reisende erhalten ein Ticket für 16 Reisende
  • Gruppen von 21 bis 25 Reisende erhalten ein Ticket für 22 Reisende
  • Gruppen von 26 bis 30 Reisende erhalten ein Ticket für 26 Reisende
  • Gruppen von 31 bis 40 Reisende erhalten ein Ticket für 32 Reisende
  • Gruppen von 41 bis 50 Reisende erhalten ein Ticket für 42 Reisende

B.1.12.9.Welche Erstattungsmöglichkeiten haben Sie für dieses Ticket

B.1.12.9.1.Das Ticket können Sie vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten lassen, ohne Gebühren.

B.1.12.9.2.Das Ticket können Sie ab dem ersten Gültigkeitstag 3 Tage lang erstatten, für eine Gebühr von 50 % des Fahrpreises, aber mindestens 15,- Euro je Reisenden. Hin- und Rückfahrtickets werden als zwei Einzeltickets behandelt.

B.1.12.9.3.Verringert sich die Anzahl der Reisenden, ist eine Teilerstattung nicht möglich.

B.1.12.10.Wo können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.12.10.1.Dieses Ticket erhalten Sie bei folgender Verkaufsstelle:

B.1.12.10.2.Sie erhalten dieses Ticket als PDF zum Ausdrucken.

B.1.12.11.Für welche Kundengruppen gibt es dieses Angebot

B.1.12.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppe Schulcard.

B.1.13.Städtetourismus

B.1.13.1.Wann gibt es dieses Ticketangebot

B.1.13.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf.

B.1.13.2.Wie lange im Voraus können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.13.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis 3 Monate im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihr Ticket maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.

B.1.13.3.Wann und wie lange gilt dieses Ticket

B.1.13.3.1.Das Hin- und Rückfahrticket gilt ab dem ersten Gültigkeitstag 1 Monat. Der Gültigkeitszeitraum steht auf dem Ticket.

B.1.13.3.2.Sie können Ihre Fahrt zwischendurch unterbrechen. In Städten, die Stadtverkehrsbahnhöfe sind, können Sie Ihre Fahrt nicht unterbrechen, gemäß B.4..

B.1.13.4.Für welche Bereiche können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.13.4.1.Dieses Ticket können Sie für Reisen über 150 Kilometer innerhalb Österreichs kaufen, wenn Sie mindestens eine Hotelübernachtung zur gleichen Zeit buchen.

B.1.13.4.2.Dieses Ticket können Sie für alle Strecken der ÖBB kaufen.

B.1.13.5.Wo gilt dieses Ticket

B.1.13.5.1.Die Fahrtstrecke steht auf dem Ticket.

B.1.13.5.2.Dieses Ticket gilt nicht für Fahrten innerhalb Vorarlbergs.

B.1.13.5.3.Sie können keine andere Fahrtstrecke nehmen.

B.1.13.6.In welchen Zügen und Bussen gilt dieses Ticket

B.1.13.6.1.Mit diesem Ticket fahren Sie in allen Fern- und Nahverkehrszügen sowie innerösterreichischen Bussen der ÖBB.

B.1.13.7.Für welche Komfortklassen können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.13.7.1.Dieses Ticket können Sie für die 1. Klasse und 2. Klasse kaufen.

B.1.13.7.2.Wenn Sie sich für einen Klassenwechsel von der 2. in die 1. Klasse entscheiden, zahlen Sie die Differenz zwischen den beiden Klassen für die von Ihnen gewünschte Strecke.

B.1.13.7.3.Wenn Sie sich im Zug für einen Klassenwechsel von der 1. Klasse in die Business Class entscheiden, gelten die Bestimmungen des Punktes B.1.7..

B.1.13.8.Für wie viele Reisende können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.13.8.1.Dieses Ticket können Sie für 1 Person kaufen.

B.1.13.9.Welche Erstattungsmöglichkeiten haben Sie für dieses Ticket

B.1.13.9.1.Sie können das Ticket vor dem ersten Gültigkeitstag nicht erstatten lassen.

B.1.13.9.2.Sie können dieses Ticket ab dem ersten Gültigkeitstag nicht erstatten lassen.

B.1.13.10.Wo können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.13.10.1.Dieses Ticket erhalten Sie bei folgender Verkaufsstelle:

  • im Reisebüro mit gültiger RIT-Ermächtigung

B.1.13.11.Für welche Kundengruppen gibt es dieses Angebot

B.1.13.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppe Erwachsene und Kinder.

B.1.14.ÖBB Gepäckservice

B.1.14.1.Wann gibt es dieses Serviceangebot

B.1.14.1.1.Dieses Serviceangebot gibt es bis auf Widerruf. Sie erhalten es für Reisen innerhalb Österreichs in Verbindung mit einem Ticket.

B.1.14.1.2.Dieses Serviceangebot bieten wir Ihnen für folgende Gepäckstücke:

  • Koffer

B.1.14.1.3.Wir transportieren auch gerne Ihr Sondergepäck:

  • Verpackte Fahrräder
  • Verpackte Elektrofahrräder
  • Verpackte Ski und Snowboard
  • Verpackte Golfausrüstung
  • Rucksäcke
  • Reisetaschen
  • Skischuhtaschen

B.1.14.1.4.Bei E-Bikes muss, sofern möglich, der Akku ausgebaut werden.

B.1.14.1.5.Außerdem transportieren wir folgendes zusammenklappbares Sondergepäck:

  • Rollstühle
  • Kinderwägen
  • Kinderbuggys

B.1.14.1.6.Bitte beachten Sie: Jedes Gepäck- oder Sondergepäckstück darf maximal 30 kg wiegen. Das addierte Gurtmaß von Normal- und Sondergepäck 1x Länge, 2x Höhe und 2x Breite darf dabei 300 cm nicht überschreiten. Das Gurtmaß von Fahrrädern darf 500 cm nicht überschreiten.

B.1.14.1.7.An und in den Sondergepäckstücken können wir nur solche Dinge transportieren, die fest damit verbunden sind, wie z.B. Lichtanlagen beim Fahrrad.

B.1.14.2.Wie lange im Voraus können Sie dieses Serviceangebot kaufen

B.1.14.2.1.Dieses Serviceangebot kaufen Sie bis zu 30 Tage im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie dieses Serviceangebot maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.

B.1.14.2.2.Dieses Serviceangebot kaufen Sie beim ÖBB Ticketschalter und beim Kundenservice 05-1717 bis zu 3 Werktage vor dem gewünschten Abholtermin.

B.1.14.3.Wann und wie lange gilt dieses Serviceangebot

B.1.14.3.1.Gerne holen wir Ihre Gepäckstücke an folgenden Werktagen ab:

  • Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 mit buchbaren Zeitfenstern zwischen 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr
  • Zusätzlich Montag bis Freitag von 17.00 bis 20.00 Uhr nur an folgenden Postleitzahlen:
    • Wien und Wien Umgebung: 1xxx; 2320-2353
    • Graz und Graz Umgebung: 8010-8055
    • Linz und Linz Umgebung: 4010-4020
    • Salzburg und Salzburg Umgebung: 5010-5026
    • Innsbruck und Innsbruck Umgebung: 6010-6063
    • Klagenfurt und Klagenfurt Umgebung: 9020-9061
  • Zusätzlich an Samstagen von 08.00 bis 15.00 Uhr nur an den/die Postleitzahlen
    • Wien und Wien Umgebung: 1xxx; 2320-2353
    • Graz und Graz Umgebung: 8010-8055
    • Linz und Linz Umgebung: 4010-4020
    • Salzburg und Salzburg Umgebung: 5010-5026
    • Innsbruck und Innsbruck Umgebung: 6010-6063
  • Klagenfurt und Klagenfurt Umgebung: 9020-9061

B.1.14.3.2.Gerne liefern wir Ihnen Ihre Gepäckstücke an folgenden Werktagen aus:

  • Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr mit buchbaren Zeitfenstern zwischen 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr
  • Zusätzlich Montag bis Freitag von 17.00 bis 20.00 Uhr nur an den/die Postleitzahlen
    • Wien und Wien Umgebung: 1xxx; 2320-2353
    • Graz und Graz Umgebung: 8010-8055
    • Linz und Linz Umgebung: 4010-4020
    • Salzburg und Salzburg Umgebung: 5010-5026
    • Innsbruck und Innsbruck Umgebung: 6010-6063
    • Klagenfurt und Klagenfurt Umgebung: 9020-9061
  • Zusätzlich an Samstagen von 8.00 bis 15.00 Uhr nur an den/die Postleitzahlen
    • Wien und Wien Umgebung: 1xxx; 2320-2353
    • Graz und Graz Umgebung: 8010-8055
    • Linz und Linz Umgebung: 4010-4020
    • Salzburg und Salzburg Umgebung: 5010-5026
    • Innsbruck und Innsbruck Umgebung: 6010-6063
    • Klagenfurt und Klagenfurt Umgebung: 9020-9061

B.1.14.3.3Die Auslieferung Ihrer Gepäckstücke dauert voraussichtlich:

  • 1 Werktag nach dem Abholtag bei Abholung Standard

B.1.14.3.4.Liefern wir Ihre Gepäckstücke nicht im vereinbarten Zeitraum aus, so wenden Sie sich bitte telefonisch an das ÖBB Kundenservice unter 05-1717.

B.1.14.3.5.Bei Nichteinhaltung der gebuchten Abhol- oder Zustellzeiten sowie bei Überschreitung der angegebenen Zustellungsdauer erstatten wir Ihnen die gesamten Haus-Haus-Gepäck-Gebühren in eine Richtung. Eine Sendung gilt als fristgerecht zugestellt/abgeholt, wenn sie bis spätestens 15 Minuten nach Ablauf des Zeitfensters bzw. nach 17.00 Uhr abgeschlossen wurde. Für die Rückerstattung kontaktieren Sie das ÖBB Kundenservice, telefonisch unter 05-1717 oder online auf www.oebb.at/kontakt.

B.1.14.4.Für welche Bereiche können Sie dieses Serviceangebot kaufen

B.1.14.4.1.Dieses Serviceangebot bieten wir Ihnen für die Verbindungen des Bahntickets Ihrer Reise an. Vorausgesetzt, Ihre Abhol- und Lieferadresse liegt zumindest im Einzugsbereich Ihres Abfahrts- und Ankunftsbahnhofes.

B.1.14.5.Wo gilt dieses Serviceangebot

B.1.14.5.1.Dieses Serviceangebot gilt für ganz Österreich.

B.1.14.5.2.Bitte beachten Sie: die Gemeinden Hirschegg, Mittelberg und Jungholz mit den Postleitzahlen 6991 bis 6993 gelten postalisch als Deutschland.

Für einen Versand dorthin ist das Gepäckservice International zu buchen.

B.1.14.6.In welchen Zügen und Bussen gilt dieses Serviceangebot

B.1.14.6.1.--- bleibt frei ---

B.1.14.7.Für welche Komfortklassen können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.14.7.1.--- bleibt frei ---

B.1.14.8.Für wie viele Gepäck- und Sondergepäckstücke können Sie dieses Angebot kaufen

B.1.14.8.1.Je Reisenden können Sie 1 Gepäckservice Schein kaufen. Mit diesem Schein können Sie eine unbegrenzte Anzahl an Gepäck- und Sondergepäckstücke verschicken.

B.1.14.9.Welche Erstattungsmöglichkeiten haben Sie für dieses Angebot

B.1.14.9.1.Bis spätestens 3 Werktage vor dem Abholtag können Sie dieses Serviceangebot ohne Gebühren erstatten oder ändern.

B.1.14.9.2.Danach können Sie dieses Serviceangebot nicht erstatten oder ändern.

B.1.14.10.Wo können Sie dieses Serviceangebot kaufen

B.1.14.10.1.Dieses Serviceangebot erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:

  • ÖBB Ticketschalter
  • Kundenservice 05-1717
  • bei Agenturen mit ÖBB Ticketverkauf

B.1.14.11.Für welche Kundengruppen gibt es dieses Angebot

B.1.14.11.1.Dieses Serviceangebot gibt es für die Kundengruppe Erwachsene. Kinder gelten bei diesem Angebot als Erwachsene.

B.1.14.12.Welche Versicherungsleistung enthält dieses Serviceangebot

B.1.14.12.1.Wenn Sie dieses Serviceangebot kaufen, erhalten Sie automatisch eine Versicherung für Ihre Gepäck- und Sondergepäckstücke.

B.1.14.12.2.Die Versicherung deckt folgende Leistungen bis 800,- Euro je Gepäck- und Sondergepäckstück:

  • Ersatz der Kosten für die Wiederbeschaffung eines verlorenen Gepäck- und Sondergepäckstücks
  • Reparatur eines beschädigten Gepäck- und Sondergepäckstücks
  • Schäden an unverpackten Fahrräder werden nicht ersetzt

B.1.14.12.3.Ihr Versicherer und Ansprechpartner dafür: GO! Express & Logistics GmbH, Pfarrgasse 81, 1230 Wien

B.1.14.12.4.Eine darüberhinausgehende Haftung richtet sich nach der Verordnung (EU) Nr. 2021/782, einschließlich ihres Anhangs I, CIV.

B.1.15.Upgrade in die 1. Klasse zum Klimaticket Ö

B.1.15.1.Wann gibt es dieses Ticketangebot

B.1.15.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf.

B.1.15.1.2.Das Ticketangebot ist nur in Kombination mit einem gültigen Klimaticket Ö gültig.

B.1.15.2.Wie lange im Voraus können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.15.2.1.Sie können Ihr ÖBB 1. Klasse Upgrade bis zu einem Monat vor Gültigkeitsbeginn kaufen.

B.1.15.2.2.Der Gültigkeitsbeginn Ihres ÖBB 1. Klasse Upgrades kann nicht vor dem Gültigkeitsbeginn Ihres Klimatickets Ö liegen.

B.1.15.3.Wann und wie lange gilt dieses Ticket

B.1.15.3.1.Dieses Ticket gilt ab dem ersten Gültigkeitstag maximal für 12 Monate.

B.1.15.3.2.Die Gültigkeit dieses Tickets endet jedenfalls mit dem Ende der Gültigkeit Ihres Klimatickets Ö, sollte dieses bereits zu einem früheren Zeitpunkt ablaufen.

B.1.15.4.Für welche Bereiche können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.15.4.1.Dieses Ticket erhalten Sie nur für die Strecken der ÖBB in Österreich gemäß Punkt A.2..

B.1.15.5.Wo gilt dieses Ticket

B.1.15.5.1.Dieses Ticket gilt auf den Fahrtstrecken Ihres Klimatickets Ö, die durch die ÖBB befahren werden.

B.1.15.6.In welchen Zügen und Bussen gilt dieses Ticket

B.1.15.6.1.Mit diesem Ticket fahren Sie in Zügen und Bussen des Fernverkehrs mit 1. Klasse.

B.1.15.7.Für welche Komfortklassen können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.15.7.1.Dieses Ticket können Sie für die 1. Klasse kaufen.

B.1.15.8.Für wie viele Reisende können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.15.8.1.Dieses Ticket können Sie für 1 Person kaufen. Der Name auf dem Upgrade muss mit dem Namen auf Ihrem Klimaticket Ö übereinstimmen.

B.1.15.9.Welche Erstattungsmöglichkeiten haben Sie für dieses Ticket

B.1.15.9.1.Sie können das Ticket vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten lassen, ohne Gebühren. Ab den letzten 5 Monaten der Gültigkeit ihres Klimaticktes Ö ist das Ticket erstattbar, mit einer Gebühr von einer Monatsrate. Das 1. Klasse Upgrade zum Klimaticket Ö Bundesheer und Klimaticket Ö Zivildienst ist nicht erstattbar.

B.1.15.10.Wo können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.15.10.1.Dieses Ticket erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:

B.1.15.11.Für welche Kundengruppen gibt es dieses Angebot

B.1.15.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppen Klimaticket Ö Classic, Klimaticket Ö Jugend, Klimaticket Ö Senior, Klimaticket Ö Spezial, Klimaticket Ö Bundesheer und Klimaticket Ö Zivildienst. Für die Kundengruppen gemäß C.20. gibt es den Familienaufschlag.

B.1.16. - bleibt frei -

B.1.17.ÖBB Transfer

 

B.1.17.1.Wann gibt es dieses Ticketangebot

B.1.17.1.1.Dieses Ticketangebot gilt von 01.10.2022 bis 09.09.2027.

B.1.17.1.2.Mit diesem Ticket fahren Sie am jeweiligen Geltungstag zur gebuchten Zeit.

B.1.17.2.Wie lange im Voraus können Sie dieses Ticketangebot kaufen

B.1.17.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis zu 6 Monate im Voraus und bis maximal 2 Tage vor Abfahrt. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihr Ticket maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.

B.1.17.3.Wann und wie lange gilt dieses Ticket

B.1.17.3.1.Ihr Ticket gilt nur am Gültigkeitstag in Verbindung mit der von Ihnen gebuchten Zugverbindung und in dem von Ihnen gebuchten Service ÖBB Transfer.

B.1.17.3.2.In allen anderen ÖBB Transfer Bediengebieten ist dieses Ticket ungültig.

B.1.17.4.Für welche Bereiche können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.17.4.1.Das Ticket gibt es für das Service ÖBB Transfer in ausgewählten Regionen zwischen dem Bahnhof und dem ausgewählten Ziel.

B.1.17.5.Wo gilt dieses Ticket

B.1.17.5.1.Das Ticket gilt nur entlang der Fahrtstrecke zu Ihrer gebuchten Enddestination.

B.1.17.5.2.Sie können keine andere Fahrtstrecke nehmen.

B.1.17.6.In welchen Zügen und Bussen gilt dieses Ticket

B.1.17.6.1.Dieses Ticket gilt nur für das Service ÖBB Transfer.

B.1.17.7.Für welche Komfortklassen können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.17.7.1.Das Service ÖBB Transfer hat nur eine Komfortklasse.

B.1.17.8.Für wie viele Reisende können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.17.8.1.Mit diesem Ticketangebot können bis zu 7 Reisende zusammenfahren.

B.1.17.9.Welche Erstattungsmöglichkeiten haben Sie für dieses Angebot

B.1.17.9.1.Das Ticket können Sie vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten lassen, ohne Gebühren.

B.1.17.9.2.Das Ticket können Sie ab dem ersten Gültigkeitstag nicht erstatten.

B.1.17.10.Wo können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.17.10.1.Diese Tickets erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:

  • an ÖBB Ticketschaltern
  • shop.oebbtickets.at
  • ÖBB Ticket-App
  • im Reisebüro und bei Agenturen mit ÖBB Ticketverkauf

B.1.17.11.Für welche Kundengruppen gibt es dieses Angebot

B.1.17.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppen Erwachsener, Kinder und Gruppen ab 3 Personen. Allein reisende Kinder gelten bei diesem Angebot als Erwachsene. Dieses Ticket gibt es nicht für Fahrräder und Hunde.

B.2.Reservierungen

B.2.1.Sitzplatzreservierungen

B.2.1.1.Wann gibt es dieses Reservierungsangebot

B.2.1.1.1.Dieses Reservierungsangebot gibt es immer.

B.2.1.1.2.Eine Reservierung gilt für eine Reiserichtung, auch wenn Sie mehrmals umsteigen. Vorausgesetzt Sie fahren mit dem nächsten Anschlusszug am selben Tag weiter und buchen die Reservierung zum selben Zeitpunkt.

B.2.1.1.3.Bitte beachten Sie: Wenn Sie für die Hin- und für die Rückfahrt eine Reservierung wünschen, ist es notwendig für beide Richtungen eine Reservierung zu kaufen.

B.2.1.2.Wie lange im Voraus können Sie dieses Reservierungsangebot kaufen

B.2.1.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis zu 180 Tage im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihre Reservierung maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.

B.2.1.2.2.Dieses Reservierungsangebot gibt es nur, solange Sitzplätze frei sind.

B.2.1.3.Wann und wie lange gilt diese Reservierung

B.2.1.3.1.Ihre Reservierung gilt nur am Gültigkeitstag in den gebuchten Zügen und für die Sitzplätze, die auf Ihrer Reservierung stehen.

B.2.1.3.2.In allen anderen Zügen ist diese Reservierung ungültig.

B.2.1.3.3.Sie können Ihre Fahrt zwischendurch nicht unterbrechen.

B.2.1.3.4.Die Reservierung gilt nur zusammen mit einem gültigen Ticket. Für Reservierungen in der 1. Klasse und der Business Class benötigen Sie ein Ticket der 1. Klasse.

B.2.1.3.5.Bitte nehmen Sie Ihren reservierten Sitzplatz bis 15 Minuten nach Abfahrt des Zuges von Ihrem Zustiegsbahnhof ein. Danach verfällt die Reservierung und damit Ihr Anspruch auf den reservierten Sitzplatz.

B.2.1.4.Für welche Bereiche können Sie diese Reservierung kaufen

B.2.1.4.1.Eine Reservierung gibt es für alle Strecken, auf denen Fernverkehrszüge und Busse der ÖBB fahren.

B.2.1.5.Wo gilt diese Reservierung

B.2.1.5.1.Die Reservierung gilt nur entlang der Fahrtstrecke Ihrer gebuchten Züge und Verbindungen.

B.2.1.5.2.Sie können keine andere Fahrtstrecke nehmen.

B.2.1.5.3.Mit einer Reservierung für die Business Class und einem gültigen Ticket für die 1. Klasse können Sie auch in anderen Zügen in der Business Class fahren. Sie haben hier aber keinen reservierten Sitzplatz.

B.2.1.6.In welchen Zügen und Bussen gilt diese Reservierung

B.2.1.6.1.Diese Reservierung gilt für die Züge des Fernverkehrs und unsere Busse.

B.2.1.6.2.Züge und Busse, für die Sie einen Sitzplatz reservieren können, finden Sie in unseren Fahrplänen.

B.2.1.7.Für welche Komfortklassen können Sie diese Reservierung kaufen

B.2.1.7.1.Diese Reservierung können Sie für die 2. Klasse, 1. Klasse und Business Class kaufen.

B.2.1.8.Für wie viele Reisende können Sie diese Reservierung kaufen

B.2.1.8.1.Mit diesem Reservierungsangebot können 1 bis maximal 36 Personen zusammen in der 1. und 2. Klasse fahren.

B.2.1.8.2.Reservierungen für die Business Class können Sie für 1 Person kaufen.

B.2.1.8.3.Für Gruppen von mehr als 36 Reisenden wenden Sie sich bitte an unsere Gruppenreservierung im ÖBB Kundenservice 05-1717.

B.2.1.9.Welche Erstattungsmöglichkeiten haben Sie für dieses Angebot

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.2.1.9.1.Sie können Ihre Reservierung bis 15 Tage vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten lassen, ohne Gebühren.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.2.1.9.2.Sie können Ihre Reservierung bis 1 Tag vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten lassen, für eine Gebühr von 50 % der Reservierungskosten.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.2.1.9.3.Sie können Ihre Reservierung ab dem ersten Gültigkeitstag nicht erstatten lassen.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

B.2.1.10.Wo können Sie diese Reservierung kaufen

B.2.1.10.1.Diese Reservierung erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:

  • ÖBB Ticketschalter
  • Kundenservice 05-1717
  • shop.oebbtickets.at
  • ÖBB Ticket-App
  • im Reisebüro und bei Agenturen mit ÖBB Ticketverkauf

B.2.1.11.Für welche Kundengruppen gibt es dieses Angebot

B.2.1.11.1.Diese Reservierung gibt es für die Kundengruppen Erwachsene, ÖBB-Standardticket 1. Klasse, Kind, Kleinkinder, Gruppe, Jubel-Vorteilspackerl, Jubelpackerl zum Klimaticket Ö, ÖBB Reservierungsvorteil und Fahrrad.

B.2.2.ÖBB Business Platz Abo

B.2.2.1.Kauf des ÖBB Business Platz Abos

B.2.2.1.1.Sie kaufen 20, 50 oder 100 Reservierungen.

B.2.2.2.Dieses ÖBB Business Platz Abo erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:

B.2.2.3.Verwendung des ÖBB Business Platz Abos

B.2.2.3.1.Ihr ÖBB Business Platz Abo kann nur in Zusammenhang mit Fahrten mit Ihrem Klimaticket Ö, Klimaticket Ö Bundesheer oder Klimaticket Ö Zivildienst, in Kombination mit einem 1. Klasse Upgrade zum Klimaticket Ö, verwendet werden.

B.2.2.3.2.Die Reservierungen verwenden Sie gemäß Punkt B.2.1..

B.2.2.3.3.Ihr ÖBB Business Platz Abo ist in Ihrem ÖBB Konto hinterlegt und trägt einen sechzehnstelligen Code, den Sie beim Kaufvorgang für die Reservierung im ÖBB Ticketshop im Warenkorb eingeben.

B.2.2.4.Gültigkeitsdauer

B.2.2.4.1.Ihr ÖBB Business Platz Abo hat eine Gültigkeitsdauer von 13 Monaten ab Kaufdatum. Bitte beachten Sie dass Sie Ihr ÖBB Business Platz Abo nur in Verbindung mit Ihrem gültigen Klimaticket Ö verwenden können.

B.2.2.5.Erstattung

B.2.2.5.1.Sie können Ihr ÖBB Business Platz Abo nicht erstatten lassen.

B.2.2.5.2.Eine Barablöse von Reservierungen ist nicht möglich.

B.2.3.Reservierung Nightjet/EuroNight

B.2.3.1.Wann gibt es dieses Reservierungsangebot

B.2.3.1.1.Dieses Reservierungsangebot gibt es bis auf Widerruf.

B.2.3.2.Wie lange im Voraus können Sie diese Reservierung kaufen

B.2.3.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis zu 180 Tage im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihre Reservierung maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.

B.2.3.2.2.Diese Reservierung können Sie kaufen bis das begrenzte Kontingent für die jeweilige Zugfahrt ausverkauft ist, längstens jedoch bis 1 Minute vor Abfahrt des Zuges.

B.2.3.3.Wann und wie lange gilt diese Reservierung

B.2.3.3.1.Diese Reservierung ist zuggebunden. Es gilt nur am Gültigkeitstag für die gebuchten Züge und Plätze, die auf Ihrer Reservierung stehen.

B.2.3.3.2.In allen anderen Zügen ist diese Reservierung ungültig.

B.2.3.3.3.Sie können Ihre Fahrt zwischendurch nicht unterbrechen.

B.2.3.4.Für welchen Bereich können Sie diese Reservierung kaufen

B.2.3.4.1.Diese Reservierung gibt es für alle Strecken, auf denen Nachtreisezüge fahren.

B.2.3.5.Wo gilt diese Reservierung

B.2.3.5.1.Die Reservierung gilt nur für die einfache Fahrt entlang der Fahrtstrecke Ihrer gebuchten Züge und Verbindungen.

B.2.3.5.2.Die Fahrtstrecke steht auf der Reservierung.

B.2.3.5.3.Sie können keine andere Fahrtstrecke nützen.

B.2.3.6.In welchen Zügen gilt diese Reservierung

B.2.3.6.1.Diese Reservierung gilt in Nachtreisezügen.

B.2.3.7.Für welche Komfortkategorien können Sie diese Reservierung kaufen

B.2.3.7.1.Diese Reservierung kaufen Sie für folgende Komfortkategorien, je nach Verfügbarkeit:

  • Privatabteil im Sitzwagen bis maximal Dreierbelegung
  • Liegewagenabteile mit Vierer- und Sechserbelegung
  • Privatabteil im Liegenwagen für 1 bis 3 Erwachsene sowie Kinder bis maximal Sechserbelegung
  • Schlafwagen mit Dreifach-, Doppel- und Einfachbelegung
  • Schlafwagen Plus mit Dreifach-, Doppel- und Einfachbelegung
  • MiniCabin mit Einfachbelegung

B.2.3.7.2.Im Schlafwagen unterscheiden wir bei Einzelbuchungen nach Damen- und Herrenabteilen, sofern nicht alle Betten des Abteils von Angehörigen derselben Familie oder Gruppe belegt werden.

B.2.3.7.3.Wir bieten in Nachtreisezügen im Liegewagen spezielle Damenabteile an. Die Buchung ist bei freien Plätzen bis 4 Tage vor der Abfahrt möglich.

B.2.3.7.4.Ein Wechsel der Komfortkategorie (Sitz-, Liege- oder Bettplatz) ist bei freien Plätzen möglich. Sie erhalten entsprechende Informationen bei unseren Mitarbeitern im Zug. Der Differenzbetrag zwischen den Reisekategorien ist direkt bei unseren Mitarbeitern zu bezahlen.

B.2.3.8.Für wie viele Reisende können Sie diese Reservierung kaufen

B.2.3.8.1.Mit diesem Reservierungsangebot können so viele Reisende zusammen fahren, wie Plätze verfügbar sind.

B.2.3.9.Welche Erstattungsmöglichkeiten haben Sie für diese Reservierung

B.2.3.9.1.Sie können diese Reservierung bis 15 Tage vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten, ohne Gebühren.

B.2.3.9.2.Sie können diese Reservierung bis 1 Tag vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten, unter Abzug einer Gebühr in Höhe von 50 % des Fahrpreises, aber mindestens 15 Euro je Reisenden.

B.2.3.9.3.Sie können diese Reservierung ab dem ersten Gültigkeitstag nicht mehr erstatten.

B.2.3.10.Wo können Sie diese Reservierung kaufen

B.2.3.10.1.Diese Reservierung erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:

B.2.3.11.Für welche Kundengruppen gibt es dieses Angebot

B.2.3.11.1.Diese Reservierung gibt es für die Kundengruppen Klimaticket Ö und Interrail und Eurailpässe.

B.3.Benützung von Verbundtickets

B.3.1.Allgemeine Hinweise

B.3.1.1.1.Informationen darüber, wie Sie unsere Züge und Busse mit Tickets von Verkehrsverbünden nützen, finden Sie in den Tarifen der einzelnen Verkehrsverbünde. Informationen zu den Verkehrsverbünden in Österreich finden Sie im Punkt E.5..

B.3.1.1.2.Bei Fahrten mit Standard-Einzeltickets und Zeitkarten für Reisende innerhalb eines Verkehrsverbundes nach E.5. wird stets der jeweilige Verbundtarif angewandt. Dies bedeutet, dass in diesem Fall der Fahrpreis ausschließlich nach den Regeln des jeweiligen Verkehrsverbundes berechnet wird. Bei entsprechender Anerkennung der ÖBB-Vorteilscard oder ähnlichen Ermäßigungsnachweisen im jeweiligen Verkehrsverbund wird ausschließlich die Verbundermäßigung gewährt. Diese weichen von den ÖBB-Ermäßigungen ab und können sowohl geringer als auch höher ausfallen. Wird die ÖBB-Vorteilscard vom jeweiligen Verkehrsverbund nicht anerkannt, erhalten Sie in diesem Fall stets ein ÖBB Standard-Einzelticket mit der jeweiligen ÖBB-Ermäßigung, gemäß C.5., C.7., C.10. und C.16..

B.3.2.Kombination von Tickets der Verkehrsverbünde und der ÖBB

B.3.2.1.1.Sie kombinieren Tickets von Verkehrsverbünden und der ÖBB nur an den Halten des Zuges, mit dem Sie fahren oder mit einem Stadtverkehrsbahnhof nach Punkt B.4..

B.3.3.Kombination von Tickets zweier Verkehrsverbünde

B.3.3.1.Grundsätzliche Regeln

B.3.3.1.1.Wichtig: Sie können 2 Tickets unterschiedlicher Verkehrsverbünde nicht kombinieren. Für Fahrten zwischen 2 Verkehrsverbünden können Sie nur unsere Tickets nutzen, die in Punkt B.1. aufgelistet sind.

B.3.3.1.2.Schüler und Lehrlinge kombinieren für verbundüberschreitende Fahrten die Schüler- und Lehrlingsfreifahrtickets zweier Verkehrsverbünde. Dies gilt auch für deren Aufzahlungskarten für das Gesamtnetz.

B.3.3.2.Mögliche Ausnahmen

B.3.3.2.1.Eine Grundsatzvereinbarung mit dem Verkehrsverbund Tirol ermöglicht die Kombination von Fahrkarten des Verkehrsverbundes Tirol mit benachbarten Verkehrsverbünden.

B.3.3.2.2.Sie kombinieren die Tickets des Verkehrsverbundes Tirol und eines benachbarten Verkehrsverbundes nur an den Halten des Zuges, mit dem Sie fahren.

B.3.3.2.3.Sie kombinieren eine Gesamtnetzkarte Tirol oder eine Gesamtnetzkarte einer Tiroler Region mit einer Gesamtnetzkarte eines benachbarten Verkehrsverbundes unabhängig vom Halt des Zuges.

B.3.4.Benützung der 1. Klasse mit Tickets der Verkehrsverbünde

B.3.4.1.1.Nur mit einer Zeitkarte gemäß Punkt B.1.1. fahren Sie innerhalb von Verkehrsverbünden in der 1. Klasse. Haben Sie eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte eines Verkehrsverbundes zahlen Sie für eine einzelne Fahrt den Unterschiedsbetrag zwischen der 2. und 1. Klasse des Standardtickets.

B.3.4.1.2.Mit den sonstigen Tickets der Verkehrsverbünde fahren Sie nicht in der 1. Klasse.

B.4.Stadtverkehrsbahnhöfe

B.4.1.Nutzung von Tickets in Stadtverkehrsbahnhöfen

B.4.1.1.1.Tickets von und zu Städten, die Stadtverkehrsbahnhöfe sind, kaufen Sie für die ganze Stadt und nicht nur zu einem ganz bestimmten Bahnhof. Sie können sich Ihren Abfahrts- oder Zielbahnhof frei auswählen, ohne dass sich der Preis für das Ticket ändert. Auf dem Ticket ist nur der Name des Stadtverkehrsbahnhofs angegeben und nicht eines ganz bestimmten Bahnhofs.

B.4.1.1.2.Die Regelungen für Stadtverkehrsbahnhöfe gelten nur für die Start- und Zielpunkte einer Reise.

B.4.1.1.3.Bitte beachten Sie: im Stadtverkehrsbahnhof können Sie Ihre Fahrt nicht unterbrechen. Ein Umsteigen in den nächsten oder übernächsten Zug ist möglich.

B.4.1.1.4.Fahrtenkarten für Fahrten innerhalb von Stadtverkehrsbahnhöfen kaufen Sie von und zu ganz bestimmten Bahnhöfen. Deren Namen sind auf dem Ticket angegeben.

B.4.2.Tickets für Stadtverkehrsbahnhöfe

B.4.2.1.1.Für die folgenden Ticketangebote kaufen Sie das Ticket von und zu Stadtverkehrsbahnhöfen:

  • Standardticket
  • Kombiticket
  • Schulcard Ticket
  • Städtetourismus

B.4.2.1.2.Alle anderen Tickets und Reservierungen der Punkte B.1. und B.2. kaufen Sie wie gewohnt von und zu konkreten Bahnhöfen.

B.4.3.Liste der Stadtverkehrsbahnhöfe

B.4.3.1.1.Folgende Städte sind Stadtverkehrsbahnhöfe:

  • Wien
  • St. Pölten
  • Linz
  • Salzburg
  • Innsbruck
  • Graz
  • Klagenfurt

B.4.3.1.2.Im Anhang E.4. finden Sie alle Bahnhöfe, die zu den jeweiligen Stadtverkehrsbahnhöfen gehören.

B.5.ÖBB Reisegutscheine

B.5.1.ÖBB Reisegutscheine (bisherig)

B.5.1.1.Gutscheinwert

B.5.1.1.1.Sie kaufen Reisegutscheine zu einem beliebigen Wert bis 100,- Euro je Gutschein.

B.5.1.2.Gültigkeitsdauer

B.5.1.2.1.Ihre Reisegutscheine haben eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr ab Kaufdatum.

B.5.1.3.Einlösung

B.5.1.3.1.Innerhalb der Gültigkeitsdauer können Sie Ihren Reisegutschein zum Kauf unserer Angebote an folgenden Verkaufsstellen verwenden:

  • ÖBB Ticketschalter
  • Im Reisebüro und bei Agenturen mit ÖBB Ticketverkauf

B.5.1.4.Umtausch und Erstattung

B.5.1.4.1.Bis 3 Jahre nach Ablauf der Gültigkeit ist es möglich, dass Sie Ihren Reisegutschein umtauschen oder erstatten. Einen abgelaufenen Reisegutschein tauschen wir Ihnen einmal in einen neuen Reisegutschein zum gleichen Wert um. Ein nochmaliger Umtausch ist nicht möglich.

B.5.1.4.2.Reisegutscheine erstatten wir Ihnen für eine Gebühr von 10 % des Gutscheinwertes, aber mindestens 2,50 Euro. Wenn Sie mehrere Gutscheine erstatten lassen beträgt die Gebühr maximal 15,- Euro.

B.5.2.ÖBB Gutscheine (neu mit sechzehnstelligem Gutscheincode)

B.5.2.1.Gutscheinkauf

B.5.2.1.1.Sie kaufen Gutscheine zu einem beliebigen Wert zwischen 4,- und 250,- Euro je Gutschein.

B.5.2.1.2.Diese Gutscheine erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:

  • ÖBB Ticketschalter
  • Im Reisebüro und bei Agenturen mit ÖBB Ticketverkauf

B.5.2.2.Gutscheinverwendung

B.5.2.2.1.Ihr Gutschein trägt einen sechzehnstelligen Code, den Sie beim Kaufvorgang im Ticketshop eingeben.

B.5.2.2.2.Bitte beachten Sie: den Erstattungsbetrag eines ganz oder teilweise mit Gutschein bezahlten Tickets erhalten Sie immer in Gutscheinform.

B.5.2.2.3.Wollen Sie den nicht mit Gutscheinen bezahlten Teilbetrag auf Ihr ursprünglich verwendetes Zahlungsmittel zurückgezahlt bekommen, geben Sie uns diesen Wunsch bitte im Kontaktformular an.

B.5.2.3.Gültigkeitsdauer

B.5.2.3.1.Ihr Gutschein hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ab Kaufdatum.

B.5.2.4.Einlösung

B.5.2.4.1.Innerhalb der Gültigkeitsdauer können Sie Ihren Gutschein zum Kauf unserer Angebote an folgenden Verkaufsstellen verwenden:

B.5.2.4.2.Bitte beachten Sie: Gutscheine können nur von Privatkunden verwendet werden. Wollen Sie Ihre Tickets mit einer Schulcard oder einem Businesskonto zahlen, können Sie diese Gutscheine nicht einlösen.

B.5.2.4.3.Die Verwendung der Gutscheine für den Kauf einer Vorteilscard ist nur am ÖBB Ticketschalter möglich.

B.5.2.5.Erstattung

B.5.2.5.1.Sie können Gutscheine nicht erstatten.

B.5.2.5.2.Eine Barablöse von Gutscheinen ist nicht möglich.

B.5.3.ÖBB Geschenkgutscheine im Handel

B.5.3.1.Gutscheinkauf

B.5.3.1.1.Sie kaufen Gutscheine zu dem auf dem Gutschein angeführten Wert.

B.5.3.1.2.Diese Gutscheine erhalten Sie bei verschiedenen ausgewählten Handelspartnern der ÖBB. Dies sind die Handelspartner: www.oebb.at/gutschein. Der Gutschein erhält seinen Wert erst durch den Verkauf an der Kassa des Handelspartners. Wir übernehmen keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Gutscheins.

B.5.3.2.Gutscheinverwendung

B.5.3.2.1.Ihr Gutschein trägt einen sechzehnstelligen Code, den Sie beim Kaufvorgang im Ticketshop eingeben. Den Code finden Sie unter dem Rubbelfeld auf dem Gutschein oder auf Ihrem Beleg.

B.5.3.2.2.Bitte beachten Sie: den Erstattungsbetrag eines ganz oder teilweise mit Gutschein bezahlten Tickets erhalten Sie immer in Gutscheinform.

B.5.3.3.Gültigkeitsdauer

B.5.3.3.1.Ihr Gutschein hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ab Kaufdatum.

B.5.3.4.Einlösung

B.5.3.4.1.Innerhalb der Gültigkeitsdauer können Sie Ihren Gutschein zum Kauf unserer Angebote an folgenden Verkaufsstellen verwenden:

B.5.3.4.2.Bitte beachten Sie: Gutscheine können nur von Privatkunden verwendet werden. Wollen Sie Ihre Tickets mit einer Schulcard oder einem Businesskonto zahlen, können Sie diese Gutscheine nicht einlösen.

B.5.3.4.3.Die Verwendung der Gutscheine für den Kauf einer Vorteilscard ist nur am ÖBB Ticketschalter möglich.

B.5.3.5.Erstattung

B.5.3.5.1.Sie können Gutscheine nicht erstatten.

B.5.3.5.2.Eine Barablöse von Gutscheinen ist nicht möglich.

B.6.ÖBB Plus

B.6.1.1.1.Bei diesem Angebot können Sie zusätzlich den Eintritt zu kulturellen, touristischen oder Sporteinrichtungen kaufen, zu einem der folgenden Ticketangebote:

  • B.1.1. Standardticket
  • B.1.2. Sparschiene Komfort Österreich
  • B.1.3. Sparschiene Österreich
  • B.1.4. Standardticket Nightjet/EuroNight
  • B.1.5. Sparschiene Komfort Nightjet/EuroNight
  • B.1.6. Sparschiene Nightjet/EuroNight
  • B.1.10. Einfach-Raus-Ticket
  • Einzeltickets der Verkehrsverbünde

B.6.1.1.2.Für die Tickets gelten die Nutzungsbestimmungen der unter B.6.1.1.1. genannten Ticketangebote.

B.6.1.1.3.Für den Gutschein des Eintritts zu den kulturellen, touristischen oder Sporteinrichtungen gelten die folgenden Erstattungsbestimmungen:

  • Den Gutschein können Sie vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten lassen, ohne Gebühren.
  • Den Gutschein können Sie ab dem ersten Gültigkeitstag nicht erstatten lassen.

B.6.1.1.4.Zur Erstattung sind alle nicht genutzten Gutscheine zurückzugeben. Eine Erstattung nur teilweise in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich.

C.Kundengruppen und Ermäßigungen

C.1.Kleinkinder

C.1.1.1.1.Kleinkinder sind Reisende im Alter bis einen Tag vor dem 6. Geburtstag.

C.1.1.1.2.Kleinkinder können Sie kostenlos und ohne Ticket mitnehmen. Auch ohne eigenem Ticket können Sie für Kleinkinder Sitzplatzreservierungen kaufen.

C.1.1.1.3.Möchten Sie für Kleinkinder einen eigenen Platz in unseren Nachtreisezügen haben, so gelten die Regelungen für Kinder, gemäß Punkt C.2..

C.2.Kinder

C.2.1.1.1.Kinder sind Reisende zwischen 6 und 14 Jahre – bis einen Tag vor dem 15. Geburtstag.

C.2.1.1.2.Kinder erhalten einen Rabatt von 50 % auf ein Standardticket Einzelfahrt für Erwachsene.

C.2.1.1.3.Kinder zahlen einen ermäßigten Preis für ein Standardticket Nightjet/EuroNight.

C.2.1.1.4.Bis zu 4 Kinder je Erwachsenen erhalten in Begleitung von Erwachsenen einen Rabatt von 100 % auf die Sparschiene Österreich. Hierzu müssen Sie Anzahl der Kinder beim Kauf angeben, damit Sie alle auf Ihrem Ticket vermerkt sind.

C.2.1.1.5.Bis zu 4 Kinder je Erwachsenen erhalten in Begleitung von Erwachsenen einen ermäßigten Preis auf die Sparschiene Komfort. Hierzu müssen Sie die Anzahl der Kinder beim Kauf angeben, damit Sie alle auf Ihrem Ticket vermerkt sind.

C.3.Erwachsene

C.3.1.1.1.Erwachsene sind Reisende im Alter ab 15 Jahren.

C.3.1.1.2.Erwachsene zahlen den vollen Preis.

C.4.ÖBB-Standardticket 1. Klasse

C.4.1.1.1.Beim Kauf eines ÖBB-Standardtickets 1. Klasse erhalten Sie 100 % Rabatt auf Sitzplatzreservierungen für die 1. Klasse nach Punkt B.2.1.., sofern Sie Ihre Reservierung gemeinsam mit dem Ticket kaufen.

C.4.1.1.2.Sie erhalten Ihr Ticket gemeinsam mit Ihrer Sitzplatzreservierungen beim Kauf über die Vertriebskanäle gemäß B.2.1.10..

C.5.Vorteilscard

C.5.1.Vorteilscard Classic

C.5.1.1.1.Alle unsere Reisenden können eine Vorteilscard Classic kaufen.

C.5.1.1.2.Mit einer Vorteilscard Classic erhalten Sie 50 % Rabatt auf ein Standard-Einzelticket für Erwachsene beim Ticketkauf.

C.5.1.1.3.Die Vorteilscard Classic wird in keinem Verkehrsverbund als Ermäßigungsausweis anerkannt. Daher erhalten Sie immer ein ÖBB Standard-Einzelticket mit den obenstehenden Rabatten.

C.5.2.Vorteilscard Jugend

C.5.2.1.1.Alle unsere Reisenden bis zum Tag vor dem 26. Geburtstag können eine Vorteilscard Jugend kaufen.

C.5.2.1.2.Mit einer Vorteilscard Jugend erhalten Sie 50 % Rabatt auf ein Standard-Einzelticket für Erwachsene beim Ticketkauf.

C.5.2.1.3.Die Vorteilscard Jugend wird in keinem Verkehrsverbund als Ermäßigungsausweis anerkannt. In folgenden Verkehrsverbünden ist sie aber als Altersnachweis für die dort vorgesehene Verkehrsverbund-Jugendermäßigung geeignet:

  • Verkehrsverbund Oberösterreich
  • Verkehrsverbund Salzburg
  • Verkehrsverbund Tirol
  • Verkehrsverbund Steiermark

Falls Sie als Inhaber einer Vorteilscard Jugend auch die Jugendermäßigung eines Verkehrsverbundes in Anspruch nehmen können, haben Sie bei Bahnrelationen die Wahl: Entweder Sie wählen den Verbundtarif mit der entsprechenden Verkehrsverbundermäßigung oder Sie wählen den ÖBB-Haustarif mit den obenstehenden Rabatten. Nutzen Sie neben der Bahn auch andere Verkehrsverbundunternehmen für Ihre Reise, ist eine Kombination der beiden Tarife mit den entsprechenden Ermäßigungsausmaßen möglich.

C.5.3.Vorteilscard Senior

C.5.3.1.1.Alle unsere Reisenden ab 65 Jahren können eine Vorteilscard Senior kaufen.

C.5.3.1.2.Eine kostenlose Vorteilscard Senior erhalten unsere Reisenden mit

  • Ergänzungszulage
  • Ausgleichszulage
  • Zusatzrente nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz 1957
  • Unterhaltsrente nach dem Opferfürsorgegesetz 1947
  • Hinterbliebenenbeihilfe nach dem Opferfürsorgegesetz 1947

C.5.3.1.3.Mit einer Vorteilscard Senior erhalten Sie 50 % Rabatt auf ein Standard-Einzelticket für Erwachsene beim Ticketkauf.

C.5.3.1.4.Die Vorteilscard Senior wird in folgenden Verkehrsverbünden als Ermäßigungsausweis anerkannt:

  • Verkehrsverbund Ostregion
  • Verkehrsverbund Oberösterreich
  • Verkehrsverbund Salzburg
  • Verkehrsverbund Tirol
  • Verkehrsverbund Steiermark
  • Verkehrsverbund Kärnten

Daher erhalten Sie innerhalb dieser Verkehrsverbünde immer ein Verbundticket mit anderen als den obenstehenden Rabatten. Über die Rabatthöhe informieren die Verkehrsverbünde.

C.5.3.1.5.Die Vorteilscard Senior wird in folgendem Verkehrsverbund als Ermäßigungsausweis nicht anerkannt:

  • Verkehrsverbund Vorarlberg

Daher erhalten Sie innerhalb dieses Verkehrsverbundes immer ein ÖBB Standard-Einzelticket mit den obenstehenden Rabatten.

C.5.4. - bleibt frei -

C.5.5. - bleibt frei -

C.5.6.Vorteilscard 66

C.5.6.1.1.Ab dem 27. Juni 2017 können alle unsere Reisenden eine Vorteilscard 66 kaufen, über shop.oebbtickets.at. Hierzu müssen Sie mit Ihrem ÖBB Konto angemeldet sein. Haben Sie noch kein ÖBB Konto, so können Sie sich dafür kostenlos registrieren.

C.5.6.1.2.Mit einer Vorteilscard 66 erhalten Sie 50 % Rabatt auf ein Standard-Einzelticket für Erwachsene beim Ticketkauf.

C.5.6.1.3.Die Vorteilscard 66 wird in keinem Verkehrsverbund als Ermäßigungsausweis anerkannt. Daher erhalten Sie immer ein ÖBB Standard-Einzelticket mit den obenstehenden Rabatten.

C.5.8. - bleibt frei -

C.5.9. - bleibt frei -

C.5.10.Vorteilscard Family

C.5.10.1.1.Alle unsere Reisenden ab 15 Jahren können eine Vorteilscard Family kaufen.

C.5.10.1.2.Mit diesem Ticket fahren Sie in allen Zügen und Bussen der ÖBB.

C.5.10.1.3.Mit einer Vorteilscard Family erhalten Sie auf Fahrten zusammen mit mindestens einem Kleinkind oder Kind 50 % Rabatt auf ein Standard-Einzelticket für Erwachsene beim Ticketkauf.

C.5.10.1.4.2 Inhaber einer Vorteilscard Family erhalten den Rabatt auch, wenn sie zusammen mit einem Kleinkind oder Kind fahren.

C.5.10.1.5.4 Kinder je Inhaber einer Vorteilscard Family erhalten einen Rabatt von 100 % auf ein Standard-Einzelticket. Die übrigen Kinder erhalten einen Rabatt von 50 % auf ein Standard-Einzelticket. Hierzu müssen Sie die Anzahl der Kinder beim Kauf angeben, damit Sie alle auf Ihrem Ticket vermerkt sind.

C.5.10.1.6.4 Kinder je Inhaber einer Vorteilscard Family erhalten auch 100 % Rabatt auf Sitzplatzreservierungen im Fernverkehr und in unseren Bussen.

C.5.10.1.7.4 Kinder je Inhaber einer Vorteilscard Family zahlen bei einem Standardticket Nightjet/EuroNight lediglich die Reservierungsgebühr für einen Sitzplatz, Liegeplatz oder Bettplatz in Nachtzügen. Die übrigen Kinder zahlen den Preis für die Kundengruppe Kinder. Hierzu müssen Sie die Anzahl der Kinder beim Kauf angeben, damit Sie alle auf Ihrem Ticket vermerkt sind.

C.5.10.1.8.Die Vorteilscard Family wird in folgendem Verkehrsverbund als Ermäßigungsausweis anerkannt:

  • Verkehrsverbund Kärnten

Daher erhalten Sie innerhalb dieses Verkehrsverbundes immer ein Verbundticket mit anderen als den obenstehenden Rabatten. Über die Rabatthöhe informieren die Verkehrsverbünde.

C.5.10.1.9.Die Vorteilscard Family wird in folgenden Verkehrsverbünden als Ermäßigungsausweis nicht anerkannt:

  • Verkehrsverbund Ostregion
  • Verkehrsverbund Oberösterreich
  • Verkehrsverbund Salzburg
  • Verkehrsverbund Tirol
  • Verkehrsverbund Vorarlberg
  • Verkehrsverbund Steiermark

Daher erhalten Sie innerhalb dieser Verkehrsverbünde immer ein ÖBB Standard-Einzelticket mit den obenstehenden Rabatten.

C.5.11.Gültigkeit von Vorteilscards

C.5.11.1.1.Eine Vorteilscard gilt nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis mit Altersnachweis.

C.6. - bleibt frei -

C.7.Reisende mit Behindertenpass

C.7.1.1.1.Zu dieser Kundengruppe gehören alle unsere Reisenden mit Behinderungen, die in Ihrem österreichischen Behindertenpass oder Schwerkriegsbeschädigtenausweis folgende Eintragungen haben:

  • Grad der Behinderung von mindestens 70 % oder
  • Zusatzeintrag „Kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen.

C.7.1.1.2.Sie erhalten einen Rabatt von 50 % auf ein Standardticket Einzelfahrt für Erwachsene.

C.7.1.1.3.Sie erhalten einen Rabatt auf ein Standardticket Nightjet/EuroNight.

C.7.1.1.4.Reisende mit Behindertenpass erhalten 100 % Rabatt auf Sitzplatzreservierungen für die 1. und 2. Klasse, nach Punkt B.2.1..

C.7.1.1.5.Der Behindertenpass wird in allen Verkehrsverbünden als Ermäßigungsausweis anerkannt. Innerhalb der Verkehrsverbünde erhalten sie daher immer ein Verbundticket. Die Höhe der Verbundermäßigung wird von den Verkehrsverbünden individuell festgelegt.

C.8.Reisende mit Behinderungen mit Begleitern

C.8.1.1.1.Reisende mit Rollstuhl können eine Begleitperson mitnehmen. Blinde Reisende und Schwerkriegsbeschädigte ab einem Behinderungsgrad von mindestens 70 % können ebenfalls eine Begleitperson mitnehmen. Dies gilt auch für Reisende mit Behinderungen, deren Behindertenpass den Vermerk „Der Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson“ enthält und für ausländische Reisende, die uns den Bedarf einer Begleitperson mit amtlichen Dokumenten nachweisen können.

C.8.1.1.2.Die Begleitperson und der Assistenzhund erhalten 100 % Rabatt auf ein Standardticket Einzelfahrt für Erwachsene und gegebenenfalls auf die Sitzplatzreservierungen für die 1. und 2. Klasse nach Punkt B.2.1.. In Nachtreisezügen kaufen die Begleitpersonen ein Standardticket Nightjet/EuroNight zum ermäßigten Preis. Der zu begleitende Reisende braucht eine kostenpflichtige Fahrkarte gemäß B.1.. Abweichend zu Punkt C.1.1.1.2. benötigen auch Kleinkinder mit Begleitpersonen ein kostenpflichtiges Ticket nach Punkt B.1.. für die Kundengruppe Kind gemäß Punkt C.2..

C.8.1.1.3.Wenn es in einem Zug Rollstuhlplätze nur in der 1. Klasse gibt, zahlt auch eine zweite Begleitperson nur ein Standard-Einzelticket für Reisende 2. Klasse.

C.8.1.1.4.In Nachtreisezügen zahlt die Begleitperson nur die Reservierungsgebühr für die gewählte Reisekategorie.

C.8.1.1.5.Inhaber eines Behindertenpasses mit dem Eintrag „Assistenzhund“, in Begleitung ihres Assistenzhundes können das Mobilitätsabteil in Nachtreisezügen buchen.

C.9.Reisende mit Behinderungen mit Rollstühlen

C.9.1.1.1.Reisende mit Behinderungen mit Rollstühlen sind alle Reisenden, die Rollstühle gemäß A.3.4.1.6. brauchen.

C.9.1.1.2.Wenn es in einem Zug Rollstuhlplätze nur in der 1. Klasse gibt, zahlen Sie ein Standardticket Einzelfahrt für Erwachsene 2. Klasse. Inhaber eines Behindertenpasses, nach C.7., erhalten den jeweiligen Rabatt.

C.9.1.1.3.Sie erhalten 100 % Rabatt auf Sitzplatzreservierungen für die 1. und 2. Klasse nach Punkt B.2.1..

C.9.1.1.4.Reisende mit Behinderungen mit Rollstühlen können in Nachtreisezügen das Mobilitätsabteil buchen.

C.10.Businesskonto

C.10.1.1.1.Als Business-Kunde mit einem geplanten Jahresumsatz von mindestens 1.000,- Euro können Sie sich kostenlos für das Businesskonto anmelden.

C.10.1.1.2.Wenn Sie innerhalb eines Jahres diesen Mindestumsatz nicht erreichen, behalten wir uns vor, das Businesskonto zu sperren.

C.10.1.1.3.Mit dem Businesskonto erhalten Sie zwischen 20 % bis 25 % Rabatt auf ein Standardticket Einzelfahrt für Erwachsene.

C.10.1.1.4.Das Businesskonto wird in keinem Verkehrsverbund als Ermäßigung anerkannt. Daher erhalten Sie immer ein ÖBB Standard-Einzelticket mit obenstehendem Rabatt. Es ist uns nicht gestattet für Fahrten innerhalb Vorarlbergs ein Standard-Einzelticket für die Business-Kunden zu verkaufen.

C.11.Schulcard

C.11.1.1.1.Alle österreichischen Schulen, Universitäten und Fachhochschulen, Kindergärten und sonstigen Einrichtungen mit pädagogischer Betreuung für Kinder und Jugendliche wie Jugendheime, Horte, Kinder- und Jugendorganisationen wie Vereine, etc. können eine Schulcard bekommen. Sie dürfen Ihre Tickets, die Sie mit der ÖBB Schulcard gekauft haben, nicht an einrichtungs- oder organisationsfremde Personen weitergeben.

C.11.1.1.2.Den Schulcard-Rabatt erhalten Sie, wenn Ihre Gruppe zu mehr als der Hälfte aus Kindern besteht. Reisende bis 18 Jahre (bis einen Tag vor dem 19. Geburtstag) oder mit einer Vorteilscard Jugend gelten auch als Kinder.

C.11.1.1.3.Mit einer Schulcard erhalten Sie 60 % Rabatt auf ein Standardticket Einzelfahrt für Erwachsene.

C.11.1.1.4.Einen Rabatt von 100 % auf den normalen Fahrpreis erhalten bei Gruppengrößen

  • von sechs bis 20 Reisenden: 2 Begleitpersonen,
  • von 21 bis 30 Reisenden: 3 Begleitpersonen,
  • von 31 bis 40 Reisenden: 4 Begleitpersonen,
  • von 41 bis 50 Reisenden: 5 Begleitpersonen.

C.11.1.1.5.Die Begleiter müssen 15 Jahre oder älter sein.

C.11.1.1.6.Mit der Schulcard erhalten Sie einen Rabatt von 66 % auf Sitzplatzreservierungen für die 2. Klasse.

C.12.Hund

C.12.1.1.1.Der Kundengruppe Hund gehören alle Hunde an, die nicht in einem geschlossenen Behälter nach Punkt A.4.3.1. mitreisen.

C.13.Fahrrad

C.13.1.1.1.Zu Fahrrädern zählen:

  • Fahrräder, Elektroräder
  • Tandems
  • Lastenfahrräder, Dreiräder für Erwachsene
  • Einspurige Elektroscooter, die nicht den Maßen gemäß A.4.1.1.3. entsprechen
  • Fahrradanhänger

C.14.Fahrzeuge

C.14.1.1.1.PKWs sind Personenkraftwagen gemäß StVO mit und ohne Anhänger.

C.14.1.1.2.Motorräder sind solche gemäß StVO mit und ohne Beiwagen, sowie transportfähige Sonderfahrzeuge.

C.15.Fahrzeuge auf der ÖBB Tauernschleuse

C.15.1.1.1.PKWs sind Fahrzeuge bis 3,5 t Gewicht und maximal 9 Sitzplätzen inklusive Fahrer, zuzüglich eines leichten Anhängers mit einem Gesamtgewicht von maximal 750 Kg.

C.15.1.1.2.Anhänger haben ein Gewicht bis maximal 750 kg und überschreiten nicht zusammen mit dem Zugfahrzeug ein Gesamtgewicht von 3,5 t.

C.15.1.1.3.LKWs sind Lastkraftwagen, Busse, Zugmaschinen, Motorkarren und dreiachsige Wohnmobile ab 3,5 t Gewicht.

C.15.1.1.4.Fahrräder sind auch E-Bikes.

C.16.Gruppen

C.16.1.1.1.Sie bilden eine Gruppe, wenn Sie mit einem oder mehr Mitreisenden zusammen die gleiche Strecke fahren.

C.16.1.1.2.Gruppen erhalten folgende Rabatte auf ein Standard-Einzelticket für Erwachsene:

  • 5 % bei 2 bis 9 gemeinsam reisenden Personen
  • 30 % bei 10 oder mehr gemeinsam reisenden Personen

C.16.1.1.3.Gruppen ab zehn Personen erhalten 100 % Rabatt auf Sitzplatzreservierungen. Bitte reservieren Sie in Fernverkehrszügen ab einer Gruppengröße von 24 Reisenden. Ohne Reservierung können wir Ihre Gruppe leider nicht mitnehmen.

C.16.1.1.4.Gruppen wird in folgenden Verkehrsverbünden eine Ermäßigung gewährt:

  • Verkehrsverbund Steiermark
  • Verkehrsverbund Vorarlberg

Daher erhalten Sie innerhalb dieser Verkehrsverbünde immer ein Verbundticket mit anderen als den obenstehenden Rabatten. Über die Rabatthöhe informiert der Verkehrsverbund.

C.16.1.1.5.Gruppen wird in folgenden Verkehrsverbünden keine Ermäßigung gewährt:

  • Verkehrsverbund Ostregion
  • Verkehrsverbund Oberösterreich
  • Verkehrsverbund Salzburg
  • Verkehrsverbund Tirol
  • Verkehrsverbund Kärnten

Daher erhalten Sie innerhalb dieser Verkehrsverbünde immer ein ÖBB Standard-Einzelticket für Erwachsene mit den obenstehendem Rabatten.

C.17.Schulgruppen

C.17.1.1.1.Schulgruppen sind Gruppen bestehend aus mindestens 15 Reisenden im Alter bis 19 Jahre, einen Tag vor dem 19. Geburtstag. Je 15 Reisende fährt eine Begleitperson zum selben ermäßigten Preis. Zum Nachweis benötigen wir eine von der Schule bestätigte Namensliste der teilnehmenden Reisenden.

C.17.1.1.2.Schulgruppen zahlen einen ermäßigten Preis.

C.17.1.1.3.Schulgruppen kaufen eine Sparschiene Komfort Nightjet/EuroNight für die Komfortkategorien Sitzwagen und Liegewagen.

C.18.ÖAMTC

C.18.1.1.1.Dieser Kundengruppe gehören alle unsere Reisenden an, die eine ÖAMTC-Clubkarte besitzen.

C.18.1.1.2.Sie erhalten einen Rabatt auf das Ticketangebot Standardticket Nightjet/EuroNight für Fahrzeuge für die Züge NJ 446/447, NJ 464/465, NJ 40414/40465.

C.19.ARBÖ

C.19.1.1.1.Dieser Kundengruppe gehören alle unsere Reisenden an, die eine ARBÖ-Clubkarte besitzen.

C.19.1.1.2.Sie erhalten einen Rabatt auf das Ticketangebot Standardticket Nightjet/EuroNight für Fahrzeuge für die Züge NJ 446/447, NJ 464/465, NJ 40414/40465.

C.20.Klimaticket Ö

C.20.1.Klimaticket Ö Classic

C.20.1.1.1.Das Klimaticket Ö Classic ist das Basisangebot für alle ab 26 Jahren bis 64 Jahre.

C.20.2.Klimaticket Ö Classic Familie

C.20.2.1.1.Das Klimaticket Ö Classic Famile ist das Basisangebot für alle ab 26 Jahren bis 64 Jahre.

C.20.2.1.2.Bis zu 4 Kinder im Alter zwischen dem 6. Geburtstag und einen Tag vor dem 15. Geburtstag reisen unentgeltlich mit. Ein Verwandtschaftsverhältnis muss nicht vorliegen.

C.20.2.1.3.4 Kinder je Inhaber eines Klimaticket Ö Classic Familie zahlen bei einem Standardticket Nightjet/EuroNight lediglich die Reservierungsgebühr für einen Sitzplatz, Liegeplatz oder Bettplatz in Nachtzügen. Die übrigen Kinder zahlen den Preis für die Kundengruppe Kinder. Hierzu müssen Sie die Anzahl der Kinder beim Kauf angeben, damit Sie alle auf Ihrem Ticket vermerkt sind.

C.20.3.Klimaticket Ö Jugend

C.20.3.1.1.Das Klimaticket Ö Jugend ist für alle Personen mit Gültigkeitsbeginn spätestens einen Tag vor deren 26. Geburtstag verfügbar.

C.20.4.Klimaticket Ö Jugend Familie

C.20.4.1.1.Das Klimaticket Ö Jugend Familie ist für alle Personen mit Gültigkeitsbeginn spätestens einen Tag vor deren 26. Geburtstag verfügbar.

C.20.4.1.2.Bis zu 4 Kinder im Alter zwischen dem 6. Geburtstag und einen Tag vor dem 15. Geburtstag, reisen unentgeltlich mit. Ein Verwandtschaftsverhältnis muss nicht vorliegen.

C.20.4.1.3.4 Kinder je Inhaber eines Klimaticket Ö Jugend Familie zahlen bei einem Standardticket Nightjet/EuroNight lediglich die Reservierungsgebühr für einen Sitzplatz, Liegeplatz oder Bettplatz in Nachtzügen. Die übrigen Kinder zahlen den Preis für die Kundengruppe Kinder. Hierzu müssen Sie die Anzahl der Kinder beim Kauf angeben, damit Sie alle auf Ihrem Ticket vermerkt sind.

C.20.5.Klimaticket Ö Senior

C.20.5.1.1.Das Klimaticket Ö Senior ist für alle Personen ab dem 65. Geburtstag verfügbar.

C.20.6.Klimaticket Ö Senior Familie

C.20.6.1.1.Das Klimaticket Ö Senior Familie ist für alle Personen ab dem 65. Geburtstag verfügbar.

C.20.6.1.2.Bis zu 4 Kinder im Alter zwischen dem 6. Geburtstag und einen Tag vor dem 15. Geburtstag, reisen unentgeltlich mit. Ein Verwandtschaftsverhältnis muss nicht vorliegen.

C.20.6.1.3.4 Kinder je Inhaber eines Klimaticket Ö Senior Familie zahlen bei einem Standardticket Nightjet/EuroNight lediglich die Reservierungsgebühr für einen Sitzplatz, Liegeplatz oder Bettplatz in Nachtzügen. Die übrigen Kinder zahlen den Preis für die Kundengruppe Kinder. Hierzu müssen Sie die Anzahl der Kinder beim Kauf angeben, damit Sie alle auf Ihrem Ticket vermerkt sind.

C.20.7.Klimaticket Ö Spezial

C.20.7.1.1.Zu dieser Kundengruppe gehören alle unsere Reisenden mit Behinderungen, die in Ihrem österreichischen Behindertenpass oder Schwerkriegsbeschädigtenausweis folgende Eintragungen haben:

  • Grad der Behinderung von mindestens 70 % oder
  • Zusatzeintrag „Kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“ oder
  • Schwerkriegsbeschädigte mit entsprechendem Schwerkriegsbeschädigtenausweis. Diesen sind Inhaberinnen und Inhaber von Opferausweisen gemäß Opferfürsorgegesetz und Schwerbeschädigte nach dem Heeresversorgungsgesetz gleichgestellt.

C.20.8.Klimaticket Ö Spezial Familie

C.20.8.1.1.Zu dieser Kundengruppe gehören alle unsere Reisenden mit Behinderungen, die in Ihrem österreichischen Behindertenpass oder Schwerkriegsbeschädigtenausweis folgende Eintragungen haben:

  • Grad der Behinderung von mindestens 70 % oder
  • Zusatzeintrag „Kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“ oder
  • Schwerkriegsbeschädigte mit entsprechendem Schwerkriegsbeschädigtenausweis. Diesen sind Inhaberinnen und Inhaber von Opferausweisen gemäß Opferfürsorgegesetz und Schwerbeschädigte nach dem Heeresversorgungsgesetz gleichgestellt.

C.20.8.1.2.Bis zu 4 Kinder im Alter zwischen dem 6. Geburtstag und einen Tag vor dem 15. Geburtstag, reisen unentgeltlich mit. Ein Verwandtschaftsverhältnis muss nicht vorliegen.

C.20.8.1.3.4 Kinder je Inhaber eines Klimaticket Ö Spezial Familie zahlen bei einem Standardticket Nightjet/EuroNight lediglich die Reservierungsgebühr für einen Sitzplatz, Liegeplatz oder Bettplatz in Nachtzügen. Die übrigen Kinder zahlen den Preis für die Kundengruppe Kinder. Hierzu müssen Sie die Anzahl der Kinder beim Kauf angeben, damit Sie alle auf Ihrem Ticket vermerkt sind.

C.20.9.Klimaticket Ö Freiwilligendienst

C.20.9.1.1.Das Klimaticket Ö Freiwilligendienst können Sie während Ihres Freiwilligendienstes erhalten.

C.20.9.1.2.Ihr Klimaticket Ö Freiwilligendienst beantragen Sie mit Ihrem Formular zur Bestätigung über die Leistung eines Freiwilligendienstes und einem amtlichen Lichtbildausweis oder e-card mit Foto.

C.21.Klimaticket Ö Bundesheer und Klimaticket Ö Zivildienst

C.21.1.Klimaticket Ö Bundesheer

C.21.1.1.1.Das Klimaticket Ö Bundesheer können Sie während Ihres Grundwehrdienstes erhalten.

C.21.1.1.2.Das Klimaticket Ö Bundesheer beantragen Sie mit Ihrem Einberufungsbefehl und einem amtlichen Lichtbildausweis oder e-card mit Foto.

C.21.2.Klimaticket Ö Zivildienst

C.21.2.1.1.Das Klimaticket Ö Zivildienst können Sie während Ihres Zivildienstes erhalten.

C.21.2.1.2.Ihr Klimaticket Ö Zivildienst beantragen Sie mit Ihrem Zuweisungsbescheid und einem amtlichen Lichtbildausweis oder e-card mit Foto.

C.22.Jubel-Vorteilspackerl

C.22.1.1.1.Alle unsere Reisenden, die ein ÖBB Konto haben und mindestens 15 Jahre alt sind, können ein Jubel-Vorteilspackerl kaufen.

C.22.1.1.2.Sie können Ihr Jubel-Vorteilspackerl bis zu einem Monat vor Gültigkeitsbeginn kaufen.

C.22.1.1.3.Sie können Ihr Jubel-Vorteilspackerl eingeloggt in Ihrem ÖBB Konto kaufen

C.22.1.1.4.Ihr Jubel-Vorteilspackerl wird als digitaler Ermäßigungsnachweis in Ihrem ÖBB Konto hinterlegt und bei Buchungen automatisch berücksichtigt. Der Reisezeitraum Ihrer Buchungen muss innerhalb der Gültigkeitsdauer Ihres Jubel-Vorteilspackerls liegen, damit die Ermäßigungen des Vorteils-Jubelpackerls angewendet werden.

C.22.1.1.5.Mit einem Jubel-Vorteilspackerl erhalten Sie 50 % Rabatt auf ein Standard-Einzelticket für Erwachsene beim Ticketkauf, eingeloggt in Ihrem ÖBB Konto

  • über shop.oebbtickets.at,
  • über unsere ÖBB Ticket-App,
  • an ÖBB Ticketschaltern,
  • beim ÖBB Kundenservice 05-1717.

Diesen Rabatt gibt es ausschließlich für Sie als Inhaber des Vorteils-Jubelpackerls und nicht für Sie begleitende Mitreisende.

C.22.1.1.6.Reisen Sie ohne Kinder wird das Jubel-Vorteilspackerl in keinem Verkehrsverbund als Ermäßigungsausweis anerkannt. Daher erhalten Sie immer ein ÖBB Standard-Einzelticket mit dem obenstehenden Rabatt.

C.22.1.1.7.Reisen Sie mit Kindern wird das Jubel-Vorteilspackerl nur in folgendem Verkehrsverbund als Ermäßigungsausweis anerkannt:

  • Verkehrsverbund Kärnten

Daher erhalten Sie innerhalb dieses Verkehrsverbundes immer ein Verbundticket mit anderen als dem obenstehenden Rabatt. Über die Rabatthöhe informiert der Verkehrsverbund.

C.22.1.1.8.Wenn Sie gemeinsam mit Kindern reisen, erhalten 4 Kinder je Inhaber eines Jubel-Vorteilspackerls einen Rabatt von 100 % auf Ihr Standard-Einzelticket. Hierzu müssen Sie die Anzahl der Kinder beim Kauf angeben, damit die Kinder auf Ihrem Ticket vermerkt sind.

C.22.1.1.9.Wenn Sie gemeinsam mit Kindern in Nachtzügen reisen, zahlen 4 Kinder je Inhaber eines Jubel-Vorteilspackerls bei einem Standardticket Nightjet/EuroNight lediglich die Reservierungsgebühr für einen Schlaf-, Liege- oder Sitzplatz. Die übrigen Kinder zahlen den Preis für die Kundengruppe Kinder. Hierzu müssen Sie die Anzahl der Kinder beim Kauf angeben, damit Sie alle auf Ihrem Ticket vermerkt sind.

C.22.1.1.10.Sie erhalten außerdem Zugang zu speziellen Sparschiene Angeboten, welche nur eingeloggt in Ihrem ÖBB Konto erhältlich sind. Bei diesen Angeboten handelt es sich um temporär verfügbare und zeitlich stark befristete kontingentierte nationale und internationale Jubel Sparschiene Angebote. Für dieses Ticketangebot gelten die Bestimmungen der Sparschiene Österreich in B.1.3. des Handbuchs für Reisen mit den ÖBB in Österreich bzw. Sparschiene in B.1.2 des Handbuchs für Reisen mit den ÖBB ins Ausland, soweit in C.22. nichts anderes geregelt ist. Diese Sparschiene Angebote gibt es ausschließlich für Sie als Inhaber des Jubel-Vorteilspackerl und nicht für Sie begleitende Mitreisende.

C.22.1.1.11.Mit einem Jubel-Vorteilspackerl erhalten Sie 50 % Rabatt auf Sitzplatzreservierungen für sich im Fernverkehr der 1. und 2. Klasse, beim Kauf eingeloggt in Ihrem ÖBB Konto

  • über shop.oebbtickets.at,
  • über unsere ÖBB Ticket-App,
  • an ÖBB Ticketschaltern,
  • beim ÖBB Kundenservice 05-1717.

Diesen Reservierungsvorteil gibt es ausschließlich für Sie als Inhaber des Vorteilspackerls und nicht für Sie begleitende Mitreisende. Die Sie gratis begleitenden Kinder erhalten 100 % Rabatt auf Sitzplatzreservierungen.

C.22.1.1.12.Als Dankeschön für den Kauf des Jubel-Vorteilspackerls erhalten Sie bis auf Widerruf zwei Gutscheine für ein Upgrade in die 1. Klasse. Die Gültigkeitsdauer kann abhängig vom Vertriebskanal und dem Gültigkeitsbeginn des Jubel-Vorteilspackerls variieren: Beim Kauf am ÖBB Ticketschalter entspricht die Gültigkeitsdauer der Geschenkgutscheine der Gültigkeitsdauer Ihres Jubel-Vorteilspackerls. Beim Kauf über shop.oebbtickets.at oder über unsere ÖBB Ticket-App beginnt die Gültigkeitsdauer der Geschenkgutscheine frühestens am 15. Tag nach Kauf Ihres Jubel-Vorteilspackerls. Wenn Sie den Gültigkeitsbeginn Ihres Jubel-Vorteilspackerls mehr als 15 Tage nach dem Kauf gewählt haben, entspricht die Gültigkeitsdauer der Geschenkgutscheine der Gültigkeitsdauer Ihres Jubel-Vorteilspackerls. Die Gültigkeitsdauer der Geschenkgutscheine endet in jedem Fall mit dem Ende der Gültigkeitsdauer Ihres Jubel-Vorteilspackerls.

C.23.Jubelpackerl zum Klimaticket Ö

C.23.1.1.1.Alle Inhaber eines Klimatickets Ö, die ein ÖBB Konto haben und mindestens 15 Jahre alt sind, können ein Jubelpackerl zum Klimaticket Ö kaufen.

C.23.1.1.2.Sie können Ihr Jubelpackerl zum Klimaticket Ö bis zu einem Monat vor Gültigkeitsbeginn kaufen.

C.23.1.1.3.Sie können Ihr Jubelpackerl zum Klimaticket Ö eingeloggt in Ihrem ÖBB Konto kaufen

C.23.1.1.4.Ihr Jubelpackerl zum Klimaticket Ö wird als digitaler Ermäßigungsnachweis in Ihrem ÖBB Konto hinterlegt und bei Buchungen automatisch berücksichtigt. Der Reisezeitraum Ihrer Buchungen muss innerhalb der Gültigkeitsdauer Ihres Jubelpackerls zum Klimaticket Ö liegen, damit die Ermäßigungen des Jubelpackerls zum Klimaticket Ö angewendet werden

C.23.1.1.5.Mit einem Jubelpackerl zum Klimaticket Ö erhalten Sie 30 % Rabatt auf den Klassenwechsel von der 2. in die 1. Klasse, eingeloggt in Ihrem ÖBB Konto

  • über shop.oebbtickets.at,
  • über unsere ÖBB Ticket-App,
  • an ÖBB Ticketschaltern,
  • beim ÖBB Kundenservice 05-1717

Diesen Rabatt gibt es ausschließlich für Sie als Inhaber des Jubelpackerls zum Klimaticket Ö und nicht für Sie begleitende Mitreisende.

C.23.1.1.6.Mit einem Jubelpackerl zum Klimaticket Ö erhalten Sie vergünstigte Preise für den Klassenwechsel von der 2. in die 1. Klasse für Sparschiene Angebote nach B.1.3. beim Ticketkauf eingeloggt in Ihrem ÖBB Konto

Für dieses Ticketangebot gelten die Bestimmungen in B.1.3., soweit in C.23. nichts anderes geregelt ist.

C.23.1.1.7.Sie erhalten außerdem Zugang zu temporär verfügbaren und zeitlich stark befristeten kontingentierten internationalen Jubel Sparschiene Angeboten, welche nur eingeloggt in Ihrem ÖBB Konto erhältlich sind. Für dieses Ticketangebot gelten die Bestimmungen der Sparschiene in B.1.2 des Handbuchs für Reisen mit den ÖBB ins Ausland, soweit in C.23. nichts anderes geregelt ist.

C.23.1.1.8.Diese Jubel Sparschiene Angebote gibt es ausschließlich für Sie als Inhaber des Jubelpackerls zum Klimaticket Ö und nicht für Sie begleitende Mitreisende. Mit einem Jubelpackerl zum Klimaticket Ö erhalten Sie 50 % Rabatt auf Sitzplatzreservierungen im Fernverkehr der 1. und 2. Klasse, beim Kauf eingeloggt in Ihrem ÖBB Konto

  • über shop.oebbtickets.at,
  • über unsere ÖBB Ticket-App,
  • an ÖBB Ticketschaltern,
  • beim ÖBB Kundenservice 05-1717

Diesen Reservierungsvorteil gibt es ausschließlich für Sie als Inhaber des Jubelpackerls zum Klimaticket Ö und nicht für Sie begleitende Mitreisende.

C.23.1.1.9.Für die Inanspruchnahme der in C.23.1.1.4. bis C.23.1.1.7. enthaltenen Leistungen ist ein gültiges Klimaticket Ö Voraussetzung.

C.23.1.1.10.Als Dankeschön für den Kauf des Jubelpackerls zum Klimaticket Ö erhalten Sie bis auf Widerruf zwei Gutscheine für ein Upgrade in die 1. Klasse. Die Gültigkeitsdauer kann abhängig vom Vertriebskanal und dem Gültigkeitsbeginn des Jubelpackerl zum Klimaticket Ö variieren: Beim Kauf am ÖBB Ticketschalter entspricht die Gültigkeitsdauer der Geschenkgutscheine der Gültigkeitsdauer Ihres Jubelpackerls zum Klimaticket Ö. Beim Kauf über shop.oebbtickets.at oder über unsere ÖBB Ticket-App beginnt die Gültigkeitsdauer der Geschenkgutscheine frühestens am 15. Tag nach Kauf Ihres Jubelpackerls zum Klimaticket Ö. Wenn Sie den Gültigkeitsbeginn Ihres Jubelpackerls zum Klimaticket Ö mehr als 15 Tage nach dem Kauf gewählt haben, entspricht die Gültigkeitsdauer der Geschenkgutscheine der Gültigkeitsdauer Ihres Jubelpackerls zum Klimaticket Ö. Die Gültigkeitsdauer der Geschenkgutscheine endet in jedem Fall mit dem Ende der Gültigkeitsdauer Ihres Jubelpackerls zum Klimaticket Ö.

C.24.ÖBB Reservierungsvorteil

C.24.1.1.1.Alle unsere Reisenden, die ein ÖBB Konto haben und mindestens 15 Jahre alt sind, können einen ÖBB Reservierungsvorteil kaufen.

C.24.1.1.2.Sie können Ihren ÖBB Reservierungsvorteil bis zu einem Monat vor Gültigkeitsbeginn kaufen.

C.24.1.1.3.Sie können Ihren ÖBB Reservierungsvorteil eingeloggt in Ihrem ÖBB Konto kaufen

C.24.1.1.4.Ihr ÖBB Reservierungsvorteil wird als digitaler Ermäßigungsnachweis in Ihrem ÖBB Konto hinterlegt und bei Buchungen automatisch berücksichtigt. Der Reisezeitraum Ihrer Buchungen muss innerhalb der Gültigkeitsdauer Ihres ÖBB Reservierungsvorteiles liegen, damit der Reservierungsvorteil angewendet wird.

C.24.1.1.5.Mit einem ÖBB Reservierungsvorteil erhalten Sie 50 % Rabatt auf Ihre Sitzplatzreservierung im Fernverkehr der 1. und 2. Klasse, beim Kauf eingeloggt in Ihrem ÖBB Konto

  • über shop.oebbtickets.at,
  • über unsere ÖBB Ticket-App,
  • an ÖBB Ticketschaltern,
  • beim ÖBB Kundenservice 05-1717

Diesen Reservierungsvorteil gibt es ausschließlich für Sie als Inhaber des Reservierungsvorteiles und nicht für Sie begleitende Mitreisende.

D.Weitere Geschäftsbedingungen

D.1.AGB für den Kauf auf shop.oebbtickets.at und in der ÖBB Ticket-App

D.1.1.In welchen Bereichen gelten diese AGB

D.1.1.1.1.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Verkauf der auf shop.oebbtickets.at und in der ÖBB Ticket-App erhältlichen Ticketangebote der Punkte B.1. und B.2., der Ticketangebote einzelner Verkehrsverbünde, sowie den Verkauf der Vorteilscard nach Punkt C.5. Sie ergänzen die Beförderungsbedingungen im Punkt A., die Nutzungsbestimmungen im Punkt B. und die Tarifbestimmungen der jeweiligen Verkehrsverbünde.

D.1.1.1.2.Bitte beachten Sie: Werden im Ticketshop auf shop.oebbtickets.at und in der ÖBB Ticket-App Verbundtickets für Fahrten innerhalb eines Verkehrsverbundes angeboten, unterliegen diese stets der Verbundtarif-Exklusivität gemäß Punkt B.3.1.1.2., und den Regelungen zur Anerkennung der Vorteilscard in den Verkehrsverbünden in Abschnitt C.. Werden im Ticketshop für Fahrten innerhalb eines Verkehrsverbundes keine Verbundtickets angeboten, erhalten Sie für die gewählte Verbundrelation stets ein ÖBB Standard-Einzelticket mit den in Abschnitt C. gewährten Rabatten.

D.1.1.1.3.Die Nutzungsbestimmungen der Tickets im Punkt B. bzw. für internationale Beförderungen gelten nur, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.

D.1.2.Buchung von Tickets auf shop.oebbtickets.at und in der ÖBB Ticket-App

D.1.2.1.Buchungsvorgang

D.1.2.1.1.Bitte geben Sie beim Buchungsvorgang folgende Informationen an:

  • Vor- und Nachname der an der Fahrt teilnehmenden Reisenden
  • wenn ein Businesskonto oder eine Schulcard für Ermäßigungen genutzt wird, die Nummern der jeweiligen Karten
  • Vor- und Nachname sowie Geburtsdaten oder Alter der an der Reise gegebenenfalls teilnehmenden Kinder oder Erwachsene unter 26 Jahren, für die Sie eine altersbedingte Fahrpreisermäßigung in Anspruch nehmen
  • die E-Mail-Adresse, an die die Bestätigungs-E-Mail und gegebenenfalls das Ticket zum Selbstausdruck übermittelt werden soll
  • die Zahlungsart

D.1.2.1.2.Inhaber eines Businesskontos oder Schulcard kaufen Tickets wenn Sie in Ihrem ÖBB Konto angemeldet sind.

D.1.2.1.3.Bitte überprüfen Sie genau Ihre Angaben zu Buchungs- und Zahlungsdaten auf Richtigkeit, bevor Sie durch anwählen des Buttons „Jetzt bezahlen“ die AGB bestätigen und den Kauf durchführen.

D.1.2.1.4.Der Vertrag zwischen Ihnen und den ÖBB kommt mit der Bestätigung der erfolgreichen Buchung auf shop.oebbtickets.at oder in der ÖBB Ticket-App zustande.

D.1.2.1.5.Unmittelbar nach erfolgreicher Buchung des Tickets auf shop.oebbtickets.at oder in der ÖBB Ticket-App übermitteln wir Ihnen eine Buchungsbestätigung an die von Ihnen bekannt gegebene E-Mail Adresse. Diese Buchungsbestätigung gilt nicht als Ticket.

D.1.2.2.Namenskorrekturen

D.1.2.2.1.Haben Sie beim Kauf eines Tickets im Ticketshop einen Fehler beim anzugebenden Namen gemacht, können Sie dies in den meisten Fällen korrigieren.

D.1.2.2.2.Eine Namensänderung ist durchführbar, wenn Sie Ihr Ticket noch nicht als PDF-Ticket erstellt oder am Automaten abgeholt haben.

D.1.2.2.3.Eine Namensänderung ist für folgende Fahrkartenangebote möglich:

  • B.1.1. Standardticket für die Einzelfahrt
  • B.1.3. Sparschiene Österreich innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung
  • B.1.4. Standardticket Nightjet/EuroNight
  • B.1.10. Einfach-Raus-Ticket
  • B.2.1. Sitzplatzreservierungen
  • Einzel- und Tagestickets der Verkehrsverbünde

D.1.2.2.4.Zur Namensänderung kontaktieren Sie bitte den ÖBB Kundenservice 05-1717.

D.1.3.Bereitstellung und Nutzung von Tickets

D.1.3.1.Wie erhalten Sie Ihr Ticket

D.1.3.1.1.Wenn Sie auf unserer Website shop.oebbtickets.at oder in unserer ÖBB Ticket-App eine Buchung vorgenommen haben, so können Sie nach erfolgreicher Buchung entscheiden, wie Sie Ihr Ticket erhalten möchten. Sie haben folgende Auswahlmöglichkeiten:

  • PDF-Ticket zum Selbstausdrucken
  • Handy-Ticket zur Anzeige auf Ihrem Smartphone in der ÖBB Ticket-App
  • Abholung des Tickets am ÖBB Ticketautomaten oder ÖBB Ticketschalter

D.1.3.1.2.Als angemeldeter Kunde können Sie von jedem Gerät und Browser aus auf Ihre Buchungen in Ihrem ÖBB Konto zugreifen. Sie können somit im Internet Ihre Tickets buchen und mit der ÖBB Ticket-App auf Ihrem Smartphone diese Buchung als Handy-Ticket erhalten. Bei einigen Tickets ist die Auswahl nur auf die Abholung am Automaten beziehungsweise am ÖBB Ticketschalter beschränkt.

D.1.3.1.3.Auf shop.oebbtickets.at und über die ÖBB Ticket-App gekaufte Tickets sind persönliche Tickets, unabhängig von der Art und Weise wie Sie diese Tickets erhalten. Sie lauten auf den oder die Namen der Reisenden, die Sie beim Buchungsvorgang angeben. Bei der Ticketkontrolle weisen die auf dem Ticket angeführten Reisenden einen Lichtbildausweis mit Altersnachweis vor. Haben Sie ein Ticket mit einer Ermäßigung gebucht, weisen Sie zusätzlich den dafür notwendigen Nachweis vor.

D.1.3.1.4.Können Sie sich nicht ausweisen, Ihr Alter nicht nachweisen, stimmen die Namen der Reisenden nicht mit den Namen auf dem Ticket überein oder fehlt der Ermäßigungsnachweis, kommen die Regelungen des Punktes A.3.2. für Reisende ohne gültiges Ticket zur Anwendung.

D.1.3.2.PDF-Ticket zum Selbstausdrucken

D.1.3.2.1.Entscheiden Sie sich durch Anklicken von „Jetzt PDF-Ticket erstellen“ dazu, das PDF-Ticket sofort auszudrucken, wird es sofort am PC-Bildschirm angezeigt. Wir senden Ihnen auch einen Link zum Download an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

D.1.3.2.2.Bei Fahrten innerhalb Österreichs können Sie das PDF-Ticket auch elektronisch vorweisen. Zum Vorzeigen eines PDF-Tickets von einem mobilen Endgerät aus, benötigen Sie einen PDF-Reader auf Ihrem Gerät. Um Fälschungen und Missbrauch vorzubeugen, akzeptieren Zugbegleiter anderer Eisenbahnen im Ausland keine unausgedruckten PDF-Tickets auf Laptops, Smartphones oder Tablet-Computern. Es ist wichtig, dass Sie PDF-Tickets für Fahrten ins Ausland oder im Ausland immer vorab ausdrucken.

D.1.3.2.3.Bitte drucken Sie das PDF-Ticket auf weißem Papier im A4-Hochformat aus. Ein in anderem Format und anderer Farbe ausgedrucktes Ticket kann von unseren Zugbegleitern technisch nicht eingescannt und akzeptiert werden. In diesen Fällen kommen die Regelungen des Punktes A.3.2. für Reisende ohne gültiges Ticket zur Anwendung.

D.1.3.2.4.Bitten achten Sie beim Ausdrucken Ihres PDF-Tickets darauf, das Ticket nicht an der Stelle des aufgedruckten Barcodes zu knicken. In ihm sind wichtige Daten zum Ticket und zu Ihrer Person gespeichert, die bei der Ticketkontrolle abgerufen werden.

D.1.3.3.Handy-Ticket zur Anzeige auf Ihrem Smartphone in der ÖBB Ticket-App

D.1.3.3.1.Entscheiden Sie sich durch Anklicken von „Jetzt Handy-Ticket erstellen“ dazu, das am Handy zu erhalten, wird es sofort auf das Gerät gesandt, wo Sie Ihr Ticket anzeigen möchten.

D.1.3.3.2.Das Ticket wird in der ÖBB Ticket-App direkt als Handy-Ticket auf Ihrem Smartphone angezeigt. Die Datenübertragung über das Mobilfunknetz zu Ihrem Smartphone liegt außerhalb unseres Einflusses, weshalb dies auf Ihr eigenes Risiko erfolgt.

D.1.3.3.3.Wenn Sie Ihr Ticket in der ÖBB Ticket-App buchen, ist die Einstellung „Handy-Tickets“ in den App-Einstellungen voreingestellt. Mit dieser Funktion erhalten Sie Ihre Tickets immer automatisch als Handy-Tickets auf das Handy mit dem Sie Ihre Tickets gebucht haben. Sie ändern diese Einstellung durch aktivieren des Buttons „Immer fragen“ im Bereich „Einstellungen“, „Allgemeines“. So können Sie bei jedem Ticketkauf manuell festlegen, wie Sie Ihre Tickets erhalten möchten.

D.1.3.3.4.Entscheiden Sie sich durch Anwählen von „Jetzt Handy-Ticket erstellen“ dazu, das gebuchte Ticket auf diesem Gerät als Handy-Ticket anzuzeigen, so wird dieses Ticket ausschließlich auf diesem Gerät angezeigt.

D.1.3.3.5.Möchten Sie ein Handy-Ticket, das sich auf Ihrem Gerät befindet, auf einem anderen Gerät oder in einer anderen Form erhalten, so wählen Sie die Funktion „Tickets anders erhalten“.

D.1.3.4.Abholung des Tickets am ÖBB Ticketautomaten oder ÖBB Ticketschalter

D.1.3.4.1.Entscheiden Sie sich durch Anwählen von „Jetzt Abholcode erstellen“ dazu, das Ticket an einem stationären ÖBB Ticketautomaten oder einem ÖBB Ticketschalter abzuholen, wird Ihnen sofort ein zwölfstelliger alphanumerischer Abholcode angezeigt. Außerdem übermitteln wir Ihnen den Abholcode an die von Ihnen bekannt gegebene E-Mail-Adresse.

D.1.3.4.2.Das Ticket kann mit dem Abholcode an jedem stationären ÖBB Ticketautomaten und jedem ÖBB Ticketschalter ausgedruckt werden.

D.1.3.5.Missbrauch von PDF-Tickets, Handy-Tickets oder abgeholten Tickets

D.1.3.5.1.Wir behalten uns das Recht vor, eine Strafanzeige bei missbräuchlicher Verwendung eines Tickets, zum Beispiel bei unerlaubter Mehrfachnutzung oder einer unberechtigten Rückgängigmachung der Ticketbuchung nach einer nachweislich erfolgten Nutzung, zu stellen.

D.1.4.Bestellung der ÖBB Vorteilscard auf shop.oebbtickets.at

D.1.4.1.Wie bestellen Sie Ihre Vorteilscard

D.1.4.1.1.Damit Sie eine Vorteilscard im Ticketshop bestellen bzw. erneuen können, müssen Sie ein ÖBB Konto erstellen und dort angemeldet sein. Eine registrierte Person kann nur für sich selbst eine Karte kaufen. Ein Kauf von mehreren Vorteilscards für unterschiedliche Inhaber ist nicht möglich.

D.1.4.1.2.Beim Bestellvorgang werden Ihre Daten aus der Registrierung von Ihrem ÖBB Konto übernommen. Daten, die noch zusätzlich erforderlich sind, fragen wir im Kaufprozess ab. Folgende Daten sind für den Bestellvorgang notwendig:

  • Anrede
  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Adressdaten
  • E-Mail-Adresse

D.1.4.1.3.Bei der Erstbestellung wählen Sie aus:

  • ab wann die Karte gültig sein soll
  • welche Vorteilscard Sie bestellen wollen
  • die Zahlungsart

D.1.4.1.4.Während des Bestellvorgangs können Sie ein SEPA-Mandat für die Erneuerung Ihrer Vorteilscard erteilen. Ein solches ermöglicht Ihnen, die nächste ÖBB Vorteilscard mittels SEPA-Lastschrift zu bezahlen. Die Verwaltung der SEPA-Lastschrift-Mandate wird in unserem Auftrag von der One Mobility Ticketing GmbH durchgeführt.

D.1.4.1.5.Bei der Vertragserneuerung bestätigen Sie Ihre persönlichen Daten und das angebotene Produkt und bezahlen dieses.

D.1.4.1.6.Bitte überprüfen Sie genau Ihre Angaben zu Bestell- und Zahlungsdaten auf Richtigkeit, bevor Sie durch anwählen des Buttons „Jetzt bezahlen“ die AGB bestätigen und den Kauf durchführen

D.1.4.1.7.Der Vertrag zwischen Ihnen und der ÖBB kommt mit der Bestätigung der erfolgreichen Bestellung auf shop.oebbtickets.at zustande.

D.1.4.1.8.Unmittelbar nach der erfolgreichen Bestellung senden wir Ihnen eine Bestellbestätigung sowie die vorläufige Vorteilscard an die von Ihnen bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Bei Bedarf können Sie diese Dokumente auch gleich nach dem Bestellvorgang downloaden und abspeichern oder drucken. Ihre Original-Karte erhalten Sie wenige Tage später per Post.

D.1.4.2.Die vorläufige Vorteilscard zum Selbstausdruck

D.1.4.2.1.Mit der vorläufigen Vorteilscard können Sie sofort ab Gültigkeitsbeginn den Rabatt auf Standard-Einzeltickets in Anspruch nehmen, sie gilt als Nachweis für den Besitz einer Vorteilscard bei der Ticketkontrolle.

D.1.4.2.2.Bei Fahrten innerhalb Österreichs können Sie die vorläufige Vorteilscard auch elektronisch vorweisen. Bei Fahrten in das Ausland und im Ausland drucken Sie bitte die vorläufige Vorteilscard aus.

D.1.4.2.3.Bitte drucken Sie die PDF-Datei auf weißem Papier im A4-Hochformat aus und schneiden Sie bei Wunsch die vorläufige Vorteilscard entlang der Markierung aus. Bitte achten Sie darauf, dass der Code sowie die angegebenen Daten vollständig lesbar sind. Eine in anderem Format bzw. schlecht lesbar ausgedruckte bzw. falsch ausgeschnittene vorläufige Vorteilscard kann von unseren Zugbegleitern nicht eingescannt und daher auch nicht akzeptiert werden.

D.1.4.2.4.Bitten achten Sie darauf, die vorläufige Vorteilscard nicht an der Stelle des aufgedruckten Barcodes zu knicken. In ihm sind wichtige Daten zu Ihrer Person gespeichert, die bei der Ticketkontrolle abgerufen werden.

D.1.4.2.5.Die vorläufige Vorteilscard ist persönlich auf Sie ausgestellt. Bei der Ticketkontrolle weisen Sie einen Lichtbildausweis mit Altersnachweis vor.

D.1.4.2.6.Können Sie sich nicht ausweisen, Ihr Alter nicht nachweisen oder stimmen die Namen der Reisenden nicht mit den Namen auf der vorläufigen Vorteilscard überein, kommen die Regelungen des Punktes A.3.2. für Reisende ohne gültigem Ticket zur Anwendung.

D.1.4.3.Verfügbarkeit der ÖBB Vorteilscard in der ÖBB Ticket-App

D.1.4.3.1.Die Nutzung der Vorteilscard in der ÖBB Ticket-App ist nur für Nutzer möglich, die ein ÖBB Konto erstellt haben, dort angemeldet sind und ihre bereits erworbene Vorteilscard ihrem ÖBB Konto hinzugefügt haben.

D.1.4.3.2.Die im ÖBB Konto sichtbare Vorteilscard ist mit Gültigkeits- und Sicherheitsmerkmalen versehen. Sie ist nur für Sie persönlich und nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis mit Altersnachweis gültig.

D.1.4.3.3.Sie können Ihre hinterlegte Vorteilscard anzeigen, indem Sie in Ihrem ÖBB Konto auf „Meine Ermäßigungen“ klicken. Haben Sie ein ermäßigtes Ticket mit der in Ihrem ÖBB Konto hinterlegten Vorteilscard gebucht, wird in Ihrem Ticket ein Vorteilscard-Button aktiviert. Durch Anklicken dieses Buttons wird die Vorteilscard angezeigt.

D.1.4.4.Rücktrittsrecht

D.1.4.4.1.Innerhalb von 14 Tagen ab dem Bestellzeitpunkt widerrufen Sie den Kaufvertrag über Ihre ÖBB Vorteilscard ohne Angabe von Gründen.

D.1.4.4.2.Senden Sie das ausgefüllte Rücktrittsformular an folgende Adresse:

D.1.4.4.3.Den Link für das Rücktrittsformular finden Sie auf oebb.at.

D.1.4.4.4.Innerhalb von 14 Tagen ab dem Abgabezeitpunkt Ihres Rücktrittsformulars senden Sie Ihre Vorteilscard an die oben genannte Adresse ab. Für später abgesendete Vorteilscards können wir den Widerruf nicht akzeptieren.

D.1.4.4.5.Wir zahlen Ihnen den Kaufpreis mit dem gleichen Zahlungsmittel zurück, das Sie für den Kauf genutzt haben, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Rücktrittsformulars. Wir können mit der Rückzahlung warten, bis Ihre Vorteilscard bei uns eingelangt ist. Alternativ können Sie uns auch einen Nachweis der fristgerechten Rücksendung Ihrer Vorteilscard schicken.

D.1.4.4.6.Alle Ermäßigungen durch Nutzung der Vorteilscard innerhalb der Widerrufsfrist müssen Sie an uns zurückzahlen.

D.1.5.Wie können Sie zahlen

D.1.5.1.Zahlungsmöglichkeiten

D.1.5.1.1.Die angebotenen Zahlungsmöglichkeiten variieren zwischen shop.oebbtickets.at, der ÖBB Ticket-App und den einzelnen Ticketangeboten.

D.1.5.2.Kreditkartenzahlung

D.1.5.2.1.Geben Sie bei der Kreditkartenzahlung folgende Informationen an:

  • Name des Karteninhabers
  • Kreditkartennummer
  • Gültigkeitsdatum
  • Card Validation Code (dieser Code wird durch uns nicht gespeichert)
  • 3-D Secure-Code oder andere Sicherheitsabfragen (optional und wird durch uns nicht gespeichert)

D.1.5.3.PayPal

D.1.5.3.1.Geben Sie bei der Zahlung mit Ihrem PayPal-Konto folgende Informationen an:

  • E-Mail-Adresse
  • Passwort (wird durch uns nicht gespeichert)

D.1.5.4.Businesskonto

D.1.5.4.1.Als ÖBB Business-Kunde mit Businesskonto können Sie mit nachfolgenden Zahlungsmitteln zahlen.

D.1.5.4.2.Zahlen Sie per Rechnung bzw. Zahlen per SEPA-Lastschriftmandat:

  • Sie akzeptieren die zugesandte Monatsrechnung, wenn Sie nicht innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich widersprechen. Ihr schriftlicher Widerspruch befreit Sie nicht davon, die Rechnung fristgerecht zu bezahlen. Sie dürfen das ermäßigte Angebot nur solange und soweit verwenden, als Sie Rechnungen fristgerecht bezahlen
  • Zahlen per Rechnung oder Einzahlung: Sie bezahlen den auf der übermittelten Rechnung als offen ausgewiesenen Betrag innerhalb der auf der Rechnung angeführten Zahlungsfrist.
  • Zahlen per SEPA-Lastschriftmandat: Sie erteilen uns ein SEPA-Lastschriftmandat. Der auf der Rechnung als offen ausgewiesener Betrag wird innerhalb der angeführten Zahlungsfrist von Ihrem ausreichend gedeckten Girokonto abgebucht.

D.1.5.4.3.Zahlen Sie über AirPlus:

  • Sie hinterlegen Ihren AirPlus Travel Account als Zahlungsmittel im Businesskonto. Sie erhalten eine gesammelte Zahlungsübersicht Ihrer gebuchten ÖBB Leistungen von AirPlus gemäß Ihren Konditionen/Vereinbarung übermittelt.
  • Sie erhalten zu jedem im Businesskonto gebuchten Ticket eine Vorsteuerbescheinigung mit der Buchungsbestätigung mitgeschickt.

D.1.5.4.4.Zahlen Sie über Partner:

  • Kaufen Sie Ihre Tickets über die Buchungskanäle von Partnern, nutzen Sie die dort zur Verfügung stehenden Zahlungsmöglichkeiten.

D.1.5.4.5.Des weiteren haben Sie folgende Zahlungsmöglichkeiten:

D.1.5.5.Schulcard

D.1.5.5.1.Geben Sie bei der Zahlung mittels Schulcard folgende Informationen an:

  • Schulcard-Nummer
  • PIN

D.1.5.6.Online-Überweisung

D.1.5.6.1.EPS-Online-Überweisung ist das Online-Bezahlverfahren von österreichischen Banken. Für die Überweisung werden Sie auf die Online-Banking Seite Ihrer Bank geleitet. Die teilnehmenden Banken sind auf der Seite www.stuzza.at aufgelistet.

D.1.5.6.2.Giropay ist das Online-Bezahlverfahren von deutschen Banken. Für die Überweisung werden Sie auf die Online-Banking Seite Ihrer Bank geleitet. Die teilnehmenden Banken sind auf der Seite www.giropay.de aufgelistet.

D.1.5.6.3.Um mit Online-Überweisung zu bezahlen, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

  • Wählen Sie Ihre Bank aus. Sie werden von uns zum Online-Banking Ihrer Bank weitergleitet.
  • Geben Sie beim Online-Banking Ihrer Bank wie gewohnt Ihre Zugangsdaten und Passwörter ein. Ihre Zugangsdaten und Passwörter werden nur zwischen Ihnen und Ihrer Bank ausgetauscht. Es findet kein Informationsfluss über die ÖBB statt.
  • Alle notwendigen Informationen für die Überweisung sind schon vorausgefüllt. Hierzu zählen beispielsweise die IBAN, der zu überweisender Betrag oder auch der Empfänger.
  • Durch die Eingabe Ihres TAN-Codes im Online-Banking Ihrer Bank autorisieren Sie Ihre Buchung und schließen den Bezahlvorgang erfolgreich ab.

D.1.5.7.Reise- und Kulanzgutscheine

D.1.5.7.1.Geben Sie bei der Zahlung mittels Reise- und Kulanzgutschein folgende Informationen an:

  • sechzehnstelliger Gutscheincode

D.1.5.7.2.Folgende Angebote zahlen Sie nicht mit einem Gutscheincode:

  • Standardticket für die Kundengruppe Businesskonto
  • Schulcard-Ticket
  • Vorteilscard

D.1.5.8.Promotions- und Aktionsgutscheine

D.1.5.8.1.Geben Sie bei der Zahlung mittels Promotions- und Aktionsgutschein folgende Informationen an:

  • sechzehnstelliger Gutscheincode

D.1.5.8.2.Folgende Angebote zahlen Sie nicht mit einem Gutscheincode:

  • Standardticket für die Kundengruppe Businesskonto
  • Schulcard-Ticket
  • Vorteilscard
  • ÖBB Reisegutscheine

D.1.5.8.3.Promotions- und Aktionsgutscheine lösen Sie nicht gemeinsam mit ÖBB Reisegutscheinen ein.

D.1.6.Stornierung

D.1.6.1.Stornierung von Buchungen

D.1.6.1.1.Stornieren bedeutet, die Buchung eines Tickets rückgängig zu machen, das Sie gemäß Punkt D.1.3. noch nicht erhalten haben.

D.1.6.1.2.Sie stornieren immer alle Teile einer gebuchten Reise unter shop.oebbtickets.at und in der ÖBB Ticket-App. Werden mehrere Reisen in einem Warenkorb zusammen gebucht, so stornieren Sie diese separat. Erkennen wir zu einer Reise eine gebuchte Rückreise, dann fragen wir Sie, ob Sie diese ebenfalls stornieren möchten. Wenn Sie einzelne Teile Ihrer Buchung stornieren möchten, kontaktieren Sie bitte das ÖBB Kundenservice unter 05-1717 oder mittels Kontaktformular auf www.oebb.at/kontakt oder unsere Mitarbeiter am ÖBB Ticketschalter.

D.1.6.1.3.Es gelten die Erstattungsbedingungen der Tickets im B. sinngemäß für die Stornierung.

D.1.6.1.4.Erhalten Sie ein Ticket als PDF-Ticket gemäß Punkt D.1.3.2., können Sie es nicht mehr stornieren.

D.1.6.1.5.Erhalten Sie ein Ticket als Handy-Ticket gemäß Punkt D.1.3.3., können Sie das Erhalten über die Funktion „Tickets anders erhalten“ wieder rückgängig machen.

D.1.6.1.6.Erhalten Sie ein Ticket durch Abholen am ÖBB Ticketautomaten oder ÖBB Ticketschalter gemäß Punkt D.1.3.4., können Sie es am ÖBB Ticketschalter erstatten lassen, gemäß den Bestimmungen im Abschnitt B..

D.1.6.1.7.Zahlen Sie Ihr Ticket mit einem Reise- und Kulanzgutschein gemäß Punkt D.1.5.7., buchen wir Ihnen den Ticketpreis auf diesen Reise- und Kulanzgutschein zurück. Zahlen Sie einen Teil Ihres Tickets mit einem Reise- und Kulanzgutschein, buchen wir Ihnen den gesamten Ticketpreis auf diesen Reise- und Kulanzgutschein zurück.

D.1.6.2.Stornierung von Vorteilscards

D.1.6.2.1.Das Stornieren einer Vorteilscard ist nicht möglich.

D.1.7.Erstattung

D.1.7.1.Erstattung von Tickets

D.1.7.1.1.Eine Erstattung über shop.oebbtickets.at und die ÖBB Ticket-App gekauften Tickets ist nur nach Punkt A.5.5. und Punkt A.6.1. möglich. Eine Erstattung von erhaltenen PDF-Tickets nach Punkt A.6.2. ist nicht möglich.

D.1.7.1.2.Die Regelungen zum Rücktrittsrecht im Fernabsatzgeschäft finden auf Personenbeförderungsverträge aufgrund der gesetzlich normierten Ausnahme keine Anwendung.

D.1.7.2.Erstattung von Vorteilscards

D.1.7.2.1.Eine Erstattung des Kaufpreises für eine Vorteilscard ist nicht möglich.

D.1.8.Haftung

D.1.8.1.1.Machen Sie falsche Angaben bei der Buchung unter shop.oebbtickets.at und in der ÖBB Ticket-App, so haften Sie uns gegenüber für entstandene Schäden.

D.1.8.1.2.Wenn Sie vorsätzlich falsche Angaben machen oder Missbrauch betreiben, schließen wir Sie dauerhaft von der Nutzung von shop.oebbtickets.at und der ÖBB Ticket-App aus.

D.1.8.1.3.Wir können keine ununterbrochene Verfügbarkeit von shop.oebbtickets.at oder der ÖBB Ticket-App gewährleisten. Der Grund liegt in den notwendigen technischen Voraussetzungen für Internetdienste und Telekommunikation. Es entstehen bei Ihnen keine Haftungsansprüche gegenüber uns, wenn diese beiden Verkaufskanäle nicht verfügbar sind.

D.1.8.1.4.Wir leisten keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dargestellten Informationen.

D.1.8.1.5.Wenn einzelne Klauseln unwirksam sind oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht.

D.1.8.1.6.Sie vereinbaren mit uns die ausschließliche Anwendbarkeit österreichischen Rechts. Sofern Sie kein Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG sind, ist der Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche Wien.

D.1.8.1.7.Ihr Vertrag mit uns wird ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen. Für einzelne Produkte und Verbindungen kann es abweichende Regelungen geben.

D.2.AGB für das ÖBB Business- Angebot

D.2.1.Allgemeine Geschäftsbedingungen

D.2.1.1.1.Mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbaren wir die Grundlage unserer Geschäftsbeziehung.

D.2.1.1.2.Die AGB gelten ab Zustandekommen des Vertrages zum ÖBB Business-Tarifangebot gemäß Punkt D.2.2.1.4. und ergänzen die Regelungen zum Businesskonto im „Handbuch für Reisen mit den ÖBB in Österreich“ (gemäß C.10.), im Folgenden kurz „Handbuch“, weitere Infos unter oebb.at.

D.2.2.Voraussetzungen

D.2.2.1.1.Unseren Business-Kunden bieten wir ein spezielles Angebot an. Folgende Kunden können das ÖBB Business-Angebot als Business-Kunde nutzen:

  • Unternehme(r)n iSd Unternehmensgesetzbuches: Der Nachweis der Unternehmenseigenschaft wird durch Übermittlung eines Firmenbuchauszuges, eines Gewerbenachweises oder eines sonstigen Nachweises der unternehmerischen Tätigkeit erbracht.
  • Vereine iSd Vereinsgesetzes: Der Nachweis wird durch Übermittlung eines Vereinsregisterauszuges erbracht.
  • anerkannte öffentliche Einrichtungen (z. B. Schulen oder Universitäten)

D.2.2.1.2.Für die Anmeldung müssen Sie mindestens folgende Daten bekanntgeben:

  • Firmen-/Vereins-/Einrichtungsname
  • optional: Identifikationsnummer (z. B. UID, ZVR-Zahl oder Nummer des bisherigen ÖBB Kontos)
  • Ansprechperson
  • Anschrift
  • Zahlart
  • Eindeutige E-Mail-Adresse (E-Mail-Adresse die noch nicht im Ticketshop genutzt wird)

D.2.2.1.3.Das ÖBB Business-Angebot ist für die Eigennutzung bestimmt und dient nicht als Modell für Vermittler. Für Vermittler bieten wir eigene Angebote an. Sollte die Nutzung des ÖBB Business-Angebots vertragswidrig und daher missbräuchlich erfolgen, behalten wir uns vor den Vertrag fristlos zu kündigen.

D.2.2.1.4.Sie registrieren sich online auf oebb.at, um sich für die Nutzung des ÖBB Business-Angebots anzumelden. Der Vertrag kommt zustande, sobald wir Ihre Anmeldung für das ÖBB Business-Angebot geprüft haben und annehmen, wozu wir nicht verpflichtet sind. Der ÖBB Business-Tarif kann erst nach Freischaltung durch die Vertragsannahme genutzt werden. Sie erhalten von uns eine Bestätigung sobald Sie den ÖBB Business-Tarif und das Business-Angebot nutzen können.

D.2.3.Nutzung und Fair-Use Policy

D.2.3.1.1.Sie können Tickets zum ÖBB Business-Tarif unter anderem für folgende Anlässe buchen:

  • Dienstreisen und Betriebsausflüge für Mitarbeiter des Unternehmens – dies sind Fahrten, die im Rahmen und Interesse des Betriebs des Unternehmens durchgeführt werden.
  • Fahrten für Mitglieder des Vereines, die dem Vereinszweck entsprechen
  • Fahrten für Mitarbeiter einer öffentlichen Einrichtung im Rahmen und Interesse des Betriebs der öffentlichen Einrichtung
  • Die Nutzung für private Fahrten ist ausgeschlossen – hierfür haben wir ein eigenes Angebot für unsere Endkunden.

D.2.4.Vertriebskanäle und Buchung

D.2.4.1.1.Die Buchung von Tickets zum ÖBB Business-Tarif ist über ausgewählte Vertriebskanäle möglich:

  • über das Businesskonto auf shop.oebbtickets.at
  • über die ÖBB Ticket-App ist nur der Bezug eines bereits gebuchten Tickets möglich;
  • über bediente Vertriebskanäle der ÖBB wie z.B. Ticketschalter oder das ÖBB Kundenservice – die Zahlungsbestätigung erfolgt mittels zeitlich befristetem TAN, der im Businesskonto bei Bedarf vorab generiert werden kann;
  • über Buchungskanäle von Partnern (bitte beachten Sie, dass Sie dabei nur die von den jeweiligen Partnern angebotenen Zahlungsmöglichkeiten nutzen können bzw. Gebühren anfallen können)

D.2.5.Änderungen

D.2.5.1.1.Wir informieren Sie schriftlich per E-Mail über AGB-Änderungen. Sie nehmen die Änderungen an, wenn Sie nicht innerhalb von 14 Tagen, nachdem Sie das Änderungsschreiben erhalten haben, schriftlich widersprechen. Im Änderungsschreiben informieren wir Sie über die 14-tägige Widerspruchsfrist und darüber, dass die Änderungen in Kraft treten, wenn Sie diesen nicht widersprechen. Falls Sie widersprechen, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In diesem Fall wird Ihr Businesskonto unwiderruflich gelöscht.

D.2.5.1.2.Teilen Sie uns bitte unverzüglich mit, wenn sich Ihre Kundendaten ändern, zum Beispiel Firmenname, Adresse oder E-Mail-Adresse. Wenn Sie uns nicht informieren, gelten sämtliche an die uns zuletzt bekanntgegebene Adresse oder E-Mail-Adresse übermittelten Unterlagen und Erklärungen als zugegangen.

D.2.6.Auflösung und Kündigung des Vertrages

D.2.6.1.1.Sie können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten schriftlich kündigen. Wir informieren Sie über das Vertragsende und den letzten Tag der Nutzung. Die Reaktivierung eines gekündigten Kontos ist nicht möglich. Sie können sich aber erneut für ein Businesskonto anmelden sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen.

D.2.6.1.2.Buchen Sie über einen durchgehenden Zeitraum von einem Jahr keine Tickets oder erreichen Sie den Mindestumsatz gemäß C.10. nicht, sind wir berechtigt den Vertrag aufzulösen und das Konto zu löschen.

D.2.6.1.3.Unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten und ohne Angeben von Gründen können wir den Vertrag kündigen.

D.2.6.1.4.Aus folgenden Gründen können wir den Vertrag auch mit sofortiger Wirkung auflösen:

  • Vorliegen einer missbräuchliche Nutzung des Business-Angebots, zum Beispiel gemäß Punkte D.2.2.1.3. und D.2.3.
  • Verstoß gegen die AGB oder Bestimmungen des Handbuchs insbesondere gemäß C.10. und D.1.5.4..
  • Zahlungsverzug (Nichtbegleichung oder verspätete Begleichung der Rechnung nach erfolgter Mahnung)
  • das für die Abrechnung hinterlegte Konto oder Zahlungsmittel ist nicht ausreichend gedeckt
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, sofern gesetzlich zulässig

D.2.7.Anzuwendendes Recht

D.2.7.1.1.Für unsere Verträge gilt österreichisches Recht, mit Ausnahme der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien, sofern nicht ein Verbrauchergeschäft gemäß § 1 Konsumentenschutzgesetz vorliegt.

D.2.8.Haftung

D.2.8.1.1.Wir haften für unsere Mitarbeiter nur bei Vorsatz und krass grober Fahrlässigkeit.

D.2.8.1.2.Die Weitergabe von Businesskonto Daten wie z. B. Zugangsdaten an Dritte erfolgt auf eigene Gefahr und Rechnung. Wir übernehmen keine Haftung für Buchungen, die durch Dritte missbräuchlich bzw. nicht in Ihrem Interesse erfolgen.

D.2.8.1.3.Als Business-Kunde sind Sie bzw. Ihr Arbeitgeber dafür verantwortlich, welche Daten Sie in eigener Verantwortung weitergeben und verwenden. Demgegenüber sind wir für die Buchung und Abwicklung der Reise verantwortlich.

D.2.9.Kontakt

D.2.9.1.1.Ihre Erklärungen schicken Sie bitte an die ÖBB-Personenverkehr AG. Die Kontaktdaten finden Sie auf oebb.at.

D.3.AGB für das ÖBB EasyTEX Angebot

D.3.1.Voraussetzungen

D.3.1.1.1.Folgende User können das ÖBB Easy TEX Angebot als Easy TEX Partner nutzen:

  • Unternehmen und Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches: Der Nachweis der Unternehmenseigenschaft wird durch Übermittlung eines Firmenbuchauszuges, eines Gewerbenachweises oder eines sonstigen Nachweises der unternehmerischen Tätigkeit erbracht.
  • Vereine im Sinne des Vereinsgesetzes: Der Nachweis wird durch Übermittlung eines Vereinsregisterauszuges erbracht.
  • öffentliche Einrichtungen wie zum Beispiel Gemeinden. Der Nachweis wird durch Übermittlung eines Registerauszuges oder sonstigen Nachweise erbracht, beispielsweise einem Gemeinderegisterauszug.

D.3.1.1.2.Als Easy TEX Partner garantieren Sie über sämtliche rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen und Befähigungen zu verfügen, die für die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen, notwendig sind, insbesondere die Vermittlung von Tickets.

D.3.1.1.3.Für die Anmeldung müssen Sie mindestens folgende Daten bekanntgeben:

  • Firmen-, Vereins- oder Einrichtungsname
  • optional: Identifikationsnummer, beispielsweise UID oder ZVR-Zahl
  • Ansprechperson
  • Anschrift
  • Eindeutige E-Mail-Adresse, die noch nicht im Ticketshop genutzt wird

D.3.1.1.4.Das ÖBB Easy TEX-Angebot ist für Vermittler bestimmt. Sollte die Nutzung des ÖBB Easy TEX-Angebots vertragswidrig und daher missbräuchlich erfolgen, behalten wir uns vor, den Vertrag fristlos zu kündigen.

D.3.1.1.5.Sie registrieren sich online auf oebb.at, um sich für die Nutzung des ÖBB Easy TEX-Angebots anzumelden. Der Vertrag kommt zustande, sobald wir Ihre Anmeldung für das ÖBB Easy TEX-Angebot geprüft haben und annehmen, wozu wir nicht verpflichtet sind. Sie erhalten von uns eine Bestätigung mit Freigabe sobald Sie das ÖBB Easy TEX-Angebot nutzen können.

D.3.2.Nutzung und Fair-Use Policy

D.3.2.1.1.Sie können Tickets als ÖBB Easy TEX Partner für Ihre Kunden buchen.

D.3.3.Vertriebskanäle und Buchung

D.3.3.1.1.Die Buchung von Tickets als ÖBB Easy TEX Partner ist über Ihr Easy TEX Konto auf www.oebb.at möglich.

D.3.4.Änderungen

D.3.4.1.1.Wir informieren Sie schriftlich per E-Mail über AGB-Änderungen. Sie nehmen die Änderungen an, wenn Sie nicht innerhalb von 14 Tagen, nachdem Sie das Änderungsschreiben erhalten haben, schriftlich widersprechen. Im Änderungsschreiben informieren wir Sie über die 14-tägige Widerspruchsfrist und darüber, dass die Änderungen in Kraft treten, wenn Sie diesen nicht widersprechen. Falls Sie widersprechen, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In diesem Fall wird Ihr Easy TEX Konto unwiderruflich gelöscht.

D.3.4.1.2.Teilen Sie uns bitte unverzüglich mit, wenn sich Ihre Daten ändern, zum Beispiel Firmenname, Adresse oder E-Mail-Adresse. Wenn Sie uns nicht informieren, gelten sämtliche an die uns zuletzt bekanntgegebene Adresse oder E-Mail-Adresse übermittelten Unterlagen und Erklärungen als zugegangen.

D.3.5.Auflösung und Kündigung des Vertrages

D.3.5.1.1.Sie können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 2 Monaten schriftlich kündigen. Wir informieren Sie über das Vertragsende und den letzten Tag der Nutzung. Die Reaktivierung eines gekündigten Easy TEX Kontos ist nicht möglich. Sie können sich aber erneut als Easy TEX Partner anmelden, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen.

D.3.5.1.2.Buchen Sie über einen durchgehenden Zeitraum von einem Jahr keine Tickets, sind wir berechtigt den Vertrag aufzulösen und das Konto zu löschen.

D.3.5.1.3.Unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten und ohne Angaben von Gründen können wir den Vertrag kündigen.

D.3.5.1.4.Aus folgenden Gründen können wir den Vertrag auch mit sofortiger Wirkung auflösen:

  • Vorliegen einer missbräuchlichen Nutzung des Easy TEX-Angebots
  • Verstoß gegen diese AGB oder Bestimmungen des Handbuchs
  • Nichtbegleichung oder verspätete Begleichung der Rechnung nach erfolgter Mahnung
  • das für die Abrechnung hinterlegte Konto oder Zahlungsmittel ist nicht ausreichend gedeckt
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, sofern gesetzlich zulässig

D.3.6.Anzuwendendes Recht

D.3.6.1.1.Für unsere Verträge gilt österreichisches Recht, mit Ausnahme der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien, sofern nicht ein Verbrauchergeschäft gemäß § 1 Konsumentenschutzgesetz vorliegt.

D.3.7.Haftung

D.3.7.1.1.Wir haften für unsere Mitarbeiter nur bei Vorsatz und krass grober Fahrlässigkeit.

D.3.7.1.2.Die Weitergabe von Easy TEX Kontodaten wie z. B. Zugangsdaten an Dritte erfolgt auf eigene Gefahr und Rechnung. Wir übernehmen keine Haftung für Buchungen, die durch Dritte missbräuchlich bzw. nicht in Ihrem Interesse erfolgen.

D.3.7.1.3.Als Easy TEX-Partner sind Sie dafür verantwortlich, welche Daten Sie in eigener Verantwortung weitergeben und verwenden. Demgegenüber sind wir für die Buchung und Abwicklung der Reise verantwortlich.

D.3.8.Kontakt

D.3.8.1.1.Ihre Erklärungen schicken Sie bitte an die ÖBB-Personenverkehr AG. Die Kontaktdaten finden Sie auf oebb.at.

D.4.AGB für die ÖBB Vorteilscard

D.4.1.Vertrag

D.4.1.1.1.Der Vertrag über die ÖBB Vorteilscard, im Folgenden kurz „Karte“, zwischen Ihnen als Kunden und uns, der ÖBB-Personenverkehr AG, im Folgenden „ÖBB“, kommt zustande, sobald wir Ihre Kartenbestellung annehmen. Voraussetzung: Sie erfüllen sämtliche in unseren AGB und im Handbuch, Punkt C.5. genannten Bedingungen für die Karte. Der Vertrag endet mit dem Gültigkeitsdatum auf der Karte und kann während der Vertragslaufzeit nicht gekündigt werden. Mit der Karte können Sie ausgewählte Ticketangebote mit Ermäßigung kaufen, wie im aktuellen Handbuch, Punkt C.5. beschrieben. Für die Angebote unserer Partnerunternehmen gelten ausschließlich deren eigene AGB und Nutzungsbestimmungen.

D.4.1.1.2.Die Karte gilt ab dem von Ihnen bei der Bestellung angegebenen Datum und endet nach 12 Monaten mit dem auf der Karte aufgedruckten Gültigkeitsdatum. Sie bezahlen Ihre Karte bei der Bestellung. Sollten Sie nicht alle im Handbuch, Punkt C.5. genannten Voraussetzungen erfüllen, ist der Vertrag nicht zustande gekommen und die Karte ungültig. In diesem Fall dürfen Sie die Karte nicht nutzen und müssen sie an uns zurücksenden. Karten, die aufgrund falscher Angaben ausgestellt worden sind, ziehen wir ersatzlos ein. Es besteht kein Recht auf eine etwaige Erstattung des Kaufpreises.

D.4.1.1.3.Etwa 2 Monate vor Ablauf des Vertrages erhalten Sie eine Einladung zur Vertragserneuerung. Die Modalität der Vertragserneuerung richtet sich nach der vereinbarten Zahlungsart:

  • SEPA-Lastschrift: Der Vertrag erneuert sich automatisch um 12 Monate, wenn Sie der Vertragserneuerung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Einladung zur Vertragserneuerung schriftlich widersprechen. Wenn Sie der Vertragserneuerung innerhalb der angegebenen Frist schriftlich widersprechen, kommt kein neuer Vertrag zustande und das erteilte SEPA-Mandat wird storniert. Sie werden in der Einladung zur Vertragserneuerung nochmals gesondert auf den Beginn der Widerspruchsfrist und die rechtlichen Folgen der Nichtausübung des Widerspruchsrechts hingewiesen.
  • Erlagschein: Der Vertrag erneuert sich automatisch um 12 Monate, wenn Sie die Kartengebühr für die neue Karte mit Einzahlung des Erlagscheins innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Einladung zur Vertragserneuerung begleichen. Wenn Sie den Zahlschein nicht rechtzeitig einzahlen, kommt kein neuer Vertrag zustande.

Der neue Vertrag beginnt am Tag nach dem Gültigkeitsende der vorherigen Karte.

D.4.2.Ausstellung der Karte

D.4.2.1.1.Wenn der Vertrag mit uns zustande kommt, erhalten Sie eine Vorteilscard mit Ihrem Namen per Post zugeschickt. Wir stellen Ihnen eine befristete vorläufige ÖBB Vorteilscard aus, wenn Sie zum ersten Mal eine Karte bestellen oder Ihre erneuerte Karte nicht rechtzeitig erhalten, z. B. weil sie am Postweg verloren ging.

D.4.2.1.2.Unterschreiben Sie Ihre Karte bitte sofort nach Erhalt im Unterschriftsfeld, um Missbrauch vorzubeugen. Nicht unterschriebene Karten sind ungültig und Sie tragen das gesamte damit verbundene Risiko. Missbräuchlich verwendete Karten ziehen wir ersatzlos ein. Es besteht kein Recht auf Erstattung des Kaufpreises. Fälle vorsätzlichen Missbrauchs werden zur Anzeige gebracht.

D.4.3.Verwendung der Karte

D.4.3.1.1.Wenn Sie die Vorteilscard nutzen, weisen Sie die Karte bei der Ticketkontrolle bitte unaufgefordert vor und händigen Sie diese auf Wunsch aus. Die Karte gilt nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis mit Altersnachweis.

D.4.3.1.2.Verwenden Sie die Karte nur, wenn Ihr Kartenvertrag aufrecht und die Karte gültig ist.

D.4.4.Ersatzkarte

D.4.4.1.1.Melden Sie uns den Verlust oder Diebstahl Ihrer Karte umgehend mit einer Anzeige bei der zuständigen Behörde. Sobald wir Ihre Meldung erhalten, wird die Karte gesperrt und Sie sind vom Missbrauchsrisiko befreit. Sie erhalten dann gegen eine Servicegebühr eine Ersatzkarte, siehe Handbuch, Punkt E.1.13.. Wir stellen Ihnen kostenlos eine Ersatzkarte aus, wenn Ihre Karte am Postweg verloren geht und Sie den Verlust innerhalb von 6 Wochen ab Bestellung beim ÖBB Kundenservice unter oebb.at/kontakt melden. Bis Ihnen die Ersatzkarte zugestellt wird, erhalten Sie kostenlos eine vorläufige Vorteilscard an einem ÖBB Ticketschalter.

D.4.5.Adressänderungen & Kundendaten

D.4.5.1.1.Teilen Sie uns bitte sofort mit, wenn sich Ihre Kundendaten ändern, z. B. Name, Adresse, E-Mail oder sonstige. Wenn Sie uns nicht informieren, gelten sämtliche an die uns zuletzt bekannt gegebene Adresse/E-Mail-Adresse verschickten Unterlagen und Erklärungen als zugegangen.

D.4.6.Änderungen

D.4.6.1.1.Über AGB-Änderungen der Vorteilscard informieren wir Sie schriftlich per Brief oder E-Mail. Sie nehmen die Änderungen an, wenn Sie nicht innerhalb von 4 Wochen, nachdem Sie das Änderungsschreiben erhalten haben, schriftlich widersprechen. Im Änderungsschreiben informieren wir Sie über die vierwöchige Widerspruchsfrist und darüber, dass die Änderungen in Kraft treten, wenn Sie diesen nicht widersprechen. Falls Sie widersprechen, können Sie den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. In diesem Fall müssen Sie die Karte an uns zurücksenden. Die bezahlte Kartengebühr erhalten Sie anteilig zurück.

D.4.7.Sonstiges

D.4.7.1.Anzuwendendes Recht

D.4.7.1.1.Für unsere Verträge gilt österreichisches Recht, mit Ausnahme der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien, sofern nicht ein Verbrauchergeschäft gemäß § 1 Konsumentenschutzgesetz vorliegt.

D.4.7.2.Haftung

D.4.7.2.1.Wir haften für unsere Mitarbeiter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

D.4.7.3.Kontakt

D.4.7.3.1.Ihre Erklärungen schicken Sie bitte an die ÖBB-Personenverkehr AG. Die Kontaktdaten finden Sie auf oebb.at.

D.5. - bleibt frei -

D.6.AGB für das 1. Klasse Upgrade der ÖBB zum Klimaticket Ö

D.6.1.Vertrag

D.6.1.1.1.Der Vertrag über das 1. Klasse Upgrade der ÖBB zum Klimaticket Ö, im Folgenden kurz „Upgrade“, zwischen Ihnen als Kunden und uns, der ÖBB-Personenverkehr AG, im Folgenden „ÖBB“, kommt zustande, sobald wir Ihre Bestellung annehmen. Voraussetzung: Sie sind in Besitz eines gültigen Klimaticket Ö. Der Vertrag endet mit dem Gültigkeitsdatum Ihres Klimaticket Ö. Mit dem Upgrade können Sie das gesamte Netz der ÖBB in Österreich nutzen, wie im aktuellen Handbuch Punkt B.1.15.. beschrieben. Für die Angebote unserer Partnerunternehmen gelten ausschließlich deren eigene AGB und Nutzungsbestimmungen.

D.6.1.1.2.Das Upgrade gilt ab dem von Ihnen bei der Bestellung angegebenen Datum und endet nach spätestens 12 Monaten mit dem auf dem Klimaticket Ö aufgedruckten Gültigkeitsdatum. Sollten Sie kein gültiges Klimaticket Ö besitzen ist der Vertrag nicht zustande gekommen und das Upgrade ungültig. In diesem Fall dürfen Sie das Upgrade nicht nutzen und müssen die Belege eingeschrieben an das ÖBB Kundenservice, Postfach 222, 1020 Wien zurücksenden. Belege, die aufgrund falscher Angaben ausgestellt worden sind, ziehen wir ersatzlos ein. Sie bezahlen das Upgrade grundsätzlich bei der Bestellung.

D.6.1.1.3.Beim Upgrade gibt es eine kostenpflichtige Teilzahlungsmöglichkeit. Wenn Sie die Teilzahlungsmöglichkeit nutzen möchten, bezahlen Sie die ersten 2 Monatsraten bei der Bestellung, den Restbetrag (abhängig von der Laufzeit Ihres Klimatickets Ö) buchen wir mittels SEPA-Lastschrift in jeweils gleichen Monatsraten von Ihrem Konto ab. Wenn Sie Ihren Vertrag über das Upgrade wie auch den Vertrag Ihres Klimatickets Ö erneuern und mittels SEPA-Lastschrift zahlen, buchen wir den Kaufpreis in 12 gleichen Monatsraten von Ihrem Konto ab. Bezahlen Sie Ihr Upgrade ohne Teilzahlungsmöglichkeit, so erneuern Sie dieses mittels Einzahlung des via Zahlschein bekannt gegebenen Gesamtbetrages.

D.6.1.1.4.Im Falle von Zahlungsrückständen aus Altverträgen zum Upgrade oder anderen ÖBB Produkten (Österreichcard, Vorteilscard) ist die Teilzahlungsmöglichkeit ausgeschlossen.

D.6.1.1.5.Etwa 2 Monate vor Ablauf des Vertrages über das Upgrade erhalten Sie eine Einladung zur Vertragserneuerung.

D.6.1.1.6.Die Modalität der Vertragserneuerung richtet sich nach der vereinbarten Zahlungsart:

  • SEPA-Lastschrift: Der Vertrag erneuert sich automatisch um 12 Monate, wenn Sie der Vertragserneuerung nicht innerhalb der im Erneuerungsschreiben angegebenen Frist schriftlich widersprechen. Wenn Sie der Vertragserneuerung innerhalb der angegebenen Frist schriftlich widersprechen, kommt kein neuer Vertrag zustande und das erteilte SEPA-Mandat wird storniert. Sie werden in der Einladung zur Vertragserneuerung nochmals gesondert auf den Beginn und das Ende der Widerspruchsfrist und die rechtlichen Folgen der Nichtausübung des Widerspruchsrechts hingewiesen.
  • Ist der Zahlungspflichtige bei monatlicher Abbuchung mit mindestens einem Teilbetrag in Verzug, ergeht für die aushaftenden Beträge eine schriftliche Mahnung, welche eine Nachfrist für die Bezahlung der ausständigen Teilbeträge festlegt. Selbiges gilt bei Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats oder Auflassung des Kontos ohne vorherige nachweisliche Rückgabe des Tickets bei einem ÖBB Ticketschalter. Sofern nach erstmaliger Mahnung die ausständigen Beträge nicht innerhalb der im Mahnschreiben angegebenen Nachfrist bezahlt werden, ergeht eine zweite schriftliche Mahnung, welche erneut eine Nachfrist für die ausständigen Teilbeträge sowie die Einhebung eines Mahnentgelts. Werden die ausständigen Beträge erneut nicht innerhalb der im zweiten Mahnschreiben angegebenen Nachfrist bezahlt, wird die Forderung einem Inkassobüro übergeben und ergeht die dritte Mahnung durch dieses. Mit dem dritten Mahnschreiben liegt ein qualifizierter Zahlungsverzug vor. Bei qualifiziertem Zahlungsverzug ist die ÖBB-Personenverkehr AG berechtigt, das Upgrade zu sperren. Das Upgrade wird somit ungültig. Bei Nutzung der 1. Klasse ohne gültiges Upgrade bzw. Fahrschein wird eine Fahrgeldnachforderung fällig.
  • Zahlschein: Der Vertrag erneuert sich automatisch um 12 Monate, wenn Sie die Kosten für die Erneuerung mit Einzahlung des Zahlscheins innerhalb der im Schreiben zur Vertragserneuerung angeführten Frist begleichen. Wenn Sie den Zahlschein nicht rechtzeitig einzahlen, kommt kein neuer Vertrag zustande. Der neue Vertrag beginnt am Tag nach dem Gültigkeitsende des vorherigen 1. Klasse Upgrades.

D.6.1.1.7.Während der Gültigkeitsdauer kann das Ticket ab dem 7. Gültigkeitsmonat Ihres Klimatickets Ö ohne Angabe von Gründen schriftlich mittels Kündigungsformular gekündigt werden. Der Beginn eines neuen Gültigkeitsmonats bestimmt sich durch den beim Erwerb des Klimatickets Ö gewählten Gültigkeitsbeginn und fällt demnach auf den ziffernmäßig gleichen Kalendertag jeden Monats. Bei einer Kündigung muss das Klimaticket Ö und das 1. Klasse Upgrade separat gekündigt werden.

D.6.1.1.8.Eine wirksame Kündigung bedarf eines eigenhändig unterfertigten Kündigungsformulars sowie der nachweislichen Rückgabe des Nachweis über das Upgrade bei einer Servicestelle. Im Falle einer Kündigung wird ein Kündigungsentgelt von einem Monatsbetrag verrechnet, dies ist ein Anteil des Kaufpreises.

D.6.1.1.9.Bei Einmalzahlung im Voraus, werden für jeden nicht angefangenen Gültigkeitsmonat die entsprechenden Monatsbeträge abzüglich des Kündigungsentgelts auf das angegebene Konto überwiesen.

D.6.1.1.10.Bei SEPA-Lastschrift wird noch ein letzter Monatsbetrag als Kündigungsentgelt abgebucht, für jeden nicht angefangenen Gültigkeitsmonat werden die entsprechenden Monatsbeträge nicht mehr abgebucht.

D.6.1.1.11.Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht

  • bei Umzug von Österreich in das Ausland, durch Nachweis der Abmeldung vom österreichischen Zentralen Melderegister und Nachweis der neuen Adresse im Ausland,
  • bei einer Erkrankung über einen Zeitraum von 3 Monaten oder mehr, durch Nachweis mittels ärztlichen Attests, oder
  • bei Verlust des Arbeitsplatzes durch Nachweis einer Arbeitslosenbestätigung.

D.6.1.1.12.In sämtlichen Fällen ist das Upgrade gemeinsam mit dem eigenhändig unterfertigten Kündigungsformular nachweislich bei einem ÖBB Ticketschalter abzugeben.

D.6.1.1.13.Bei der außerordentlichen Kündigung entfällt das Kündigungsentgelt.

D.6.1.1.14.Bei Todesfall der Inhaberin bzw. des Inhabers des Upgrades wird dem Erbberechtigten oder Abwickler der Verlassenschaft jeder nicht genutzte Gültigkeitsmonat des Preises gebührenfrei erstattet. Dafür sind das Erstattungsformular mit einer Kopie der Sterbeurkunde, ein Nachweis der Erbberechtigung sowie das Upgrade nachweislich bei einer Servicestelle abzugeben.

D.6.1.1.15.Wurde bei Vertragsabschluss ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt, kann der Vertragserneuerung innerhalb der im Einladungsschreiben zur Vertragserneuerung angegebenen Zahlungsfrist schriftlich widersprochen werden. Der schriftliche Widerspruch ist entweder postalisch (empfohlen wird per Einschreiben) an ÖBB Kundenservice, Postfach 222, 1020 Wien zu senden, per Kontaktformular zu übermitteln oder nachweislich bei einer Servicestelle abzugeben.

D.6.2.Ausstellung des Upgrades

D.6.2.1.1.Wenn der Vertrag mit uns zustande kommt, erhalten Sie einen Nachweis über das Upgrade auf Sicherheitspapier mit Ihrem Namen direkt bei Kauf am Schalter bzw. wird bei Online Kauf im ÖBB Konto hinterlegt.

D.6.2.1.2.Missbräuchlich verwendete Nachweise ziehen wir ersatzlos ein.

D.6.3.Nutzung des Upgrades

D.6.3.1.1.Wenn Sie das Upgrade nutzen, weisen Sie bei der Fahrkartenkontrolle bitte folgendes

vor:

  • Das auf Fahrkartenpapier ausgegebene Upgrade zusammen mit Ihrem gültigen Klimaticket Ö oder
  • Das Upgrade in Ihrem ÖBB Konto der App zusammen mit Ihrem gültigen Klimaticket Ö

Das Upgrade berechtigt Sie zur Beförderung in der ersten Wagenklasse laut den Bestimmungen im Handbuch Punkt B.1.15..

D.6.3.1.2.Verwenden Sie das Upgrade nur, wenn Ihr Vertrag über das Klimaticket Ö und der Vertrag über das Upgrade aufrecht sind.

D.6.4.Ersatz bei Verlust oder Diebstahl

D.6.4.1.1.Melden Sie uns den Verlust oder Diebstahl Ihres Nachweises des Upgrades umgehend mit einer Anzeige bei der zuständigen Behörde. Sobald wir Ihre Meldung erhalten, wird das Upgrade gesperrt und Sie sind vom Missbrauchsrisiko befreit. Sie erhalten dann einen Ersatznachweis, siehe Handbuch, Punkt E.1.13..

D.6.5.Adressänderungen & Kundendaten

D.6.5.1.1.Teilen Sie uns bitte sofort mit, wenn sich Ihre Kundendaten ändern, z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse oder sonstige. Wenn Sie uns nicht informieren, gelten sämtliche an die uns zuletzt bekannt gegebene Adresse/E-Mail-Adresse verschickten Unterlagen und Erklärungen als zugegangen.

D.6.6.Änderungen

D.6.6.1.1.Über AGB-Änderungen des Upgrades informieren wir Sie schriftlich per Brief oder E-Mail. Sie nehmen die Änderungen an, wenn Sie nicht innerhalb der im Änderungsschreiben angeführten Frist, nachdem Sie das Änderungsschreiben erhalten haben, schriftlich widersprechen. Im Änderungsschreiben informieren wir Sie über die Widerspruchsfrist und darüber, dass die Änderungen in Kraft treten, wenn Sie diesen nicht widersprechen. Falls Sie widersprechen, können Sie den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. In diesem Fall müssen Sie den Nachweis über das Upgrade an uns zurücksenden. Die Zahlungen erhalten Sie anteilig je nicht angefangenem Monat zurück.

D.6.7.Sonstiges

D.6.7.1.Anzuwendendes Recht

D.6.7.1.1.Für unsere Verträge gilt österreichisches Recht, mit Ausnahme der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien, sofern nicht ein Verbrauchergeschäft gemäß § 1 Konsumentenschutzgesetz vorliegt.

D.6.7.2.Haftung

D.6.7.2.1.Wir haften für unsere Mitarbeiter nur bei grobem Verschulden.

D.6.7.3.Kontakt

D.6.7.3.1.Ihre Erklärungen schicken Sie bitte an die ÖBB-Personenverkehr AG. Die Kontaktdaten finden Sie auf www.oebb.at

D.7.AGB für das 1. Klasse Upgrade der ÖBB zum Klimaticket Ö Bundesheer und Klimaticket Ö Zivildienst

D.7.1.Vertrag

D.7.1.1.1.Der Vertrag über das 1. Klasse Upgrade der ÖBB zum Klimaticket Ö Bundesheer und Klimaticket Ö Zivildienst, im Folgenden kurz „Upgrade“, zwischen Ihnen als Kunden und uns, der ÖBB-Personenverkehr AG, im Folgenden „ÖBB“, kommt zustande, sobald wir Ihre Bestellung annehmen. Voraussetzung: Sie sind in Besitz eines gültigen Klimaticket Ö Bundesheer oder Klimaticket Ö Zivildienst. Der Vertrag endet mit dem Gültigkeitsdatum Ihres Klimaticket Ö Bundesheer oder Klimaticket Ö Zivildienst. Mit dem Upgrade können Sie das gesamte Netz der ÖBB in Österreich nutzen, wie im aktuellen Handbuch Punkt B.1.15.. beschrieben. Für die Angebote unserer Partnerunternehmen gelten ausschließlich deren eigene AGB und Nutzungsbestimmungen.

D.7.1.1.2.Das Upgrade gilt ab dem von Ihnen bei der Bestellung angegebenen Datum und endet nach spätestens 6 Monaten mit dem auf dem Klimaticket Ö Bundesheer oder nach spätestens 9 Monate mit dem auf dem Klimaticket Ö Zivildienst aufgedruckten Gültigkeitsdatum. Sollten Sie kein gültiges Klimaticket Ö Bundesheer oder Klimaticket Ö Zivildienst besitzen ist der Vertrag nicht zustande gekommen und das Upgrade ungültig. In diesem Fall dürfen Sie das Upgrade nicht nutzen und müssen die Belege eingeschrieben an das ÖBB Kundenservice, Postfach 222, 1020 Wien zurücksenden. Belege, die aufgrund falscher Angaben ausgestellt worden sind, ziehen wir ersatzlos ein. Sie bezahlen das Upgrade grundsätzlich bei der Bestellung.

D.7.1.1.3.Beim Upgrade gibt es eine kostenpflichtige Teilzahlungsmöglichkeit. Wenn Sie die Teilzahlungsmöglichkeit nutzen möchten, bezahlen Sie die ersten 2 Monatsraten bei der Bestellung, den Restbetrag (abhängig von der Laufzeit Ihres Klimatickets Ö Bundesheer und Klimaticket Ö Zivildienst) buchen wir mittels SEPA-Lastschrift in jeweils gleichen Monatsraten von Ihrem Konto ab.

D.7.1.1.4.Im Falle von Zahlungsrückständen aus Altverträgen zum Upgrade oder anderen ÖBB Produkten (Österreichcard, Vorteilscard) ist die Teilzahlungsmöglichkeit ausgeschlossen.

D.7.1.1.5.Bei Todesfall der Inhaberin bzw. des Inhabers des Upgrades wird dem Erbberechtigten oder Abwickler der Verlassenschaft jeder nicht genutzte Gültigkeitsmonat des Preises gebührenfrei erstattet. Dafür sind das Erstattungsformular mit einer Kopie der Sterbeurkunde, ein Nachweis der Erbberechtigung sowie das Upgrade nachweislich bei einer Servicestelle abzugeben.

D.7.2.Ausstellung des Upgrades

D.7.2.1.1.Wenn der Vertrag mit uns zustande kommt, erhalten Sie einen Nachweis über das Upgrade auf Sicherheitspapier mit Ihrem Namen direkt bei Kauf am Schalter bzw. wird bei Online Kauf im ÖBB Konto hinterlegt.

D.7.2.1.2.Missbräuchlich verwendete Nachweise ziehen wir ersatzlos ein.

D.7.3.Nutzung des Upgrades

D.7.3.1.1.Wenn Sie das Upgrade nutzen, weisen Sie bei der Fahrkartenkontrolle bitte folgendes vor:

  • Das auf Fahrkartenpapier ausgegebene Upgrade zusammen mit Ihrem gültigen Klimaticket Ö Bundesheer oder Klimaticket Ö Zivildienst samt einem Lichtbildausweis mit Altersnachweis oder
  • Das Upgrade in Ihrem ÖBB Konto der App zusammen mit Ihrem gültigen Klimaticket Ö Zivildienst samt einem Lichtbildausweis mit Altersnachweis.

Das Upgrade berechtigt Sie zur Beförderung in der ersten Wagenklasse laut den Bestimmungen im Handbuch Punkt B.1.15..

D.7.3.1.2.Verwenden Sie das Upgrade nur, wenn Ihr Vertrag über das Klimaticket Ö Bundesheer oder Klimaticket Ö Zivildienst und der Vertrag über das Upgrade aufrecht sind.

D.7.4.Ersatz bei Verlust oder Diebstahl

D.7.4.1.1.Melden Sie uns den Verlust oder Diebstahl Ihres Nachweises des Upgrades umgehend mit einer Anzeige bei der zuständigen Behörde. Sobald wir Ihre Meldung erhalten, wird das Upgrade gesperrt und Sie sind vom Missbrauchsrisiko befreit. Sie erhalten dann einen Ersatznachweis, siehe Handbuch, Punkt E.1.13..

D.7.5.Adressänderungen & Kundendaten

D.7.5.1.1.Teilen Sie uns bitte sofort mit, wenn sich Ihre Kundendaten ändern, z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse oder sonstige. Wenn Sie uns nicht informieren, gelten sämtliche an die uns zuletzt bekannt gegebene Adresse/E-Mail-Adresse verschickten Unterlagen und Erklärungen als zugegangen.

D.7.6.Änderungen

D.7.6.1.1.Über AGB-Änderungen des Upgrades informieren wir Sie schriftlich per Brief oder E-Mail. Sie nehmen die Änderungen an, wenn Sie nicht innerhalb der im Änderungsschreiben angeführten Frist, nachdem Sie das Änderungsschreiben erhalten haben, schriftlich widersprechen. Im Änderungsschreiben informieren wir Sie über die Widerspruchsfrist und darüber, dass die Änderungen in Kraft treten, wenn Sie diesen nicht widersprechen. Falls Sie widersprechen, können Sie den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. In diesem Fall müssen Sie den Nachweis über das Upgrade an uns zurücksenden. Die Zahlungen erhalten Sie anteilig je nicht angefangenem Monat zurück.

D.7.7.Sonstiges

D.7.7.1.Anzuwendendes Recht

D.7.7.1.1.Für unsere Verträge gilt österreichisches Recht, mit Ausnahme der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien, sofern nicht ein Verbrauchergeschäft gemäß § 1 Konsumentenschutzgesetz vorliegt.

D.7.7.2.Haftung

D.7.7.2.1.Wir haften für unsere Mitarbeiter nur bei grobem Verschulden.

D.7.7.3.Kontakt

D.7.7.3.1.Ihre Erklärungen schicken Sie bitte an die ÖBB-Personenverkehr AG. Die Kontaktdaten finden Sie auf www.oebb.at.

D.8.AGB für den Kauf auf nightjet.com

D.8.1.In welchen Bereichen gelten diese AGB

D.8.1.1.1.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Verkauf der auf nightjet.com erhältlichen Ticketangebote der Punkte B.1. und B.2.. Sie ergänzen die Beförderungsbedingungen im Punkt A., die Nutzungsbestimmungen im Punkt B..

D.8.1.1.2.Die Nutzungsbestimmungen der Tickets im Punkt B. bzw. für internationale Beförderungen gelten nur, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.

D.8.2.Buchung von Tickets auf nightjet.com

D.8.2.1.Buchungsvorgang

D.8.2.1.1.Bitte geben Sie beim Buchungsvorgang folgende Informationen an:

  • Vor- und Nachname der an der Fahrt teilnehmenden Reisenden
  • vorhandene Ermäßigungskarten
  • Vor- und Nachname sowie Geburtsdaten bzw. Alter der an der Reise gegebenenfalls teilnehmenden Kinder, für die Sie eine altersbedingte Fahrpreisermäßigung in Anspruch nehmen
  • die E-Mail-Adresse, an die die Bestätigungs-E-Mail und gegebenenfalls das Ticket zum Selbstausdruck übermittelt werden soll
  • Telefonnummer
  • die Zahlungsart

D.8.2.1.2.Bitte überprüfen Sie genau Ihre Angaben auf Richtigkeit, bevor Sie durch anwählen des Buttons „Jetzt bezahlen“ die AGB bestätigen und den Kauf durchführen.

D.8.2.1.3.Der Vertrag zwischen Ihnen und der ÖBB-Personenverkehr AG kommt mit der Bestätigung der erfolgreichen Buchung auf nightjet.com zustande.

D.8.2.1.4.Unmittelbar nach erfolgreicher Buchung des Tickets auf nightjet.com übermitteln wir Ihnen eine Buchungsbestätigung an die von Ihnen bekannt gegebene E-Mail Adresse. Diese Buchungsbestätigung gilt nicht als Ticket.

D.8.2.2.Namenskorrekturen

D.8.2.2.1.Haben Sie beim Kauf eines Tickets auf nightjet.com einen Fehler beim anzugebenden Namen gemacht, können Sie dies in den meisten Fällen korrigieren lassen.

D.8.2.2.2.Eine Namensänderung ist durchführbar, wenn Sie Ihr Ticket noch nicht als PDF-Ticket erstellt oder am Automaten abgeholt haben.

D.8.2.2.3.Eine Namensänderung ist für folgende Fahrkartenangebote möglich:

  • B.1.1. Standardticket für die Einzelfahrt
  • B.1.3. Sparschiene Österreich innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung
  • B.1.4. Standardticket Nightjet/Euronight
  • B.2.1. Sitzplatzreservierungen

D.8.2.2.4.Zur Namensänderung kontaktieren Sie bitte das ÖBB Kundenservice 05-1717.

D.8.3.Bereitstellung und Nutzung von Tickets

D.8.3.1.Wie erhalten Sie Ihr Ticket

D.8.3.1.1.Wenn Sie auf nightjet.com eine Buchung vorgenommen haben, so können Sie nach erfolgreicher Buchung entscheiden, wie Sie Ihr Ticket erhalten möchten. Sie haben folgende Auswahlmöglichkeiten:

  • PDF-Ticket zum Selbstausdrucken
  • Abholung am ÖBB Ticketautomaten oder ÖBB Ticketschalter in Österreich

D.8.3.1.2.Auf nightjet.com gekaufte Tickets sind persönliche Tickets, unabhängig von der Art und Weise wie Sie diese Tickets erhalten. Sie lauten auf den oder die Namen der Reisenden, die Sie beim Buchungsvorgang angeben. Bei der Ticketkontrolle weisen die auf dem Ticket angeführten Reisenden einen Lichtbildausweis mit Altersnachweis vor. Haben Sie ein Ticket mit einer Ermäßigung gebucht, weisen Sie zusätzlich den dafür notwendigen Nachweis vor.

D.8.3.1.3.Können Sie sich nicht ausweisen, Ihr Alter nicht nachweisen, stimmen die Namen der Reisenden nicht mit den Namen auf dem Ticket überein oder fehlt der Ermäßigungsnachweis, kommen die Regelungen des Punktes A.3.2. für Reisende ohne gültiges Ticket zur Anwendung.

D.8.3.2.PDF-Ticket zum Selbstausdrucken

D.8.3.2.1.Entscheiden Sie sich durch Anklicken von „PDF-Ticket erzeugen“ dazu, das PDF-Ticket sofort auszudrucken, wird es sofort am PC-Bildschirm angezeigt. Wir senden Ihnen auch einen Link zum Download an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

D.8.3.2.2.Bei Fahrten innerhalb Österreichs können Sie das PDF-Ticket auch elektronisch vorweisen. Zum Vorzeigen eines PDF-Tickets von einem mobilen Endgerät aus, benötigen Sie einen PDF-Reader auf Ihrem Gerät. Um Fälschungen und Missbrauch vorzubeugen, akzeptieren Zugbegleiter anderer Eisenbahnen im Ausland keine nicht ausgedruckten PDF-Tickets auf Laptops, Smartphones oder Tablet-Computern. Es ist daher wichtig, dass Sie PDF-Tickets für Fahrten ins Ausland oder im Ausland immer vorab ausdrucken.

D.8.3.2.3.Bitte drucken Sie das PDF-Ticket auf weißem Papier im A4-Hochformat aus. Ein in anderem Format und anderer Farbe ausgedrucktes Ticket kann von den Zugbegleitern technisch nicht eingescannt und akzeptiert werden. In diesen Fällen kommen die Regelungen des Punktes A.3.2. für Reisende ohne gültiges Ticket zur Anwendung.

D.8.3.2.4.Bitten achten Sie beim Ausdrucken Ihres PDF-Tickets darauf, das Ticket nicht an der Stelle des aufgedruckten Barcodes zu knicken. In ihm sind wichtige Daten zum Ticket und zu Ihrer Person gespeichert, die bei der Ticketkontrolle abgerufen werden.

D.8.3.3.Abholung des Tickets am ÖBB Ticketautomaten oder ÖBB Ticketschalter

D.8.3.3.1.Entscheiden Sie sich durch Anwählen von „Ticket am Bahnhof in Österreich abholen“ dazu, das Ticket an einem stationären ÖBB Ticketautomaten oder einem ÖBB Ticketschalter abzuholen, wird Ihnen sofort ein zwölfstelliger alphanumerischer Abholcode angezeigt. Außerdem übermitteln wir Ihnen den Abholcode an die von Ihnen bekannt gegebene E-Mail-Adresse.

D.8.3.3.2.Das Ticket kann mit dem Abholcode an jedem stationären ÖBB Ticketautomaten und jedem ÖBB Ticketschalter ausgedruckt werden.

D.8.3.4.Missbrauch von PDF-Tickets oder abgeholten Tickets

D.8.3.4.1.Wir behalten uns das Recht vor, eine Strafanzeige bei missbräuchlicher Verwendung eines Tickets, zum Beispiel bei unerlaubter Mehrfachnutzung oder einer unberechtigten Rückgängigmachung der Ticketbuchung nach einer nachweislich erfolgten Nutzung, zu stellen.

D.8.4.Wie können Sie zahlen

D.8.4.1.Kreditkartenzahlung

D.8.4.1.1.Geben Sie bei der Kreditkartenzahlung folgende Informationen an:

  • Name des Karteninhabers
  • Kreditkartennummer
  • Gültigkeitsdatum
  • Card Validation Code (dieser Code wird durch uns nicht gespeichert)
  • 3-D Secure-Code oder andere Sicherheitsabfragen (optional und wird durch uns nicht gespeichert)

D.8.4.2.PayPal

D.8.4.2.1.Geben Sie bei der Zahlung mit Ihrem Paypal-Konto folgende Informationen an:

  • E-Mail-Adresse
  • Passwort (wird durch uns nicht gespeichert)

D.8.5.Stornierung

D.8.5.1.Stornierung von Buchungen

D.8.5.1.1.Stornieren bedeutet, die Buchung eines Tickets rückgängig zu machen, dass Sie gemäß Punkt D.1.3. noch nicht erhalten haben.

D.8.5.1.2.Sie stornieren immer alle Teile einer Buchung auf nightjet.com gebuchten Reise.

D.8.5.1.3.Es gelten die Erstattungsbedingungen der Tickets im B. sinngemäß für die Stornierung.

D.8.5.1.4.Erhalten Sie ein Ticket als PDF-Ticket gemäß Punkt D.1.3.2., können Sie es nicht mehr stornieren.

D.8.5.1.5.Erhalten Sie ein Ticket durch Abholen am ÖBB Ticketautomaten oder ÖBB Ticketschalter gemäß Punkt D.1.3.4., können Sie es am ÖBB Ticketschalter erstatten lassen, gemäß den Bestimmungen im Abschnitt B..

D.8.6.Erstattung

D.8.6.1.Erstattung von Tickets

D.8.6.1.1.Eine Erstattung eines auf nightjet.com gekauften Tickets ist nur nach Punkt A.5.5. und Punkt A.6.1. möglich. Eine Erstattung von erhaltenen PDF-Tickets nach Punkt A.6.2. ist nicht möglich.

D.8.6.1.2.Die Regelungen zum Rücktrittsrecht im Fernabsatzgeschäft finden auf Personenbeförderungsverträge aufgrund der gesetzlich normierten Ausnahme keine Anwendung.

D.8.7.Haftung

D.8.7.1.1.Machen Sie falsche Angaben bei der Buchung nightjet.com, so haften Sie uns gegenüber für entstandene Schäden.

D.8.7.1.2.Wenn Sie vorsätzlich falsche Angaben machen oder Missbrauch betreiben, schließen wir Sie dauerhaft von der Nutzung von nightjet.com aus.

D.8.7.1.3.Wir können keine ununterbrochene Verfügbarkeit von nightjet.com gewährleisten. Der Grund liegt in den notwendigen technischen Voraussetzungen für Internetdienste und Telekommunikation. Es entstehen bei Ihnen keine Haftungsansprüche gegenüber uns, wenn dieser Verkaufskanal nicht verfügbar ist.

D.8.7.1.4.Wir leisten keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dargestellten Informationen.

D.8.7.1.5.Wenn einzelne Klauseln unwirksam sind oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht.

D.8.7.1.6.Sie vereinbaren mit uns die ausschließliche Anwendbarkeit österreichischen Rechts. Sofern Sie kein Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG sind, ist der Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche Wien.

D.8.7.1.7.Ihr Vertrag mit uns wird ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen. Für einzelne Produkte und Verbindungen kann es abweichende Regelungen geben.

D.9.AGB für SimplyGo!

D.9.1.Voraussetzungen für die Nutzung von SimplyGo!

D.9.1.1.Voraussetzungen Ihres Mobiltelefons

D.9.1.1.1.Um SimplyGo! nutzen zu können, benötigen Sie ein Mobiltelefon mit einer aktivierten und funktionsfähigen SIM-Karte, die den Empfang von mobilen Daten beim Zugang zu einem Mobiltelefonnetz ermöglicht.

D.9.1.1.2.Da SimplyGo! über eine geographische Ortung Ihren Reiseverlauf ermittelt, benötigt Ihr Mobiltelefon die Funktion geographischer Ortungsdienste mit einer hohen Genauigkeit.

D.9.1.1.3.Wir weisen Sie darauf hin, dass nicht alle Mobiltelefonmodelle dazu in der Lage sind, SimplyGo! zu verwenden. Der Grund dafür ist, dass es technische Unzulänglichkeiten mit den Ortungsdiensten bei diesen Modellen gibt, auch wenn sie die oben genannten Grundvoraussetzungen erfüllen.

D.9.1.2.ÖBB Ticket-App

D.9.1.2.1.SimplyGo! ist eine Funktionalität innerhalb der ÖBB Ticket-App. Zur Nutzung von SimplyGo! brauchen Sie also die ÖBB Ticket-App auf Ihrem Mobiltelefon.

D.9.1.2.2.Um stets den vollen Funktionsumfang der ÖBB Ticket-App nutzen zu können, aktualisieren Sie das Betriebssystem und die ÖBB Ticket-App mit der neuesten verfügbaren Version.

D.9.1.2.3.Erlauben Sie der ÖBB Ticket-App den Zugriff auf die Ortungs- und Bewegungssensoren Ihres Mobiltelefons sowie das Senden von Mitteilungen.

D.9.1.2.4.Akzeptieren Sie in der ÖBB Ticket-App die AGB von SimplyGo!

D.9.1.3.ÖBB Konto

D.9.1.3.1.Voraussetzung für die Nutzung von SimplyGo! ist, dass Sie in Ihrem ÖBB Konto angemeldet sind. Es ist ebenfalls notwendig, dass Sie mindestens 15 Jahre alt sind.

D.9.1.4.Hinterlegung einer Kredit-/Debitkarte

D.9.1.4.1.Damit Sie Ihre Fahrten bezahlen können ist es notwendig, dass Sie eine Kredit-/Debitkarte als Zahlungsmittel für die SimplyGo!-Funktion hinterlegen. Dabei führt die ÖBB Ticket-App eine Vorautorisierung auf Ihrer Kredit-/Debitkarte durch. Nur wenn dieser Vorgang erfolgreich durchgeführt werden kann, wird die Kredit-/Debitkarte von der ÖBB Ticket-App akzeptiert. Anschließend wird der vorautorisierte Betrag wieder freigegeben.

D.9.2.Nutzung von SimplyGo!

D.9.2.1.Für welche Reisen nutzen Sie SimplyGo!

D.9.2.1.1.Mit SimplyGo! ist es möglich, Reisen zwischen Orten innerhalb von Österreich im Nachhinein zu bezahlen. Für Reisen über die Grenze von Österreich hinaus kaufen Sie sich Ihr Ticket für die gesamte Reise bitte über alternative Vertriebswege, gemäß den Regelungen in A.3.1. der Beförderungsbedingungen.

D.9.2.1.2.Bitte beachten Sie, dass Sie SimplyGo! auch für Reisen zwischen Orten innerhalb von Österreich über folgenden Strecken im Ausland nutzen können:

  • Salzburg Hbf - Kufstein
  • Brennero/Brenner – San Candido/Innichen
  • Loipersbach-Schattendorf – Deutschkreuz
  • Baumgarten-Schattendorf – Deutschkreuz
  • Scharnitz – Ehrwald-Zugspitzbahnhof

D.9.2.1.3.Es ist Ihnen auch möglich, SimplyGo! zu einem gemeinsamen Grenzbahnhof gemäß E.7. der Beförderungsbedingungen und zu den Bahnhöfen in Liechtenstein zwischen Tisis und Buchs zu nutzen.

D.9.2.1.4.SimplyGo! nutzen Sie auf folgenden Verkehrsmitteln der ÖBB im oben genannten Gültigkeitsraum:

  • Nah- und Fernverkehrszüge der ÖBB
  • Innerösterreichische Busse der ÖBB

D.9.2.1.5.Zudem können Sie mit SimplyGo! in Regionalzügen der unter B.1.1.4.2. der Beförderungsbedingungen genannten Bahnen fahren und innerhalb der Verkehrsverbünde mit allen Verkehrsunternehmen, die Fahrkarten der Verkehrsverbünde akzeptieren und deren Fahrplan im Ticketshop hinterlegt ist.

D.9.2.1.6.Wir verkaufen und verrechnen Ihnen nur die Fahrkarten, die es auch im ÖBB Ticketshop für einen fahrplanbezogenen Verkauf gibt.

D.9.2.1.7.Für Reisen mit den Nachtreisezügen der ÖBB kaufen Sie Ihr Ticket über alternative Vertriebswege, gemäß den Regelungen in A.3.1. der Beförderungsbedingungen.

D.9.2.2.Fahrtberechtigung

D.9.2.2.1.In A.3.1.1. der Beförderungsbedingungen haben wir festgehalten, dass Sie zum Reisen in unseren Zügen ein gültiges Ticket benötigen, das der Nachweis für den Beförderungsvertrag ist. Zur Ausstellung eines Tickets, werden alle relevanten Informationen vor Beginn der Reise benötigt. Bei SimplyGo! liegen alle Informationen erst nach dem Ende der Reise vor, weshalb kein herkömmliches Ticket ausgestellt wird.

D.9.2.2.2.Bei SimplyGo! ist die in der ÖBB Ticket-App angezeigte Fahrtberechtigung Ihr Nachweis für einen gültigen Beförderungsvertrag. Die Fahrtberechtigung wird im Folgenden auch SimplyGo!-Ticket genannt. Die Fahrtberechtigung gilt für die mit ihrem ÖBB Konto angemeldete Person.

D.9.2.2.3.Für die Kontrolle enthält das SimplyGo!-Ticket in der ÖBB Ticket-App einen Code, der von unseren Mitarbeitern im Zug eingescannt und elektronisch geprüft wird. Hierfür gelten die Regelungen gemäß A.3.1.5. der Beförderungsbedingungen.

D.9.2.3.Beginn der Fahrtberechtigung

D.9.2.3.1.Bevor Sie Ihre Reise mit SimplyGo! beginnen, stellen Sie sicher, dass Ihr Mobiltelefon noch ausreichend Akkuleistung für die gesamte Reisedauer hat. Stellen Sie auch alle Funktionen für Ortungsdienste während der gesamten Gültigkeit Ihrer Fahrtberechtigung ein.

D.9.2.3.2.Beim ersten Check-in des Tages behält sich die ÖBB-Personenverkehr AG vor, in der ÖBB Ticket-App eine Vorautorisierung auf Ihrer Kredit-/Debitkarte mit einer geringen Buchung durchzuführen. Nur wenn dieser Vorgang erfolgreich ist, ist ein Check-in möglich. Anschließend wird der vorautorisierte Betrag wieder freigegeben.

D.9.2.3.3.Starten Sie die Fahrtberechtigung vor dem Einstieg in die Verkehrsmittel, indem Sie den Schieberegler nach rechts ziehen. Die ÖBB Ticket-App bestätigt einen erfolgreichen Check-in für Ihre Reise mit der angezeigten Statusmitteilung „Tracking läuft“. Erst damit haben Sie eine gültige Fahrtberechtigung und Sie steigen in die Verkehrsmittel ein.

D.9.2.3.4.Führen Sie den Check-in vor der planmäßigen Abfahrt und dem Einstieg erfolgreich durch. Sie sind sonst ohne gültige Fahrtberechtigung unterwegs. In diesem Fall gelten Sie als Reisender ohne gültiges Ticket und erhalten eine Fahrgeldnachforderung.

D.9.2.3.5.Führen Sie den Check-in vor Betreten der Bahnsteige durch, wenn Sie mit Verkehrsunternehmen unterwegs sind, bei denen Sie die Bahnsteige nur mit einer gültigen Fahrkarte betreten dürfen.

D.9.2.3.6.Der Vorgang für den Check-in kann einige Momente dauern, abhängig von der Stärke des Mobilfunknetzes oder des WLANs. Beginnen Sie ihn daher rechtzeitig vor dem Einstieg in die Verkehrsmittel oder dem Betreten des Bahnsteiges.

D.9.2.3.7.Ist der Check-in aus technischen Gründen nicht möglich, kaufen Sie sich Ihr Ticket bitte über alternative Vertriebswege, gemäß A.3.1. der Beförderungsbedingungen.

D.9.2.4.Beendigung der Fahrtberechtigung

D.9.2.4.1.Nach dem Sie Ihre Zielhaltestelle erreicht und das Verkehrsmittel verlassen haben, beenden Sie unbedingt Ihre Reise in der ÖBB Ticket-App, indem Sie den Schieberegler nach links ziehen. Die ÖBB Ticket-App beendet die Fahrtberechtigung automatisch, sobald eine Endhaltestelle erfasst und damit der Check-out erfolgreich abgeschlossen ist.

D.9.2.4.2.Unmittelbar im Anschluss an den erfolgreichen Check-out ermittelt die ÖBB Ticket-App den vorläufigen Preis Ihrer Reise. Den endgültigen Preis am Ende eines Tages berechnet die ÖBB Ticket-App gemäß D.9.2.5.5. der Beförderungsbedingungen.

D.9.2.4.3.Es ist sehr wichtig, dass Sie Ihre Reise mit dem Check-out beenden. Ohne Checkout erfassen wir weiterhin Ihre Reise und gehen davon aus, dass Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind. Alle Ihre Bewegungen, die wir öffentlichen Verkehrsmittel zuordnen können, werden Ihnen dann verrechnet. Wir übernehmen keine Haftung für entstandene Kosten aufgrund eines vergessenen Check-outs.

D.9.2.4.4.Ist aus technischen Gründen kein Check-out möglich, wenden Sie sich bitte unmittelbar an das ÖBB Kundenservice. Für eine schnelle Bearbeitung halten Sie bitte folgende Informationen bereit:

  • ÖBB Konto
  • Abfahrtszeit und Starthaltestelle
  • Ankunftszeit und Zielhaltestelle
  • die genutzten Verbindungen

D.9.2.4.5.Die ÖBB Ticket-App erzwingt einen Check-out und beendet damit die Fahrtberechtigung, wenn:

  • Sie eine Reise, die Sie vor 24.00 Uhr begonnen haben, nicht bis 4.00 Uhr des Folgetages mit einem erfolgreichen Check-out beenden
  • Die ÖBB Ticket-App keine Ortungsdaten über einen längeren Zeitraum erhält
  • Die ÖBB Ticket-App keine Datenverbindung über einen längeren Zeitraum erhält

D.9.2.4.6.Auch für das erzwungene Check-out gilt der Punkt: Wir übernehmen keine Kosten für nicht durchgeführte Fahrten gemäß D.9.2.4.3. der Beförderungsbedingungen.

D.9.2.4.7.Beenden Sie die Gültigkeit Ihrer Fahrtberechtigung vor dem Verlassen des Verkehrsmittels durch einen vorzeitigen Check-out, sind Sie ab diesem Augenblick ein Reisender ohne gültiges Ticket, gemäß A.3.2. der Beförderungsbedingungen.

D.9.2.5.Fahrtermittlung und Fahrpreisberechnung

D.9.2.5.1.Die SimplyGo!-Funktion der ÖBB Ticket-App erfasst die folgenden Daten während die Fahrtberechtigung aktiviert ist:

  • Personen-ID – eindeutig identifizierbare Folge von Buchstaben
  • Handymodell – Modellname und Softwareversion
  • Device-ID – Identifikation des genutzten Mobiltelefons
  • Start- und Endzeitpunkt jeder Reise sowie deren Gesamtdauer
  • GPS Ortungsdaten entlang der Reiseroute
  • WLAN Netze
  • Ortungsdaten der Mobilfunknetze
  • Beschleunigungssensordaten

D.9.2.5.2.Hiermit werden Referenzwerte und –punkte ermittelt, die den Reisestart, Reiseverlauf und das Reiseende identifizieren helfen. Diesem Mobilitätsverhalten wird durch die ÖBB Ticket-App ein gültiger Fahrplan mit öffentlichen Verkehrsmitteln zugeordnet.

D.9.2.5.3.Die Ermittlung des Mobilitätsverhaltens erfolgt automatisiert mit dem Check-in. Bis nach dem Ausstieg an Ihrer Zielhaltestelle müssen Sie nichts weiter machen. Stellen Sie unbedingt sicher, dass die ÖBB Ticket-App die gesamte Zeit über aktiv auf Ihrem Mobiltelefon ausgeführt wird.

D.9.2.5.4.Wurde bei der Reiseermittlung eine Reise falsch erkannt und verrechnet, können Sie bei unserem Kundenservice innerhalb von 12 Monaten ab Reisedatum eine Korrektur beantragen.

D.9.2.5.5.Für alle Reisen, die Sie innerhalb eines Zeitraumes von 04.10 Uhr des Reisetages bis 4.10 Uhr des Folgetages beenden, wird eine optimierte Fahrpreisberechnung vorgenommen. Als eine Reise, im Sinne der SimplyGo! Fahrpreisberechnung, wird jene zurückgelegte Strecke betrachtet, die zwischen Check-in und erfolgreichem Checkout vom System erfasst wurde.

D.9.2.5.6.Das System bestimmt im ersten Schritt die passende Fahrkarte beziehungsweise die passenden Fahrkarten pro einzelner Reise. Daraus errechnet sich auch der ausgewiesene Einzelpreis der Reise. Die so ermittelten Fahrkarten dienen dann als Basis für etwaige Optimierungen. Beispielsweise wird bei mehreren Reisen auf derselben Strecke beziehungsweise im selben Stadtverkehrsbereich ein Tagesticket anstatt mehrerer Einzeltickets verrechnet. Fahrkarten einer Reise werden im Rahmen der Optimierung nicht noch einmal gestückelt in Teilstrecken.

D.9.2.5.7.Um nächtliche Reisen beispielsweise in Nachtbussen oder U-Bahnen, über diesen Zeitraum hinaus nicht unterbrechen zu müssen, werden Reisen, welche nach 0.00 Uhr gestarten werden und über 4.10 Uhr hinaus gehen, erst in der Tagesabrechnung des Folgetages berücksichtigt.

D.9.2.5.8.In der Fahrpreisberechnung werden folgende Ticketangebote berücksichtigt:

  • ÖBB Standardticket gemäß B.1.1. der Beförderungsbedingungen
  • Einzelfahrkarten der österreichischen Verkehrsverbünde gemäß E.5. der Beförderungsbedingungen
  • Tageskarten für den Kalendertag oder für 24 Stunden der österreichischen Verkehrsverbände gemäß E.5. der Beförderungsbedingungen

D.9.2.5.9.Im Rahmen der Fahrpreisberechnung werden alle Ermäßigungen berücksichtigt, die Sie in Ihrem ÖBB Konto in der ÖBB Ticket-App hinterlegt haben. Bitte weisen Sie bei einer Ticketkontrolle die Berechtigung für Ihre Ermäßigung vor.

D.9.2.5.10.Eine 24-Stundenkarte des Vortages wird auch am Folgetag bei der Nutzung von SimplyGo! anerkannt, innerhalb der vorgegebenen zeitlichen und räumlichen Gültigkeit des Tickets.

D.9.2.6.Abrechnung

D.9.2.6.1.Alle Reisen eines Tages werden am Folgetag über die von Ihnen hinterlegte Kredit/-Debitkarte abgebucht. Sie erhalten dazu am Folgetag eine E-Mail mit detaillierten Informationen über die abgerechneten Reisen und Tickets sowie eine Vorsteuerbescheinigung.

D.9.2.6.2.Können wir Ihre Kredit-/Debitkarte nicht mit dem offenen Betrag eines Tages belasten, ist die SimplyGo!-Funktion in der ÖBB Ticket-App für Sie gesperrt. Die Sperre heben wir auf, wenn wir die offenen Beträge erfolgreich über ein gültiges Zahlungsmittel verrechnen können.

D.9.2.7.Offene Beträge

D.9.2.7.1.Wenn es uns nicht möglich ist den ausständigen Betrag am Folgetag über Ihre hinterlegte Kredit-/Debitkarte einzuheben, erhalten Sie von uns eine Mahnung. Sie haben dann die Möglichkeit Ihre Kredit-/Debitkarte zu aktualisieren oder eine andere Kredit-/Debitkarte zu hinterlegen.

D.9.2.7.2.Sollte es uns trotz mehrmaliger Versuche nicht möglich sein, den ausständigen Betrag über Ihre hinterlegte Kredit-/Debitkarte einzuheben, senden wir Ihnen eine weitere Mahnung mit Aufforderung zur Banküberweisung zu.

D.9.2.7.3.Sofern nach Übermittlung der Mahnung mit Aufforderung zur Banküberweisung die ausständigen Beträge nicht innerhalb der im Mahnschreiben angegebenen Nachfrist bezahlt werden, wird die Forderung einem Inkassobüro übergeben. Dadurch entstehen für Sie weitere Kosten durch das Inkassobüro.

D.9.2.8.Deaktivierung/Sperre

D.9.2.8.1.Sie können die SimplyGo!-Funktion in Ihrer ÖBB Ticket-App deaktivieren, wenn:

  • Es keine begonnene und noch nicht beendete Fahrtberechtigung gibt
  • Alle vergangenen Reisen erfolgreich verrechnet und von Ihnen beglichen sind

D.9.2.8.2.Bei Missbrauchsverdacht behalten wir uns das Recht vor, die SimplyGo!-Funktion auch ohne Vorankündigung zu sperren. Missbräuchliches Verhalten ist unter anderem:

  • Die gezielte Manipulation von Ortungs- und Bewegungsdaten.
  • Ein verspäteter Check-in sowie ein vorzeitiger Check-out.
  • Die Verwendung von Kredit-/Debitkarten, die durch uns nicht belastet werden können.
  • Das Nichtbegleichen von offenen Rechnungen.
  • Die Bekanntgabe falscher oder das Vorenthalten von Informationen bei Vertragsabschluss oder im Laufe der Nutzung der SimplyGo!-Funktion wodurch uns die Fortsetzung dieser Vereinbarung nicht zuzumuten ist.
  • Trotz Abmahnung schwerwiegende Verletzungen dieser AGB nicht zu unterlassen oder bereits eingetretene Folgen solcher Verletzungen nicht unverzüglich zu beseitigen.
  • Das wiederholte Verlassen des Geltungsbereichs der SimplyGo!-Funktion.
  • Eine sonstige schwerwiegende Verletzung dieser AGB sowie weiterer Tarifbestimmungen.

D.9.3.Haftung

D.9.3.1.1.Wir tragen keine Kosten und übernehmen keine Haftung für die mit der Nutzung der ÖBB Ticket-App und der SimplyGo!-Funktion anfallenden Mobilfunkkosten.

D.9.3.1.2.Eine fehlende Funktionstüchtigkeit der ÖBB Ticket-App sowie der SimplyGo!-Funktion berechtigen Sie nicht, eine Fahrt ohne gültige Fahrtberechtigung anzutreten. Wir verweisen in diesen Fällen auf unsere alternativen Vertriebswege, gemäß A.3.1. der Beförderungsbedingungen.

D.9.3.1.3.Wir testen unsere Software intensiv, ehe wir diese zu Ihrer Nutzung bereitstellen. Sollte es trotzdem vorkommen, dass unsere Software zu direkten Schäden an Ihrem Gerät führt, so haften wir dafür, wenn dies aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits erfolgt. Wir übernehmen keine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn sowie für Datenverlust oder Datenänderung. Wir übernehmen keine Haftung für Viren, Eingriffe, Hacking oder andere sicherheitsrelevante Störungen, die auf Dritte zurückzuführen sind.

D.9.4.Schlussbestimmungen

D.9.4.1.Anzuwendendes Recht

D.9.4.1.1.Für unsere Verträge gilt österreichisches Recht, mit Ausnahme der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien, sofern nicht ein Verbrauchergeschäft gemäß § 1 Konsumentenschutzgesetz vorliegt.

D.9.4.2.Nebenabreden

D.9.4.2.1.Es bestehen mit uns keine Nebenabreden. Nebenabreden müssen mit uns vielmehr schriftlich vereinbart werden.

D.9.4.3.Änderungen

D.9.4.3.1.Wir informieren Sie schriftlich per E-Mail über AGB-Änderungen. Sie nehmen die Änderungen an, wenn Sie nicht innerhalb von 4 Wochen, nachdem Sie das Änderungsschreiben erhalten haben, schriftlich widersprechen. Im Änderungsschreiben informieren wir Sie über die 4-wöchige Widerspruchsfrist und darüber, dass die Änderungen in Kraft treten, wenn Sie diesen nicht widersprechen. Falls Sie widersprechen, deaktivieren Sie die SimplyGo!-Funktion mit sofortiger Wirkung. Das ist nur möglich, wenn Sie keine laufenden Reisen haben und alle vergangenen Reisen bereits erfolgreich abgerechnet und vollständig bezahlt worden sind. Wenn Sie trotz Widerspruchs die SimplyGo!-Funktion nutzen, gehen wir davon aus, dass Sie die AGB-Änderungen akzeptieren und der Widerspruch als zurückgezogen gilt.

D.9.4.3.2.Die Bestimmungen dieser AGB werden auch auf alle neuen Softwareversionen angewendet, die wir Ihnen zur Verfügung stellen und die aktuelle Software ersetzen oder ergänzen. Es sei denn, eine solche Softwareänderung unterliegt separaten AGB.

D.9.4.3.3.Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir das Ticketangebot sowie den Funktionsumfang von SimplyGo! nach unseren Erfordernissen anpassen, einstellen und einschränken können. Wir behalten uns auch vor, Abläufe beziehungsweise Erfordernisse abzuändern.

D.9.4.3.4.Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Daten stets richtig und vollständig sind, da wir Sie ansonsten nicht optimal in Ihrem Reisevorhaben unterstützen können.

D.9.4.4.Zeitangaben

D.9.4.4.1.Alle Angebote und angezeigten Zeitangaben in unserer Software beziehen sich auf die Mitteleuropäische Zeitzone für Österreich. Abweichungen zu der auf Ihrem Endgerät angegebenen Uhrzeit sind daher möglich.

D.9.4.5.Kontaktaufnahme und Rückfragen

D.9.4.5.1.Wir sind berechtigt Sie bei allfälligen Fragen über die im ÖBB Konto hinterlegten Kontaktdaten aktiv zu kontaktieren, beispielsweise in Fällen von uneindeutigen Reisererkennungen oder Nutzerverhalten.

D.10.AGB für das Jubel-Vorteilspackerl

D.10.1.Vertrag

D.10.1.1.1.Der Vertrag über das Jubel-Vorteilspackerl zwischen Ihnen als Kunden und uns, der ÖBB-Personenverkehr AG, im Folgenden „ÖBB“, kommt zustande, sobald wir Ihre Bestellung annehmen. Voraussetzung: Sie erfüllen sämtliche in unseren AGB und im Handbuch, Punkt C.22. genannten Bedingungen für das Jubel-Vorteilspackerl. Der Vertrag endet mit Ablauf der Gültigkeitsdauer des Jubel-Vorteilspackerls und kann während der Vertragslaufzeit nicht gekündigt werden. Mit dem Jubel-Vorteilspackerl können Sie ausgewählte Ticketangebote mit Ermäßigung kaufen, wie im aktuellen Handbuch, Punkt C.22.1.1.5. bis C.22.1.1.11. beschrieben. Die in C.22.1.1.12. geregelten Geschenkgutscheine sind nicht Leistungsbestandteil des Jubel-Vorteilspackerls, sondern stellen eine außervertragliche Zusatzleistung dar. Für die Angebote unserer Partnerunternehmen gelten ausschließlich deren eigene AGB und Nutzungsbestimmungen.

D.10.1.1.2.Das Jubel-Vorteilspackerl gilt ab dem von Ihnen bei der Bestellung angegebenen Datum und endet nach 12 Monaten nach diesem Datum. Sie bezahlen das Entgelt für Ihr Jubel-Vorteilspackerl bei der Bestellung. Sollten Sie nicht alle im Handbuch, Punkt C.22. genannten Voraussetzungen erfüllen, ist der Vertrag nicht zustande gekommen und das Jubel-Vorteilspackerl ungültig. In diesem Fall dürfen Sie das Jubel-Vorteilspackerl nicht nutzen. Jubel-Vorteilspackerl, die aufgrund falscher Angaben ausgestellt worden sind, ziehen wir ersatzlos ein. Es besteht kein Recht auf eine etwaige Erstattung des Kaufpreises.

D.10.2.Ausstellung und Verwendung des Jubel-Vorteilspackerls

D.10.2.1.1.Damit Sie ein Jubel-Vorteilspackerl bestellen können, müssen Sie ein ÖBB Konto erstellen und dort angemeldet sein. Eine im ÖBB Konto angemeldete Person kann nur für sich selbst ein Jubel-Vorteilspackerl kaufen.

D.10.2.1.2.Das Jubel-Vorteilspackerl wird Ihnen als digitaler Ermäßigungsnachweis in Ihrem ÖBB Konto hinterlegt. Dieser ist unter „meine Ermäßigungen“ ersichtlich. Sobald das Jubel-Vorteilspackerl abgelaufen ist oder der Vertrag nicht mehr gültig ist, ist dieses nicht mehr in Ihrem ÖBB Konto ersichtlich.

D.10.2.1.3.Das Produkt ist auf Ihren Namen ausgestellt und gilt auch nur für den Käufer oder die Käuferin des Produkts. Missbräuchlich verwendete Produkte ziehen wir ersatzlos ein. Es besteht kein Recht auf die Erstattung des Kaufpreises. Fälle vorsätzlichen Missbrauchs werden zur Anzeige gebracht.

D.10.2.1.4.Wenn Sie das Jubel-Vorteilspackerl nutzen, weisen Sie das Produkt bei der Ticketkontrolle bitte unaufgefordert vor. Das Jubel-Vorteilspackerl gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis.

D.10.2.1.5.Das Jubel-Vorteilspackerl ist nicht kauf- und kombinierbar mit: Klimaticket Ö Classic, Klimaticket Ö Jugend, Klimaticket Ö Senior, Klimaticket Ö Spezial, Klimaticket Ö Bundesheer und Klimaticket Ö Zivildienst.

D.10.3.Adressänderungen & Kundendaten

D.10.3.1.1.Teilen Sie uns bitte sofort mit, wenn sich Ihre Kundendaten ändern, z.B. Name, Adresse, E-Mail oder sonstige. Wenn Sie uns nicht informieren, gelten sämtliche an die uns zuletzt bekannt gegebene Adresse/E-Mail-Adresse verschickten Unterlagen und Erklärungen als zugegangen.

D.10.4.Änderungen

D.10.4.1.1.Über Änderungen des Jubel-Vorteilspackerls informieren wir Sie schriftlich per Brief oder E-Mail. Sie nehmen die Änderungen an, wenn Sie nicht innerhalb von 4 Wochen, nachdem Sie das Änderungsschreiben erhalten haben, schriftlich widersprechen. Im Änderungsschreiben informieren wir Sie über die vierwöchige Widerspruchsfrist und darüber, dass die Änderungen in Kraft treten, wenn Sie diesen nicht widersprechen. Falls Sie widersprechen, können Sie den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Den bezahlten Kaufpreis erhalten Sie anteilig zurück. Sobald der Vertrag nicht mehr gültig ist, ist das Vorteils-Jubelpackerl nicht mehr in Ihrem ÖBB Konto ersichtlich.

D.10.5.Anzuwendendes Recht

D.10.5.1.1.Für unsere Verträge gilt österreichisches Recht, mit Ausnahme der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien, sofern nicht ein Verbrauchergeschäft gemäß § 1 Konsumentenschutzgesetz vorliegt.

D.10.6.Haftung

D.10.6.1.1.Wir haften für unsere Mitarbeiter nur bei Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit.

D.10.7.Kontakt

D.10.7.1.1.Ihre Erklärungen schicken Sie bitte an die ÖBB-Personenverkehr AG. Die Kontaktdaten finden Sie auf oebb.at.

D.11.AGB für das Jubelpackerl zum Klimaticket Ö

D.11.1.Vertrag

D.11.1.1.1.Der Vertrag über das Jubelpackerl zum Klimaticket Ö zwischen Ihnen als Kunden und uns, der ÖBB-Personenverkehr AG, im Folgenden „ÖBB“, kommt zustande, sobald wir Ihre Bestellung annehmen. Voraussetzung: Sie erfüllen sämtliche in unseren AGB und im Handbuch, Punkt C.23. genannten Bedingungen für das Jubelpackerl zum Klimaticket Ö. Der Vertrag endet mit Ablauf der Gültigkeitsdauer des Jubelpackerls zum Klimaticket Ö oder bei Kündigung gemäß D.11.3.. Mit dem Jubelpackerl zum Klimaticket Ö können Sie ausgewählte Ticketangebote mit Ermäßigung kaufen, wie im aktuellen Handbuch, Punkt C.23.1.1.5. bis C.23.1.1.8. beschrieben. Die in C.23.1.1.10. geregelten Geschenkgutscheine sind nicht Leistungsbestandteil des Jubelpackerls zum Klimaticket Ö, sondern stellen eine außervertragliche Zusatzleistung dar.

D.11.1.1.2.Das Jubelpackerl zum Klimaticket Ö gilt ab dem von Ihnen bei der Bestellung angegebenen Datum und endet 12 Monaten nach diesem Datum. Sie bezahlen das Entgelt für Ihr Jubelpackerl zum Klimaticket Ö bei der Bestellung. Sollten Sie nicht alle im Handbuch, Punkt C.23. genannten Voraussetzungen erfüllen, ist der Vertrag nicht zustande gekommen und das Jubelpackerl zum Klimaticket Ö ungültig. In diesem Fall dürfen Sie das Jubelpackerl zum Klimaticket Ö nicht nutzen. Jubelpackerl zum Klimaticket Ö, die aufgrund falscher Angaben ausgestellt worden sind, ziehen wir ersatzlos ein.

D.11.2.Ausstellung und Verwendung des Jubelpackerls zum Klimaticket Ö

D.11.2.1.1.Damit Sie ein Jubelpackerl zum Klimaticket Ö bestellen können, müssen Sie ein ÖBB Konto erstellen und dort angemeldet sein. Außerdem müssen Sie ein gültiges Klimaticket Österreich besitzen und im ÖBB Konto hinterlegen. Eine im ÖBB Konto angemeldete Person kann nur für sich selbst ein Jubelpackerl zum Klimaticket Ö kaufen.

D.11.2.1.2.Das Jubelpackerl zum Klimaticket Ö wird Ihnen als digitaler Ermäßigungsnachweis in Ihrem ÖBB Konto hinterlegt. Dieser ist unter „meine Ermäßigungen“ ersichtlich. Sobald das Jubelpackerl zum Klimaticket Ö abgelaufen ist oder der Vertrag nicht mehr gültig ist, ist dieses nicht mehr in Ihrem ÖBB Konto ersichtlich.

D.11.2.1.3.Das Jubelpackerl zum Klimaticket Ö ist auf Ihren Namen ausgestellt und gilt auch nur für den Käufer oder die Käuferin des Produkts. Missbräuchlich verwendete Produkte ziehen wir ersatzlos ein. Es besteht kein Recht auf die Erstattung des Kaufpreises. Fälle vorsätzlichen Missbrauchs werden zur Anzeige gebracht.

D.11.2.1.4.Wenn Sie das Jubelpackerl zum Klimaticket Ö nutzen, weisen Sie das Produkt bei der Ticketkontrolle bitte unaufgefordert vor. Das Produkt gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis und einem gültigen Klimaticket Österreich.

D.11.3.Kündigung

D.11.3.1.1.Beim Vertrag über das Jubelpackerl zum Klimaticket Ö handelt es sich um einen befristeten Vertrag, für den mit Ausnahme der folgenden Regelungen kein ordentliches Kündigungsrecht besteht.

D.11.3.1.2.Sie können den Vertrag über das Jubelpackerl zum Klimaticket Ö kündigen, wenn während der Gültigkeitsdauer Ihres Jubelpackerls zum Klimaticket Ö die Gültigkeit des für Kauf und Nutzung notwendigen, dazugehörigen Klimatickets Ö endet. Wenn die Kündigung des Vertrages über das Jubelpackerl zum Klimaticket Ö vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Klimatickets Ö bei uns einlangt, endet die Gültigkeitsdauer Ihres Jubelpackerls zum Klimaticket Ö mit dem Ende der Gültigkeitsdauer Ihres Klimatickets Ö. Wenn die Kündigung nach Ende der Gültigkeit Ihres Klimatickets Ö bei uns einlangt, endet die Gültigkeit Ihres Jubelpackerls zum Klimaticket Ö am Tag des Einlangens der Kündigung.

D.11.3.1.3.Eine wirksame Kündigung bedarf einer schriftlichen Kündigung, welche Sie an einem ÖBB Ticketschalter abgeben, uns via oebb.at/kontakt oder postalisch an ÖBB Kund:innenservice, Postfach 75 in 1020 Wien, Österreich, zukommen lassen.

D.11.3.1.4.Wir verrechnen ein Kündigungsentgelt in Höhe von 16,66 Euro. Betrug die Gültigkeitsdauer Ihres Jubelpackerls zum Klimaticket Ö zum Zeitpunkt des vorzeitigen Vertragsendes mindestens 10 Monate, erfolgt aufgrund der Gegenrechnung mit dem Kündigungsentgelt keine Erstattung des Kaufpreises. Betrug die Gültigkeitsdauer Ihres Jubelpackerls zum Klimaticket Ö zum Zeitpunkt des vorzeitigen Vertragsendes weniger als 10 Monate, erhalten Sie den anteiligen Kaufpreis abzüglich des Kündigungsentgelts erstattet. Eine Erstattung erfolgt nur für nicht angefangene Gültigkeitsmonate. Ein neuer Gültigkeitsmonat beginnt mit dem Tag des Monats, der dem Tag des Gültigkeitsbeginns Ihres Jubelpackerls zum Klimaticket Ö entspricht. Stichtag für eine etwaige Erstattung ist der Tag des vorzeitigen Vertragsendes. Sie erhalten Ihren zu erstattenden Betrag in Form von ÖBB Reisegutscheinen oder auf das Zahlungsmittel, das Sie für den Kauf des Jubelpackerls verwendet haben.

D.11.4.Adressänderungen & Kundendaten

D.11.4.1.1.Teilen Sie uns bitte sofort mit, wenn sich Ihre Kundendaten ändern, z. B. Name, Adresse, E-Mail oder sonstige. Wenn Sie uns nicht informieren, gelten sämtliche an die uns zuletzt bekannt gegebene Adresse/E-Mail-Adresse verschickten Unterlagen und Erklärungen als zugegangen.

D.11.5.Änderungen

D.11.5.1.1.Über Änderungen des Jubelpackerls zum Klimaticket Ö informieren wir Sie schriftlich per Brief oder E-Mail. Sie nehmen die Änderungen an, wenn Sie nicht innerhalb von 4 Wochen, nachdem Sie das Änderungsschreiben erhalten haben, schriftlich widersprechen. Im Änderungsschreiben informieren wir Sie über die vierwöchige Widerspruchsfrist und darüber, dass die Änderungen in Kraft treten, wenn Sie diesen nicht widersprechen. Falls Sie widersprechen, können Sie den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Den bezahlten Kaufpreis erhalten Sie anteilig zurück. Sobald der Vertrag nicht mehr gültig ist, ist das Jubelpackerl zum Klimaticket Ö nicht mehr in Ihrem ÖBB Konto ersichtlich.

D.11.6.Anzuwendendes Recht

D.11.6.1.1.Für unsere Verträge gilt österreichisches Recht, mit Ausnahme der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien, sofern nicht ein Verbrauchergeschäft gemäß § 1 Konsumentenschutzgesetz vorliegt.

D.11.7.Haftung

D.11.7.1.1.Wir haften für unsere Mitarbeiter nur bei Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit.

D.11.8.Kontakt

D.11.8.1.1.Ihre Erklärungen schicken Sie bitte an die ÖBB-Personenverkehr AG. Die Kontaktdaten finden Sie auf oebb.at.

D.12.AGB für den ÖBB Reservierungsvorteil

D.12.1.Vertrag

D.12.1.1.1.Der Vertrag über den ÖBB Reservierungsvorteil zwischen Ihnen als Kunden und uns, der ÖBB-Personenverkehr AG, im Folgenden „ÖBB“, kommt zustande, sobald wir Ihre Bestellung annehmen. Voraussetzung: Sie erfüllen sämtliche in unseren AGB und im Handbuch, Punkt C.24. genannten Bedingungen für den ÖBB Reservierungsvorteil. Der Vertrag endet mit Ablauf der Gültigkeitsdauer des ÖBB Reservierungsvorteils und kann während der Vertragslaufzeit nicht gekündigt werden. Mit dem ÖBB Reservierungsvorteil können Sie ausgewählte Ticketangebote mit Ermäßigung kaufen, wie im aktuellen Handbuch, Punkt C.24. beschrieben.

D.12.1.1.2.Der ÖBB Reservierungsvorteil gilt ab dem von Ihnen bei der Bestellung angegebenen Datum und endet 3 Monate nach diesem Datum. Sie bezahlen das Entgelt für den ÖBB Reservierungsvorteil bei der Bestellung. Sollten Sie nicht alle im Handbuch, Punkt C.24., genannten Voraussetzungen erfüllen, ist der Vertrag nicht zustande gekommen und der ÖBB Reservierungsvorteil ungültig. In diesem Fall dürfen Sie den ÖBB Reservierungsvorteil nicht nutzen. ÖBB Reservierungsvorteile, die aufgrund falscher Angaben ausgestellt worden sind, ziehen wir ersatzlos ein. Es besteht kein Recht auf eine etwaige Erstattung des Kaufpreises.

D.12.2.Ausstellung und Verwendung des ÖBB Reservierungsvorteils

D.12.2.1.1.Damit Sie den ÖBB Reservierungsvorteil bestellen können, müssen Sie ein ÖBB Konto erstellen und dort angemeldet sein. Eine im ÖBB Konto angemeldete Person kann nur für sich selbst einen ÖBB Reservierungsvorteil kaufen.

D.12.2.1.2.Der ÖBB Reservierungsvorteil wird Ihnen als digitaler Ermäßigungsnachweis in Ihrem ÖBB Konto hinterlegt. Dieser ist unter „meine Ermäßigungen“ ersichtlich. Sobald der ÖBB Reservierungsvorteil abgelaufen ist oder der Vertrag nicht mehr gültig ist, ist dieser nicht mehr in Ihrem ÖBB Konto ersichtlich.

D.12.2.1.3.Das Produkt ist auf Ihren Namen ausgestellt und gilt auch nur für den Käufer oder die Käuferin des Produkts. Missbräuchlich verwendete Produkte ziehen wir ersatzlos ein. Es besteht kein Recht auf die Erstattung des Kaufpreises. Fälle vorsätzlichen Missbrauchs werden zur Anzeige gebracht.

D.12.2.1.4.Wenn Sie den ÖBB Reservierungsvorteil nutzen, weisen Sie das Produkt bei der Ticketkontrolle bitte unaufgefordert vor. Der ÖBB Reservierungsvorteil gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis.

D.12.3.Adressänderungen & Kundendaten

D.12.3.1.1.Teilen Sie uns bitte sofort mit, wenn sich Ihre Kundendaten ändern, z. B. Name, Adresse, E-Mail oder sonstige. Wenn Sie uns nicht informieren, gelten sämtliche an die uns zuletzt bekannt gegebene Adresse/E-Mail-Adresse verschickten Unterlagen und Erklärungen als zugegangen.

D.12.4.Änderungen

D.12.4.1.1.Über Änderungen des ÖBB Reservierungsvorteils informieren wir Sie schriftlich per Brief oder E-Mail. Sie nehmen die Änderungen an, wenn Sie nicht innerhalb von 4 Wochen, nachdem Sie das Änderungsschreiben erhalten haben, schriftlich widersprechen. Im Änderungsschreiben informieren wir Sie über die vierwöchige Widerspruchsfrist und darüber, dass die Änderungen in Kraft treten, wenn Sie diesen nicht widersprechen. Falls Sie widersprechen, können Sie den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Den bezahlten Kaufpreis erhalten Sie anteilig zurück. Sobald der Vertrag nicht mehr gültig ist, ist der Ermäßigungsnachweis nicht mehr in Ihrem ÖBB Konto ersichtlich.

D.12.5.Anzuwendendes Recht

D.12.5.1.1.Für unsere Verträge gilt österreichisches Recht, mit Ausnahme der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien, sofern nicht ein Verbrauchergeschäft gemäß § 1 Konsumentenschutzgesetz vorliegt.

D.12.6.Haftung

D.12.6.1.1.Wir haften für unsere Mitarbeiter nur bei Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit.

D.12.7.Kontakt

D.12.7.1.1.Ihre Erklärungen schicken Sie bitte an die ÖBB-Personenverkehr AG. Die Kontaktdaten finden Sie auf oebb.at.

E.Anlagen

E.1.Gebühren

E.1.1.Servicegebühr

E.1.1.1.1.Diese Gebühr verrechnen wir bei sofortiger Zahlung eines Fahrpreises im Zug oder Bus. Dies gilt für alle Fahrkarten:

  • die keine Standardticket sind und
  • für Fahrkarten die ÖBB Standardtickets sind, aber keinen ÖBB Erlösanteil haben, zum Beispiel reine Auslandsfahrkarten oder Fahrkarten für Privatbahnen in Österreich.

E.1.1.1.2.Diese Gebühr verrechnen wir Ihnen, wenn Sie keinen gültigen Ermäßigungsnachweis besitzen und eine Sitzplatzreservierung mit Rabatt gekauft haben, gemäß C.5., C.22., C.23. und C.24..

E.1.1.1.3.Die Gebühr beträgt 3,- Euro.

E.1.1.1.4.Die Gebühr enthält 10 % Umsatzsteuer.

E.1.2.Fahrgeldnachforderung

E.1.2.1.1.Die Fahrgeldnachforderung verrechnen wir Reisenden ohne gültiges Ticket.

E.1.2.1.2.Die Gebühr beträgt 105,- Euro.

E.1.2.1.3.Die Gebühr enthält 17,50 Euro Fahrpreisanteil inklusive 10 % Umsatzsteuer. Die restliche Gebühr enthält 0 % Umsatzsteuer.

E.1.3.Bearbeitungsgebühr bei nicht sofortiger Bezahlung

E.1.3.1.1.Diese Bearbeitungsgebühr verrechnen wir bei nicht sofortiger Bezahlung des Tickets, Fahrgeldnachforderung, Reinigungskosten, Strafgebühr und Strafgebühr für die missbräuchliche Nutzung von Notfalleinrichtungen.

E.1.3.1.2.Die Gebühr beträgt 30,- Euro.

E.1.3.1.3.Die Gebühr enthält 0 % Umsatzsteuer.

E.1.4.Bearbeitungsgebühr für Kinder und Erwachsene unter 18 Jahren

E.1.4.1.1.Diese Bearbeitungsgebühr verrechnen wir für Kinder und Erwachsene unter 18 Jahren bei nachträglicher Einreichung eines Ausweises.

E.1.4.1.2.Die Gebühr beträgt 5,- Euro.

E.1.4.1.3.Die Gebühr enthält 10 % Umsatzsteuer.

E.1.5.Bearbeitungsgebühr nachträgliche Prüfung

E.1.5.1.1.Die Bearbeitungsgebühr verrechnen wir für die nachträgliche Prüfung der Gültigkeit von personengebundenen Zeit- und Rabattkarten, die Sie im Zug nicht vorweisen konnten.

E.1.5.1.2.Die Gebühr beträgt 10,- Euro.

E.1.5.1.3.Die Gebühr enthält 10 % Umsatzsteuer.

E.1.6.Mahnkosten

E.1.6.1.1.Mahnkosten verrechnen wir für die Mahnung eines Entgeltes, einer Gebühr oder einer Strafe.

E.1.6.1.2.Die Gebühr für die Mahnung beträgt 18,- Euro.

E.1.6.1.3.Die Mahnkosten enthalten 0 % Umsatzsteuer.

E.1.7.Reinigungskosten

E.1.7.1.1.Diesen Betrag verrechnen wir, wenn unsere Züge verschmutzt wurden, und dies durch uns oder Dritte gereinigt werden muss.

E.1.7.1.2.Die Gebühr beträgt 90,- Euro.

E.1.7.1.3.Die Gebühr enthält 0 % Umsatzsteuer.

E.1.8.Strafgebühr

E.1.8.1.1.Diese Gebühr verrechnen wir bei unzumutbarem, regelwidrigem Benehmen. Dazu zählen wir unter anderem:

  • Rauchen
  • jede Handlung oder Tätigkeit, die eine Gefahr für andere Fahrgäste darstellt oder diese belästigt
  • Hantieren mit Feuer, scharfen und/oder spitzen Gegenständen und dergleichen
  • Beschädigung von ÖBB-Eigentum

E.1.8.1.2.Dies betrifft insbesondere auch das Nichtbeachten von Bestimmungen der jeweils gültigen Verordnungen und Gesetze zum Gesundheitsschutz, soweit diese die Benützung von Massenbeförderungsmitteln regelt.

E.1.8.1.3.Die Gebühr beträgt 40,- Euro.

E.1.8.1.4.Die Gebühr enthält 0 % Umsatzsteuer.

E.1.9.Strafgebühr für die missbräuchliche Nutzung von Notfalleinrichtungen

E.1.9.1.1.Diese Gebühr verrechnen wir für die missbräuchliche Nutzung von Notfalleinrichtungen, z.B. ungerechtfertigtes Ziehen der Notbremse, ungerechtfertigtes Betätigen der Nottaste oder Auslösen des Brandalarmes.

E.1.9.1.2.Die Gebühr beträgt 90,- Euro.

E.1.9.1.3.Die Gebühr enthält 0 % Umsatzsteuer.

E.1.10.Servicegebühr für den Ausdruck von Informationen

E.1.10.1.1.Diese Gebühr verrechnen wir für das Ausdrucken von Informationen, die nicht unmittelbar mit einem Ticketkauf zusammenhängen.

E.1.10.1.2.Die Gebühr beträgt 1,- Euro.

E.1.10.1.3.Die Gebühr enthält 20 % Umsatzsteuer.

E.1.11.Servicegebühr für die Versendung von Reiseunterlagen

E.1.11.1.1.Diese Gebühr verrechnen wir für das Versenden von Reiseunterlagen.

E.1.11.1.2.Die Gebühr beträgt 5,- Euro.

E.1.11.1.3.Die Gebühr enthält 10 % Umsatzsteuer.

E.1.12.Servicegebühr für den Ticketkauf ausländischer Bahnen

E.1.12.1.1.Diese Gebühr verrechnen wir für den Kauf von Tickets für die SBB (Schweiz), SNCF (Frankreich) und RENFE (Spanien).

E.1.12.1.2.Die Gebühr beträgt 5,- Euro.

E.1.12.1.3.Die Gebühr enthält 20 % Umsatzsteuer.

E.1.13.Servicegebühr für die Ersatzausstellung einer verlorenen Vorteilscard

E.1.13.1.1.Diese Gebühr verrechnen wir für die erneute Ausstellung einer verloren gegangenen Vorteilscard. Dies gilt ebenso für vorläufige Karten. Davon ausgenommen sind kostenlos ausgegebene Vorteilscards nach Punkt C.5.3.1.2..

E.1.13.1.2.Die Gebühr beträgt 15,- Euro.

E.1.13.1.3.Die Gebühr enthält 10 % Umsatzsteuer.

E.1.14.Servicegebühr für den Verschub

E.1.14.1.1.Diese Gebühr verrechnen wir für Verschubleistungen beim Autoreisezug, je angefangene 15 Minuten.

E.1.14.1.2.Die Gebühr beträgt 45,- Euro.

E.1.14.1.3.Die Gebühr enthält 20 % Umsatzsteuer.

E.1.15.Servicegebühr für eine Fahrpreisbestätigung

E.1.15.1.1.Diese Gebühr verrechnen wir für die Ausstellung einer offiziellen Fahrpreisbestätigung, ohne dass Sie ein Ticket kaufen.

E.1.15.1.2.Die Gebühr beträgt 5,- Euro.

E.1.15.1.3.Die Gebühr enthält 20 % Umsatzsteuer.

E.2. -bleibt frei-

E.4.Liste der Bahnhöfe die zu Stadtverkehrsbahnhöfen zusammengefasst sind

E.4.1.Wien

E.4.1.1.1.Zum Stadtverkehrsbahnhof Wien gehören folgende Bahnhöfe:

  • WIEN WESTBF
  • WIEN HAUPTBAHNHOF
  • WIEN PENZING
  • WIEN WOLF IN DER AU
  • WIEN HUETTELDORF
  • WIEN HADERSDORF
  • WIEN WEIDLINGAU
  • PURKERSDORF-SANAT.
  • WIEN BREITENSEE
  • WIEN OTTAKRING
  • WIEN HERNALS
  • WIEN GERSTHOF
  • WIEN KROTTENBACHSTRASSE
  • WIEN OBERDOEBLING
  • WIEN SPEISING
  • WIEN HANDELSKAI
  • WIEN FRANZ-JOSEFSBF
  • WIEN SPITTELAU
  • WIEN HEILIGENSTADT
  • WIEN NUSSDORF
  • BRUENNER STRASSE
  • WIEN JEDLERSDORF
  • WIEN STREBERSDORF
  • WIEN PRATERSTERN
  • WIEN TRAISENGASSE
  • WIEN FLORIDSDORF
  • WIEN SIEMENSSTRASSE
  • WIEN LEOPOLDAU
  • WIEN SUESSENBRUNN
  • WIEN MITTE
  • WIEN RENNWEG
  • WIEN QUARTIER BELVEDERE
  • WIEN HAUPTBAHNHOF
  • WIEN MATZLEINSDORFERPLATZ
  • WIEN HAIDESTRASSE
  • WIEN SIMMERING
  • WIEN PRATERKAI
  • WIEN STADLAU
  • GERASDORF
  • WIEN ASPERN NORD
  • WIEN ERZHERZOG KARL-STR.
  • HIRSCHSTETTEN
  • SCHWECHAT
  • WIEN GRILLGASSE
  • KLEDERING
  • WIEN GEISELBERGSTRASSE
  • WIEN KAISEREBERSDORF
  • WIEN ST. MARX
  • ZENTRALFRIEDHOF
  • WIEN MEIDLING
  • WIEN HETZENDORF
  • WIEN ATZGERSDORF
  • WIEN LIESING
  • WIEN BLUMENTAL

E.4.2.St. Pölten

E.4.2.1.1.Zum Stadtverkehrsbahnhof St. Pölten gehören folgende Bahnhöfe:

  • POTTENBRUNN
  • ST. PÖLTEN HBF
  • UNTERRADLBERG
  • ST. GEORGEN AM STEINFELDE
  • ST. PÖLTEN KAISERWALD
  • ST. PÖLTEN TRAISENPARK
  • ST. PÖLTEN PORSCHESTRASSE
  • VIEHOFEN
  • OBERRADLBERG
  • ST. PÖLTEN BILDUNGSCAMPUS

E.4.3.Linz

E.4.3.1.1.Zum Stadtverkehrsbahnhof Linz gehören folgende Bahnhöfe:

  • LINZ PICHLING
  • LEONDING
  • LINZ FRANCKSTRASSE
  • LINZ WEGSCHEID
  • LINZ EBELSBERG
  • LINZ HBF
  • LINZ OED
  • LINZ URFAHR

E.4.4.Salzburg

E.4.4.1.1.Zum Stadtverkehrsbahnhof Salzburg Stadt gehören folgende Bahnhöfe:

  • SALZBURG KASERN
  • SALZBURG SUED
  • SALZBURG HBF
  • SALZBURG MUELLN-ALTSTADT
  • SALZBURG AIGLHOF
  • SALZBURG SAM
  • SALZBURG GNIGL
  • SALZBURG PARSCH
  • SALZBURG AIGEN
  • SALZBURG TAXHAM EUROPARK
  • SALZBURG LIEFERING

E.4.5.Innsbruck

E.4.5.1.1.Zum Stadtverkehrsbahnhof Innsbruck gehören folgende Bahnhöfe:

  • INNSBRUCK-HOETTING
  • ALLERHEILIGENHOEFE
  • INNSBRUCK HBF.
  • INNSBRUCK WESTBF
  • INNSBRUCK MESSE
  • KRANEBITTEN

E.4.6.Graz

E.4.6.1.1.Zum Stadtverkehrsbahnhof Graz gehören folgende Bahnhöfe:

  • FELDKIRCHEN-SEIERSBERG
  • GRAZ PUNTIGAM
  • GRAZ DON BOSCO
  • GRAZ OSTBAHNHOF – MESSE
  • GRAZ LIEBENAU MURPARK
  • JUDENDF-STRASSENGEL
  • FLUGHAFEN GRAZ-FELD
  • RAABA
  • GRAZ HBF

E.4.7.Klagenfurt

E.4.7.1.1.Zum Stadtverkehrsbahnhof Klagenfurt gehören folgende Bahnhöfe:

  • KLAGENFURT OSTBF.
  • KLAGENFURT LEND
  • KLAGENFURT ANNAB.
  • KRUMPENDORF
  • KLAGENFURT HBF
  • KLAGENFURT EBENTHAL
  • KLAGENFURT WEST
  • KLAGENFURT SÜD

E.5.Verkehrsverbünde in Österreich

E.5.1.Verkehrsverbund Ostregion

E.5.1.1.1.Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) Gesellschaft m.b.H.

Management für Wien, Niederösterreich und Burgenland

Europaplatz 3/3A

1150 Wien

E.5.1.1.2.www.vor.at

E.5.2. -bleibt frei-

E.5.3.Verkehrsverbund Oberösterreich

E.5.3.1.1.OÖ Verkehrsverbund-Organisations GmbH Nfg. & Co KG

Volksgartenstraße 15/4

4020 Linz

E.5.3.1.2.www.ooevv.at

E.5.4.Verkehrsverbund Salzburg

E.5.4.1.1.Salzburger Verkehrsverbund GmbH

Schallmooser Hauptstraße 10

Postfach 74

5027 Salzburg

E.5.4.1.2.www.svv-info.at

E.5.5.Verkehrsverbund Tirol

E.5.5.1.1.Verkehrsverbund Tirol GesmbH

Sterzinger Straße 3

6020 Innsbruck

E.5.5.1.2.www.vvt.at

E.5.6.Verkehrsverbund Vorarlberg

E.5.6.1.1.Verkehrsverbund Vorarlberg GmbH

Herrengasse 12

6800 Feldkirch

E.5.6.1.2.www.vmobil.at

E.5.7.Verkehrsverbund Steiermark

E.5.7.1.1.Verkehrsverbund Steiermark GmbH

Metahofgasse 16

8020 Graz

E.5.7.1.2.www.verbundlinie.at

E.5.8.Verkehrsverbund Kärnten

E.5.8.1.1.Verkehrsverbund Kärnten GesmbH

Bahnhofplatz 5

9020 Klagenfurt

E.5.8.1.2.www.kaerntner-linien.at

E.6.Kontaktdaten Agentur für Passagier und Fahrgastrechte (apf)

E.6.1.1.1.Agentur für Passagier und Fahrgastrechte (apf),
Linke Wienzeile 4/1/6
1060 Wien
www.apf.gv.at

E.7.Gemeinschaftsbahnhöfe

E.7.1.1.1.Folgende Gemeinschaftsbahnhöfe gibt es im Netz der ÖBB:

  • Buchs SG
  • St. Margrethen
  • Lindau (Bodensee) Reutin
  • Kufstein
  • Salzburg Hbf
  • Passau Hbf
  • Simbach (Inn)
  • Sopron
  • Tarvisio Boscoverde
  • San Candido/Innichen
  • Brennero/Brenner
  • Pamhagen