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Reisen Sie schneller, komfortabler und einfacher durch Europa

CAT - fly the train

Bestimmungen

(Stand November 2009)

Grundsätzlich ist die für den Bereich der ÖBB gültige Hausordnung anzuwenden. Folgende Besonderheiten bzw. abweichende Bestimmungen sind zu beachten:

Zutrittsberechtigt sind Personen im Besitz von:
  • ÖBB ÖSTERREICHcard 1. Klasse
  • 1. Klasse-Tickets jeglicher Art, auch Handy-Tickets national und international; mind. Entfernung 50 km je Richtung
  • Aufzahlung von 2. auf 1. Kl.-Ticket jeglicher Art; mind. Entfernung 50 km je Richtung
  • Schlafwagentickets jeglicher Art am Abfahrtstag 2 Stunden vor der planmäßigen Abfahrt bzw. am Ankunftstag bis 2 Stunden nach der tatsächlichen Ankunft
  • ÖBB VORTEILScard Presse in Verbindung mit einem gültigen ÖBB-Ticket*; mind. 50 km Entfernung je Richtung
  • ÖBB VORTEILScard Club in Verbindung mit einem gültigen ÖBB-Ticket*; mind. 50 km Entfernung je Richtung
  • ÖBB CLUB MEMBERcard „personalisiert“
  • Austrian Railpass Kunden
  • Railteam Partnerkarten (siehe Anhang) mit gültigem Ticket
  • folgende Partnerbahnkarten auch ohne Ticket:
    DB bahn.comfort.card 100
    bahn.comfort Mobility BahnCard 100
    bahn.comfort Mobility
    Bahncard 100 First
    bahn.comfort JahresCard
    bahn.comfort JahresCard First
    SBB General-Abonnement 1. Klasse (1. Klasse auf Rückseite der Karte aufgedruckt)
    MAV START Premium (ab 01.09.2009)
    IC -Karte MAV Start (ab 01.09.2009)

* Als ÖBB-Ticket gelten keine Zeitkarten (Wochen-, Monats-, Jahreskarten), Aktionstickets (ÖBB Sommer-Ticket o.ä.) oder Verbundtickets. KEIN Zutritt für EURAILPASS und EUROPEANPASS 1st Class.

Übergangsbestimmungen:

Besitzer von ÖSTERREICHcard 1. und 2. Kl. oder VC Presse bis Gültigkeitsdatum 30.07.2010 unterliegen bis zum Ende der Gültigkeit ihrer Karte den bisherigen Benützungsbestimmungen.

Kostenlose Lounge-Leistungen:
  • Aufenthalt vor oder nach einer Bahnreise (d.h. pro Lounge in einem Standort maximal 2 mal pro Tag, wenn Hinfahrt vormittags)
  • Konsumation der vorhandenen Getränke und des Knabbergebäcks in der Lounge in angepassten Mengen (entsprechend der durchschnittlichen Kundenkonsumation). Alkoholische Getränke (Wein und Bier) werden erst ab 18:00 Uhr angeboten.
  • Zeitungen, Zeitschriften
  • Verwenden der technischen Anschlüsse (Stromanschluss)
  • Beratungsleistungen und Ticketbuchungen jeglicher Art
Nicht gestattet ist:
  • Das Mitnehmen von Zeitungen, Zeitschriften sowie Getränken, Croissants und Knabbergebäck, z.B. als Reiseproviant, etc.
  • Der Verzehr mitgebrachter Speisen (Ausnahmen möglich, andere Loungebesucher dürfen jedoch nicht gestört werden).
  • Der Zutritt für Personen in Unternehmensbekleidung der ÖBB
  • Es herrscht absolutes Rauchverbot!
  • Haustiere sind generell in der Lounge verboten. Ausnahme: Blindenhunde sowie Haustiere in Boxen (wenn keine Störung anderer Besucher vorliegt)
  • Fahrräder sind generell verboten, sie sind nur erlaubt wenn sie verpackt als Gepäckstück in den Zug mitgenommen werden.

Die ÖBB sind berechtigt, Personen, welche die Lounge-Einrichtungen in einer nicht dem Zweck der Einrichtung im Zusammenhang mit Reisen entsprechenden Weise in Anspruch nehmen, die Benützung der Lounges nach entsprechender Information dauerhaft zu untersagen.

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