Eine Sendung gilt als außergewöhnlich, wenn sie wegen ihrer äußeren
Abmessungen, ihres Gewichtes oder ihrer Beschaffenheit mit Rücksicht auf die
Bahnanlagen oder Wagen besondere Schwierigkeiten verursacht und deshalb nur
unter besonderen technischen und/oder betrieblichen Bedingungen transportiert
werden kann.
Angaben zur Behandlung von außergewöhnlichen Sendungen bzw. zum Verkehr von
nicht zugelassenen Fahrzeugen (wie z.B. Dampftriebfahrzeuge) sind im Handbuch
für die Behandlung von außergewöhnlichen Sendungen (NZ-VA-721-01) angegeben.Unsere Services:
- Abwicklung des Genehmigungsverfahrens und der sich daraus ergebenden Durchführung der Netzverträglichkeitsprüfung für Zustimmungsanträge unserer Kunden gem. UIC Merkblatt 502-1.
- Erstellung und Bekanntgabe von Beförderungsplänen für den Transport von außergewöhnlichen Sendungen auf dem Streckennetz der ÖBB-Infrastruktur AG sowie
- Erstellung und Wartung des Profilkatalogs
Für Auskünfte und Informationen stehen wir Ihnen während unserer Bürozeit (Montag bis Freitag wenn Werktag [ausgenommen 24.12 und 31.12] von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr) gerne zur Verfügung.






