Wir sind zentraler Ansprechpartner für die Netzbenützung
Die Schienennetznutzungsbedingungen (SNNB) werden durch die ÖBB-Infrastruktur
AG veröffentlicht und geben einen Überblick über die Nutzungsbedingungen
von dem von der ÖBB-Infrastruktur AG betriebenen Streckennetz.
Sie sind eine detaillierte Darlegung der allgemeinen Regeln, Fristen,
Verfahren und Kriterien für die Entgelt- und Kapazitätszuweisungsregelungen. Die
SNNB enthalten Informationen, die für die Stellung von Anträgen auf Zuweisung
von Fahrwegkapazität benötigt werden.
Gemäß § 59 EisbG 1957 stellen die SNNB das durch Artikel 3 der Richtlinie
2001/14 EG gemeinschaftsrechtlich vorgegebene Instrument dar, den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) die
diskriminierungsfreien Zugangsbedingungen vorzugeben.
Die SNNB sind wie folgt gegliedert:
- Allgemeine Information
- Zugang zum Netz
- Allgemeine Angaben zum Schienennetz
- Zuweisung von Fahrwegkapazität
- Dienstleistungen
- Preise und Gebühren (Produktkatalog)
- SNNB Anhänge





