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Schienennetznutzungsbedingungen

Wir sind zentraler Ansprechpartner für die Netzbenützung

Die Schienennetznutzungsbedingungen (SNNB) werden durch die ÖBB-Infrastruktur AG veröffentlicht und geben einen Überblick über die Nutzungsbedingungen von dem von der ÖBB-Infrastruktur AG betriebenen Streckennetz.

Sie sind eine detaillierte Darlegung der allgemeinen Regeln, Fristen, Verfahren und Kriterien für die Entgelt- und Kapazitätszuweisungsregelungen. Die SNNB enthalten Informationen, die für die Stellung von Anträgen auf Zuweisung von Fahrwegkapazität benötigt werden.

Gemäß § 59 EisbG 1957 stellen die SNNB das durch Artikel 3 der Richtlinie 2001/14 EG gemeinschaftsrechtlich vorgegebene Instrument dar, den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) die diskriminierungsfreien Zugangsbedingungen vorzugeben.


Die SNNB sind wie folgt gegliedert:

  1. Allgemeine Information
  2. Zugang zum Netz
  3. Allgemeine Angaben zum Schienennetz
  4. Zuweisung von Fahrwegkapazität
  5. Dienstleistungen
  6. Preise und Gebühren (Produktkatalog)
  7. SNNB Anhänge
  • Schiene mit 2 Wegweisern auf denen Schienennetznutzungsbedingungen und Netzzugang steht

  • Ansprechpartner

    Eine Liste der OSS-Ansprechpartner finden Sie hier
  • Information

    Passwortgeschützte Anhänge sind nur mit entsprechender Berechtigung abrufbar. Die Vergabe des Passwortes erfolgt jedenfalls an zugelassene EVU oder EVU im Zulassungs-verfahren sowie Behörden. Die Vergabe erfolgt weiters bei Vorliegen rechtlich beachtlicher Interessen insbesonders an Spediteure, Frachtführer, Verlader, Forschungseinrichtungen und Gebietskörperschaften.

    Kontaktadresse für Berechtigungsanforderung

  • Downloads

    SNNB 2012
    Anhänge
    Anhänge

    SNNB 2013
    Anhänge
    Anhänge

     

  • Links

    Produktkatalog