Die Koralmbahn stellt als großes Bauvorhaben unweigerlich einen Eingriff in die Natur, die Landschaft und das Lebensumfeld der Region dar. Diese Eingriffe so gering und umweltverträglich wie möglich zu gestalten, ist der ÖBB-Infrastruktur AG ein großes Anliegen.
Die österreichische Gesetzgebung beschreitet bereits seit Jahren den Weg, die von Projekten berührten BürgerInnen aktiv einzubinden. Information und Beteiligung sind fester Bestandteil der UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung). Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wird ein bereits gut eingeführtes Modell der direkten Kommunikation angewendet, dessen Schwerpunkte auf Arbeitsforen und Detailgesprächen liegen.
Naturnahe Lebensräume
Um die Bahntrasse landschaftsgerecht in die Umgebung zu integrieren und die
Auswirkungen auf die Natur so gering wie möglich zu halten, wurden begleitend
zum Bauprojekt zahlreiche ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geplant.
So wurde beispielsweise der Maria Rojacher Bach auf einer Strecke von über 500 m
Länge naturnah neu verlegt; im Seitenarm des Rababaches wurden Ausgleichsflächen
und Stillwasserbereiche hergestellt, die wertvolle Biotope und Lebensräume
schaffen. Diese naturnahe Gestaltung der Ersatzflächen bietet für viele
Tierarten und Pflanzen eine ideale Lebensgrundlage.
Grundwassersicherung
Während der Bauphasen werden regelmäßig Beweissicherungsmaßnahmen bei Brunnen
und Quellen durchgeführt. Das Grundwasser wird während der gesamten Bautätigkeit
durch Messungen des Grundwasserstandes, der Grundwassertemperatur und der
elektrischen Leitfähigkeit sowie durch hydrochemisch-bakteriologische
Untersuchungen kontrolliert.
Lärm- und Erschütterungsschutz
In stark besiedelten Gebieten entlang der Koralmbahn wird durch bahnseitige
Maßnahmen (Lärmschutzwälle und -wände) in Kombination mit objektseitigen
Maßnahmen (Lärmschutzfenster) ein optimaler Lärmschutz für die Anrainer
geschaffen. So werden die für die Lärmbelastung gesetzlich vorgeschriebenen
Grenzwerte nach dem derzeit geplanten Betriebsprogramm überall eingehalten. Auch
im Falle einer Veränderung des Betriebsprogramms in der Zukunft bleibt dies
gewährleistet, da in der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) nicht die
Maßnahmen, sondern Lärmmaximalwerte vorgegeben sind. Die Wirksamkeit der
Lärmschutzmaßnahmen wird deshalb auch nach der Fertigstellung laufend überprüft
und gegebenenfalls angepasst.
In den Lärmschutzwällen beiderseits der Trasse findet der größte Teil des
Aushubmaterials Verwendung.
Als Erschütterungsschutz werden in sensiblen Bereichen (in stark besiedelten
Gebieten, wie z. B. in den Stadtgebieten von Graz und Klagenfurt)
Unterschottermatten und besohlte Schwellen eingesetzt. In besonders sensiblen
Tunnelbereichen werden Masse-Feder-Systeme verwendet. All diese Maßnahmen des
Erschütterungsschutzes verringern die Ausbreitung des Körperschalls (d. h. der
Erschütterungen, die von den Zügen ausgehen).



