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Recht

„Baureifmachung“ der Unterinntaltrasse

Um ein Infrastrukturprojekt wie die neue Unterinntaltrasse „baureif“ zu machen, waren umfangreiche Behördenverfahren durchzuführen. Als Basis für die weitere Projektbearbeitung musste in der Startphase die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden. Eine UVP ist in Österreich für alle Schienenprojekte ab einer Länge von zehn Kilometern zwingend vorgeschrieben. Bereits zwei Monate nach dem Arbeitsbeginn hat das Team im Februar 1996 die Projektidee „Unterinntaltrasse“ bei der zuständigen Behörde angezeigt. Gemeinsam mit einem namhaften Ingenieurbüro wurden die Grundlagen für die Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) erarbeitet. Rund 4,2 Tonnen Projektunterlagen sind im April und Juli 1997 dem Verkehrsministerium zur Bearbeitung übergeben worden.


Zur Bewertung der in der UVE präsentierten Informationen hat das Ministerium ein Gremium bestehend aus 30 Experten der verschiedensten Fachgebiete bestellt. Aufgabe war, alle veranlassten Planungen bezüglich ihrer Einflüsse auf Mensch, Tiere, Pflanzen, dem Wirtschaftsraum Unterinntal sowie auf das Landschaftsbild hin zu untersuchen. Die Überlegungen der Sachverständigen beziehen sich grundsätzlich immer auf den Bau der Eisenbahn, die Betriebsphase und auf eventuelle Störfälle. Das Umweltverträglichkeitsgutachten UVG vom April 1999 gibt detailliert Auskunft über alle mit dem Projekt verbundenen Einflüsse auf die Umwelt. Zwingende Auflagen und Empfehlungen des UVG sind in die weiteren Planungen eingeflossen. Im Rahmen der „öffentlichen Erörterung“ im Juni 1999 in Wattens hatte die Bevölkerung die Gelegenheit, mit der Behörde und den Sachverständigen zusammenzutreffen und Stellungnahmen zum Projekt abzugeben.

Am 10. September 1999 wurde in den Kristallwelten in Wattens die Trassenverordnung durch Verkehrsminister Kaspar Einem erlassen. Im Unterinntal war somit ein 150 Meter breiter Streifen entsprechend den UVP-Plänen für den Bahnbau reserviert.


Da der Schwerpunkt der UVP im Bereich von umweltrelevanten Fragestellungen liegt, ist erst im Anschluss an die Feststellung der Umweltverträglichkeit eine detaillierte Ausarbeitung des technischen Projektes sinnvoll. Nach rund einem Jahr intensiver Planungstätigkeit wurden im September 2000 44 Ordner zum „eisenbahnrechtlichen Genehmigungsverfahren“ eingereicht. Erneut haben sich die Sachverständigen aus dem UVP-Verfahren mit der Prüfung der Unterlagen befasst. Im Herbst 2001 wurde schließlich nach der Ladung von mehr als 1.000 Parteien die Verhandlung im Schwazer Kolpingstadtsaal durchgeführt und am 23. November abgeschlossen. Mit der Unterfertigung des Baubescheides durch Infrastrukturminister Mathias Reichhold sind die großen Genehmigungsverfahren abgeschlossen worden. Das Projekt Unterinntaltrasse was „baureif“.
 

  • Umweltverträglichkeits- erklärung Umweltverträglichkeits- erklärung
    Eisenbahnachse Brenner
    Abschnitt Kundl-Baumkirchen

     

    Eisenbahnrechtliche Baugenehmigung
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