„Baureifmachung“ der Unterinntaltrasse
Um ein Infrastrukturprojekt wie die neue Unterinntaltrasse „baureif“ zu
machen, waren umfangreiche Behördenverfahren durchzuführen. Als Basis für die
weitere Projektbearbeitung musste in der Startphase die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden. Eine UVP ist in
Österreich für alle Schienenprojekte ab einer Länge von zehn Kilometern zwingend
vorgeschrieben. Bereits zwei Monate nach dem Arbeitsbeginn hat das Team im
Februar 1996 die Projektidee „Unterinntaltrasse“ bei der zuständigen Behörde
angezeigt. Gemeinsam mit einem namhaften Ingenieurbüro wurden die Grundlagen für
die Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) erarbeitet. Rund 4,2 Tonnen
Projektunterlagen sind im April und Juli 1997 dem Verkehrsministerium zur
Bearbeitung übergeben worden.
Zur Bewertung der in der UVE präsentierten Informationen hat das Ministerium ein
Gremium bestehend aus 30 Experten der verschiedensten Fachgebiete bestellt.
Aufgabe war, alle veranlassten Planungen bezüglich ihrer Einflüsse auf Mensch,
Tiere, Pflanzen, dem Wirtschaftsraum Unterinntal sowie auf das Landschaftsbild
hin zu untersuchen. Die Überlegungen der Sachverständigen beziehen sich
grundsätzlich immer auf den Bau der Eisenbahn, die Betriebsphase und auf
eventuelle Störfälle. Das Umweltverträglichkeitsgutachten UVG vom April 1999
gibt detailliert Auskunft über alle mit dem Projekt verbundenen Einflüsse auf
die Umwelt. Zwingende Auflagen und Empfehlungen des UVG sind in die weiteren
Planungen eingeflossen. Im Rahmen der „öffentlichen Erörterung“ im Juni 1999 in
Wattens hatte die Bevölkerung die Gelegenheit, mit der Behörde und den
Sachverständigen zusammenzutreffen und Stellungnahmen zum Projekt abzugeben.
Am 10. September 1999 wurde in den Kristallwelten in Wattens die
Trassenverordnung durch Verkehrsminister Kaspar Einem erlassen. Im Unterinntal
war somit ein 150 Meter breiter Streifen entsprechend den UVP-Plänen für den
Bahnbau reserviert.
Da der Schwerpunkt der UVP im Bereich von umweltrelevanten Fragestellungen
liegt, ist erst im Anschluss an die Feststellung der Umweltverträglichkeit eine
detaillierte Ausarbeitung des technischen Projektes sinnvoll. Nach rund einem
Jahr intensiver Planungstätigkeit wurden im September 2000 44 Ordner zum
„eisenbahnrechtlichen Genehmigungsverfahren“ eingereicht. Erneut haben sich die
Sachverständigen aus dem UVP-Verfahren mit der Prüfung der Unterlagen befasst.
Im Herbst 2001 wurde schließlich nach der Ladung von mehr als 1.000 Parteien die
Verhandlung im Schwazer Kolpingstadtsaal durchgeführt und am 23. November
abgeschlossen. Mit der Unterfertigung des Baubescheides durch
Infrastrukturminister Mathias Reichhold sind die großen Genehmigungsverfahren
abgeschlossen worden. Das Projekt Unterinntaltrasse was „baureif“.




Umweltverträglichkeits-
erklärung 