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Antikorruption

Die ÖBB tolerieren keine Handlungsweisen, bei denen Geschäfte mit unlauteren Mitteln abgewickelt werden. Neben den geltenden Gesetzen, Verordnungen, arbeitsrechtlichen Normen und Vereinbarungen gibt es im ÖBB-Konzern konzerninterne Regelungen, die einen fairen Wettbewerb und die Vermeidung von Interessenskonflikten sicherstellen sollen.

Dazu zählt der Code of Conduct (seit März 2007 in Geltung), ein Verhaltenskodex der u.a. Regelungen zur Korruptionsprävention, insbesondere über den richtigen Umgang mit Geschenken oder Zuwendungen sonstiger Vorteile enthält. Der Vorstand der ÖBB-Holding AG hat Anfang 2011 ein Paket zur Implementierung von zusätzlichen Maßnahmen zur Korruptionsprävention beschlossen. Dieses umfasst die Einrichtung einer eigenen Anti-Korruptionsstelle im ÖBB-Konzern sowie die Schulung von Mitarbeitern gemeinsam mit dem Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung. Zurzeit werden die organisatorischen Rahmenbedingungen für den Aufbau und für die Aufnahme der Tätigkeiten der Anti-Korruptionsstelle geschaffen, diese werden noch 2011 abgeschlossen sein. Dahingehend erfolgen auch entsprechende Anpassungen im Code of Conduct