SB-Verkehr

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Jugendliche vor einem Fahrkartenautomaten

Ticket vor der Fahrt kaufen!

Seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2010 ist der Nah- und Regionalverkehr der ÖBB als Selbstbedienungs -Verkehr unterwegs. 2005 wurden in ganz Österreich 16 Selbstbedienungsstrecken (SB-Strecken) eingeführt, in den vergangenen Jahren wurden sie nach und nach ausgeweitet. 2010 fuhren bereits rund zwei Drittel aller Züge und Fahrgäste im Nah- und Regionalverkehr auf SB-Strecken. Die frühere Ausnahme war also zum Regelfall geworden.

Aus diesem Grund ist das System insgesamt umgestellt worden. Im Nah- und Regionalverkehr - also in REX- und R-Zügen sowie S-Bahnen - muss man vor dem Zustieg ein gültiges Ticket kaufen. Nur in Stationen, in denen es keinen Ticketautomaten oder keine Personenkasse gibt, ist ein Zustieg ohne Fahrkarte erlaubt. Dann muss man umgehend zum Zugbegleitteam oder zum Ticketautomaten im Zug (an einem der Zug-Enden) gehen und ein Ticket erwerben. Im Fernverkehr können Fahrgäste ihr Ticket auf Wunsch nach wie vor beim Zugbegleitteam gegen einen Aufpreis von drei Euro erwerben.

Diese Regelung sorgt dafür, dass in ganz Österreich für alle Züge der ÖBB-Personenverkehr AG einheitliche Vorschriften zur Anwendung kommen und die Verunsicherung von Fahrgästen ein Ende hat. Sie müssen nicht mehr darauf achten, ob sie nun auf einer SB-Strecke unterwegs sind oder nicht, sondern nur mehr darauf, ob in der Station ein Fahrkartenautomat bzw. eine Personenkasse vorhanden ist.

Und auch das ist deutlich einfacher zu eruieren. Klicken Sie in der Fahrplanauskunft in den Menüpunkt "Stationsinformation". Dann erhalten Sie neben aktuellen Ankunfts- und Abfahrtsinformationen bei "Ausstattung" auch Angaben über Personenkassen, Öffnungszeiten, Fahrkartenautomaten und ihre Standorte. Somit ist gesichert, dass der Kunde bereits vor der Fahrt alle Informationen einholen kann.

  • Ansprechpartner

    Automaten-Informationsveranstaltung

    Man lernt nie aus. Deshalb können für interessierte Gruppen individuelle Bedienungseinweisungen vor Ort an Bahnhöfen und Haltestellen vereinbart werden.