Barrierefreies Reisen

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Die häufigsten Fragen zum Thema "Barrierefreies Reisen"

Welche Ermäßigungen gibt es für Menschen mit Behinderung?

  • VORTEILScard Spezial (Behinderung)
  • VORTEILScard Blind
  • VORTEILScard Schwerkriegsbeschädigte

(Beim Kauf sind entsprechende Nachweise lt. Tarif PT/ÖBB zu erbringen)

Welche Vorteile bringt eine Voranmeldung meines Reisewunsches?

  • Abklärung der barrierefreien Benutzbarkeit der Bahnhöfe und Züge mit den KundInnen
  • Vereinbarung der genauen Hilfestellungsmöglichkeiten mit den KundInnen
  • Fixierung der Treffpunkte und Zeiten für die Hilfestellung
  • Reservierung des Sitz- bzw. Rollstuhlstellplatzes um eine Überbelegungen zu vermeiden (max. 2 Rollstuhlplätze in Fernverkehrszügen)
  • Es werden alle erforderlichen Bahnhöfe und Hilfspersonal verständigt, Personal kommt für Hilfestellungen eventuell nur nach Bedarf zu einem Bahnhof
  • Verständigung der Reisenden über Ausfall des Rollstuhlwagens

Was kostet dieses Service?

Der Service für erforderliche Hilfestellungen ist für die KundInnen kostenlos.

Was kostet die Sitzplatzreservierung für Inhaber einer VORTEILScard Spezial (Behinderung), Blind oder Schwerkriegsbeschädigte?

Die Sitzplatzreservierung inklusive einer Begleitperson ist kostenlos, sofern in den angewendeten Tarifbestimmungen nichts anderes geregelt ist.

Warum eine mind. 24 oder 48 Stunden Vormeldefrist?

Aus organisatorischen Gründen ist es erforderlich unser Personal frühzeitig über die Hilfestellung am Bahnhof zu Informieren. Leider steht nicht auf jedem Bahnhof ein Hilfspersonal zur Verfügung. Dieses muss dann rechtzeitig anreisen.

Die 48 Stunden Anmeldefrist ist für die Bestellung der Ein- bzw. Ausstiegshilfe bei unseren Nachbarbahnen erforderlich.

Wie groß darf ein Rollstuhl für die Mitnahme für eine Reise im Zug sein?

Aufgrund der Bauart der Hebelifte und des speziellen Platzangebotes in unseren Reisezugwagen können Rollstühle nur bis zu folgenden Größen sicher befördert werden.

  • Länge 1200 mm
  • Breite 700 mm
  • Gewicht 250 kg

Wer darf eine kostenlose Begleitperson im Ausland mitnehmen?

Im internationalen grenzüberschreitenden Reiseverkehr dürfen blinde Reisende und Personen im Rollstuhl in vielen Ländern eine kostenlose Begleitperson mitnehmen.

Durch die unterschiedlichen Gesetzeslagen für den finanziellen Ausgleich durch die Sozialpolitik der jeweiligen Länder können andere Berechtigungsnachweise für eine kostenlose Begleitperson nicht anerkannt werden.

Warum sind noch nicht alle Züge barrierefrei zugänglich?

Die Herstellung der Barrierefreiheit Bedarf an großen finanziellen Mitteln. Durch unsere Qualitätsoffensive im Nah- und Fernverkehr werden laufend neue Fahrzeuge eingesetzt, wobei auf eine barrierefreie Benutzung besonders geachtet wird.

Nach welchen Kriterien werden unsere Verkehrsstationen barrierefrei ausgestattet?

Im Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) ist auch ein Abschnitt der sich mit dem öffentlichen Verkehr befasst. In diesem ist geregelt welche Verkehrsstationen umzubauen sind um ein barrierefreies Grundnetz zu schaffen.