Fahrgeldnachforderung
Seite druckenRechtliche Grundlagen der Fahrgeldnachforderung und Kontrollgebühr
Die rechtlichen Grundlagen für die Ausstellung von Fahrgeldnachforderungen und Kontrollgebühr sind im Österreichischen Personentarif (ÖPT) und dem Personentarif ÖBB (PT/ÖBB) zu finden. Die betreffenden Informationen stehen in Ziffer 18.1 bis 18.5 des ÖPT und in den Ziffern 9.1 bis 9.5 sowie Anlage 14 des PT/ÖBB.
Selbstbedienungsverkehr
In Nahverkehrszügen der ÖBB (das sind Züge mit der Bezeichnung R-Zug, REX- ZUG oder Züge der S-Bahn) kann die Fahrt nur mit gültiger Fahrkarte angetreten werden; es sei denn, ein Fahrkartenkauf ist im Zustiegsbahnhof nicht möglich.
Fahrkarten erhalten Sie:
- beim Fahrkartenautomaten
- bei der Personenkassa am Bahnhof
- als Online-Ticket im Internet
- als Handy-Ticket über Ihr Mobiltelefon
Ist ein Fahrkartenkauf an der Einsteigestation nicht möglich (weil z. B. der Fahrkartenautomat defekt ist), beziehen Sie bitte umgehend nach dem Einsteigen eine Fahrkarte beim Automaten im Zug (an einem Ende des Zuges). Oder suchen Sie so rasch wie in Ihrer Situation möglich das Zugbegleitpersonal auf, um eine Fahrkarte zu erwerben.
Sollten Sie in Zügen des Nahverkehrs ohne gültige Fahrkarte angetroffen werden, bezahlen Sie eine Kontrollgebühr von 65,- Euro (bei sofortiger Bezahlung). Zahlen Sie nicht umgehend, wird ein Erlagschein ausgestellt, und die Kontrollgebühr erhöht sich um eine Bearbeitungsgebühr von 30,- Euro auf 95,- Euro. Die Kontrollgebühr berechtigt zur Weiterfahrt bis zum Ende des Zuglaufes.
Sonstige Strecken und Fernverkehr
In allen sonstigen Zügen des Fernverkehrs (railjet, ICE, EC, IC, EN, D) besteht die Möglichkeit, Fahrkarten mit einem Ausgabeaufschlag (3,- Euro) im Zug zu erwerben. Wenn Sie in diesen Zügen ohne gültige Fahrkarte angetroffen werden, muss Ihnen eine Kontrollgebühr von 65,- Euro verrechnet werden (bei sofortiger Bezahlung). Zahlen Sie nicht umgehend, wird ein Erlagschein ausgestellt und die Kontrollgebühr erhöht sich um eine Bearbeitungsgebühr von 30,- Euro auf 95,- Euro. Bei Fahrten im Nahverkehr berechtigt die Kontrollgebühr zur Weiterfahrt bis zum Ende des Zuglaufes. In Fernverkehrszügen muss zusätzlich noch eine Fahrkarte gekauft werden.
Bezahlung der Kontrollgebühr
Stellt das Zugbegleitpersonal eine Kontrollgebühr aus, kann diese umgehend bar bezahlt werden.
Zahlen Sie nicht umgehend, wird ein Erlagschein ausgestellt. Die Einzahlung der Kontrollgebühr hat in jedem Fall auf das angeführte Konto zu erfolgen. Zusätzlich muss die am Erlagschein aufgedruckte Geschäftszahl angegeben werden, da sonst keine Zuordnung der Zahlung zur entsprechenden Fahrgeldnachforderung erfolgen kann.
Die Zahlungsfrist beträgt acht Tage. Bitte beachten Sie, dass von der ÖBB-Personenverkehr AG keine Mahnungen versandt werden. Säumige Forderungen werden an ein Inkasso-Büro weitergeleitet, was zusätzliche Kosten verursacht.
Bankverbindung:
BLZ: 18190
Konto: 10014010008
Bank Österreichische Verkehrskreditbank
IBAN: AT601819010014010008
BIC: OVERATWW
Zur Einzahlung können Sie alle Möglichkeiten der Banküberweisung nutzen:
- Bareinzahlung bei einer Bank
- Überweisung von einem / Ihrem Konto oder auch
- Telebanking/Internetbanking
Sollte es notwendig sein, die Forderung in Teilzahlungen zu begleichen, so bedarf dies einer vorherigen Vereinbarung mit der Servicestelle "Fahrgeldnachforderung". Nicht vereinbarte Teilzahlungsbeträge haben keine schuldbefreiende Wirkung. Die Zahlungsbelege sind sechs Monate lang aufzubewahren.
Einspruchsmöglichkeiten gegen eine Fahrgeldnachforderung
Einsprüche gegen Fahrgeldnachforderungen können nur unter Angabe der auf dem Erlagschein angeführten Geschäftszahl bearbeitet werden. Alle Einsprüche müssen im Sinne der Nachvollziehbarkeit und Nachverfolgbarkeit schriftlich eingereicht werden.
Die postalische Kontaktadresse für Einsprüche lautet:
ÖBB-Personenverkehr AG
Fahrgeldnachforderung
Postfach 200
1020 WienPer Mail senden Sie Einsprüche bitte an:
fahrgeldnachforderung@oebb.at
Ein Einspruch gegen die Fahrgeldnachforderung hat keine aufschiebende Wirkung auf die Zeitspanne, innerhalb derer die Fahrgeldnachforderung einzuzahlen ist.
Um erhöhte Forderungen durch ein Inkasso-Büro zu vermeiden, ist das Zahlungsziel von acht Tagen zu beachten. Im Falle einer Anerkenntnis Ihres Einspruches erhalten Sie die Einzahlung abzüglich allfällig als berechtigt anzusehender Forderungen wieder zurückerstattet.
Vergessene Zeitkarten
In Fällen, in denen Sie Ihre
- personalisierte Zeitkarte (z. B. Jahreskarte Ihres Verkehrsverbundes, Schüler- oder Lehrlingsfreifahrt,...) oder
- ÖSTERREICHcard
während der Fahrt nicht bei sich haben, wird eine Kontrollgebühr ausgestellt. Eine unmittelbare Überprüfung, ob Sie eine Zeitkarte haben, ist aus technischen Gründen nicht möglich.
Jahreskarten, Schüler- oder Lehrlingsfreifahrten werden von einem Verkehrsverbund ausgestellt, die Daten dazu liegen daher bei diesem auf. Aus Gründen des Datenschutzes sind diese Daten nicht automatisch im Besitz der ÖBB-Personenverkehr AG, können vom Kontrollpersonal also nicht abgerufen werden. Die Masse an VORTEILS- oder ÖSTERREICHcards (aktuell mehr als 1,7 Millionen) macht es unmöglich, sie direkt am Kontrollgerät des Zugbegleitpersonals zu speichern.
Erhalten Sie als Inhaberin oder Inhaber einer personalisierten Zeitkarte eine Fahrgeldnachforderung für die Strecke, auf der Ihre Zeitkarte gilt, wenden Sie sich bitte schriftlich oder per E-Mail an die Servicestelle "Fahrgeldnachforderung":
Ein Einspruch kann nur behandelt werden, wenn Sie eine Kopie bzw. einen Scan der betreffenden personalisierten Fahrkarte beilegen. Die Daten werden überprüft.
Bei Anerkennung des Einspruchs wird die Forderung auf 7,- Euro (Gebühr für die nachträgliche Überprüfung einer personalisierten Zeitkarte laut PT/ÖBB, Teil X: Preise; Preistafel 14: Reinigungskosten/ Nebengebührentarif, Punkt 9) verringert. Bereits gezahlte Beträge werden Ihnen abzüglich der Bearbeitungsgebühr erstattet.
Vergessene nicht personalisierte Zeitkarten
Haben Sie eine Wochen- oder Monatskarte bei einer Ticketkontrolle nicht dabei, erhalten Sie eine Fahrgeldnachforderung ausgestellt, die zu bezahlen ist. Da diese Tickets nicht personalisiert sind, ist es im Nachhinein nicht möglich, sie fix einer bestimmten Person zuzuordnen.
Vergessene VORTEILScard
Wenn Sie Ihre VORTEILScard zu Ihrem VORTEILSticket während der Fahrt nicht dabei haben, müssen Sie bei Inanspruchnahme eines Zuges des Fernverkehr den Unterschied zum Vollpreisticket zahlen oder Ihnen wird eine Fahrgeldnachforderung in der Höhe des Unterschiedes plus Abfertigungsgebühr (3,- Euro) ausgestellt. Auf der Fahrkarte ist durch das Zugbegleitpersonal Ihr Name, nachgewiesen durch einen amtlichen Lichtbildausweis, zu vermerken. In den Zügen des Nahverkehrs ist eine Kontrollgebühr (65,- Euro) zu bezahlen. Bei Nachweis einer für diese Fahrt gültigen ÖSTERREICHcard bzw. VORTEILscard bzw. einer auf Namen lautenden Zeitkarte wird diese Fahrgeldnachforderung auf die Bearbeitungsgebühr gemäß Preistafel 14, Zif. 9 (7,- Euro) reduziert. Sollte die Kontrollgebühr bereits bar eingehoben worden sein, wird diese nur dann abzüglich der Bearbeitungsgebühr refundiert, wenn zusätzlich der Kontrollbeleg mit einem Vermerk gem. PT ÖBB Z 2.8 vom Zugbegleiter oder Kontrollmitarbeiter versehen ist. Die Masse an VORTEILS- oder ÖSTERREICHcards (aktuell mehr als 1,7 Millionen) macht es unmöglich, sie direkt am Kontrollgerät des Zugbegleitpersonals zu speichern.
Schicken Sie Ihre VORTEILScard als Kopie bzw. Scan sowie Kopie oder Scan Ihrer Fahrkarte an die Servicestelle "Fahrgeldnachforderung". Bei Anerkennung des Einspruchs wird die Forderung auf 7,- Euro (Gebühr für die nachträgliche Überprüfung einer personalisierten Zeitkarte laut PT/ÖBB, Teil X: Preise; Preistafel 14: Reinigungskosten/ Nebengebührentarif, Punkt 9) verringert. Bereits gezahlte Beträge werden Ihnen abzüglich der Bearbeitungsgebühr erstattet.
Defekter Fahrkartenautomat
Sollte der Fahrkartenautomat am Bahnhof defekt sein und Sie aus diesem Grunde keine gültige Fahrkarte haben und im Anschluss daran in einem Zug des Nahverkehres kontrolliert werden, wird eine Fahrgeldnachforderung ausgestellt.
Das Zugbegleit- und Kontrollpersonal wird zwar vor Dienstbeginn darüber informiert, wenn ein Fahrkartenautomat defekt sein sollte. Bei kurzfristig auftretenden Störungen ist es diesen Personen aber nicht möglich, nach zu vollziehen, ob tatsächliche eine Automatenstörung vorlag oder nicht.
In diesem Falle senden Sie bitte Ihren Einspruch gegen die vorgelegte Fahrgeldnachforderung unter Bekanntgabe der Automatenstörung, des betreffenden Tages und der Uhrzeit an die Servicestelle "Fahrgeldnachforderung" (Adresse ist auch bei der Fahrgeldnachforderung aufgedruckt).
Ihre Angaben und die Funktionsfähigkeit des Fahrkartenautomaten zu angegebenen Zeitpunkt werden dann überprüft. Bei Anerkennung des Einspruches wird die Forderung auf den tatsächlichen Fahrpreis - ohne Bearbeitungsgebühr - reduziert.
Sonstige Nachforderungen
Bei allen sonstigen Nachforderungen (z. B. wegen Rauchens im Zug, Verunreinigung, etc.) gelten die oben bereits beschriebenen Grundsätze und Modalitäten.
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