Fahrgastrechte

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Fahrplan im Bahnhof Linz

Die folgenden Rechte gelten für Beförderungsleistungen im nationalen und internationalen Eisenbahnverkehr. Bei Verspätung, Zugausfall, versäumtem Anschlusszug und Verspätung in Folge eines Unfalls bieten wir Ihnen, vorbehaltlich der unten erwähnten Einschränkungen, Entschädigung und Unterstützung.

Bei zu erwartenden Verspätungen über 60 Minuten werden wir alle zumutbaren und verhältnismäßigen Maßnahmen, sofern verfügbar oder vernünftigerweise lieferbar, zur Erleichterung Ihrer Lage ergreifen, z. B. durch die kostenlose Abgabe von Erfrischungen und Verpflegung.

KEIN Anspruch auf Entschädigung, Erstattung oder Ersatz von Kosten aufgrund von Zugsverspätungen besteht in folgenden Punkten:

  • Wenn der Reisende vor Kauf des Beförderungsausweises über mögliche Verspätungen informiert wurde,
  • Wenn bei der Fortsetzung der Reise mit einem anderen Verkehrsdienst oder über eine andere Strecke die Verspätung bei der Ankunft am Zielort weniger als 60 Minuten beträgt,
  • Wenn die Verspätung auf Verkehrsleistungen zurückzuführen ist, die nicht Teil des Beförderungsvertrages sind.

Wie kommen Sie zu Ihrer Entschädigung?

Um Ihre Entschädigungsansprüche geltend zu machen, benötigen Sie das Formular "Antrag auf Entschädigung und Refundierung bei Zugverspätungen". Sie erhalten dieses Formular hier zum Download, im verspäteten Zug oder bei einer Personenkasse. Senden Sie bitte das vollständig ausgefüllte Formular mit dem Original Ihrer Fahrkarte(n) sowie eventuell vorhandenen Verspätungsbestätigungen, Bescheinigungen und Rechnungen an ÖBB-Personenverkehr AG, Fahrgastrechte, Postfach 75, 1020 Wien oder geben Sie es bei einer Personenkasse ab.

Die Entgegennahme eines Antrages bedeutet nicht automatisch eine Zusage einer Entschädigung. Sollten Sie von anderen Bahnen ausgegebene Fahrkarten bei uns einreichen, leiten wir diese an das jeweils zuständige Verkehrsunternehmen weiter.

Wir entschädigen in Form von Gutscheinen, gültig ein Jahr, einlösbar bei den Personenkassen der ÖBB oder Reisebüros am Bahnhof für alle Leistungen der ÖBB-Personenverkehr AG. Auf Wunsch überweisen wir den Entschädigungsbetrag spesenfrei auf das von Ihnen genannte Konto oder, wenn Sie den Fahrschein mit Ihrer Kreditkarte bezahlt haben, auf diese Kreditkarte.

ÖSTERREICHcard-KundInnen

BesitzerInnen einer ÖSTERREICHcard 2. Klasse erhalten bei je drei erlittenen Verspätungen von mehr als 60 Minuten bei der ÖBB-Personenverkehr AG eine pauschale Entschädigung von 20,- Euro, BesitzerInnen einer ÖSTERREICHcard 1. Klasse 30,- Euro, höchstens jedoch 10 % des Verkaufspreises der jeweiligen ÖSTERREICHcard pro Jahr.

Der Fahrgast hat sich die Verspätungen jeweils von der ÖBB-Personenverkehr AG bestätigen zu lassen. Dies erfolgt durch die ZugbegleiterInnen der Züge oder direkt nach Ankunft des Zuges an der Personenkasse des Bahnhofs (bzw. bei ausgefallenen Zügen am Bahnhof, an dem sich die KundInnen gerade befinden).

Rechtsgrundlage

Ihre Rechte gründen auf den Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung (CIV), der EG-Verordnung 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr sowie den ÖPT (Österreichischen Eisenbahnen - Personen- und Reisegepäcktarif). Zusätzlich gilt das Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich (BGBl) 25/ 2010.

Zugangsregelung für die Beförderung von mobilitätseingeschränkten Reisenden

Nach Artikel 19, Absatz 1 der Fahrgastrechte stellen Eisenbahnverkehrsunternehmen und Bahnhofsbetreiber nicht diskriminierende Zugangsregelungen für die Beförderung von mobilitätseingeschränkten Reisenden auf. Nähere Informationen dazu finden Sie unter Download/Links.

Schienen-Control GmbH

Fahrgäste, die mit der Entscheidung des Eisenbahnverkehrsunternehmens nicht einverstanden sind, können sich an die Schlichtungsstelle der Schienen-Control GmbH wenden. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Website.