Zugausfall oder Verspätung vor oder
während der Reise
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Zugverspätungen:
Grundsätzlich haben Sie bei Verspätungen ab 60 Minuten Anrecht auf eine Entschädigung von 25 %, ab 120 Minuten von 50 % des einfachen Fahrpreises Ihres ÖBB-Tickets. Liegt dieser Entschädigungswert unter 4,- Euro, wird er nicht entrichtet. Für internationale Passangebote, die ÖSTERREICHcard, Pauschalangebote sowie Zeitkarten gelten spezielle Entschädigungsbedingungen.
Bei ausschließlicher Nutzung von Zügen des Nah- und Regionalverkehres (mit der Zuggattung Regionalzug, Regionalexpress oder S-Bahn in den Fahrplänen bezeichnet), ohne dass diese aufgrund einer gemeinsamen Fahrkarte im Verbindung mit Zügen des Fernverkehres genützt werden, bestehen im Verspätungsfall keine Ansprüche auf Entschädigung.
Auf Wunsch erhalten Sie eine Bestätigung der Verspätung entweder vom Zugpersonal des verspäteten Zuges oder bis zu zwei Tage später im Internet unter www.oebb.at. Einfach den verspäteten Zug abfragen und Bestätigung ausdrucken. Sie können diese auch per E-Mail unter service@pv.oebb.at elektronisch anfordern. In allen besetzten Bahnhöfen bei der Personenkasse können sie diese Bestätigung bis spätestens sieben Tage nach der Fahrt einholen.
Zugausfall oder Verspätung vor oder während der Reise:
Fällt Ihr Zug aus oder ist Ihr Zug über 60 Minuten verspätet, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:
- Sie verzichten auf den Antritt der Reise am Abfahrtsort und erhalten den vollen Fahrpreis zurück.
- Sie fahren mit einem anderen unserer Züge, gegebenenfalls über eine andere Strecke, oder gegebenenfalls mit einem anderer Verkehrsmittel, sofern dessen Benützung in ihrer Fahrkarte inkludiert ist.
- Sie brechen die begonnene Reise ab und erhalten den Fahrpreis für die nicht befahrene Strecke zurück.
- Wenn die begonnene Reise für Sie zwecklos geworden ist, kehren Sie mit einem anderen unserer Züge oder gegebenenfalls mit einem anderer Verkehrsmittel (sofern dessen Benützung in Ihrer Fahrkarte inkludiert ist) unverzüglich zum Ausgangspunkt zurück, und erhalten den vollen Fahrpreis zurück.
ÖSTERREICHcard-KundInnen
BesitzerInnen einer ÖSTERREICHcard 2. Klasse erhalten bei je drei erlittenen Verspätungen von mehr als 60 Minuten bei der ÖBB-Personenverkehr AG eine pauschale Entschädigung von 20,- Euro, BesitzerInnen einer ÖSTERREICHcard 1. Klasse 30,- Euro, höchstens jedoch 10 % des Verkaufspreises der jeweiligen ÖSTERREICHcard pro Jahr.
Der Fahrgast hat sich die Verspätungen jeweils von der ÖBB-Personenverkehr AG bestätigen zu lassen. Dies erfolgt durch die ZugbegleiterInnen der Züge oder direkt nach Ankunft des Zuges an der Personenkasse des Bahnhofs (bzw. bei ausgefallenen Zügen am Bahnhof, an dem sich die KundInnen gerade befinden).






