VORTEILScard Spezial
Für Personen mit Mobilitätseinschränkung bieten die ÖBB die VORTEILScard Spezial (Behinderung) bereits um 19,90 Euro an.
Bis zu 50 % Ermäßigung gelten in allen Zügen der ÖBB sowie vieler Privatbahnen (mit Ausnahme der Zahnradbahnen und Sonderverkehre), beim ÖBB-Postbus und in Bussen vieler Verkehrsverbünde.
Infos zur VORTEILScard Spezial (Behinderung)
Die VORTEILScard Spezial für 19,90 Euro gilt für Personen mit Mobilitätseinschränkung ein Jahr ab Ausstellung.
Berechtigungsvoraussetzungen und Bezug
- Über den Grad der Behinderung von mind. 70 % mittels ...
- Behindertenpass gemäß Bundesbehindertengesetz, oder
- mit dem Bescheid des Behinderteneinstellungsgesetzes, oder
- mit dem Bescheid über den Bezug der Versehrtenrente, oder
- Bescheinigung durch das Bundessozialamt für Versorgungsberechtigte nach dem Heeresversorgungsgesetz, oder
- Bezug der erhöhten Familienbeihilfe gemäß Familienlastenausgleichsgesetz
- Nachweis wo die voraussichtlich dauernde Selbsterhaltungsunfähigkeit festgestellt wurde (ohne Prozentangabe)
- Bezug eines Pflegegeldes oder einer anderen vergleichbaren Leistung z.B. Pflegezulage, .... (ohne Prozentangabe)
- Behindertenpass gemäß Bundesbehindertengesetz mit den Vermerk "der/die InhaberIn des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen"
- Für BürgerInnen anderer Staaten ist die VORTEILScard Spezial dann auszustellen, wenn ein amtlicher Ausweis vorgelegt wird, der dem Inhalt nach dem Behindertenpass § 40 des Bundesbehindertengesetzes entspricht. Dieses Dokument muss folgende Mindestangaben enthalten:
- Vorname, Name
- Wohnort
- Geburtsdatum
- Angaben/Grad der Behinderung von mindestens 70 %
Personen, die eine Ausgleichs- oder Ergänzungszulage beziehen, erhalten die VORTEILScard Spezial gratis mit einer Gültigkeit von 5 Jahren.
Den Bestellschein für die VORTEILScard Spezial erhalten Sie an der ÖBB-Personenkasse.
Besonderheiten
Sind in einem Verkehrsverbundtarif für die VORTEILScard Spezial (Behinderung) Fahrpreisermäßigungen vorgesehen, gelten diese auch auf allen teilnehmenden Verkehrsunternehmen, wie z.B. ÖBB-Postbus.
Blinde, RollstuhlfahrerInnen, Schwerkriegsbeschädigte oder Personen, die in ihrem Österreichischen Behindertenpass den Vermerk "Der/die InhaberIn des Passes bedarf einer Begleitperson" eingetragen haben, können - unabhängig von einer vorhandenen VORTEILScard - eine Begleitperson und/oder einen Assistenz-Hund unentgeltlich mitnehmen, sofern in anderen Tarifbestimmungen nichts anderes geregelt ist.
