VORTEILScard Schwerkriegsbeschädigt

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Kriegsveteran mit VORTEILScard Schwerkriegsbeschädigt

Die VORTEILScard Schwerkriegsbeschädigte bekommen Berechtigte kostenlos. Sie kann nur über das Bundessozialamt bezogen werden. Der Gültigkeitszeitraum der Karte beträgt in diesem Fall 5 Jahre.

Berechtigungsvoraussetzungen

Der Nachweis über die Berechtigung zum Bezug der VORTEILScard Schwerkriegsbeschädigte ist dem zuständigen Bundessozialamt zu erbringen. (Personen, welche als Beschädigte im Sinne der Bestimmungen des Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 oder als Opfer des Kampfes um ein freies demokratisches Österreich im Sinne der Bestimmungen des Opferfürsorgegesetz 1947 anzusehen sind und deren Erwerbsfähigkeit nach den Bestimmungen des Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 um mindestens 70 % gemindert sind.)

Besonderheiten

Für die Neuausstellung einer VORTEILScard Schwerkriegsbeschädigte ist KEIN Foto erforderlich.

Die VORTEILScard Schwerkriegsbeschädigte ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.

Um Reisen so angenehm wie möglich zu gestalten werden eine Begleitperson und/oder ein Führhund unentgeltlich befördert.

50 % Fahrpreisermäßigung bekommen Inhaber der VORTEILScard Schwerkriegsbeschädigte auch an den ÖBB-Personenkassen bzw. bei der Zugbegleiterin oder beim Zugbegleiter im Zug.

Sind in einem Verkehrsverbundtarif für die VORTEILScard Schwerkriegsbeschädigte Fahrpreisermäßigungen vorgesehen gelten diese auch auf allen teilnehmenden Verkehrsunternehmen wie z.B. ÖBB-Postbus.